Vorsicht vor Kommentaren im Internet – sehr oft Botmaschinen

Insbesondere vor der kommenden Bundestagswahl sei vor automatisierter Meinungsmache durch „ausländischer“, #linksextremer und #rechtsextremer Meinungsmache im Internet schon mal gewarnt. Es wird damit gerechnet, dass über das Internet viele Kommentare und Meinungen hierüber verteilt werden.


Automatisierte Meinungsmache enttarnen

Eine hochwertige Software, mit der sich ein Verbund von bis zu 10.000 Twitter-Accounts steuern lässt, ist für 500 US-Dollar zu haben.

In sozialen Netzwerken melden sich immer öfter auch Maschinen zu Wort. Das ist problematisch, wenn die Programmierer der sogenannten Social Bots Diskussionen beeinflussen und Meinungen manipulieren wollen. Nutzer sollten wissen, mit wem sie es zu tun haben.

 

Von Mensch zu Mensch – das war einmal: US-Forscher gehen davon aus, das allein bei Twitter bis zu 15 Prozent der Accounts automatisch von Computer-Software mit Tweets beschickt werden. Diese Bots von Menschen aus Fleisch und Blut zu unterscheiden, ist inzwischen überraschend schwierig: Wenn sie nicht ganz plump programmiert sind, sehen viele Bot-Profile auf den ersten Blick wie ganz normale Nutzer aus. Erkennungsprogramme versagen. Was derzeit bleibt, sind der gesunde Menschenverstand und Indizien, die helfen können, Bots bei Facebook, Twitter & Co zu enttarnen:

Seriosität

Zunächst sollte man prüfen, wer dem angeblichen Account-Inhaber überhaupt folgt. Denn Bot und Bot gesellt sich gern. Hilfreich kann es auch sein, Profilbild und -beschreibung genauer unter die Lupe zu nehmen: Ein aus dem Netz kopiertes Foto ist ebenso verdächtig wie eine fehlende oder sinnlose Profilbeschreibung, informiert das von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen mitgetragene Medienportal „Handysektor.de“.

Inhalte

Indizien für einen Bot-Account können von Thema, Tenor oder Quellenverweis her immer ähnlich lautende Post sein. Bots posten zudem oft sehr viele Inhalte, führen aber kaum Dialoge oder stören solche gezielt, etwa mit Beleidigungen oder Provokationen. Verdächtig sind auch seltsamer Satzbau oder wiederkehrende Grammatikfehler.

Likes und Follower

Verteilt ein Account massenhaft Likes, kann das „Handysektor.de“ zufolge ein weiteres Indiz für eine Bot-Tätigkeit sein. Umgekehrt ernten Bot-Posts oft kaum Likes oder Kommentare.

Aktivität

Mehrere Dutzend Posts am Tag – können die von einem einzigen Menschen stammen? Regelmäßig wird in diesem Zusammenhang die Zahl 50 genannt: Ab dieser Zahl Postings pro Tag soll man es wahrscheinlich mit einem Bot zu tun haben. „Das ist natürlich eine beliebige Definition. Es gibt auch Menschen, die so oft posten“, sagt der Wirtschaftsinformatiker Christian Grimme von der Uni Münster. „Daran allein kann man es nicht festmachen.“ Auf der Suche nach Gewissheit könne man etwa auch schauen, ob der Account einen menschlichen Tag-Nacht-Zyklus verfolgt. „Aber selbst das reicht nicht aus.“

Reaktionszeit

Bots können rasend schnell reagieren, weil sie rund um die Uhr das jeweilige soziale Netzwerk nach den vom Programmierer vorgegeben Schlüsselwörtern oder Hashtags durchsuchen. Ganz plakativ zeigt das auf Twitter etwa der bekannte Bot-Account Pfannkuchenpolizei. Schreibt jemand in einem Beitrag das Wort „Berliner“, meldet der Bot sich umgehend mit einem Hinweis, dass der Berliner in Berlin nun einmal Pfannkuchen heißt.

