Die Altherrenriege der CDU, FDP Freie Wähler sind da nicht ganz unschuldig!

Warum VW plötzlich 3 Werke schließen will

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
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In der Vergangenheit war VW in China einmal der größte Autohersteller.
WAR, wie gesagt!


Das waren früher bis zu 13 Mrd. US-Dollar Gewinn, die nach Deutschland geflossen waren.
Inzwischen ist dies nicht mehr der Fall.

Und die derzeitigen Altherren der

#CDU:

  • #Merz
  • #Spahn
  • #Linnemann

#CSU:

  • #Söder
  • #Huber

Freie Wähler:

  • #Aiwanger

FDP:

  • #Lindner
  • #Dürr
  • #Kubicki
  • #Wissing

sind nicht ganz unschuldig mit ihrer #Fossilgeschrei und #Technologieoffenheit,

wodurch selbst der Weg für die #Automobilindustrie keinen klaren Weg mehr hatte und hat!

Die #deutsche #Automobilindustrie hängt nicht an dem deutschen Markt!

Entscheidend ist wie sich der chinesische Markt entwickelt.

Die VW-Dominanz in China ist vorbei! Von dort kommen keine Mrd. mehr!!
Die Deutsche Automobilbranche muss sich klar zur EMobilität bekennen!

Die oben genannte #Altherrengarde hält an der Technologieoffenheit und den fossilen Brennstoffen fest.

Konsequenz: Unsere deutschen Autobauer müssen in drei Varianten entwickeln.

  • Verbrennerfahrzeuge
  • Hybridfahrzeuge
  • Vollstromer

Dies kostet extrem viel Kraft und die Konzentration geht verloren.

Je Fahrzeugflotte müssen CO2-Werte nicht überschritten werden.

Zu einer Flotte gehören alle drei Fahrzeugarten:

  • Verbrennerfahrzeuge
  • Hybridfahrzeuge
  • Vollstromer

Um die CO2-Werte nicht zu überschreiten sind mindestens 20 % Vollstromer notwendig und auch ein hoher Anteil von Hybridfahrzeugen.
Der Verbrenneranteil muss bei jeder verkauften Fahrzeugflotte erheblich reduziert werden.

Übrigens ist der Co2-Wert nicht nur bei uns in der EU, sondern auch in den USA und auch in China begrenzt und führt zu erheblichen Strafgebühren, wenn innerhalb der Fahrzeugflotte der Co2-Wert überschritten wird.

Die Co2-Grenze ist weder eine Erfindung von Deutschland, noch von der EU!

Tipp, wenn Du ein Auto kaufen willst.
Wenn Du noch warten kannst, dann warte…

Die Anzahl der verkauften Elektrofahrzeuge haben abgenommen.

Ab 2025 sind die Autohersteller sehr unter Druck eFahrzeuge zu verkaufen. Ab September 2025 werden dann vielleicht sogar EFahrzeuge verschenkt, denn das könnte billiger sein, als die Strafen zu bezahlen, die die Autohersteller bei der Nichterfüllung des CO2-Flottenzieles bezahlen müssten.
Infos zum CO2- Flottenziel weiter unten.
———-
Wenn die Altherrenriege weiter auf #Technologieoffenheit besteht, machen sie unsere #Automobilindustrie noch ganz kaputt!
Wir müssen letztendlich den gleichen Weg gehen, wie auch andere Autohersteller gehen. Und dies ist der Weg des E-Fahrzeuges.

Konzentration ist jetzt hier angesagt!

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Zusatzinfo zum Flottenziel:

Die EU setzt für Pkw-Flotten verbindliche CO₂-Emissionsziele fest, die Automobilhersteller im Durchschnitt einhalten müssen, um Strafen zu vermeiden. Die Werte für die Flottengrenzwerte in Gramm CO₂ pro Kilometer (g CO₂/km) betragen:

   •   2023: ca. 95 g CO₂/km (für Pkw-Flotten)
   •   2024: bleibt voraussichtlich bei 95 g CO₂/km, da die Anpassungen in Richtung niedrigerer Werte erst schrittweise erfolgen.
   •   2025: geplanter Schritt auf ca. 80 g CO₂/km, da hier eine Reduktion von 15 % gegenüber dem Niveau von 2021 vorgeschrieben ist.

Für leichte Nutzfahrzeuge liegt das Ziel derzeit bei rund 147 g CO₂/km, mit ähnlichen Reduktionszielen für 2025 und darüber hinaus.
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Noch eine Anmerkung:

Vor etwa 120 Jahren gab es Kutschen. Und die ersten Fahrzeuge waren auch Elektrofahrzeuge.

Allerdings war damals die Reichweite mit den damaligen Batterie noch gering.

Dies war der Grund, warum sich zunächst der Verbrennungsmotor durchsetzte.

Es ist also auch nicht das erste Mal, dass wir auf neue Fahrzeuge umsteigen müssen.

Auch die Umstellung von Kutschen auf Automobile hatte geklappt.

Nebeneinkünfte – Nr. 2 von 50 Punkten, warum Merz nicht Bundeskanzler werden darf.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Die Komplettübersicht über alle 50 Gründe gibt es hier —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/10/17/50-punkte-warum-merz-nicht-deutscher-bundeskanzler-werden-darf-heute-nr-1-ausfuehrlicher/

Nebeneinkünfte von Friedrich Merz

Friedrich Merz: Spitzenverdiener im Bundestag und seine umstrittene Klage gegen Transparenz

Friedrich Merz, der heutige Vorsitzende der CDU und mögliche Kanzlerkandidat, stand 2007 im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung, die bis heute Fragen über seine politischen Prioritäten und seine Nähe zur Wirtschaft aufwirft.

Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagte Merz damals gegen die Einführung strengerer Transparenzvorschriften, die Bundestagsabgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen.

Diese Klage, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde, warf ein kritisches Licht auf Merz’ umfangreiche Einkünfte aus der Privatwirtschaft und seinen möglichen Interessenkonflikt zwischen Politik und Wirtschaft.

Die Klage: Ein Schlag gegen Transparenz

2007 reichten neun Bundestagsabgeordnete der CDU, CSU, FDP und eine Abgeornete der Linken eine Klage gegen die verschärfte Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte ein.

