Dass mit der gesetzlichen Rente keine großen Sprünge gemacht werden können, ist inzwischen wohl bekannt.
Denn die gesetzliche Altersrente lag im Schnitt bei gut 1000 Euro – für Männer.
Bei Frauen war es noch einmal deutlich weniger.
Dass Ruheständler hierzulande ob weiterer Einkünfte nicht darben müssen, zeigt der neue Alterssicherungsbericht.Die Zukunft ist ungewiss, die gesetzliche Rente hingegen sicher – auch wenn sie im Zweifelsfall nicht gerade üppig ausfallen dürfte. Dies bestätigt einmal mehr der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020.
Danach erhielten Männer 2019 aus der gesetzlichen Rente durchschnittlich monatlich 1186,74 Euro Altersrente, bei Frauen waren es hingegen nur 764,27 Euro.
21,1 Millionen Menschen beziehen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48,2 Prozent. Laut dem Bericht steigt es in den nächsten Jahren an. Längerfristig sinkt es – bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 auf 46,0 Prozent.
Gut versorgt durch zusätzliche Einnahmen
Der Bericht zeigt aber auch: Ruheständler sind vor allem dank anderer Einkommen gut versorgt. So erreichten Senioren-Ehepaare 2019 im Durchschnitt ein monatliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen wie Betriebsrenten, Lebensversicherungen und zusätzlichen Einkommen wie Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte von 2907 Euro, alleinstehende Seniorinnen von 1607 Euro und Senioren von 1816 Euro. In Gesamtdeutschland. Im Westen kamen alleinstehende Männer auf ein monatliches Nettoeinkommen von 1796 Euro und alleinstehende Frauen auf monatlich 1606 Euro. In den neuen Bundesländern erreichten Ehepaare ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2554 Euro pro Monat. Alleinstehende Männer hatten ein Nettoeinkommen in Höhe von 1560 Euro, alleinstehende Frauen 1571 Euro.
Derzeit sind nur rund drei Prozent der über 65-Jährigen auf Grundsicherung im Alter angewiesen, in den neuen Bundesländern ist es sogar nur gut ein Prozent.
Laut dem Altersicherungsbericht könnte das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar noch steigen. Denn die Bundesregierung hat die Leistungen für Rentnerinnen und Rentnerin den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Darüber hinaus kann und sollte jeder zusätzlich für das Alter vorsorgen. Zum Beispiel auch durch das Entrichten freiwilliger Beiträge. Denn nur so kann der Lebensstandard im Ruhestand abgesichert werden.
Gegen Covid-19 soll Vitamin D eine Wunderwaffe sein.
Das behaupten mehrfach Heiler, Verkäufer von Nahrungsmittel und auch andere Gruppen, die gerne ihre Dienstleistungen oder Waren verkaufen wollen.
Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Vitamin-D-Pillen direkt gegen das Coronavirus wirksam sind.
Wichtigste Regel: Zu viel Vitamin D durch Präparate kann sogar schädlich sein. Laut Robert-Koch-Institut kann eine Überdosierung zum Beispiel zu Nebenwirkungen wie Bauchkrämpfen, Erbrechen oder sogar Nierenschäden und Herzrhythmusstörungen führen.
Eine Einnahme sollte deshalb von einem Arzt überwacht werden und nicht auf gut Glück erfolgen.
Grundsätzlich ist ein ausgeglichener Mineralhaushalt und Vitaminhaushalt natürlich wichtig.
Bestimmte Vitamine, die der Körper zu viel bekommt, kann der Körper wieder ausscheiden. Das ist bei Vitamin C der Fall, aber nicht bei D.
Was passiert bei Überdosierung von Vitamin D?
Eine Überdosierung droht in der Regel nur bei exzessiver Einnahme von Vitamin–D-Präparaten.
Folgen einer solchen Vitamin–D–Überdosierung können dann die Bildung von Nierensteinen oder eine Nierenverkalkung sein. Weitere Nebenwirkungen sind Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit und Kopfschmerzen.
Vitamin D wird durch die Einstrahlung von Sonnenlicht gebildet.
