Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

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Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

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FAKE-NEWS – Italienische Rente sei besser als die Deutsche Rente

Warum behaupten immer wieder einzelne rechtspolitische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die aus einem AfD-Narrativ stammt und insbesondere durch die AfD genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de .

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV- Experte.de Renten-Experte.de .

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung .

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen .

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter in Italuen auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Prozent in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

——

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien.

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten,
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung,
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte,
  • etc.

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Und das ist auch der Grund, warum der Bund einen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen muss.

Es liegt also nicht daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung als System schlecht ist, sondern die gesetzliche Rentenversicherung viele Leistungen mitfinanziert, die nichts mit dem Rentensystem zu tun hat.

Übrigens dies auch noch zu 1,3 % Verwaltungskosten, mit denen private Finanzinstitutionen nicht mithalten können.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %. Gesamtbetrag also 18,6 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

——-

Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

—-

In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

——

Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter,

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung,

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung,

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

——-

Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Rentenschock: Warum die Mär von der „besseren italienischen Rente“ nicht stimmt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Rentenexperte – www.Renten-Experte.de -.

Warum behaupten immer wieder einzelne politische Kreise, dass die Rente in Deutschland schlechter wäre, als in Italien?

Was steckt genau dahinter? 

Zum Vorlesen:

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Rentenschock https://youtu.be/9cjsPvf8dRo?si=tH8Rg6zI7XQ_p8KX

Die Behauptung, dass die Rente in Deutschland schlechter sei als in Italien, ist eine vereinfachte Darstellung, die oft von AfD-Anhängern und anderen Kritikern des deutschen Rentensystems genutzt wird, um Unzufriedenheit zu schüren.

Dahinter steckt eine Mischung aus Fakten und irreführenden Vergleichen. Schauen wir uns die wesentlichen Punkte an:

Rentenexperte – Renten-Experte.de

1. Höhere Rentenquote in Italien

   •   In Italien liegt das Rentenniveau (Rentenersatzquote) bei rund 80–90 % des letzten Nettoeinkommens, während es in Deutschland bei etwa 48 % (brutto) bzw. ca. 52–53 % (netto) liegt.

   •   Das bedeutet: Italiener erhalten einen größeren Teil ihres letzten Einkommens als Rente. Das Leben wird aber nicht aus Prozente bezahlt, sondern durch EURO!

Altersversorgung LOGO bAV-Experte.de Renten-Experte.de

2. Durchschnittsrente: In Deutschland oft höher in absoluten Zahlen

   •   Die durchschnittliche Rentenhöhe ist in Deutschland in absoluten Zahlen oft höher, weil die Löhne in Deutschland im Schnitt höher sind als in Italien.

   •   Beispiel:

      •   Durchschnittsrente in Italien: etwa 1.500–1.700 € brutto

      •   Durchschnittsrente in Deutschland: ca. 1.600–1.800 € brutto (West), oft zusätzlich mit betrieblicher/private Altersvorsorge oft noch höher.

   •   In Deutschland gibt es zudem viele Rentner mit niedrigen Renten, was den Durchschnitt drückt.

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

3. Finanzierung und Nachhaltigkeit

   •   Das italienische Rentensystem ist hochdefizitär und wird zu einem sehr großen Teil aus dem Staatshaushalt subventioniert. Italien gibt über 16 % seines BIP für Renten aus – Deutschland nur ca. 10 %.

   •   Das deutsche System ist stabiler finanziert, aber stärker auf Eigenverantwortung (z. B. größerer Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge) ausgerichtet.

4. Unterschiede im Renteneintrittsalter

Rente gesetzliche Rentenversicherung genießen

   •   In Italien gab es lange ein niedrigeres Renteneintrittsalter (oft unter 60 Jahren), während es in Deutschland auf 67 Jahre steigt.

   •   Das führt dazu, dass italienische Rentner länger Rente beziehen, was die hohen Kosten erklärt.

Inzwischen ist das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, steigt ab 2027 auf 67 Jahre + 3 Monate.

5. Wirtschaftliche Lage & Lebenshaltungskosten

   •   Italien hat eine schwächere Wirtschaft als Deutschland. Dadurch sind Löhne niedriger, und das gesamte Rentensystem ist stark belastet.

   •   Zudem sind Lebenshaltungskosten in Italien oft niedriger, besonders im Süden. Das bedeutet, dass eine geringere Rente teilweise ausreicht.

Warum wird diese Behauptung genutzt?

   •   Die AfD (und andere Kritiker) stellen gerne plakative Vergleiche an, ohne die komplexen Hintergründe zu erklären.

   •   Ihr Narrativ: „Die deutsche Regierung sorgt schlecht für ihre Rentner, während es andere Länder besser machen.“ Das passt zur generellen Unzufriedenheit mit der Sozialpolitik.

   •   Dabei wird aber ausgeblendet, dass das italienische Rentensystem nur durch hohe Staatsschulden funktioniert, während das deutsche Modell nachhaltiger ist.

Fazit

   •   Ja, die Rentenquote in Italien ist höher, aber die absoluten Renten sind oft nicht viel höher als in Deutschland.

   •   Italien subventioniert sein Rentensystem massiv und hat eine deutlich schlechtere Demografie und Wirtschaftsentwicklung als Deutschland.

   •   Das deutsche Rentensystem hat seine Schwächen, aber es ist langfristig stabiler finanziert.

Der Vergleich hinkt also, weil er nur die Prozentwerte betrachtet, aber nicht die absolute Rentenhöhe, Finanzierung und Nachhaltigkeit einbezieht.

——

Nicht zu vernachlässigen sind auch die Beitragszahlungen, die in Italien und Deutschland unterschiedlich sind!

Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland und Italien

Deutschland

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Rentenversicherungsbeiträge.

   •   Selbstständige können sich in bestimmten Fällen freiwillig versichern.

   •   Der Staat leistet Zuschüsse zur Rentenversicherung. Diese Zuschüsse sind jedoch nicht wegen einem falschen Finanzierungsform, sondern aufgrund der politisch motivierten Leistungsverbesserungen notwendig.

So bezahlt die gesetzliche Rente:

  • Für Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
  • Einen Zuschlag zur Grundrente/Grundsicherung
  • Für Politisch in der ehemaligen DDR Verurteilte

Rentenerhöhungen durch einen Bundeszuschuss.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.

   •   Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen den vollen Beitrag alleine.

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Westdeutschland: 7.550 € pro Monat

   •   Ostdeutschland: 7.450 € pro Monat

   •   Einkommen über diesen Grenzen bleibt beitragsfrei.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Neben den Beiträgen erhält die Rentenversicherung Zuschüsse aus Steuermitteln (ca. 100 Milliarden € jährlich).

Italien

Wer zahlt?

   •   Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge.

   •   Selbstständige und Freiberufler zahlen eigene Beiträge (mitunter stark variierende Sätze).

   •   Der Staat unterstützt das Rentensystem durch Zuschüsse.

Beitragssatz (Stand 2024)

   •   Arbeitnehmer zahlen 9,19 % des Bruttoeinkommens.

   •   Arbeitgeber zahlen 23,81 %, damit liegt die Gesamtbelastung bei 33 % des Bruttolohns.

   •   Selbstständige zahlen einen niedrigeren Beitragssatz (je nach Berufsgruppe unterschiedlich, meist zwischen 24–26 %).

Beitragsbemessungsgrenze

   •   Für Arbeitnehmer gibt es eine Obergrenze von etwa 105.000 € Bruttojahreseinkommen, darüber werden keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben.

Zusätzliche Finanzierung

   •   Italien nutzt neben Beiträgen auch erhebliche staatliche Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems, da es stark defizitär ist.

Fazit

Deutschland hat einen moderaten Beitragssatz mit einer 50:50-Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Selbstständige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung.

Italien hat einen höheren Gesamtbeitrag (33 %), wobei die Hauptlast auf den Arbeitgebern liegt.

Selbstständige zahlen je nach Berufsgruppe unterschiedliche Sätze.

Italiens Rentensystem ist stark subventioniert, da die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Deutschlands Rentensystem ist ebenfalls auf staatliche Zuschüsse angewiesen, aber in geringerem Ausmaß.

——-

Der Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung hinkt insoweit, wenn man behauptet, die Deutsche Rente sei schlechter, als die italienische Rente.

Ein Vergleich – wie prozentuale Rente im Vergleich zum Verdienst ist nicht zielführend.

Entscheidend ist die Höhe der gezahlten Rente in Euro.

Und hier kann man klar sagen, dass die durchschnittliche Altersversorgung in Deutschland nicht schlechter ist, sondern eher besser.

Und selbst bei der Durchschnittsbetrachtung aller Versicherten ist der Vergleich schwierig.

Grund:

In Deutschland gibt es für Selbstständige meist keine Pflicht zur Einzahlung, außer für bestimmte Berufsgruppen.

So gibt es in Deutschland viele Selbstständige, die nur zeitweise Rentenversicherungsbriträge eingezahlt haben (z. B. nur kurze Zeit angestellt gewesen waren, oder als Handwerker nur die Pflichtbeiträge über 18 Jahre) und dann privat (hoffentlich) vorgesorgt haben.