Im Zentrum stand Friedrich Merz (CDU), der zu den Spitzenverdienern im Bundestag gehörte.

Seine Nebeneinkünfte beliefen sich in Spitzenjahren auf über eine Million Euro.

Diese Einkünfte stammten vor allem aus seiner Tätigkeit als Anwalt und Berater für große Unternehmen, darunter auch international agierende Konzerne.

– Merz (CDU) und seine Mitstreiter

Max Straubinger (CSU),

– Otto Bernhardt (CDU),

– Joachim Günther (FDP),

– Dietrich Austermann (CDU),

– Peter Rauen (CDU),

– Hans Michelbach (CSU),

– Franz-Josef Holzenkamp (CDU)

– und Petra Pau (Die Linke)

argumentierten, dass die neuen Regelungen ihre Privatsphäre verletzen und ihre berufliche Freiheit einschränken würden.

Doch das Bundesverfassungsgericht sah das anders und entschied im Sinne der Transparenz:

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, um mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.

Merz und die Millionen: Ein Interessenkonflikt?

Besonders problematisch ist Merz’ Nähe zur Wirtschaft. Während seiner Zeit im Bundestag erzielte er erhebliche Einkünfte als Berater und Lobbyist für große Unternehmen.

Seine Kritiker warfen ihm damals wie heute vor, politische Entscheidungen im Sinne der Wirtschaft und nicht der Allgemeinheit zu treffen.

Diese Bedenken erhielten durch seine Klage gegen die Offenlegungspflicht zusätzliche Nahrung.

Schließlich verdiente er nicht nur als Abgeordneter ein Gehalt, sondern zusätzlich hohe Summen durch seine Tätigkeiten in der Privatwirtschaft.

Diese engen Verbindungen zur Wirtschaft werfen die Frage auf:

Kann ein Politiker wie Merz wirklich unabhängig agieren? Oder steht er vielmehr im Dienst derjenigen, die ihm außerhalb des Parlaments hohe Summen zahlen?

Merz’ millionenschwere Nebeneinkünfte verstärken den Verdacht, dass er als Abgeordneter und möglicherweise als künftiger Bundeskanzler mehr den Interessen der Wirtschaftseliten als denen der breiten Bevölkerung dienen könnte.

Eine politische Karriere im Schatten der Wirtschaft

Merz, der immer wieder versucht hat, sich als Anwalt der „kleinen Leute“ zu inszenieren, wird durch seine wirtschaftlichen Verflechtungen auf den Prüfstand gestellt.

Besonders seine Tätigkeit für den Finanzriesen BlackRock, wo er als Aufsichtsratschef der deutschen Tochtergesellschaft agierte, sorgte für erhebliche Kritik. BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, ist für seine aggressive Einflussnahme auf Märkte und Regierungen bekannt. Merz’ enge Verbindung zu einem solchen Akteur verstärkt den Verdacht, dass er wirtschaftlichen Interessen sehr nahe steht – möglicherweise zu nahe.

Während Merz also gegen Transparenzregelungen klagte und Millionen durch Beratungs- und Lobbytätigkeiten verdiente, bleibt die Frage, ob seine Entscheidungen im politischen Raum tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen wurden – oder ob sie vor allem den großen Unternehmen dienten, die ihn bezahlten.

Fazit: Ein Politiker der Wirtschaft?

Friedrich Merz hat über Jahre hinweg die Transparenzregelungen im Bundestag bekämpft und gleichzeitig hohe Nebeneinkünfte erzielt.

Seine Klage gegen die Offenlegungspflicht 2007, die er gemeinsam mit anderen Abgeordneten von CDU, CSU, FDP und der Linken führte, war ein Versuch, seine Einkünfte aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.

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Doch das Bundesverfassungsgericht machte diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung und entschied zugunsten der Transparenz.

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Heute bleibt der Verdacht, dass Merz weniger die Interessen der Allgemeinheit als die der Wirtschaft vertritt.

Seine millionenschweren Nebeneinkünfte werfen die Frage auf, wie unabhängig er wirklich agieren kann – und ob er als Kanzler tatsächlich das Wohl der Bürger oder eher das der Wirtschaftseliten im Auge hätte.

Seine Klage gegen Transparenz und seine wirtschaftlichen Verflechtungen legen nahe, dass Merz sich eher als Vertreter wirtschaftlicher Interessen sieht.

Für viele bleibt er ein Politiker, der die Brücke zwischen Politik und Wirtschaft nicht nur überquert, sondern auf ihr fest verankert ist – mit allen Risiken und Nebenwirkungen für die politische Unabhängigkeit.

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Natürlich gibt es hierzu auch einen passenden Song und ein passendes Gedicht

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Hier noch ein passendes Gedicht

„Der Millionär im Bundestag”

Friedrich Merz

Im Bundestag, da sitzt ein Mann,

Der stets für sich Millionen kann.

Friedrich Merz, der alte Fuchs,

Verdient sein Geld – doch nicht durchs Volk.

Als Anwalt schlau, als Lobbyist,

Da weiß er, wie man Kasse frisst.

Berater hier, Berater da,

Für BlackRock, Banken – wunderbar.

Doch wenn es um die Bürger geht,

Da ist’s vorbei mit seinem Red’.

Er kämpft für Firmen, groß und reich,

Die kleinen Leute lässt er gleich.

Er klagte einst, voll großem Zorn,

Dass Nebeneinkünfte, ganz konform,

Man offenlegt, für jedermann,

Damit man sehen kann, was dran.

Doch ging es ihm um Transparenz?

Nein, nur um seine eig’ne Grenze.

Privatsphäre rief er laut,

Das Volk? Für ihn nicht wirklich wichtig, nur vertraut.

Denn Millionen in die Tasche stecken,

Für Merz ist das, was wirklich glänzt.

Ob Wirtschaft oder Parlament,

Sein Herz, das bleibt am Firmenrent.

Und nun, da er Kanzler will,

Da wird es richtig still und schrill.

Denn wer für Geld so weit verkehrt,

Der wird im Amt nicht umgekehrt.

