Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.

Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.

Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können

Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.

Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.

Geplant ist:

  • Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
  • Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
  • Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
  • Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.

Wichtige Klarstellung

Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.

Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.

Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.

603 Euro ab 1. Januar 2026

Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.

In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.

Warum das relevant ist

Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.

Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.

#Minijob #603Euro #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/renten-kehrtwende-ab-juli-2026-minijobber-sollen-eine-zweite-chance-bekommen-2/

Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Versicherungsältester – Rentenantrag bei der Gemeinde: Wo liegen die Unterschiede?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) ,

www.Renten-Experte.de

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Wer sich mit seiner gesetzlichen Rente beschäftigt, stößt schnell auf verschiedene Anlaufstellen. Häufig genannt werden der unabhängige Rentenberater, der Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung oder die Rentenantragstelle bei der Gemeinde beziehungsweise im Rathaus. Viele Menschen glauben, dass alle drei dasselbe leisten. Tatsächlich gibt es jedoch wichtige Unterschiede.

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Der unabhängige Rentenberater (nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Ein Rentenberater ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter, unabhängiger Berater für Rentenrecht – je nach Registrierung auch für betriebliche Altersversorgung – und darf Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht erbringen. Dazu kann auch Unterstützung bei sozialrechtlichen Ansprüchen gehören, etwa bei Pflegeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung.

Der Rentenberater prüft nicht nur Formulare, sondern analysiert die gesamte Rentensituation. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs,
  • strategische Beratung zur optimalen Rentenentscheidung,
  • Bewertung von Kindererziehungs-, Ausbildungs- oder Pflegezeiten,
  • Berechnung der wirtschaftlich günstigsten Rentenvariante,
  • Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Rentenberater arbeitet unabhängig von der Rentenversicherung und vertritt ausschließlich die Interessen seiner Mandanten.

Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung

Versicherungsälteste sind ehrenamtliche Helfer der Deutschen Rentenversicherung. Sie unterstützen Versicherte vor allem organisatorisch.

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Typische Aufgaben sind:

  • Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen,
  • Weiterleitung von Unterlagen an die Rentenversicherung,
  • allgemeine Auskünfte zum Ablauf des Verfahrens.

Eine unabhängige Rechtsberatung oder strategische Rentenplanung gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben.

Rentenantragstellung bei der Gemeinde oder im Rathaus

Auch viele Städte und Gemeinden helfen bei der Rentenantragstellung. Mitarbeiter nehmen die Daten auf und leiten den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Diese Unterstützung ist in der Regel auf die Antragstellung beschränkt.

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Kosten – ein wichtiger Unterschied

Versicherungsälteste und kommunale Stellen helfen kostenlos bei der Antragstellung. Ein unabhängiger Rentenberater arbeitet dagegen gegen Honorar.

Diese Kosten können sich jedoch häufig lohnen. Ein Rentenberater kann zum Beispiel prüfen, ob bestimmte Unterlagen überhaupt eingereicht werden sollten oder ob sie die spätere Rente sogar reduzieren könnten. Auch bei komplexeren Themen – etwa betrieblicher Altersversorgung oder der späteren Höhe einer Witwenrente – kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

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Resümee

Gemeinde und Versicherungsälteste helfen vor allem beim Ausfüllen des Rentenantrags. Der unabhängige Rentenberater hilft dagegen bei der Entscheidung, welche Schritte für die eigene Rentensituation tatsächlich sinnvoll sind.

#Rentenberatung #Rentenberater #Rente #DeutscheRentenversicherung #Altersvorsorge

Ki-generierte Fotos

*Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Beratung und strategische Prüfung der Rentensituation.

