Covid-19 – Geheilte sind nicht gesund

Noch immer ist Covid-19 eine unerforschte Krankheit.

Zwischen einem leichten Verlauf und dem Tod ist alles möglich.

Inzwischen wird deutlich, dass auch die Heilung besonders ist.

Denn Menschen, die sich nach einer Infektion wieder gut fühlen, sind möglicherweise für immer gezeichnet.

Dieser Bericht macht deutlich, dass auch eine leichte Covid-19 Erkrankung zu extremen Spätfolgen führt.

Konsequenzen werden wohl sein, dass Menschen mit Covid-19 Erkrankung bei bestimmten Personenversicherungen entweder keinen Versicherungsschutz bekommen oder mit Risikozuschlägen rechnen müssen.

Hierzu ein anderes Beispiel: Schlafapnoe

Wer an Schlafapnoe leidet, erhält keinen Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit bzw. Todesfall. Auch in der Krankenversicherung gibt es Je nach Leistungspaket keinen Versicherungsschutz.

Hintergrund ist bei Schlafapnoe das 60-fache Risiko einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden.

Und auch wenn eine Schlafmaske (Antischnarchgerät: leichter Druckaufbau, damit Luft hinzugefügt wird) genutzt wird, bleibt ein nicht kalkuliertes Risiko – z.B. beim kurzen Mittagsschlaf ohne Maske.

Eine ähnliche Situation kann bei Covid-19 auftreten, wenn zu wenig Lungengewebe gesund bleibt.

So berichtete n-tv am 23.4.2020 folgendes: Link —> https://www.n-tv.de/wissen/Covid-19-koennte-Lunge-dauerhaft-schaedigen-article21734465.html

Zitat: „Das neue Coronavirus löst die Covid-19-Erkrankung aus, die tödlich, aber auch beinahe unbemerkt verlaufen kann. Bei genesenen Patienten haben österreichische Ärzte nun allerdings entdeckt, dass die Krankheit auch nach einem leichten Verlauf möglicherweise gravierende Spätfolgen hinterlässt. Der Oberarzt der Universitätsklinik Innsbruck, Frank Hartig, berichtet im Tauchermagazin „Wetnotes„, dass er bei einigen seiner Patienten „irreversible Lungenschäden“ festgestellt hat.

Der Tauchmediziner untersucht sonst Menschen auf ihre Tauchtauglichkeit, leitet jetzt aber die Notfallaufnahme und ist verantwortlicher Krisenkoordinator für Covid-19-Patienten. Unter den nicht so schweren Fällen, die in dieser Zeit in Heimquarantäne gesund wurden, waren sechs aktive Taucher. Hartig zufolge waren diese Menschen nur leicht erkrankt, sie hatten lediglich einzelne Symptome wie Reizhusten oder reduzierte Leistungsfähigkeit.

Ihre Erkrankungen lagen inzwischen fünf bis sechs Wochen zurück, bei der Kontrolle galten sie als klinisch gesund. In der Computertomographie der Lungen sahen die Organe aber alles andere als gesund aus. „In der Bildgebung wurden sie überhaupt nicht besser“, berichtete Hartig dem italienischen Sender Rai. „Als Notfallmediziner mit 20 Jahren Erfahrung schluckt man, wenn man bei einem 40-jährigen Patienten so etwas sieht.“

Bei zwei seiner Patienten trat unter Belastung ein deutliche Sauerstoffunterversorgung auf. Zwei weitere zeigten „sehr erregbare Bronchien wie beim Asthmatiker“. Bei vier der sechs Patienten waren im Controll-CT immer noch deutliche Veränderungen im Gewebe zu sehen. Zuvor hatte Hartig bereits beschrieben, dass es bei Corona-Patienten eine „bemerkenswerte Diskrepanz zwischen den Befunden und dem Empfinden“ gebe.

Junge Patienten „im besten Tauchalter“ kämen zu Fuß in die Notaufnahme und wiesen normale Vitalparameter auf. Das heißt Herz- und Atemfrequenz sind unauffällig, ebenso wie Blutdruck und Körpertemperatur. Auf CT-Bildern seien dann aber „beidseitige Infiltrate“ zu sehen. Hartig beschreibt das, „als ob man ein, zwei Tücher in einen Eimer Öl hängt und wieder rauszieht und aufhängt“. Andere Patienten hätten eine erhöhte Atemfrequenz, die sie kaum selbst bemerkten, „obwohl sie derart schlechte Blutgase haben, dass man laut Lehrbuch unverzüglich an eine Intubation denken sollte“.

Als diese Patienten aber mit Sauerstoff versorgt wurden, kollabierten sie: „Ein paar Stunden später liegen viele von ihnen auf der Intensivstation mit Intubation und schwerem Lungenversagen. Das Gefühl, als ob der Sauerstoff irgendeine Kaskade auslöst, haben ganz viele Kollegen. Niemand von uns weiß genau, was hier vor sich geht“, schreibt Hartig weiter. Der Arzt betont, dass es zu früh sei, um allgemeingültige Aussagen zu treffen. Denn noch stehe eine wissenschaftliche Auswertung aus. Er befürchte aber, dass es sich um langfristige, vielleicht sogar irreversible Lungenschädigungen handelt: „Wir wissen nicht, wie viele von den Veränderungen dauerhaft bleiben“, so Hartig. Ihm falle es jedoch „beim Anblick der Befunde schwer, an eine völlige Ausheilung zu glauben“.

Wer noch nicht an Covid 19 oder Schlafapnoe erkrankt ist, sollte deshalb bevor eine Disgnose feststeht, seinen Versicherungsschutz überprüfen.

Wer nur schnarcht und noch nicht im Schlaflabor war, hat bessere Chancen noch den Versicherungsschutz zu erhalten, als ein Antragsteller mit klarer Diagnose.

Coronavirus – Hochrechnung der Infizierten und der Sterberate

Deutschland ist im internationalen Vergleich bei den Anzahl der Infizierten und Verstorbenen vorbildlich aufgestellt.

Ein Grund war hierbei auch die Geschlossenheit der Bundesregierung sowie der Bundesländer, die gemeinschaftlich entschieden vorgegangen sind.

In keinem anderen Land sind die Todesraten so gering.

Seit heute hat die Opposition eine Konfrontation angekündigt. Die Bundeskanzlerin hat sich jedoch klar zu den bisherigen Maßnahmen bekannt und zur Vorsicht aufgerufen.