Weiterentwicklung

Es gibt aber längst Bots, deren Entwickler versuchen, bekannte Erkennungsmerkmale zu vermeiden. Einige haben echte Profilbilder, setzen absichtlich nicht zu viele und nicht zu wenige Nachrichten ab, folgen nicht beliebig oder simulieren in ihren Posts sogar menschliche Tagesabläufe, Denkpausen oder Nachtruhe, um nicht aufzufallen. Automatisch lassen sich diese Bots oft nicht zuverlässig erkennen, sagt Christian Grimme, der das Projekt Propstop leitet, das Propaganda-Angriffe über Online-Medien untersucht.

Prüfseiten

Von Social-Bot-Prüfseiten à la Botometer (Indiana University) oder Debot (University of New Mexico), die per Mustererkennung arbeiten, hält Grimme nicht viel: Im Rahmen des Propstop-Projektes haben die Wissenschaftler „unauffällige“ Bots gebaut und die Accounts zur Prüfung auf den Seiten angegeben. „Diese Verfahren haben auch bei unseren Bots weitgehend versagt“, fasst Grimme die Ergebnisse zusammen.

Die Erkennungsraten hätten bei rund 50 Prozent gelegen. „Mit dieser Information kann ich natürlich nichts anfangen, ich muss mich dann doch hinsetzen und mir den Account selber angucken“, sagt der Informatiker. Einfach gestrickte Bots identifizierten die Prüfseiten relativ leicht. Das schaffen Menschen meist aber auch.

Bot-Armeen

„Von der technischen Seite ist es wichtig zu bedenken, dass diese Bots im Prinzip beliebig skalierbar sind: Wer ein Programm hat, mit dem sich ein Bot steuern lässt, kann damit auch eine ganze Armee von Bots lenken“, schreibt Simon Hegelich, Professor für Political Data Science an der TU München in einem Paper. Solche Bot-Heere sind im Netzwerk Twitter bereits entdeckt worden.

Eine hochwertige Software, mit der sich ein Verbund von bis zu 10.000 Twitter-Accounts steuern lässt, ist Hegelich zufolge für 500 US-Dollar (rund 425 Euro) zu haben. Fehlen nur noch Konten für die Bots. Aber auch die sind Hegelich zufolge käuflich: 1000 gefälschte Konten kosten zwischen 45 US-Dollar (38 Euro) für einfache Twitter-Accounts und 150 US-Dollar (128 Euro) für „gealterte“ Facebook-Accounts.

Social Bots werden meist als vollständig automatisierte Accounts wahrgenommen. „Ich glaube, das ist nur zum Teil wahr“, sagt der Wirtschaftsinformatiker Christian Grimme, der an der Uni Münster das Bot-Forschungsprojekt Propstop leitet. Oft sei nur ein Teil der Aktivität automatisiert – eben alles, was lästig ist. „Die andere Seite ist, Inhalte zu produzieren, und Inhalte so zu produzieren, dass hinterher nicht mehr auffällt, dass dieser Account ein Bot ist.“ Diese Aufgabe kommt im Zweifel wieder einem Menschen zu, was automatische Erkennungsmethoden extrem erschwere.

Der Trend gehe in Richtung dieser Hybridform: „Durch die Entwicklung unserer eigenen Bots konnten wir zeigen, dass das nicht besonders schwer ist“, sagt Grimme. „Der Aufwand dafür ist nicht mehr als drei, vier Tage Entwicklungsarbeit.“ Die Idee, Bots mit komplexen Fragen, auf die keine adäquate Antwort zurückkommt, zu enttarnen, greift daher unter Umständen zu kurz. „Wenn es ein hybrides System ist, könnte ich das als Bot-Betreiber einfach umgehen, indem ich tatsächlich auch selbst antworte.“

http://n-tv.de/ratgeber/Automatisierte-Meinungsmache-enttarnen-article19983938.html

Die Rentenlücke selbst ermitteln

Reicht sie oder reicht sie nicht, die Rente?


