Lebenserwartung in Deutschland und der EU

Seit 1910 ist die Lebenserwartung im Durchschnitt pro Jahr um 3 Monate angestiegen.

Hierbei gab es Zeiträume in denen die Lebenserwartung auch weniger angestiegen ist.

Dies war beispielsweise bedingt durch den 1. und 2.Weltkrieg und derzeit durch Alkohol, Nikotin und Fettleibigkeit.

Aber auch Schnarchen sollte nicht unterschätzt werden. Schnarchen führt beispielsweise zum 60-fachen Risiko von Schlaganfall.

Das nachfolgende Zitat von n-tv.de zeigt, wie sich die Lebenserwartung derzeit darstellt:

„Übergewicht und Alkohol

Deutsche Lebenserwartung steigt langsamer

Überall in der EU steigt die Lebenserwartung in den vergangenen Jahren rasant an – in Deutschland jedoch weniger deutlich. Das könnte auch mit dem Lebensstil hierzulande zusammenhängen. Menschen in anderen EU-Ländern werden wesentlich älter.

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt langsamer als in anderen EU-Staaten und ist deutlich kürzer als etwa in Spanien oder Italien. Die Bundesrepublik kommt damit im Vergleich der Gesundheitssysteme nur auf Platz 18 der 28 EU-Länder. Dies geht aus einem Länderbericht der EU-Kommission hervor. Eine Rolle spielen demzufolge beeinflussbare Risiken wie Alkohol, Rauchen und Fettleibigkeit. Gleichzeitig gibt Deutschland besonders viel Geld für Gesundheit aus.

Dem EU-Report zufolge kann ein 2015 in Deutschland geborenes Baby statistisch gesehen mit einer Lebenserwartung von 80,7 Jahren rechnen – ein deutlicher Anstieg von den 78,3 Jahren im Jahr 2000. Die Menschen in Deutschland seien heute im Schnitt auch gesünder als damals, hieß es in dem Bericht.

Allerdings wuchs im EU-Schnitt die Lebenserwartung schneller, nämlich von 77,3 Jahren auf 80,6 Jahre. Der deutsche Vorsprung von damals ist also fast verschwunden. In Spanien liegt die Lebenserwartung mit 83 Jahren auch deutlich höher, ebenso in Italien mit 82,7 und in Frankreich mit 82,4 Jahren – sowie in 14 anderen EU-Ländern. Am schwächsten schnitten Lettland mit 74,8, Bulgarien mit 74,7 und Litauen mit 74,6 Lebensjahren ab.

Die häufigsten Todesursachen in Deutschland bleiben Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Erstere gingen aber seit dem Jahr 2000 zurück, während Krebs als Todesursache zunahm, wie es weiter hieß. Auch Demenzerkrankungen wie Alzheimer sind dem Bericht zufolge inzwischen deutlich häufiger für Todesfälle verantwortlich: Von 6000 im Jahr 2000 wuchs die Zahl auf 35.000 oder vier Prozent aller Todesfälle 2014.

Größeres Problem mit Übergewicht, Rauchen und Alkohol

Übergewicht, Rauchen und Alkohol sind nach Darstellung des Berichts in Deutschland teils ein größeres Problem als in anderen Ländern. Zwar tranken die Menschen in Deutschland mit durchschnittlich 11,0 Litern Alkohol 2015 zwei Liter weniger als im Jahr 2000. Doch lag das immer noch einen Liter über dem EU-Durchschnitt. Beim gefährlichen Rauschtrinken rangiert Deutschland dem Bericht zufolge auf Platz fünf aller EU-Länder. Jeder Dritte gibt an, sich bisweilen zu betrinken.

Auch der Anteil fettleibiger Erwachsener liege mit 16 Prozent leicht über dem EU-Schnitt (15 Prozent) und habe sich seit 2003 um fast ein Drittel erhöht, hieß es weiter. 2014 rauchten 21 Prozent der Erwachsenen in Deutschland, was in etwa dem EU-Schnitt entspreche. Bis zu 28 Prozent der „Krankheitslast“ gehe auf verhaltensbedingte Risikofaktoren zurück, resümiert der Bericht.

