#Landtagswahl in #Bayern 14.10.2018 – #Rechtspopulisten wie #AFD versuchen weiter zu polarisieren
Immer noch versuchen Rechtspopulisten – z. B. die AFD die Wähler mit dem Flüchtlingsproblem zu gewinnen.
Fakt ist, dass das Thema Flüchtlinge nicht das wirkliche Problem in Deutschland ist. Unser Hauptproblem ist der demographische Wandel.
Der Begriff „demographischer Wandel“ meint im Grunde die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung eines Landes. In Deutschland findet man aktuell einen Trend hin zu einer alternden Gesellschaft. Grund dafür sind die sinkenden Zahlen für Neugeborene und die steigenden Werte bezogen auf eine Bevölkerungsgruppe mit einem hohen Lebensalter.
Durch diesen demographischen Wandel werden in den kommenden Jahren erhebliche Einschnitte entstehen, wenn heute nicht die Weichen richtig gestellt werden.
Dies sollte jeder Bürger bei Wahlen bedenken. Protestwähler und Schwarz-Weiß-Denker lassen sich zu einfach von den Populisten einfangen, indem ihnen ein Thema von morgens bis abends über die sozialen Medien zugesendet wird.
AFD, Rechtspopulisten versenden Witze, Nachrichten mit Contra zu Flüchlingen und überwiegend gefälscht.
Hierbei wird dem einzelnen immer wieder ein Video, ein Witz oder ein „vermeintlicher Tatsachenbericht“ zum Thema Flüchtlinge zugesendet, so dass man nur noch ein Thema im Kopf hat. Und oft handelt es sich zum Beispiel um:
gefälschte Dienstanweisungen eines Innenministeriums, dass man in Berichten nicht schreiben soll, dass es sich um einen Flüchtling handelt
einfach nur dumme Witze über Politiker in Zusammenhang mit Flüchtlingen
Listen mit Gewaltverbrechen von Flüchtlingen (ca. 15 Links zusammengefasst) verteilt über whatsAPP
vermeintliche öffentliche Zeitungsberichte, bei denen es sich um Leserbriefe von Rechtspopulisten handelt
youtube-Sendungen des RT-Deutsch (russischer Fernseh- und Nachrichtenlkanal, der als Ziel hat, Europa zu destabilisieren
oder Zeitungen, die seriös aussehen, aber rechtspopulistisch veranlangt sind (Weltwoche.ch oder auch NZZ)
Intelligente User schauen dann mal in das Impressum und googeln dann im Impressum und schauen einfach mal wer den Bericht geschrieben hat, oder wer der Verleger ist.
Ebenso gibt es immer mehr werbefinanzierte rechtspopulistische Internetseiten, die etwas anscheinend interessantes über Flüchtlingen verbreiten und die Anzeigenwerbung nutzen, um Geld zu verdienen.
Immer mehr Bürger erkennen jedoch inzwischen diese Masche und reagieren nicht mehr und haben die „Nase von dem Thema Flüchtlingen voll“.
Wer schlau ist, liest die Wahlprogramme und auch die Konsequenzen, die sich daraus ergeben.
Wahlprogramme sind meist beschönigend umschrieben. Wer aber die Konsequenzen bedenkt, wird sicherlich nicht bestimmte links- oder rechtspopulistische Parteien wählen.
Wenn sich die Wähler der AFD diese Konsequenzen vor Augen führen, dann hätte die AFD wahrscheinlich weit unter 5 % bei den Wahlen. Tatsächlich sind es jedoch weit mehr.
Der Hauptgrund ist, dass die AFD nur auf einem Thema (Flüchtlinge) einhämmert und der Wähler darauf so fokusiert wird, dass er nicht mehr über alle anderen wichtigen Bereiche nachdenkt. Die Strategie ging bisher auf…. Vielleicht wird den Wählern das Thema bald mal zu viel und die potenziellen Wähler erkennen, dass das Thema Flüchtlinge völlig unbedeutend ist.
Das Hauptproblem in Deutschland wird in den kommenden 25 Jahren der demographische Wandel sein. Und hier müssen die Parteien ansetzen und aufklären.
