Regulierte Pensionskassen – ab 2022 mit Schutzschirm

Pensionskassen Zwang unter den #Schutzschirm – Dies gilt für regulierte Pensionskassen

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Bei den Pensionskassen wird zwischen #regulierten und #deregulierten #Pensionskassen unterschieden.

Deregulierte #Pensionskassen unterstehen der BaFin direkt. Hauptunterscheidung war zum einen, dass deregulierte Pensionskassen direkt der Aufsicht unterstellt waren und beispielsweise der Garantiezins mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung identisch war und viele #regulierte #Pensionskassen zu diesen Zeitpunkten mit einem höheren Garantiezins geworben haben.

Auch Finanztest hatte 2008 darauf hingewiesen, dass regulierte Pensionskassen höhere „Garantiezinsen“ gewährt hatten.
Der damalige Vorteil führte jedoch sehr oft zu erheblichen Nachteilen in der Garantierentenzahlung, denn die regulierten Pensionskassen sind nicht in Protektor, einer Auffanggesellschaft, wenn die Pensionskasse finanziell die Garantien nicht erfüllen kann.

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Notwendig wird dies auch, weil das Geschäftsmodell der #regulierten #Pensionskassen in Zeiten niedriger Zinsen unter Druck gerät.

Ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Renten – deshalb sind sie stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen anbieten und ihre Geldanlage schneller anpassen können.

Zudem sind sie im Neugeschäft nicht daran gebunden, ihre Garantie-Tarife an den Höchstrechnungszins anzupassen: einmal von der BaFin bewilligt, können sie weiterhin hoch verzinste Verträge ihren Mitgliedern im Neugeschäft anbieten.

Arbeitgeberhaftung mangelhaft

Mit dem Gesetzesvorstoß, auch regulierte Pensionskassen unter dem Rettungsschirm zu stellen, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18).

Dieser Richterspruch stellt im Grunde fest, dass die Betriebsrenten bei den regulierten Kassen ungenügend geschützt sind: mitunter sogar gar nicht. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der Rente.

Arbeitgeber haftet: wenn er kann

Der Hintergrund: Die Lobby der betroffenen Pensionskassen hatte strengere Solvenz- und Aufsichts-Regeln bisher auch mit dem Argument verhindert, dass in ihrem Fall ja der Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrenten hafte, sollte ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage geraten. Dumm nur, dass auch der haftende Arbeitgeber insolvent werden kann.

So klagte ein Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Firma ebenfalls in den Konkurs gerutscht war — einen Ausgleich für die gekürzte Rente erhielt der Kläger folglich nicht.

Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngsten Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren.

Der #Deutschen #Steuerberater #Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der #katholischen #Caritas, auch deren Schwester #Kölner #Pensionskasse hat finanzielle Probleme.

Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen.

Die Lage ist ernst:

Die Finanzaufsicht warnte bereits vor Ausbruch der Coronakrise, dass weitere Anbieter voraussichtlich Einschnitte vornehmen müssen.

Regulierte Pensionskassen: Oft ohne Rettungsschirm

Bei den Anbietern handelt es sich um sogenannte #regulierte #Pensionskassen: Wobei der Begriff zunächst in die Irre führt.

Zwar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin) überwacht, haben diese Anbieter überraschend viele Freiheiten:

Stark vereinfacht handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die -anders als deregulierte Anbieter, die oft als Aktiengesellschaften ähnlich einem Lebensversicherer agieren – von Deckungsrückstellungen ebenso befreit sind wie von der Pflicht, Mitglied im im Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) zu werden.

Also jenem Rettungsschirm, der Betriebsrentner eigentlich vor Einschnitten bei ihren Altersbezügen schützen soll.

Nach § 118b bzw. § 233 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zählen zu den regulierten Kassen betriebliche Altersvorsorge-Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen

  • die Beiträge anheben
  • und Leistungen kürzen können, wobei der Arbeitgeber für den Differenzbetrag der Renten haftet.

Oft bleiben diese Anbieter bestimmten Firmen oder Berufsständen vorbehalten.

Wer als regulierte Kasse agieren will, muss dies bei der BaFin beantragen und hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

So darf sie etwa laut Satzung keine Kosten für die Vermittlung von Neuverträgen berechnen.

Und, wie bereits angesprochen, ist ein Muss, dass der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haftet:

Auch das ist ein Grund, weshalb sie sich bisher nicht im Pensions-Sicherungsverein organisieren müssen.

Etwa 120 Anbieter sind aktuell als regulierte Pensionskassen bei der BaFin gelistet.

Schutzschirm soll verpflichtend werden

Zumindest letztgenanntes Privileg will die Politik nun kippen:
und auch regulierte Pensionskassen unter den Rettungsschirm des Pensions-Sicherungsvereins zwingen.

Das berichten übereinstimmend die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten.

Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert.

Demnach sollen Arbeitgeber ab 2022 zur Mitgliedschaft im Pensionssicherungs-Verein verpflichtet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter über eine Pensionskasse absichern und nicht bereits über Protektor geschützt sind:
also den Rettungsschirm für private Lebensversicherer.

Die Firmen müssen dann auch Beiträge für den Schutz der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zahlen, der sich anhand einer pauschal berechneten Bemessungsgrundlage errechnen soll.

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Das Problem fehlender Haftung hat angesichts drohender Schieflagen von Pensionskassen auch die BaFin bereits angesprochen.

