Die Florida Bank sagt, sie habe Trumps Konten geschlossen.
Eine Bank in Florida gab am Donnerstag bekannt, dass sie das Konto des ehemaligen Präsidenten Trump geschlossen hat und sich einer wachsenden Liste von Unternehmen angeschlossen hat, die nach dem tödlichen Aufstand am 6. Januar die Beziehungen zum ehemaligen Präsidenten abgebrochen haben.
In seinen Finanzberichten hatte Trump angegeben, er habe zwei Geldmarktkonten bei Banks United, berichtet die Washington Post. Die Konten lagen zwischen 5,1 und 25,2 Millionen US-Dollar.
„Wir haben keine Depotbeziehung mehr zu ihm“, sagte Banks United, ohne die Entscheidung zu begründen, die Konten zu schließen.
Eine andere Bank in Florida, die Professional Bank, gab letzte Woche bekannt, dass sie die Beziehungen zu Trump abbrechen werde und keine Geschäfte mehr mit dem ehemaligen Präsidenten oder seinen Organisationen abwickeln werde. Die Signature Bank in New York und die Deutsche Bank haben ebenfalls angekündigt, künftig keine Geschäfte mehr mit Trump zu tätigen. Die Signature Bank nahm insbesondere eine starke Haltung gegenüber Trump und seinen Verbündeten im Kongress ein, forderte ihn zum Rücktritt auf und sagte, sie würde keine Geschäfte mit Gesetzgebern abwickeln, die gegen die Bestätigung der Präsidentschaftswahlen protestiert hatten.
Die Deutsche Bank versucht, Kredite in Höhe von mehr als 300 Millionen US-Dollar aufzulösen, und versucht Berichten zufolge, die Kredite aufgrund der negativen Presse, die ihre Geschäfte mit Trump verursacht haben, an einen anderen Kreditgeber auszulagern. Die Beziehung der Deutschen Bank zur Trump-Organisation wird von der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James zivilrechtlich untersucht.
James untersucht die Behauptungen von Trumps ehemaligem persönlichen Anwalt Michael Cohen, er habe den Wert seines Vermögens und seines Jahresabschlusses erhöht. Obwohl die Untersuchung zivilrechtlich ist, hat James gesagt, dass Strafanzeigen entstehen können, wenn während ihrer Untersuchung irgendetwas entdeckt wird, das auf Kriminalität hindeutet.
Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Cyrus Vance, untersucht außerdem, ob Trump den Wert seines Vermögens falsch dargestellt hat, um größere Steuerabzüge zu erhalten. Vance erweiterte kürzlich seine Ermittlungen um das Anwesen Westchester County der Familie Trump, ein historisches Herrenhaus namens Seven Springs, das vom ehemaligen Verleger der Washington Post, Eugene Meyer, erbaut wurde.
Mal sehen, wohin es Trump noch zieht.
Keine Bank will ihn haben und vielleicht muss er doch noch nach Russland auswandern.
Dann könnte er dort mit Putin und Ex-Vorstand von #Wirecard #Jan #Marsalek noch Skat spielen. Warum Jan Marsalek gerade nach Russland geflohen ist, kann nur einen Grund haben.
Die kriminellen Handlungen wurden wohl unter der Mitwisserschaft vom russischen Geheimdienst geplant und durchgeführt.
Runde 2 Mrd. Euro, die in Bilanzfälschung genannt werden, ist es in meinen Augen durchaus vorstellbar, dass dies ein weiteres Puzzleteil ist, um die Glaubhaftigkeit der deutschen Finanzen zu erschüttern und damit auch die Demokratie. 2 Med Euro Bilanzfälschung reichen zumindest, um einen DAX-Konzern aufzulösen und obendrein auch noch die Bundesregierung lächerlich zu machen.
Putin und Trump sind zu vielem bereit, um die Demokratien in Europa zu zerstören.
Und – ohne jetzt eine Verschwörungstheorie aufzustellen: Es ist durchaus auch gut vorstellbar, dass Putin mit seinem Geheimdienst auch Leute wie Jan Marsalek seit Jahren beschäftigen.