Mit dem neuen Einwanderungsgesetz hat die derzeitige Bundesregierung das richtige Zeichen gesetzt.
Jede zweite neue Stelle in Deutschland wird von Ausländern besetzt – und zwar in erster Linie von Osteuropäern. Ohne sie würden kaum noch Häuser gebaut oder Pakete ausgeliefert.
Und dies wird sich aufgrund des demographischen Wandels noch weiter entwickeln.
Anzumerken ist, dass wenn das Lohnniveau in den osteuropäischen Ländern anzieht, wir auch von dort keine Arbeitskräfte mehr erhalten werden. Auch die Geburtenanzahl in den osteuropäischen Landern hat sich in den letzten Jahren erheblich verringert, so dass diese Länder zeitversetzt auch die Probleme erhalten, die Deutschland etwas früher bekommt.
Handwerker, Pflegekräfte, Müllabfuhr, Reinigungskräfte, Servicekräfte in der Gastronomie….
insoweit ist es wichtig, dass für den Arbeitsplatz in Deutschland bereits heute Werbung im Ausland betrieben wird. Und dies nicht nur bei Fachkräften (zB IT).
Das neue Einwanderungsgesetz erleichtert es vor allem dem Handwerk wieder Nachwuchs zu erhalten.
Beispiel:
Sanitär-Handwerk Baden-Württemberg
Es gab keine geeigneten Azubi-Bewerber. Man hätte sich entschlossen, zwei Bewerber (aus Syrien und Somalia) einzustellen, obwohl nicht sichergestellt werden könnte, dass sie bis Ausbildungsende in Deutschland bleiben können.
„Der Papierkram war mühselig (Zeitaufwand, Behördengänge über eine Woche).
Durch das neue Einwanderungsgesetz ist jetzt wenigstens sichergestellt, dass die Lehrlinge ihre Ausbildung absolvieren dürfen.
Die beiden Auszubildenden haben ihre Probezeit vorbildlich bestanden. Beide sind mit viel Engagement bei der Arbeit.“
Betrachtet man die Arbeitsmarktlage und die steigende Anzahl von Menschen, die in den kommenden 5-10 Jahren in Rente geht, dann ist es „5 vor 12“ gewesen.
Die frei werdenden Arbeitsstellen (durch Verrentung) können durch den deutschen Nachwuchs – inklusive Kinder mit Migrationshintergrund – nicht mehr ausreichend besetzt werden.
Insofern ist das Flüchtlingsproblem, das so manche Rechtspopulisten immer wieder in die Köpfe der Wähler bringt, kein wirkliches Problem. Ziel des Populismus ist es durch einfaches SChwarz-Weiss-Denken von den wesentlichen Problemen, die auf Deutschland zukommen, abzulenken. Und in der Vergangenheit hatte das bei Wahlen je funktioniert.
Generationengerechtigkeit
Die wesentlichen Probleme, die durch den demographischen Wandel (immer mehr ältere als jüngere aktive Erwerbstätige) entstehen sind:
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Sicherung der Altersversorgung durch gesetzliche Rente.
Zusätzliche Vorsorge durch betriebliche Altersversorgung und privaten Altersversorgung
Sicherstellung der Pflege im Alter
Digitalisierung und digitale Transformation in den Bereichen (z.B. Bestimmte Arbeitsbereiche durch künstliche Intelligenz erleichtern). Dies ist nicht überall möglich. Hierdurch werden im IT-Bereich erheblich mehr Spezialisten benötigt.
Zu wenige Arbeitskräfte
Umwelt, Umweltverschmutzung
Klimawandel
Insoweit ist das Einwanderungsgesetz die richtige Entscheidung für die Zukunft von Deutschland.
Klar ist, dass Flüchtlingen, die kriminell sind:
entweder ausgewiesen werden
oder hinter Gitter gehören, so wie dies auch bei deutschen Kriminellen ist.
Flüchtlinge, europäische und außereuropäische Menschen, die sich beruflich in Deutschland engagieren, sind herzlich willkommen und werden auch in den kommenden 5-10 Jahren mit zunehmender Tendenz dringend benötigt.
In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland.
Der Anteil der älteren Generation wird trotz Zuwanderung weiter steigen.
