KfW-Zuschüsse bei Badumbau Einbruchschutz Baukindergeld

#Umbau #Neubau oder #Kauf – #Zuschüsse bei #Badumbau #Einbruchschutz #Baukindergeld

Darlehenszuschüsse beim Kauf, Bau oder Umbau werden oft nicht genutzt.

Das Baukindergeld ist nur eines von vielen Zuschüssen, die man erhalten kann. Während beim Baukindergeld eine Einkommensgrenze zu beachten ist, spielt dies bei so manchem anderen Zuschuss keine Rolle.

So gibt es beispielsweise für Barrierereduzierung und Einbruchschutz interessante Zuschüsse.

Beispiele Barrierereduzierung:

  • Maßnahmen Sanitärräume
  • Wege zu Gebäuden verbreitern
  • Überwindung von Niveauunterschiede
  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume
  • Mehrgenerationenwohnen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang

Beispiele Einbruchschutz

  • Einbruchshemmende Haus- und Wohnungseingsngstür
  • Nachrüstsystem für Haus- und Wohnungseingsngtür sowie Türspione

Die Zuschüsse erhalten nicht nur Eigentümer als Selbstnutzer, sondern auch Mieter und Vermieter.

Bei Vermietern ist die Voraussetzung, dass sie bestimmte Förderbeihilfen nicht genutzt haben (z.B. De-minimis-Beihilfe).

Der Zuschuss muss vor der Baumaßnahmen beantragt werden. Die Beantragung geht heute recht unkonventionell über das Internet. Die Zusage erfolgt innerhalb von Sekunden. Nach Fertigstellung werden die Rechnungen online eingereicht und dann der Zuschuss nach Prüfung bezahlt.

Je nach Zuschuss sind unterschiedliche Unterlagen notwendig.

Die Zuschüsse sind durchaus sehr interessant:

  • Baukindergeld: pro Kind pro Jahr 1.200 Euro in 10 Jahren 12.000 Euro. Bei 2 Kindern somit mtl. 200 Euro, in 10 Jahren=24.000 Euro
  • Badumbau bei Barrierereduzierung: 10% Max. 6.250 Euro (je Wohnung), (KfW-Zuschuss 455-B)
  • Links zu den Fördermöglichkeiten:

  • Link zu Baukindergeld:
  • –> https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/
  • WICHTIGER Ratschlag:
  • 1. Um das Baukindergeld zu erhalten muss beim Kauf darauf geachtet werden, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten ab Kauf gestellt werden. Bitte auch alle anderen Bedingungen beachten.
  • 2. Wer heute ein Baudarlehen aufnimmt sollte dringend darauf achten, dass die Zinsfestschreibung mindestens 20-25 Jahre besteht, besser noch bis der Kredit vollständig getilgt ist. Steigt der Zins nach der Zinsfestschreibung an, könnte sonst schnell der Eigenheimtraum in einer Zwangsversteigerung enden.
  • Nicht alle Banken bieten dies an. Bei dem derzeit niedrigen Zins ist es durchaus sinnvoll eine sehr lange Zinsfestschreibung zu wählen.
  • 3. Wer ein Eigenheim kaufen möchte, sollte vor dem Kauf mindestens 20-25% des Kaufpreises ansparen. Jeder Euro, der vor dem Kauf angespart wurde, muss nicht als Darlehen aufgenommen werden.
  • Empfehlenswert ist das Ansparen über einen Bausparvertrag. Dies sichert auch einen günstigen Darlehenszins.
  • Link zu Altersgerecht umbauen

  • Als Kredit oder als Zuschuss:

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/

    Forum-55plus.de e.V.

    Gottfried-Keller-Straße 73

    71254 Ditzingen

    Tel.: 07156/34354

    www.forum-55plus.de

    Reicht eine Kontovollmacht bei Geschäftsunfähigkeit?

    #Vorsorgevollmacht nicht notwendig, wenn ich #Kontovollmacht habe?

