Teil 6 – Warum die Erwerbsminderungsrente für Susi am Ende sogar besser sein konnte

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Auf Empfehlung der Ärzte stellte Susi deshalb direkt aus der Rehabilitation heraus einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

Parallel dazu wurde auch ein neuer Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung vorbereitet, denn inzwischen mussten mehrere Erkrankungen gemeinsam bewertet werden.

Regulär hätte Susi zum 1. Januar 2027 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten können.

Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle medizinischen Unterlagen vollständig ausgewertet. Der Antrag auf Schwerbehinderung konnte daher zunächst nicht abschließend entschieden werden.

Der Grad der Behinderung wurde zunächst nicht auf 50 % erhöht.

Vorsorglich legte Susi deshalb Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich noch nicht entschieden, ob sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten würde.

Aufgrund ihrer Erkrankung hatte sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld.

Der Unterschied zwischen den beiden möglichen Rentenarten wäre erheblich gewesen.

Selbst wenn Susi die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 1.1.2027 hätte erhalten können, hätte diese gegenüber der Erwerbsminderungsrente zwei entscheidende Nachteile gehabt.

1. Keine Zurechnungszeit

Bei der Erwerbsminderungsrente wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Dabei wird so gerechnet, als hätte die versicherte Person bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiter gearbeitet. Dadurch entstehen zusätzliche Entgeltpunkte.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es diese Zurechnungszeit nicht.

2. Rentenabschlag durch vorzeitigen Rentenbeginn

Bei einem Rentenbeginn vor der jeweiligen Altersgrenze wird grundsätzlich ein Abschlag von 0,3 % pro Monat berechnet. Sowohl bei der Erwerbsminderungsrente als auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dieser Abschlag gesetzlich auf maximal 10,8 % begrenzt.

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, dass die Erwerbsminderungsrente durch die Zurechnungszeit häufig deutlich höhere Entgeltpunkte enthält. Dadurch kann sie trotz eines möglichen Abschlags insgesamt sogar höher ausfallen als eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Erwerbsminderungsrente konnte daher in ihrem Fall sogar finanziell günstiger sein.

Schließlich traf die Deutsche Rentenversicherung ihre Entscheidung.

Susi erhielt eine Erwerbsminderungsrente.

*

Damit wurde genau das verhindert, wovor sie sich am meisten gefürchtet hatte: der Wechsel in das Bürgergeldsystem.

**

Heute sagt sie manchmal mit einem kleinen Lächeln:

„Meine beiden Knie haben zwar meinen Beruf beendet – aber sie haben mir am Ende doch noch eine Rente verschafft.“

***

Und wenn sie heute durch den Supermarkt mit ihrem Rollator geht oder zeitweise im Rollstuhl fährt, grüßt sie immer noch freundlich hinter den Tresen.

Nur stehen muss sie dort zum Glück nicht mehr.

Nun hat sie fast alles geschafft. Jetzt gibt es noch eine wichtige Angelegenheit, die sie unbedingt auch noch regeln muss.
Welche das ist, erklärt der nächste Teil der Geschichte.

Fortsetzung Teil 7

Die Vorgeschichte

#Erwerbsminderungsrente
#Schwerbehinderung
#Rentenberatung
#Sozialversicherung
#Zurechnungszeit

KI generierte Bilder:

*Susi öffnet Rentenbescheid / offizieller Brief, erleichterter Moment

**Susi mit Rollator draußen, ruhiger Neuanfang

***Supermarkt, Susi grüßt freundlich, menschlicher Abschluss

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-6-warum-die-erwerbsminderungsrente-fuer-susi-am-ende-sogar-besser-sein-konnte/

Teil 5 – Reha-Bericht mit Sprengkraft: Kann Susi überhaupt noch arbeiten?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Wenige Monate nach der Antragstellung begann schließlich Susis Rehabilitation.

Während der Rehabilitation erhielt sie Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Leistung ersetzt während einer medizinischen Reha das Krankengeld oder das vorherige Einkommen.

*

Wichtig ist dabei eine häufig übersehene Besonderheit im Sozialrecht:

Während der Reha ruht der Anspruch auf Krankengeld, weil stattdessen Übergangsgeld gezahlt wird. Viele Betroffene glauben deshalb, dass sich die maximale Dauer des Krankengeldes verlängert.

Das ist jedoch nicht der Fall.

Nach § 48 SGB V kann Krankengeld grundsätzlich maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt werden. Auch Zeiten, in denen während einer Reha Übergangsgeld gezahlt wird, zählen in diese 78-Wochen-Frist hinein.