Gegenüber vielen anderen Ländern hat das Altersversorgungssystem einen erheblichen Vorteil:
Die Altersversorgung ist prinzipiell durch zwei Finanzierungssysteme aufgeteilt:
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem. Aktive Beschäftigte finanzieren die Rente der heutigen Rentner. Dies ist zwar bei einer abnehmenden Anzahl von aktiven Erwerbstätigen bei gleichzeitiger Zunahme von älteren Menschen (Rentner) ein Nachteil, wird aber später ab 2060 wieder evtl. ein Vorteil sein, wenn der Anteil der älteren Menschen vielleicht wieder rückläufig wäre.
Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersversorgung basiert auf einem Ansparsystem. Hier werden die Beiträge heute angespart und stehen dann diesen Personen als Rentner wieder zur Verfügung.
Beide Systeme haben Vorteile, aber auch Nachteile. Einen Königsweg durch ein System wird es nicht geben.
Dies zeigt aber auch deutlich auf, dass jeder Erwerbstätige, der sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, im Alter erhebliche Finanzprobleme hat.
Deshalb sollte jeder Erwerbstätige gerade das Ansparsystem nutzen. Letztendlich werden hier auch staatliche Förderungen angeboten.
Die wirklichen Probleme sind nicht – wie sie von Rechtspopulisten (z. B. AFD ) dargestellt werden – die Flüchtlinge, sondern die Folgen des demographischen Wandels.
Schwarz-Weiß-Denken ist zu einfach gedacht. Know-How hilft weiter!
Nur Menschen, die einfachst denken können glauben, dass unser heutiges Problem die Flüchtlinge sind. Leider lassen sich auch viele Bürger von geteilten „Videos, Witze oder ausländidische Zeitungsbereichte“ über whatsAPP, FACEBOOK, twitter & Co. zu leicht manipulieren (z. B.: „RT deutsch„= russischer Nachrichtenkanal, Weltwoche.ch = Verleger ist der Roger Köppel
Mittel- und langfristig ist eine Folge des demografischen Wandels, dass die Thematik auch in den Köpfen der Wähler ändern wird. Das Thema Generationengerechtigkeit könnte in den kommenden Jahren eher ein Wahlkampfthema werden. Als Folge würden dann zwei Extremparteien entstehen:
„Partei der jungen Generation“
„Partei der älteren Generation“
Dies macht deutlich, dass die demokratischen Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP sich dem Thema Demografie stärker widmen müssen.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit dem Einwanderungsgesetz einen entschiedenen Schritt gemacht.
Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe
Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.
Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.
Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.
Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.
Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.
Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.
Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.
Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.
Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.
Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.
Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.
Staatliche Förderungen
Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.
Bildungszeitgesetz
Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.
Baden-Württemberg – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern – keine Landesgesetzliche Regelung
Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Brandenburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Hessen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
Sachsen – keine Landesgesetzliche Regelung
Sachsen-Anhalt – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Thüringen – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)
Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.
Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.
Es gibt noch weitere Förderungen….
Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).
ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung
Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.
Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.
Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.
Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:
Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).
Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.
Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg
PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT
Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.
Förderprogramm Fachkurse
ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung
Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.
Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.
Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.
Alumni-Treffen der Absolventen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ (FH)
Alumni-Treffen bAV in München – verbunden mit Seminar im Campus-Institut am Mittwoch, 26.9.2018
Mit folgendem Programm:
Zitat:
„5 mal 5 bAV
Unter dem Motto „5 mal 5 bAV“ ist es uns wieder für den Herbst gelungen erstklassige Spezialisten zu aktuellen und wichtigen Themen zu gewinnen.