Bei näherer Betrachtung der deutschen Zahlen ergibt sich ein Bild, das die Gründe zur Vorsicht aufzeigen.

Vergleich Einwohner – und Infizierte

Von rund 83 Mio. Einwohnern sind 1548.435 als infiziert gemeldet.

Setzt man die Verstorbenen mit den Infizierten in ein Verhältnis ergeben sich folgende Werte:

Von insgesamt 148.435 sind bisher 5.133 Menschen Verstorben

Gesundet sind:

Von 148.435 Infizierten sind 96.627 gesundet

Die Differenz von 148.435 Infizierten, abzüglich 96.627 Gesundeten sowie 5.133 Verstorbenen ergibt 46.675 Menschen, die noch infiziert sind.

Insoweit könnte man zufrieden sein, denn die Anzahl der noch infizierten Menschen ist klein und durch unser Gesundheitssystem gut behandelbar.

Der Schein ist trügerisch.

Auch wenn man sogar unterstellt, dass es eine hohe Dunkelziffer an bereits infizierten und gesundeten Menschen ausgeht, ist der Schein sehr trügerisch.

Bei der nachfolgenden Berechnung wurde sogar unterstellt, dass die Gesamtzahl aller bisher Infizierten 10 mal höher wäre.

Das Ergebnis wäre dann sehr ernüchternd:

Anzahl der NOCH-NICHT Infizierten

Unterstellt man, dass die bisher Infizierten 10 mal höher wäre, dann wären rund 1,485 Mio. schon an Corona erkrankt gewesen.

Bei einer Einwohnerzahl von 83,0 Mio. Einwohnern sind dann noch 81,5 Mio. noch nicht infiziert gewesen.

Würde sich die Sterbequote nicht verändern und alle noch nicht Infizierten noch durch Covid-19 erkranken, dann ergeben sich 273.187 Todesfälle.
Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass die Dunkelziffer 10 mal so hoch ist bei den Infizierten.

Geht man davon aus, dass die bisher Infizierten nur die 5-fache Dunkelziffer erreichen, ist die zukünftige Todesrate bei rund 546.000 Menschen. Und dies verteilt auf ein Jahr bzw. 18 Monate.

Grund: aus jetziger Sicht wird davon ausgegangen, dass ein Antivirus maximal 18 Monate wirkt. Anschließend beginnt die Neuinfektion mit dem gleichen Virus Sars-Cov-2 oder mit einem mutierten Virus, der vielleicht noch ganz andere Wirkungsweisen hat.

Es soll keine Schwarzmalerei hier erfolgen, sondern nur dargestellt werden, dass eine Reduzierung von Shutdown-Maßnahmen immer genau überlegt werden muss.

Diese geringe Todesrate ergibt sich nur dann, wenn die Anzahl der Infizierungen wie in der Vergangenheit auch medizinisch versorgt werden können.

Ergibt sich ein Aufflackern der Pandemie, wäre die Todesrate sicherlich sehr schnell höher.
Grund: Wenn die Anzahl der Infizierten stark anwächst, könnte als Folge unser Gesundheitssystem die Behandlung nicht mehr von jedem einzelnen Patienten sicherstellen.

Natürlich könnte die zukünftige Anzahl von Todesfällen auch geringer ausfallen. Dies allerdings nur dann, wenn ein Medikament oder ein Impfstoff vorhanden ist, der für jeden einzelnen Bürger vorhanden ist.

Mit einem Impfstoff rechnen die Experten frühestens im Frühjahr im Jahr 2021.

Insoweit ist die Entscheidung der Bundesregierung völlig richtig, Lockerungen sehr vorsichtig durchzuführen und jeweils nach 14 Tagen zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Öffnungen möglich sind.

Zu schnelle Öffnungsschritte führen sehr schnell zu einer Anstieg der Infizierten und dann auch zu Todesraten, wie sie in anderen Ländern der Fall sind.

Coronavirus Covid-19 SarsCov2 Sars-Cov-2 Werner Hoffmann
Coronavirus Covid-19 SarsCov2 Sars-Cov-2 Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Forum-55plus.de e.V.
Forum-55plus
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Nachfolgend die Gesamttabelle – Stand 23.4.2020

Tabelle „Hochrechnungen nach Bundesländer „Sterberate aufgrund der Infizierten und bisherigen Todesfälle unter der Annahme von 10-fach so vielen Infizierten, wie sie bisher bekannt ist.

Coronavirus – Die wichtigsten Voraussetzung bei dem Exit

#Corona-#Krise #Sars_Cov_2 #Covid_19 Die wichtigsten Voraussetzung bei dem Exit sind:

1. Maskenpflicht

2. Testen Testen Testen und

3. selektive Öffnung

Eine Öffnung aller Bereiche wäre natürlich wünschenswert. Ein Exit birgt jedoch erhebliche Gefahren.

So könnte eine 2. Welle dafür sorgen, dass dann alle Infizierten in den Krankenhäusern nicht mehr versorgt werden können und dann massenhaft Menschen sterben.

Aus diesem Grund ist das obere Verfahren dringende Voraussetzung für den Exit.

Zahlen um Covid-19 und Corona.

Wie aussagekräftig sind errechnete Trends?

Link—>
https://www.n-tv.de/wissen/Wie-aussagekraeftig-sind-errechnete-Trends-article21710304.html

Coronavirus – Danach gesund? Oder kommt es wieder?

Inwiefern ein Covid-19 infizierter Mensch alles ohne weitere Folgen überstanden hat, ist noch völlig offen.

Dies kann mit Gewissheit erst in einigen Monaten festgestellt werde. Fakt ist jedoch, dass in verschiedenen Regionen seltsame Rückfälle gemeldet werden. Ob diese Rückfälle tatsächlich stattgefunden haben, oder der Infizierte zu früh entlassen wurde, steht noch nicht fest.

Wir wollen hiermit keine Angst schüren, allerdings auch über den jetzigen Stand informieren.

So berichtete die Welt am 9.4.2020 mit folgende Schlagzeile:

„Experten wundern sich über positive Tests bei eigentlich geheilten Patienten“

Zitat:
Bisher hieß es, dass man gegen das Coronavirus immun sei, sobald man Covid-19 einmal überstanden habe. Berichte aus Südkorea zeigen nun, dass dem womöglich nicht so ist – und man sich für einen erneuten Verlauf nicht einmal neu infizieren muss.