„Sorgen bereiten uns vor allem die Pensionskassen, bei denen der Arbeitgeber als Träger nicht mehr existiert.

Auch gibt es Pensionskassen mit einer Vielzahl von Trägerunternehmen, bei denen es schwierig sein kann, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen“, sagte Frank Grund, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, im Februar dem Versicherungsboten.

Kürzt eine regulierte Pensionskasse die Betriebsrenten, muss zwar die BaFin zuvor zustimmen.

Auch muss ein entsprechender Sanierungsplan vom Vorstand und den Mitglieder-Versammlungen abgenickt werden.

Aber ob die Mitglieder eine echte Wahl haben, diese Kürzungen abzulehnen, ist zumindest diskutabel: Droht die Insolvenz der Kasse, geht um nicht weniger als die nackte Existenz des Anbieters. Man setzt den Abstimmenden die Pistole auf die Brust.

Anfangs Zusatzbeitrag von neun Promille

Hier soll die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein ab 2022 die Betriebsrentner besser schützen, wenn der jetzige Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wie geplant umgesetzt wird.

Ein Problem ist dabei, dass die Neumitglieder bisher ja keine Beiträge entrichtet haben, somit eine Unwucht zulasten der bisherigen Beitragszahler droht.

Um dies auszugleichen, sollen die neuen Pensionskassen von 2021 bis 2025 einen Zusatzbeitrag von neun Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des Sicherungsvereins gleichwertig mitaufzufüllen.

Greifen würde der Schutzmechanismus aber erst, wenn sowohl die Pensionskasse als auch der Arbeitgeber nicht für Leistungskürzungen einspringen können. Ganz geschützt sind die Betriebsrenten aber auch dann nicht, berichtet das Portal weiter: Die Leistungskürzungen dürfen sich nach EU-Vorgaben auf maximal 50 Prozent belaufen, wobei im Gegenzug schon kleine Eingriffe eine Schutzpflicht auslösen würden. Hierbei seien mehrere neue Handlungsoptionen für den PSV angedacht: vom kompletten Schutz der Renten über die Vergabe von Hilfsmitteln an die Pensionskassen bis hin zur Übernahme der Differenz von Kassenleistung und arbeitsrechtlich vorgeschriebener Höhe der Betriebsrente.

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Wichtig bei Pflege von Angehörigen: Rente könnte noch stärker steigen

Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.

Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.

Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.

Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).

Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.

Die Beratung durch einen Rentenberater oder Anwalt kann sich trotz der Beratungskosten durchaus lohnen. Grund: Sollte die Rente hierdurch um nur 20 Euro erhöhen, sind das innerhalb eines Jahres 240 Euro höhere Rente.

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Rentenerhöhung ab Juli 2020

Ab Juli gibt es eine Rentenerhöhung. Der Änderungszahlungszeitpunkt ist unterschiedlich.

  • Wer vor oder im März 2004 erstmals Rente erhalten hat, bekommt die erhöhte Rente erstmals Ende Juni 2020.
  • Wer nach März 2004 erstmals Rente bezogen hat, bekommt die Rentenanpassung erstmals mit der Rente Ende Juli 2020 überwiesen.

Grundlage der Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung in Deutschland

Die Rentenanpassung zum Juli 2020 ist bereits seit einiger Zeit bekannt.

Im April 2020 wurde sie vom Bundeskabinett beschlossen, auch der Bundesrat hat anschließend zugestimmt. Grundlage für die Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung.

In den alten Bundesländern werden die Renten zum Juli 2020 um 3,45 Prozent erhöht, in den neuen Bundesländern erhalten Rentner 4,20 Prozent mehr Geld.

Rentenwert steigt auf 34,19 (Ost: 33,23)

Das bedeutet, dass sich der Rentenwert* von 33,05 Euro (alte Bundesländer) auf 34,19 Euro erhöht.

In den neuen Bundesländern steigt er von 31,89 Euro auf 33,23 Euro an.

Der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern beträgt damit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 97,2 Prozent des Westwerts.

Wichtig bei Pflege von Angehörigen: Rente könnte noch stärker steigen

Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.

Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.

Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.

Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).

Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.

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Höhere Rente sorgt dafür, dass manche Rentner plötzlich steuerpflichtig werden

Eine höhere Rente ist für viele Rentner sicherlich ein Grund zur Freude – doch eines darf man dabei nicht vergessen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website betont: „Künftige Rentenanpassungen erhöhen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.“ 

Es kann deshalb passieren, dass durch die Rentenerhöhung im Juli2020 einige Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben* müssen, die das bisher nicht tun mussten. Ob ein Rentner plötzlich steuerpflichtig* wird, hängt beispielsweise davon ab, wann er erstmals Rente erhalten hat* und ob er mit seinem steuerpflichtigen Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.

Wie stark die Renten dann steigen würden, hänge von der Entwicklung der Bruttolöhne im Jahr 2020 ab. „Im Moment können wir nicht seriös vorhersagen, wie die Entwicklung läuft“, so Roßbach.

Coronavirus und die wirtschaftlichen Konsequenzen für jeden Einzelnen im Detail

#Corona #Konsumwirtschaft

Die Krise wird auch die Konsumwirtschaft beeinflussen.

Und wer in der Krise plötzlich weniger hatte, wird hoffentlich daraus für die Zukunft lernen.

