Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für die Grundrente freigemacht.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmte der Ausschuss für das Grundrentengesetz (19/18473) der Bundesregierung in geänderter Fassung.
AfD-Fraktion und FDP-Fraktion stimmten erwartungsgemäß gegen das Gesetz, Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer #Grundrente für langjährig Versicherte, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:
Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen (aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegezeiten), soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren.
Dabei soll der Zuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden.
Allerdings sollen diejenigen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten (zum Beispiel durch Minijobs).
Die Höhe des Zuschlags soll durch eine Einkommensprüfung ermittelt werden.
Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten.
Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden.
Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden.
Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.
Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.
Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf nicht substanziell geändert, es handelt sich vor allem um rechtstechnische Anpassungen und die Einführung einer Widerspruchsabweisung gegen Bescheide bis Ende 2022.
Diese Zeit brauche die Rentenversicherung für die Einführungsphase, betonte die Koalition.
Allerdings einigte sie sich noch auf eine Anhebung der Einkommensgrenze beim #BAV-#Förderbetrag (Betriebliche Altersvorsorge) von 2.200 auf 2.575 Euro und auf eine Anhebung des BAV-Förderbetrags auf 288 Euro ab 2020.
Dies seien deutliche Verbesserungen, mit denen künftig 2,5 Millionen Geringverdiener einen Zugang zu dieser Vorsorge haben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen, hieß es in den Reihen der Koalitionsfraktionen.
Die Oppositionsfraktionen ließen sich dennoch nicht überzeugen, kritisierten mangelnde Zielgenauigkeit, überbordende Bürokratie beim Verfahren der Einkommensprüfung und eine ungeklärte Finanzierung.
Die Grundrente ist für viele Menschen mit einem geringen Einkommen durchaus interessant.
Und wer noch Miete bezahlt oder sein Wohneigentum noch anzahlen muss, hat zusätzlich auch einen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeldanspruch besteht aber auch schon heute und wird leider oft nicht von einkommensschwachen Familien nicht genutzt.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Arbeitsminister Heil rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern – davon 70 Prozent Frauen.
Wie wird die Höhe berechnet?
Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert.
Welches Einkommen wird angerechnet?
Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.
Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags sollen ebenfalls angerechnet werden. Rentner werden der Deutschen Rentenversicherung deshalb entsprechende Kapitalerträge mitteilen müssen. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Dasselbe gilt für ausländisches Einkommen.
Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und solche aus pauschal besteuerter geringfügiger Beschäftigung, sogenannten Minijobs, bleiben unberücksichtigt.
Wie hoch fällt die Grundrente aus?
Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen.
Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen?
Nein. Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.
Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?
Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird.
Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Insgesamt darf die anrechnungsfreie Summe aber nicht 216 Euro überschreiten.
Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente, wird zusätzlich gewährt.
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.
Notfallordner Not-fallordner
Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.
So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.
Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner
Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).
Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.
Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.
So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.
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Einen speziallen Notfallordner benötigen auch
Selbstständige (Personengesellschaft),
Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
Freiberufler
Ärzte
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Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern. Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe Auswahl: –>www.notfallordner-unternehmer.de
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Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
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Generationenberater (IHK)
Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
Beamtenversorgung
Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater
Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).
Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).
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Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share von www.Renten-Experte.de und www.bAV-Experte.de bei
Beispiele:
Welche Altersrente ist für Dich möglich?
Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?
Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren
Bei den Pensionskassen wird zwischen #regulierten und #deregulierten #Pensionskassen unterschieden.
Deregulierte #Pensionskassen unterstehen der BaFin direkt. Hauptunterscheidung war zum einen, dass deregulierte Pensionskassen direkt der Aufsicht unterstellt waren und beispielsweise der Garantiezins mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung identisch war und viele #regulierte #Pensionskassen zu diesen Zeitpunkten mit einem höheren Garantiezins geworben haben.
Auch Finanztest hatte 2008 darauf hingewiesen, dass regulierte Pensionskassen höhere „Garantiezinsen“ gewährt hatten. Der damalige Vorteil führte jedoch sehr oft zu erheblichen Nachteilen in der Garantierentenzahlung, denn die regulierten Pensionskassen sind nicht in Protektor, einer Auffanggesellschaft, wenn die Pensionskasse finanziell die Garantien nicht erfüllen kann.
Notwendig wird dies auch, weil das Geschäftsmodell der #regulierten #Pensionskassen in Zeiten niedriger Zinsen unter Druck gerät.
Ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Renten – deshalb sind sie stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen anbieten und ihre Geldanlage schneller anpassen können.