So frage ich, und frag auch laut:

Was bleibt vom Merz, wenn’s um uns schaut?

Ein Mann, der reich, doch kalt regiert,

Der unser Wohl nur ignoriert.

Die neue Strategie der CDU- „Die SPD und Grüne“ sind doch nur eine Partei für die Bürgergeldempfänger“

Populistische Sprüche der CDU der Presse in den Mund gelegt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Warum die neue CDU und FDP 80 Prozent der Arbeitnehmer verarmen wird

Die SPD oder die Grünen zu Parteien der Bürgergeldempfänger zu degradieren, hat System.

Zum einen wird damit durch die CDU / CSU versucht, die SPD und die Grünen auf eine kleine Interessengruppe zu minimieren und zum zweiten will sich ja keiner als Bürgergeldempfänger ansehen. „Lieber gegen Bürgergeldempfänger sein, als da dazuzuzählen.“

Genau so funktioniert die Strategie des Populismus. Einfach einen Punkt heraussuchen und mit emotionaler indirekter Hetze vorgehen.

Dumm ist nur, wenn dies offenkundig wird.

Top-Rechtsanwälte kennen – besonders in der Wirtschaft – das Prinzip der Nebelkerzen.

Und auch Strategen wenden die Nebelkerzenargumentation sehr gerne an.

Bei Populisten denke ich bevorzugt an Merz, Söder, Spahn.

Und bei ausgeklügelten Strategen und Linnemann.

Na, und Merz ist ja nicht nur Populist, sondern auch Wirtschaftsanwalt.

Dass Bürgergeld und Mindestlohn und die Gehaltszahlung und die Arbeitnehmergehälter der meisten Erwerbstätigen indirekt zusammenhängen, wird dann klar, wenn man die Zusamnenhänge aufdeckt.

Wie hoch ist das Bürgergeld in Prozent zu dem Existenzminimum?

Das Bürgergeld in Deutschland entspricht grundsätzlich dem Existenzminimum, da es so konzipiert ist, dass es die grundlegenden Bedürfnisse einer Person decken soll. Das Existenzminimum stellt den Betrag dar, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens notwendig ist, einschließlich der Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich an der Regelsatzberechnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird, um sicherzustellen, dass es dem Existenzminimum entspricht. Es liegt also grundsätzlich bei 100 % des Existenzminimums.

Zusätzlich zu den Regelsätzen für das Bürgergeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, was bedeutet, dass das Bürgergeld insgesamt höher sein kann als nur der Regelsatz. Dadurch wird sichergestellt, dass die wesentlichen Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Welche Regelungen in der EU oder Deutschland haben Einfluss auf den Mindestlohn?

Das Mindesteinkommen in der Europäischen Union wird durch mehrere Regelungen und Empfehlungen auf EU-Ebene beeinflusst, auch wenn die konkrete Festlegung der sozialen Sicherungssysteme, wie etwa Mindestlöhne oder Mindesteinkommen, grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die wichtigsten EU-Regelungen und Initiativen, die Einfluss auf die Gestaltung des Mindesteinkommens haben, sind:

1. Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR)

Die 2017 verabschiedete Europäische Säule sozialer Rechte enthält 20 Grundsätze, die als Leitlinien für eine faire und funktionierende Arbeits- und Sozialpolitik dienen sollen. Einer dieser Grundsätze fordert „angemessene Mindestlöhne“, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer ein Einkommen hat, das ein anständiges Leben ermöglicht. Auch wenn es keine direkte Verpflichtung gibt, ein Mindesteinkommen in jedem Mitgliedstaat einzuführen, dient die Säule als politisches Rahmenwerk für die Ausgestaltung der nationalen sozialen Sicherungssysteme.

2. Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041)

Diese Richtlinie wurde 2022 beschlossen und zielt darauf ab, angemessene Mindestlöhne in der EU zu fördern, indem sie die Rahmenbedingungen für faire Löhne verbessert. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass gesetzliche Mindestlöhne ein angemessenes Niveau haben, wobei Bezug auf die nationalen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen genommen wird. Die Richtlinie enthält jedoch keine spezifischen Vorschriften für Mindesteinkommen oder Sozialhilfeleistungen, sondern konzentriert sich auf Löhne.

3. Empfehlung der EU-Kommission zum Mindesteinkommen (1992)

Bereits 1992 empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, Systeme für ein „angemessenes Mindesteinkommen“ einzuführen, um Personen ohne ausreichendes Einkommen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Diese Empfehlung war zwar rechtlich nicht bindend, diente aber als wichtige Grundlage für die Entwicklung von sozialen Sicherungssystemen in den Mitgliedstaaten.

4. Europäisches Semester und länderspezifische Empfehlungen

Im Rahmen des Europäischen Semesters, dem jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, werden regelmäßig länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen, die auch soziale Aspekte wie Mindestlohnregelungen und Mindesteinkommen betreffen. Hierdurch übt die EU indirekten Druck auf die Mitgliedstaaten aus, ihre Sozialsysteme zu verbessern und Armut zu bekämpfen.

5. Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der EU, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, enthält allgemeine Bestimmungen über den Schutz sozialer Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (Artikel 34). Während sie keine spezifischen Regelungen zum Mindesteinkommen festlegt, unterstützt sie die allgemeinen Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung.

Ja, es gibt eine solche Orientierung, aber keine verbindliche EU-weite Regelung. Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041) empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich an bestimmten Bezugspunkten zu orientieren, um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere zwei Indikatoren:

1. 60 % des Medianlohns: Der Medianlohn ist der Wert, bei dem die Hälfte der Beschäftigten weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Ein Mindestlohn in Höhe von 60 % des Medianlohns wird häufig als Richtwert für eine angemessene Entlohnung angesehen.

2. 50 % des Durchschnittslohns: Der Durchschnittslohn ist das arithmetische Mittel aller Löhne in einem Land. Ein Mindestlohn von 50 % des Durchschnittslohns wird ebenfalls als Referenzgröße verwendet, um eine ausreichende Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu, diese Werte einzuhalten. Stattdessen dienen sie als Empfehlungen und Orientierungshilfen, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten. Die Mitgliedstaaten haben die Freiheit, eigene Kriterien festzulegen, solange sie sicherstellen, dass der Mindestlohn den Lebensstandard der Arbeitnehmer verbessert und Armut bekämpft.