Es erwarten Sie umfangreiche Fachvorträge zu rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen und Diskussionen zur bAV. Das haben wir für Sie geplant:
Ab 09:00 Uhr:
Get-Together
10:00 Uhr:
Begrüßung durch Dr. Henriette Meissner und Ulrike Hanisch
10:15 – 10:45 Uhr:
Der Blick des Steuerberaters auf das BRSG – worauf ich als Berater/Vermittler achten muss
Referent: Stefan Neumer, Betriebswirt bAV (FH), Rentenberater für bAV, cert.-corporate-penison-advisor, Lehrbeauftragter für bAV und Dozent bei DATEV/DSO, GF Consulio Pension GmbH, München
Interessenschwerpunkte des StB: steuerliche Förderung für den ArbG nach §100 EStG und ArbG-Zuschuss von 15%
Strategische und ökonomische Überlegungen bei der bAV Information
Folgen für den bAV Berater / Vermittler
10:45 – 11:15 Uhr:
Vom Versicherungsmakler zum Versicherungsberater: Ein Erfahrungsbericht
Referent: Alexander Schrehardt, Betriebswirt bAV (FH), Versicherungsberater nach § 34e GewO, Geschäftsführer, Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Höchstadt/Aisch
Aufgaben des Versicherungsberaters – Theorie und Praxis fallen oftmals auseinander
Versichererberatung – Herausforderung und Chance
Die Begleitung von Praxisfällen
11:15 – 11:30 Uhr:
Kaffeepause
11:30 – 12:30 Uhr:
Informationspflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Rechtsprechung
Referent: Frank Wörner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachautor, Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart
Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber informiert
Zusammenspiel von Komplexität der bAV und den Informationspflichten des Arbeitgebers
Rolle des Maklers bei den Informationspflichten des Arbeitgebers
12:30 – 13:15 Uhr:
Mittagessen
13:15 – 14:30 Uhr:
Flexirente – viele Vorteile bei richtiger Anwendung
Referent: Wolfgang Wehowsky, Rentenexperte, Fachdozent, Buchautor („Der Rentenberater“), Weingarten
Rente und Hinzuverdienst flexibel miteinander verbinden
Prognose und Spitzabrechnung zur Rentenzahlung
Unbegrenzt hinzuverdienen ab der Regelaltersgrenze
Die Rente erhöhen – auch nach Rentenbeginn- durch eigene Beiträge
Vermeidung höherer Rentenbesteuerung
14:30 – 14:45 Uhr
Kaffeepause
14:45 – 15:30 Uhr
Neues aus der bAV
Referentin: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart
Die Moderation des Workshops übernimmt Dr. Henriette Meissner.
Für die Verpflegung während des Tages ist selbstverständlich gesorgt. Dresscode ist Business casual.“
Die Veranstaltung wird sicher wieder sehr interessant.
Wie viele Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) gibt es?
Insgesamt haben in den letzten 13 Jahren rund 410 Personen den Abschluss erreicht.
Bei bundesweit etwa 3,5 Mio. Arbeitgebern besteht eine hohe Nachfrage nach diesen Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung.
Was ist ein Alumni-Netzwerk?
Ein Alumni-Netzwerk ist ein Verband von Alumni, ursprünglich von ehemaligen Hochschulstudenten. Mittlerweile sind viele Unternehmen weltweit dazu übergegangen, ebenfalls Alumni-Netzwerke zu unterhalten. Dies ist unter anderem auf den Wandel der Definition von Alumni zurückzuführen.
Heute bezieht sich der Begriff mehr auf die Menschen, die einen gewissen Teil ihres Lebens bei einem Unternehmen, einer Schule oder einer Hochschule verbracht und dort weitere Stufen der eigenen Weiterbildung erreicht haben. Auszubildende, Studierende, aktive und ehemalige Mitarbeiter gehören zur Zielgruppe für Alumni-Netzwerke.
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern führt eine Onlinestudie durch, in der wir untersuchen wollen, wie Menschen im Alter Ernährungsentscheidungen treffen.
Für diese Studie suchen wir jetzt eine Gruppe von 12 Teilnehmer im Alter zwischen 65 und 90 Jahren die einen Computer benutzen.
Während des Experiments machen die Probanden Aufgaben am Computer, in denen sie verschiedene Eigenschaften von Lebensmittel bewerten und sich danach zwischen verschiedenen Nahrungsmitteln entscheiden.
Die Aufgaben dauern insgesamt ca. 15 Minuten.
Die Teilnehmer haben die Chance, einen 25€ Amazon.de Gutschein als Aufwandsentschädigung zu gewinnen.
Die Gutscheine können auch an Verwandte oder Freunde verschenkt werden.