Das bedeutet:

Die Krankenkasse zahlt während der Reha zwar kein Krankengeld, aber die Zeit läuft dennoch in der sogenannten Blockfrist weiter.

In der Praxis hat das eine wichtige Folge: Die Reha verlängert das Krankengeld nicht, auch wenn während dieser Zeit Übergangsgeld gezahlt wird.

Für viele Versicherte ist dieser Zusammenhang schwer zu verstehen – für die strategische Planung eines Rentenantrags kann er jedoch entscheidend sein.

**

Die Ärzte der Reha-Klinik untersuchten Susi gründlich. Ihre medizinische Geschichte war lang: mehrere Operationen, zwei künstliche Kniegelenke und weitere gesundheitliche Einschränkungen.

Nach einigen Wochen stand das Ergebnis fest.

Im Abschlussbericht der Rehabilitation stand ein entscheidender Satz:

„Eine Rückkehr in das Erwerbsleben ist nicht mehr möglich. Im höchsten Maß könnte sie vielleicht noch irgendwo an der Pforte für drei bis vier Stunden sitzen.“

***

Diese Formulierung hat im Rentenrecht eine ganz besondere Bedeutung.

Denn bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird Erwerbsminderung danach beurteilt, wie viele Stunden pro Tag jemand noch arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf.

Dabei unterscheidet das Gesetz grundsätzlich zwei Formen der Erwerbsminderungsrente.

****

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn jemand gesundheitlich noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten könnte.

Die Rentenversicherung geht dann davon aus, dass grundsätzlich noch eine Teilzeittätigkeit möglich wäre.

*****

In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein großes Problem: Selbst wenn theoretisch noch eine Arbeitsfähigkeit von drei bis vier Stunden besteht, bedeutet das noch lange nicht, dass es auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich einen geeigneten Arbeitsplatz gibt.

Gerade bei Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, mehreren Operationen und dauerhaften Schmerzen ist es oft sehr schwierig, einen solchen Arbeitsplatz zu finden.

Genau diese Frage stellte sich auch bei Susi.

Selbst wenn sie theoretisch noch einige Stunden sitzen könnte – wer würde ihr tatsächlich noch eine passende Tätigkeit anbieten?

Die Geschichte wird noch spannender in Teil 6 und Teil 7

Rückblick

Teil 1

Teil 2

Teil 3

#Erwerbsminderungsrente
#Rehabilitation
#Sozialrecht
#Krankengeld
#Rentenberatung

Ki-generierte Bilder:

*Reha-Szene: Physiotherapie/Gehen üben in moderner Reha-Klinik

**Arztgespräch

***Symbolbild: Teilweise Erwerbsminderung (3–unter 6 Stunden), z. B. Pforte/Empfang

****Symbolbild: Volle Erwerbsminderung (unter 3 Stunden

*****Symbolbild: Verschlossener Arbeitsmarkt / Wegweiser-Schild mit Entscheidungslogik

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-5-reha-bericht-mit-sprengkraft-kann-susi-ueberhaupt-noch-arbeiten/

Teil 4 – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Der Rentenberater erklärte Susi zunächst, dass man ihre Situation sorgfältig planen müsse. Mehrere Sozialleistungen greifen ineinander, und der Zeitpunkt einzelner Schritte kann entscheidend sein.

*

Einige Wochen später verschlechterten sich Susis Beschwerden erneut. Die Schmerzen in den Knien nahmen wieder zu, und längere Wege wurden immer schwieriger.

Ihr Arzt entschied deshalb, sie zunächst krankzuschreiben.

Für Susi änderte sich dadurch zunächst wenig. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit wurde weiterhin Arbeitslosengeld I gezahlt.

Doch danach änderte sich die Situation.

Ab der siebten Woche übernahm ihre Krankenkasse die Zahlung – sie erhielt nun Krankengeld.

Das Krankengeld beträgt in der Regel:

  • etwa 70 % des letzten Bruttoeinkommens,
  • höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens.

Damit lag ihr Einkommen zwar etwas niedriger als vorher, aber es verschaffte ihr zunächst weiterhin eine gewisse finanzielle Sicherheit.

Das Krankengeld war in ihrem Fall sogar etwas höher als das vorherige Arbeitslosengeld I. Gleichzeitig kam ein Wechsel in das Bürgergeldsystem zunächst nicht in Betracht, da sie weiterhin Krankengeld bezog.