Vermeintlich geheilte Covid-19-Patienten können womöglich erneut an dem durch das Coronavirus ausgelösten Lungenleiden erkranken. Diese Möglichkeit stellte das dem südkoreanischen Gesundheitsministerium unterstellte „Korean Centers for Disease Control and Prevention“, vergleichbar etwa mit dem Robert-Koch-Institut in Deutschland, in einem Briefing vor, über das zunächst „Bloomberg“ berichtete.“

LINK –> https://www.welt.de/vermischtes/article207161029/Corona-Experten-wundern-sich-ueber-positive-Tests-bei-geheilten-Patienten.html

In der Online-Ausgabe vom 11.4.2020 steht bei welt . de:

Was Corona im Gehirn anrichtet.

Zitat: “ Es gibt einen Mann, der wusste nichts von der Pandemie – dabei wäre er am neuartigen Coronavirus fast gestorben. Dieser Mann, er lebt in Japan und ist 24 Jahre alt, hat es unter Neurologen und Virologen mittlerweile zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Denn er ist der erste beschriebene Fall, an dem eine bislang unbekannte Symptomatik von Sars-CoV-2 beschrieben wurde. Eine, die ungute Erinnerungen an den Sars-Erreger von 2002/2003 weckt…..

Nein, man muss nicht alles glauben, was in den Medien steht. Und momentan wird in beide Richtungen seht stark übertrieben. Die eine Seite sieht den Weltuntergang, die andere Seite belächelt alles.

Wie so oft wird die Wahrheit in der Mitte liegen.

Wenn die Erkrankung Covid-19 durch den Sars-Cov-2 (ein Virus in der Gruppe der Coronaviren) jedoch tatsächlich im Körper schleichend aktiv bleibt, dann hat dies Auswirkungen auf unser Leben.

Der Run auf Notare, Anwälte, Versicherungsvermittler

Warum Sie jetzt vieles überprüfen sollten

So lange es nicht geklärt ist, ob Folgeschäden daraus entstehen, wird es wohl in den kommenden Wochen auch irgendwann schwieriger werden seinen Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung und der der Berufsunfähigkeit abzuschließen oder anzupassen.

Ein Beispiel:

Schlafapnoe ist ein Riskiko, das nicht versicherbar ist. Selbst wenn im Schlaflabor Schlafapnoe diagnostiziert wurde und man eine Schlafmaske trägt, ist der Abschluss einer:

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung (außer Zähne, Brillen)

nicht mehr möglich, da das Risiko von Herzinfarkt und Schlaganfall 60 mal so hoch ist, wie bei einem gesunden Menschen.

Wer jedoch nur schnarcht und keinen medizinischen Befund hat, der kann sich noch versichern.

Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Covid-19.

Solange die mittel- und langfristigen Auswirkungen von Covid-19 noch nicht bekannt sind, werden die Risikoprüfungs-Abteilungen wohl bei der Diagnose Covid-19 irgendwann diese Versicherungsanträge zurückstellen.

Ist man nur an einer Erkältung erkrankt und diese ausgeheilt, dann wird man regulär aufgenommen. Ist man noch gar nicht erkrankt, dann besteht auch kein Grund einen Antragsteller abzulehnen.

Diese Problematik zeigt auf, dass es vielleicht gerade jetzt sinnvoll ist seinen Versicherungsschutz zu überprüfen.

Kein Wissenschaftler der Welt kann derzeit die Folgen einer Covid-19-Erkrankung abschätzen.

Viele Versicherungsvermittler erleben in diesen Tagen sogar eine Hochkonjunktur, die mit der Zeit vergleichbar ist, als die Altverträge noch nach alten Steuerrecht steuerfrei in der Auszahlungsphase waren.

Auch ein Grund für die verstärkte Nachfrage ist natürlich, dass man in einer Zeit der Kurzarbeit und des Homeoffice seine persönlichen Dinge aufarbeitet, die man vor sich hergeschoben hat.

Aufgrund der Infektionsgefahr bieten viele Versicherungsvermittler ihre Beratung auch telefonisch oder per Videokonferenz an.

Neben der Überprüfung des Versicherungsschutzes werden auch häufiger rechtliche Vorsorgeleistungen nachgefragt. Notare und Anwälte haben hierbei Hochkonjunktur. Zwar werden viele Gerichtsverhandlungen gerade vertagt, allerdings ist die Nachfrage in anderen Bereichen extrem angestiegen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • betriebliche Altersversorgung
  • Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung
  • Testament und Erbrecht

Auch in der Literatur ist der Nachfragemarkt rund um die rechtliche Vorsorge angestiegen.

Notfallordner Vorsorgeordner –
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Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Grund: Die rechtliche Vorsorge unterscheidet sich erheblich zwischen den einzelnen Berufsgruppen, Selbstständigen- und Unternehmergruppen.

Ein Rentner benötigt einen anderen Notfallordner, als ein Pensionär (Beamter im Ruhestand).

Und bei den Selbstständigen muss man zwischen den einzelnen Gesundheitsberufen (Arzt, Apotheker, Zahnarzt), den 41 zulassungspflichtigen Handwerkern, zulassungsfreien Handwerkern, Architekten und anderen Selbstständigen unterscheiden.

Und wer als Unternehmer tätig ist (Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH, UG), der muss gegenüber einem Selbstständigen ebenso völlig andere Gesichtspunkte berücksichtigen.

Insofern ist es notwendig, dass der Notfallordner nicht pauschal ausgefüllt ist, sondern auch der richtige Notfallordner ausgewählt wird.

Man fährt auch nicht auf der Autobahn mit einem Fahrrad oder einem Boot von Stuttgart nach Hamburg.


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Coronavirus – „Nicht verstorben“ heißt noch lange „nicht geheilt“, wird aber geheilt genannt

Coronavirus #Sars_Cov_2 – Geheilt heißt „Nicht verstorben“, aber #nicht #immer „#danach #Gesund“

Etwa ein Drittel der „Geheilten“ ist NICHT geheilt, sondern hat Schädigungen am #Nervensystem.

Studie: #Virus #könnte #auch das #Nervensystem #schädigen +++
Eine Infektion mit dem Coronavirus kann sich nicht nur mit #Fieber, #Husten und #Atembeschwerden äußern, sondern auch neurologische Symptome verursachen.

Laut einer Studie in #Wuhan zeigt ein gutes Drittel der untersuchten 214 Patienten Anzeichen dafür, dass das Virus das #Nervensystem geschädigt hatte.