Anmeldevoraussetzungen:
● Gute Deutschkenntnisse
● Keine neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen (z.B. Demenz, kognitive Beeinträchtigungen, Depression) oder andere ernsthafte Erkrankungen
● Keine Einnahme zentralnervös wirksamer Medikamente
Bevor Sie mit der Aufgabe beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie 15 Minuten Zeit haben.
Mit freundlichen Grüßen, Fedor Levin (levin@coll.mpg.de) Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern Kurt-Schumacher-Str. 10, 53113 Bonn
Die Situation der Heilmittelerbringer in Deutschland ist mehr als schlecht.
Fachkräftemangel, veraltete Ausbildungsinhalte, eine zu geringe Vergütung durch die Krankenkassen und fehlende Wertschätzung lassen Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen im internationalen Vergleich ganz alt aussehen.
Eine flächendeckende Versorgung von Patienten ist ernsthaft gefährdet.
Und gerade durch den demografischen Wandel (immer mehr Ältere im Vergleich zur Anzahl der Erwerbstätigen) wird bei:
Pflegekräften,
Krankenpfleger,
Physiotherapeuten,
Logopäden,
Ergotherapeuten
und Podologen
zu einer immer angespannteren Situation im Gesundheitsbereich führen.
Und eine Bürgerversicherung würde für gesetzlich Versicherte zu weiteren Einschränkung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen (wenn der Wettbewerb zu privaten Krankenversicherungen wegfallen würde).
In einer bundesweiten Aktion protestieren die Therapeuten
#Brexit EU-Austritt – Wenn Wutbürger als Wähler keine Ahnung über die Konsequenzen haben
Denn Sie wussten nicht, was sie getan haben
Beamte, Hamstervorräte, Drohnen.
Wie die EU sich für den #Brexit-Ernstfall rüstet.
Großbritanniens Wähler hatten für den Brexit gestimmt.
Über die Konsequenzen waren sich die meisten Bürger wohl nicht bewusst.
Wenn heute wieder die Abstimmung wäre, würden sicherlich die meisten Wähler nicht für den Brexit stimmen.
Und je näher der Termin rückt, desto eher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die britische Regierung abdankt und es Neuwahlen gibt und der Brexit ausfällt (mindestens noch einmal verschoben wird).
So kann es kommen, wenn Wähler keine Ahnung von den Konsequenzen haben und „Wutbürger“ abstimmen und gegen eine EU sind.
Vielleicht eine Warnung an die Bürger (auch in anderen EU-Staaten), die immer nur über EU und die Regierung sind.
Der Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch eine Unternehmervollmacht.
Bei Klein- und Mittelbetrieben bestehen jedoch meist gerade einmal Bankvollmachten bzw. Kontenvollmacht.
Eine Bankvollmacht kann-wenn keine Vorsorgevollmacht besteht -ungültig werden.
Das Betreuungsgericht kann anstatt dem Lebenspartner, Ehepartner oder Kinder einen Berufsbetreuer einsetzen. Als Grund wird oft vom Betreuungsgericht das Eigeninteresse des Partners genannt.
Der Berufsbetreuer hat dann alle Vollmachten und muss auch für den Geschäftsunfähigen neue Konten aufmachen und treuhänderisch verwalten.
Bei Selbstständigen bestimmt dann plötzlich der Berufsbetreuer. Bei Unternehmern (Kapitalgesellschaften) muss dann beispielsweise der Berufsbetreuer zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden.
Inwieweit dieser Berufsbetreuer dann versiert genug ist, muss oft bezweifelt werden, denn Branchenkenntnisse sind meist nicht vorhanden.
Viele Vorsorgevollmachten und Notfallordner bzw. Vorsorgeordner berücksichtigen diese Differenzierungen nicht!
Pauschal werden dann keine Differenzierungen vorgenommen.
#Reformvorschlag zu der Problematik #Mindestlohn, #Grundsicherung und fehlende #Altersvorsorge bei #Selbstständigen
Aufgrund der zukünftigen Rentenproblematik wurde heute der nachfolgende Reformvorschlag an die Rentenkommission des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) weitergeleitet.
Wir werden die Antwort hier ebenfalls veröffentlichen.