Es ist insofern theoretisch denkbar, dass bestimmte Menschen zu wenig Sonnenlicht bekommen, aber daraus abzuleiten, dass deshalb eine höhere Dosis Vitamin D gegen Covid19 hilft, ist vermessen.
Tatsächlich bestehen bei diesen Menschen auch andere Krankheiten, die für eine höhere COVID-19 Infektion mit schwerem Verlauf verantwortlich ist.
Nun versuchen verschiedene Personen Vitamin D als „Allheilmittel“ über YouTube oder andere Kanäle zu nutzen, um ihre Nahrungsergänzungsmittel oder ihr Kursangebot zu verkaufen.
Teilweise sind dies Heiler, Heilpraktiker oder Institutionen, die sich beispielsweise „Akademie für menschliche Medizin“ nennen.
Was dahintersteckt, kann man auf diversen Correktiv-Seiten und Fake-Prüfungsportalen sehr gut auch selbst lesen.
Unsere Regeln für Sie:
Regel 1:
Lassen Sie einmal im Jahr bei Ihrem Hausarzt ein „großes Blutbild machen“ und wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie Vitaminmangel haben, dann kann das Ihr Hausarzt am Besten feststellen.
Regel 2:
Messen Sie regelmäßig Ihren Blutdruck mit einer Oberarm-Manschette. Ihr Blutdruck ist immer dann in Ordnung, wenn der Wert bei 120 zu 80 lügt. Der obere Wert kann auch bei 130 liegen.
Sollte der Wert über 130 sein, ist ein Arztbesuch sinnvoll (z.B. 160 oder höher).
Das gefährliche ist, dass ein Bluthochdruck nicht weh tut und man denkt: „Da ist doch nichts..,“
Tatsache ist jedoch oft, dass die Blutgefäße zu eng sind und daraus dann beispielsweise ein Augeninfarkt, Herzinfarkt oder Schlaganfall entsteht.
Nachfolgend noch einige Link- Informationen zu
– Kann Vitamin D vor Covid-19 schützen? Schützt Vitamin D vor Sars-Cov-2 – dem neuen Coronavirus? Studien beobachten vermeintliche Zusammenhänge. Ganz so einfach ist es aber nicht. Link—> https://www.swr.de/wissen/corona-und-vitamin-d-100.html
– Med Watch – Das Team von MedWatch scannt das Netz nach gefährlichen und unseriösen Heilsversprechen. Einen Schwerpunkt bilden Recherchen aus der Grauzone des Netzes, in der vermeintliche Heiler ihre Wunder anbieten. Wir berichten und klären auf. —> Akademie für „menschliche Medizin“ LINK —> https://www.medwatch.de/2020/08/26/wie-online-kongresse-geld-mit-fragwuerdigen-inhalten-machen/
Übrigens: Für die rechtliche Eigenvorsorge ist ein Notfallordner-Vorsorgeordner empfehlenswert.
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für:
Dies dürfte das Ergebnis der #Weihnachtsfeiern, #Parties von #Sylvester und #Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.
Das bedeutet: 100 Infizierte stecken innerhalb von 1 Woche 152 Menschen an.
Wenn dieser #RWert nicht radikal sinkt, wäre in den kommenden Wochen folgende Entwicklung (Ausgangszahl: 343.000): Nach
1 Woche: 521.360 (12.512)
2 Wochen: 792.467 (19.019)
3 Wochen: 1,204 Mio (28.896)
4 Wochen: 1,830 Mio (43.820)
5 Wochen: 2,782 Mio (66.768)
6 Wochen: 4,230 Mio. (101.520)
7 Wochen: 6,429 Mio. (154.296)
8 Wochen: 9,773 Mio. (234.552)
9 Wochen: 14,660 Mio. (351.840)
10 Wochen: 22,283 Mio. (557.075)
11 Wochen: 33,870 Mio. (812.880)
Nach der 12. Woche würde jeder in Deutschland infiziert sein. Das wäre am 4.4.2021 Damit diese Entwicklung nicht eintritt müssen alle Kontaktbeschränkungen dringenst umgesetzt werden.