Ans Alter denken jüngere Menschen oft ungern. Wer jetzt schon wissen möchte, wie viel er später selbst privat vorsorgen muss, hat dazu mehrere Berechnungsmittel zur Auswahl.

 

Die gesetzliche Rente ist zwar sicher. Allerdings reicht das Geld meist nicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten. 

Deshalb sollte jeder privat vorsorgen. Um zu ermitteln, wie viel man für das Alter zurücklegen muss, sollte man seine Versorgungslücke errechnen. Dabei können Rentenlücken-Rechner helfen, zum Beispiel von der Stiftung Warentest.

Als Faustregel gilt: 

Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen im Rentenalter aus. 

Wer monatliche Einnahmen von rund 1500 Euro netto hat, braucht im Ruhestand demnach rund 1200 Euro pro Monat. 

Erster Schritt: 

Ein Blick auf die Rentenauskunft verrät, wie nah man mit der gesetzlichen Rente an diesen Betrag herankommt. Angenommen, die Rente liegt der Angabe zufolge voraussichtlich bei rund 1000 Euro, müsste man mindestens rund 200 Euro pro Monat durch eine private Vorsorge ausgleichen.

Zweiter Schritt:

Im zweiten Schritt sollte man seine Ausgaben zusammenrechnen. 

Drei Blöcke fallen nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen immer an: 

  • – Krankenversicherung, 
  • – Wohn- 
  • – und Lebenshaltungskosten. 

Hinzu kommen Ausgaben zum Beispiel für Hobbys. 

Berufsbedingte Kosten wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung fielen im Alter hingegen weg. 

Wer die Ausgaben von seinen Einnahmen abzieht, erkennt, ob das Geld im Ruhestand reicht. 

Verbraucher sollten dabei jedoch immer einen Puffer einplanen, raten die Verbraucherschützer.

Wichtig:

Je nach Renteneintrittsalter und aktuellem Grundfreibetrag muss man die Rente unter Umständen versteuern, erklärt der Bund der Steuerzahler. 

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2015 sind rund 14.500 Euro steuerfrei. 

Wer hingegen im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, kann eine gesetzliche Bruttorente von rund 19.000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. 

Das gilt laut Bund der Steuerzahler aber nur, wenn man sonst keine weiteren Einnahmen hat.

Wer eine Altersversorung plant, sollte auch den Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung berücksichtigen, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend ist!

Für die Altersversorgung gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

  • – private Vorsorge ohne Förderung: zB.: Eigentum, private Rentenversicherung 
  • – Private Vorsorge mit Förderung: Riesterrente, Rüruprente
  • – betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage

Bei Eigentum muss immer bedacht werden, dass das Eugentum auch älter wird und Renivierungskosten entstehen!

Die private Rentenversicherung wird aus dem Nettoeinkommen angespart, dafür aber bei der Rentenphase erheblich geringer besteuert!

Die Riesterrente wird zunächst aus dem Nettoeinkommen (abzüglich Zulagen) gezahlt, mit der Steuererklärung gibts dann oft noch eine Steuerrückerstattung. In der Leistungsphase wird die Rente dann voll bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Bei der Rüruprente gibts zunächst auch eine Steuerersparnis. In der Rente folgt dann die Besteuerung.

Bei der Betrieblichen Altersversorgung erfolgt die Besteuerung auch mit der Rente.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden erhebliche Verbesserungen eingeführt.

Informationen gibt es auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/neuregelungen-in-der-bav-welt-1-zum-112018/index.php#771660a7c71078a12

Welche Form der Altersversorgung für wen richtig und am Besten geeignet ist, muss individuell aufgrund aller bestehenden und geplanten Lebensumstände errechnet werden.

Geeignet für die Beratung sind:

  • – Rentenberater
  • – oder auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Auf der o.g. Internetseite haben Sie auch die Möglichkeit, eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage zu stellen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.


Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.
Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

App zum Notfallordner-Vorsorgeordner /Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung,Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, Testament oder Behindertentestament

Empfehlenswert und kostenfrei – Eine App rund um die Themen 

  • – #Vorsorgevollmacht, 
  • – #Generalvollmacht, 
  • – #Betreuungsverfügung, 
  • – #Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, 
  • – #Testament oder 
  • – #Behindertentestament 


Eine App über den #Notfallordner – demnächst bei:- AppStore

– und Googleplay

http://notfallordner.appyourself.net?

Berufsunfähigkeitsversicherung – BGH-Urteil: Wie berechnet sich der BU-Grad?

Viele private Berufsunfähigkeitsversichrrungen leisten erst ab 50 %. 

Und deshalb gibt es hier oft Streit zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen.

Einige – zB die Debeka – leisten bereits ab 25% anteilig und über75% voll.

Da gehts es dann bei 50 % nicht um alles oder nichts und deshalb ist die Prozessquote geringer.


Interessant ist das BGH-Urteil für die Versicherten mit 50% Tarif

Viele Versicherungsbedingungen sehen einen BU-Grad von 50 Prozent vor, damit die Versicherung auch leisten muss. Doch wann liegt ein solcher vor und was muss bei der Berechnung beachtet werden? Darüber urteilte nun der BGH.
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/bgh-urteil-wie-berechnet-sich-der-bu-grad/

Bürgerversicherung führt zu starken GKV-Beitragserhöhungen

Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten. 


Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).

Hier der gesamte Inhalt:

https://www.cash-online.de/versicherungen/2017/buergerversicherung-fuehrt-zu-starken-gkv-beitragserhoehungen/389288

Private Krankenversicherer geringere Beitragsanpassungen als gesetzliche Krankenkassen

Aufgrund einer Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) schneidet die private Krankenversicherung (#PKV) hinsichtlich der Beiträge im Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV) sehr gut  ab. 

Über die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) waren die Beitrsgserhöhungen im Gesamtdurchschnitt in der PKV bei bei 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV waren dies in dieser Zeit 3,7 Prozent pro Jahr.

Das #IGES konnte bei seiner Untersuchung auf Datenmaterial der #Debeka-Mitglieder zurückgreifen. In dieser Studie waren:

– 660.000 Beamte (geringere Beiträge wegen Beihilfe, allerdings auch ohne Beitragszuschuss

– 56.000 andere Versicherte (Arbeitnehmer, Selbstständige)

berücksichtigt, die seit 20 Jahren dort versichert waren.

Für diese Versicherten lag die jahresdurchschnittliche Steigerung in den 20 Jahren von 1995 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Prozent. Der Vergleichswert für 1997 bis 2017 liegt trotz massiver Erhöhungen Anfang des Jahres bei 2,6 Prozent.


Unterschiedliche Prämien

Nach der Studie lagen die monatlichen Beiträge (von Nicht-Beamten) 2015 in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Schnitt bei 473 Euro für Frauen und 413 Euro bei Männern. 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag die Beitragshöhe bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz für die GKV lag bei 639 Euro.

Die privaten Krankenversicherungen haben bei Beitragserhöhungen jedoch das Problem, dass sie nicht jährlich in kleinen Schritten den Beitrag anpassen können, sondern nur, wenn die Leistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in einigen Tarifen fünf Prozent).

Psychologisch ist dies natürlich dann immer negativ, wenn dann eine große Anpassung kommt.

Die Untersuchung kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Ältere kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere – zumindest, wenn sie langfristig in einer Tarifgemeinschaft versichert waren. 
Private Krankenversicherung will mehr Spielraum für Beitragserhöhungen
Sprunghafte Beitragssteigerungen haben der Privaten Krankenversicherung das Image eingebracht, unkalkulierbar und teuer zu sein. Die Versicherer verweisen auf Langzeitstudien – und fordern mehr Spielraum für regelmäßige Erhöhungen.