Nachfolgend unser Reformvorschlag:
Positionspapier und Reformvorschlag für die Alterssicherung von Selbstständigen/Unternehmern und Beschäftigten mit Mindestlohn
Gerade die Altersversorgung der Selbstständigen/Unternehmer und der Beschäftigten mit Mindestlohn führt zukünftig zu erheblichen Belastungen des Staates, da in diesen beiden Teilbereichen oft eine Rentengewährung durch die Grundsicherung aufgestockt werden muss.
In beiden Gruppen wird die Altersvorsorge nicht ausreichend umgesetzt.
Durch die fehlende Eigenvorsorge entsteht für nachfolgende Generationen ein Finanzierungsaufwand (Grundsicherung, Hartz IV), der dann aus Steuermittel zu decken ist.
Obwohl schon seit Jahren umfangreiche staatliche Förderansprüche angeboten werden, sind einkommensschwache Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer oft nicht ausreichend motiviert – oder finanziell nicht in der Lage – die Eigenvorsorge umzusetzen.
Ziel der Rentenkommission muss es sein, dass diese Gruppen zum einen eine ausreichende Mindestversorgung erhalten und zum anderen dadurch auch motiviert werden, die Grundabsicherung auszubauen.
Die Differenz zwischen Mindestlohn (z.Zt. 8,84 Euro) und dem notwendigen Mindestlohn (12,63 €), der für eine Altersrente in Höhe der Grundsicherung (ca. 880 €) notwendig ist, beträgt derzeit ca. 42 %. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12,63 € wird nicht durchsetzbar sein.
Grundsätzlich sollte die Altersversorgung im gleichen Umfang verpflichtend sein, wie seit 1999 ein Krankenversicherungsgrundschutz oder die Pflegepflichtversicherung.
Allerdings muss dem Versicherten eine Wahloption gelassen werden. Eine Wahloption muss im Rahmen einer Zertifizierung eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen (z. B. analog Rürup-, Riesterrente oder betriebliche Altersversorgung).
Zielgruppe Selbstständige und Unternehmer:
Als Selbstständige werden Inhaber einer Personengesellschaft bezeichnet. Als Unternehmer werden Geschäftsführer mit Besitz an einer Kapitalgesellschaft (Unternehmergesellschaft, GmbH, AG) bezeichnet.
Der Reformvorschlag beinhaltet beide Gruppen. Zwar ist in der Regel der Beteiligte einer größeren GmbH oder AG nicht unbedingt auf die Grundsicherung angewiesen, allerdings gibt es hier auch Teileigentümer, die im Insolvenzfall auf die Grundsicherung zurückgreifen müssen.
Eine Unterscheidung von Selbstständigen und Unternehmern würde im Übrigen dazu führen, dass nach einem Gesetzesbeschluss ein Selbstständiger in eine Kapitalgesellschaft umfirmiert und hierdurch sich dem nachfolgenden Reformvorschlag entzieht.
Arbeitnehmer mit Mindestlohn:
Als Arbeitnehmer sind alle Arbeitnehmer anzusehen, die unterhalb des „Mindestlohn II“ ein Einkommen beziehen.
Mindestlohn I und Mindestlohn II:
Die Festlegung über den Mindestlohn I und Mindestlohn II erfolgt durch die Mindestlohnkommission. Bei der Festlegung des Mindestlohn II wird die voraussichtliche Rentenentwicklung berücksichtigt.
Der „Mindestlohn I“ ist der Lohn, den ein Arbeitnehmer „Brutto“ erhält. Hiervon werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Derzeit beträgt der Mindestlohn I pro Arbeitsstunde 8,84 €. Lt. Stat. Bundesamt wäre eine Anhebung des Mindestlohns I auf 9,19 € notwendig.
Sofern ein Arbeitnehmer 38,5 Std. über 45 Jahre tätig ist, wäre für eine Altersversorgung in Höhe der Grundsicherung ein Stundenlohn von derzeit 12,63 € erforderlich.
Als Mindestlohn II wird ein Wert von 12,63 € festgelegt. Auch dieser Wert ist durch die Rentenkommission jährlich zu überprüfen. Der Mindestlohn II ist die Berechnungsgrundlage für einen verpflichtenden Altersvorsorge-Zusatzbeitrag.