Zu den häufigsten Symptomen gehörten #Schwindel und #Kopfschmerzen sowie #Riech- und #Geschmacksstörungen.

In den vergangenen Tagen hatten sich bereits Berichte darüber gehäuft, dass Corona-Patienten zumindest zeitweise ihren Geruchs- und Geschmackssinn verloren.

Sicher ist noch offen, ob dies in einem repräsentativen Querschnitt bestätigt wird, der auch weltweit gilt.

Offen ist auch, ob diese Beeinträchtigungen auch langfristig vorhanden sind.

Geprüft werden müssten dann auch von so manchem Versicherer, ob dies zu Leistungsansprüchen in der

  • #Krankenversicherung
  • #Pflegepflichtversicherung
  • #Unfallversicherung
  • #Lebensversicherung
  • #Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • #betriebliche #Altersversorgung-#bAV
    führen kann.

Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung ist die Behandlung abgedeckt.
Auch die #Arbeitsunfähigkeit ist versichert.
Zunächst wird bei Angestellten die #Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber vorgenommen (42 Tage).
Kleinere Arbeitgeber erhalten – je nach Umlage – einen Teil der Gehaltsfortzahlung zurück.

Regelmäßig ab dem 43.Tag wird dann das Krankengeld durch die Krankenkasse vorgenommen, wobei die Höhe auch davon abhängig ist, ob die Krankheit vor/nach einem Kurzarbeitergeld bestanden hat.

Pflegeversicherung
Sollte aufgrund von Sars-Cov-2 ein Pflegefall entstehen, was durchaus auch möglich ist, dann wird eine Pflegeleistung je nach Pflegegrad gewährt.
Dies gilt für die soziale und private Pflegepflichtversicherung und auch für die private Pflegezusatzversicherung.

Hinweis: Mit der Umgestaltung von 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade wurde auch die Eigenbeteiligung geglättet.

Während

  • früher die „Eigenbeteiligung der Höhe nach“ sehr stark von der Pflegestufe abhängig war (Pflegestufe 5 extrem hohe Eigenbeteiligung)
  • ist die Eigenbeteiligung heute in allen Pflegegraden fast identisch.
    Je nach Region ist die Eigenbeteiligung zB in Ba.-Wü. bei 2.500 bis 2.900 Euro und in den neuen Bundesländern bei ca.1.900 bis 2.300 Euro.

Diese Eigenbeteiligung bleibt nach Abzug der Pflegepflichtversicherung übrig.

Selbstverständlich kann auch durch die Lungenkrankheit #Covid-19 ein Pflegefall dadurch entstehen, dass eine Unterversorgung mit Sauerstoff bei den Organen zeitweise entsteht.
Personen, die an #Covid_19
Erkrankt sind und überleben gelten im Übrigen als „Geheilt“, auch dann wenn sie Pflegefall oder berufsunfähig sind.

Inwieweit eine Erkrankung durch Sars-Cov-2 in der #Unfallversicherung zu einem Leistungsanspruch führen kann, ist zum einen von den AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) – also von AUB Jahrgang- abhängig und von der Gesellschaft selbst, ob die Bedingungen angepasst wurden.

Und auch dann ist offen, ob es sich um einen Unfall handelt.

So ist zum Beispiel der Zeckenbiss und die daraus folgende Erkrankung in neueren Bedingungen versichert, nicht aber in älteren Bedingungen.

Auch bei Sars-Cov-2 könnte dies ähnlich sein.Auswirkung auf die Lebensversicherung
In der Lebensversicherung besteht Versicherungsschutz
Zu beachten ist dringend den Vertrag nicht beitragsfrei zu stellen.

Hierdurch würde der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherungssumme umgewandelt werden. Der Schutz wäre verringert und eine spätere Anhebung auf den alten Schutz würde eine neue Risikoprüfung meist verursachen.
Vorerkrankungen könnten dann dazu führen, dass die Erhöhung ausgeschlossen wäre. Dies wäre zB der Fall, wenn plötzlich Schlafapnoe diagnostiziert würde.

Eine Unterbrechung des Vertrages wäre ebenso möglich. Dabei besteht in der Unterbrechungsphase kein Versicherungsschutz bzw. ein Versicherungsschutz in etwa Höhe des Deckungsbeitrages.
Die unterbrochene Zeit wird einfach „hinten drangehängt“ oder nachgezahlt.
Eine Risikoprüfung entfällt später regelmäßig (Unterbrechung meist bis zu 2 Jahren möglich).

Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit sollte- wenn es finanziell möglich ist – immer weitergeführt werden.
Auch hier gilt das oben Beschriebene mit folgender Ergänzung.
Je nach Versicherungsgesellschaft besteht bei den Anbietern ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entweder ab

50 % volle Rente, darunter kein Anspruch

oder ab 25% anteilig und ab 75% vollständig

Wer also teilweise unter 50% berufsunfähig ist, erhält bei Anbieter A keine Leistung und bei Anbieter B eine anteilige Leistung.
Der Verlust von Geruchssinn oder Geschmackssinn, Kopfschmerzen oder anderen Symptomen führt regelmäßig nicht zu 100 %
Berufsunfähigkeit, wohl aber zu einer Berufsunfähigkeit zwischen 25 bis 49 %.

Und bei einer Berufsunfähigkeit von 60 % ist die Wahrscheinlichkeit, dass der „Versicherer A“ den Versicherten durch einen jahrelangen Rechtsstreit auf unter 50% zu drücken, recht hoch
Denn beim Versicherer A geht es um volle oder keine Leistung.
Beim „Versicherer B“ würde es nur um anteilige Leistung gehen und somit um vielleicht 10% mehr oder weniger Leistung.

In der Natur der Sache ist Versicherer A eher motiviert zu streiten, als Versicherer B.

Isofern sollte die „Homeoffice“-Zeit auch einmal genutzt werden, den Berufsunfähigkeitsschutz zu überprüfen.

www.bAV-Leitfaden.de

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Auch in der bAV muss so mancher Punkt beachtet werden.
Wird aufgrund von Kurzarbeit die bAV-Beitragszahlung eingestellt oder reduziert, muss dem Arbeitnehmer dies nicht nur mitgeteilt werden, sondern auch eine vollständige Information über die Folgen mitgeteilt werden.
Unterbleibt dies können für den Arbeitgeber zukünftige Haftungsschäden entstehen, die erst in Jahrzehnten sogar auftreten können (Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre nach Zeitpunkt des Versorgungsanspruches).
Ein Extremfall wäre, wenn der Arbeitgeber den Vertrag beitragsfrei stellt, den Arbeitnehmer nicht informiert und der Arbeitnehmer dann berufsunfähig wird.
Wurde der Arbeitnehmer nachweislich nicht informiert und die Fortführung der privaten Beitragszahlung angeboten, dann haftet der Arbeitgeber für die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente.