**Versicherungsältester – Unterstützung beim Ausfüllen und Weiterleiten von Rentenanträgen.

***Gemeinde oder Rathaus – Unterstützung bei der Aufnahme des Rentenantrags.

****Drei Wege zur Rentenberatung – Antragshilfe oder strategische Beratung.

Quelle: https://rentenberater.blog/unabhaengiger-rentenberater-rdg-versicherungsaeltester-rentenantrag-bei-der-gemeinde-wo-liegen-die-unterschiede/

Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

  • dem persönlichen Gesundheitszustand,
  • der statistischen Lebenserwartung,
  • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
  • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
  • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
  • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
  • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
  • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de

Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

Hashtags:
#Rente #FrüherInRente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Rentenplanung

Quelle: https://rentenberater.blog/frueher-in-rente-aber-bitte-nicht-blind-die-ganze-wahrheit-ueber-sonderbeitraege/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

  • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
  • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

Alter vs. neue Witwenrente

Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


Einkommensanrechnung

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
  • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
  • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


Änderungen ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


Mein Rat

  • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
  • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
  • Melde Einkommensänderungen sofort,
  • Hol dir unabhängige Beratung.

Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


Weitere Informationen und persönliche Beratung:
www.renten-experte.de

Nützlicher Zusatz:

www.not-fallordner.de


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#Rente #Witwenrente #Rentenberater #SGBVI #Sozialrecht #Vorsorge #Finanzwissen #Frauen #Rentenrecht

Quelle: https://rentenberater.blog/tipp-vom-rentenberater-bei-witwenrente-teil-2-die-gesetzlichen-grundlagen-und-was-sich-ab-2025-aendert/

Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

Was ändert sich 2026?

1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

#Witwenrente #Hinterbliebenenversorgung #Rentenrecht #Rente2026 #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/witwenrente-2026-diese-aenderungen-koennen-tausende-euro-unterschied-machen/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

Ein Beitrag von
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

www.not-fallordner.de

bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
www.renten-experte.de


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#Rente #Witwenrente #Rentenberater #Sozialrecht #Frauen

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

Zum Vorlesen

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FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente

Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de .

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

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2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

——

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
  • etc.

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.

Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.

Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

——-

Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

—-

In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

——

Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

Warum behaupten immer wieder einzelne politische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Zum Vorlesen:

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Rentenschock https://youtu.be/9cjsPvf8dRo?si=tH8Rg6zI7XQ_p8KX

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV-Experte.de Renten-Experte.de

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

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Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

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Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

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In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

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Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

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Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Katastrophen-Alarm! Bist Du bereit, wenn, wenn das Chaos zuschlägt?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Onlineberatung 07156 9671900 www.not-fallordner.de

Vorsorge und Selbsthilfe in verschiedenen Krisensituationen

Nicht nur ein Unfall oder eine Krankheit mit anschließender Geschäftsunfähigkeit können einen Notfall verursachen.

Ein Notfallordner mit

  • Generalvollmacht inklusive Vorsorgevollmacht,
  • Notariell beurkundeten Testament,
  • Sorgerechtsverfügung, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind,
  • Kopie oder Original wichtiger Unterlagen (Kreditkarten, Personalausweis, Reisepass, Impfpass, verschlüsselte Kennwortübersicht aller Konten

ist eine wichtige Grundlage. Im Laptop eingescannte oder sonst digital gespeicherte Dokumente bringen nichts, da viele Unterlagen im Original irgendwann einmal benötigt werden.

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Aber auch andere Situationen machen eine persönliche Notfallvorsorge unumgänglich.

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Krisen können jederzeit auftreten – sei es durch Naturkatastrophen wie Unwetter und Hochwasser oder durch technische Zwischenfälle wie Stromausfälle.

Ein umfassender Notfallplan und präventive Maßnahmen können helfen, sich selbst und anderen in Notsituationen beizustehen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Maßnahmen zur Krisenvorsorge und Selbsthilfe.


Grundwissen für die Krisenbewältigung

1. Das eigene Wohnumfeld kennen

Ein fundiertes Wissen über die Umgebung kann entscheidend sein, um im Ernstfall schnell und effizient zu reagieren. Dazu gehören folgende Überlegungen:

  • Naturgefahren: Gibt es in der Nähe fließende Gewässer, die ein Hochwasserrisiko bergen?
  • Industrie & Gefahrenstoffe: Befinden sich Betriebe in der Nähe, die in Krisensituationen besondere Gefahren darstellen könnten?
  • Überschwemmungsgefahr: Gab es in der Vergangenheit Überschwemmungen durch Starkregen?
  • Brandschutz: Sind Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden? Sind Rettungswege und Fluchttüren frei zugänglich?