Aus der Differenz von Mindestlohn II und Mindestlohn I ergibt sich ein Rentenversicherungsbeitrag, der verpflichtend vom Arbeitgeber abzuführen ist, solange der Arbeitnehmer unterhalb von 12,63 € brutto verdient.
Diese Differenz ist durch den Arebeitgeber zu tragen.
Beispiel:
Stundenlohn
Beispiel
Tatsächlicher Stundenlohn
10,00 €
Mindestlohn II
12,63 €
12,63
Mindestlohn I
9,19 €
10,00
Differenz
3,44 €
2,63 €
Daraus resultierender Altersversorgungsbeitrag
18,6 % (GRV-Beitrag 2018)
0,64 €
0,49 €
Gesamtbelastung Arbeitgeber
9,83 €
10,49 €
Sofern der Bruttoverdienst unterhalb des Mindestlohns II ist, hat der Arbeitgeber den Altersvorsorge-Zusatzbeitrag vollständig zu tragen. Je geringer die Differenz zwischen dem Mindestlohn I und dem Mindestlohn II ist, desto geringer ist der Altersvorsorge-Zusatzbeitrag.
Die Ermittlung des Monatsbeitrages erfolgt zunächst auf einem Schätzwert (auf Monatsbasis) und ist am Kalender-Jahresende, spätestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses auszugleichen. Der monatliche Schätzwert beträgt 75 % der geschätzten Arbeitszeit.
Beispiel:
Vollzeittätigkeit jährlich mit 1.700 Stunden mit einem Stundenlohn von 10 €.
Jahr
Mtl.
Jahresarbeitszeit
1.700 Std.
Std. lohn
10,00 €
Jahresgehalt
17.000 €
1.416,67 €
Mindestlohn II
1.700 Std.
Std. Satz
12,63 €
Fikt. Jahresgehalt
21.471 €
1.789,25 €
Der Zusatz-Altersvorsorgebeitrag errechnet sich wie folgt:
Mindestlohn II
1.789,25 €
Tatsächliches Monatsgehalt:
1.416,67 €
Differenz:
372,58 €
Zusatz-Altersvorsorgebeitrag
69,30 €
Davon bei mtl. Zahlung 75 %
51,97 €
Der Arbeitnehmer hat die Wahlfreiheit diesen Altersvorsorge-Zusatzbeitrag durch seinen Arbeitgeber
in die gesetzliche Rentenversicherung
in die betriebliche Altersversorgung (Produktwahl Arbeitgeber)
in ein zertifiziertes altersversorgungsprodukt (Produktwahl Arbeitnehmer)
zu investieren.
Sofern der Arbeitnehmer keine Wahl ausübt, muss dieser Altersvorsorge-Zusatzbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Durch die Wahlfreiheit des Arbeitnehmers besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder der Nutzung zertifizierter privater Altersversorgungsprodukte weitere Förderungen genutzt werden können. Der Altersvorsorge-Zusatzbeitrag führt jedoch nicht beim Arbeitgeber zu zusätzlichen Förderungen nach § 100 EStG (bAV-Förderbeitrag).
Am Ende des Jahres ist die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Altersvorsorgebeitrag und dem zu zahlenden Jahresbeitrag nachzuholen. Im Einzelfall zu viel gezahlte AltersvorsorgeZusatzbeiträge sind an den Arbeitgeber zu erstatten. Dies muss auch bei den betrieblichen und privaten Alternativen sichergestellt werden.
Der Nachweis ist vom Arbeitgeber über das Enteltkonto/Lohnkonto zu führen (z. B. §5 LStDV).
Lösungsansatz bei Selbstständigen und Unternehmern
Auch bei dieser Gruppe muss ein Mindestsparbeitrag festgelegt werden. Der Mindestsparbeitrag sollte mindestens die Grundsicherung (nach Mindestlohn II) swicherstellen.
Da für die Ermittlung des Beitrages die Stundenzahl bei Selbstständigen nicht als Grundlage in Frage kommt (praktische Anwendung scheidet hier aus), errechnet sich der Mindestbeitrag für die Grundversorgung wie folgt:
jährlich: 1.700 Stunden x 12,63 Euro x 18,6 % 3.993,60 €
monatlich somit: 332,80 €
(mind. jedoch 18,6 % der Einkünfte)
5 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit (bzw. Übergangsfrist 5 Jahre nach Einführung des Gesetzes) ist der Mindestbeitrag auf den Regelbeitrag (z.Zt. mtl. 501,27 €) anzupassen (Ausnahmen geringeres Einkommen, dann 332,80 €).