Da diese Personengruppen dann eine sehr niedrige gesetzliche Rente erhalten, wird der Wert der Durchschnittsrente gedrückt.

—-

In Italien hingegen besteht für Selbstständige eine allgemeine Beitragspflicht, und die Beiträge sind höher als in Deutschland.

——

Übrigens:

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist irreführend,

weil beide Systeme auf völlig unterschiedlichen Prinzipien beruhen und verschiedene Leistungen abdecken.

1. Die gesetzliche Rentenversicherung als umfassendes Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland und Italien ist nicht nur eine reine Altersvorsorge, sondern ein umfassendes soziales Sicherungssystem. Neben der Altersrente umfasst sie:

   •   Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten)

   •   Erwerbsminderungsrente (bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit)

   •   Rehabilitationsmaßnahmen (medizinische und berufliche Reha zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)

Diese Absicherung schützt nicht nur den Versicherten selbst, sondern auch dessen Familie und bietet Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

2. Die private Rentenversicherung als reine Kapitalleistung

Eine private Rentenversicherung oder private Altersvorsorgeprodukte sind dagegen reine Kapitalansparprodukte. Sie bieten in der Regel:

   •   Eine individuell vereinbarte Rentenzahlung im Alter

   •   Möglicherweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalauszahlung

   •   Je nach Tarif eine Hinterbliebenenoption, aber nur bei zusätzlicher Beitragszahlung

Private Rentenversicherungen leisten nicht bei Erwerbsminderung, finanzieren keine Reha-Maßnahmen und beinhalten keine automatische Absicherung für Hinterbliebene, es sei denn, man zahlt hohe Zusatzbeiträge.

3. Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die arbeitende Bevölkerung die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Dies gewährleistet eine solidarische Absicherung unabhängig von individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Die private Rentenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Wer nicht genug einzahlt oder schlechte Kapitalerträge hat, bekommt im Alter weniger oder im schlimmsten Fall gar nichts, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

4. Fehlende soziale Absicherung in der Privatvorsorge

Die private Altersvorsorge schützt nicht vor den sozialen Risiken, die durch Krankheit, Invalidität oder den Tod des Versorgers entstehen. Wer sich nur auf eine private Rente verlässt, muss zusätzlich:

   •   Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

   •   Eine Hinterbliebenenabsicherung finanzieren

   •   Für mögliche Reha-Maßnahmen selbst aufkommen

Das macht private Vorsorge teurer und unsicherer als das umfassende Absicherungssystem der gesetzlichen Rente.

Fazit

Ein Vergleich der gesetzlichen Rente mit einer privaten Rentenversicherung ist nicht zielführend, weil beide völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die gesetzliche Rente ist ein solidarisches Sozialversicherungssystem, das neben der Altersrente auch Schutz bei Invalidität, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bietet. Die private Altersvorsorge hingegen ist ein rein finanzielles Produkt, das keine dieser sozialen Absicherungen enthält. Wer allein auf private Vorsorge setzt, trägt ein erhebliches Risiko und muss zusätzliche Versicherungen abschließen, die hohe Kosten verursachen.

Zuletzt noch eine Anmerkung:

Dass die gesetzliche Rente – weder in Italien, Deutschland oder einem anderen Land – nie ausreichend sind, dürfte Jedem klar sein.

——-

Betriebliche oder private Vorsorge gehören deshalb zum MUSS.

Katastrophen-Alarm! Bist Du bereit, wenn, wenn das Chaos zuschlägt?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Onlineberatung 07156 9671900 www.not-fallordner.de

Vorsorge und Selbsthilfe in verschiedenen Krisensituationen

Nicht nur ein Unfall oder eine Krankheit mit anschließender Geschäftsunfähigkeit können einen Notfall verursachen.

Ein Notfallordner mit

  • Generalvollmacht inklusive Vorsorgevollmacht,
  • Notariell beurkundeten Testament,
  • Sorgerechtsverfügung, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind,
  • Kopie oder Original wichtiger Unterlagen (Kreditkarten, Personalausweis, Reisepass, Impfpass, verschlüsselte Kennwortübersicht aller Konten

ist eine wichtige Grundlage. Im Laptop eingescannte oder sonst digital gespeicherte Dokumente bringen nichts, da viele Unterlagen im Original irgendwann einmal benötigt werden.

——-

Aber auch andere Situationen machen eine persönliche Notfallvorsorge unumgänglich.

———

Krisen können jederzeit auftreten – sei es durch Naturkatastrophen wie Unwetter und Hochwasser oder durch technische Zwischenfälle wie Stromausfälle.

Ein umfassender Notfallplan und präventive Maßnahmen können helfen, sich selbst und anderen in Notsituationen beizustehen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Maßnahmen zur Krisenvorsorge und Selbsthilfe.


Grundwissen für die Krisenbewältigung

1. Das eigene Wohnumfeld kennen

Ein fundiertes Wissen über die Umgebung kann entscheidend sein, um im Ernstfall schnell und effizient zu reagieren. Dazu gehören folgende Überlegungen:

  • Naturgefahren: Gibt es in der Nähe fließende Gewässer, die ein Hochwasserrisiko bergen?
  • Industrie & Gefahrenstoffe: Befinden sich Betriebe in der Nähe, die in Krisensituationen besondere Gefahren darstellen könnten?
  • Überschwemmungsgefahr: Gab es in der Vergangenheit Überschwemmungen durch Starkregen?
  • Brandschutz: Sind Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden? Sind Rettungswege und Fluchttüren frei zugänglich?

Zudem sollte man sich mit Fluchtwegen und Rettungsmöglichkeiten vertraut machen. Dazu gehört die Kenntnis von höhergelegenen Orten und sicheren Wegen dorthin.

2. Gemeinschaftliche Hilfe in Notfällen

Krisensituationen lassen sich besser bewältigen, wenn eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn oder Freunden besteht. Überlegen Sie, wer im Notfall helfen kann und tauschen Sie wichtige Kontaktdaten aus.

3. Frühzeitige Krisenwarnungen nutzen

Je früher man von einer Krise erfährt, desto besser kann man reagieren. Es gibt verschiedene Warnsysteme, die genutzt werden sollten:

  • Warn-App NINA: Kostenlose App mit aktuellen Warnungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
  • Durchsagen von Feuerwehr und Polizei: Offizielle Informationen über Lautsprecherdurchsagen.
  • Sirenen: Im Landkreis Ludwigsburg gibt es bereits ein Sirenennetz im Aufbau, das zwei Signalarten nutzt:
    • Warnung: Ein- und abschwellender Heulton (1 Minute) → Sofort Schutz suchen, Fenster und Türen schließen, Medien verfolgen, Nachbarn informieren.
    • Entwarnung: Dauerton (1 Minute) → Gefahr vorüber.

Weitere Informationen sind beispielsweise auch auf der Internetseite des Landkreises Ludwigsburg abrufbar.

4. Notrufnummern speichern

Legen Sie die wichtigsten Notrufnummern als Merkzettel in der Nähe Ihres Telefons oder speichern Sie sie im Handy:

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr & Rettungsdienst: 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Giftnotruf Freiburg: 0761 19240
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

Bei einem Notruf ist es wichtig, klare Informationen bereitzustellen:

  1. WO ist der Unfallort?
  2. WAS ist passiert?
  3. WER ruft an?
  4. WARTEN auf Rückfragen der Einsatzkräfte.

Private Notfallvorsorge

Jeder sollte für den Ernstfall gerüstet sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt einen Vorrat für mindestens 10 Tage.

1. Lebensmittel- und Wasservorräte

Ein Notvorrat sollte aus haltbaren Lebensmitteln bestehen, die ohne Kühlung lagerfähig sind. Dazu gehören:

  • Trinkwasser: 2 Liter pro Person und Tag (empfohlen: 20 Liter für 10 Tage)
  • Grundnahrungsmittel: Nudeln, Reis, Kartoffeln (3,5 kg pro Person)
  • Gemüse & Hülsenfrüchte: Dosen oder getrocknete Produkte (4 kg pro Person)
  • Obst & Nüsse: Lang haltbare Produkte wie Trockenobst oder Dosenfrüchte (2,5 kg pro Person)
  • Milchprodukte: H-Milch, Milchpulver (2,6 kg pro Person)
  • Fleisch, Fisch & Eier: Dosenfleisch, getrocknete Eier (1,5 kg pro Person)
  • Fette & Öle: Pflanzliche Öle, Butter (0,357 kg pro Person)
  • Sonstiges: Honig, Schokolade, Salz, Fertiggerichte (nach Belieben)

Falls eine Kühlung ausfällt (z. B. durch einen Stromausfall), sollten die Vorräte auch ohne Kühlung haltbar sein.