    Ein Irrglaube ist auch, dass man durch eine Bankvollmacht weiter über die Finanzen verfügen kann, wenn der Ehepartner Geschäftsunfähigkeit ist. Kommt es zu einer Geschäftsunfähigkeit und der beruflichen Betreuung, dann muss der Betreuer die Finanzen dieser Person „Treuhänderisch“ verwalten.

    Hierzu macht der Betreuer neue Konten auf, so dass der Ehegatte keinen Zugriff mehr hat.

    Sehr hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de den es in 90 verschiedenen Versionen gibt.

    Zu unterscheiden sind gerade bei der Vorsorge: Privatpersonen, Beamte, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, 41 zulassungspflichtige Handwerker, zulassungsfreie Handwerker, Selbstständige (Personengesellschaft), Unternehmer (Kapitalgesellschaft zB UG, GmbH).

    Werner Hoffmann (1. Vorsitzender www.Forum-55plus.de e.V.) und Fachautor

    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    Warum AFD und rechtsradikale Menschen Deutschland ruinieren

    Wie wichtig es wird, dass Deutschland in den kommenden 15-30 Jahren mehr Fachkräfte erhält, wird deutlich, wenn man die Anzahl der Erwerbstätigen betrachtet. Sie fällt von derzeit 44.4 Mio. in 25-30 Jahren auf rund 32 Mio. Erwerbstätige.

    Ohne Zuzug von Fachkräften und auch anderer Erwerbstätigen wird es nicht ausreichend viele Erwerbstätige geben.

    Die Sozialversicherung funktioniert als Umlagesystem (gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).

    Der demografische Wandel führt zeitgleich zu einer erheblichen Zunahme von Rentnern.

    Wenn die Anzahl der Rentner zunimmt und zeitgleich weniger Erwerbstätige als Beitragszahler vorhanden sind, dann können die Renten nicht in der bisherigen Höhe gezahlt werden.

    Gleiches gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Auch wenn Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der Effekt ist: Je älter der Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten ist, desto höher steigen die durchschnittlichen Leistungsausgaben an.

    Für Unternehmen wird es hierdurch erschwert neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wenn zu wenig Erwerbstätige vorhanden sind. Nicht nur die Gewinnung von Arbeitskräften, sondern auch die Bindung von vorhandenen Personal wird durch das zu geringe Arbeitnehmerangebot schwierig.

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich über Bindungsmöglichkeiten zu informieren und das Arbeitsplatzangebot attraktiv zu gestalten. Hierbei spielt nicht nur das Nettogehalt eine Rolle, sondern auch viele Förderangebote.

    Ein intelligenter Mix ist hier gefragt.

    Nun könnte der Einwand kommen, dass man durchaus aus dem Ausland leicht Erwerbstätige (auch Fachkräfte) gewinnen könnte.

    Dies wird aufgrund der Fremdenfeindlichkeit von AFD, rechtspopulistischer Splittergruppen immer schwieriger, wie der nachfolgende Link zeigt.

    AFD & Co. Hinterlässt bereits Spuren bei im Ausland lebenden Menschen, die sich beruflich verändern wollen und bereit sind, in ein anderes Land zu ziehen.

    Artikel aus Welt:

    „Umfrage unter Expats: „Sehr kaltes Land“ – Fachkräfte fühlen sich in Deutschland nicht willkommen

    Die Bundesrepublik gehört laut einer Umfrage zu den drei Ländern, in denen ausländischen Fachkräften die Eingewöhnung am schwersten fällt. Sie haben Schwierigkeiten, deutsche Freunde zu finden. Und kritisieren „Engstirnigkeit“.

    https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article181434044/Fachkraeftemangel-Expats-fuehlen-sich-in-Deutschland-nicht-willkommen.html

    Mehr eigene Erwerbstätige zu erhalten wird in den kommenden 15-30 Jahren auch dann nicht möglich sein, wenn die Geburtenrate von derzeit 1,5 auf sofort 2,1 Kinder ansteigt. Denn rechnerisch müsste:

    1. Jede 2. Frau sofort ein Kind bekommen (jede Frau zwischen Geburt bis zum Tod)

    2. die Neugeborenen sofort arbeitsfähig sein. Bis ein Kind arbeiten kann, vergehen jedoch im Durchschnitt 17-29 Jahre.