Die Katastrophe in den Krankenhäusern wäre vorprogrammiert, wenn man berücksichtigt, dass etwa 11 % dort landen, etwa 5 % künstlich beatmet werden und ca. 2.4 % versterben.
Keine Sorge, so schlimm kann und darf es nicht werden, denn dann wären am Ende der Pandemie etwa 1,995 Millionen Menschen verstorben.
Bevor dies sich so weiterentwickelt, wird die Kontaktbeschränkung überall do durchgeführt werden müssen, dass der R-Wert auf Minus sinkt.
Je stärker das Minus beim R-Wert, desto besser.
Die Anzahl der Toten sind in Klammern genannt, wobei der Todesfall etwa erst 3 Wochen später eintritt.
Wenn der R-Wert (7-tägig) wieder unter 1,0 sinkt, nimmt die Neuinfizierten-Anzahl wieder ab.
Wie ein R-Wert von 0,9 oder 0,7 wirkt kann in diesem Link nachgelesen werden. —>
Papst Franziskus hat bekannt gegeben, sich im Vatikan gegen Covid-19 impfen zu lassen.
„In der kommenden Woche werden wir anfangen, das hier zu machen und ich bin auch dafür vorgemerkt“, sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche in einem für Sonntagabend zur Ausstrahlung geplanten Interview mit dem Fernsehsender Tg5, aus dem zunächst ein Teil als Abschrift verbreitet wurde.
Mit Blick auf die Corona-Impfung betonte der Papst, dass sich aus ethischer Sicht alle impfen lassen müssten, denn man spiele nicht nur mit seinem Leben, sondern auch mit dem Leben anderer.
Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.
Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren. Erläuterung: Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote. Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.
Damals war die Schätzung bei 25.000.
Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.
Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.
Gemessene Todesfälle
2014/2015: 225
2016/2017: 717
2017/2018: 1.665
2018/2019: 914
Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite
Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.
Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.
Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.
Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.
Einfachst erläutert: Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt. Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich. mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit? Wir werden es erleben.
Hoffentlich.
Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.
Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).
Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.
Coronavirus – Wann können #Kontaktbeschränkungen gelockert werden?
So hart es sich anhört.
So lange die Unvernunft der Menschen bleibt und in Betrieben die Kontaktbeschränkung nicht eingehalten wird, kann das Virus nicht verschwinden bzw. eine Abnahme der Infizierten nicht stattfinden.
Die Konsequenzen aus Weihnachten und Sylvester auch in Verbindung der Reisen über die Weihnachtsferien sind jetzt deutlich:
Gesamtinfizierte 1,92 Mio.
Genesen: 1,55 Mio.
Verstorben: 40.597
7-Tage-R-Wert: 1,17
Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 117 weitere Menschen anstecken.
Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.
Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.
Ziel muss es sein, dass die Inzidenz sinkt. Notfalls mit noch schärferen Regeln.
Ergänzung: 11.1.21
Heute – 11.1.2020 – ist der R-Wert bei 1,52! Dies dürfte das Ergebnis der Weihnachtsfeiern, Parties von Sylvester und Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.
Sinkt die wöchentliche Ansteckung auf 0,5 oder 0,7 oder 0,9 oder bleibt sie über 1,0 ist sehr entscheidend für weitere Einschränkungen.
Persönlich gehe ich davon aus, dass es bis Mitte April/Mai noch erhebliche Kontaktbeschränkungen geben wird, wenn wir nicht auf 0,5-0,7 pro Woche kommen.
Wie wichtig dies wäre, macht folgende Berechnung deutlich:
Angenommene Anzahl von Infizierten: 343.000 (heute, 10.1.2021)
R-Wert: 0,9
Infizierungen Nach 1 Woche: 308.700 Nach 2 Wochen: 277.830 Nach 3 Wochen: 250.047 Nach 4 Wochen: 225.042 Nach 5 Wochen: 202.538 Nach 6 Wochen: 182.284 Nach 7 Wochen: 164.055 Nach 8 Wochen: 147.650 Nach 9 Wochen: 132.885 Nach 10 Wochen: 119.596 Nach 11 Wochen: 107.637 Nach 12 Wochen: 96.873
Bei einem durchgängigen R-Wert von 0,9 würde die Infektionszahl in 12 Wochen – also bis 4.4.2021 – auf 96.873 zurückgehen.