2. Wichtige Haushaltsgegenstände

Neben Lebensmitteln sind weitere Dinge entscheidend:

  • Hausapotheke: Verbandkasten, persönliche Medikamente, Schmerzmittel, Desinfektionsmittel, Fieberthermometer.
  • Hygieneartikel: Seife, Waschmittel, Zahnbürsten, Toilettenpapier, Müllbeutel, Handschuhe, Kerzen, Taschenlampen, Reservebatterien.
  • Brandschutz: Feuerlöscher, Rauchmelder, Löschdecke.
  • Campingausrüstung: Spirituskocher mit Brennmaterial (nur im Freien benutzen!), Batteriebetriebene Rundfunkgeräte.

3. Notfallrucksack für Evakuierung

Falls Sie das Haus kurzfristig verlassen müssen (z. B. wegen Hochwasser oder Feuer), sollte ein Notfallrucksack bereitstehen mit:

  • Persönlichen Medikamenten
  • Behelfsmäßiger Schutzkleidung
  • Unterwäsche, warme Kleidung
  • Gummistiefeln und festem Schuhwerk
  • Essen & Trinken für einige Stunden
  • Arbeits- und Schutzhandschuhe
  • Wichtige Dokumente (z. B. Ausweis, Versicherungspapiere)
  • Fotokopien wichtiger Unterlagen

Fazit: Gut vorbereitet ist halb gerettet

Die richtige Vorbereitung kann in einer Krise überlebenswichtig sein. Wissen über das eigene Wohnumfeld, Vorräte für den Notfall und eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarn helfen, schwierige Situationen sicherer zu bewältigen. Nutzen Sie moderne Warnsysteme und speichern Sie Notfallkontakte, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Wer vorbereitet ist, kann nicht nur sich selbst, sondern auch anderen helfen

Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 2

Nachdem wir bereits wichtige Grundlagen der Krisenvorsorge sowie private Notfallmaßnahmen behandelt haben, gehen wir nun gezielt auf das richtige Verhalten bei akuten Gefahrenlagen wie Bränden, Unwettern und Hochwasser ein.


1. Was tun bei einem Brand?

Ein Brand kann sich innerhalb weniger Minuten ausbreiten. Betroffenen bleiben oft nur etwa 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Daher ist es entscheidend, sich auf solche Situationen vorzubereiten und im Ernstfall richtig zu handeln.

Sofortmaßnahmen bei einem Brand

  • Den Brandherd „im Keim ersticken“: Falls gefahrlos möglich, sollte das Feuer sofort gelöscht werden.
  • Achtung bei Fettbränden! Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen! Es besteht Explosionsgefahr durch Stichflammen. Stattdessen:
    • Energiequelle abschalten.
    • Pfanne mit einem Deckel ersticken.
    • Spezielle Fettbrandlöscher (Brandklasse F) verwenden.
  • Elektrischen Strom ausschalten: Falls gefahrlos möglich, den Strom abschalten, um elektrische Brände zu verhindern.
  • Nie gegen den Wind löschen: Feuer immer von unten nach oben und von der Seite bekämpfen, um Rauch- und Stichflammen zu vermeiden.
  • Rauchgasvergiftung vermeiden: Verqualmte Räume sollten nur kriechend verlassen werden, da sich giftige Gase am Boden sammeln.
  • Falls Löschen nicht möglich ist:
    • Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen, um dem Feuer Sauerstoff zu entziehen.
    • Sofort den Raum verlassen.
    • Notruf 112 wählen und folgende Infos übermitteln:
      1. Wo ist der Brand?
      2. Was ist passiert?
      3. Wer ruft an?
      4. Warten auf Rückfragen.

Beim Verlassen des Gebäudes

  • Notfallgepäck (falls vorbereitet) mitnehmen.
  • Niemals sich oder andere in Gefahr bringen, um Gegenstände zu retten!
  • Alle Türen schließen (nicht abschließen!), um die Brandausbreitung zu verlangsamen.
  • Bei Feuerwehreintreffen den Einsatzkräften sofort Informationen über gefährdete Personen oder mögliche Explosionsgefahren geben.

2. Verhalten bei Unwettern

Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf und können erhebliche Schäden verursachen. Durch rechtzeitige Wetterwarnungen lassen sich viele Gefahren verringern. Warnsysteme wie die Warn-App NINA oder Wettervorhersagen des DWD sollten regelmäßig überprüft werden.

Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Sturmschäden

  • Dachdeckung überprüfen und Sturmhaken befestigen.
  • Schneefanggitter anbringen, falls das Dach eine hohe Neigung hat.
  • Windrispen an Dächern sichern, um Sturmschäden zu verhindern.
  • Bäume auf Standfestigkeit überprüfen und umsturzgefährdete Äste entfernen.
  • Markisen und Überdachungen befestigen.
  • Gartenmöbel und Fahrräder rechtzeitig sichern.

Während eines Sturms

Im Haus

  • Fenster und Rollläden schließen.
  • Stabile Innenräume aufsuchen, Keller meiden (Gefahr durch Wassereinbruch).
  • Elektrische Geräte bei drohendem Blitzschlag vom Netz nehmen.

Im Freien

  • Offene Flächen meiden.
  • Schutz in Gebäuden oder unter stabilen Brücken suchen.
  • Bäume, Masten und Zäune meiden.
  • Bei Hagel Kopf und Nacken mit einer Tasche oder den Händen schützen.

Im Auto

  • Auto nicht unter Bäumen parken.
  • Falls ein Unwetter aufzieht, anhalten und im Fahrzeug bleiben, ohne metallische Teile zu berühren.

3. Hochwasser – Vorbeugung und Verhalten

Durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse immer häufiger auf und können außerhalb von Flussgebieten zu Überschwemmungen führen. Präventive Maßnahmen helfen, Schäden zu begrenzen.

Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser

  • Rückstauklappen in Abwasserleitungen installieren und regelmäßig warten.
  • Leistungsstarke Tauchpumpen für das Abpumpen von Wasser bereithalten.
  • Fliesenböden und wasserfeste Dämmmaterialien in gefährdeten Räumen nutzen.
  • Hausanschlusskästen sichern und Überflutungsschächte anlegen.
  • Tanks und Öltanks befestigen, um Umweltschäden zu vermeiden.
  • Notstromaggregate und Pumpen für den Betrieb im Notfall bereithalten.

Was tun, wenn Hochwasser droht?

  • Gefährdete Personen frühzeitig in Sicherheit bringen.
  • Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
  • Kellerräume und tiefliegende Bereiche meiden.
  • Auto auf höhergelegene Parkplätze bringen.
  • Notfallrucksack griffbereit halten.

Hilfe nach der Überschwemmung

  • Nur mit Schutzausrüstung in das Gebäude zurückkehren.
  • Elektrische Anlagen erst nach Prüfung wieder in Betrieb nehmen.
  • Trinkwasserqualität prüfen lassen.
  • Putz und Dämmstoffe austauschen, wenn sie durch Wasser beschädigt wurden.

Fazit: Vorbereitung rettet Leben

Brände, Unwetter und Hochwasser stellen ernsthafte Gefahren dar. Wer vorbereitet ist, kann Schäden minimieren und sich selbst sowie andere schützen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

  1. Risikobewusstsein: Die eigene Umgebung auf Gefahren hin überprüfen.
  2. Notfallplanung: Wichtige Telefonnummern speichern, Notfallrucksack bereitstellen.
  3. Bauliche Maßnahmen: Haus und Garten auf Extremwetter vorbereiten.
  4. Frühzeitige Warnungen nutzen: Apps wie NINA oder DWD-Wetterwarnungen beachten.
  5. Richtiges Verhalten im Ernstfall: Ruhe bewahren, Feuer & Wasser meiden, auf Sicherheit achten.

——

Vorsorge und Selbsthilfe in Krisensituationen – Teil 3

In diesem Abschnitt geht es um konkrete Maßnahmen zur Vorbereitung auf Hochwasser und Stromausfälle sowie das Verhalten im Ernstfall.


1. Hochwasser – Prävention und Verhalten

Hochwasser kann durch starke Regenfälle, schmelzenden Schnee oder übertretende Flüsse entstehen. Besonders durch den Klimawandel treten Starkregenereignisse häufiger auf und sorgen auch abseits großer Gewässer für Überschwemmungen.

Präventive Maßnahmen bei Hochwassergefahr

  • Sandsäcke, Schalbretter und wasserfeste Sperrholzplatten besorgen, um Eingänge und Fenster zu sichern.
  • Gefährliche Stoffe und Chemikalien außer Reichweite von Wasser lagern.
  • Kellerräume räumen, falls Grundwasser eindringen könnte.
  • Wertvolle Gegenstände in höher gelegene Räume bringen.
  • Heizöltank gegen Auftrieb sichern, indem er an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert wird.
  • Notvorräte und Rückstauklappen überprüfen, um unkontrolliertes Wasser aus der Kanalisation zu verhindern.
  • Wichtige Dokumente in wasserdichten Behältern aufbewahren.
  • Insektenschutzmittel bereithalten, da Hochwasser oft Mücken und andere Schädlinge ins Haus bringt.
  • Kinder aus dem Gefahrenbereich entfernen.
  • Auto auf höher gelegene Parkplätze fahren, um Wasserschäden zu vermeiden.