Man sollte die kriminellen Planungen nicht unterschätzen, die ein Putin vor hat. Georgien und Krim sind erst der Anfang.
Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.
Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.
Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?
Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).
Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.
Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.
Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.
Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.
Das Urteil:
Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.
Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.
Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.
Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.
Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:
1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung
2. Notariell beurkundetes Testament
Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten
In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.
In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.
Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.
Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.
In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.
Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.
Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:
Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.
Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).
Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!
Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!
Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:
Grundstücke
Häzser
Eigentumswohnung
Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)
Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.
Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?
Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.
Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.
Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.
Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.
Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.
Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.
Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.
Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.
Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.
Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen.
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
B.1.351 Mutation des Coronavirus in Stuttgart angekommen
„Corona Südafrikanischer Virus in Stuttgart angekommen“. Dies berichtete heute die Stuttgarter Zeitung in der Onlineausgabe.
Erstmals ist auch in Stuttgart die als besonders ansteckend geltende Südafrika-Variante B.1.351 des Coronavirus nachgewiesen worden. Ein Ehepaar wurde nach der Rückkehr aus Südafrika positiv getestet.
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen.
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner
Werden Immobilien innerhalb des engsten Familienkreises vererbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.
Gerichte legen die Regeln hierzu recht eng aus.
Wird eine Immobilie vererbt, wird die Erbschaftsteuer nicht immer fällig.
Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen.
In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.
Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen.
So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).
Der Fall
Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte.
Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.
Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.
Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen klagte die Frau, da sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei.
Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.Das Urteil
Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Die Steuerbefreiung bleibe in einem solchen Fall nur erhalten, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung der geerbten Immobilie gehindert sei.
Derartige zwingende Gründe lagen aus Sicht der Richter hier aber nicht vor. Ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit, unmöglich sei.
Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall gewesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Notfallordner kann helfenWer einen Notfallordner hat, kann dort viele Ratschläge in diversen Registern (15) nachlesen und auch Tipps für die Angehörigen hinterlegen.
Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Bei der Auswahl sind die eigenen beruflichen Tätigkeiten oder die des Ehegatten zu berücksichtigen.
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für:
impfung #impfen #Impfstoff #Behauptungen und #Antworten
Parma #Pharmaindustrie:
Behauptung: An den Impfungen verdient sich die Pharmaindustrie „dumm und dämlich!“
Gegenantwort:
„Diese Aussage gilt nur für ein Pharmaunternehmen, das auch nur Impfstoffe herstellt.
Die Masse der Pharmaunternehmen verdient durch eine Impfung weniger!
Oft stellen Pharmaunternehmen auch andere Medikamente her.
Wird geimpft, dann ist die Bevölkerung gesünder. Beispiele aus der Vergangenheit gibt es genug.
Wird nicht geimpft, dann können andere Medikamente, die im Übrigen viel teurer sind besser verkauft werden.
2. Die Pharmaunternehmen, die Medikamente und keine Impfstoffe herstellen, machen durch die Impfung weniger Umsatz.
Impfen führt also für die meisten Pharmaunternehmen zu geringeren Verkaufszahlen.
Wenn nun Impfen wirklich nichts bringen würde, warum sollen dann die Pharmaunternehmen, die weniger Profit haben, nicht öffentlich gegen das Impfen sein?
Vor allem hätten Pharmaunternehmen auch das Knowhow gegen Impfen, wenn es tatsächlich der Fall wäre, dass Impfen nicht sinnvoll wäre.
Zu unterscheiden sind hier Pharmaunternehmen von Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller. Diese Branche, die keine zugelassenen Medikamente, sondern irgendwelche anderen nicht zulassungspflichtigen Produkte verkaufen, argumentieren sehr wohl gegen das Impfen, denn dort wird alles Mögliche oft angepriesen.
Die AfD verliert immer deutlicher ihre Protestwähler und nähert sich von 12 auf 9, dann 7%.
Die Gründe der Pulverisierung sind immer deutlicher zu erkennen.