Beispiel:
Wer durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60% /67 % hat und dann schnell in finanzielle Not kam, dem wird hoffentlich spätestens jetzt bewusst, dass man mindestens 3 – besser 6 – Nettomonatsgehälter immer flüssig haben sollte.

Wer dann noch erkennt, dass 60/67% für relativ kurze Zeit mehr ist, als das, was man im besten Fall aus der Rente hat.

Nach 45 Berufs- und Erziehungszeiten sind das NOCH 48%, und das ab Rentenbeginn über die Pflege bis zum Tode.

Und wer im Servicebereich Trinkgelder bekommen hat, merkt plötzlich, dass die 60/67 % ohne Trinkgelder berechnet wird; das gilt auch in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Beispiel:
Fixer Verdienst: 1.700 Euro

Trinkgelder: 506 Euro (22 Euro pro Tag)

Gesamtbrutto: 2.206 Euro

Kurzarbeitergeld:

  • 1.020 Euro (60% aus 1.700)
  • bzw. 1.139 Euro

Rente nach 45 Jahren Brutto: 816 Euro

——-
Die Krise zeigt nicht nur, dass man etwas kurzfristig ansparen muss, sondern auch für die Zukunft.

Und so gibt es auch andere Lebenssituationen, die das deutlich machen:

  • #Krankengeld
  • #Berufsunfähigkeit
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Notfallordner

Weitere Anmerkungen—>

  • Ja, mir ist es bewusst, dass es auch Menschen gibt, die zwischen dem Existenzminimum und dem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro verdienen und vielleicht der Auffassung sind, man kann da nichts mehr ansparen. Ja diese Fälle gibt es auch.
    In vielen dieser Fälle würde sich bei emotionsloser Betrachtung doch den einen oder anderen Ausgabenposten geben, den man bei genauer Betrachtung und Disziplin reduzieren könnte.

Beispiele:


  1. laufenden Kosten:
  • Stromrechnung
  • Handyrechnung
  • Telefonkosten – Internet
  • Fernsehkosten (sky & Co.)
  • Heizung-Gas
  • Miete
  • Zigaretten (habe selbst vor 1 Jahr aufgehört aufgrund der Gesundheit – Wasserpfeifen etc.
  • zu hoher Alkoholgenuss (Sprudelmax schmeckt mir am Besten und ist in Deutschland gesund)
  • Abos von Zeitschriften und anderen Diensten
  • Umstellung von Kabel auf Satellit (Umstellungskosten müssen hier berücksichtigt werden)

*Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Sparanlagen:

  • Welche Versicherung ist wichtig?
  • Welche Versicherung ist nicht wichtig?
  • Wie wird mit welcher Förderung angespart?

2.
Einmalige Kosten:

  • Anschaffung von PKW auf Kredit Leasung, gebrauchter PKW oder Alternativmöglichkeiten? (ÖPNV, Fahrrad, e-bike, carsharing)
  • Rhythmus bei der Neuanschaffung von Smartphone, Tablet, Fernseher, etc.
  • Urlaube: Anzahl, Orte, Länge, Alternativen
  • #Regelungen für den #Notfall durch den #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
    (Vollmachten, Verfügungen und viele Tipps)

Klar soll das Leben Spaß machen! Und ab und zu muss man sich auch mal etwas Gutes tun und sich und seine Familie belohnen.

Die Höhen und Wiederholungen der Belohnung hängt dauerhaft davon ab, wie konsequent man die o.g. Punkte beachtet hat; insbesondere dann, wenn man körperlich und geistig gesund ist und man sein Leben auch selbst mitgestaltet (und ja es gibt natürlich auch Schicksalsschläge, die es im Leben nun einmal gibt).

Wer jedoch vieles überdenkt und dann plant, hat bessere Voraussetzungen, als nur darauf zu Vertrauen, dass alles immer Gut geht.

Und hier noch eine Anmerkung für die Konsumgüterwirtschaft einmal zum nachdenken:

Die Konsumwirtschaft kann nur dann langfristig funktionieren, wenn auch die Vorsorgewirtschaft parallel zur Konsumwirtschaft besteht.

Die Wirtschaft wird sich relativ schnell wieder erholen und die Börse wird nach 2-5 Jahren neue Höhen gefunden haben.

Notfallordner

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Dirk Müller – auch Mr.Dax genannt – ein Verschwörungstheoretiker oder Geschäftemacher oder nur nicht so guter Fondsmanager?

#Dirk #Müller –

Ich sehe ihn als Geschäftemacher an, der auch #Verschwörungstheorien befeuert.

Und wenn man sich anschaut, wie er das Geld der Kunden NICHT gewinnbringend anlegt, dann bin ich froh noch nie auf ihn gehört zu haben.

  • ISIN: DE000A111ZF1 – Kurs:
  • 2015: 100
  • 2016: 90
  • 2017; 87
  • 2018: 92-100
  • Februar 2020: 97,50
  • Derzeit: 100,34

Und von der Kursentwicklung sind noch die Kosten abzuziehen.