Wenn Hochwasser eintritt

  • Fenster und Türen schließen, um das Eindringen von Wasser zu minimieren.
  • Strom abschalten, um Kurzschlüsse und lebensgefährliche Stromschläge zu verhindern.
  • Häuser nicht verlassen, da schnell fließendes Wasser sehr gefährlich sein kann.
  • Hochwassergebiete mit dem Auto meiden, da Fahrzeuge bereits bei 30 cm Wassertiefe weggeschwemmt werden können.
  • Hilfe für Nachbarn und Bedürftige organisieren, aber sich nicht selbst in Gefahr bringen.
  • Vorsicht bei einsturzgefährdeten Gebäuden und Straßen.

Nach dem Hochwasser

  • Abwarten, bis der Grundwasserspiegel gesunken ist, bevor man mit dem Abpumpen beginnt.
  • Wasserreste und Schlamm so schnell wie möglich entfernen, um Schimmelbildung zu verhindern.
  • Elektrik, Heizöltanks und Baustatik von Fachleuten überprüfen lassen.
  • Kontaminierte Lebensmittel und kaputte Möbel fachgerecht entsorgen.
  • Gemüse und Obst aus überfluteten Gärten nicht verzehren, da es mit Schadstoffen belastet sein kann.

2. Stromausfall – Was tun, wenn der Strom weg ist?

Stromausfälle können durch Unwetter, Sabotage oder technische Defekte verursacht werden. Besonders großflächige, langanhaltende Stromausfälle stellen eine ernste Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser dar.

Vorbereitung auf einen Stromausfall

  • Taschenlampen und Kerzen bereithalten, um sich in der Dunkelheit orientieren zu können.
  • Bargeld im Haus haben, da EC-Karten und Geldautomaten ohne Strom nicht mehr funktionieren.
  • Notstromversorgung für Heizungen in Betracht ziehen, um Wärmeausfälle zu vermeiden.
  • Informationen über Notstromversorgungen und Katastrophenschutzmaßnahmen einholen.

Während eines Stromausfalls

  • Batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten.
  • Heizungsausfall beachten:
    • Fenster und Türen geschlossen halten.
    • Räume mit Decken und Vorhängen isolieren.
    • Kerzen sicher nutzen (Stoßlüften nicht vergessen!).
    • Warme Kleidung anziehen.
    • Falls ein Kamin vorhanden ist, für ausreichend Brennmaterial sorgen.

Notfallmaßnahmen bei Hunger

  • Elektroherde funktionieren nicht – stattdessen Campingkocher oder Grill nutzen.
  • Kein offenes Feuer in der Wohnung verwenden! Erstickungs- und Brandgefahr!
  • Lebensmittel aus dem Gefrierschrank möglichst schnell verwerten, bevor sie verderben.

Kommunikation bei Stromausfall

  • Notrufe bevorzugt über das Festnetz oder Feuerwehrhäuser absetzen, da Handynetze schnell überlastet sein können.
  • Feuerwehrhäuser als Notfall-Anlaufstellen nutzen, um Hilfe zu bekommen.
  • Leuchttürme des Katastrophenschutzes aufsuchen, falls Telefon- und Internetnetze ausfallen.

Wenn Angehörige Pflege benötigen

  • Rettungsdienst frühzeitig informieren, falls lebenswichtige Geräte ohne Strom ausfallen.
  • Erreichbarkeit sicherstellen, um Notfälle melden zu können.
  • Wichtige Medikamente und medizinische Geräte griffbereit halten.

3. Katastrophenschutz-Leuchttürme

In großen Krisensituationen kann es vorkommen, dass Telefon- und Internetnetze ausfallen. Dann ist es schwierig, Hilfe zu rufen. Der Landkreis Ludwigsburg hat dafür spezielle Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet, die als Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen.

Was ist ein Katastrophenschutz-Leuchtturm?

  • Feuerwehrhäuser oder andere Gebäude mit Notstromversorgung.
  • Anlaufstelle für Bürger, um Notrufe abzusetzen.
  • Verbindung zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
  • Erkennbar an einem offiziellen Schild mit Katastrophenschutz-Logo.

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend!

Hochwasser, Stromausfälle und andere Krisen sind unvorhersehbar, doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Schäden minimieren. Die wichtigsten Punkte:

  1. Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen, um sich und das Haus zu sichern.
  2. Bei Stromausfällen alternative Licht- und Heizquellen bereithalten.
  3. Lebensmittel- und Wasservorräte anlegen, um Versorgungsengpässe zu überbrücken.
  4. Notfallkontaktstellen wie Feuerwehrhäuser oder Leuchttürme kennen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu erhalten.

Mit diesen Maßnahmen ist man bestens gewappnet, um Krisensituationen sicher zu überstehen

CDU-Hardliner Linnemann packt die Abrissbirne aus: Bürgergeld weg, Härte nur für Klimakleber – und Spahn & Amthor mischen auch mit!

Ein Beitrag von

#Christoph #Bautz.

Louis Klamroth:

„Herr Linnemann, die Unionsfraktion hat letztes Jahr im Bundestag gefordert, Straßenblockaden härter bestrafen zu können.

Ich zitiere aus dem Antrag. Täter sollen härter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen.

Etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt.

Verstehe ich Sie richtig?

Sie wollen das Landwirte härter bestraft werden, wenn sie unangemeldet Häfen zum Beispiel blockieren, wie heute in Hamburg? „

Carsten Linnemann (CDU):

„Da ging es um die Klimakleber.

Und ich finde, dass man die Landwirte nicht mit den Klimakklebern vergleichen kann. Auch wenn es jetzt hier Gelächter gibt.“

Das Gelächter ist durchaus berechtigt und zeigt vor allem eine Sache:

Der Merz-Union und damit auch Linnemann geht es in vielen Sachen um ihre ganz eigene Art von Gerechtigkeit und Rechtsverständnis.

Umso mehr sollten wir uns bei den kommenden Koalitionsgesprächen Sorgen machen, denn ausgerechnet diese 3 CDUler werden prominent auftreten.

▪️ Jens Spahn für Wirtschaft
▪️ Philipp Amthor für „Staatsmodernisierung“
▪️ Und der Hardliner Carsten Linnemann für Arbeit und Soziales

Was für ein Gruselkabinett für die Koalitionsverhandlungen und was für eine Reise zurück in die Vergangenheit.

Warum ist das so?

Ein Beispiel sehen wir oben.

Linnemanns Auslegung des Grundgesetzes lässt erahnen, wie radikal er bei Arbeit und Soziales vorgehen will.

In der Vergangenheit betonte er mehrmals, dass er das Bürgergeld abschaffen will.

Merz wiederholte diese Forderung am vergangenen Samstag.

Bei Verweigerung sollen Bezüge sogar zu 100% gestrichen werden dürfen. Das wiederum ist gegen die Verfassung.

Linnemann gilt als Hardliner in der Union und da verwundert es wenig, dass Jens Spahn ebenso prominent vorkommt wie Philipp Amthor – und das obwohl beide haben mehr als zweifelhafte Sachen zu verantworten.

Spahn mit seinen Maskendeals und seinem Villenkauf, Amthor mit seiner dubiosen Augustus Intelligence-Lobbyismus-Affäre.

Perfide Behauptung von Rechtspopulisten, dass „die Krankenkassenbeiträge wegen der Flüchtlinge ansteigen!„

Die Falschaussagen der Rechtspopulisten ist kaum zu überbieten, wenn es darum geht, gegen Asylsuchende zu hetzen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Vor einigen Tagen wurde ich von einem Bekannten angesprochen, dass ja jetzt die Beiträge aller privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen so ansteigen und daran seien die Flüchtlinge schuld, weil diese kostenlos behandelt werden und in die Krankenversicherung kein Beitrag von diesen Flüchtlingen eingezahlt wird.

Zum Vorlesen des Textes auf das weiße Dreieck mit rotem Hintergrund klicken.

YouTube player

„Den Beitrag bezahlen alle in die Krankenkasse, die arbeiten! Aber von Flüchtlingen wird kein Beitrag gezahlt….“

—-

Dass dies wieder einmal rechte Hetze ist – genauso, wie von Merz der Ausspruch, dass Flüchtlinge uns den Zahnarzttermin klauen- wird nachfolgend erklärt.

Vielleicht sollte sich der fast 70-Jährige Friedrich Merz einmal damit befassen, dass das Durchschnittsalter inzwischen bei 44,6 Jahren ist und 1976 bei 34,9 Jahren war. Die Anzahl der älteren Bevölkerung hat sich auch erheblich nach oben verändert.

“Friedrich Merz ignoriert hier bewusst den demografischen Wandel. Er betreibt hier bewusst Populismus genauso wie die AfD“

—-

Richtigstellung von Werner Hoffmann, Renten- und Sozialrechtsexperte: Flüchtlinge sind nicht verantwortlich für steigende Beiträge in der Krankenversicherung

In Gesprächen und sozialen Medien höre ich immer wieder die Behauptung, dass die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung durch Flüchtlinge verursacht würden. Dies sei angeblich darauf zurückzuführen, dass diese “kostenlos behandelt werden” und “keine Beiträge einzahlen”. Als Experte für Renten- und Sozialrecht möchte ich diese Falschinformationen korrigieren und aufzeigen, wie die tatsächlichen Mechanismen der Krankenversicherung in Deutschland funktionieren.