Im Jahr 2014, 2015 und 2016 setzte die AfD noch auf das Thema Flüchtlinge.
Flüchtlinge würden nur kriminell sein, belästigen nur unsere Frauen, nutzen uns Deutsche nur aus usw.
Hauptthema war dabei, dass die Flüchtlinge nicht arbeiten und alles wohl nach Aussage der AfD nur Wirtschaftsflüchtlinge wären.
Wie hat sich dieses Bild tatsächlich widergespiegelt?
Sehr deutlich ist, dass die deutsche Bevölkerung kleiner wird. Mit 1,3 Kindern pro deutscher und insgesamt 1,59 Kindern pro Frau haben wir nicht genug Schul- und Studienabgänger , um unseren Personalbedarf zu decken, denn die Anzahl der Menschen, die in Rente gehen, wächst enorm.
Trotzdem hat sich laut dem Bundesamt für Statistik die Anzahl der Erwerbstätigen extrem erhöht.
Anzahl Erwerbstätige 2010-2019
Klar erkennbar ist, dass die Anzahl der Erwerbstätigen von 41,020 Millionen auf knapp 45 Millionen gestiegen ist.
Das ist deshalb wichtig, weil die Erwerbstätigen unser Sozialsystem Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung und auch die Sozialleistungen, Sozialhilfe, Wohngeld, Grundrente und vieles mehr durch die Steuern finanzieren.
Oft wird auch behauptet, dass die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe durch Flüchtlinge wächst.
Auch hier gibt es eine zeitliche Grafik:
Erwerbsquote und Arbeitslosenquote in Deutschland
Die Anzahl der Erwerbstätigen ist gewachsen, die Anzal der Arbeitslosen ist in den letzten 15 Jahren von knapp 5 % auf 2,3 % gefallen. Jeder Bürger hat heute die Möglichkeit dies selbst zu prüfen und es wird immer deutlicher, dass das Schüren von Angst vor Flüchtlingen als Wahlpropaganda erkannt wird.
Wahlumfragen – (AfD-Wähleranteil):
2017: 12,6 %
16.12.2020: 9 %
09.01.2021: 8 %
Das Thema Flüchtlinge spielt inzwischen beim Wähler aus verschiedenen Gründen keine Rolle mehr. Zum einen ist die Zahl der Flüchtlinge erheblich zurückgegangen. Zum Zweiten hat der Wähler erkannt, dass wir auch mehr Erwerbstätige aus dem Ausland benötigen, da ein ansteigender Anteil unserer Erwerbstätigen in Rente geht und somit ausländische Arbeitnehmer dringend benötigt werden. Dies gilt nicht nur bei Fachkräften, sondern auch in angelernten Bereichen.
Auf den Zuzug aus osteuropäischen Ländern können wir mittel-und langfristig nicht alleine bauen. Grund: Das Lohnniveau in Osteuropa wird ebenfalls weiter ansteigen. Deutlich wird dies bereits bei Pflegekräften aus Polen. Polen hat im Lohnniveau deutlich aufgeholt, so dass für polnische Arbeitskräfte eine Tätigkeit in Deutschland zunehmend uninteressanter wird.
Auf zu weiteren Ufern – Neues Thema, um zu spalten.
Das Vorbild kam aus den USA. Die Republikaner in den USA haben es vorgemacht und in Deutschland wollte man den Republikanern nacheifern. Trump leugnete den Umweltschutz und hatte damit Wähler aus dem Kohle- und Ölbereich bereits im Wahlkampf gewonnen und auch über eine Umweltleugner-Organisation Gelder kassiert. (s. Link: –> https://de.wikipedia.org/wiki/Committee_for_a_Constructive_Tomorrow )
Beide Verbände – EIKE und CFact vertreten die Auffassung, dass der Klimawandel nicht durch den Menschen verursacht sei, sondern das alles ganz normal sei. Schaut man sich die Finanzierungsgrundlage an, dann wird klar, dass hier die Ölbranche – beispielsweise Exxon – an der Finanzierung beteiligt ist, zumindest nachweislich bei CFact.