Ist der Arbeitnehmer krank geschrieben, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Beitrages durch die Krankenkasse übernommen.

Bei der Beantragung von KfW-Mitteln in Zusammenhang von Corona ist dies ebenfalls zu beachten.

www.bAV-toolbox.de
wwwbAV-Experte.de

Notfallordner
Gerade in Zeiten wie einer Coronakrise macht es Sinn bestehende Vollmachten zu prüfen und anzupassen.
Vielleicht auch die passende Gelegenheit in einem speziellen Notfallordner die Unterlagen zu ordnen und Übersichten – speziell auf Ihre Person – anzupassen.

Der NotfallordnerVorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

ist ab 27 Euro das ideale Instrument.
Mit über 90 verschiedenen Versionen ist der Notfallordner sehr individuell.

www.notfallordner-unternehmer.de

Coronavirus Covid-19 – Warum hat Deutschland noch so wenig Tote?

Warum hat Deutschland (noch) so wenig Tote?

Viele Staaten schauen mit viel Respekt auf das Verhältnis der verstorbenen Menschen zu den Infizierten in Deutschland bis zum jetzigen Zeitpunkt.

Anzahl der Infizierten und Verstorebenen (Stand: 06.04.2020)

Während innerhalb von sehr kurzer Zeit in den Vereinigten Staaten 352.546 Menschen infiziert wurden und 13.169 Menschen verstorben sind, hat Deutschland zwar auch 98.956 Infizierte, allerdings nur 1.662 Verstorbene.

Auch im Vergleich mit China, Frankreich, Italien, Spanien ist die Anzahl der Verstorbenen wesentlich geringer.

Welche Hintergründe gibt es bei der geringen Sterberate? Liegt es daran, dass in Deutschland die Menschen von Haus aus mehr Abstand halten? Liegt es an der Hygiene, die in Deutschland vielleicht stärker eingehalten wird? Liegt es daran, dass in Deutschland die ältere von der jüngeren Generation abisoliert ist? Liegt es an kulturellen Unterschieden, warum Deutschland weniger Covid-19 Opfer hat?

Oder liegt es daran, dass der Sars Co-2 in Deutschland nicht so aggressiv sein Werk zu Ende führt?

Ein Hauptgrund für weniger Verstorbene dürfte wohl auch das Gesundheitssystem in Deutschland sein.

Vereinigte Staaten – Keine Krankenversicherungspflicht

Als eines der Hauptwerke von Obama war die Krankenversicherung für jeden Bürger durchzusetzen. Sein Nachfolger Trump hatte diese Krankenversicherung abgeschafft. Sein Argument war, dass jeder Amerikaner selbst die Freiheit haben sollte, über eine Krankenversicherung zu entscheiden. Trump hat die Krankenversicherung als Bevormundung verkauft und abgeschafft.

USA – Derzeit haben etwa 50 Mio. US-Bürger keine Krankenversicherung.

Wer keine Krankenversicherung hat, wird auch nicht behandelt. Dies geschah auch bei einem jungen Mädchen, das wegen einer fehlenden Krankenversicherung nicht behandelt wurde und an Covid-19 verstorben ist.

Auch bei den Infektionszahlen dürfte die Dunkelziffer der Infizierten sehr hoch sein, denn wenn keine Krankenversicherung vorhanden ist, wird man wohl auch eher nicht zum Arzt gehen.

Staatliche Gesundheitssysteme ohne Wettbewerb haben erhebliche Schwächen

Länder mit einer ausschließlich staatlichen Krankenversicherung, wie z. B.

  • Spanien
  • Italien
  • Frankreich
  • Großbritannien

neigen dazu, bei den Gesundheitsausgaben Geld zu sparen. Fehlende Vergleichsmöglichkeiten für Bürger haben in diesen Ländern dazu geführt, dass die Gesundheitsausgaben massiv beschränkt wurden.

Hätte es einen Wettbewerb gegeben, hätten die staatlichen Krankenversicherungsleistungen in den letzten 20-30 Jahren nicht so massiv abgebaut werden können.

Auch die Infrastruktur bei den Laboren und anderen medizinischen Versorgungszentren haben zu erheblichen Leistungseinschränkungen geführt. So sind auch unter regulären Bedingungen erhebliche Wartezeiten für Operationen vorhanden.

Das duale Gesundheitssystem hat die Qualität in Deutschland gesichert.

In Deutschland besteht das duale Gesundheitssystem aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung und einer Pflegepflichtversicherung.

Gerade der gesetzlich Versicherte profitierte von dem dualen Gesundheitssystem.

Der Leistungsabbau konnte aufgrund des Wettbewerbs beider Systeme nie in der Stärke stattfinden, wie es in anderen Ländern der Fall war.

Wäre die private Krankenversicherung – so wie es so mancher Politiker gerne hätte – abgeschafft worden, wären die Krankenversicherungsleistungen jedes Jahr weiter abgebaut worden. Wer Geld hat, könnte sich eine Zusatzkrankenversicherung leisten, die man alleine ohne Arbeitgeberanteil bezahlen müsste.

Der finanziell Schwächere hätte sich keine Zusatzversicherung leisten können und müsste heute auf viele weitere Leistungen verzichten (so wie es auch in England der Fall ist).

Gerade auch unsere Laborlandschaft, die nicht in staatlichen Versorgungszentren, sondern von privaten Einrichtungen getragen werden, ist ein maßgeblicher Versorgungsgewinn in Zeiten der Coronakrise.

Sicherlich ist die derzeitige Anzahl von Infizierten und Verstorbenen erst ein Zwischenstand, der sich auch noch verändern wird, denn nicht in jedem Land begann die Pandemie zeitgleich.

Trotzdem muss man die Gründe der niedrigen Todesrate heute schon loben. Entscheidend waren bisher:

  • Das entschlossene Handeln der Bundesregierung
  • Die Unterstützung durch die überwiegende Bevölkerung mit diszipliniertem Verhalten
  • und das hervorragende duale Gesundheitssystem.
1. Vorsitzender Forum-55plus. e. V.