Zudem sollte man sich mit Fluchtwegen und Rettungsmöglichkeiten vertraut machen. Dazu gehört die Kenntnis von höhergelegenen Orten und sicheren Wegen dorthin.

2. Gemeinschaftliche Hilfe in Notfällen

Krisensituationen lassen sich besser bewältigen, wenn eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn oder Freunden besteht. Überlegen Sie, wer im Notfall helfen kann und tauschen Sie wichtige Kontaktdaten aus.

3. Frühzeitige Krisenwarnungen nutzen

Je früher man von einer Krise erfährt, desto besser kann man reagieren. Es gibt verschiedene Warnsysteme, die genutzt werden sollten:

  • Warn-App NINA: Kostenlose App mit aktuellen Warnungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
  • Durchsagen von Feuerwehr und Polizei: Offizielle Informationen über Lautsprecherdurchsagen.
  • Sirenen: Im Landkreis Ludwigsburg gibt es bereits ein Sirenennetz im Aufbau, das zwei Signalarten nutzt:
    • Warnung: Ein- und abschwellender Heulton (1 Minute) → Sofort Schutz suchen, Fenster und Türen schließen, Medien verfolgen, Nachbarn informieren.
    • Entwarnung: Dauerton (1 Minute) → Gefahr vorüber.

Weitere Informationen sind beispielsweise auch auf der Internetseite des Landkreises Ludwigsburg abrufbar.

4. Notrufnummern speichern

Legen Sie die wichtigsten Notrufnummern als Merkzettel in der Nähe Ihres Telefons oder speichern Sie sie im Handy:

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr & Rettungsdienst: 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Giftnotruf Freiburg: 0761 19240
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

Bei einem Notruf ist es wichtig, klare Informationen bereitzustellen:

  1. WO ist der Unfallort?
  2. WAS ist passiert?
  3. WER ruft an?
  4. WARTEN auf Rückfragen der Einsatzkräfte.

Private Notfallvorsorge

Jeder sollte für den Ernstfall gerüstet sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt einen Vorrat für mindestens 10 Tage.

1. Lebensmittel- und Wasservorräte

Ein Notvorrat sollte aus haltbaren Lebensmitteln bestehen, die ohne Kühlung lagerfähig sind. Dazu gehören:

  • Trinkwasser: 2 Liter pro Person und Tag (empfohlen: 20 Liter für 10 Tage)
  • Grundnahrungsmittel: Nudeln, Reis, Kartoffeln (3,5 kg pro Person)
  • Gemüse & Hülsenfrüchte: Dosen oder getrocknete Produkte (4 kg pro Person)
  • Obst & Nüsse: Lang haltbare Produkte wie Trockenobst oder Dosenfrüchte (2,5 kg pro Person)
  • Milchprodukte: H-Milch, Milchpulver (2,6 kg pro Person)
  • Fleisch, Fisch & Eier: Dosenfleisch, getrocknete Eier (1,5 kg pro Person)
  • Fette & Öle: Pflanzliche Öle, Butter (0,357 kg pro Person)
  • Sonstiges: Honig, Schokolade, Salz, Fertiggerichte (nach Belieben)

Falls eine Kühlung ausfällt (z. B. durch einen Stromausfall), sollten die Vorräte auch ohne Kühlung haltbar sein.

2. Wichtige Haushaltsgegenstände

Neben Lebensmitteln sind weitere Dinge entscheidend:

  • Hausapotheke: Verbandkasten, persönliche Medikamente, Schmerzmittel, Desinfektionsmittel, Fieberthermometer.
  • Hygieneartikel: Seife, Waschmittel, Zahnbürsten, Toilettenpapier, Müllbeutel, Handschuhe, Kerzen, Taschenlampen, Reservebatterien.
  • Brandschutz: Feuerlöscher, Rauchmelder, Löschdecke.
  • Campingausrüstung: Spirituskocher mit Brennmaterial (nur im Freien benutzen!), Batteriebetriebene Rundfunkgeräte.