EIKE arbeitet eng mit verschiedenen Klimaleugnerorganisationen zusammen und gilt als gut vernetzt in der internationalen Klimaleugnerszene. Es bestehen unter anderem enge Verbindungen zu bedeutenden US-Klimawandelleugnern, insbesondere zu CFACT und dem Heartland Institute.
Darüber hinaus existieren erhebliche inhaltliche und personelle Verbindungen zur AfD und der Windkraftgegnerorganisation Vernunftkraft, die von EIKE auch Unterstützung erhält
Warum die AfD das Thema Klima nun nutzt, ist wohl recht einfach erklärt und sollte einmal auch wohl auch historisch beleuchtet werden. Bei einer historischen Betrachtung werden schnell gewisse Parallelen zwischen der AfD und den Aktivitäten 1930- 1933 der NSDAP sichtbar; zumindest in der Art der Aktivitäten. Einzelheiten hierzu gibt es in den beiden Artikeln
—> Warum die AfD im Populismus nun das Thema Klima auf ihre Fahne sich schreibt.
Beim Umweltschutz konnte die AfD zeitweise einige Wähler aus dem Lager der Öl-, Automobil- und Zulieferbranche gewinnen, denn viele Menschen, die in diesen Branchen tätig sind, haben Sorge um ihren Arbeitsplatz.
Dass durch die nachhaltige Energiegewinnung neue zusätzliche Arbeitsplätze entstehen wird nun auch sichtbar. E-Mobilität und neue Arten der Energiespeicherung sorgen in den kommenden Jahren dafür, dass die Ölbranche erhebliche Marktanteile verlieren wird.
Beispiele: War bisher zu viel Wind, dann mussten die Windkraftwerke abgeschaltet werden, weil der Strom nicht gespeichert werden konnte. Strom für etwa 6 Mio. PKW’s konnte somit pro Jahr alleine in Brandenburg (s. Film 1) nicht zwischengespeichert werden. Inzwischen gibt es Techniken, die das Zwischenspeichern möglich machen.
Im Film 2 wird die Funktionsweise des Klotzspeicherwerkes kurz erläutert.
Film 1: Energie zwischenspeichern in Wäremenergie
Film 2: Zwischenspeicherung von Windkraft und Sonnenenergie in Klotzspeicherwerken
Die Energiewende wird eingeläutet und es ist durch umfangreiche wissenschaftliche Belege bewiesen, dass der Klimawandel unmittelbar und mittelbar durch den Menschen verursacht ist und der Mensch darauf Einfluss nehmen kann, wie sich der Klimawandel fortsetzt. Deutlich wird dies im folgenden Film:
Film 3: Klimawandel Einflussfaktoren – Wer hat wie Einfluss auf den Klimawandel?
Natürlich versucht die AfD weiter über das Thema Klimawandel-Leugnung durch den Menschen Geld einzusammeln und auch vielleicht doch den einen oder anderen Wähler zu gewinnen, der in dem Bereich der fossilen Energie sein Einkommen verdient. Auch Konzerne aus der fossilen Energie oder auch Länder wie Russland und USA haben hier deutliches Interesse, dass Deutschland weiterhin altmodisch Gas, Öl und auch Kohle weiter nutzt.
Vielleicht wird hierdurch auch deutlich, warum beispielsweise Internetmedien wie z. B. RTdeutsch (ein russisch geführtes Medienhaus, das gegen Deutschland und die EU laufend hetzt) Stimmung gegen Deutschland macht. Ähnliche Medien gibt inzwischen mehr als genug.
Erfolgreich scheint dieser Weg bisher jedoch nicht zu sein, denn die AfD hat in aktuellen Umfragen inzwischen nur noch etwa 7-8 %
Neue Themen braucht die AfD, um Wähler zu ködern
Nachdem das Thema #Flüchtlinge und #Klimawandel beim Wähler nicht mehr so zieht, hat die AfD das Thema #Corona-Verharmlosung für sich entdeckt.