**

Parallel dazu stellte sie – auf Empfehlung des Rentenberaters – einen Antrag auf Wohngeld.

An diese Möglichkeit hatte Susi vorher überhaupt nicht gedacht.

Der Hintergrund ist einfach: Weder Arbeitslosengeld I noch Krankengeld enthalten einen direkten Anteil für die Wohnkosten. Deshalb kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Für Susi bedeutete das:

Ein Teil ihrer Mietkosten konnte über das Wohngeld abgefedert werden.

Einige Zeit später meldete sich schließlich die Krankenkasse bei ihr.

Wie in solchen Fällen üblich, wurde sie zu einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst eingeladen. Dort sollte geprüft werden, wie ihre gesundheitliche Situation tatsächlich einzuschätzen ist.

***

Der Arzt des Medizinischen Dienstes sah sich ihre Unterlagen genau an – die Operationen, die Knieprothesen und die bisherigen medizinischen Berichte.

Seine Einschätzung war relativ klar:

Eine Rehabilitation könnte noch einmal sinnvoll sein.

Daraufhin erhielt Susi von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen.

Für diesen Antrag gibt es eine gesetzliche Frist.

Sie beträgt in der Regel zehn Wochen.

Susi stellte den Antrag fristgerecht.

Wenige Monate später begann schließlich ihre Rehabilitation.

Und genau dort sollte sich später entscheiden, wie es für sie wirklich weitergeht.

Fortsetzung Teil 5

Zur Vorgeschichte

Teil 1

Teil 2

Teil 3

#Krankengeld
#Wohngeld
#Rehabilitation
#Sozialrecht
#Rentenberatung

Ki-generierte Bilder

*Gespräch mit dem Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch]

**Rentenberater erklärt Unterlagen/Sozialleistungen, Fokus auf Dokumente]

***Susi am Küchentisch mit Unterlagen, nachdenklich

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-4-krankengeld-wohngeld-und-der-entscheidende-naechste-schritt/

Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

*

Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

„Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

  • die Operationen,
  • die beiden Knieprothesen,
  • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
  • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
**

Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

„Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • Wohngeld,
  • Rehabilitation,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • und das Schwerbehindertenrecht.
***

Susi schaute ihn erstaunt an.

An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

Es ging um eine Strategie.

Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

Teil 1 dieser Geschichte

Teil 2 dieser Geschichte

#Rentenberatung
#Sozialrecht
#Erwerbsminderungsrente
#Wohngeld
#Strategie

Ki-generierte Bilder:

*Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

**Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

*** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-3-drei-monate-vor-buergergeld-und-eine-neue-perspektive/

Teil 1 – Zwei kaputte Knie und der Beginn einer langen Geschichte

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Die nachfolgende Geschichte in vier Teilen soll deutlich machen, warum ein Rentenberater für seine Tätigkeit ein sehr umfangreiches Wissen benötigt. Zwar wird ein Rentenberater in der Regel durch ein Honorar des Mandanten bezahlt, doch das folgende Beispiel zeigt, dass sich eine solche Beratung für Versicherte durchaus lohnen kann.

Rentenantragsstellen – beispielsweise bei Gemeinden oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – dürfen oder können häufig nicht diese umfassende Beratung leisten. Sie nehmen in erster Linie Anträge auf und geben allgemeine Auskünfte. Eine strategische Betrachtung der gesamten Situation eines Versicherten gehört meist nicht zu ihren Aufgaben.

Die Geschichte zeigt außerdem, welche Möglichkeiten sich ergeben können, wenn man die sozialrechtlichen Zusammenhänge kennt – und wenn man einen guten Berater an seiner Seite hat.

Nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb muss man genau darauf achten, was man wann und wie beantragt. Schnell kann man einen strategischen Fehler machen, wenn man alles alleine versucht – und hat später möglicherweise die Konsequenzen dafür zu tragen.

Nachfolgend eine Geschichte, so wie sie im Leben auch immer wieder vorkommt. Ob diese Geschichte tatsächlich genau so passiert ist, fällt unter den Datenschutz. Deshalb sind Namen und einige Angaben verändert.

*

Susi Müller (Name geändert, geb. 23.12.1964) arbeitete viele Jahre als Verkäuferin. Sie mochte den Kontakt zu den Menschen, kannte ihre Stammkunden und wusste genau, wer morgens das Körnerbrötchen wollte und wer lieber den kräftigen Käse.

Doch irgendwann machten ihre beiden Knie nicht mehr mit. Erst begannen die Schmerzen beim langen Stehen. Dann folgten mehrere Operationen. Schließlich bekam sie sogar Prothesen in beiden Kniegelenken.