1. Flüchtlinge und medizinische Versorgung

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und sich im Asylverfahren befinden, fallen zunächst unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Dieses regelt klar, dass sie nur medizinische Leistungen für akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Schutzimpfungen erhalten (§ 4 AsylbLG). Diese Leistungen werden jedoch nicht aus den Beiträgen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen finanziert, sondern ausschließlich aus Steuermitteln.

Daraus ergibt sich eindeutig: Die medizinische Grundversorgung von Asylbewerbern hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe in der Krankenversicherung.

2. Flüchtlinge in der Krankenversicherung

Anerkannte Flüchtlinge (z. B. Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte) unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das bedeutet:

   •   Sobald sie arbeiten, zahlen sie – wie alle Arbeitnehmer – Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies ist in § 5 SGB V klar geregelt.

   •   Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, sind ebenfalls versichert. In diesen Fällen übernimmt der Staat die Krankenversicherungsbeiträge. Diese Mittel kommen ebenfalls aus Steuergeldern, nicht aus den Beiträgen der Versicherten.

Auch hier wird deutlich: Flüchtlinge, die erwerbstätig sind, zahlen Beiträge wie alle anderen. Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen belasten nicht die Krankenkassen, sondern der Staat übernimmt die Kosten.

3. Ursachen für steigende Beiträge in der Krankenversicherung

Die tatsächlichen Gründe für die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind vielfältig und haben nichts mit Flüchtlingen zu tun. Hier einige der wesentlichen Faktoren:

   •   Demografischer Wandel: Die Bevölkerung altert, und ältere Menschen benötigen mehr medizinische Leistungen.

   •   Medizinischer Fortschritt: Moderne Technologien und Medikamente verbessern die Versorgung, sind aber auch kostenintensiv.

   •   Kostensteigerungen im Gesundheitssystem: Höhere Gehälter im Gesundheitssektor, Inflation und gestiegene Energiekosten belasten die Krankenkassen zusätzlich.

   •   COVID-19-Pandemie: Die Belastungen durch die Pandemie haben die finanziellen Reserven der Krankenkassen erheblich geschwächt.

Es ist wissenschaftlich und statistisch belegt, dass diese Faktoren maßgeblich für die Beitragserhöhungen verantwortlich sind – nicht die Flüchtlinge.

4. Rechtliche Grundlagen zur Krankenversicherungspflicht

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus. Dass Flüchtlinge keine Beiträge zahlen würden, ist schlichtweg falsch.

Private Krankenversicherungen (PKV) unterliegen einem anderen System. Dort steigen die Beiträge aufgrund von Kostenentwicklungen und der Altersrückstellung, nicht aufgrund von Flüchtlingen.

Ein heutiger Vorteil der privaten Krankenversicherungen ist, dass bereits erhebliche Beitragsreserven als so genannte Altersrückstellungen gebildet wurden, damit die Beiträge bei älteren Versicherten nicht extra ansteigen.

Gesetze Krankenversicherungen haben für das älter werden der einzelnen Personen keine Beitragsrückstellungen gebildet.

5. Mein Fazit

Die Behauptung, dass Flüchtlinge für steigende Krankenversicherungsbeiträge verantwortlich seien, ist nicht nur sachlich falsch, sondern schürt unnötige Vorurteile.

Als Experte für Renten- und Sozialrecht ist es mir wichtig, klarzustellen:

Das deutsche Krankenversicherungssystem basiert auf Solidarität, und Flüchtlinge tragen ihren Teil bei, sobald sie erwerbstätig sind.

Ich appelliere an alle, sich nicht von populistischen Aussagen verunsichern zu lassen, sondern die Fakten zu prüfen.

Die gesetzlichen Grundlagen wie das SGB V und das AsylbLG zeigen klar, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen weder die Versicherten noch die Krankenversicherungen belastet.

Wer diese Zusammenhänge falsch darstellt, verbreitet nicht nur Unwahrheiten, sondern gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Werner Hoffmann

Rentenexperte Werner Hoffmann

Renten- und Sozialrechtsexperte

Ergänzung

Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Flüchtlinge in Deutschland variiert je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer.

1. Asylsuchende in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts:

Während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland sind Asylsuchende in der Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Stattdessen erhalten sie medizinische Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kosten für diese Leistungen werden von den zuständigen Sozialbehörden der Länder und Kommunen getragen und aus Steuermitteln finanziert. In einigen Bundesländern wurde die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende eingeführt, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern. Die genaue Umsetzung und Finanzierung kann jedoch zwischen den Bundesländern variieren.

2. Anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende nach 36 Monaten:

Nach 36 Monaten Aufenthalt oder nach Anerkennung als Flüchtling haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall werden sie in die GKV aufgenommen, und die Beiträge werden in der Regel von den Sozialbehörden übernommen. Die genaue Höhe der vom Staat gezahlten Beiträge kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich regionaler Vereinbarungen und spezifischer Regelungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Finanzierung und Beitragshöhen je nach Bundesland und individueller Situation unterschiedlich sein können.

——

Und was die Abschiebeforderung der AfD und die Abschiebemotivation von Jens Spahn betrifft., hier ein kleiner Hinweis:

Wenn Ärzte mit syrische Staatsangehörigkeit (circa 6000) sowie alle syrischen Ärzte, die inzwischen eine deutsche Staatsangehörigkeit haben (circa 12.000)

Und alle Krankenpfleger, Mitarbeiter in Senioreneinrichtungen mit syrischen Wurzeln, Deutschland verlassen, dann wären dies nochmals rund 20.000 Personen.

Und so manche Hilfskraft, die mit Mindestlohn in Reinigungsbetrieb, Friseur,läden, landwirtschaftlichen Betrieben und so weiter arbeiten,

Und sollte dann noch die ukrainische Bevölkerung wieder zurückgehen? (weil plötzlich der Krieg überraschend beendet wird), dann hätten wir plötzlich 2 Millionen Menschen weniger in Deutschland.

Da würde so mancher Bürger sich darüber beklagen, wenn plötzlich viele Arbeitskräfte nicht mehr da sind.

Und ab und zu kommt dann das Gegenargument:

„Ja alles richtig, aber dann bezahle ich das ja aus meinen Steuer. Und es ist doch egal., ob ich es aus meinen Steuern oder durch meinen Krankenversicherung bezahle..“

Nun, Steuern bezahlen wir alle! Auch die Menschen, die hier im Asyl leben.

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Steuerarten und deren prozentualer Anteil am Gesamtsteueraufkommen in Deutschland für das Jahr 2023, basierend auf verfügbaren Daten:

Gesamtes Steueraufkommen: 915,8 Milliarden Euro (100 %)

1. Umsatzsteuer (inkl. Einfuhrumsatzsteuer):

      •   Einnahmen: ca. 291,4 Mrd. €

      •   Anteil: 31,8 %

2. Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer):

      •   Gesamteinnahmen: ca. 367,7 Mrd. €

         •   Lohnsteuer: ca. 236,2 Mrd. € (25,8 %)

         •   Kapitalertragsteuer: geschätzt ca. 20-25 Mrd. € (ca. 2,2-2,7 %)

      •   Anteil der gesamten Einkommensteuer: 40,1 %

3. Gewerbesteuer:

      •   Einnahmen: ca. 75,1 Mrd. €

      •   Anteil: 8,2 %

4. Körperschaftsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 44,9 Mrd. €

      •   Anteil: 4,9 %

5. Grundsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 15,1 Mrd. €

      •   Anteil: 1,6 %

6. Grunderwerbsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 12,2 Mrd. €

      •   Anteil: 1,3 %

7. Erbschaft- und Schenkungsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 9,3 Mrd. €

      •   Anteil: 1,0 %

8. Sonstige Steuern (z. B. Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer):

      •   Gesamteinnahmen: ca. 90-100 Mrd. €

      •   Anteil: ca. 10,0 %

Zusammenfassung in Prozent

Steuerart Anteil am Gesamtaufkommen (%)

Umsatzsteuer 31,8 %

Einkommensteuer (inkl. Lohn- und Kapitalertragsteuer) 40,1 %

Gewerbesteuer 8,2 %

Körperschaftsteuer 4,9 %

Grundsteuer 1,6 %

Grunderwerbsteuer 1,3 %

Erbschaftsteuer 1,0 %

Sonstige Steuern 10,0 %

Und wer viel an Einkommen hat, bezahlt natürlich auch viel.

Eine der geringsten Steuern ist die Kapitalertragsteuer. Wer nur Kapitalerträge hat, bezahlt einen Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat, kann sich die Kapitalertragsteuer sogar wieder erstatten lassen.

Was hier deutlich wird ist, dass auch Menschen mit geringen Einkommen mindestens Mehrwertsteuer bezahlt.

Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann Renten-Experte.de

Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

Beispiel:

Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

(45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

————————————–

Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

(45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

—————————————

Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

(45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

Altersrente Flexirente Vorruhestand
Altersrente Flexirente Vorruhestand

Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

Folgendes Beispiel:

Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

Allerdings ist von dieser Rente noch

  • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
  • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
  • und die Einkommensteuer

abgezogen werden.

Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

TIPP:

Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Ein Praxisbeispiel im Bürgergeld

Ein Beitrag von

Möchte jemand von Bürgergeld leben, und alle Dinge bezahlen, die das Jobcenter NICHT bezahlt, das ist einiges. Strom Versicherungen, Telekommunikation, etc. Wenn ich als Weihnachtsgeschenk z.B. 50 € geschenkt bekomme, dann muss ich das dem JC mitteilen, da das Einkommen ist und mit dem Bürgergeld verrechnet wird.

Und kommt mir nicht mir nicht mit Arbeit suchen, außer absagen ist nix. Ich bin 50+ und schwerbehindert und viel zu lange ohne Job. Gesetzlich vorgeschrieben, dass der behinderte Bewerber den Absagegrund interessiert keinen, warum auch?

Mir bleiben rund 100 €/Monat übrig, wer will sie? Ich gebe sie gerne. Tafel geht nicht, in FFM wird die fertig gepackt und ich hab und darf nicht alles essen. Und 3 Drillinge (Kartoffeln) für 14 Tage sind zu viele Kartoffeln. Viel zu viel, oder? Ich hätte gerne mal was passendes anzuziehen, Klamotten sind zu weit, ist nur Größe 36.

Ich bin so froh, dass ich in Geld schwelge. Und schön, dass 5,5 Mio. Bezieher als asoziales faules Pack, endlich das nie wer sagen würde, schon klar.

Aber wisst ihr Bessermenschen was ich widerlich finde, dass Menschen, die, wenn auch im sogenannten Niedriglohnsektor, arbeiten, aufstocken müssen. DAS ist eine Schande liebe AG, bezahlt die Leute richtig, dann brauchen die nicht aufstocken und Bahn muss sich nicht wirklich über Mindestlohn zu unterhalten.

Aber wer von ich schon, nur so ein asozialer Sozialschmarotzer, der nicht arbeiten will.

Ach ja, GdB 50 G, bipolare Störung und Multiple Sklerose. Das G steht für Gehbehinderung.

Ach ja, das mit dem asozial und Sozialschmarotzer wurde mir bereits mehrfach gesagt.

Ich werde mich ab sofort nie mehr bewerben, mir geht’s ja schließlich sehr gut mit Bürgergeld, weißt ihr ja besser als ich!!!

Arbeitspflicht für alle Flüchtlinge

So titelte ein deutsches Schmierblatt und hetzte mal wieder

Ein Beitrag von

Arbeitspflicht für ALLE Flüchtlinge“ – So titelte jetzt eine Schmierblatt, in das ich nicht mal Fisch einwickeln würde, weil selbst er tot mehr Würde verdient als dieses Blatt #Aufmerksamkeit. Aber dahinter stehen ja auch mal wieder ranghohe rechte Scharfmacher aus CDU/CSU, die offenkundig in der Politik fehl am Platz sind.

Sie kennen nämlich die grundlegendsten Dinge nicht.

Zunächst einmal sei gesagt, dass gar nicht alle Geflüchtete sofort arbeiten DÜRFEN; erst drei Monaten nach Asylantragstellung kann die Aufnahme einer #Beschäftigung erlaubt werden.

Auch suggeriert das dicke ALLE ja, dass eben viele sich lieber in die soziale Hängematte legen wollen (in einem übervollen Container, einer zugigen Turnhalle o.ä.) – was eine Unterstellung ist, die an rechten Stammtischen sicherlich für Gejohle sorgt, aber mit der Realität wenig zu tun hat.

Einer, der gerade um Job und Aufmerksamkeit kämpft, ist der Thüringer CDU-Chef Mario Voigt.

Er glaubt tatsächlich, dass diese Arbeitspflicht ein „Zeichen für die notwendige Begrenzung von #Zuwanderung“ sei.

Soll er mal schön weiter träumen. Es zeigt mir nur, wie hilflos und wirtschaftsfern er inzwischen ist.

– Schon heute ist es nämlich ganz regulär möglich, wie der Bayrische #Rundfunk berichtet, Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gemeinnütziger Arbeit zu bringen: befristet auf 12 Monate, maximal 20 Stunden die Woche, 80 Cent pro Stunde. –

Einige rechtsideologische Phantasten wollen das jetzt übrigens am liebsten ausweiten auf die #Privatwirtschaft; merkt ihr, wie schnell wir die „Arbeitssklaverei“ wieder in deutschen Betrieben haben würden?

Zum Glück geht das aber nach Recht und Gesetz nicht.

Gut so!

Und dass Geflüchtete bitte schnell in den regulären #Arbeitsmarkt integriert werden mögen, ja super, herzlich willkommen!

Genau das!

Das Problem da nur wieder:

Bei laufendem Asylverfahren und mit nur schlechten Deutschkenntnissen wird das schwierig.

Und dann ist da ja noch der #Rassismus allerorten (gerade bei rechten Scharfmachern), der die Hürde in den Arbeitsmarkt nicht senkt. Und eben keine Willkommenskultur schafft.

Ich schlage daher vor, bevor erneut so ein unausgegorener Mist von Rechts fabriziert wird:

Denkpflicht für ALLE Politiker – insbesondere die von der CDU/CSU.

Und die wirklichen Probleme angehen, was bei CDU/CSU auch bedeutet:

Ausmisten der eigenen Partei bzgl. braunem Gedankengut, das nämlich immer noch eine schnelle #Integration von Geflüchteten verhindert.

———

Quelle: —> https://www.linkedin.com/posts/marc-raschke-109787163_aufmerksamkeit-beschaeuftigung-zuwanderung-activity-7169974117780148224-xqJ_?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Was Marc Raschke hier beschreibt, ist völlig richtig und sogar noch untertrieben.

Schaut man sich die Entwicklung von Asylsuchenden und die Entwicklung der Anzahl der Erwerbstätigen in Deutschland an, dann wird daraus vieles noch deutlicher.

Erwerbstätige Entwicklung
2010 – 2019 Deutschland

2023 haben wir bereits 46 Mio. Erwerbstätige. Das sind Netto rund 5 Mio. Mehr Erwerbstätige.

Die Anzahl der Erwerbstätigen ist

– NICHT durch mehr Schul- und Studienabgänger,

– NICHT durch Hausfrauen, die wieder arbeiten wollen

– NICHT durch ältere Arbeitnehmer/Rentner angestiegen, die weiter arbeiten wollen,

sondern durch:

– Zuwanderung

– und Asylsuchende

angestiegen.

Dass sich dies zeitversetzt erst auswirkt, wird deutlich, wenn man die praktischen Umstände betrachtet.

Wer nach Deutschland kommt, muss damit er überhaupt eine Arbeitsstelle antreten kann, ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen haben.

Ein Mindestmaß bei der deutschen Sprache ist erreicht, wenn jemand die deutsche Sprachqualifikation „B1“ hat.

Davor gibt es auch keinen Job, denn ohne Deutschkenntnisse ist dies auch nicht möglich, denn dies scheitert schon daran, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Arbeitsanweisungen geben muss.

Im Durchschnitt dauerte es etwa 1,5 Jahre, bis jemand die Qualifikation nach „B1“ erreicht.

Bevor jemand einen Sprachkurs erhält, wird die sogenannte Fiktionsbescheinigung benötigt.

Ohne diese Fiktionsbescheinigung gibt es keinen Sprachkurs und auch keine mögliche Arbeitserlaubnis.

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Persönlich ist mir eine ukrainische Familie (Frau flüchtete im Oktober 2022 nach Deutschland und hat bis heute (März 2024) noch keine Fiktionbescheinigung erhalten! Es wurde sogar schon Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht (Paragraph 75 VwGO). Und trotzdem wartet die Frau mit ihren beiden Kindern immer noch auf die Fiktionbescheinigung.

Das Ausländeramt pennt in diesem Fall total. Selbst persönliche Reklamationen führten nicht zu einer Veränderung des Zustandes.

Das Prekäre daran ist, dass diese Frau mit ihren beiden Kindern natürlich nur Asylleistungsgeld erhält und

– ihr Mann in der Ukraine das Land verteidigt

– und sie in der Ukraine für Daimler in der ZulieferFabrik arbeitete

– und sie eigentlich unbedingt arbeiten möchte.

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Die ersten Flüchtlingswelle entstanden bereits 2011/2012 mit dem arabischen Frühling (Libyen).

Wobei es davor auch schon viele Flüchtlingswelle gab (zum Beispiel Jugoslawien, Krieg, Einwanderung von Russlanddeutschen und so weiter).

Sehr viele Flüchtlinge kamen 2014 bzw. 2015 nach Deutschland.

Schaut man sich die erwerbstätigen Anzahl an, dann ist festzustellen, dass die Anzahl der erwerbstätigen ab circa 2014 angestiegen sind.