Und hier gibt es Wählergruppen, die sie vielleicht zukünftig neu erwerben könnte, wenn sie mitspielen.
Corona & Impfen – Zwei Themen, die Heiler, Heilpraktiker und ähnliche Gruppen verachten
Liest man in den sozialen Medien die unterschiedlichen Kommentare, Berichte und Veröffentlichungen, dann stößt man schnell auf #Verschwörungstheorien und verharmlosende Berichte.
So behaupten die Querdenker, dass Corona durch Masken die Meinungsfreiheit verbieten will und die Grundfreiheiten dadurch beeinträchtigt werden.
Impfgegner behaupten, dass die Pharmaindustrie und die Ärzte nur mehr Geld verdienen wollen. Tatsache ist jedoch, dass weder die Ärzte, noch die Pharmaindustrie am Impfen nicht mehr Geld verdient, sondern eher weniger. Grund: Sind die Menschen geimpft, erkranken sie nicht mehr an Covid-19.
Wer wirklich kein Interesse am Impfen hat, sind sogenannte Wunderheiler, ein hoher Anteil an Heilpraktikern und Nahrungsergänzungsmittelverkäufer, denn wenn die Menschen sich impfen lassen, darf das nicht der Heilpraktiker und der geimpfte Patient kommt nicht mehr zum Heilpraktiker.
Interessant sind hier folgende Filme zum Thema Heilpraktiker:
Film 1: Heilpraktiker ein NoGo
Film 2 Heilpraktiker, Quacksalber oder doch eine Alternative ?
Warum die AfD gerade bei den Querdenkern nach Wählern fischt, ist leicht erklärt.
Details gibt es im Artikel
–> Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.
Um nicht missverstanden zu werden: Naturheilverfahren mit wissenschaftlichem Hintergrund mit wissenschaftlich nachgewiesenen Behandlungen gibt es auch, allerdings in sehr wenigen Bereichen (z. B. Akupunktur in ausgewählten Bereichen). Hierfür ist jedoch eine medizinische Vorausbildung als Arzt mit dem Zusatz „Naturheilverfahren“ die richtige Auswahl.
Interessant beim Thema Impfen und Impfgegner ist auch ein Artikel im Tagesspiegel v. 15.1.2021 „Wo die deutschen Impfgegner ideologisch einzuordnen sind…Die AFD liegt vorn…“
Der Wähler durchschaut das Konzept der AfD immer mehr. Spätestens als der EX-Pressesprecher Christian Lüth in einem Gespräch in Zusammenhang mit dem Thema Flüchtlinge von sich gab „geht es Deutschland schlecht, geht es der AfD gut“ ist klar, was die AfD möchte.
Die AfD will, dass es Deutschland, der Demokratie und Europa schlechter geht.
Anarchie hilft eine Diktatur zu errichten. So sieht das wohl auch die AfD, insbesondere im rechten Flügel, von dem sich selbst gemäßigte Rechtspopulisten nicht trennen wollen.
Hier der Filmbeitrag
Welche Chancen die AfD nun sich durch die Zusammenarbeit mit Querdenkern, Heilern, Wunderheilern und Öl-Befürworten ausrechnet ist das Eine. Ein Großteil der Wahlbürger sieht, was die AfD wirklich vor hat.
Die AfD will – wie auch die Republikaner (insbesondere die Trumpisten) das Volk spalten und durch die Spaltung für Unruhe sorgen.
Kaum ist die #Wahl in den USA vorbei, versucht die AfD jetzt die „Erfolgsstory von Trump“ nachzuäffen.
Trump hatte in den USA in über 50 Klagen behauptet, die Briefwahl sei Betrug gewesen….. Einen Nachweis gab es jedoch nicht. Trump hatte überall vor den Gerichten verloren, selbst vor den Gerichten, die republikanisch von Trump besetzt wurden.
Tatsache war, dass in allen Wahllokalen Wahlbeobachter von Demokraten und Republikanern anwesend waren und die Stimmenauszählung sogar über das Internet verfolgt werden konnte.