Zudem sind sie im Neugeschäft nicht daran gebunden, ihre Garantie-Tarife an den Höchstrechnungszins anzupassen: einmal von der BaFin bewilligt, können sie weiterhin hoch verzinste Verträge ihren Mitgliedern im Neugeschäft anbieten.
Arbeitgeberhaftung mangelhaft
Mit dem Gesetzesvorstoß, auch regulierte Pensionskassen unter dem Rettungsschirm zu stellen, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18).
Dieser Richterspruch stellt im Grunde fest, dass die Betriebsrenten bei den regulierten Kassen ungenügend geschützt sind: mitunter sogar gar nicht. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der Rente.
Arbeitgeber haftet: wenn er kann
Der Hintergrund: Die Lobby der betroffenen Pensionskassen hatte strengere Solvenz- und Aufsichts-Regeln bisher auch mit dem Argument verhindert, dass in ihrem Fall ja der Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrenten hafte, sollte ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage geraten. Dumm nur, dass auch der haftende Arbeitgeber insolvent werden kann.
So klagte ein Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Firma ebenfalls in den Konkurs gerutscht war — einen Ausgleich für die gekürzte Rente erhielt der Kläger folglich nicht.
Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngsten Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren.
Der #Deutschen #Steuerberater #Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der #katholischen #Caritas, auch deren Schwester #Kölner #Pensionskasse hat finanzielle Probleme.
Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen.
Die Lage ist ernst:
Die Finanzaufsicht warnte bereits vor Ausbruch der Coronakrise, dass weitere Anbieter voraussichtlich Einschnitte vornehmen müssen.
Regulierte Pensionskassen: Oft ohne Rettungsschirm
Bei den Anbietern handelt es sich um sogenannte #regulierte #Pensionskassen: Wobei der Begriff zunächst in die Irre führt.
Zwar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin) überwacht, haben diese Anbieter überraschend viele Freiheiten:
Stark vereinfacht handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die -anders als deregulierte Anbieter, die oft als Aktiengesellschaften ähnlich einem Lebensversicherer agieren – von Deckungsrückstellungen ebenso befreit sind wie von der Pflicht, Mitglied im im Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) zu werden.
Also jenem Rettungsschirm, der Betriebsrentner eigentlich vor Einschnitten bei ihren Altersbezügen schützen soll.
Nach § 118b bzw. § 233 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zählen zu den regulierten Kassen betriebliche Altersvorsorge-Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen
die Beiträge anheben
und Leistungen kürzen können, wobei der Arbeitgeber für den Differenzbetrag der Renten haftet.
Oft bleiben diese Anbieter bestimmten Firmen oder Berufsständen vorbehalten.
Wer als regulierte Kasse agieren will, muss dies bei der BaFin beantragen und hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.
So darf sie etwa laut Satzung keine Kosten für die Vermittlung von Neuverträgen berechnen.
Und, wie bereits angesprochen, ist ein Muss, dass der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haftet:
Auch das ist ein Grund, weshalb sie sich bisher nicht im Pensions-Sicherungsverein organisieren müssen.
Etwa 120 Anbieter sind aktuell als regulierte Pensionskassen bei der BaFin gelistet.
Schutzschirm soll verpflichtend werden
Zumindest letztgenanntes Privileg will die Politik nun kippen: und auch regulierte Pensionskassen unter den Rettungsschirm des Pensions-Sicherungsvereins zwingen.
Das berichten übereinstimmend die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten.
Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert.
Demnach sollen Arbeitgeber ab 2022 zur Mitgliedschaft im Pensionssicherungs-Verein verpflichtet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter über eine Pensionskasse absichern und nicht bereits über Protektor geschützt sind: also den Rettungsschirm für private Lebensversicherer.
Die Firmen müssen dann auch Beiträge für den Schutz der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zahlen, der sich anhand einer pauschal berechneten Bemessungsgrundlage errechnen soll.
Das Problem fehlender Haftung hat angesichts drohender Schieflagen von Pensionskassen auch die BaFin bereits angesprochen.
„Sorgen bereiten uns vor allem die Pensionskassen, bei denen der Arbeitgeber als Träger nicht mehr existiert.
Auch gibt es Pensionskassen mit einer Vielzahl von Trägerunternehmen, bei denen es schwierig sein kann, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen“, sagte Frank Grund, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, im Februar dem Versicherungsboten.
Kürzt eine regulierte Pensionskasse die Betriebsrenten, muss zwar die BaFin zuvor zustimmen.
Auch muss ein entsprechender Sanierungsplan vom Vorstand und den Mitglieder-Versammlungen abgenickt werden.