Was passiert bei einem R-Wert von 1,15?
Nach 1 Woche: 394.450
Nach 2 Wochen: 453.617
Nach 3 Wochen: 521.660
Nach 4 Woche: 599.909
Nach 5 Woche: 689.895
Nach 6 Woche: 793.379
Nach 7 Woche: 912.386
Nach 8 Wochen: 1.049.244
Nach 9 Wochen: 1.206.631
Nach 10 Wochen: 1.387.626
Nach 11 Wochen: 1.595.770
Nach 12 Wochen: 1.835.135
Dann wäre die Anzahl der Infizierten bei 1,835 Millionen Neuinfizierte!
Würde man davon ausgehen, dass etwa 11% stationär behandelt werden müssen (nach ca. 8-14 Tagen), knapp 5% beatmet werden müssen und rund 2,4% versterben, dann weiß man, wie wichtig die Reduzierung des R-Wertes jetzt ist.
Die Gesamtzahl der Infizierten wäre in dieser Zeit 11,479 Mio. Menschen.
Versterben würden 2,33 – 2,41 %. Das wären zusätzlich 273.000 Menschen bis etwa Ende April.
Könnte der wöchentliche R-Wert auf 0,7 gesenkt werden, wären in 12 Wochen noch 5.993 Neuinfizierte vorhanden.
Es macht also einen deutlichen Unterschied, den wöchentlichen R-Wert möglichst niedrig zu bekommen.
Dazu ist es notwendig, dass alle Kontaktbeschränkungen auf ein möglichst geringes Maß absinken.
Auch die Impfungen können zwar helfen, allerdings werden die Impfungen erst im Spätsommer so ausreichend vorhanden sein, dass sie uns allen helfen.
Und wer dafür einen Schuldigen sucht, dass die Anzahl der Infizierten zunimmt, schaue bitte in den Spiegel und packt sich an die eigene Nase.
Jeder Einzelne Bürger, der sich nicht an die Regeln hält, ist mitverantwortlich.
Verschwörungstheoretiker, Querdenker und andere, die es immer besser wissen, sollen jetzt endlich mal mitmachen.
3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung
Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.
Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“
Wie hoch ist die Inzidenz?
Besteht Schulpflicht?
Wie lange darf ich außer Haus?
Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?
Z.B.
Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs
Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?
Ausgabgsbeschränkungen
Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?
Maskenpflicht
Körpernahe Dienstleistungen
Wann darf wo eingekauft werden?
Die App gibt es als Android- und als Applesoftware
Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.
Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.
Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.
Besonders dann, wenn
– eine Firma vorhanden ist
– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)
ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.
Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.
Die intelligentere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichenAltersversorgung im Verbund mit der betrieblicher Krankenversicherung
Die #Gründe für #Berufsunfähigkeit sind immer öfter nicht körperlicher Natur, sondern sind von der Psyche geprägt.
Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichert, sollte im Übrigen auch darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit und nicht nur Erwerbsfähigkeit abgesichert ist und vor allem, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erst ab 50% oder gar 75% leistet, sondern unbedingt schon ab 25% eine anteilige Leistung vorsieht, die dann ab 75% vollständig leistet.
Grund: Bei
– 50%Klausel wird bei 49% keine Leistung erbracht.
– 75%Klausel wird bei 74% keine Leistung erbracht.
– Bei 25-75 Klausel wird zwischen 25 und 74% eine anteilige Leistung, danach die volle Leistung erbracht.
Bei etwa 70 % aller Berufsunfähigkeitsfälle ist die Berufsunfähigkeit unter 50%.
Gerade wer dann um die 50% berufsunfähig ist, muss entweder einen Vergleich mit der Versicherungsgesellschaft eingehen oder sich jahrelang mit der Gesellschaft vor Gericht herumstreiten.
Denn bei der Versicherungsgesellschaft geht es schließlich bei den 50/75 % Klauseln um „alles oder nichts“
Bei den 25-74% BU-Verträgen geht es nur um ein paar Prozentpunkte Mehr oder weniger-Leistung.
Und wer clever ist, schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung als betriebliche Altersversorgung ab.
Die Vorteile sind enorm.
Der Beitrag der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss vom Nettoeinkommen bezahlt werden.
Bei der BerufsunfähigkeitsverSicherung, die als betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) abgeschlossen wurde, wird der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen gezahlt.
Bei der BU-Entgeltumwandlung entfallen dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Und nicht nur das. Zusätzlich geben die Arbeitgeber noch einen Beitragszuschuss. Mindestens muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Betrages dazugeben.
Viele Arbeitgeber geben auch höhere Zuschüsse, die zwischen 20 und 50% liegen.
Hierzu ein Beispiel:
Arbeitnehmer A hat eine private Berufsunfähigkeitsversucherung mit einem Monatsbeitrag von 75 Euro abgeschlossen.
Der BU-Schutz ist ab 50% Berufsunfähigkeit bei 1.000 Euro.
——-
Sein Kollege (gleiches Alter, gleicher Beruf) entscheidet sich dazu die Berufsunfähigkeitsversicherung als Entgeltumwandlung abzuschließen.
Auch er ist bereit 75Euro netto mtl. aufzuwenden.
Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beträgt insgesamt 50%.
Auch der Arbeitgeber spart dadurch Sozialversicherungsabgaben.
Der Arbeitgeber gewährt einen Beitragszuschuss von 20%.
Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer B folgende Vergünstigung:
Bruttobeitrag: 150 Euro
Arbeitgeberzuschuss: 20% aus 150 Euro 30Euro
= Gesamtbeitrag
Steuer- Sozialversicherungsersparnis:
150×0,5 = 75
Tatsächlicher Eigenaufwand: 75 Euro
Arbeitnehmer B wählt bewusst die 25-74 BU-Klausel.
Wie hoch wäre die Absicherung? Die Grundsumme wäre in diesem Beispiel 2.500 Euro.
Die Höchstrente steigt nicht nur proportional an, sondern höher.
Bei 100 % Berufsunfähigkeit erhält also
A: 1.000 Euro
B: 2.500 Euro
Leistung
Bei 75 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 1.000 Euro
B: 2.500 Euro
Bei 70 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 1.000 Euro
B: 1.750 Euro
Bei 5 0% Berufsunfähigkeit
erhält
A: 1.000 Euro
B: 1.250 Euro
Bei 40 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 0 Euro
B: 1.000 Euro
Bei 25 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 0 Euro
B: 625 Euro
Bei 20 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 0 Euro
B: 0 Euro
Der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass theoretisch die Berufsunfähigkeitsrente bei der Privatrente geringer zu versteuern ist. Dies ist jedoch in der Praxis eher nicht relevant, da das Einkommen der Menschen bei Berufsunfähigkeit unterhalb des Grundfreibetrags ist und dann in beiden Fällen keine Steuern fällig werden.
Was ist durch den Arbeitgeber zu beachten?
Ein früherer Haftungsbereich des Arbeitgebers wurde durch die Umgestaltung des §2 BetrAVG verkleinert, so dass Haftungssituationen wie sie zeitweise vorhanden waren (3AZR 794/14 v. 19.5.16)
nicht mehr mehr bestehen.
Auch für den Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessant.
Ist ein Arbeitnehmer immer wieder krank, dann kostet dies nicht nur im Rahmen der Gehaltsfortzahlung, sondern andere Arbeitnehmer müssen den Job des krank gemeldeten Arbeitnehmers mitmachen.
Auf Dauer führt dies auch zu Komplikationen.
Hat ein Arbeitnehmer neben der Erwerbsminderungsrente auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, dann könnte dies eher den Lohnausfall ausgleichen.
Wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, ist diese Rente sogar höher, als die Altersrente mit Abschlag, da eine Zurechnungszeit bis z.Zt. 65 Jahren und 10 Monaten berücksichtigt wird.
Diese insgesamt bessere Absicherung hilft auch dem Arbeitgeber.
Denn wenn ein Dauerkranker immer wieder einzelne Wochen ausfällt, dann kann der Arbeitgeber dafür keinen dauernden Ersatz einstellen.
Die betriebliche Altersversorgung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit zu nutzen, ist ein echter Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit bereits ab 25 % leistet.
Was führt zur Berufsunfähigkeit? Welche Ursachen sind sehr häufig?
Im Versicherungsmagazin vom 7.1.2021 wurde hierzu folgendes veröffentlicht:
Zitat:
„Psychische Störungen zu über 44 Prozent Grund für BU
Psychische Störungen sind weiterhin Ursache Nummer eins, wenn Menschen berufsunfähig werden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die jüngste Analyse der Debeka.
Für diese Untersuchung hat der Lebensversicherer noch 2020 seinen Bestand von etwa 506.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten ausgewertet. Nach eigener Aussage ist das Unternehmen der viertgrößte Lebensversicherer in Deutschland. Berücksichtigt wurden dabei die im vorigen Jahr rund 1.000 neu eingetretenen Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit.
Die drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Für 44,1 Prozent waren im Jahr 2019 psychische Störungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2018 war dieser Anteil sogar noch höher und betrug 45,4 Prozent. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 15,7 Prozent bösartige und gutartige Tumore an. Mit 12,6 Prozent war der Bewegungsapparat – zum Beispiel Rücken oder Gelenke – der drittgrößte Auslöser, nicht mehr arbeiten zu können.
Bewegungsapparat als BU-Ursache weiter leicht rückläufig
Damit ist laut Debeka der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent weiter leicht rückläufig. Dabei waren Rücken, Gelenke und Co. jahrelang die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Erst in der vorigen Analyse für das Jahr 2018 belegten Geschwülste (zum Beispiel Krebserkrankungen) mit 15,5 Prozent den zweiten Platz. Dabei lag der Anteil bei Muskeln und Skelett noch auf einem ähnlichen Niveau (15,3 Prozent).“
Die Psyche spielt somit bei der Erwerbsminderung und auch bei der Berufsunfähigkeit eine große Rolle.
Bei den Krankmeldungen ist die psychische Ursache oft hinter verschiedenen Diagnosen versteckt, denn wenn unterschiedliche Krankheiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorhanden sind,gilt die 6-wöchige Gehaltsfortzahlungsfrist wieder neu.
Insofern auch ein wichtiger Grund, warum der Arbeitgeber die Berufsunfähigkeitsversicherung stärker bezuschusst und ggf. durch eine betriebliche Krankenversicherung ergänzt.
Am 31.12.2020 hatte ich noch jedem meiner Freunde gesagt: „Tanke noch heute, das ist 7,9 ct pro Liter günstiger.
Solidaritätszuschlag jetzt richtig nutzen und vervierfachen!
Heute, am 1.1.2021 und auch in den kommenden Monaten, gebe ich Jedem den Ratschlag: Nutze den nicht zu zahlenden Solidaritätszuschlag für Deine zusätzliche Altersversorgung. Du kannst – wenn es clever gemacht wird – locker das Vierfache ansparen und bekommst dafür eine Altersversorgung von bis zu garantiert 250 Euro mtl. zusätzlich (je nach Alter).
Wie das funktioniert? Nun ich erkläre nachfolgend mal die Möglichkeit:
Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Ich zeige Dir, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.
Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991.
Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt.
———
Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.
Wer jetzt den ersparten Soli intelligent anlegt, macht daraus ein zusätzliches kleines Altersversorgungsvermögen.
Oder man nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die Absicherung des finanziellen Risikos einer Berufsunfähigkeit mit 4-fachem Beitrag. Und wenn der Berufsunfähigkeitsschutz bisher Privatseiten vom Netto bezahlt wurde, kannst Du ihn jetzt auch über die betriebliche Altersversorgung nutzen.
Und das, ohne dass man gegenüber Dezember 2020 mehr aufwendet (gemessen am Nettoeinkommen)
Wie geht das? Hier ein Beispiel:
Dein Bruttoeinkommen (mtl.: 3.500 €)Steuerklasse I ohne KinderKi.St. 9 %
Angaben im Jahr 2020 (in Ba.-Wü.): Steuern Solidaritätszuschlag: 29,41 € Kirchensteuer: 42,78 € Lohnsteuer: 534,75 € Gesamt Steuern: 606,94 €
Zum 1.1.2021 entfällt in diesem Beispiel der Solidaritätszuschlag
Als cleverer Arbeitnehmer vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Direktversicherung.
Dein Arbeitgeber muss in Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages hinzugeben (s. § 1a Abs.1a BetrAVG).
Viele Arbeitgeber gewähren 20 % als Zuschuss. In vielen Branchen gewähren die Arbeitgeber sogar einen Beitragszuschuss von 25 oder sogar 50 % zusätzlich.
Dein Arbeitgeber weiß, dass Du ein klasse Arbeitnehmer bist und er möchte Dich gerne langfristig auch behalten.
Deshalb gewährt er Dir sogar einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %.
Für den Arbeitgeber hat es ja auch Vorteile, wenn er einen guten Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen bindet.
Denn dann spart der Arbeitgeber auch Fluktuationskosten (sogenannte Eintritts- und Austrittskosten), die je nach Branche und Tätigkeitsbereich zwischen 160-280 % eines Jahresgehalts betragen.
Auf Wunsch kann hier ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) auch die entsprechende Hilfestellung bieten.
—————————————–Nun hier zu dem Tipp:
Deine Ersparnis beim Solidaritätsbeitrag beträgt in diesem Beispiel 29,41 Euro.
Nun nimmst Du pauschal die nachfolgende Formel (Erklärung anschließend)
Für fast das gleiche Nettoeinkommen bekommst Du zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung.
Je nach Lebensalter können dies durchaus zusätzlich 250 Euro garantierte Zusatzrente ergeben.
Dies ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch sind, bis Du in Rente gehst.
*Dies ist nur ein vereinfachtes Zahlenbeispiel, das den Sinn aufzeigen soll. Eine individuelle Erklärung und Berechnung kann dieses Beispiel nicht ersetzen.
Tipp 2: Damit Dein Arbeitgeber auch bereit ist einen größeren Zuschuss zu gewähren, sind die passenden Argumente natürlich notwendig. Profis die sich mit der Materie auskennen, sind hier eine gute Hilfe.
Besonders qualifiziert sind hier „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)“.
Gerade in der betrieblichen Altersversorgung gibt es viele Feinheiten, die man nur durch ein FH-Studium in diesem Fachbereich beherrscht.
TIPP 3:
Ebenso kann Dein Arbeitgeber auch eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Unfallversicherung gewähren.
Vorteile für Dich:
Du bezahlst diese Beiträge (in gewissen Grenzen) nicht mehr durch Dein sauer verdientes Nettoeinkommen.
Bei der passenden betrieblichen Krankenversicherung ist dann nicht nur Zahnersatz, Zahnreinigung und Chefarztbehandlung preisgünstig versichert, sondern auch die Wartezeit beim Facharzt erheblich verkürzt. Ebenso sind auch Fitness-Studios durch Sonderkonditionen möglich.
Durch die betriebliche Krankenversicherung hast Du schneller die Beschwerdefreiheit und Dein Arbeitgeber freut sich auch, wenn Du schneller wieder fit bist. Denn jeder Krankheitstag ist auch ein längerer Ausfalltag für den Betrieb.
Und deshalb haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber daraus Vorteile.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren. Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor.
Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.
Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit.
In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.
Wie wird der Solibeitrag berechnet? Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben. Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.
Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte: • Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an. • Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.
• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.
• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen. 2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet
Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung. Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit.
Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.
Es gilt:• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.
• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig. • Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.
Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende? Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.
Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich: • Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).
• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).
• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.
Werner Hoffmann ist Fachautor des bAV-Leitfaden.de
und über 90 verschiedene Notfallordner für unterschiedliche Berufsgruppen, Selbstständige, Unternehmer und freie Berufe.