Interessant war beispielsweise in einer Szene, dass ein Wahlauszähler einen Zettel, der im Wahlumschlag war und nichts mit einer Wahlabstimmung zu tun hatte in den Müll geworfen hatte. Gleich wurde behauptet, dass Wahlstimmen vernichtet wurden.
Aufgrund der Papiergröße und der anschließenden Durchsicht des Mülls (was die Wahlbeobachter sowieso immer gemacht haben) wurde klar, dass dies ein Fake war. Das Video war allerdings schon überall verteilt und so entstand auch hier eine der tausenden Verschwörungstheorien.
Film zur Stimmenauszählung:
Nun wittert die #AfD die Chance gegen die Briefwahl Stimmung zu machen.
Grund: Briefwähler wählen besonnener und wählen weniger aus dem Affekt.
Daraus resultieren auch die Gründe, warum Briefwähler weniger oft die AfD wählen.
Die #AfD versucht jetzt bereits die Spaltung der Demokratie voran zu treiben und wettert gegen die Briefwahl.
Dass mit der gesetzlichen Rente keine großen Sprünge gemacht werden können, ist inzwischen wohl bekannt.
Denn die gesetzliche Altersrente lag im Schnitt bei gut 1000 Euro – für Männer.
Bei Frauen war es noch einmal deutlich weniger.
Dass Ruheständler hierzulande ob weiterer Einkünfte nicht darben müssen, zeigt der neue Alterssicherungsbericht.Die Zukunft ist ungewiss, die gesetzliche Rente hingegen sicher – auch wenn sie im Zweifelsfall nicht gerade üppig ausfallen dürfte. Dies bestätigt einmal mehr der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020.
Danach erhielten Männer 2019 aus der gesetzlichen Rente durchschnittlich monatlich 1186,74 Euro Altersrente, bei Frauen waren es hingegen nur 764,27 Euro.
21,1 Millionen Menschen beziehen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48,2 Prozent. Laut dem Bericht steigt es in den nächsten Jahren an. Längerfristig sinkt es – bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 auf 46,0 Prozent.
Gut versorgt durch zusätzliche Einnahmen
Der Bericht zeigt aber auch: Ruheständler sind vor allem dank anderer Einkommen gut versorgt. So erreichten Senioren-Ehepaare 2019 im Durchschnitt ein monatliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen wie Betriebsrenten, Lebensversicherungen und zusätzlichen Einkommen wie Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte von 2907 Euro, alleinstehende Seniorinnen von 1607 Euro und Senioren von 1816 Euro. In Gesamtdeutschland. Im Westen kamen alleinstehende Männer auf ein monatliches Nettoeinkommen von 1796 Euro und alleinstehende Frauen auf monatlich 1606 Euro. In den neuen Bundesländern erreichten Ehepaare ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2554 Euro pro Monat. Alleinstehende Männer hatten ein Nettoeinkommen in Höhe von 1560 Euro, alleinstehende Frauen 1571 Euro.
Derzeit sind nur rund drei Prozent der über 65-Jährigen auf Grundsicherung im Alter angewiesen, in den neuen Bundesländern ist es sogar nur gut ein Prozent.
Laut dem Altersicherungsbericht könnte das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar noch steigen. Denn die Bundesregierung hat die Leistungen für Rentnerinnen und Rentnerin den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Darüber hinaus kann und sollte jeder zusätzlich für das Alter vorsorgen. Zum Beispiel auch durch das Entrichten freiwilliger Beiträge. Denn nur so kann der Lebensstandard im Ruhestand abgesichert werden.
Gegen Covid-19 soll Vitamin D eine Wunderwaffe sein.
Das behaupten mehrfach Heiler, Verkäufer von Nahrungsmittel und auch andere Gruppen, die gerne ihre Dienstleistungen oder Waren verkaufen wollen.
Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Vitamin-D-Pillen direkt gegen das Coronavirus wirksam sind.