Die Orientierung an 60 % des Medianlohns ist also ein häufig verwendeter Richtwert, den viele Länder heranziehen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne zu überprüfen, aber er ist nicht verbindlich vorgeschrieben.

Wie wird der Mindestlohn derzeit in Deutschland ermittelt?

Der Mindestlohn in Deutschland wird durch die Mindestlohnkommission festgelegt. Diese Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie wissenschaftlichen Mitgliedern. Der Prozess zur Ermittlung des Mindestlohns ist wie folgt geregelt:

1. Mindestlohnkommission: Die Kommission setzt sich aus einem unabhängigen Vorsitzenden, drei Vertretern der Arbeitnehmerseite, drei Vertretern der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Wissenschaftlern zusammen. Diese Mitglieder diskutieren und entscheiden über Anpassungen des Mindestlohns.

2. Kriterien für die Festlegung: Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Ziel ist es, den Mindestlohn so festzusetzen, dass er den Arbeitnehmern ein angemessenes Einkommen sichert und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet. Die Entwicklung der Produktivität, Arbeitsmarktlage und wirtschaftliche Gesamtlage werden ebenfalls berücksichtigt.

3. Zwei-Jahres-Rhythmus: Die Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und spricht eine Empfehlung für eine Anpassung aus. Der Mindestlohn wird dann per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2025.

4. Besondere Erhöhungen: Die Bundesregierung kann in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Lage, zusätzliche Anpassungen vornehmen.

Der aktuelle Mindestlohn wird also auf Grundlage einer Balance zwischen Lohnsicherung und wirtschaftlicher Verträglichkeit ermittelt, ohne eine gesetzliche Verpflichtung an bestimmte Prozentsätze des Median- oder Durchschnittslohns.

Welche Personen sind in der Kommission und wie ist die Kommission ausgeglichen nach Interessengruppen?

Die Mindestlohnkommission in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die die Interessen unterschiedlicher Gruppen vertreten. Die Struktur ist darauf ausgelegt, eine ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu gewährleisten, mit zusätzlichen wissenschaftlichen Mitgliedern für eine unabhängige Beratung. Die Zusammensetzung der Kommission ist wie folgt:

1. Unabhängiger Vorsitzender

   •   Der Vorsitzende ist eine neutrale Person, die weder den Arbeitgeber- noch den Arbeitnehmerinteressen angehört. Diese Person leitet die Sitzungen der Kommission und soll eine ausgleichende Rolle spielen, um Konsensentscheidungen zu fördern.

2. Ständige Mitglieder (Stimmrecht)

   •   Drei Vertreter der Arbeitgeberseite: Diese Mitglieder werden von den Arbeitgeberverbänden benannt und vertreten die Interessen der Unternehmen. Sie sollen sicherstellen, dass wirtschaftliche Aspekte, wie die Tragfähigkeit der Lohnerhöhung für Unternehmen, berücksichtigt werden.

   •   Drei Vertreter der Arbeitnehmerseite: Diese Mitglieder werden von den Gewerkschaften benannt und vertreten die Interessen der Beschäftigten. Sie setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn ein angemessenes Einkommen sichert und die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt wird.

3. Wissenschaftliche Mitglieder (beratend, ohne Stimmrecht)

   •   Zwei wissenschaftliche Mitglieder sind beratend tätig und unterstützen die Kommission mit Analysen und Gutachten. Sie haben kein Stimmrecht, bringen aber unabhängige, wissenschaftlich fundierte Perspektiven ein, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.

4. Paritätische Besetzung

   •   Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter gleich stark vertreten sind (jeweils drei Mitglieder). Dies dient dazu, einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.

Entscheidungsfindung

   •   Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns erfolgen in der Regel im Konsens. Sollte keine Einigung erzielt werden, hat der Vorsitzende das Entscheidungsrecht.

Zweck der Zusammensetzung

Die Struktur der Kommission zielt darauf ab, eine ausgewogene Vertretung der Interessen zu gewährleisten und gleichzeitig eine fundierte Grundlage für die Mindestlohnempfehlungen zu schaffen, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt.

Zusammenhang

Reicht der Mindestlohn oder das Einkommen, das eine Familie erhält nicht aus, weil das. Bürgergeld höher wäre, dann besteht Anspruch auf Aufstockung.

Besonders in der Rente ist dies bedeutsam.

Wer beispielsweise nur den Mindestlohn erhält, hat in der Rente selbst nach 45 Versicherungsjahren eine Rente, die nicht zum Leben reicht!

——-

Welche Lösung wäre sinnvoll?

Steigt das Mindesteinkommen nicht erheblich an, dann wird die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergehen. Soziale Unruhen werden dann als Folge zunehmen.

Dass dadurch extreme Parteien partizipieren, muss jedem klar sein.

Aus diesen Spannungen entstehen dann wieder Gegenbewegungen, die zu extremen Einschränkungen folgen.

Was wollen einige Politiker von CDU und FDP machen?

Am liebsten wäre diesen Politikern die Abschaffung von Bürgergeld und Mindestlohn.

Da dies jedoch nicht so einfach möglich ist, denn EU-Bedingungen und verfassungsrechtliche Bedenken sind hier ein Störfeuer.

Wie könnte das Bürgergeld abgeschafft oder erschwert werden?

Die CDU will hierzu das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ umwandeln.

Gleichzeitig soll der „Warenkorb verändert“ werden.

Die Veränderung des Warenkorbs hat letztendlich das Ziel alle betroffenen Erwerbstätigen finanziell weiter abzustufen.

Und dies sind nicht nur Bürgergeldempfänger, sondern letztendlich etwa 60 bis 80 Prozent der Erwerbstätigen.

Die neue CDU und auch FDP wird die Arbeitnehmer verarmen!

Höherer Krankenstand! Warum?

Ein Beitrag von

Marc Raschke

Mich hat die Nachricht nicht überrascht.

Im Gegenteil: Ich habe es erwartet.