**

Der Arzt sagte irgendwann nüchtern:

„Frau Müller, laufen können Sie noch – aber acht Stunden stehen im Verkauf wird schwierig.“

Susi musste ihren Beruf aufgeben. Also stellte sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

Der Bescheid kam später per Post. Der Antrag wurde abgelehnt.

Auch ihr Antrag auf Schwerbehinderung brachte nicht den erhofften Erfolg. Das Versorgungsamt erkannte lediglich 30 % Grad der Behinderung an, obwohl sie mehrere unterschiedlichste Krankheiten hatte, die eigentlich zu 50 % geführt haben müssten.

Susi kommentierte das trocken:

„Mit zwei kaputten Knien hätte ich ehrlich gesagt mit etwas mehr gerechnet.“

Da sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, meldete sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos.

Sie erhielt Arbeitslosengeld I – und zwar wegen ihres Alters sogar für zwei Jahre.

Damals dachte sie noch:

„Bis dahin wird sich schon irgendeine Lösung finden.“

Fortsetzung Teil 2:

Teil 3

#Rentenberatung
#Erwerbsminderungsrente
#Sozialrecht
#Knieprothese
#Lebensgeschichte

*Susi als Verkäuferin im Supermarkt, Knieprobleme

**Arztgespräch / Orthopädie / Knieprothese

***

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-1-zwei-kaputte-knie-und-der-beginn-einer-langen-geschichte/

CDU-Hardliner Linnemann packt die Abrissbirne aus: Bürgergeld weg, Härte nur für Klimakleber – und Spahn & Amthor mischen auch mit!

Ein Beitrag von

#Christoph #Bautz.

Louis Klamroth:

„Herr Linnemann, die Unionsfraktion hat letztes Jahr im Bundestag gefordert, Straßenblockaden härter bestrafen zu können.

Ich zitiere aus dem Antrag. Täter sollen härter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen.

Etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt.

Verstehe ich Sie richtig?

Sie wollen das Landwirte härter bestraft werden, wenn sie unangemeldet Häfen zum Beispiel blockieren, wie heute in Hamburg? „

Carsten Linnemann (CDU):

„Da ging es um die Klimakleber.

Und ich finde, dass man die Landwirte nicht mit den Klimakklebern vergleichen kann. Auch wenn es jetzt hier Gelächter gibt.“

Das Gelächter ist durchaus berechtigt und zeigt vor allem eine Sache:

Der Merz-Union und damit auch Linnemann geht es in vielen Sachen um ihre ganz eigene Art von Gerechtigkeit und Rechtsverständnis.

Umso mehr sollten wir uns bei den kommenden Koalitionsgesprächen Sorgen machen, denn ausgerechnet diese 3 CDUler werden prominent auftreten.

▪️ Jens Spahn für Wirtschaft
▪️ Philipp Amthor für „Staatsmodernisierung“
▪️ Und der Hardliner Carsten Linnemann für Arbeit und Soziales

Was für ein Gruselkabinett für die Koalitionsverhandlungen und was für eine Reise zurück in die Vergangenheit.

Warum ist das so?

Ein Beispiel sehen wir oben.

Linnemanns Auslegung des Grundgesetzes lässt erahnen, wie radikal er bei Arbeit und Soziales vorgehen will.

In der Vergangenheit betonte er mehrmals, dass er das Bürgergeld abschaffen will.

Merz wiederholte diese Forderung am vergangenen Samstag.

Bei Verweigerung sollen Bezüge sogar zu 100% gestrichen werden dürfen. Das wiederum ist gegen die Verfassung.

Linnemann gilt als Hardliner in der Union und da verwundert es wenig, dass Jens Spahn ebenso prominent vorkommt wie Philipp Amthor – und das obwohl beide haben mehr als zweifelhafte Sachen zu verantworten.

Spahn mit seinen Maskendeals und seinem Villenkauf, Amthor mit seiner dubiosen Augustus Intelligence-Lobbyismus-Affäre.

Bürgergeld als Sündenbock: Wie Milliardenverluste durch Steuerhinterziehung verschleiert werden!

Ein Beitrag von

Jan Bredack

In den letzten Wochen wurden wir allumfassend über das „unsägliche“ Bürgergeld aufgeklärt und es wurde uns von der CxU und FDP suggeriert, dass sich hier Milliarden zur Finanzierung der gleichsam versprochenen 100 Milliarden Steuerentlastungen „holen“ lassen.