3. Notfallrucksack für Evakuierung

Falls Sie das Haus kurzfristig verlassen müssen (z. B. wegen Hochwasser oder Feuer), sollte ein Notfallrucksack bereitstehen mit:

  • Persönlichen Medikamenten
  • Behelfsmäßiger Schutzkleidung
  • Unterwäsche, warme Kleidung
  • Gummistiefeln und festem Schuhwerk
  • Essen & Trinken für einige Stunden
  • Arbeits- und Schutzhandschuhe
  • Wichtige Dokumente (z. B. Ausweis, Versicherungspapiere)
  • Fotokopien wichtiger Unterlagen

Fazit: Gut vorbereitet ist halb gerettet

Die richtige Vorbereitung kann in einer Krise überlebenswichtig sein. Wissen über das eigene Wohnumfeld, Vorräte für den Notfall und eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn helfen, schwierige Situationen sicherer zu bewältigen. Nutzen Sie moderne Warnsysteme und speichern Sie Notfallkontakte, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Wer vorbereitet ist, kann nicht nur sich selbst, sondern auch anderen helfen

Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 2

Nachdem wir bereits wichtige Grundlagen der Krisenvorsorge sowie private Notfallmaßnahmen behandelt haben, gehen wir nun gezielt auf das richtige Verhalten bei akuten Gefahrenlagen wie Bränden, Unwettern und Hochwasser ein.


1. Was tun bei einem Brand?

Ein Brand kann sich innerhalb weniger Minuten ausbreiten. Betroffenen bleiben oft nur etwa 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Daher ist es entscheidend, sich auf solche Situationen vorzubereiten und im Ernstfall richtig zu handeln.

Sofortmaßnahmen bei einem Brand

  • Den Brandherd „im Keim ersticken“: Falls gefahrlos möglich, sollte das Feuer sofort gelöscht werden.
  • Achtung bei Fettbränden! Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen! Es besteht Explosionsgefahr durch Stichflammen. Stattdessen:
    • Energiequelle abschalten.
    • Pfanne mit einem Deckel ersticken.
    • Spezielle Fettbrandlöscher (Brandklasse F) verwenden.
  • Elektrischen Strom ausschalten: Falls gefahrlos möglich, den Strom abschalten, um elektrische Brände zu verhindern.
  • Nie gegen den Wind löschen: Feuer immer von unten nach oben und von der Seite bekämpfen, um Rauch- und Stichflammen zu vermeiden.
  • Rauchgasvergiftung vermeiden: Verqualmte Räume sollten nur kriechend verlassen werden, da sich giftige Gase am Boden sammeln.
  • Falls Löschen nicht möglich ist:
    • Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen, um dem Feuer Sauerstoff zu entziehen.
    • Sofort den Raum verlassen.
    • Notruf 112 wählen und folgende Infos übermitteln:
      1. Wo ist der Brand?
      2. Was ist passiert?
      3. Wer ruft an?
      4. Warten auf Rückfragen.

Beim Verlassen des Gebäudes

  • Notfallgepäck (falls vorbereitet) mitnehmen.
  • Niemals sich oder andere in Gefahr bringen, um Gegenstände zu retten!
  • Alle Türen schließen (nicht abschließen!), um die Brandausbreitung zu verlangsamen.
  • Bei Feuerwehreintreffen den Einsatzkräften sofort Informationen über gefährdete Personen oder mögliche Explosionsgefahren geben.

2. Verhalten bei Unwettern

Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf und können erhebliche Schäden verursachen. Durch rechtzeitige Wetterwarnungen lassen sich viele Gefahren verringern. Warnsysteme wie die Warn-App NINA oder Wettervorhersagen des DWD sollten regelmäßig überprüft werden.

Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden

  • Dachdeckung überprüfen und Sturmhaken befestigen.
  • Schneefanggitter anbringen, falls das Dach eine hohe Neigung hat.
  • Windrispen an Dächern sichern, um Sturmschäden zu verhindern.
  • Bäume auf Standfestigkeit überprüfen und umsturzgefährdete Äste entfernen.
  • Markisen und Überdachungen befestigen.
  • Gartenmöbel und Fahrräder rechtzeitig sichern.

Während eines Sturms

Im Haus

  • Fenster und Rollläden schließen.
  • Stabile Innenräume aufsuchen, Keller meiden (Gefahr durch Wassereinbruch).
  • Elektrische Geräte bei drohendem Blitzschlag vom Netz nehmen.

Im Freien

  • Offene Flächen meiden.
  • Schutz in Gebäuden oder unter stabilen Brücken suchen.
  • Bäume, Masten und Zäune meiden.
  • Bei Hagel Kopf und Nacken mit einer Tasche oder den Händen schützen.

Im Auto

  • Auto nicht unter Bäumen parken.
  • Falls ein Unwetter aufzieht, anhalten und im Fahrzeug bleiben, ohne metallische Teile zu berühren.

3. Hochwasser – Vorbeugung und Verhalten

Durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse immer häufiger auf und können außerhalb von Flussgebieten zu Überschwemmungen führen. Präventive Maßnahmen helfen, Schäden zu begrenzen.

Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser

  • Rückstauklappen in Abwasserleitungen installieren und regelmäßig warten.
  • Leistungsstarke Tauchpumpen für das Abpumpen von Wasser bereithalten.
  • Fliesenböden und wasserfeste Dämmmaterialien in gefährdeten Räumen nutzen.
  • Hausanschlusskästen sichern und Überflutungsschächte anlegen.
  • Tanks und Öltanks befestigen, um Umweltschäden zu vermeiden.
  • Notstromaggregate und Pumpen für den Betrieb im Notfall bereithalten.

Was tun, wenn Hochwasser droht?

  • Gefährdete Personen frühzeitig in Sicherheit bringen.
  • Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
  • Kellerräume und tiefliegende Bereiche meiden.
  • Auto auf höhergelegene Parkplätze bringen.
  • Notfallrucksack griffbereit halten.

Hilfe nach der Überschwemmung

  • Nur mit Schutzausrüstung in das Gebäude zurückkehren.
  • Elektrische Anlagen erst nach Prüfung wieder in Betrieb nehmen.
  • Trinkwasserqualität prüfen lassen.
  • Putz und Dämmstoffe austauschen, wenn sie durch Wasser beschädigt wurden.

Fazit: Vorbereitung rettet Leben

Brände, Unwetter und Hochwasser stellen ernsthafte Gefahren dar. Wer vorbereitet ist, kann Schäden minimieren und sich selbst sowie andere schützen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

  1. Risikobewusstsein: Die eigene Umgebung auf Gefahren hin überprüfen.
  2. Notfallplanung: Wichtige Telefonnummern speichern, Notfallrucksack bereitstellen.
  3. Bauliche Maßnahmen: Haus und Garten auf Extremwetter vorbereiten.
  4. Frühzeitige Warnungen nutzen: Apps wie NINA oder DWD-Wetterwarnungen beachten.
  5. Richtiges Verhalten im Ernstfall: Ruhe bewahren, Feuer & Wasser meiden, auf Sicherheit achten.

——

Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 3

In diesem Abschnitt geht es um konkrete Maßnahmen zur Vorbereitung auf Hochwasser und Stromausfälle sowie das Verhalten im Ernstfall.


1. Hochwasser – Prävention und Verhalten

Hochwasser kann durch starke Regenfälle, schmelzenden Schnee oder übertretende Flüsse entstehen. Besonders durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse häufiger auf und sorgen auch abseits großer Gewässer für Überschwemmungen.