Die Gesundheitsausgaben liegen in Deutschland im EU-Vergleich jedoch besonders hoch. 2015 wurden pro Kopf 3996 Euro ausgegeben, 43 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt. Das war Rang zwei hinter Luxemburg. Insgesamt beliefen sich die deutschen Gesundheitskosten auf 11,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, während es im EU-Schnitt nur 9,9 Prozent waren.“

Quelle: ntv.de

BAV-Leitfaden für Arbeitgeber

Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind auch Anpassungen in der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung notwendig.

Prozesse in Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und beim Steuerberater müssen verändert werden.

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HR-Berater haben die Aufgabe, die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung in die vorhandenen Vergütungs- und Personalbindungsprozesse zu implentieren.

Der bAV-Leitfaden wird sich mit diesen Anpassungen auseinander setzen. Der #BavLeitfaden wird für Arbeitgeber eine Hilfe im Alltag sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

http://www.bav-leitfaden.de

Betriebliche Altersversorgung- Sozialpartnermodell

Wie Sozialpartnermodelle im Einzelnen aussehen werden ist noch unklar.

Doch die grundsätzliche Basics lassen sich über einen Prototypen sehr wohl schon vorbereiten. Mit Roland Weber, Dezernent für Krankenversicherung, Lebensversicherung und Pensionskasse der Debeka VVaG und daneben Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), sprach Nikolaus Bora.

Herr Weber, das BRSG liegt vor. Das erste Zielrentenmodell wird frühestens im nächsten Jahr ausgehandelt sein, möglicherweise sogar erst im Herbst 2019. Wie es aussehen wird, ist völlig offen. Als potentieller Anbieter signalisieren Sie schon jetzt ihr Interesse. Aber können Sie mehr als nur eine Art von Kaffeesatzleserei betreiben, weil Details noch nicht bekannt sind?

http://www.lbav.de/mehr-als-kaffeesatzleserei/

Debeka: “Solvency II zwingt einigen den Run-off auf”

Wie verhindert man Altersarmut? Darüber diskutiert heute die Politprominenz auf dem 22. Kölner Versicherungssymposium. Mit dabei ist Debeka-Vorstand Roland Weber. Er will das Drei-Säulen-System stärken und erklärt im Exklusiv-Interview, wie das BRSG zur Verbreitung der Betriebsrenten führt. Kritik übt er an Politikern, die ständig neue Anforderungen an die Lebensversicherer stellen und sich dann wundern, warum deren Kosten steigen.

http://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/debeka-solvency-ii-zwingt-einigen-den-run-off-auf/

#Betriebsrentenstärkungsgesetz #BRSG bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, HR-Berater, Personalabteilung

Notwendige Anpassungen in der betrieblichen #Altersversorgung – #bAV – aufgrund des #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) sind jetzt bei:

  • #Personalabteilung
  • #Lohnbuchhaltung
  • #HR-Beratung

dringend notwendig.

Ebenso müssen die Schnittstellen der einzelnen Bereiche ergänzt werden.

Für #Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen zusätzliche Chancen.

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Der bAV-Leitfaden befasst sich zunächst mit den Auswirkungen des BRSG im Bereich der Direktversicherung.

Der bAV-Leitfaden wird in den kommenden Wochen um weitere Bereiche ergänzt und kann bei Bedarf zusätzlich bestellt werden.

Weitere Rubriken:

  • Pensionskasse (regulierte und deregulierte)
  • Pensionsfonds (versicherungsförmig un nicht versicherungsfrömig)
  • Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt)
  • Pensionszusage
  • Zeitwertkonten
  • Betriebliche HR-Chancen für die Personalgewinnung und Personalbindung

Speziell für Arbeitgeber und HR-Berater wird ein weiteres Kapitel laufend ergänzt.

Vorbestellungen sind über die Internetseite:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

möglich.

#Rentenwerk gewinnt den Deutschen Agenturpreis in der Kat. B2B

Das #Rentenwerk gewinnt Corporate Design des Rentenwerks ausgezeichnet

Das Corporate Design des von fünf genossenschaftlich geprägten Versicherern getragenen Rentenwerks hat den Deutschen Agenturpreis 2017 gewonnen, in der Kategorie B2B. Entwickelt hat das Design die Agentur birkenbeul communications aus Berlin, die von Beginn an mit dem Rentenwerk zusammengearbeitet hat.