Ausgabeaufschlag beim Kauf: 4 %
Verwaltungsvergütung p.a. (max.) 1,60%….
Weitere Informationen über alle Kosten auf der Internetseite: https://api.fundinfo.com/document/443d93f283945c9c791d7cd2bbd04456_1051099/PR_DE_de_DE000A111ZF1_YES_2020-04-01.pdf?apiKey=53baf9a3-cd29-4548-8a18-1bb76473cc9d

s. Seite 37 – 44
Besonders zu beachten ist auch, dass die Rücknahme der Fondsanteile
nicht zu jedem Zeitpunkt garantiert ist! (s. Seite 35 und 37)!!!


Interessant sind die Bedingungen im Verkaufsprospekt auf der Internetseite (s.unten)

Wer 2015 100 Euro mit 2% angelegt hätte, hätte heute 110,41 Euro

Link zu Information über Dirk Müller –> https://de.wikipedia.org/wiki/Dirk_M%C3%BCller_(B%C3%B6rsenmakler)?wprov=sfti1

Nachverfolgung des Fonds von Dirk Müller Link: –>

https://m.onvista.de/fonds/DIRK-MUELLER-PREMIUM-AKTIEN-R-EUR-ACC-Fonds-DE000A111ZF1

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Coronavirus Covid-19 – Geheilt und die Folgeschäden

Corona Covid-19 und die Folgeschäden bei „Geheilten“

Uni-Mediziner – Covid-19 kann „grässliche Folgen“ haben
Renommierte Hochschulmediziner warnen, die Covid-19-Erkrankung sei „hochkomplex“ und dürfe nicht unterschätzt werden. Auch Forschungsministerin Anja Karliczek spricht eine deutliche Warnung aus.

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) und renommierte Hochschulmediziner haben davor gewarnt, die Gefährlichkeit der Covid-19-Erkrankung zu unterschätzen. Vertreter mehrerer Unikliniken zogen am Dienstag Zwischenbilanz – zwei Monate nach Gründung eines Netzwerks der deutschen Hochschulmedizin zum Austausch von Behandlungsverfahren und Patientendaten in der Corona-Pandemie. Ende März hatten die Universitätskliniken einen entsprechenden Austausch vereinbart.

Es handele sich bei Covid-19 nicht um eine klassische Lungenentzündung wie bei einer Grippe, sagte Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus in Dresden. Die Erkrankung stelle etwas Besonderes dar und sei „höchstkomplex“. Das hätten viele Fälle mit schwerkranken Patienten in den vergangenen Wochen an den Kliniken gezeigt. Bei Patienten mit schweren Verläufen träten Erkrankungen des zentralen Nervensystems, des Rückenmarks oder der Gefäße auf. Es komme sogar zu vorübergehenden Querschnittslähmungen oder auch zu Organversagen von Niere und Leber. „Es ist so gut organisiert und so gut gemacht worden in den letzten Wochen, dass der Blick auf diese grässlichen Folgen und Auswirkungen nicht nur für Einzelne sondern für ganze Gesellschaftsschichten verloren gegangen ist“, sagte Albrecht mit Blick auf die Kritik an den Anti-Corona-Maßnahmen.

Die Pandemie sei kein Hirngespinst, sondern eine reale ernsthafte Bedrohung, sagte Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU). „Mit dieser Krankheit ist definitiv nicht zu spaßen, und je mehr wir über sie lernen, umso deutlicher wird das.“ Sie rief dazu auf, die Abstands- und Hygieneregeln weiter einzuhalten.

Bereits in den letzten Wochen haben wir öfters darauf hingewiesen, dass durch Covid-19 neben den Verstorbenen bei den Geheilten auch mit Folgeerkrankungen wahrscheinlich sind.

Frühere Artikel hierzu:

– Covid-19 – Geheilte sind nicht gesund (24.4.2020) —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/24/covid-19-geheilte-sind-nicht-gesund/

– Coronavirus – „Nicht verstorben“ heißt noch lange „nicht geheilt“, wird aber geheilt genannt (11.4.2020) —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-nicht-verstorben-heisst-noch-lange-nicht-geheilt-wird-aber-geheilt-genannt/

– Coronavirus – Danach gesund? Oder kommt es wieder? (11.4.2020) —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-danach-gesund-oder-kommt-es-wieder/

Dies soll keine Panik machen. In ca weiteren 6-8 Monaten wird hier eine umfassende Information vorliegen.

Bis hin zum totalen Ausfall“
Corona ist „ein Multi-Organ-Virus“

#Coronavirus #SarsCov-2 richtet multiple Folgeschäden an, insbesondere auch bei Kindern.

Bereits vor etwa einem Monat haben wir darauf hingewiesen, dass Covid-19 auch bei „Geheilten“ Folgeschäden hinterlassen, die später zum Tod führen.

Diese Menschen sind dann nicht an Covid-19 verstorben, sondern an anderen Krankheiten.

Die Vermutungen verdichten sich immer stärker.

Covid-19 gilt zu Beginn der Pandemie als Erkrankung der Atemwege. Doch die Mediziner müssen gegen immer neue Symptome ankämpfen, weil sich das Virus im ganzen Körper verteilt. Besonders stark sind laut einer aktuellen Studie die Nieren befallen.

Das neue Coronavirus befällt laut einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) neben der Lunge auch zahlreiche andere Organe. „Sars-CoV-2, das neuartige Coronavirus, ist nicht nur ein Lungenvirus, sondern ein Multi-Organ-Virus“, sagte der Leiter der Studie, Tobias Huber. Das hätten Untersuchungen von 27 an Covid-19 gestorbenen Patienten gezeigt. In einer weiteren Studie sollen am UKE Häufigkeit und Schwere von Infektionen bei Kindern untersucht werden.