Präventive Maßnahmen bei Hochwassergefahr

  • Sandsäcke, Schalbretter und wasserfeste Sperrholzplatten besorgen, um Eingänge und Fenster zu sichern.
  • Gefährliche Stoffe und Chemikalien außer Reichweite von Wasser lagern.
  • Kellerräume räumen, falls Grundwasser eindringen könnte.
  • Wertvolle Gegenstände in höher gelegene Räume bringen.
  • Heizöltank gegen Auftrieb sichern, indem er an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert wird.
  • Notvorräte und Rückstauklappen überprüfen, um unkontrolliertes Wasser aus der Kanalisation zu verhindern.
  • Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
  • Insektenschutzmittel bereithalten, da Hochwasser oft Mücken und andere Schädlinge ins Haus bringt.
  • Kinder aus dem Gefahrenbereich entfernen.
  • Auto auf höher gelegene Parkplätze fahren, um Wasserschäden zu vermeiden.

Wenn Hochwasser eintritt

  • Fenster und Türen schließen, um das Eindringen von Wasser zu minimieren.
  • Strom abschalten, um Kurzschlüsse und lebensgefährliche Stromschläge zu verhindern.
  • Häuser nicht verlassen, da schnell fließendes Wasser sehr gefährlich sein kann.
  • Hochwassergebiete mit dem Auto meiden, da Fahrzeuge bereits bei 30 cm Wassertiefe weggeschwemmt werden können.
  • Hilfe für Nachbarn und Bedürftige organisieren, aber sich nicht selbst in Gefahr bringen.
  • Vorsicht bei einsturzgefährdeten Gebäuden und Straßen.

Nach dem Hochwasser

  • Abwarten, bis der Grundwasserspiegel gesunken ist, bevor man mit dem Abpumpen beginnt.
  • Wasserreste und Schlamm so schnell wie möglich entfernen, um Schimmelbildung zu verhindern.
  • Elektrik, Heizöltanks und Baustatik von Fachleuten überprüfen lassen.
  • Kontaminierte Lebensmittel und kaputte Möbel fachgerecht entsorgen.
  • Gemüse und Obst aus überfluteten Gärten nicht verzehren, da es mit Schadstoffen belastet sein kann.

2. Stromausfall – Was tun, wenn der Strom weg ist?

Stromausfälle können durch Unwetter, Sabotage oder technische Defekte verursacht werden. Besonders großflächige, langanhaltende Stromausfälle stellen eine ernste Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser dar.

Vorbereitung auf einen Stromausfall

  • Taschenlampen und Kerzen bereithalten, um sich in der Dunkelheit orientieren zu können.
  • Bargeld im Haus haben, da EC-Karten und Geldautomaten ohne Strom nicht mehr funktionieren.
  • Notstromversorgung für Heizungen in Betracht ziehen, um Wärmeausfälle zu vermeiden.
  • Informationen über Notstromversorgungen und Katastrophenschutzmaßnahmen einholen.

Während eines Stromausfalls

  • Batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten.
  • Heizungsausfall beachten:
    • Fenster und Türen geschlossen halten.
    • Räume mit Decken und Vorhängen isolieren.
    • Kerzen sicher nutzen (Stoßlüften nicht vergessen!).
    • Warme Kleidung anziehen.
    • Falls ein Kamin vorhanden ist, für ausreichend Brennmaterial sorgen.

Notfallmaßnahmen bei Hunger

  • Elektroherde funktionieren nicht – stattdessen Campingkocher oder Grill nutzen.
  • Kein offenes Feuer in der Wohnung verwenden! Erstickungs- und Brandgefahr!
  • Lebensmittel aus dem Gefrierschrank möglichst schnell verwerten, bevor sie verderben.

Kommunikation bei Stromausfall

  • Notrufe bevorzugt über das Festnetz oder Feuerwehrhäuser absetzen, da Handynetze schnell überlastet sein können.
  • Feuerwehrhäuser als Notfall-Anlaufstellen nutzen, um Hilfe zu bekommen.
  • Leuchttürme des Katastrophenschutzes aufsuchen, falls Telefon- und Internetnetze ausfallen.