    Die derzeitige Fremdenfeindlichkeit von rechtspopulistischen Menschen und das „Wegsehen“ oder „Zurückhaltung der Meinung“ sorgt jedoch nicht zu einem Willkomnensein von Fachkräftem, die wir dringend benötigen (auch im Gesundheitsbereich Pflegekräfte oder auch im Handwerk).

    #Versicherungen und #FACEBOOK

    Über bestimmte Erkrankungen sowie bestimmte Versicherungen hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus eigenständige Spezialseiten bei #FACEBOOK #twitter und Co. eingerichtet.

    Ziel ist es interessierten Menschen vielfältige Spezialinformationen zur Verfügung zu stellen.

    #Versicherungen #FACEBOOK & Co.

    https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

    Ob es um um bestimmte Krankheiten oder um

    – #Krankenversicherung

    – #Pflegeversicherung

    – #gesetzliche #Rentenversicherung

    – #Private #Altersversorgung

    – #betriebliche #Altersversorgung mit allen Durchführungswegen

    – #Sachversicherungen

    geht.

    Für alle diese Bereiche gibt es bereits durch das Forum/55plus.de

    bei Facebook eigenständige FACEBOOKseiten und auch eigene Twitter/Kanäle

    https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

    Warum Privathaftpflicht Vermieterhaftpflicht Hausrat Wohngebäudeversicherung so wichtig sind

    #Privathaftpflicht #Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

    #Vermieterhaftpflichtversichrrung

    #Wohngebäudeversicherung

    #Rechtsschutzversicherung

    Das Urteil des BGH Pressemitteilung Nr. 28/2018 v. 09.02.2018

    macht deutlich warum die o.g. Versicherungen so wichtig sind.

    Wer einen Handwerker für Reparaturen beauftragt, ist auch bei Schäden, die der Handwerker verursacht.

    Wer ein Haus oder die Eigentumswohnung (ETW) nicht vermietet, braucht nur die Privathaftpflichtversicherung.

    Wer die ETW oder ein Haus teilvermietet, braucht dringend auch die Vermieterhaftpflichtversicherung für die Deckung der Fremdschäden.

    Beim eigenen Schaden sollte man folgendes wissen:

    Wenn der Handwerker eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, bezahlt diese nur den sogenannten Zeitwert!

    Im Extremfall: Der Handwerker verursacht einen Brand- oder Wasserschaden. Der Neuwert (Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte) eines Gegenstandes ist 10.000 Euro. Da der Gegenstand schon 4 Jahre alt ist, ist der Zeitwert zB 5.000 Euro.

    In diesem Fall zahlt die Haftpflicht maximal 5.000 Euro.

    Besteht eine Hausrat- Glas- Wohngebäude und insbesondere eine Leitungswasserversicherung erfolgt eine Versicherungsleistung zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte).

    Wer diesen Versicherungsschutz hat muss sich sich nicht mit dem Handwerker oder seiner Brtriebshafzpflichtversicherung auseinandersetzen. Dies macht dann die Hausrat/ oder Wohngebäudeversicherung.

    Wer im Übrigen geschädigt wird braucht oft einen langen Atem, bis die Haftpflichtversicherung bezahlt. Gut ist, wenn man hierzu eine Rechtsschutzversicherung hat.

    Nachfolgend das Urteil und die Schilderung des Urteiles:

    Nachbarrecht | Brandschäden am Nachbarhaus (BGH)

    Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist gegenüber dem Nachbarn verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts (BGH, Urteil v. 09.02.2018 – V ZR 311/16).

    Sachverhalt: Die Beklagten sind die Rechtsnachfolger der ursprünglich beklagten Eheleute R., die im Laufe des Rechtsstreits verstorben sind.