Um auch in kleinen Schritten den Beitrag anzupassen (also auch, wenn die Ausgaben um weniger als 5/10 Prozent gestiegen ist) ist eine gesetzliche Änderung notwendig.

Bürgerversicherung ist perfider Gedanke – Lese hier warum!

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn

1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht. Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!

Private Krankenversicherung – PKV-Unternehmensanalysen – Bürgerversicherung? Nein danke!

Welche Private Krankenversicherung gut ist, hängt zunächst an der Unternehmensform und dann von der Strategie des Unternehmens ab.

Erst danach solllte man sich die einzelnen Leistungen ansehen.
Aufgrund:
– der vor Jahren angehobenen Jahresarbeitsverdienstgrenze

– des kleiner werdenden Bevölkerungsteil, der über der Jahresverdienstgrenze verdient

– der Tatsache, dass die Anzahl der verstorbenen Privatversicherten gestiegen ist (durch Zuwanderung ist die Bevölkerung zwar gleich geblieben, aber nicht für PKV und GKV)

– der Situation, dass die Anzahl der Zwangsmitgliedschaften für viele Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Krankenkasse gestiegen ist,

hatte die private Krankenversicherungbranche  in den letzten 2 Jahren einen Nettoverlust von 0,2%.

Der Nettoverlust ist jedoch zwischen den Unternehmen sehr unterschiedlich.

Während die Debeka Krankenversicherung als Versicherungsverein aufGegenseitigkeit  (Eigentümer sind die versicherten Mitglieder) weiter Zuwächse hat,

haben alt bekannte Krankenversicherer enorme Verluste:

Ranking der Verluste:

  • Hallesche: -1.205
  • SDK: -1.835
  • Inter: -1.861
  • UKV: -2.222
  • LKH: -3.105
  • Gothaer: -3.104
  • Bayerische Beamtenkrankenversicherung: -6.750
  • Allianz: -9.620
  • Central: -11.531
  • DKV: -18.899

Die Debeka konnte den Bestand an privaten Krankheitskostenvollversicherungen im vergangenen Jahr um 3.769 von 76.239 auf 80.008 Verträge ausbauen.

Warum die Debeka, die unter den gleichen Marktbedingungen arbeitet, den Mitgliederzuwachs weiter ausbauen konnte, liegt nach unserer Einschätzung an:

Debeka ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 

1.  Die Eigentümer sind die Mitglieder, die nur dadurch Mitglied werden, dass sie als Versicherungsnehmer ihren Versicherungsvertrag dort abschließen.

2. Ein Vorstand eines Versicherungsvereins muss lediglich 2 Interessengruppen dienen. Die Eigentümer und Versicherungsnehmer sind identisch und haben somit ein und das gleiche Interesse.

Bei Aktiengesellschaften hat der Vorstand 3 Interessengruppen. Zwischen den Eigentümern und Versicherten bestehen unterschiedliche Interessen. Der Aktionär will Kursgewinne und Dividende, die letztendlich durch die Versicherungsnehmer gezahlt werden.

Und da der Vorstand durch den Aufsichtsrat (und dieser durch die Aktionäre) gewählt wird, muss ein Vorstand einer Aktiengesellschaft sich fast täglich am Kurswert messen lassen.

Folge: Die Entscheidungen der Vorstände bei Aktiengesellschaften ist sehr oft kurzfristig und führt nicht zu langfristig guten Ergebnissen für die Versicherten.

Beispiel: Krankenversicherung im Alter

Während die Debeka aufgrund der hohen Altersrückstellungen die Krankenversicherungsbeiträge bei 80-, 85– und 90-Jährigen senkt, haben viele andere Gesellschaften die Beiträge für Ältere oft erhöht.

Fehlentscheidungen im Versicherungsverkauf bei vielen Gesellschaften:

Vorstände, die aufgrund von Versichertenverlusten schnell Zuwächse erreichen wollen, wählen schnell den Vertrieb über Makler (SDK) und Strukturvertrieb (z. B.: Central) oder versuchen die Zahlen zu schönen, indem ein Unternehmenszukauf getätigt wird.