Wenn Angehörige Pflege benötigen

  • Rettungsdienst frühzeitig informieren, falls lebenswichtige Geräte ohne Strom ausfallen.
  • Erreichbarkeit sicherstellen, um Notfälle melden zu können.
  • Wichtige Medikamente und medizinische Geräte griffbereit halten.

3. Katastrophenschutz-Leuchttürme

In großen Krisensituationen kann es vorkommen, dass Telefon- und Internetnetze ausfallen. Dann ist es schwierig, Hilfe zu rufen. Der Landkreis Ludwigsburg hat dafür spezielle Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet, die als Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen.

Was ist ein Katastrophenschutz-Leuchtturm?

  • Feuerwehrhäuser oder andere Gebäude mit Notstromversorgung.
  • Anlaufstelle für Bürger, um Notrufe abzusetzen.
  • Verbindung zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
  • Erkennbar an einem offiziellen Schild mit Katastrophenschutz-Logo.

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend!

Hochwasser, Stromausfälle und andere Krisen sind unvorhersehbar, doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Schäden minimieren. Die wichtigsten Punkte:

  1. Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen, um sich und das Haus zu sichern.
  2. Bei Stromausfällen alternative Licht- und Heizquellen bereithalten.
  3. Lebensmittel- und Wasservorräte anlegen, um Versorgungsengpässe zu überbrücken.
  4. Notfallkontaktstellen wie Feuerwehrhäuser oder Leuchttürme kennen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten.

Mit diesen Maßnahmen ist man bestens gewappnet, um Krisensituationen sicher zu überstehen

CDU-Hardliner Linnemann packt die Abrissbirne aus: Bürgergeld weg, Härte nur für Klimakleber – und Spahn & Amthor mischen auch mit!

Ein Beitrag von

#Christoph #Bautz.

Louis Klamroth:

„Herr Linnemann, die Unionsfraktion hat letztes Jahr im Bundestag gefordert, Straßenblockaden härter bestrafen zu können.

Ich zitiere aus dem Antrag. Täter sollen härter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen.

Etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt.

Verstehe ich Sie richtig?

Sie wollen das Landwirte härter bestraft werden, wenn sie unangemeldet Häfen zum Beispiel blockieren, wie heute in Hamburg? „

Carsten Linnemann (CDU):

„Da ging es um die Klimakleber.

Und ich finde, dass man die Landwirte nicht mit den Klimakklebern vergleichen kann. Auch wenn es jetzt hier Gelächter gibt.“

Das Gelächter ist durchaus berechtigt und zeigt vor allem eine Sache:

Der Merz-Union und damit auch Linnemann geht es in vielen Sachen um ihre ganz eigene Art von Gerechtigkeit und Rechtsverständnis.

Umso mehr sollten wir uns bei den kommenden Koalitionsgesprächen Sorgen machen, denn ausgerechnet diese 3 CDUler werden prominent auftreten.

▪️ Jens Spahn für Wirtschaft
▪️ Philipp Amthor für „Staatsmodernisierung“
▪️ Und der Hardliner Carsten Linnemann für Arbeit und Soziales

Was für ein Gruselkabinett für die Koalitionsverhandlungen und was für eine Reise zurück in die Vergangenheit.

Warum ist das so?

Ein Beispiel sehen wir oben.

Linnemanns Auslegung des Grundgesetzes lässt erahnen, wie radikal er bei Arbeit und Soziales vorgehen will.

In der Vergangenheit betonte er mehrmals, dass er das Bürgergeld abschaffen will.

Merz wiederholte diese Forderung am vergangenen Samstag.

Bei Verweigerung sollen Bezüge sogar zu 100% gestrichen werden dürfen. Das wiederum ist gegen die Verfassung.

Linnemann gilt als Hardliner in der Union und da verwundert es wenig, dass Jens Spahn ebenso prominent vorkommt wie Philipp Amthor – und das obwohl beide haben mehr als zweifelhafte Sachen zu verantworten.

Spahn mit seinen Maskendeals und seinem Villenkauf, Amthor mit seiner dubiosen Augustus Intelligence-Lobbyismus-Affäre.

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