Und dafür brauchte ich nicht mal eine Glaskugel.

Ein Blick in die Altersstruktur in #Deutschland reicht mir. –

Die #DAK verkündete jetzt, dass sich Hälfte der Versicherten im Job zwischen Januar und Juni mindestens einmal krankgemeldet habe.

Das sei Rekord. – Parallel dazu lesen wir, dass die Wirtschaft nicht in Schwung kommt. Ach ne …

Nach dem 10-Jahres-Rekord-Hoch 2023 (5,5 Prozent) ist der #Krankenstand mit 5,7 Prozent in diesem Jahr erneut angestiegen!

Laut DAK ist keine Entwarnung in Sicht. Wenig überraschend: Immer mehr Menschen melden sich wegen #Depressionen und Anpassungsstörungen ab.

Das liege aber nicht nur an einer generell höheren Sensibilität für psychische Erkrankungen, sondern auch am Anstieg der Arbeitsdichte, am erhöhten Leistungsdruck und an einer unrealistischen Arbeitsmenge aufgrund fehlender Fachkräfte als Auslöser.

Und in diese Zeit fallen dann Forderungen nach #Mehrarbeit: mehr pro Woche und mehr aufs Leben gerechnet. –

Schon mal versucht, mit einem platten Reifen weiterzufahren? Das geht noch eine Weile gut, ist aber dann irgendwann mit einem maximalen Schaden verbunden.

Und erinnern wir uns: Als im Herbst letzten Jahres eine Coronawelle das Land erfasste und vergleichsweise viele Menschen gleichzeitig krank waren, hatte dies sogar 0,5% negative Auswirkung auf die #Wirtschaftsleistung in Deutschland.

Die politische Debatte hat sich völlig von dem entkoppelt, was Krankenkassen, #Wissenschaft und Sozialverbände seit Jahren prognostizieren – und was nun mit voller Wucht ins Kontor schlägt.

Die fetten Jahre, in denen es Beschäftigte im Überfluss gab, sind vorbei. Damit ist auch das „Wohlstands-Niveau“ alter Definition passé. – Höher, schneller, weiter? Das klappt – wenn überhaupt – nur noch bei Olympia.

Übrigens, ich habe jetzt das erste Industrie-Unternehmen kennengelernt, das „Pflegearbeit“ als Corporate-Benefit auf seiner Karriereseite führt.

Bedeutet auch, dass wir #Wohlstand Deutschland künftig ganz anders definieren werden müssen. „Luxus“ wird sein:

—> für die Kinder einen raren Kita-Platz zu ergattern,

—> für die (Groß-)Eltern einen der immer seltener werdenden Pflegeplätze zu bekommen,

—> eine bezahlbare Wohnung zu haben,

—> einen für die private Mangel-Situation verständnisvollen #Arbeitgeber zu finden

—> und in Demut & mit starker Resilienz zu akzeptieren, dass wir alle abgeben werden müssen, damit es für alle reicht.

Und übrigens, auch für alles das sind die Rechten mit ihren ewig gestrigen Weltbild keine Antwort; vielmehr eher Teil des Problems.

—-

Kommentar von

Werner Hoffmann-
Demokrat der Mitte

Marc Raschke umschreibt die Problematik schon perfekt.

Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer hat sich eklatant erhöht.

Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer in Deutschland lag im Jahr 1980 bei etwa 36 Jahren.

Diese Angabe basiert auf historischen Daten, die einen erheblichen Anstieg des Durchschnittsalters der Erwerbstätigen über die letzten Jahrzehnte hinweg zeigen. Damals waren die Altersstrukturen der Erwerbstätigen im Vergleich zu heute deutlich jünger. Seit den 1980er Jahren ist das Durchschnittsalter kontinuierlich gestiegen, was auf demographische Veränderungen und eine zunehmende Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zurückzuführen ist.

Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer in Deutschland liegt aktuell bei etwa 44 Jahren. Diese Zahl spiegelt die allgemeine Altersstruktur der Erwerbstätigen wider, wobei ein signifikanter Teil der Beschäftigten in den mittleren Altersgruppen vertreten ist. Insbesondere sind Arbeitnehmer im Alter von 45 bis 54 Jahren stark repräsentiert

Wenn man sich dann Äußerungen von der CDU, CSU, FDP zu diesem Thema anhört, dass die Arbeitszeit wieder auf mindestens angehoben werden soll, dann wird mit dem „platten Reifen jetzt sogar verlangt 130 km/h zu fahren.

Man sollte auch eines nicht vergessen. Nur dank der Medizin, humaneren Arbeitsbedingungen und keiner Kriege ist die Lebenserwartung erheblich angestiegen.

Hier eine kurze Übersicht

• 1900: • Männer: ca. 46 Jahre • Frauen: ca. 49 Jahre • 1933: • Männer: ca. 57 Jahre • Frauen: ca. 60 Jahre • 1945: • Männer: ca. 50 Jahre (durch die Kriegsereignisse stark beeinflusst) • Frauen: ca. 55 Jahre • 1980: • Männer: ca. 69 Jahre • Frauen: ca. 75 Jahre • 2020: • Männer: ca. 79 Jahre • Frauen: ca. 83 Jahre

Dabei variiert die Lebenserwartung stark zwischen den einzelnen Tätigkeiten und dem Einkommen/Vermögen.

Wer gut verdient, ernährt sich gesünder, trinkt und raucht auch seltener (zumindest seit 2000).

„Arbeit muss sich lohnen“ – Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll….

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Der Satz

Arbeit muss sich lohnenverdreht die Tatsachen!

Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.

Der erste Satz verdreht die Tatsachen.

Der Satz

„Arbeit muss sich lohnen“

wird

⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern

⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)

⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)

missbraucht.

Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.

Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!

Hier die Aufklärung:

Frage:

„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“

Antwort:

„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.

Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.

Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.

Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).

Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.

Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.

Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.

Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.

Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.

Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.

Hierzu folgende Erklärung:

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.

Mache hierzu auch folgende Berechnung vor

12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.

Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.

Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.

Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.

Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.

Ganz deutlich wird dies ab der Rente!

Frage:

„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“

Antwort:

Rentenberechnung:

Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also

(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.