Mythen Falschaussagen und falsche Interpretationen – Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu Influenza

#Mythen und #Falschaussagen und #falsche #Interpretationen#Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu #Influenza

Mit diesem Artikel soll über einige Falschaussagen aufgeklärt werden. Und dies mit den amtlich nachgewiesenen Statistiken und anderen Nachweisen:


1.

Covid-19 und Influenza:

Immer wieder ist zu lesen, dass an Covid-19 weniger Menschen versterben, als an der Grippe.

Teilweise wird sogar behauptet, dass an der Grippe jedes Jahr über 25.000 sterben. Durch diesen Vergleich wird bewusst die Gefahr von Cocid-19 heruntergespielt.

Nachfolgend die Zahlen der Verstorbenen an der Influenza:

  • 1998: 239
  • 1999: 364
  • 2000: 267
  • 2001: 72
  • 2002: 102
  • 2003: 300
  • 2004: 125
  • 2005: 301
  • 2006: 66
  • 2007: 99
  • 2008: 91
  • 2009: 277
  • 2010: 115
  • 2011: 225
  • 2012: 72
  • 2013: 447
  • 2014: 79
  • 2015: 700
  • 2016: 410
  • 2017: 1.176
  • 2018: 25.000
  • 2019:: 954


Interessant:

In einem Spiegel-Artikel vom 28.1.2020 (Spiegel-Online: 12:23 Uhr) wird fälschlicherweise berichtet, dass auch in den Vorjahren viele Menschen gestorben sind. Zitat aus Spiegel-Online: „…..im Jahr zuvor waren es knapp 23.000….“
Dies ist eine Falschaussage, die sehr einfach durch Statistiken nachgewiesen werden kann. Insofern hat der Spiegel hier wohl falsch recheriert.

Quellen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5942/umfrage/sterbefaelle-in-folge-von-grippe-seit-1998/
https://influenza.rki.de/Saisonberichte/2018.pdf

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2.

Covid-19 trifft doch nur die „Alten“ – Auch diese Aussage ist falsch.

Das Durchschnittsalter der Infizierten liegt derzeit bei etwa 48 Jahren.

Zwar ist das Alter der Verstorben bei etwa 80 Jahren, dies allerdings nur deshalb, weil wir noch ausreichend Kapazitäten für die Behandlung haben.

Im Übrigen gibt es eine Reihe von jüngeren Menschen, die zwar an Covid-19 nicht verstorben sind, allerdings erhebliche Lebenseinschränkungen haben. Neben einer geringeren Lungenfunktion sind dies teilweise erhebliche Herzprobleme durch eine zu geringere Sauerstoffzufuhr. Daraus entstehende Erwerbsminderungen werden nicht erfasst.

Auch in Italien war das Durchschnittsalter der Verstorben bei rund 80 Jahren.

Lässt man den moralischen Aspekt einfach mal außer Betracht – was aus meiner Sicht nicht richtig ist – , dann sollte man hierbei auch folgendes berücksichtigen:

Zum heutigen Tage (3.4.2020) haben wir in Deutschland:-

  • Derzeit Infizierte: 80.000 (+6.000)
  • Verstorbene: 1.017 (+145)
  • 200 Personen unter 70 Jahren
  • Genesene: 23.800
  • 96 zu 100.000 Einwohner

Addiert man die Infizierten, Verstorbenen und Genesenen, dann ergeben sich insgesamt 104.817 Menschen, davon sind nicht mehr infiziert: 24.817

Von diesen Personen sind – wie oben dargestellt – 1.017 verstorben (=4,1 %).

Würden keine neuen Infizierten dazu kommen, wären bei 104.817 Personen am Ende der Pandemie etwa 4.300 Menschen verstorben (Die bisher Infizierten werden am Ende der Behandlung entweder genesen oder versterben).

Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland eine sehr geringe Todesrate. Die geringe Todesrate haben wir zum einen anderen Familienverhältnissen, aber auch unserem dualen Gesundheitssystem zu verdanken.

Während in den U.S.A. Präsident Trump die Pflicht zur Krankenversicherung abgeschafft hat, besteht in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien und Italien eine staatliche Pflichtversicherung, also eine Bürgerversicherung. Durch den fehlenden Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen konnte in diesen Ländern die Leistung in den letzten Jahren immer stärker gekürzt werden.

Natürlich werden noch weitere Personen in den kommenden Monaten infiziert sein.

Durch die Konktaktbeschränkung wird auch die Pandemie in Deutschland gestreckt. Dies ist aus medizinischer Sicht sinnvoll.

Durch diese zeitliche Streckung ist die Infiziertenanzahl auch zeitlich weiter aufgeteilt.Bis zum Ende der Covid-19-Zeit rechnet das Robert-Koch-Instuitut und auch andere Institute für Deutschland mit einer Infizierung von 60-70 %.

Selbst wenn nur 50 % sich infizieren, würde die bei einer Sterberate von 4,1 % die Anzahl der Verstorbenen sich wie folgt berechnen:

– 83 Mio. Einwohner

– davon 50 % infiziert: 41,5 Mio.

– davon Sterberate 4,1 %: 1,705 Mio. Verstorbene

Diese Hochrechnung ist sehr moderat geschätzt, wenn – nur 50 % sich infizieren- und die Sterberate bei 4,1 % bleibt.

Inwieweit die Sterberate bei 4,1 % bleibt, ist auch davon abhängig, ob ausreichend Behandlungsplätze im Krankenhaus vorhanden sind.

Selbst wenn man unterstellen würde, dass die bisherige Anzahl von Infizierten 10 mal höher (also insgesamt schon 800.000 infiziert gewesen wären) und die Anzahl der bisher Verstorbenen richtig wäre, würde sich nur eine Sterberate von 4,1 %o ergeben.

Dies wären jedoch dann insgesamt 170.500 Tote, knapp das Siebenfache des Höchstjahres des Influenza-Jahres 2017/2018.


Sollten zu viele Menschen auf einmal infiziert sein, dann werden die stationären Behandlungsplätze nicht ausreichend sein.

Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass knapp 30.000 Beatmungsplätze bundesweit vorhanden sind und man etwa für 10 % eine Beatmung zwischen 10 Tagen bis zu 30 Tagen benötigt.

Im Übrigen sind in Italien deshalb sehr viele ältere Menschen gestorben, weil die Beatmungsplätze nicht ausgereicht haben und im Krankenhaus dann entschieden werden musste, wer beatmet wird.Hierbei wird natürlich nach Alter und Konstitution ausgewählt.