Mit der Reform der Betriebsrente im Juni war auch das Rentenwerk gestartet. Dahinter stehen fünf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die Gewerkschaften und Arbeitgebern gemeinsam flexible Angebote in der betrieblichen Altersvorsorge unterbreiten: die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter.

„„Unser Ziel war es, den Markenkern des Rentenwerks im Corporate Design umzusetzen“, kommentiert Dr. Linda Dahm den Preis, Leiterin Marketing der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. „Daher freuen wir uns ganz besonders über die Auszeichnung für birkenbeul.“

Im Corporate Design steht das Hexagon als Logo für die fünf Gründungsmitglieder – plus ein sechstes Element für die Gemeinschaft. Gleichermaßen setzt sich das Logo aus den Hausfarben der fünf Partner zusammen – ergänzt um die Mischfarbe Grün als Gemeinschaftssymbol.

Die Bildwelt des Konsortiums stellt Kunden in den Mittelpunkt: Denn alle am „Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und somit vor allem ihren Kunden verpflichtet, nicht externen Aktionären oder dem Votum des Kapitalmarkts.“

https://www.socialon.de/2017/11/01/das-corporate-design-des-rentenwerks-ausgezeichnet/

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Online-Seminare und Fachliteratur

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bedeutet eine einschneidende Veränderung in der Betriebsrente.

Dementsprechend ist der Informationsbedarf bei allen Beteiligten sehr hoch.

Rentenberater, bAV-Spezialisten, Steuerberater, Personalabteilungen, Lohnbuchhaltung, Arbeitgeber und auch Rechtsanwälte (insbesondere Fachwnwälte für Arbeitsrecht) sind nur einigeGruppen, die neben den betroffenen Arbeitnehmern und Rentnern Interesse an Erläuterungen und weiteren speziellen Auswirkungen haben.

Neben Fachliteratur – die derzeit noch wenig vorhanden ist – nutzen die Informanten heute auch immer öfter das Internet. Online-Seminare sind eine ideale Möglichkeit.

Nachfolgend möchten wir folgende Informationsquellen empfehlen:

Campus-Institut: Neues aus der bAV-Welt:

Termin: 10.11.2017

Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr

Referenten: Dr. Henriette M. Meissner (Betriebswirtin bAV FH) und Frank Wörner 

Preis: 49,00 €

Beschreibung: In den letzten Jahren hat sich die Rechtsentwicklung in der bAV ständig beschleunigt. In diesem Webinar schauen wir uns neuere Entwicklungen z.B. der Rechtsprechung detailliert an und fragen uns auch, was neuere Urteile in der Praxis bedeuten. Damit ergänzt dieses Webinar die ständige Beobachtung und Lektüre von neueren Urteilen. Es findet ca. 3-4 mal pro Jahr statt.

Referent: Dr. Henriette M. Meissner (Betriebswirtin bAV FH) ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Sie ist Vorstand der aba (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung) und leitet dort die Fachvereinigung Unterstützungskasse. Als Autorin hat sie zahlreiche Artikel und Bücher verfasst und gibt das Praxishandbuch bAV (Wolters-Kluwer) heraus. Sie ist Dozentin an der Hochschule Koblenz (bAV-Betriebswirt) und der FH Kaiserslautern (Master Pension Management).

Frank Wörner ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht  für die Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH tätig. Er schreibt regelmäßig Artikel zu Praxisfragen der bAV.

Link: http://www.campus-institut.de/seminare/webinare/


 

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz

Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge ab 01.01.2018

TeleLex – Lösungen für Juristen

Termin: 30.11.2017 und 15.12.2017

15:00 – 16:30 Uhr

Referenten: Herr Dr. Marco Arteaga und Frau Dr. Annekatrin Veit

Preis:  113,05 € (inkl. MWSt.)

Beschreibung:

Inhalte:

1. Arbeitsrechtliche Neuregelungen
Leistungsplangestaltung durch Pflicht- und freiwillige Beiträge
Das „Optionssystem“ für die Entgeltumwandlung
Kollektive Risikoabsicherung (Erwerbsminderung, Hinterbliebene)
Berücksichtigung bestehender betrieblicher Altersversorgung durch Anrechnungsmodelle
Einbindung nichttarifgebundener Arbeitgeber

2. Steuerrechtliche Neuregelungen
Erweiterter Dotierungsrahmen für versicherungsförmige Lösungen
Förderbetrag nach § 100 EStG für Geringverdiener
Stark verbesserte Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung

Referent: Dr. Marco S. Arteaga ist spezialisiert auf Altersversorgungsrecht, insbesondere auf das Recht der betrieblichen Altersversorgung. Er berät Unternehmen aller Branchen aus dem In- und Ausland in diesen Fragen.

Referentin: Dr. Annekatrin Veit ist spezialisiert auf alle arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und bilanziellen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten. Seit 2015 berät sie Mandanten aller Branchen und Größen bei DLA Piper. Davor hat sie 15 Jahre Beratungserfahrung in zwei großen Beratungshäusern für betriebliche Altersversorgung sowie in einer Großkanzlei und einer der Big Four WP-Gesellschaften gesammelt.


Die erste Fachliteratur über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es derzeit über amazon von wolters-kluwer-Verlag

 


Für Arbeitgeber, Personalabteilungen, Lohnbuchhaltung, Steuerberater ist gerade eine weitere Literatur in Vorbereitung. Hierbei geht es um die betriebswirtschaftliche Sicht der aktuellen Prozesse und Handlungsfelder.

Betriebsrentenstärkungsgesetz - bAV-Leitfaden-für-Arbeitgeber, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und Steuerberater
Betriebsrentenstärkungsgesetz – bAV-Leitfaden-für-Arbeitgeber, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und Steuerberater
Teil 1 befasst sich mit den Prozessen und Handlungsfeldern aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf die bAV-Welt 1 erläutert. Die Informationen werden in einem DINA 4-Ordner geliefert.

Hierdurch ist eine laufende Aktualisierung möglich.

Im Teil 2 (voraussichtlich ab Februar/März 2018 verfügbar) werden alle Personalprozesse (Einstellung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Insolvenz usw.)  erklärt und können als Ergänzungslieferung nachbestellt werden.

Dieser Ordner rundet die Vorsorge von Unternehmern ab. Ebenfalls ist über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de ein Notfallordner für Unternehmer bestellbar.

Vorbestell-Link von Teil 1:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php

 

Wer kann gut über betriebliche Altersversorgung beraten?

Unterschiedliche Berufsgruppen

Für die Beratung „betriebliche Altersversorgung“ ist ein umfangreiches Fachwissen notwendig. Der „normale“ Bankberater, Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler hat nicht das umfangreiche Know-How, das hierzu notwendig ist.
Zwar gibt es viele Bearter, die sich „bAV-Spezialist“ nennen, allerdings ist bei fast allen Vermittlern festzustellen, dass nur einTeilwissen über die bAV vorhanden ist. Die Bezeichnung bAV-Spezialist ist auch keine geschützte Berufsbezeichnung.

Viele Interessenten wenden sich sehr oft an einen Steuerberater. Hier muss jedoch betont werden, dass ein Steuerberater ausschließlich den steuerlichen Part beraten darf und beispielsweise keine Informationen über das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder die Sozialversicherungen anbieten kann. Dies wird verständlich, wenn man das gesamte steuerrechtliche Wissensgebiet sich vor Augen hält, das ein Steuerberater alleine im Bereich Steuern haben muss (z.B.: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer).

Empfehlenswerter ist der „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH). Hierbei handelt es sich um ein umfangreiches Hochschulstudium in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
Das Studium (Fachhochschule Koblenz) umfasst alle Durchführungswege sowie alle wichtigen Rechtskreise der bAV (Steuer-, Sozialversicherung-, Arbeits-, Versicherungsrecht).

Derzeit gibt es bundesweit knapp 400 Absolventen, die das Studium in den letzten 13 Jahren geschafft haben.

Berater Betriebliche Altersversorgung FH Koblenz, Rentenberater, bAV-Spezialist

Beratung über die betriebliche Altersversorgung

Für bestimmte Bereiche (z. B. für die rechtssichere Entwicklung einer Versorgungsordnung) ist zusätzlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder ein Rentenberater notwendig. Oft wird der Begriff „Rentenberater“ mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung gebracht. Dies ist jedoch nicht richtig.

Rentenberater ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erteilt worden ist. Sie erbringen Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung im Rechtsdienstleistungsregister.

Registrierungsvoraussetzungen sind nach § 12 Abs. 1 RDG insbesondere:
– persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und keine erheblichen strafrechtlichen Verfehlungen)
– theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder den Teilbereichen des § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen
– die theoretische Sachkunde wird i. d. R. durch ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang entsprechend § 4 der Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV) nachgewiesen
– genügende einschlägige berufspraktische Erfahrung (z. B. Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger)
– eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 für jeden Versicherungsfall (jährliche Begrenzung auf den vierfachen Mindestbetrag laut § 5 RDV).

Für die Rundum-Beratung ist somit der „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ und für die rechtssichere Umsetzung einer Versorgungsordnung der „Rentenberater“ die ideale Voraussetzung.

Beide Ausbildungen werden vom www.campus-institut.de angeboten.

Information über bAV-Qualifikation

Das Campus-Institut veranstaltet regelmäßige webinare zu den Themen

– betriebliche Altersversorgung
– sowie die Berufe „Rentenberater“ und „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Gerne können Sie unten auf den nachfolgenden Link klicken und sich beispielsweise zum kostenfreien Informationsseminar zum Rentenberater anmelden.

Link kostenfreies Webinar zu der Ausbildung Rentenberater:

http://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

Link kostenfreies Webinar zum Hochschulstudium Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung;

http://www.campus-institut.de/studium/betriebswirtbav/ziele/

Ziel des Artikels:

Mit diesem Artikel möchten wir dazu beitragen, dass sich jeder Verbraucher darüber informiert, welche Grundvoraussetzungen ein bAV-Berater haben sollte.

Ziel ist, dass die Beratungsqualität gesteigert wird und der Verbraucher besser aufgeklärt wird.

 

Altersversorgung ist auch Pflegevorsorge

#Debeka #Pflegeversicherung -Pflege-Bahr neben Pflegepflichtversicherung sehr wichtig –


Wer an die #Altersversorgung denkt sollte bei dieser Vorsorge auch an die #Pflegevorsorge denken, denn dies gehört auch zur Altersvorsorge dringend dazu.


Mit fast 135.000 Verträgen ist die #Debeka der PKV-Versicherer mit dem größten Bestand an #Pflege-Bahr-Versicherten. Auf den nächsten Plätzen folgen die UnionKrankenversicherung und die R+V mit rund 90.000 Verträgen. Das geht aus einer aktuellen Analyse zur Pflege-Bahr hervor, die gerade von der Zeitschrift für Versicherungswesen veröffentlicht wurde.

Rund vier Jahre nach der Einführung der Pflege-Bahr als der staatlich #geförderten #Pflegezusatzversicherung liegen rund 777.000 Policen vor. Das geht aus dem Rechenschaftsbericht der PKV für das Jahr 2016 hervor, den der PKV-Verband vor einigen Wochen auf den Markt gebracht hat. Allein im letzten Jahr lag der Anstieg der Vertragsabschlüsse bei etwa 94.000, das entspricht rund einem Siebtel des Gesamtbestands. Noch im Jahr 2015 lag der Zuwachs bei 25 Prozent und im Jahr 2014 sogar bei 50 Prozent. Offenbar nimmt die Nachfrage nach der geförderten Zusatzversicherung also langsam ab. Insgesamt ist sie auch im Jahr vier nach der Einführung deutlich geringer als man im Jahr 2013 erwartet hatte.

Nach absoluten Zahlen ist die Debeka der Gewinner. Die Gesellschaft aus Koblenz hat im Jahr 2016 rund 16.000 Verträge zusätzlich abgeschlossen. Die Union Krankenversicherung, die R+V und die Bayerische Beamtenkrankenkasse hatten Zuwächse zwischen 14.000 und 12.500 Verträgen zu vermelden. Die Allianz blieb knapp unter der Marke von 10.000 Policen.

Auffallend ist, dass sich der größte Teil der Verträge auf wenige Anbieter konzentriert. Allein die ersten vier Gesellschaften halten über 50 Prozent des Marktanteils. Die Debeka hält zum Beispiel ein Sechstel des gesamten Markts.

Beihilfe ist günstiger als Beitrag des Dienstherrn in gesetzliche Krankenkasse

Krankenversicherung: Per „Wahlrecht“ in die Einheitskasse?(c) Debeka Krankenversicherungsverein a. G.


Der Hamburger Senat hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem Beamtinnen und Beamten ab August 2018 ermöglicht werden soll, sich freiwillig für einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zu entscheiden („pauschalisierte Beihilfe“). Bedingung: unwiderrufliche Aufgabe ihres Anspruchs auf Beihilfe. Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka-Versicherungsgruppe, erklärt in seinem Gastkommentar für den Versicherungsboten, weshalb er dies für einen fragwürdigen Vorstoß hält.

In Hamburg können Beamte sich künftig auch den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung auszahlen lassen. Der Vorschlag zielt darauf ab, das für Beamte bereits bestehende Wahlrecht zugunsten der GKV zu modifizieren und mehr Menschen in der umlagefinanzierten GKV statt in der kapitalgedeckten PKV zu versichern (der Versicherungsbote berichtete).

Der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, twitterte daraufhin im Stile eines Donald Trump: ‚Großartiger Schritt zur Bürgerversicherung‘ (Tweet vom 9.08.2017). Damit ließ er die Katze aus dem Sack: Was hier als Lockangebot unter dem Deckmantel ‚Wahlfreiheit‘ daherkommt, soll ganz schnell zur Pflicht werden – die Mitgliedschaft in genau der Einheitskasse, mit der SPD, Grüne und Linke alle Menschen in Deutschland ‚beglücken‘ wollen.

Steuerzahler müsste sich den Weg in die Einheitskasse selbst pflastern

Die sogenannte Bürgerversicherung würde aber zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten. Das wissen die Betroffenen am besten. Der Landesbeamtenbund Hamburg hat den Vorschlag denn auch konsequent abgelehnt. Auch wir als größter Beamtenversicherer in Deutschland können vor diesem Schritt nur warnen.

Der Vorstoß aus dem Norden birgt finanzielle Risiken für die öffentlichen Haushalte: Der Dienstherr muss die Beihilfe nur im Krankheitsfall zahlen, beim Hamburger Vorschlag müsste er jeden Monat den Arbeitgeberzuschuss erbringen. 

So geht der Senat beim vorgeschlagenen Modell selbst von Mehrkosten von mindestens 5,8 Mio. Euro jährlich allein für die aktuell 2.400 freiwillig GKV-Versicherten Beamten in Hamburg aus. Da soll also der Steuerzahler den Weg in die Einheitskasse auch noch selbst pflastern.


„Never Change a Running system“

Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Das belegt auch der aktuelle Ländervergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Bei uns haben alle Menschen sehr guten Zugang zu medizinischen Leistungen und dabei die mit Abstand kürzesten Wartezeiten in Europa. Das ist kein Zufall, sondern Folge des Miteinanders von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Ihr Wettbewerb führt zu innovativen Lösungen und verbessert die Versorgung.

Auch die – letzte – Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf: Nach ihrer Ansicht existiert bereits heute Wahlfreiheit für Beamte, sich in der GKV oder der PKV zu versichern. Der Hamburger Vorschlag schafft demgegenüber nicht mehr Wahlfreiheit, sondern beschränkt sie, da die Beamten eine einmal getroffene Wahl – anders als heute ‒ nicht mehr revidieren könnten. Wer sich einmal für die GKV-Pauschale entschieden hat, soll nicht mehr ins Beihilfe-System zurückkehren dürfen.

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