Frage:

„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?

Antwort:

„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:

Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert

mal Jahre

mal aktueller Rentenwert

ist gleich Bruttomonatsrente

0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“

Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.

Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.

Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.

Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.

Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.

Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.

Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:

⁃ Kindererziehungszeiten,

⁃ Berücksichtigungszeiten,

⁃ Zuschlag zur Grundrente,

⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,

⁃ Mütterrente.

Von bestimmten Parteien

⁃ CDU

⁃ CSU

⁃ FDP

⁃ Freie Wähler Bayern

⁃ Oder AfD

wird dann aber wiederum behauptet,

„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.

Man muss diese umgestalten.

Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“

Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!

Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal

Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?

Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.

Und im Wahlkampf werden dann die Themen

⁃ Bürgerversicherung verdreht,

⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..

⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)

⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.

Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).

Hochmut und #Unfehlbarkeit kommen vor dem Fall

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Dies gilt für #Wirtschaftsbosse genauso, wie für andere „Erfolgreiche“! Gerade die #Erfolgreichen meinen oft, sie seien „auf der richtigen Spur!“

Steve #Jobs starb an #Bauchspeicheldrüsenkrebs und meinte, dass er wüsste, dass er den Krebs mit #Alternativer #Medizin besiegen könnte.

Kurz vor seinem Tod wusste er, dass die Menschen, die ihn zur #alternativen #Medizin brachten, doch nicht immer alles richtig machen.

Demut vor der Medizin und vor dem #Realismus hilft fast immer!

Und immer wieder fallen Kranke auf die Alternative Medizin herein.


Vor ca. 1,5 Jahren wurde bei einem Coronaleugner aus meinem Bekanntenkreis #Speiseröhrenkrebs diagnostiziert.
Ich hatte ihm einige Empfehlungen (Krebszentrum #Heidelberg #Universitätsklinikum #Mainz und #Freiburg) gegeben, da dort auch durch #mRNA einige sehr interessante neue Ansätze gemacht wurden.

Als #Impfgegner kam dies für ihn nicht in Frage! Anstatt OP hatte er sich auf einen #Krankenpfleger (aus dem #Remstal) mit Alternativer #Heilmethode eingelassen!
Ergebnis: Der #Krebs hatte Zeit zu streuen. OP wurde dann später gemacht und dies dann mit unterschiedlichen Entfernungen an mehreren Organen.
Auch die #Chemo hatte er abgelehnt.
Und so streute der Krebs bis ins Gehirn.

Es war letztendlich seine Entscheidung, aber durch sogenannte #Wunderheiler und #Nahrungsergänzungsverkäufer, die dann z.B. eine #Sauerkrauttherapie empfohlen hatten, war der Krebs nicht aufzuhalten.

Und da dieser Bekannte eine Firma hatte, wurden dann durch diesen #Heiler sogar noch #Betriebsseminare verkauft!

Und für die teilnehmenden Mitarbeiter stand teilweise fest: „Wenn mein Chef das glaubt, dann muss ja was dran sein…“

Einige zweifelten auch und hatten dann auch mit dem Chef Probleme, weil sie nicht die Meinung des Chefs teilten.

Die Zweifler waren aber auch die Mitarbeiter, die sich impfen haben lassen, wobei:
Da der Chef ein #Impfgegner war, hatten einige Mitarbeiter sich offiziell nicht impfen lassen, aber waren tatsächlich geimpft.

Und einige sind mit dem Chef auf die Demos gegangen…. Und fühlten sich dabei besonders wichtig ….

Die Meinung in Deutschland zu sagen ist ein wichtiges Gut, aber man sollte sich immer bewusst machen, dass auch in der Coronazeit viele unterschiedliche Personengruppen daran richtig Kasse gemacht haben (z.B. Heiler, Verkäufer von Nahrungsergänzungsmittel, Seminaranbieter, bestimmte „Coronaärzte etc).

Ekelhaft, wie solche sogenannten #Wunderheiler tätig sind und Menschen vernichten.

Diesen #alternativen #Heilern gehört das Handwerk gelegt.

Leider können Tote sich nicht mehr wehren!

Und so gibt es immer wieder auch hochintelligente Menschen, die auch nicht unfehlbar sind.

Um den Menschen tut es einem ja auch leid.

Hochmut und Unfehlbarkeit kommen vor dem Fall.

#Heilpraktiker #Heiler #Krebs #Naturheilverfahren #Sauerkrauttherapie #mRNA #Krebs #Speiseröhrenkrebs #Coronaleugner

Wie die kleine Parteien die Demokratie kapern können, wurde schon in der Weimarer Republik deutlich

NieWiederIstJetzt bei den Wahlen!

Ein Beitrag von Yves Willers

Yves Willers

Die „Zersplitterung der Parteienlandschaft in Weimar“ wird im Geschichtsunterricht oft recht pauschal dargestellt. Das Verhältniswahlrecht der Weimarer Verfassung brachte zu Beginn der Republik sechs politische Familien hervor : Kommunisten (anfangs mit Linkssozialisten), Sozialdemokraten, Liberale, Konservative, Christlich-Soziale (verbunden mit den Bayerischen Regionalisten) und die Monarchisten.

Sechs Blöcke mit jeweils reichsweit in den ersten drei Wahlen zwischen knapp 10% und bis ca. 20-25% der Stimmen. Keine wirkliche Zersplitterung.

Erst im Laufe der weiteren Reichstagswahlen kommen „Splitterparteien“ auf. Von 1920 an nahm der Stimmenanteil dieser Parteien von 1,5% bis auf 14% im Jahr 1930 kontinuierlich zu.

Doch weniger als zwei Jahre später bei den letzten beiden Wahlen 1932 – verschwinden die Parteien mit ca. 3% plötzlich in die Bedeutungslosigkeit. Gleichzeitig verdoppelt die NS-Bewegung ihren Stimmenanteil von 18 auf 37 bzw. 33%.

Drei Protestparteien von Landwirten, Protestparteien von Grundbesitzern, Protestpartei gegen den „Kulturbolschewismus“, Protestpartei gegen die „Rechtswende“ der Konservativen und Protestpartei gegen die „Inflationsgewinnler“ – auf einmal alle im Reichstag – 1930 mit zusammen insgesamt 72 Abgeordneten vertreten.

Die Splitterparteien entstanden schon lange vor der „großen“ Krise Ende 1929 vor allem, weil die bürgerlichen Parteien 1924 – 1928 unfähig gewesen waren, bei der Bewältigung der Agrarkrise und den Folgen der Hyperinflation einen innerparteilichen Konsens zwischen den Interessen der Großspender, dem ideologischen Mediendruck des mächtigen Pressemoguls Hugenberg und den praktischen Nöten der Wähler zu finden.

Viele rückblickende Wahlforscher sehen in den Splitterparteien eine fatale Entwicklung, die massgeblich zum Aufkommen der Diktatur beigetragen hat.

Heinrich August Winkler : „Der NS-Bewegung war es (1932) gelungen, die (…) Splittergruppen zu beerben.“

Die These des Soziologen Seymour Martin Lipset, wonach die „noch verfassungstreuen“ Protestparteien 1928 -1932 als eine Art Zwischenstopp der Entfremdung von der Demokratie auf den Weg in den Rechtsextremismus gewirkt haben, wird bis heute kontrovers diskutiert.

Wegen der Weimarer Splitterparteien wurde in der BRD nach 1949 die 5% Klausel eingeführt. Hätte es diese schon vor 1933 gegeben, so rechnet es der Wahlforscher Jürgen Falter in seinem Buch „Hitlers Wähler“ vor, wäre mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die „destruktive Mehrheit“ von Links- und Rechtsextremisten nach 1930 zeitlich verzögert, vielleicht sogar verhindert worden.

Wer heute „Weimarer Zustände“- die in die Diktatur führten – anstrebt, fördert Splitter- und Protestparteien und kritisiert die 5% Klausel als „undemokratisch“.

stopafd #NieWiederIstJetzt #demokratie #wirsindmehr #noafd

#wahlen

#EUWahl

#Landtagswahl

#Thüringen

Ein Praxisbeispiel im Bürgergeld

Ein Beitrag von

Möchte jemand von Bürgergeld leben, und alle Dinge bezahlen, die das Jobcenter NICHT bezahlt, das ist einiges. Strom Versicherungen, Telekommunikation, etc. Wenn ich als Weihnachtsgeschenk z.B. 50 € geschenkt bekomme, dann muss ich das dem JC mitteilen, da das Einkommen ist und mit dem Bürgergeld verrechnet wird.

Und kommt mir nicht mir nicht mit Arbeit suchen, außer absagen ist nix. Ich bin 50+ und schwerbehindert und viel zu lange ohne Job. Gesetzlich vorgeschrieben, dass der behinderte Bewerber den Absagegrund interessiert keinen, warum auch?

Mir bleiben rund 100 €/Monat übrig, wer will sie? Ich gebe sie gerne. Tafel geht nicht, in FFM wird die fertig gepackt und ich hab und darf nicht alles essen. Und 3 Drillinge (Kartoffeln) für 14 Tage sind zu viele Kartoffeln. Viel zu viel, oder? Ich hätte gerne mal was passendes anzuziehen, Klamotten sind zu weit, ist nur Größe 36.

Ich bin so froh, dass ich in Geld schwelge. Und schön, dass 5,5 Mio. Bezieher als asoziales faules Pack, endlich das nie wer sagen würde, schon klar.

Aber wisst ihr Bessermenschen was ich widerlich finde, dass Menschen, die, wenn auch im sogenannten Niedriglohnsektor, arbeiten, aufstocken müssen. DAS ist eine Schande liebe AG, bezahlt die Leute richtig, dann brauchen die nicht aufstocken und Bahn muss sich nicht wirklich über Mindestlohn zu unterhalten.

Aber wer von ich schon, nur so ein asozialer Sozialschmarotzer, der nicht arbeiten will.

Ach ja, GdB 50 G, bipolare Störung und Multiple Sklerose. Das G steht für Gehbehinderung.

Ach ja, das mit dem asozial und Sozialschmarotzer wurde mir bereits mehrfach gesagt.

Ich werde mich ab sofort nie mehr bewerben, mir geht’s ja schließlich sehr gut mit Bürgergeld, weißt ihr ja besser als ich!!!

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus nehmen weiter zu

110 Demonstrationen in dieser Woche

Wahlumfrage 2024-02-19 von n-tv
Wahlumfrage 2024-02-19 von n-tv

Wer davon ausgegangen ist, dass die Demonstrationen gegen den Rechtsextremismus abgenommen haben, der irrt.

Vom Montag 19.2. bis Sonntag, 25.2.2024 finden weitere 110 Demonstrationen statt. Wir haben die Liste Sortiert nach Bundesland und innerhalb des Bundeslandes nach Stadt.

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus ab 19.2.2024 sortiert nach Bundesland und Stadt 
Bisher 6 % weniger AfD-Sympathisanten (von 23 % auf 17 %) Insgesamt kehren jetzt 2,8 Mio. mehr der AfD den Rücken
Stadtam …Bundesland
Bad SäckingenDonnerstag, dem 22.2.Baden-Württemberg
Bad SaulgauDonnerstag, dem 22.2.Baden-Württemberg
Hirschberg an der BergstraßeSonntag, dem 25.2.Baden-Württemberg
Horb am NeckarSonntag, dem 25.2.Baden-Württemberg
KarlsruheMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
KonstanzMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
MannheimMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
Mauer bei HeidelbergDienstag, dem 20.2.Baden-Württemberg
PforzheimFreitag, dem 23.2.Baden-Württemberg
ReutlingenMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
Schwäbisch HallMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
StuttgartSamstag, dem 24.2.Baden-Württemberg
TettnangSonntag, dem 25.2.Baden-Württemberg
UhingenFreitag, dem 23.2.Baden-Württemberg
Vaihingen (Enz)Samstag, dem 24.2.Baden-Württemberg
Villingen-SchwenningenMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
AschaffenburgMontag, dem 19.2.Bayern
Bad TölzSonntag, dem 25.2.Bayern
BambergMontag, dem 19.2.Bayern
FreilassingMittwoch, dem 21.2.Bayern
HolzkirchenSonntag, dem 25.2.Bayern
MindelheimSonntag, dem 25.2.Bayern
Neu-UlmMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Bayern
Neustadt an der AischSamstag, dem 24.2.Bayern
NürnbergMontag, dem 19.2.Bayern
Pfaffenhofen an der IlmSonntag, dem 25.2.Bayern
RosenheimMontag, dem 19.2.Bayern
Simbach am InnSonntag, dem 25.2.Bayern
WaldkirchenSamstag, dem 24.2.Bayern
Berlin Bötzowstraße/Käthe-Niederkirchner-Straßejeden SonntagBerlin
Berlin Florastraße/Görschstraßejeden SonntagBerlin
Berlin NeuköllnMontag, dem 19.2.Berlin
Berlin Schloßstr./Kieler Str.Dienstag, dem 20.2. und 27.2.Berlin
Berlin Spandaujeden ersten Samstag im MonatBerlin
Berlin Weltzeituhrjeden ersten Freitag im MonatBerlin
Berlin SteinplatzDonnerstag, dem 22.2.Berlin
Bad BelzigSamstag, dem 24.2.Brandenburg
EberswaldeDienstag, dem 20.2.Brandenburg
LuckauSonntag, dem 25.2.Brandenburg
MahlowSonntag, dem 25.2.Brandenburg
PotsdamSonntag, dem 25.2.Brandenburg
BremenMontag, dem 19.2.Bremen
HamburgSonntag, dem 25.2.Hamburg
Hamburg Marienthaler Gehölz/Jüthornstrasse 104jeden dritten Mittwoch im MonatHamburg
BiebergemündDonnerstag, dem 22.2.Hessen
ButzbachMontag, dem 19.2.Hessen
EppsteinSamstag, dem 24.2.Hessen
Frankfurt (Main)Montag, dem 19.2.Hessen
FriedbergMontag, dem 19.2.Hessen
GießenMontag, dem 19.2.Hessen
HerbornSamstag, dem 24.2.Hessen
HirschhornFreitag, dem 23.2.Hessen
MarburgMontag, dem 19.2.Hessen
MelsungenDonnerstag, dem 22.2.Hessen
SeligenstadtMontag, dem 19.2.Hessen
WeilburgSonntag, dem 25.2.Hessen
WiesbadenMontag, dem 19.2.Hessen
WölfersheimSonntag, dem 25.2.Hessen
AnklamSonntag, dem 25.2.Mecklenburg-Vorpommern
NeubrandenburgSamstag, dem 24.2.Mecklenburg-Vorpommern
SchwerinDienstag, dem 20.2.Mecklenburg-Vorpommern
ArtlandSamstag, dem 24.2.Niedersachsen
Bad ZwischenahnSonntag, dem 25.2.Niedersachsen
Cellejeden Mittwoch und am 25.2.Niedersachsen
HolzmindenFreitag, dem 23.2.Niedersachsen
JeverDienstag, dem 27.2.Niedersachsen
LangenhagenSamstag, dem 24.2.Niedersachsen
LüneburgMontag, dem 19.2. und 24.2.Niedersachsen
OldenburgSonntag, dem 25.2.Niedersachsen
QuakenbrückSamstag, dem 24.2.Niedersachsen
TwistringenMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Niedersachsen
UelzenMontag, dem 26.2.Niedersachsen
UnterlüßSamstag, dem 20.4.Niedersachsen
VarelSonntag, dem 25.2.Niedersachsen
AachenMontag, dem 19.2.Nordrhein-Westfalen
DortmundMontag, dem 19.2.Nordrhein-Westfalen
DrensteinfurtSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
GummersbachSonntag, dem 25.2.Nordrhein-Westfalen
Halle (Westfalen)Samstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
HerneDienstag, dem 20.2.Nordrhein-Westfalen
LemgoDienstag, dem 27.2.Nordrhein-Westfalen
LindlarSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
MarlSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
OerlinghausenDienstag, dem 27.2.Nordrhein-Westfalen
SchalksmühleFreitag, dem 23.2.Nordrhein-Westfalen
SendenSonntag, dem 25.2.Nordrhein-Westfalen
SiegenMontag, dem 19.2.Nordrhein-Westfalen
SolingenSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
WarburgFreitag, dem 23.2.Nordrhein-Westfalen
WillichSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
WuppertalMontag, dem 26.2.Nordrhein-Westfalen
BudenheimFreitag, dem 23.2.Rheinland-Pfalz
KirnSamstag, dem 24.2.Rheinland-Pfalz
KoblenzMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
TrierMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
WesterburgSamstag, dem 24.2.Rheinland-Pfalz
WöllsteinMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
Neunkirchen SaarSamstag, dem 24.2.Saarland
BautzenSonntag, dem 25.2.Sachsen
GörlitzMontag, dem 19.2.Sachsen
LeipzigMontag, dem 19.2.Sachsen
MerseburgSamstag, dem 24.2.Sachsen-Anhalt
WerningerodeFreitag, dem 23.2.Sachsen-Anhalt
AhrensburgSamstag, dem 24.2.Schleswig-Holstein
KielSonntag, dem 25.2.Schleswig-Holstein
ErfurtSamstag, dem 24.2.Thüringen
RudolstadtFreitag, dem 23.2.Thüringen
ThemarFreitag, dem 23.2.Thüringen
WorbisFreitag, dem 23.2.Thüringen

Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie

Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern

Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.

Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.

Werner Hoffmann
1.Vors. Forum-55Plus.de e.V.
Renten- und Sozialrechtsexperte
www.Renten-Experte.de

Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“

Das ist schon einmal völlig falsch!

Grund:

Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.

Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.

Konsequenz:

Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.

Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.

Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.

Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.

Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.

Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.

Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.

——

Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.

Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.

Berechnungsbeispiel:

Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.

Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.

Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516

Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn:
0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.

Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.

Dies bezahlt dann die Allgemeinheit.
Und hier ist der Fehler.
Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!

Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig. 

Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!

Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei
0,7011 x 45 J. X 37,60 €

= 1.186,26 €

Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.

Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.

Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.

Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.

Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.

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