Maklervertrieb und Strukturvertrieb gehören zu den teuersten Lösungen für ein Unternehmen, die letztendlich auch von den Versicherten gezahlt werden muss.

Kleine Krankenversicherungen werden alleine nicht mehr bestehen bleiben

Die Digitalisierung wird auch in der PKV dazu führen, dass kleine Versicherungsunternehmen vom Markt verschwinden werden. Die Fixkosten für die Informationstechnologie sind oft nicht mehr tragbar.

Wir schätzen, dass ca 15-20 private Krankenversicherungen in den kommenden 5-10 Jahren fusionieren müssen.

Marktanteile bei den privaten Krankenversicherungen (Quelle: map-report)



Übrigens:

Die Empehlung einer #Bürgerversicherung ist keine Lösung, denn:

– neben einem schlechteren Versorgungssystem

– Vernichtung von Arbeitsplätzen

– zahlt die Zeche auch der gesetzlich Versicherte, da dann beispielsweise:

1. auch der Vermieter für Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsste und dies auf die Miete drauf schlägt.

2. Alle Zinseinnahmen, andere Einnahmen (zB:Private Rente) zum Abzug eines Krankenkassenbeitrages

3. es keinen Höchstbeitrag mehr gibt (Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung)

4. das „System der Krankenversicherung der Rentner“ wegfällt 

5. und die Bürgerversicherung nur noch einen Grundschutz bietet, der zwar durch Zusatzversicherung ergänzt werden kann, allerdings muss der Beitrag für die Zusatzversicherung dann vom Arbeitnehmer alleine getragen werden. Die Beteiligung durch den Arbeitgeber wäre futsch! Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzversicherung gar nicht leisten können!

Vielleicht wollen gewisse Personen in verschiedenen Parteien (SPD, Grüne, Die Linke, AFD) gerade eine daraus folgende perfide Folge haben?

Die Folgen wären:

  • Kürzere Lebenserwartung
  • Kürzere Rentenzahlung, somit Entlastung der Rentenkassen
  • Kürzere Pflegezeiten und weniger Ausgaben
  • Weniger Ausgaben für das Gesundheitssystem für ältere Menschen

Oder sind diese o.g. Personen nicht schlau genug, an diese Konsequenzen zu denken?

In beiden Fällen sind sie nicht für die Fassung dieser Entscheidung geeignet.
Und – was weniger bewusst ist – 

Auch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Provisionen an die Vermittler und auch inzwischen an Makler.

Neu durch Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in der „BAV-Welt 1“

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) bringt nicht nur das #Sozialpartnermodell (als BAV-Welt 2), sondern auch wesentliche Änderungen in der bisherigen betrieblichen Altersversorgung (BAV-Welt 1).

Die BAV-Welt 1 bringt ab 1.1.2018 in der betrieblichen Altersversorgung einige Neuerungen, die beachtenswert sind.

 

 

§ 100 EStG für #Niedriglohn-Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage an Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von bis zu 2.200 Euro abschließen und erhält vom Staat hierfür eine Förderung (§ 100 EStG)

Zuschusshöhe:
Der Arbeitgeber erhält im Verfahren der Lohnsteuerabführung 30 % des bezahlten Beitrages erstattet.

Voraussetzung:
1. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt
2. Die Direktversicherung muss durch einen ungezillmerten Tarif abgeschlossen werden.

Mindestbeitrag des Arbeitgebers:
240 € bis max. 480 €

Würde der Arbeitgeber dem Mitarbeiter statt diesem Zuschuss eine Gehaltserhöhung bezahlen, müsste der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer hierfür Sozialversicherungsbeiträge abführen; für den Arbeitnehmer würden dann auch Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag durch den Arbeitgeber abgezogen. Pro 100 Euro Bruttoverdienst werden eta 35-50 % für diese Abgaben abgezogen.