Warum dies zeitverzögert ist, ergibt sich durch die oben geschilderten Probleme (Fiktionsbescheinigung und Sprachkurse).

——

Hierzu ein weiteres Beispiel:

2014 kam ein Syrer nach Deutschland. Zunächst kam er alleine. Er landete dann hier die deutsche Sprache und hatte dann angefangen als Friseur zu arbeiten.

2016 war es dann soweit, dass er seine Familie endlich nachholen konnte. In der Zwischenzeit war seine Familie einigermaßen sicher untergebracht, musste dann aber auch fliehen.

Er arbeitet seit 2016 als Friseur Mindestlohn und erhält zusätzlich die Aufstockung. Die Aufstockung wird gezahlt in Form von Bürgergeld, weil sein Verdienst so niedrig ist, dass man davon eigentlich nicht leben kann.

Im übrigen wird er dadurch auch zu den Fällen gezählt, die Bürgergeld bekommen und von bestimmten Politikern, Stammtischproleten und Rechtsextremisten als „Faulpelz“ bezeichnet wird.

Kleiner Hinweis—-> Rund 20 bis 35 % der Bürgergeldempfänger (je nach Region) sind im Job und erhalten eine so geringe Bezahlung, dass der Mindestlohn durch Aufstockung ergänzt werden muss.

Und nicht alle Anspruchsberechtigten auf Aufstockung haben einen Antrag auf Aufstockung gestellt.

Gerade dieser Anspruch auf Aufstockung (durch Bürgergeld) führt bei insbesondere CDU-Politikern (Merz & Co), Landräten (z.B. Joachim Walter, CDU) und dem Oberbürgermeister Palmer (nicht mehr Grün) zu der Aussage, dass das Bürgergeld zu hoch ist.

Fakt ist jedoch, dass der Mindestlohn mit 12.41 € je Stunde zu niedrig ist. wäre der Mindestlohn höher, müsste man auch weniger Fälle mit Aufstockung durch die Allgemeinheit finanzieren. Arbeitgeber, die den Mindestlohn von 12,41 € pro Stunde bezahlen machen ihre Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit.

Werner Hoffmann Rentenberater

Diese Mindestlohnempfänger werden später auch in der Rente eine Rente erhalten, die weit unter dem Existenzminimum ist. Die Konsequenz ist, dass die tatsächliche erworbene Rentenansprüche aufgestockt werden müssen durch Grundsicherung oder Grundrente. Auch das bezahlt nachher die Allgemeinheit.

Insofern sind die Hintergründe, warum sich

– Landräte wie Joachim Walter (CDU)

– Boris Palmer (nicht mehr DieGrünen)

– Friedrich Merz, Linnemann, Spahn & Co

– die Verbände wie z.B. #DieFamilienunternehmer oder der Arbeitgeberverband der Reinigungsunternehmer, Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall etc.

gegen das Bürgergeld aussprechen nachvollziehbar, denn das Bürgergeld macht Druck auf die erhebliche Anhebung des Mindestlohnes.

Nun könnte man natürlich sagen, dass wenn der Mindestlohn entsprechend angehoben wird, die Inflation wieder erheblich ansteigen würde. Dazu muss man aber wissen, dass die prozentuale Anhebung des Mindestlohnes nur zum Teil sich auf die Inflation auswirkt.

Wird der Mindestlohn nicht entsprechend angehoben, wirkt sich dies auf der anderen Seite auf andere Lebensbereiche aus. Und diese anderen Bereiche sind zum Beispiel Aufstockung, Sozialhilfe in der Rente und sicherlich auch auf die Kriminalität, die in den letzten Jahren ja auch abgenommen hatte.

Und wenn dann jemand argumentiert, dass das hohe Bürgergeld zu Schwarzarbeit führt und das dann 150 Millionen € ausmachen würde, der verkennt die Fakten. Selbst wenn 150 Millionen zu viel Bürgergeld gezahlt wird, dann wären das umgerechnet pro Einwohner nicht einmal circa zwei Euro 150 Mio : 84 Mio. Einwohner= 1,79 Euro pro Jahr).

Viel eklatanter sind da die Beträge in der Steuerhinterziehung . man geht allein für die Steuerhinterziehung von rund 150 Milliarden € aus.

Teilt man 150 Milliarden € durch 84 Millionen Einwohner, dann ergibt sich daraus pro Jahr ein Betrag von 1785 €, die durchschnittlich ein Bürger in Deutschland entlastet werden könnte.

Allein deshalb macht es mehr Sinn, die Steuerhinterziehung zu verfolgen, als einzelne kriminelle, die durch Schwarzarbeit ein paar Euro verdienen und vielleicht Bürgergeld kassieren

——

Aufgrund dieser Hintergründe wäre es sinnvoll, den Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde, also 2650 € im Monat anzupassen.

Im übrigen kann man auch nicht den Mindestlohn in Deutschland mit einem Mindestlohn in anderen Ländern einfach so vergleichen. Maßgeblich sind ja auch die Lebenshaltungskosten, die in Deutschland her, die im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch schon sind.

Interessante Artikel zum Thema Mindestlohn:

—> Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

—> Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

—> Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben —> Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/

—> Warum der Mindestlohn und das Bürgergeld sein muss —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/24/warum-ein-mindestlohn-sein-muss/

—> Desinformation über Bürgergeld und Mindestlohn —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/12/04/desinformation-ueber-buergergeld-und-mindestlohn/

—> Warum die Unternehmer, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, auf Kosten der Allgemeinheit leben —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/12/23/warum-die-unternehmer-die-nur-den-gesetzlichen-mindestlohn-bezahlen-auf-kosten-der-allgemeinheit-leben-2/

—> Petitionsantrag Anpassung Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde —> Ein zu niedriger Mindestlohn führt zu einer niedrigen Rente, die dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden muss —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/02/petitionsantrag-anpassung-mindestlohn-auf-1577-e-pro-stunde/

———

Nachtrag:

Ich bin kein Anhänger von irgendwelchen linken- oder rechtsextremen Parteien, sondern sehe die Forderung nach einem höheren Mindestlohn von mtl. 2.650 Euro (also 15,77 € pro Stunde) aus rein langfristig volkswirtschaftlicher Sicht.

Mir ist bewusst, dass der Mindestlohn von 15,77 € sogar über der Forderung der Linken oder BSW (Wagenknechtpartei) hinausgeht. Von fast allen Forderungen der extremen Parteien (links und rechts) distanziere ich mich ausdrücklich.

Zu niedrige Löhne führen letztendlich zu extremen sozialen Spannungen und zur Begleichung der Rechnung durch die Allgemeinheit.

Petitionsantrag Anpassung Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde

Ein zu niedriger Mindestlohn führt zu einer niedrigen Rente, die dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden muss

Petition – #Arbeit muss sich #lohnen! Mindestlohn muss so hoch sein, dass nach 45 Jahren eine Rente über der Grundsicherung entsteht!

Warum ist diese Petition wichtig?
Gestartet von Werner Hoffmann

Wer 45 Jahre zum Mindestlohn gearbeitet hat, erhält eine Rente unterhalb der Grundsicherung.

Diese Situation ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Arbeit in unserem Land nicht genug wertgeschätzt wird.

Es ist an der Zeit, dass wir die Würde und den Wert von Arbeit anerkennen und sicherstellen, dass jeder Arbeiter einen fairen Lohn erhält.

Wir fordern eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15,77 € pro Stunde. Dies würde nicht nur dazu beitragen, die Lebensqualität von Millionen von Arbeitnehmern zu verbessern, sondern auch sicherstellen, dass sie im Alter eine angemessene Rente erhalten.

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) liegt das Armutsrisiko für Rentnerinnen und Rentner bei einem Stundenlohn unterhalb von 12 Euro bei fast 50%.

Mit einem Mindestlohn von 15,77 € könnten wir dieses Risiko erheblich reduzieren.

Es ist Zeit für Veränderung. Es ist Zeit für Gerechtigkeit. Unterzeichnen Sie diese Petition heute noch und helfen Sie uns dabei zu gewährleisten ,dass jeder Arbeiter einen gerechten Lohn erhält.

Das #Bürgergeld ist ein #Existenzminimum.
Nun versuchen bestimmte Parteien (CDU, CSU und FDP) den Warenkorb für das Existenzminimum so umzugestalten, dass das Existenzminimum in Euro kleiner wird. Dies hätte jedoch auch Auswirkungen auf die Aufstockung, die bei einem Mindestlohn auf Antrag gezahlt werden muss.

Das #Lohnabstandsgebot sagt aus, dass der Lohn höher sein muss, als das #Existenzminimum.

Daraus ergibt sich in der Folge, dass der #Mindestlohn zu niedrig ist.

Dies wird schon dadurch deutlich, dass nach 45 Jahren Mindestlohn eine Rente unterhalb des Existenzminimums entsteht.

Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.

Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.

Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516

Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn:
0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.

Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.

Dies bezahlt dann die Allgemeinheit.
Und hier ist der Fehler.
Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!

Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig.

Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!

Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei
0,7011 x 45 J. X 37,60 € = 1.186,26 €

Zum Artikel —>

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/12/23/warum-die-unternehmer-die-nur-den-gesetzlichen-mindestlohn-bezahlen-auf-kosten-der-allgemeinheit-leben/

Link —> https://www.change.org/p/erhöhen-sie-den-mindestlohn-auf-15-77-pro-stunde?recruiter=1325843531&recruited_by_id=40fe24c0-accb-11ee-9898-b9b93f20babb&utm_source=share_petition&utm_campaign=share_for_starters_page&utm_medium=instagram

https://www.change.org/p/erhöhen-sie-den-mindestlohn-auf-15-77-pro-stunde?recruiter=1325843531&recruited_by_id=40fe24c0-accb-11ee-9898-b9b93f20babb&utm_source=share_petition&utm_campaign=share_for_starters_page&utm_medium=instagram

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Brauchen wir nicht doch Zuwanderung und Flüchtlinge?

Deutschland blutet ohne Zuwanderung und auch ohne Flüchtlinge aus

Von 2011 bis 2019 ist die Anzahl der Beschäftigten innerhalb dieser 10 Jahre um rund 4 Mio. Erwerbstätigen angestiegen.

Ein Nettozuwachs bedeutet, dass

⁃ hinzukommende Schulabgänger und Studienabgänger

⁃ abgehende Rentner

genauso berücksichtigt sind, wie Beschäftigte aus Zuwanderung und aus Flüchtlingssituationen. Ebenso sind hier auch Menschen berücksichtigt, die wegen Kindererziehung ausscheiden und später wieder anfangen zu arbeiten. Nicht berücksichtigt werden hier Minijobs, also geringer Tätigkeitsumfang.

Oft wird behauptet, dass Flüchtlinge oder Zuwanderer nicht arbeiten. Diese Aussage ist nicht richtig.

Solange ein Flüchtling als Asylbewerber noch keine Fiktionsbescheinigung hat, solange darf er nicht arbeiten und auch keinen Sprachkurs besuchen.

In der Praxis bedeutet dies, dass er Leistungen nach dem AsylLG bezieht und nicht beim Bürgergeld „mitgezählt“ wird.

Interessant ist, dass der Nettozugang von 4 Mio. zusätzlichen Erwerbstätigen ohne Zuwanderung und ohne Flüchtlinge nicht möglich gewesen wäre.

Die Anzahl der Erwerbstätigen hätte sich eher erheblich verringert.

Beispiel 2021:

Im Jahr 2021 gab es rund 780.000 Schul- und Studienabgänger, aber auch rund 1,5 Mio. Erstrentner (inkl. Versorgungswerke). Die Anzahl der Erwerbstätigen wäre also ohne Zuwanderung und Flüchtlinge um 720.000 Erwerbstätige geschrumpft.

Bezogen auf die Jahre 2010 bis 2019 wäre die Anzahl der Erwerbstätigen um ca. 5 bis 6 Mio. Ohne Zuwanderung und ohne Arbeitsverhältnisse mit Zuwanderung und Flüchtlinge auf rund 35 Mio. geschrumpft!

Aussage, dass die rund 4 Mio. neuen Erwerbstätigen überwiegend aus Osteuropa sind, bitte ich doch mal nachzuweisen. Tatsächlich handelt es sich um sehr viele Menschen aus Syrien, Irak und auch Afrika. Besonders deutlich wurde dies durch den Zuzug 2014/2015, was sich ab 2016 im Arbeitsmarkt bemerkbar gemacht hat! Zum anderen kommt ab dem Jahr 2016 ein Anstieg der erwerbstätigen Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Bürger*innen) um etwa 1,11 Mio. auf ca. 3,2 Mio. im Jahr 2022 hinzu.

Zu Beginn dieses Jahrzehnts ging der Anstieg auf EU-Bürger zurück (Grund:

seit Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für einige osteuropäische EU-Staaten.

Ab 2015 änderte sich dies jedoch. Ab dem Jahr 2016 ist der Anstieg der erwerbstätigen Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Bürger*innen) um etwa 1,11 Mio. auf ca. 3,2 Mio. im Jahr 2022 angestiegen.

Irrtümliche Behauptung, die Ukrainischen Flüchtlinge leben fast alle vom Bürgergeld

So werden derzeit veraltete Zahlen als kleine Hetzpsrolen genutzt:. Zitat: „Ein Teil der Ukrainer*innen, die seit Kriegsbeginn nach Deutschland gekommen sind, hat eine Arbeit gefunden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist laut Bundesagentur für Arbeit von Februar 2022 bis April 2023 von 57.000 auf rund 143.000gestiegen.“

Warum diese Zahlen zwar stimmen, aber zum einen inzwischen völlig überholt sind und man auch die Hintergründe kennen muss, wird bewusst verschwiegen

Aus diesem Grund hierzu folgende Ergänzung von mir:

  1. Ich kenne aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit 15 ukrainische Familien, etwa 20 Familien aus Syrien, Irak, Iran etc.
    1 Frau aus Ukraine wartet seit über 1 Jahr auf die Fiktionsbescheinigung. Klage beim VG wurde schon eingereicht (§ 75 VwGO). Ohne diese Bescheinigung kein Sprachkurs und keine Arbeitserlaubnis. Bei den übrigen Ukrainern dauerte es auch 2-3 Monate. Und wo soll jemand ohne Deutschkenntnisse denn was arbeiten? Die Praxis zeigt, dass die deutsche Sprache notwendig ist. Selbst auf dem Bau, in einer Fabrik. Dass jemand ohne Deutschkenntnisse Pakete ausfährt geht als Notlösung. Ich hatte einmal als Kunde das Erlebnis mit einem Versandfahrer, der bei mir die Überdachung eines Abstellplatzes rammte und davongefahren war und ich ihn 1 Tag später stellte. Übrigens bezahlt zum Mindestlohn. Er wusste nichts von Aufstockung, die er durch unseren Verein dann erhielt.
  2. Vielen Lesern wird auch bewusst verschwiegen, wie viele Frauen mit Kinder und ukrainische ältere Menschen (63 Plus) in diesen 1,1 Mio. Darin enthalten sind.
    Nahezu rund 85%! Inzwischen gibt es auch einige kriegsversehrte Männer (zwei davon kenne ich).
  3. Die Anzahl ist auch überholt. Warum waren es bis März 2023 nur 143.000 sozialvers.pflichtige ukrainische Beschäftigungsverhältnisse? Ganz einfach. Die Flüchtlinge aus der Ukraine kamen ab März 2022 und wurden dann im Laufe des Jahres erst mehr. Wer damals im März 2022 hier ankam, landete zunächst in Sammelunterkünften (Ausnahme: vorherige Kontakte zu Verwandten in Deutschland etc). 3 Familien hatte ich in einem 3-Familienhaus im Oktober 2022 untergebracht! Sprachkurse hatten im September 2022 begonnen. Bei diesen Familien handelte es sich um:
    • 1 Mann 55 (auf einem Auge blind durch Annexionskampf auf Krim 2014, so genannte Friedensverhandlung), wobei seine Eltern und ein Bruder ermordet wurden, danach floh er (Sein Eigentum, kleinere Fabrik mit Abfüllanlage gehört jetzt einem russischen Oligarchen).
    • 3 Frauen
    • 5 Kinder
    • Zwei weitere Familie kamen im Mai 2022 Frau mit 2 Kinder, dem behinderten Bruder (spastische Lämhung mit abgeschlossenem Jurastudium in der Ukraine mit Auszeichnung). Der Mann von dieser Frau kam jetzt hier an mit Kriegsverletzungen (Granatsplitter). Ja alle diese Personen sind in Ihrer genannten Zahl, die jeder im Internet mal schnell nachlesen kann.

Dass diese Menschen zunächst einmal alles verloren haben und – wenn überhaupt – erst in 2-3 Jahren wieder in die Ukraine zurück können, ist diesen Menschen bewusst.

Insofern haben Sie auch große Motivation schnell in die Erwerbstätigkeit zu kommen.

Ohne eine Mindestvoraussetzung an deutscher Sprache und Schrift ist dies schwierig. Aus diesem Grund muss auch ein Arbeitgeber eigentlich mindestens darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer mindestens die Sprachprüfung B1 bestanden hat.

Dass die deutsche Sprache besonders schwierig ist, machen zwei Beispiele deutlich:

1. andere Schriftzeichen

2. Unterschiedliche Artikelbezeichnung usw

Stellen Sie sich vor, wir müssten auswandern und landen in Japan, China, Arabien. Auch wir hätten dann mit Sprache und Schriftzeichen extreme Probleme.

Um den Mindeststandard B1 zu lernen, sind regelmäßig 1-1,5 Jahre notwendig.

Wer also im September 2022 mit einem Deutschkurs angefangen hat, wird voraussichtlich im März 2024 B1 abgeschlossen haben. Ausnahmen gibt es natürlich, wenn jemand besonders sprachbegabt ist oder Vorkenntnisse hatte.

Insofern sollte man die damalige Anzahl von geringen ukrainischen Arbeitsverhältnissen auch betrachten.

Werner Hoffmann
1.Vorsitzender
Forum-55plus.de e.V.

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