Das bei Erkrankten nach der Lunge am zweithäufigsten betroffene Organ seien die Nieren, „nicht selten bis hin zum totalen Organausfall“, sagte Huber, Direktor der III. Medizinischen Klinik und Poliklinik am UKE. Außerdem habe man den Erreger in Herz, Leber, Gehirn und Blut der Patienten nachweisen können. Die höchsten Konzentrationen hätten sich aber in den Zellen der Atemwege gefunden.

Der Befall der Nieren sei vermutlich die Ursache dafür, dass Covid-19-Erkrankte häufig Auffälligkeiten im Urin aufwiesen, sagte Huber. „Zudem könnte dies die extrem hohe Rate von bis zu 50 Prozent an akutem Nierenversagen bei Covid-19-Patienten erklären.“

Der mögliche Befall weiterer Organe müsse bei der Behandlung von Corona-Patienten berücksichtigt werden. „Wir müssen alle Symptome im Blick haben, nicht nur die Luftknappheit“, sagte Huber. In weiteren Studien solle auch geklärt werden, inwieweit Veränderungen im Urin als Frühwarnsystem für schwere Covid-19-Verläufe dienen könnten.

Studie will Corona bei Kindern untersuchen

In Berlin wurden bislang mindestens elf Covid-19-Tote obduziert. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Abgeordneten Wolfgang Albers hervor. Als Todesursachen wurden demnach am häufigsten Blutvergiftung bei Lungenentzündungen (vier Fälle), Lungenversagen (drei Fälle) und Herzversagen (zwei Fälle) festgestellt. In allen elf Fällen habe das Pathologie-Institut der Charité festgestellt, dass die Todesursachen „kausal durch Covid-19 bedingt“ gewesen seien, hieß es.

Wie häufig sich Kinder und Jugendliche infizieren und wie anfällig sie für einen schweren Verlauf der Infektion sind, soll die neue Studie C19.Child Hamburg zeigen, an der sich neben dem Kinder-UKE auch alle anderen Hamburger Kinderkliniken beteiligen. Die Mediziner wollen Daten von rund 6000 gesunden und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen mit und ohne Covid-19-Symptome einbeziehen.

Zugleich solle erforscht werden, „wie groß das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch asymptomatische Kinder ist, und ob chronisch kranke Kinder ein größeres Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion haben als gesunde Kinder“, sagte die Direktorin der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKE, Ania C. Muntau.

Die in der Öffentlichkeit häufig mit großer Sicherheit vertretene Meinung, dass Kinder nicht oder nicht schwer an Covid-19 erkranken, habe sie verwundert, sagte Muntau, „weil wir einfach keine Evidenz dazu haben“. Es sei bisher gar nicht umfassend untersucht worden. „Insofern ist das eine absolut offene Frage, ob Kinder und wie häufig und wie schwer sie erkranken.“

Kinder seien auch nur sehr restriktiv getestet worden. „Und möglicherweise haben wir dort eine sehr hohe Dunkelziffer und haben einen sehr hohen prozentualen Anteil von positiven Kindern ohne Symptome, die für das Geschehen in der Bevölkerung, die Ausbreitung der Pandemie, eine ganz wichtige Rolle spielen.“ Für Hamburg könne sie jedenfalls sagen: „Wir haben keine schwer erkrankten Fälle gesehen. Und ich glaube, die wären uns aufgefallen.“

Frühere Artikel zu Coronavirus

– Covid-19 – Geheilte sind nicht gesund —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/24/covid-19-geheilte-sind-nicht-gesund/

Coronavirus – Danach gesund? Oder kommt es wieder? (11.4.2020) link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-danach-gesund-oder-kommt-es-wieder/

Coronavirus #Sars_Cov_2 – Geheilt heißt „Nicht verstorben“, aber #nicht #immer „#danach #Gesund“ – Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-nicht-verstorben-heisst-noch-lange-nicht-geheilt-wird-aber-geheilt-genannt/

#Corona Beiträge Rentenversicherung und Notfallordner

Corona #Beiträge zur #Handwerkerrentenversicherung aussetzen in #Gesetzliche #Rentenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung #versicherungspflichtig sind, können ihre Beitragszahlung bis Ende Oktober 2020 aussetzen, wenn sie durch die #Corona-#Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Handwerker und andere #Selbstständige, die in der gesetzlichen #Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, also in der Regel über die #Handwerkerrentenversicherung, und durch die Corona Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen.

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Ein formloser Antrag genügt. Darauf weist die #Deutsche #Rentenversicherung hin. Das gelte auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung auf Raten gezahlt werden.

Betroffene könnten sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie an ihren Rentenversicherungsträger wenden und formlos eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.

WICHTIGER HINWEIS —>

Selbstständige sollten über einen speziellen #Notfallordner

für den Fall der #Geschäftsunfähigkeit und dem #Todesfall alle wichtigen Unterlagen, Kontaktdaten und Notfallpläne und Vorsorgeunterlagen, z.B.
  • #Generalvollmacht
  • #Vorsorgevollmacht
  • #Betreuungsverfügung
  • #Unternehmervollmacht speziell für Ihren Branchenbetrieb
  • #Sorgerechtsverfügung
  • #Testament
  • etc
    geordnet haben.