Das ist großer Unfug, plumpe Polemik und Stimmungmache gegen…..? Ja, gegen wen eigentlich?

Zum einen gegen den Absender des Bürgergeldes, also die Partei(en), die es erfunden und auf den Weg gebracht haben, was ursprünglich von der SPD als Ersatz und Reform von Hartz IV erdacht und durch die Ampelregierung dann beschlossen wurde. Das könnte man sich noch mit Wahlkampf erklären und schön reden.

Zum anderen, und das empfinde ich als viel verwerflicher, wird unsere Gesellschaft bewusst in High-Performer, Leistungswillige, also die Mittel- und Oberschicht und die Low-Performer, die Verweigerer, die „Unterschicht“ gespalten und dabei werden die Bürgergeldempfänger und die Kosten für das Bürgergeld allgemein gültig den Verweigerern zugeschrieben.

Und das ist im höchsten Maße sittenwidrig und widerspricht unserer Verfassung, die genau deshalb Regelungen zur Existenzsicherung von sozial Schwächeren beinhaltet.

Wir haben verfassungsrechtlich nicht ohne Grund ein Solidaritätsprinzip verankert und brauchen dieses soziale Netz, es definiert die Grundpfeiler unseres Sozialstaates und begründet unsere demokratische Grundordnung.

Zur Finanzierung der proklamierten Steuerentlastungen taugt das Bürgergeld aber ganz sicher nicht. Die Gruppe der Totalverweigerer, die es zweifelsohne gibt, macht mit 0,28% nur einen kleinen Teil der Bürgergeld Empfänger aus und die realistisch erzielbaren Einsparungen liegen bei 8 Mio. Euro pro Jahr.

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Danke. Sie sprechen mir – der noch nie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und gerne auch den Spitzensteuersatz bezahlt, aus dem Herzen.

Die Ausnutzung von Bürgergeld beträgt im übrigen maximal 150 Mio. Im Jahr. Also pro Bürger etwa 1,78 Euro Pro Jahr.


Die Steuerhinterziehung beträgt im Vergleich etwa 160 Milliarden Euro pro Jahr.

Pro Bürger sind das 160 Milliarden geteilt durch 84,5 Mio. Einwohner = 1.893,49 Euro!

Eine 4-köpfige Familie könnte – wenn die Steuerhinterziehung nicht wäre- um 7.573 Euro entlastet werden.

Merz will Alte, Arme, Kranke, Kleinrentner aufs Land schicken!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Merz will den Wohnungszuschuss pauschalieren.

Populismus wieder einmal pur!

Bei der Vorstellung des CDU-Wahlprogramms ist mir schlecht geworden.

Nein, ich bin davon nicht selbst betroffen!

Aber was Merz und Söder hier vorstellen, ist perfide!

Merz will die Wohnungsmietzuschüsse pauschalieren.

Was das genau bedeutet, wird dann klar, wenn man die Details betrachtet.

Wer bekommt Wohnungszuschüsse?

  1. Sozialhilfeempfänger
  2. Bürgergeldempfänger
  3. Aufstocker, also Arbeitnehmer mit sehr geringem Einkommen (z.B. Teilzeit, Mindestlohn)
  4. Arbeitnehmer mit geringen Einkünften
  5. Rentner mit einer Rente von bis zu 1.300 bis 1.500 Euro

Welche Auswirkung hätte dies?

Die Menschen aus Gruppe 1 und Gruppe 2 müssten auch auf begrenzte Angebote zurückgreifen. Behinderte müssten beispielsweise ohne Behindertenwerkstätten, ohne Ärzte zurechtkommen. Auch andere Leistungen sind im Landbereich nicht vorhanden.

Zu 3 und 4. Aufstocker sollen also weiter weg ziehen vom Arbeitsplatz und auch Fahrzeiten von täglich 3 bis 4 Stunden in Kauf nehmen. egal ob Teilzeit oder alleinerziehend!

Zu 5. Rentner:

Rentner, die ihr Leben lang an einem Ort gewohnt haben und gerade im Alter möglichst die Infrastruktur brauchen, sollen ins Land abgeschoben werden!

Im Landbereich ohne Krankenhäuser, weniger Pflegeheime, keine Fachärzte.

Mir fällt da nur ein Kommentar ein:

Pfui Teufel! Herr Merz, Sie verdienen es nicht Bundeskanzler zu werden.

Sie haben nicht die Demut, die ein Bundeskanzler vor dem Volk brauchen.