    Die Eheleute R. waren Eigentümer eines Wohnhauses. Am 08.12.2011 führte ein Dachdecker in ihrem Auftrag am Flachdach des Hauses Reparaturarbeiten durch. Im Verlauf der mit Hilfe eines Brenners durchgeführten Heißklebearbeiten verursachte er schuldhaft die Entstehung eines Glutnestes unter den aufgeschweißten Bahnen.

    Am Abend bemerkten die Eheleute Flammen in dem Bereich, in dem der Dachdecker gearbeitet hatte. Der alarmierten Feuerwehr gelang es nicht, das Haus zu retten.

    Es brannte vollständig nieder. Durch den Brand und die Löscharbeiten wurde das an das brennende Haus unmittelbar angebaute Haus der Nachbarin erheblich beschädigt.

    Das Haus der Nachbarin ist bei der Klägerin versichert. Diese hat ihr eine Entschädigung geleistet und verlangt nun (über das Vermögen des zur Zahlung von 97.801,29 € verurteilten Dachdeckers ist das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet) von den beklagten Grundstückeigentümern aus übergegangenem Recht gemäß § 86 Abs. 1 VVG Ersatz.

    Der BGH führte hierzu u.a. aus:

    Der Klägerin steht gegen die Beklagten ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG zu.

    Ein nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.

    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Brand auf ein fremdes Grundstück übergreift, da der Nachbar die Gefahr in aller Regel nicht erkennen und die Einwirkungen auf sein Grundstück daher nicht rechtzeitig abwehren kann.

    Weitere Voraussetzung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs ist, dass der Anspruchsgegner als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB zu qualifizieren ist.

    Hierfür ist erforderlich, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht.

    Ob dies der Fall ist, kann nur in wertender Betrachtung von Fall zu Fall festgestellt werden. Entscheidend ist, ob es jeweils Sachgründe gibt, dem Grundstückseigentümer oder -besitzer die Verantwortung für ein Geschehen aufzuerlegen.

    Dies ist beispielsweise zu bejahen, wenn ein Haus infolge eines technischen Defekts seiner elektrischen Geräte oder Leitungen in Brand gerät oder Wasser infolge eines Rohrbruchs auf das Nachbargrundstück gelangt.

    Hierdurch verursachte Störungen stellen kein allgemeines Risiko dar, das sich wie etwa ein Blitzschlag – ebenso gut bei dem Haus des Nachbarn hätte verwirklichen können und dessen Auswirkungen von dem jeweils Betroffenen selbst zu tragen sind.

    Auch wenn konkret kein Anlass für ein vorbeugendes Tätigwerden bestanden haben mag, beruhen sie auf Umständen, auf die grundsätzlich der Grundstückseigentümer bzw. -besitzer, und nur dieser, Einfluss nehmen konnte.

    Auch im vorliegenden Fall ist die Störereigenschaft zu bejahen. Der Annahme einer Verantwortlichkeit der Rechtsvorgänger der Beklagten steht nicht entgegen, dass der Brand auf die Handlung eines Dritten, nämlich auf die Arbeiten des von ihnen mit der Vornahme einer Dachreparatur beauftragten Handwerkers zurückzuführen ist.

    Mittelbarer Handlungsstörer ist auch derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht.

    Für die Zurechnung des durch den Handwerker herbeigeführten gefahrträchtigen Zustands des Grundstücks kommt es nicht darauf an, ob die Rechtsvorgänger der Beklagten bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt haben.

    Maßgeblich ist vielmehr, ob es Sachgründe gibt, die aufgetretene Störung ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnen. Das ist der Fall.

    Die Rechtsvorgänger der Beklagten waren diejenigen, die die Vornahme von Dacharbeiten veranlasst haben und die aus den beauftragten Arbeiten Nutzen ziehen wollten.