Wichtig ist hierbei, dass die Angaben, Dokumente und Checklisten nicht im PC sind, sondern auch auf Papier in einem Ordner, so dass Angehörige sich gut zurecht finden.

Den #Notfallordner-#Vorsorgeordner gibt es in über 90 Variationen.
Grund: Ein Notfallordner muss spezielle Regelungen enthalten.
So unterscheidet sich ein Notfallordner beispielsweise bei:

  • Privat / Arbeitnehmer / Rentner
  • Beamte / Pensionäre
  • Gesundheitsberufe, Arzt, Zahnarzt, Apotheker
  • Selbstständige (Einzelfirma / Personengesellschaft)
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft / UG / GmbH)
  • zulassungspflichtigen Handwerker (41 einzelne Branchen, die spezielle Regelungen haben)
  • zulassungsfreie Handwerker
  • Freie Berufe

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Coronavirus Öffnung – Ende Shutdown – und die Folgen

Die Wirtschaft ächzt unter den Folgen des Shutdown.

Und so mancher Unternehmer oder Selbstständige hält die Schließungen nicht mehr lange durch.

Auch für viele Arbeitnehmer ist ein Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 % existenzbedrohend.

Allerdings wird hierbei für jeden auch sichtbar, was passiert, wenn man zu wenig Rücklagen gebildet hat oder sich nicht absichert.

So sollte jeder Arbeitnehmer immer mindestens 2-4 Nettomonatsgehälter auf der hohen Kante haben.

Wenn dann einmal Kleinigkeiten kaputt gehen – PKW, Spülmaschine und Waschmaschine gleichzeitig – dann ist eine Reserve vorhanden.

Leider gibt es auch Menschen, die dieses Mindestvermögen nicht haben.

Insofern sollte der Konsum hier einmal von jedem kritisch selbst überprüft werden.

Bedenken sollte jeder aber auch noch folgendes:

Bei Kurzarbeit gibt es einen Rettungsschirm von 60 bzw. 67 %. Und Kurzarbeit geht oft kein ganzes Jahr, sondern oft nur 2-4 Monate.

Wer aber in Rente geht, erhält lebenslang von der gesetzlichen Rentenversicherung maximal derzeit 48%! Und dies dann, wenn er/sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Und davon geht dann noch

– der Krankenversicherungsbeitrag

– Beitrag f. Pflegezusatzversicherung

– ggf. Steuern, Kirchensteuer

weg.

Und 48 % Rente von 67% Kurzarbeitergeld sind nochmals knapp 30% weniger (100-(48×100/67)).

Inwieweit die gesetzliche Rente von 48% langfristig gehalten werden kann, steht heute nicht für die kommenden 30 Jahre fest. Viele Fachleute rechnen auf ein weiteres Absinken auf 40-43%.

Such die Rentenanpassungen von Bestandsrentnern wird wohl dieses Jahr zum 1.7. letztmalig in dieser Höhe ausfallen. Grund: Rentenanpassungen sind auch von der Lohnentwicklung abhängig.(§68 SGB VI).

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Zusätzliche Vorsorge dringend notwendig

Für einen ausreichenden Schutz muss nicht nur an die Altersversorgung über

– die betriebliche

– und private

Altersversorgung gedacht werden, sondern auch an

– Absicherung Krankheitsfall

– Berufsunfähigkeitsschutz

– Hinterbliebenenversorgung

Und auch die rechtliche Vorsorge darf nicht außer Acht gelassen werden.

Ein verantwortungsbewusster Selbstständiger oder Unternehmer hat seine Unterlagen geordnet und auch einen Angehörigen oder eine vertraute Person über die Existenz eines Notfallordners informiert.

Auch die rechtliche Vorsorge durch

  • Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht – Unternehmervollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • ggf. Sorgerechtsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Organspendeausweis
  • Testament

sollten möglichst gesamt geregelt sein und in dem Notfallordner – Vorsorgeordner alle Unterlagen (mind. in Kopie) dort abgelegt sein.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Unterlagen, die ebenfalls dort abgelegt werden sollten. Im Notfallordner ist auch ausreichend Platz, z. B. das Stammbuch, Impfbuch etc. in einer Klarsichtfolie abzulegen.

Notfallordner
Notfallordner von
Link –> notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Grund: Je nach Beruf und Altersklasse, Familienstand gibt es unterschiedliche Punkte, die beachtet werden müssen. Bei Selbstständigen, Unternehmern, Handwerkern, freien Berufen – z. B. Ärzte, Apotheker, Zahnärzte – sind die notwendigen Vorsorgetipps unterschiedlich, die im Notfallordner vorhanden sind.

Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Coronavirus – In einigen Ländern ist wohl das Alter für Behandlungs-maßnahmen entscheidend

Wer welche Behandlung erhält, ist von Land zu Land wohl unterschiedlich

Keine Intensivmedizin für über 80-Jährige?

Werden in Schweden über 80-jährige Corona-Patienten nicht mehr intensivmedizinisch behandelt? Diese Behauptung wurde in einigen Medien erhoben. Tatsächlich gibt es dort weniger alte Patienten auf der Intensivstation.

In Schweden gelten deutlich lockerere Maßnahmen als in vielen anderen Ländern, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Restaurants und Cafés etwa sind weiter geöffnet, die Regierung setzt auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. 