Wichtigste Regel: Zu viel Vitamin D durch Präparate kann sogar schädlich sein. Laut Robert-Koch-Institut kann eine Überdosierung zum Beispiel zu Nebenwirkungen wie Bauchkrämpfen, Erbrechen oder sogar Nierenschäden und Herzrhythmusstörungen führen.
Eine Einnahme sollte deshalb von einem Arzt überwacht werden und nicht auf gut Glück erfolgen.
Grundsätzlich ist ein ausgeglichener Mineralhaushalt und Vitaminhaushalt natürlich wichtig.
Bestimmte Vitamine, die der Körper zu viel bekommt, kann der Körper wieder ausscheiden. Das ist bei Vitamin C der Fall, aber nicht bei D.
Was passiert bei Überdosierung von Vitamin D?
Eine Überdosierung droht in der Regel nur bei exzessiver Einnahme von Vitamin–D-Präparaten.
Folgen einer solchen Vitamin–D–Überdosierung können dann die Bildung von Nierensteinen oder eine Nierenverkalkung sein. Weitere Nebenwirkungen sind Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit und Kopfschmerzen.
Vitamin D wird durch die Einstrahlung von Sonnenlicht gebildet.
Es ist insofern theoretisch denkbar, dass bestimmte Menschen zu wenig Sonnenlicht bekommen, aber daraus abzuleiten, dass deshalb eine höhere Dosis Vitamin D gegen Covid19 hilft, ist vermessen.
Tatsächlich bestehen bei diesen Menschen auch andere Krankheiten, die für eine höhere COVID-19 Infektion mit schwerem Verlauf verantwortlich ist.
Nun versuchen verschiedene Personen Vitamin D als „Allheilmittel“ über YouTube oder andere Kanäle zu nutzen, um ihre Nahrungsergänzungsmittel oder ihr Kursangebot zu verkaufen.
Teilweise sind dies Heiler, Heilpraktiker oder Institutionen, die sich beispielsweise „Akademie für menschliche Medizin“ nennen.
Was dahintersteckt, kann man auf diversen Correktiv-Seiten und Fake-Prüfungsportalen sehr gut auch selbst lesen.
Unsere Regeln für Sie:
Regel 1:
Lassen Sie einmal im Jahr bei Ihrem Hausarzt ein „großes Blutbild machen“ und wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie Vitaminmangel haben, dann kann das Ihr Hausarzt am Besten feststellen.
Regel 2:
Messen Sie regelmäßig Ihren Blutdruck mit einer Oberarm-Manschette. Ihr Blutdruck ist immer dann in Ordnung, wenn der Wert bei 120 zu 80 lügt. Der obere Wert kann auch bei 130 liegen.
Sollte der Wert über 130 sein, ist ein Arztbesuch sinnvoll (z.B. 160 oder höher).
Das gefährliche ist, dass ein Bluthochdruck nicht weh tut und man denkt: „Da ist doch nichts..,“
Tatsache ist jedoch oft, dass die Blutgefäße zu eng sind und daraus dann beispielsweise ein Augeninfarkt, Herzinfarkt oder Schlaganfall entsteht.
Nachfolgend noch einige Link- Informationen zu
– Kann Vitamin D vor Covid-19 schützen? Schützt Vitamin D vor Sars-Cov-2 – dem neuen Coronavirus? Studien beobachten vermeintliche Zusammenhänge. Ganz so einfach ist es aber nicht. Link—> https://www.swr.de/wissen/corona-und-vitamin-d-100.html
– Med Watch – Das Team von MedWatch scannt das Netz nach gefährlichen und unseriösen Heilsversprechen. Einen Schwerpunkt bilden Recherchen aus der Grauzone des Netzes, in der vermeintliche Heiler ihre Wunder anbieten. Wir berichten und klären auf. —> Akademie für „menschliche Medizin“ LINK —> https://www.medwatch.de/2020/08/26/wie-online-kongresse-geld-mit-fragwuerdigen-inhalten-machen/
Übrigens: Für die rechtliche Eigenvorsorge ist ein Notfallordner-Vorsorgeordner empfehlenswert.
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für: