Fast jede zweite Witwenrente wird gekürzt – Viele Betroffene verschenken Geld

Fast jede zweite Witwenrente wird gekürzt – Viele Betroffene verschenken Geld

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Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Die Witwen- oder Witwerrente soll Hinterbliebene finanziell absichern. Doch viele Betroffene erleben eine böse Überraschung: Fast jede zweite Hinterbliebenenrente wird gekürzt.

Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung werden in Deutschland rund 4,39 Millionen Witwenrenten und etwa 753.000 Witwerrenten gezahlt. Bei einem erheblichen Teil erfolgt eine Kürzung durch die gesetzliche Einkommensanrechnung.

Besonders betroffen sind Witwer. Während bei Witwen rund 38 Prozent der Renten gekürzt werden, liegt die Quote bei Witwern sogar bei über 50 Prozent. Die durchschnittlichen Kürzungen betragen bei Witwen rund 147 Euro und bei Witwern etwa 250 Euro monatlich.

Grund dafür ist eigenes Einkommen. Übersteigt dieses den gesetzlichen Freibetrag, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Betroffen sein können neben Arbeitslohn und gesetzlichen Renten auch Betriebsrenten sowie weitere Einkommensarten. Viele Hinterbliebene empfinden dies als ungerecht.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alt- und Neurecht. In bestimmten Altfällen gelten weiterhin günstigere Regelungen. Nach § 114 SGB IV können einzelne Einkommensarten von der Anrechnung ausgeschlossen sein.

Sehr oft werden leider auch Fehler bei der Beantragung, der Wahl der Strategie oder sogar bei der Rentenberechnung gemacht. Durch bestimmte Gestaltungen kann das anrechenbare Einkommen rechnerisch reduziert werden.

In anderen Fällen können Einkommensarten anders bewertet oder Fehler bei der Berücksichtigung von Betriebsrenten korrigiert werden. Gerade bei der betrieblichen Altersversorgung kommt es immer wieder zu fehlerhaften Bewertungen.

Viele Betroffene verschenken dadurch Monat für Monat Geld. Wer Zweifel an der Berechnung oder der Anrechnung von Einkommen hat, sollte seinen Bescheid unabhängig überprüfen lassen. Hierfür kann die Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater sinnvoll sein.

Fest steht: Bei der Witwen- und Witwerrente entscheidet nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch die richtige rechtliche und strategische Prüfung über die tatsächliche Rentenhöhe.

#Witwenrente #Witwerrente #Hinterbliebenenrente #Rentenberatung #Rente2026

Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de

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rechtzeitig geplant wird.

Altersteilzeit ist nicht nur ein Vorteil für ältere Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber können erheblich profitieren, wenn der Übergang in den Ruhestand

Ö KK

Ein wichtiger Vorteil ist die Personalplanung. Unternehmen wissen frühzeitig, wann erfahrene Mitarbeiter ausscheiden. Dadurch können Nachfolger eingearbeitet und Wissen gezielt weitergegeben werden.

Gerade das Blockmodell bietet Arbeitgebern Planungssicherheit. In der Arbeitsphase bleibt der Arbeitnehmer zunächst voll im Einsatz. In der Freistellungsphase kann die Stelle dann geordnet neu besetzt werden.

Auch sozialverträglicher Personalabbau kann über Altersteilzeit gelingen. Kündigungen lassen sich vermeiden, das Betriebsklima bleibt stabiler und ältere Beschäftigte erhalten eine faire Perspektive.

Wichtig ist jedoch: Altersteilzeit muss sauber geplant werden. Für Arbeitnehmer geht es um Rente, Steuern, Krankenversicherung, betriebliche Altersversorgung und mögliche Versorgungslücken.

Hier können unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz helfen. Sie klären Arbeitnehmer über Rentenfolgen auf, prüfen Gestaltungen bei der bAV, erklären steuerliche Auswirkungen und zeigen mögliche Lösungswege.

Fazit: Altersteilzeit kann eine echte Win-win-Lösung sein. Arbeitgeber gewinnen Planungssicherheit, sichern Wissenstransfer und handeln sozial verantwortlich. Arbeitnehmer erhalten einen geregelten Übergang in den Ruhestand – wenn die Beratung stimmt.

Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH.
Werner Hoffmann

#Altersteilzeit #Rente #Arbeitgeber #Rentenberatung #Betriebsrente

Wichtiger Renten-Brief: Wer jetzt nicht reagiert, riskiert den Zahlungsstopp

Wichtiger Renten-Brief: Wer jetzt nicht reagiert, riskiert den Zahlungsstopp

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Rentenexperte Werner Hoffmann
Rentenexperte Werner Hoffmann.

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Jedes Jahr erhalten viele Rentner Post von der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise vom Renten Service der Deutschen Post.

Für die meisten Rentner in Deutschland ist dies lediglich eine Information über die Rentenanpassung. Für bestimmte Rentenbezieher kann der Brief jedoch deutlich wichtiger sein.

Besonders betroffen sind Rentner, die ihre deutsche Rente im Ausland beziehen oder in bestimmten Fällen ein ausländisches Bankkonto nutzen. Sie erhalten häufig zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung. Mit diesem Dokument muss nachgewiesen werden, dass der Rentenanspruch weiterhin besteht.

Warum gibt es die Lebensbescheinigung?

Die Rentenversicherung soll sicherstellen, dass Rentenzahlungen nicht über den Tod eines Berechtigten hinaus erfolgen. Deshalb wird in regelmäßigen Abständen ein Lebensnachweis verlangt.

Wer muss reagieren?

Wichtig: Rentner, die in Deutschland leben und ihre Rente auf ein deutsches Konto erhalten, müssen normalerweise keine Lebensbescheinigung einreichen. Anders sieht es bei vielen Rentenempfängern im Ausland aus.

Sie müssen die zugesandte Bescheinigung sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und von einer offiziellen Stelle bestätigen lassen. Anschließend muss das Original fristgerecht zurückgesandt werden.

Wer darf die Bescheinigung bestätigen?

Als bestätigende Stellen kommen unter anderem Behörden, Banken, Krankenkassen, Notare, Krankenhäuser, Rentenversicherungsträger, das Rote Kreuz oder deutsche Auslandsvertretungen infrage.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wer die Bescheinigung nicht rechtzeitig zurücksendet, erhält zunächst in der Regel eine Erinnerung. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können die Rentenzahlungen eingestellt werden. Deshalb sollte das Schreiben keinesfalls ignoriert werden.

Mein Tipp als Rentenberater

Wer eine Lebensbescheinigung erhält, sollte die Angaben sofort prüfen und die notwendigen Schritte zeitnah erledigen. Noch wichtiger ist jedoch die regelmäßige Überprüfung des eigenen Rentenbescheids und der Rentenberechnung. Fehler bei Versicherungszeiten, Zuschlägen oder Rentenarten kommen häufiger vor, als viele glauben.

Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann helfen, Ansprüche zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

#Rente #DeutscheRentenversicherung #Lebensbescheinigung #Rentner #Rentenberatung

Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Vertreter der CDU und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern angesichts des demografischen Wandels Reformen.

Im Mittelpunkt stehen längere Lebensarbeitszeiten, weniger Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt sowie ein stärkerer Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt jedoch: Deutschland diskutiert häufig über die falschen Stellschrauben.

Während hierzulande oft über Leistungskürzungen, längere Arbeitszeiten oder mehr private Vorsorge gesprochen wird, setzen viele europäische Staaten auf eine breitere Finanzierung ihrer Alterssicherung.

Arbeitgeber in Österreich leisten höhere Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung. Auch in vielen anderen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Deutschland gehört bei der Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zu den Schlusslichtern.

Besonders auffällig ist zudem, dass in den meisten europäischen Ländern Selbstständige verpflichtend in die Alterssicherung einbezogen sind. Oft gilt dies auch für Beamte. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf mehr Schultern als in Deutschland.

Ein weiterer Unterschied: Während in Deutschland Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei bleiben, existiert eine solche Begrenzung in mehreren europäischen Ländern gar nicht oder nur eingeschränkt.

Teilweise werden sogar weitere Einkommens- oder Vermögensbestandteile zur Finanzierung herangezogen. In der Schweiz müssen Nichterwerbstätige und Personen, die vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, AHV-Beiträge zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach Vermögen und Renteneinkünften richtet.

Dies wird in Deutschland häufig ausgeblendet. Statt über höhere Arbeitgeberbeiträge, eine breitere Finanzierungsbasis oder die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen zu sprechen, konzentriert sich die Debatte oft auf Einschnitte bei der gesetzlichen Rente.

Die Verantwortung der Altersvorsorge wird stärker auf die Arbeitnehmer verlagert. Wer zusätzlich vorsorgen will oder muss, soll dies dann überwiegend aus dem eigenen Einkommen finanzieren. So will dies die jedenfalls wohl die CDU, FDP, AfD.

Warum wird in Deutschland kaum darüber diskutiert, die Arbeitgeberbeteiligung und die Finanzierungsbasis der Alterssicherung auf das Niveau vieler europäischer Nachbarländer anzuheben?

Wer die Rentensysteme Europas objektiv vergleicht, erkennt schnell: Es gibt Alternativen zu Rentenkürzungen und einer stärkeren Belastung der Arbeitnehmer. Vielleicht sollte die politische Debatte genau dort beginnen.

#Rente #Altersvorsorge #Rentenreform #Europa #SozialeGerechtigkeit

Weiterführende Artikel zum Thema Rentenvergleiche Deutschland und jeweils andere EU-Länder

https://rentenberater.blog/tag/vergleich-rente-deutschland-europa/

Die gesetzliche Rentenversicherung: Warum manche neoliberale Kräfte sie gerne privatisieren würden

Die gesetzliche Rentenversicherung: Warum manche neoliberale Kräfte sie gerne privatisieren würden

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

www.Renten-experte.de

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Seit Jahren wird behauptet, die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sei nicht mehr zukunftsfähig.

Immer wieder wird das Umlageverfahren als Auslaufmodell dargestellt und stattdessen eine stärkere private Altersvorsorge gefordert. Doch bei genauer Betrachtung stellt sich die Frage:

Geht es wirklich um die Zukunft der Rente – oder auch um wirtschaftliche Interessen?

Der größte Geldtopf Deutschlands

Die gesetzliche Rentenversicherung bewegt jedes Jahr mehrere hundert Milliarden Euro. Damit gehört sie zu den größten Finanzströmen Deutschlands. Genau dieser gewaltige „Kuchen“ weckt Begehrlichkeiten.

Würden große Teile der Altersvorsorge privatisiert, würden enorme Geldsummen in Versicherungen, Investmentfonds und andere Finanzprodukte fließen. Für Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter wäre dies ein gigantischer Markt. Deshalb verwundert es nicht, dass gerade wirtschaftsliberale (= ein anderes Wort für neoliberale) Kreise immer wieder die Schwächen der gesetzlichen Rentenversicherung betonen und private Lösungen bevorzugen.

Gerne würde die Finanzwirtschaft einen möglichst großen Teil dieses Kapitalstroms an sich ziehen. Deshalb wird das Umlageverfahren seit Jahren immer wieder als angeblich überholt oder nicht mehr finanzierbar dargestellt.

Das Umlageverfahren ist nicht das Problem

Dabei funktioniert das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten:

Die heute Beschäftigten finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Später finanzieren die nachfolgenden Generationen die Renten der heutigen Beitragszahler.

Das Problem liegt nicht im Umlageverfahren selbst. Vielmehr wird die Rentenversicherung durch politische Entscheidungen zusätzlich belastet.

Versicherungsfremde Leistungen belasten die Rentenkasse

Seit Jahrzehnten übernimmt die Rentenversicherung Aufgaben, die eigentlich gesamtgesellschaftlicher Natur sind. Dazu zählen verschiedene versicherungsfremde Leistungen, die nicht unmittelbar auf eingezahlten Beiträgen beruhen.

Die Zuschüsse gleichen die tatsächlichen Kosten nicht aus. Es entstehen Finanzierungslücken von derzeit jährlich über 40 Milliarden Euro, die anschließend häufig dem Umlageverfahren angelastet werden.

Bezahlt werden müssen diese Mehrleistungen letztlich von der gesamten Versichertengemeinschaft. Dabei waren diese zusätzlichen Belastungen bei der Einführung des Umlageverfahrens ursprünglich nicht eingeplant. Statt die politische Ursache der Finanzierungslücke zu benennen, wird häufig der Eindruck erweckt, das Umlageverfahren selbst sei das Problem.

Die Vorteile des Umlageverfahrens

Das Umlageverfahren besitzt mehrere Stärken, die in der öffentlichen Diskussion oft unterschätzt werden.

Inflationsschutz: Da die Finanzierung auf den laufenden Löhnen basiert, wachsen die Einnahmen langfristig mit der Lohnentwicklung. Reine Kapitalanlagen können dagegen durch Inflation erheblich an Wert verlieren.

Die Wiedervereinigung: Ohne das Umlageverfahren wäre die deutsche Wiedervereinigung kaum finanzierbar gewesen. Die Renten der ehemaligen DDR-Rentner konnten unmittelbar in das gesamtdeutsche System integriert werden, obwohl keine ausreichenden Kapitalreserven vorhanden waren.

Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg: Das heutige Umlageverfahren wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. Die Kapitalbestände vieler Menschen waren durch Krieg, Inflation und Währungsreformen weitgehend vernichtet worden. Das Umlageverfahren sollte die Altersversorgung unabhängiger von solchen Vermögensverlusten machen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist mehr als nur Altersrente

In der öffentlichen Diskussion wird häufig übersehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weit mehr leistet als die Zahlung von Altersrenten.

Sie finanziert auch Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, Renten wegen Erwerbsminderung sowie – wenn auch in begrenztem Umfang – Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen.

Gerade dieser Aspekt wird bei Vergleichen mit privaten Kapitaldeckungssystemen oft ausgeblendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur ein Sparsystem für das Alter, sondern zugleich ein umfassendes Sozialversicherungssystem.

Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Versicherten die Altersrente gar nicht selbst erreicht. Schätzungen zufolge erreichen rund 35 bis 40 Prozent der Beitragszahler das reguläre Rentenalter nicht oder können ihre Altersrente nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum beziehen.

Private Kapitaldeckungssysteme konzentrieren sich dagegen überwiegend auf die spätere Altersrente. Dadurch kann ein größerer Anteil der Beiträge unmittelbar dem Kapitalaufbau dienen. Allerdings fehlen dann oftmals vergleichbare Leistungen bei Erwerbsminderung, Rehabilitation oder für Hinterbliebene, sofern diese nicht zusätzlich und meist kostenpflichtig abgesichert werden.

Aus sozialpolitischer Sicht ist deshalb umstritten, ob die Beiträge der Versicherten ausschließlich für die spätere Altersversorgung verwendet werden sollen oder ob sie – wie im System der gesetzlichen Rentenversicherung – auch zur Absicherung von Erwerbsminderung, Rehabilitation und Hinterbliebenen dienen sollen. Genau diese Solidarleistungen gehören zu den wesentlichen Merkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung und werden in vielen Vergleichen mit privaten Vorsorgemodellen nur unzureichend berücksichtigt.

Ein Blick ins europäische Ausland

Wer andere europäische Länder betrachtet, erkennt schnell, dass Deutschland keineswegs den einzigen Weg geht.

In vielen Staaten werden nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte in die staatliche Altersvorsorge einbezogen. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf deutlich mehr Schultern.

Zudem existieren in verschiedenen Ländern keine oder deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Auch sehr hohe Einkommen werden dort stärker zur Finanzierung herangezogen. In manchen Ländern zahlen deshalb sogar Multimillionäre Beiträge in die gesetzliche Altersvorsorge ein.

Gleichzeitig sind die späteren Rentenleistungen oft begrenzt. Wer hohe Einkommen erzielt, zahlt also mehr ein, erhält aber nicht automatisch eine unbegrenzt steigende Rente.

Besonders interessant ist die Schweiz. Dort werden bei Nichterwerbstätigen Vermögen und andere Einkünfte zur Berechnung der Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) herangezogen. Dadurch beteiligen sich auch vermögende Personen stärker an der Finanzierung des Systems.

Umlageverfahren oder Kapitaldeckung? Die Mischung macht es

Weder das Umlageverfahren noch das Kapitaldeckungsverfahren sind allein die perfekte Lösung.

Das Umlageverfahren bietet Solidarität, Inflationsschutz und gesellschaftliche Stabilität. Kapitalgedeckte Systeme können zusätzliche Renditechancen eröffnen und die Finanzierung breiter aufstellen.

Die sinnvollste Lösung besteht deshalb nicht in der Abschaffung der gesetzlichen Rente, sondern in einer klugen Kombination beider Systeme. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Erst ihr Zusammenspiel schafft langfristige Stabilität.

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet besonders effizient

Ein weiterer Punkt wird oft übersehen:

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung liegen bei lediglich etwa 1 bis 1,5 Prozent. Damit gehört sie zu den kostengünstigsten Alterssicherungssystemen überhaupt.

Mit diesen niedrigen Kosten kann die private Finanzwirtschaft kaum mithalten. Private Versicherungsprodukte verursachen häufig deutlich höhere Verwaltungs-, Vertriebs- und Abschlusskosten. Diese Kosten schmälern letztlich die Rendite der Versicherten.

Resümee

Die häufige Behauptung, das Umlageverfahren sei die Ursache der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung, greift zu kurz.

Nicht das Umlageverfahren ist das eigentliche Problem. Die entscheidenden Fragen sind vielmehr, wer zur Finanzierung herangezogen wird und welche Leistungen der Rentenversicherung politisch übertragen werden.

Deutschland verzichtet im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern auf erhebliche Beitragseinnahmen, weil Beamte, viele Selbstständige und Angehörige freier Berufe nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind. Gleichzeitig belasten versicherungsfremde Leistungen die Rentenkasse zusätzlich.

Wer die Zukunft der gesetzlichen Rente sichern will, sollte deshalb nicht zuerst das Umlageverfahren infrage stellen. Sinnvoller wäre eine breitere Finanzierungsbasis, die Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen sowie die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln.

Die Erfahrungen vieler europäischer Länder zeigen: Eine starke gesetzliche Rentenversicherung kann langfristig erfolgreich sein.

Nicht das Umlageverfahren ist das Problem – sondern die politische Ausgestaltung der Beitragserhebung und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.

Über den Autor

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

Werner Hoffmann beschäftigt sich seit mehr als 45 Jahren mit den verschiedenen Systemen der Altersvorsorge. Dabei kennt er die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge nicht nur aus der Theorie, sondern auch aus der praktischen Beratung und Begleitung von Versicherten, Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Rentnern.

Qualifikationen, Aus- und Weiterbildungen:

• Versicherungskaufmann (IHK)
• Generationenberater (IHK)
• Seniorenberater (NWB-Akademie)
• Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
• Rentenberater (RDG)

Seine langjährige Erfahrung aus Beratung, Weiterbildung und Praxis ermöglicht ihm einen systemübergreifenden Blick auf die Stärken und Schwächen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

#GesetzlicheRente #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Sozialstaat #Rentenpolitik

Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG).

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Viele deutsche Rentner leben dauerhaft in den USA oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands. Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente weiter auszahlen kann, müssen viele Rentenempfänger im Ausland regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Das geschieht über die sogenannte Lebendbescheinigung.

Doch was passiert, wenn dieses Schreiben gar nicht ankommt?

Warum gibt es die Lebendbescheinigung?

Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Rentenzahlungen ins Ausland weiterhin berechtigt sind. Dafür wird ein Schreiben mit einer individuellen Referenznummer verschickt. Mit dieser Nummer kann die Lebensbestätigung eindeutig zugeordnet werden.

Das Problem: Der Brief kommt nicht an

Gerade bei Auslandsanschriften kann Post verloren gehen, verspätet zugestellt werden oder an eine alte Adresse laufen. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Rentenzahlung plötzlich ausbleibt.

Wichtig: Nicht abwarten! Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden.

Was sollten Betroffene tun?

Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich schnell mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und mitteilen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Rentenversicherungsnummer
  • aktuelle Anschrift
  • Hinweis, dass die Unterlagen zur Lebendbescheinigung nicht eingegangen sind

Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Bereits kleine Fehler in der Adresse können dazu führen, dass wichtige Post nicht ankommt.

Wird die Rente endgültig gestrichen?

Nein. Wird die Zahlung wegen einer fehlenden Lebendbescheinigung gestoppt, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden zurückgehaltene Rentenbeträge in der Regel nachgezahlt.

Unterstützung durch Rentenberater

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Gerade bei Rentenzahlungen ins Ausland entstehen häufig Fragen zu Fristen, Nachweisen und Zuständigkeiten. Eine unabhängige Erstberatung durch einen Rentenberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln. Daneben sollten auch mögliche weitere Renten- und Sozialleistungsansprüche geprüft werden.

Wichtige Kontaktadressen

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 865-0
E-Mail: drv@drv-bund.de

Deutsche Post AG – Renten Service
13496 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 221 5692-777
E-Mail: w.ausland@deutschepost.de

Bei jeder Anfrage sollten die Rentenversicherungsnummer, der vollständige Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift angegeben werden.

#Auslandsrente #DeutscheRentenversicherung #Lebendbescheinigung #RentnerUSA #Rentenberatung

Kapitel 6b – Teil 12 – Die perfiden Fossil-Ideologen – Die ökonomische Systematik: Warum fossile Unternehmen den Umstieg fürchten

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Die fossile Lobby lebt nicht nur von politischen Parolen, sondern vor allem von einer ökonomischen Systematik, die ihr seit Jahrzehnten gigantische Profite sichert. Wer diese Systematik versteht, erkennt sofort, warum der Umstieg auf erneuerbare Energien für die Branche nicht attraktiv ist – und warum sie Bürgerenergie als Bedrohung wahrnimmt.

A) Warum der Umstieg so unattraktiv ist

Öl, Gas und Kohle sind Ressourcen, die sich perfekt für Monopolstrukturen eignen. Wenige große Player kontrollieren Förderung, Transport und Verkauf. Gewinne lassen sich zentralisieren, Preise in Absprache beeinflussen.

Wind und Sonne dagegen sind prinzipiell für alle zugänglich. Jeder kann ein Dach mit Photovoltaik bestücken oder sich an einem Windpark beteiligen. Das bedeutet: viele Anbieter, viel Konkurrenz, sinkende Preise. Für die fossile Lobby ein Albtraum – sie verliert ihre Alleinstellung.

B) Die Rolle der großen Energieversorger

Konzerne wie EnBW, E.ON, RWE oder Vattenfall verdienen am Stromverkauf – egal ob fossile oder erneuerbare Quellen. Aber: Ihr Geschäftsmodell funktioniert am besten, wenn der Preis hoch bleibt.

Das Interesse an Erneuerbaren besteht nur, wenn sie selbst die großen Player bleiben. Bürgerenergie, Genossenschaften und kommunale Projekte stören diesen Plan. Deshalb fördern die großen Konzerne Erneuerbare oft nur dann, wenn sie die Kontrolle behalten und die Preise diktieren können.

C) Das Merit-Order-Prinzip – einfach erklärt

Der Strommarkt in Deutschland funktioniert nach der sogenannten Merit-Order. Dabei werden alle Kraftwerke nach ihren Grenzkosten sortiert:

  • Erneuerbare (Wind, Sonne) → fast 0 € Grenzkosten
  • Laufwasser, Kernkraft → niedrig
  • Kohle → mittel
  • Gas → teuer

Der Preis für alle richtet sich nach dem teuersten Kraftwerk, das noch gebraucht wird.

Beispiel:
Wind: 20 GW zu 0 €/MWh
Solar: 10 GW zu 0 €/MWh
Kohle: 20 GW zu 50 €/MWh
Gas: 10 GW zu 100 €/MWh

Insgesamt braucht das Netz 60 GW. Damit wird Gas benötigt – also setzt Gas mit 100 €/MWh den Marktpreis.

→ Alle anderen – auch Wind und Solar – bekommen diesen hohen Preis.
→ Für Konzerne ist das perfekt: Sie produzieren günstig, kassieren aber auf Basis des teuersten Preissetzers.

D) Warum die fossile Lobby konservativ-rechte/neoliberale Kräfte braucht

Damit dieses System bestehen bleibt, braucht die fossile Lobby politische Schutzmächte.

  • CDU/CSU blockieren Bürgerenergie mit Regeln und sprechen von „Realismus“.
  • FDP verteidigt angeblich „freie Märkte“ – in Wahrheit die Monopolrenditen.
  • AfD macht Stimmung gegen Klimaschutz und liefert populistische Parolen, um Bürger gegen Wind und Solar aufzubringen.

Progressive Kräfte würden diese Strukturen regulieren und den Markt öffnen – für die fossile Lobby die größte Gefahr.

E) Resümee

Die fossile Lobby verteidigt nicht einfach nur Öl, Gas und Kohle – sie verteidigt ein Profitmodell, das auf Marktmacht, Monopolen und künstlich hohen Preisen basiert.

Je mehr Bürger selbst Energie erzeugen, desto mehr Konkurrenz entsteht – und desto schwächer wird die alte Ordnung. Deshalb werden fossile Narrative gestützt, deshalb werden konservative und rechte Parteien hofiert.

Am Ende geht es nicht um Ideologie, sondern um Macht und Geld. Klimaschutz bedeutet auch: die fossilen Monopole zu brechen.

F) Steuerflucht durch Lizenz- und Gewinnabführungsverträge

Fossile Unternehmen – aber auch große Energieversorger – arbeiten oft mit Lizenzverträgen und Gewinnabführungsverträgen.

  • Deutsche Unternehmen zahlen Lizenzgebühren an ihre ausländischen Mutterkonzerne.
  • Gewinne werden so in Länder mit 0 % oder sehr niedrigen Steuersätzen (z. B. 15 %) verschoben.
  • Die Wertschöpfung passiert hier, aber die Steuer fließt ins Ausland.

Dazu kommt ein zweiter Skandal: Die Umweltschäden – CO₂-Ausstoß, Luftverschmutzung, Klimafolgen – bleiben in Deutschland und werden von allen Steuerzahlern getragen.

→ Gewinne werden privatisiert, Kosten sozialisiert.

#FossileLobby
#Steuertricks
#MeritOrder
#Energiewende
#Klimakrise

Kapitel 6b – Teil 7 – Die perfiden Fossil-Ideologen – Die politischen Helfer der Fossil-Ideologen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Die Fossil-Ideologen wären ohne ihre politischen Helfer machtlos. Erst durch Abgeordnete, Minister und Parteifunktionäre erhalten die Lobbyforderungen ihren direkten Zugang in die Gesetzgebung. Damit wird aus Lobbyarbeit konkrete Politik.

CDU/CSU

Von Friedrich MerzTilman KubanKatharina Reiche:

Viele Köpfe der Union wiederholen wie ein Echo die Narrative der fossilen Lobby.

Begriffe wie „Technologieoffenheit“ oder „Standortschutz“ stammen oft direkt aus den Papieren der Energiekonzerne.

FDP

Die FDP inszeniert sich als Partei der Freiheit, ist aber längst Sprachrohr der fossilen Industrie.

Sie blockiert ambitionierte Klimagesetze, schwächt Förderprogramme und stellt das kurzfristige Interesse der Konzerne über die Zukunft des Landes.

AfD und BSW

Noch radikaler treten AfD und BSW auf.

Sie würden sofort Öl und Gas aus Russland importieren – und damit den Kreml-Krieg in der Ukraine direkt mitfinanzieren.

Damit sind sie nicht nur fossile Helfer, sondern auch geopolitische Brandstifter.

Was bleibt?

Die politischen Helfer der Fossil-Ideologen sitzen in den Parlamenten und Regierungen.

Sie sind das Einfallstor, durch das Lobbyinteressen zur Staatsräson werden.

Wer Klimaschutz ernst meint, muss diese Verbindungen klar benennen – und politisch zurückdrängen.

#FossileLobby #Klimaschutz #Energiewende #Politik #Lobbyismus

Erben, Pflichtteil, Pflegeheim und Sozialamt: Warum viele Familien die Folgen erst erkennen, wenn es zu spät ist

Das Erbrecht kann unerwartete Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist. Werner Hoffmann, ein erfahrener Rentenberater und Generationenberater, erklärt, wie Pflichtteilsansprüche und Sozialhilfeleistungen das Erbfallgeschehen beeinflussen können. Er bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Aspekte, die unverheiratete Paare und Ehepaare in Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft betreffen.

Quelle: https://notfallordner.blog/erben-pflichtteil-pflegeheim-und-sozialamt-warum-viele-familien-die-folgen-erst-erkennen-wenn-es-zu-spaet-ist/

Pflegeschock 2027: Regierung plant Rentenkürzungen für pflegende Angehörige

Pflegeschock 2027: Regierung plant Rentenkürzungen für pflegende Angehörige

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause – oft neben dem Beruf, häufig unter großer körperlicher und psychischer Belastung. Nun sorgt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für heftige Kritik: Ab 2027 sollen die Rentenansprüche pflegender Angehöriger deutlich sinken. Besonders betroffen wären Menschen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für sie könnten zusätzliche Rentenansprüche aus der Pflege sogar vollständig entfallen.

Der Hintergrund: Bislang zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen. Diese Beiträge sollen künftig um rund 30 Prozent reduziert werden. Die Bundesregierung begründet dies mit der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung und erhofft sich dadurch erhebliche Einsparungen.

Für viele Betroffene hätte dies spürbare Folgen. Wer heute einen Angehörigen mit hohem Pflegegrad versorgt, kann dadurch zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Nach den aktuellen Plänen würden diese Ansprüche künftig deutlich geringer ausfallen. Je länger die Pflege dauert, desto größer wird der Verlust bei der späteren Rente.

Besonders umstritten ist die geplante Regelung für Personen, die bereits eine Altersrente beziehen und trotzdem Angehörige pflegen. Für diese Gruppe sollen künftig keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr aufgebaut werden können. Kritiker sprechen deshalb von einer faktischen 100-Prozent-Kürzung der bisherigen Rentengutschriften für pflegende Senioren.

Dabei wird häufig übersehen, welchen enormen volkswirtschaftlichen Wert die häusliche Pflege besitzt. Würden alle pflegenden Angehörigen ihre Tätigkeit einstellen, müssten deutlich mehr Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen versorgt werden. Die Kosten für die Sozialversicherungssysteme würden dadurch massiv steigen.

Der Widerstand gegen die Pläne wächst. Sozialverbände, Pflegeorganisationen und auch Politiker verschiedener Parteien warnen davor, dass ausgerechnet diejenigen belastet werden, die das Pflegesystem tagtäglich stützen. Ohne die Millionen pflegenden Angehörigen würde die Pflege in Deutschland schon heute an ihre Grenzen stoßen.

Die Diskussion zeigt erneut ein grundlegendes Problem: Während die Politik die häusliche Pflege als unverzichtbar bezeichnet, sollen gleichzeitig Leistungen gekürzt werden, die ursprünglich als Anerkennung und Ausgleich für die Pflegearbeit geschaffen wurden.

Sollten die Pläne umgesetzt werden, wäre dies für viele pflegende Angehörige ein fatales Signal: Mehr Verantwortung übernehmen, aber künftig weniger Anerkennung erhalten.

Die Frage lautet deshalb: Wer soll künftig noch bereit sein, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, wenn ausgerechnet diejenigen finanziell benachteiligt werden, die das Pflegesystem jedes Jahr um Milliarden entlasten?

#Pflege
#PflegendeAngehörige
#Rente
#Pflegereform
#Altersvorsorge

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