Inzwischen sind in dem Land nach offiziellen Angaben 2679 Menschen verstorben, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert waren (Stand: 3.5.2020). Berechnet auf die Einwohnerzahl sind dies mehr als dreimal so viele wie in Deutschland. Dementsprechend dürfte dort auch die Zahl der schwer Erkrankten höher sein. Gleichzeitig verfügt Schweden über deutlich weniger Intensivbetten. Dennoch gibt es laut offiziellen Angaben nach wie vor freie Kapazitäten auf den Intensivstationen.

Mehrfach wurde nun behauptet, dass es noch freie Intensivbetten gebe, weil Schweden ältere Patienten nicht mehr auf der Intensivstation aufnehme – so etwa Ende April in einem Gastkommentar in der österreichischen Zeitung „Der Falter“. Ähnlich äußerte sich ein Arzt aus Nordschweden in der ZDF-Talkrunde bei Markus Lanz. Der Leiter eines Gesundheitszentrums in Lappland behauptete, Über-80-Jährige würden „aussortiert“. Die Statistik spreche hier für sich, sagte der Arzt.

Tatsächlich scheinen auf den ersten Blick die Daten der schwedischen Gesundheitsbehörde seine Aussagen zu bestätigen. In Schweden ist die Zahl der Corona-Patienten, die mindestens 80 Jahre alt sind und intensivmedizinisch behandelt werden, sehr niedrig. Bis Anfang Mai waren es 50 von mehr als 5200 nachweislich Infizierten in dieser Altersgruppe – also weniger als ein Prozent. In anderen Altersgruppen wurden deutlich mehr Corona-Patienten auf einer Intensivstation behandelt: Mehr als zehn Prozent der Infizierten im Alter von 70 bis 79 und mehr als 16 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen.

Eine vergleichbare aktuelle Darstellung der Intensivpatienten aufgeschlüsselt nach Alter gibt es in Deutschland nicht. Jedoch hat das Robert Koch-Institut kürzlich eine Analyse der ersten Wochen nach dem Ausbruch veröffentlicht. Bis zum 17. März wurden demnach Daten zu 121 Covid-Patienten im Alter von mindestens 80 Jahren dazu übermittelt, ob sie intensivmedizinisch behandelt wurden oder nicht. Bei 15 war dies der Fall, also bei gut zwölf Prozent.

Allerdings zeigt ein Vergleich mit einigen anderen Ländern, in denen aktuelle Daten zur Verfügung stehen, dass auch dort eher weniger Patienten im hohen Alter intensivmedizinisch behandelt werden als in Deutschland. In den Niederlanden beispielsweise sind es ebenfalls nur etwa ein Prozent in der Altersgruppe 80 plus und in Dänemark knapp vier Prozent. Auch in Österreich und Kanada scheint der Anteil der über 80-jährigen Covid-Patienten auf Intensivstationen nach aktueller Datenlage eher im niedrigen einstelligen Prozentbereich zu liegen.

Welche Ursachen spielen hier eine wesentliche Rolle?

Interessant ist hierbei der Vergleich der Krankenversicherungssysteme. Deutschland hat als eines der wenigen Gesundheitssysteme keine Bürgerversicherung, sondern ein duales Gesundheitssystem.

Fragt man den gesetzlich Versicherten, dann kommt oft als Antwort, dass eine Bürgerversicherung gerechter wäre. Doch stimmt dies wirklich?

Ganz entschieden nein! Die staatlichen Bürgerversicherungen führen dazu, dass auch gesetzlich Versicherte erheblich schlechtere Leistungen erhalten. Dies wird besonders deutlich durch die Behandlung von Covid-19.

In Ländern mit einem staatlichen Gesundheitssystem oder einer Bürgerversicherung wurden in den letzten 30 Jahren sukzessive die Krankenversicherungsleistungen eingeschränkt oder abgebaut.

Durch das Fehlen von Wettbewerb von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen konnten die Leistungen bei den gesetzlichen Kassen oder im Staatssystem reduziert werden.

Deutlich wurde dies teilweise erst in den letzten 3-5 Jahren zum Beispiel bei Versorgungsengpässen (z. B. in Großbritannien).

Aber auch in Schweden gab es in der gesetzlichen Bürgerversicherung Einschränkungen. Wer in Schweden beispielsweise beim Kardiologen gewesen ist und eine Herzoperation benötigt, erhält nicht vom Kardiologen die Überweisung in ein Krankenhaus und damit die Einweisung, sondern ausschließlich von der Stadtverwaltung.

Gleiches gilt in Schweden auch bei allen anderen Krankheiten.

Zu Deutsch: Die Reihenfolge der stationären Behandlung wird in Schweden seit 1.1.2013 von der Stadtverwaltung festgelegt.
Ob der Bürgermeister, der Unternehmer, der Arbeitnehmer, die Hausfrau, der Schwerbeschädigte oder der ältere Mensch als nächstes dran kommt, entscheidet dort die Stadtverwaltung!