Da der Arbeitgeber den Beitrag vollständig bezahlen muss, entfallen i.d.R. diese Abgaben.

Für den Arbeitgeber ist dies durchaus auch interessant, um eine Mitarbeiterbindung – auch bei Geringverdienern zu fördern.

Wie teuer kommt den Unternehmer die Zahlung tatsächlich netto?

Dies erfahren Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/neuregelungen-in-der-bav-welt-1-

zum-112018/index.html

 

#Freibetrag in der #Grundsicherung

Die Grundsicherung ist keine Rentenart, sondern eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird.

Im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie darauf Anspruch haben, wenn Ihre Rente zusammen mit eventuell weiteren Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht. Dadurch wird die Zahlung von Sozialhilfe vermieden.

Der Vorteil dabei: Anders als bei der Sozialhilfe bleibt hier nämlich das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern unangetastet.

In der Vergangenheit wurden Altersversorgungsleistungen auf die Grundsicherung angerechnet (z.B.: private #Rentenversicherung, #Riester-Rente, #Rürup-Rente, Versorgung aus betrieblicher Altersversorgung – #bAV).

Konsequenz: Wer wenig Rentenansprüche hatte und privat oder über eine betriebliche Altersversorgung vorgesorgt hatte, erhielt weniger bei der Grundsicherung.

Diese Anrechnung wird nun verringertnun durch einen Freibetrag. Dies gilt auch für alle bisherigen Menschen, die heute eine Grundsicherung erhalten ab 1.1.2018.

So errechnet sich der Freibetrag:
Der Freibetrag besteht aus zwei Komponenten:
1. Es wird zunächst ein Sockelfreibetrag von 100 EUR gewährt (30%)
2. Der übersteigende Teil ist allerdings auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII gedeckelt.

Insgesamt entsteht Freibetrag von maximal 204,50 EUR (Stand: 2017).

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Wegfall der #Doppelverbeitragung bei #Riester-BAV

Die Riester-Rente wurde bisher mit einer Zulags von:
– 154 € Grundzulage (Zulagenberechtigter selbst und ggf. zusätzlich Ehegatte)
– 300 € je Kind (ab Geburt 2008)
– bzw. 185 € je Kind (Geburt vor 2008)
vom Staat bezuschusst.
Wer hohe Steuern bezahlte, hatte darüber hinaus eine interessante Steuerersparnis.

Da die Beiträge zwar steuerlich geltend gemacht können, aber Sozialversicherungsbeiträge trotzdem abgezogen wurden, ist in der Auszahlungsphase für Krankenversicherte Rentner (#KVdR) kein Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen worden.

Bei der betrieblichen Riester-Rente war dies bisher anders:
Da die Riester-BAV betrieblich war, wurde in der leistungsphase nochmals der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen.

Dies wurde nun geändert. Die #Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Riester-Rente entfällt zum 1.1.2018 für KVdR-Versicherte.

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Arbeitgeber-Zuschusspflicht von mind. 15 %

Wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds als betriebliche Altersversorgung abschließt, dann spart:
– der Arbeitnehmer Steuern und meist Sozialversicherungsbeitrge
– und der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft und auch Insolvenzumlage

In der Vergangenheit gab es Arbeitgeber, die diese Arbeitgeberersparnis nicht an die Arbeitnehmer als Zuschuss gezahlt hatten, allerdings auch solide Arbeitgeber, die die Ersparnis als Zuschuss in die Entgeltumwandlung leitsteten. Die Beitragsersparnis beläuft sich in der Regel auf ca. 20 %.

Da es jedoch auch Fälle gibt, bei denen der Arbeitgeber evtl. nur 1 € Ersparnis Sozialversicherungsbeiträge einspart (z.B.: Verdienst teilweise oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), hat sich der Gesetzgeber entschlossen dies pauschal mit 15 % als Mindestzuschuss zu regeln.