    Dass sie den Handwerker sorgfältig ausgesucht und ihm die konkrete Ausführungsart nicht vorgeschrieben haben, ändert nichts daran, dass sie mit der Beauftragung von Dacharbeiten eine Gefahrenquelle geschaffen haben und damit der bei der Auftragsausführung verursachte Brand auf Umständen beruhte, die ihrem Einflussbereich zuzurechnen sind.

    Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 28/2018 v. 09.02.2018 (Ls)

    #Notfallordner #Witwenrente #Witwerrente #Vorsorgevollmacht #Testament #Nachlass #Notfallordner #Vorsorgeordner

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    #Notfallordner #Vorsorgeordner

    www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    Das sollte Jeder beachten

    Wenn ein Paar heiratet und einer von ihnen gesetzlich rentenversichert ist, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf #Hinterbliebenenrente.

    Voraussetzung:

    Der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

    Denn wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

    Kleine und große Witwenrente

    Kann eine #Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

    Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

    Um die #große #Witwenrente zu beziehen, muss der #Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein. Wenn ein minderjähriges oder aber behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente. Auch dann, wenn das oben genannte Mindestalter noch nicht erreicht ist.

    Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

    Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt. Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch.

    Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres, zu beantragen.

    Die #kleine #Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

    Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

    Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die „Große“. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

    Eigenes Eikommen wird angerechnet

    Für beide Witwenrenten gibt es auch noch einen Zuschlag für etwaige Kinder des Paares. So gibt es für das erste Kind bei der großen Witwenrente 62,05 Euro (West) beziehungsweise 59,37 Euro (Ost).

    Für jedes weitere Kind gibt es 31,03 Euro/29,69 Euro.

    Bei der kleinen Witwenrente gibt es für das erste Kind 28,21 Euro (West) und 26,99 Euro (Ost). Für jedes weitere Kind gibt es hier 14,10 Euro/13,49 Euro.

    Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Verstorbenen überweist die Rentenkasse auf Antrag die Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe. Eigene Einkünfte mindern dabei die Bezüge nicht.

    Was sich nach Ablauf des Sterbevierteljahres ändert.

    Dann wird ein eigenes Einkommen angerechnet. Je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente.

    Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt. Von dem so ermittelten Einkommen werden Freibeträge abgezogen.

    Diese betragen in den neuen Bundesländern 819,19 Euro und im Osten 738,82 Euro.

    Für jedes Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der jeweilige Betrag um 173,77 Euro beziehungsweise 166,26 Euro.

    Wenn der Freibetrag abgezogen ist, wird von diesem Betrag wiederum 40 Prozent abgezogen.

    Beispiel:

    Von einem Einkommen von 2000 Euro würde ein Freibetrag von 819,19 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 1180,81 Euro werden 40 Prozent ermittelt.

    Diese 472,32 Euro werden dann mit der eigentlichen Witwenrente verrechnet. Bei einer möglichen Witwenrente von 1000 Euro verbleiben dann noch 521,68 Euro.

    Wenn ein oder zwei Hinterbliebene nicht heiraten (um die Hinterbliebenenrente weiter zu erhalten), dann kann dies auch im Todesfall nachteilig sein.

    Grund:

    Im Todesfall gibt es bei nicht verheirateten Paaren nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was der Hinterbliebene darüber hinaus erbt ist erbschaftssteuerpflichtig mit mind. 30% (bis zu 50%).

    Da kann schnell die Erbschaftsteuer den Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigen.

    Bezüglich der rechtlichen Vorsorge sind viele Punkte wichtig, die frühzeitig geklärt sein sollten.

    Informationen hierzu gibts im Notfallordner

    www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    #Notfallordner für #Unternehmer

    Viele Selbstständige und Unternehmer arbeiten rund um die Uhr und bringen durch Elan mit ihrem Team gemeinsam ihr Unternehmen nach vorne.

    Im Alltagsstress werden jedoch oft wichtige Bereiche vernachlässigt. Im Ernstfall kann das Unternehmen daran kaputt gehen.

    Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die rechtliche Vorsorge für den Unternehmer und das Unternehmen.

    Ob ein Selbstständiger eine Personengesellschaft hat oder als Unternehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B.: UG, Gmbh) gehört, spielt keine Rolle.

    Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte seine eigene rechtliche Vorsorge überprüfen und einen entsprechenden Notfallordner mit wichtigen Übersichten und Dokumenten führen.

    Bei einer Vorsorge sind – je nach Branche und Unternehmensform – erhebliche Unterschiede zu beachten.

    Notfallordner Unternehmer
    Notfallordner Unternehmer

    Der nachfolgende Film gibt einen kleinen Einblick.

    YouTube player

    Wer die rechtliche Vorsorge über irgendeinen Notfallordner für Unternehmer plant, beachtet meist die branchenspezifischen Gegebenheiten (z. B.: Gesetze, Verordnungen oder DIN-Vorschriften) nicht und betreibt oft eine mangelhafte Vorsorge.

    Auf der Internetseite

    www.notfallordner-unternehmer.de

    gibt es eine Auswahl von über 90 verschiedenen Notfallordnern für Selbstständige und Unternehmer.

    Notfallordner für Unternehmer https://youtu.be/-IQvgysu7P0

    #Kaffeefahrten – endlich wird dagegen etwas unternommen

    Senioren sind eine beliebte Zielgruppe bei Telefon-Call-Center und Kaffeefahrten

    Überteuerte Produkte als Nahrungsergänzungsmittel oder Heizdecken und Massagegeräte usw.

    #Kaffeefahrten – endlich wird dagegen vorgegangen-

    #Kaffeefahrten – Verkaufsverbot für bestimmte Produkte. Bundesrat will gegen Abzocke bei Kaffeefahrten vorgehen

    https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Bundesrat-will-gegen-Abzocke-bei-Kaffeefahrten-vorgehen-article20242097.html

    Rückrufaktion #HP #Akku #Notebooks – HP ruft Akkus wegen Brandgefahr zurück

    #Rückrufaktion #HP #Akku #Notebooks – HP ruft Akkus wegen Brandgefahr zurück

    https://www.n-tv.de/technik/HP-ruft-Akkus-wegen-Brandgefahr-zurueck-article20214913.html

    In Notebooks verbaut

    HP ruft Akkus wegen Brandgefahr zurück

    Wer ein Notebook von HP hat, sollte besser prüfen, ob sein Modell betroffen ist.

    In einigen HP-Geräten verbergen sich Akkus, die leicht Feuer fangen können. Der Konzern startet deshalb einen Rückruf. Betroffen sind mehrere Notebook-Modelle. Kunden können den Akku kostenlos austauschen lassen.

    Wegen leicht entflammbarer Akkus hat der US-Technologiekonzern HP weltweit mehrere Computermodelle zurückgerufen. Die Lithium-Ionen-Akkus könnten sich überhitzen und seien daher für ihre Nutzer eine Brandgefahr, begründete das Unternehmen die Rückrufaktion. Viele der betreffenden Akkus seien in den Geräten fest verbaut, so dass sie nicht von den Kunden selbst ausgetauscht werden könnten.

    Die potenziell gefährlichen Akkus wurden den Angaben zufolge in die Modelle Probook, Envy, Pavilion, Zbook, Studio G3 und HP 11 eingebaut, die in den vergangenen zwei Jahren weltweit verkauft wurden. Allein in den USA seien 50.000 Geräte betroffen. Außerdem seien die Akkus auch einzeln verkauft oder beim Ersetzen alter Akkus verwendet worden.

    Weihnachtswünsche

    Der gemeinnützige Verein wünscht allen Mitgliedern und Förderern ein besinnliches stressfreies Weihnachtsfest.

    Herzlichen Dank auch an alle, die beim Forum-55plus ehrenamtlich mitwirken und die Gemeinschaft der Generation 55-plus ermöglicht haben.

    Werner Hoffmann

    1.Vorsitzender des Vorstandes

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