Weitere Leistungsbeispiele in Schweden
Die Wartezeiten auf Facharzttermine und Operationen sind zum Teil mehrere Monate lang. Ähnlich sieht es bei Unfällen aus. Es wird zwar immer ein Krankenwagen geschickt, doch die Wartezeiten auf diesen sind gerade im ländlichen Raum sehr lang. Meistens wird man vom Personal der Rettungsleitstelle gefragt, ob man den Patienten nicht selbst ins Krankenhaus bringen kann.
Bei Schmerzen gibt es das Universalmedikament Pronaxen. Dies wird genau wie Antidepressiva gleich in der Größenordnung von Wagenladungen verschrieben
Hat man vor dem Arztbesuch einen Termin vereinbart bezahlt man 8 Euro. Geht man unangemeldet zum Arzt können unter Umständen bis zu 35 Euro pro Besuch fällig werden.

Weitere Länder mit staatlicher Krankenversicherung bzw. Bürgerversicherung

Neben Grossbritannien und Schweden haben auch Länder wie beispielsweise Italien, Spanien, Frankreich und die Schweiz eine Bürgerversicherung oder staatliche Krankenversicherung, wobei das Wort Krankenversicherung oder Krankenkasse eigentlich meist nicht stimmt.

Warum diese Systeme bei der Leistung sehr anfällig sind, wird deutlich, wenn man die Folgen und den schrittweise vorgenommenen Abbau der Leistungen ansieht.

Fehlt ein Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung, dann ist die Folge, dass in einer Monokultur Leistungen per Gesetz abgebaut werden können.

Der Vergleich mit der ehemaligen DDR ist hier ein plastisches Beispiel. Wer in der DDR einen PKW wollte, hatte die Wahl zwischen Wartburg oder Trabant. Und die Wartezeiten waren extrem lang. Neben den langen Wartezeiten und einem überteuerten Preis wurde eine Technik geboten, die ins Museum gehörte.

Trabant Bürgerversicherung
Trabant Bürgerversicherung

Muss ein Staat Geld sparen, dann wird dies zunächst dort gemacht, wo es nicht so sichtbar wird und der Bürger sich schwer wehren kann. Bei einer Monopflichtversicherung kann der Bürger nicht dem Krankenkassensystem den Rücken kehren.

Und selbst bei einer Bürgerversicherung mit mehreren Anbietern und unterschiedlichen Zusatzversicherungen ist das Problem nicht verändert. Grund Die Mindestleistungen werden gesetzlich geregelt und die Zusatzleistungen werden dann mit Zusatzbeitrag belegt. Eine soziale Krankenversicherung ist damit noch weniger gewährleistet, denn die Zusatzversicherung kann sich nicht jeder Bürger leisten und die Zusatzversicherung muss meist vom Arbeitnehmer alleine getragen werden.

Deutschland hat als eines der wenigen Länder auf der Welt ein duales Krankenversicherung. Hierbei wird neben der gesetzlichen Pflicht, dass sich jeder Bürger versichern muss mit der der Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung kombiniert. Die gesetzlichen Krankenkassen und auch der Gesetzgeber hat hierdurch nicht die Möglichkeit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer wieder einzuschränken, denn wenn die Leistungen zu stark reduziert werden, wechseln weitere gesetzlich Versicherte das System.

Insoweit ist das duale Krankenversicherungssystem auch ein Gewinn für jeden gesetzlich Versicherten.

Dies zeichnet sich besonders in der Krise durch den Coronavirus aus. Deutschland hat keine Überlastung bei den Laboren und keine Bettenknappheit. Gerade die sehr gute Infrastruktur bei den Laboren und den Krankenhäusern ist ein Verdienst des dualen Gesundheitssystems, aber auch des umsichtigen Shutdown.

Inwiefern ein Staat es zulässt, dass ältere Menschen eine Behandlung nicht bekommen, ist sehr fraglich. Gleiches gilt auch für die zu behandelnde Personengruppe, die einfach ausgeschlossen wird.

Ein weiteres Beispiel: Die staatliche Krankenversicherung in Großbritannien „National Health Service“.
Wer eine Herztransplantation ab 65 benötigt, hat aufgrund seines Alters keine Chancen. Der National Health Service hat die Behandlungsmöglichkeiten sehr stark auch altersabhängig gemacht.

Inwieweit das sinnvoll ist und ab welcher Altersgruppe, ob dies davon abhängig gemacht werden soll welchen Status ein Mensch hat, ist höchstgradig anzuzweifeln.

Insoweit kann jeder Bürger froh sein, dass wir in Deutschland ein duales Gesundheitssystem haben.

Die geringe Sterberate und die kontrollierte Infektion – auch durch die vorgenommenen Shutdown-Maßnahmen – waren ein Erfolg durch

  • das verantwortliche Handeln der Bundesregierung
  • und unseres dualen Gesundheitssystems.

Natürlich kann ein Shutdown auch nicht ewig durchgeführt werden und die Öffnung von vielen Einrichtungen muss natürlich wieder erfolgend.

Dies allerdings mit bedacht und der Überprüfung nach jeweils 14 Tagen. Solange die Reproduktionszahl nicht über 1,0 ansteigt wird alles richtig gemacht.

Allerdings muss bei der Reproduktionszahl auch „Gleiches mit Gleichem“ veglichen werden. Beispiel: „Würde die Reproduktionszahl von den Ballungszentren verringert werden und im Landbereich erheblich erhöht, dann würde zwar die Reproduktionszahl geringer ausfallen, aber die Reproduktionszahl wäre weniger aussagekräftig.

Forum-55plus.de e.V.
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