Zitat: des § 1 Abs.1a BetrAVG:
“ Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweri er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“

Dies gilt bei Entgeltumwandlungen, die vor dem 1.Januar 2019 abgeschlossen worden sind, erst ab dem 1.Januar 2022 (§26 a BetrAVG).

Für Neuverträge würde dies ab 1.1.2019 gelten, für Altverträge (Beginn vor 2019) erst ab 1.1.2022.

Allerdings werden die Arbeitgeber, die bisher die Arbeitgeber-Sozialversicherungsersparnis nicht an die Arbeitnehmer weitergeleitet hatten, wahrscheinlich fast alle ab 1.1.2019 die AG-Sozialversicherungsersparnis weiterleiten. Ansonsten ist es für viele Betriebe zu unübersichtlich.

Ein großer Anteil an Arbeitgebern geben die Ersparnis an den Arbeitgeberbeiträgen an ihre Arbeitnehmer weiter und gewähren schon allein aus sozialer Verantwortung 20 % des umgewandelten Beitrages als Arbeitgeberzuschuss.

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Neuer steuerlicher Höchstbetrag § 3 Nr. 63 EStG

Der nach § 3 Nr. 63 EStG geltende, steuerfreie Dotierungsrahmen der Beiträge wird von 4 % auf 8 % zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG) angehoben. Sozialversicherungsrechtlich verbleibt das Höchstkontingent bei 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West).

Bis 31.12.2017 hatte folgende Berechnung des 4 %-igen Höchstbetrages gegolten:

Wenn eine „Altzusage“ bestand – Steuerliche Berechnung:
4 % Jahresbeitrag aus der BBG
und bestehende Altzusage (max. 1.752 €)

Wenn eine „Altzusage“ nicht bestand – Steuerliche Berechnung:
4 % Jahresbeitrag aus der BBG
+ 1.800 €

Die Ungerechtigkeit war, dass – selbst wenn nur 600 € über eine Altzusage bestanden hatten, der #Aufstockungsbetrag nicht genutzt werden konnte.

Neu ist jetzt, dass steuerrechtlich bis zu 8 % der BBG in eine Entgeltumwandlung steuerfrei investiert werden können. Bestanden beispielsweise eine Altzusage von 600 € p.a., dann werden auch nur diese 600 € auf die 8 % angerechnet.

 

Beigeschmack dieser Erhöhung ist, dass leine Sozialversicherungsersparnis lediglich bis zu 4 % bleibt. Wer mehr als 4% einzahlt muss sich oberhalb der 4% Sozialversicherungsbeiträge abziehen lassen.

Bei sehr gut verdienenden Arbeitnehmern, die weit über der BBG verdienen, spielt dies jedoch keine Rolle.

In der Leistungsphase werden bei KVdR-Mitgliedern für die Kranken- und Pflegeversicherung ebenso Beiträge fällig.

Dies spielt jedoch bei sehr gut verdienenden Arbeitnehmern, die eine Rente von GRV und Betrieb über der Beitragsbemessungsgrenze (KV) erhalten oder die privat krankenversichert sind keine Rolle.

Besonders interessant ist diese Erhöhung also in erster Linie für:

  • sehr gut verdienende Arbeitnehmer
  • oder privat versicherte Arbeitnehmer

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#Vervielfältigungsregelung

Arbeitnehmer können beim Ausscheiden aus einem Unternehmen bereits jetzt zusätzliche Beiträge steuerfrei in die bAV einzahlen.

Bis 31.12.2017 war der die maximale Höhe des steuerfreien Betrages von der Dienstzeit und den schon gezahlten Beiträgen in die betriebliche Altersversporgung ab. Diese als Regelung wird ab 1.1.2018 vereinfacht.

Bei Ausscheiden kann ein Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG),
multipliziert mit der Zahl der Beschäftigungsjahre (max. 10 Jahre),
steuerfrei für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden.

Die Anrechnung schon gezahlter Beiträge entfällt. Das vereinfacht die Anwendung in der Praxis.

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