Friedrich Merz –

Einkommen: 1 Mio. Euro pro Jahr

Vermögen: ca. 12 Mio. Euro

Die CDU-Bürgergeldgeschichte einmal anders erzählt.

Die #Bürgergeldgeschichte – wie man den #Mindestlohn nicht erhöhen muss und gegen #Bürgergeldempfänger hetzt.
Es war einmal….. Friedrich Merz trifft sich mit zwei ehemaligen Schulkameraden

YouTube player

Friedrich #Merz #CDU #Nebelkerzen

#Bürgergeld #Mindestlohn

Propagandaversuch gegen Bürgergeld bei Welt-TV im Format Interview kläglich gescheitert

Vorbemerkung von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Es ist zwar nicht erstaunlich, aber entwürdigend für ein Journalismus, wie er nicht nur bei BILD, sondern auch bei WELT-TV betrieben wird. Ein Interview mit dem Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über das Bürgergeld, bei dem die beiden Interviewpartner von Welt-TV falsche Zahlen genannt haben, ist kein Interview, sondern Propaganda im Sinne von Axel-Springer.

Bei so einem FakeNews ist mir eine Parallele zu dem Medienmogul Alfred Hugenberg durch den Kopf gegangen. Auch vor 1933 gab es einen Medienkonzern, der dem Nationalsozialismus sehr gedient hatte.

———

Ein Beitrag von

Marc Raschke

Dass man bei „Welt TV“ offenkundig den Job als #Nachrichtensprecher:in im Lotto gewinnen kann, hat Welt TV jetzt selbst eindrucksvoll vor laufender Kamera bestätigt. Zwei dieser „Journalist:innen“ (leider keine geschützte Berufsbezeichnung) hatten sich jetzt Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, ins Studio eingeladen. Thema: #Bürgergeld.

Das Gespräch strotze vor Vor- und Fehlurteilen auf Seiten der Welt-TV-Interviewenden. So seien ja z.B. von den 5 Mio. Bürgergeld-Empfänger:innen locker 4 Mio. erwerbsfähig und es könne doch nicht sein, dass … Moment mal: auf dem Papier vielleicht, aber real sind Millionen davon Schüler:innen, Studierende, #Aufstocker (also längst arbeitend), Angehörigen-Pflegende, eigene Kinder Betreuende, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung etc. Sprich: Die tun nichts illegales und die wird man durch Sanktionen bzw. eine Kürzung des Bürgergeldes auch nicht in den #Arbeitsmarkt pressen können.

Und selbst als Schneider das aufdröselt, legt die Nachrichtensprecherin keck und frei von Verstand nach: Aber es gäbe doch sicherlich ein paar 100.000 Menschen, die sich auf die faule Haut legen (dieser Fake wurde übrigens einst von Linnemann/Spahn/#CDU in die Welt gesetzt). Seit wann sind gefühlte Zahlen eine Basis für ein Interview, lieber #Springer-Verlag? Schneider korrigiert und sagt, das seien gerade mal 16.000 bundesweit laut Statistik der #Bundesagentur.

Weitgehend unbeeindruckt davon geht die Fake-News-Schleuderei durch die „Welt TV“-Nachrichtensprecher:innen weiter. Nur 0,4 Prozent der #Totalverweigerer würden ja sanktioniert, so der nächste Fake. – Nein, es wurde der Regelsatz von 0,4 % der gesamten Bürgergeld-Empfänger:innen gekürzt. Das ist also eine komplett andere Basis. Und, oh Wunder, es gibt ja in der Tat schon #Sanktionen gegen Totalverweigerer, die auch angewendet werden. Also, what‘s the news, liebes Springer-Team?

Das Duo von Welt TV bleibt skeptisch. Süffisant merkt der eine an, dass man diese Zahlen von Schneider ja dann alle mal in einem Faktencheck am Ende der #Sendung überprüfen müsse. – Ja, bitte, tut es! Nur leider wird das Fakten-Ergebnis Euch Welt-TV-Nachrichten-Fuzzis zerlegen! Tipp: Sucht Euch einen anderen Job, bevor es die #Kündigung gibt. Obwohl: Hat Springer schon mal jemanden wegen Fake-News-Schleuderei gekündigt? Eben.

Da fragt man sich doch im Stillen: Was wäre passiert, wenn Schneider nicht im Studio gewesen wäre? Vermutlich dieses: Die „Journalist:innen“ hätten die Fake-Zahlen so veröffentlicht und es „Nachrichtensendung“ genannt.

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