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3.

Die Interessen zwischen Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit werden wohl in den kommenden Wochen immer wieder wie bei einem Schieberegler hin- und herwandern.

So manche Interessengruppe kommt zu der Auffassung, dass die Wirtschaft weiter am Laufen gehalten werden muss und deshalb alle Geschäfte wieder öffnen sollen.

Was hier so einfach dargestellt wird, ist in Wirklichkeit ein Traum.

Tatsache dafür, dass viele Firmen auf Kurzarbeit umgestellt haben, ist eine Folge des fehlenden Nachschubs an notwendigen Material und auch eine teilweise Überproduktion an einigen Waren.

Die Fertigstellung von PKW´s bedingt beispielsweise, dass jedes kleine Zubehörteil auch wirklich für die Produktion vorhanden ist.

So fehlen Zulieferungen aus China, Südkorea und auch aus Norditalien.

Zu gerne wird von populistischen Kreisen bereits jetzt schon die Kontaktbeschränkung durch die Bundesregierung als „Schuldige“ ausgemacht. Letztendlich wetzen bereits die Populisten ihre Messer, um dann bald wieder verloren gegangene Wählerstimmen einzufangen.

Deutlich wird dies bereits an den gestiegenen WHATSAPP-Mitteilungen, die weitergeleitet werden.

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Es liegt also nicht daran, wann die Bundesregierung die Kontaktbeschränkung lockert, sondern auch ab wann eine ausreichende Zulieferung wieder vorhanden ist.
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#Corona-#Krise #Sars_Cov_2 #Covid_19 Die wichtigsten Voraussetzung bei dem Exit sind:

1. Maskenpflicht

2. Testen Testen Testen und

3. selektive Öffnung

Eine Öffnung aller Bereiche wäre natürlich wünschenswert. Ein Exit birgt jedoch erhebliche Gefahren.

So könnte eine 2. Welle dafür sorgen, dass dann alle Infizierten in den Krankenhäusern nicht mehr versorgt werden können und dann massenhaft Menschen sterben.

Aus diesem Grund ist das obere Verfahren dringende Voraussetzung

Zahlen um Covid-19 und Corona. 

Wie aussagekräftig sind errechnete Trends?

Link—>
https://www.n-tv.de/wissen/Wie-aussagekraeftig-sind-errechnete-Trends-article21710304.html

Trump: America First and kill your Kids

Yes, thanks to #Trump: tragic case from the USA – Teen rodent dies from #Corona
Fortunately, Germany has neither a state citizens‘ insurance nor a country without compulsory insurance.

There is state health insurance in England. Consequence: The lack of competition has led to a reduction in services in recent decades. Many private doctors and laboratories were abolished and replaced by government care centers.

The opposite was the case in the United States.
While Obama still introduced compulsory insurance so that everyone had health insurance, Trump cut back on this system.
As a result, many people have no health insurance.

If citizens‘ insurance had been introduced in Germany, the good infrastructure in the German medical landscape would no longer exist today.

Teenage dies of Covid-19 in the United States – previously he was denied treatment

The majority of the population now knows that the corona virus can also be dangerous for young people. The death of a 17-year-old in the United States is associated with Covid-19. Particularly tragic about the case: An emergency clinic had rejected the teenager because he was not insured.

Apparently, the first teenager in the United States died of complications from Covid 19. According to a report in the „Los Angeles Daily News“. The 17-year-old boy from the US city of Lancaster is said to have been in „excellent health“. Health workers, however, have indicated that the case is still under investigation.
17-year-old was denied treatment because he was not insured

17-year-old was denied treatment because he was not insured
The British online newspaper „Independent“ now draws attention to a piquant detail in a recent article. The 17-year-old boy is said to have had no health insurance. In a medical facility in California, the teenager was therefore refused treatment. R. Rex Parris, the Mayor of Lancaster, confirmed this in a video that was released on YouTube on Wednesday.

Apparently, the emergency department’s medical staff told the teenager to go to a public hospital. According to the „Independent“ report, a fatal decision: Because on the way to the clinic, the boy suffered a cardiac arrest. The paper quoted Mayor Parris as saying: „You could revive him and keep him alive for six hours. But by then it was already too late.“

https://m.focus.de/gesundheit/coronavirus/er-war-nicht-versicherung-teenager-stirbt-in-den-usa-an-covid-19-davor-wehde-ihm-verarbeitung-verweigert_id_11824000.html? utm_source = facebook & utm_medium = social & utm_campaign = facebook-focus-online-gesundheit & fbc = facebook-focus-online-gesundheit & ts = 202003281016 & cid = 28032020



In German—>

Jawoll Trump sei Dank: Tragischer Fall aus den USA- Teennager stirbt an Corona
Zum Glück hat Deutschland weder eine staatliche Bürgerversicherung , noch ein Land ohne Versicherungspflicht.
In England gibt es eine staatliche Krankenversicherung. Konsequenz: Der fehlende Wettbewerb führte zu einem Abbau der Leistungen in den letzten Jahrzehnten. Viele private Ärzte und Labore wurden abgeschafft und durch staatliche Versorgungszentren ersetzt.

In den USA war das Gegenteil der Fall.
Während Obama noch die Versicherungspflicht einführte, so dass jeder eine Krankenversicherung hatte, wurde durch Trump dieses System zurückgefahren.
Hierdurch haben viele Menschen keine Krankenversicherung.

Wäre in Deutschland die Bürgerversicherung eingeführt worden, wäre die gute Infrastruktur in der deutschen Medizinlandschaft heute nicht mehr vorhanden.

Teenager stirbt in den USA an Covid-19 – davor wurde ihm Behandlung verweigert

Dass das Coronavirus auch für junge Menschen gefährlich sein kann, ist inzwischen dem Großteil der Bevölkerung klar. So wird auch der Tod eines 17-Jährigen in den USA mit Covid-19 in Verbindung gebracht. Besonders tragisch an dem Fall: Eine Notfallklinik hatte den Teenager abgewiesen, weil er nicht versichert war.

In den USA ist offenbar der erste Teenager an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Das geht aus einem Bericht der „Los Angeles Daily News“ hervor. Der 17-jährige Junge aus der US-amerikanischen Stadt Lancaster soll zuvor bei „bester Gesundheit“ gewesen sein. Mitarbeiter des Gesundheitswesens hätten jedoch darauf hingewiesen, dass der Fall noch untersucht werde.
17-Jährigem wurde Behandlung verweigert, weil er nicht versichert war

17-Jährigem wurde Behandlung verweigert, weil er nicht versichert war
Die britische Online-Zeitung „Independent“ macht in einem aktuellen Beitrag nun auf ein pikantes Detail aufmerksam. So soll der 17-jährige Junge über keine Krankenversicherung verfügt haben. In einer medizinischen Einrichtung in Kalifornien sei dem Teenager daher die Behandlung verweigert worden. R. Rex Parris, der Bürgermeister von Lancaster, bestätigte das in einem Video, das am Mittwoch bei YouTube veröffentlicht wurde.

Offenbar erklärte das medizinische Personal der Notfallklinik dem Teenager, er solle zu einem öffentlichen Krankenhaus fahren. Dem „Independent“-Bericht zufolge eine fatale Entscheidung: Denn auf dem Weg in die Klinik habe der Junge einen Herzstillstand erlitten. Das Blatt zitiert Bürgermeister Parris mit den Worten: „Sie konnten ihn wiederbeleben und für sechs Stunden am Leben erhalten. Aber da war es schon zu spät.“

https://m.focus.de/gesundheit/coronavirus/er-war-nicht-versichert-teenager-stirbt-in-den-usa-an-covid-19-davor-wurde-ihm-behandlung-verweigert_id_11824000.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-gesundheit&fbc=facebook-focus-online-gesundheit&ts=202003281016&cid=28032020

Coronavirus – Covid-19 – Informationen und Links für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige und Unternehmer

Unsere Link-Corona-Liste enthält wichtige Links zu diversen Internetseiten, wenn es um den Covid-19 geht.
Die PDF-Datei mit allen wichtigen Links für

  • Angestellte
  • Arbeitgeber
  • Unternehmer
  • Selbstständige

finden Sie auf der Internetseite

https://www.bav-experte.de/bav-news/

coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV
coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV

Auch in der betrieblichen Altersversorgung kann sich der Coronavirus auswirken. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Details beachten.

bAV-Leitfaden - Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
Covid-19 – Coronavirus – Was ist in der betrieblichen Altersversorgung bAV zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, bei Kurzarbeit oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Besonders, wenn eine Direktversicherung oder Pensionskasse mit

  • Berufsunfähigkeitsschutz
  • oder Hinterbliebenenschutz

besteht, sollte der Arbeitgeber bei Kurzarbeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis darauf achten, dass dem Arbeitnehmer die beitragspflichtige Weiterführung angeboten wird und bei der Beendigung des Vertrages auch die richtige Übertragungsform gewählt wurde (insbesondere § 2 BetrAVG).

Nicht ganz unwichtig ist hierbei auch das BAG-Urteil 794/16 vom 3. Senat des BAG. Wenn Sie weitere allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich gerne melden.

Auch bei Insolvenz des Betriebes müssen viele Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.

bAV-Experte - Renten-Experte
bAV-Experte – Renten-Experte

Richtige rechtliche Vorsorge vorhanden?

Wer jetzt aufgrund von Covid-19 Homeoffice macht und in der Freizeit zu Hause sein muss, könnte durchaus nun die Arbeiten nachholen, die man dauernd vor sich herschiebt.

Neben der Steuererklärung sind das auch die Klärung der rechtlichen Vorsorge und Erstellung einer Übersicht aller wichtigen Unterlagen.

Besonders hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.

Notfallordner
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Für Beamte, Handwerker, Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Spezialversionen des Notfallordners.

www.notfallordner-unternehmer.de

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Corona-#Virus & #betriebliche #Altersversorgung #bAV #Verdienstausfall bei Selbstständigen und Angestellten, wenn #Coronavirus zuschlägt – Auch Selbstständige und Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt

Corona-#Virus & #betriebliche #Altersversorgung #bAV #Verdienstausfall bei Selbstständigen und Angestellten, wenn #Coronavirus zuschlägt – Auch Selbstständige und Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt

Was passiert Beschäftigten und Selbstständigen, wenn sie wegen eines Coronavirus-Verdachts in Quarantäne geschickt werden?

Wer zahlt dann den Lohn oder #Verdienstausfall?

 

Wenn die #Quarantäne offiziell vom #Gesundheitsamt angeordnet wurde, zahlt in der Regel der Arbeitgeber.

 



Das funktioniert wie bei der normalen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Bei der Quarantäne kann sich allerdings der Arbeitgeber das Geld im Nachhinein wieder von den Behörden zurückerstatten lassen.
Nicht wenige #Selbstständige fragen sich, was eigentlich passiert, wenn jemand sie anstecken sollte und das #Gesundheitsamt eine #Quarantäne anordnet.
Nicht jede/r kann seine Arbeit von zuhause aus erledigen. Bleibt sie oder er dann auf dem resultierenden #Verdienstausfall sitzen?

Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber weiter. Der wiederum kann sich das Geld im Nachhinein von den Behörden erstatten lassen. Aber auch Selbstständige und Freiberufler nicht leer aus.

Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (—> https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/ )
erhalten auch sie den einen Verdienstausfall ersetzt.
Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.

In § 56 IfSG heißt es dazu:
„(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.
Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.

(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt.
Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). (…)
Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den
in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.“

Natürlich ist man verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Wer auch im Homeoffice arbeiten kann, muss dies auch tun. (Wie das möglich ist, wenn auch kleine Kinder zuhause in Quarantäne sind, weil der Kindergarten geschlossen ist, beantwortet der SWR nicht.)

 

Und: Es muss sich um eine offizielle Quarantäne handeln. Wer begründete Angst hat, sich möglicherweise angesteckt zu haben, sollte also nicht einfach zuhause bleiben und auf eine spätere Erstattung hoffen, sondern einen Arzt oder direkt das Gesundheitsamt konsultieren.

In der #bAV die Finanzierung davon abhängig, welche Regelungen in der Versorgungsordnung vorgesehen sind und ob es sich um eine #arbeitnehmerfinanzierte oder #arbeitgeberfinanzierten #betrieblichen #Altersversorgung handelt.

www.bAV-Leitfaden.de

Neben dem Verdienstausfall und der betrieblichen Altersversorgung sollte auch die rechtliche Vorsorge beachtet werden.

Hierbei geht es nicht nur um den Todesfall, sondern auch um den Fall einer Geschäftunfähigkeit.

Hilfreich ist hier der #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de