Durch die Übergangsfrist kann der Selbstständige/Unternehmer seine Finanzplanung auf den Regelbeitrag anpassen.
Auch beim Selbstständigen/Unternehmer wird eine Wahloption eingeführt. Diese Gruppe hat die Wahloption zwischen einer Beitragszahlung
an die gesetzliche Rentenversicherung
bei Unternehmern in eine betriebliche Altersversorgung
in ein zertifiziertes Altersversorgungsprodukt (z. B.: Rürup)
Alle Produkte müssen hierbei eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen.
Vorhandene Altersversorgungen können auf diesen Altersvorsorge-Zusatzbetrag angerechnet werden, sofern eine Rentenzahlung im Vertrag vereinbart wird und eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen ist. Sofern es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt (Abschluss vor 2005), findet ebenso eine Anrechnung statt, wenn eine Garantiezahlung im Vertrag vorhanden ist.
forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus
Welche Ziele würden durch die Umsetzung des Positionspapiers erreicht?
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erreichen durch diese Umsetzung eine Altersversorgung in Höhe der Grundsicherung.
Die Motivation für die eigene Altersvorsorge wird noch einmal deutlich erhöht. Die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) kann hierdurch deutlich gewinnen.
Für Selbstständige entsteht eine Grundversorgung, die auch dann vorhanden ist, wenn die Selbstständigkeit nach einiger Zeit aufgegeben werden muss.
Für den zukünftigen Steuerzahler entstehen keine zusätzlichen Belastungen. Der Aufwand für die Grundsicherung wird deutlich sinken.
Eine Integration der Pflegevorsorge in den Bereich Altersversorgung sollte dringend umgesetzt werden. Letztendlich ist die Pflegevorsorge ein Bestandteil der Altersversorgung. In der betrieblichen Altersversorgung ist diese Absicherung bis heut nicht möglich.
Sehr oft erreichen uns Anfragen, ob wir älteren Menschen nicht beim IPad iPhone helfen können.
Leider sind unsere Kapazitäten derzeit ausgelastet.
Darüber hinaus ist das Finanzamt Leonberg wohl nicht ganz damit einverstanden, wobei wir hier noch in der „Klärungsphase“ mit dem #Finanzamt #Leonberg sind.
Zu gegebener Zeit informieren wir hier alle User.
Finanzamt Leonberg gegen Altenhilfe am ipad?
Wer eine Hilfe am #smartphone oder #Tablet sucht oder helfen möchte, kann dies bei den Facebook-Seiten dieses Artikels gerne bei „Kommentieren“ eintragen, so dass sich dann die Personen direkt melden können.
Sie werden dann auf die entsprechende FACEBOOK-SEITEN weitergeleitet.
Die Nutzung des Tablet (zB ipad) oder Smartphone (zB iPhone) der älteren Generation hat viele Vorteile:
1. Jeder 2. ab 75 Jahren bekommt mindestens einmal im Monat Besuch. Die anderen 50% erhalten keinen oder seltener Besuch. Die Vereinsamung der Älteren ist oft ein enormes Problem.
2. Der iPad und das iPhone kann Oma, Opa und die Enkelkinder zusammenbringen. Wenn die Enkelkinder in der Nähe wohnen, können sie wieder öfter zu Oma und Opa.
Wenn die Enkelkinder weiter weg wohnen, kann man sich über WhatsApp / Viber öfter austauschen und auch unterhalten mit Video.
3. Ältere Menschen haben wieder eine Aufgabe und Beschäftigung.
4. Selbst bereits Demenzkranke können teilweise das Gerät zB für Fotoaufnahmen oder Videos noch nutzen. Die Feinmotorik der Hände wird eingesetzt. Und unbewusst findet so eine Handgymnastik statt.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass – nach anfänglicher Scheu – ältere Menschen sehr engagiert im Laufe der Zeit sich stundenlang damit beschäftigen können.