Aber ob die Mitglieder eine echte Wahl haben, diese Kürzungen abzulehnen, ist zumindest diskutabel: Droht die Insolvenz der Kasse, geht um nicht weniger als die nackte Existenz des Anbieters. Man setzt den Abstimmenden die Pistole auf die Brust.
Anfangs Zusatzbeitrag von neun Promille
Hier soll die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein ab 2022 die Betriebsrentner besser schützen, wenn der jetzige Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wie geplant umgesetzt wird.
Ein Problem ist dabei, dass die Neumitglieder bisher ja keine Beiträge entrichtet haben, somit eine Unwucht zulasten der bisherigen Beitragszahler droht.
Um dies auszugleichen, sollen die neuen Pensionskassen von 2021 bis 2025 einen Zusatzbeitrag von neun Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des Sicherungsvereins gleichwertig mitaufzufüllen.
Greifen würde der Schutzmechanismus aber erst, wenn sowohl die Pensionskasse als auch der Arbeitgeber nicht für Leistungskürzungen einspringen können. Ganz geschützt sind die Betriebsrenten aber auch dann nicht, berichtet das Portal weiter: Die Leistungskürzungen dürfen sich nach EU-Vorgaben auf maximal 50 Prozent belaufen, wobei im Gegenzug schon kleine Eingriffe eine Schutzpflicht auslösen würden. Hierbei seien mehrere neue Handlungsoptionen für den PSV angedacht: vom kompletten Schutz der Renten über die Vergabe von Hilfsmitteln an die Pensionskassen bis hin zur Übernahme der Differenz von Kassenleistung und arbeitsrechtlich vorgeschriebener Höhe der Betriebsrente.
Die Krise wird auch die Konsumwirtschaft beeinflussen.
Und wer in der Krise plötzlich weniger hatte, wird hoffentlich daraus für die Zukunft lernen.
Beispiel: Wer durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60% /67 % hat und dann schnell in finanzielle Not kam, dem wird hoffentlich spätestens jetzt bewusst, dass man mindestens 3 – besser 6 – Nettomonatsgehälter immer flüssig haben sollte.
Wer dann noch erkennt, dass 60/67% für relativ kurze Zeit mehr ist, als das, was man im besten Fall aus der Rente hat.
Nach 45 Berufs- und Erziehungszeiten sind das NOCH 48%, und das ab Rentenbeginn über die Pflege bis zum Tode.
Und wer im ServicebereichTrinkgelder bekommen hat, merkt plötzlich, dass die 60/67 % ohne Trinkgelder berechnet wird; das gilt auch in der gesetzlichenRentenversicherung!
Beispiel: Fixer Verdienst: 1.700 Euro
Trinkgelder: 506 Euro (22 Euro pro Tag)
Gesamtbrutto: 2.206 Euro
Kurzarbeitergeld:
1.020 Euro (60% aus 1.700)
bzw. 1.139 Euro
Rente nach 45 Jahren Brutto: 816 Euro
——- Die Krise zeigt nicht nur, dass man etwas kurzfristig ansparen muss, sondern auch für die Zukunft.
Und so gibt es auch andere Lebenssituationen, die das deutlich machen:
Ja, mir ist es bewusst, dass es auch Menschen gibt, die zwischen dem Existenzminimum und dem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro verdienen und vielleicht der Auffassung sind, man kann da nichts mehr ansparen. Ja diese Fälle gibt es auch. In vielen dieser Fälle würde sich bei emotionsloser Betrachtung doch den einen oder anderen Ausgabenposten geben, den man bei genauer Betrachtung und Disziplin reduzieren könnte.
Beispiele:
laufenden Kosten:
Stromrechnung
Handyrechnung
Telefonkosten – Internet
Fernsehkosten (sky & Co.)
Heizung-Gas
Miete
Zigaretten (habe selbst vor 1 Jahr aufgehört aufgrund der Gesundheit – Wasserpfeifen etc.
zu hoher Alkoholgenuss (Sprudelmax schmeckt mir am Besten und ist in Deutschland gesund)
Abos von Zeitschriften und anderen Diensten
Umstellung von Kabel auf Satellit (Umstellungskosten müssen hier berücksichtigt werden)
*Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Sparanlagen:
Welche Versicherung ist wichtig?
Welche Versicherung ist nicht wichtig?
Wie wird mit welcher Förderung angespart?
2. Einmalige Kosten:
Anschaffung von PKW auf Kredit Leasung, gebrauchter PKW oder Alternativmöglichkeiten? (ÖPNV, Fahrrad, e-bike, carsharing)
Rhythmus bei der Neuanschaffung von Smartphone, Tablet, Fernseher, etc.
Urlaube: Anzahl, Orte, Länge, Alternativen
#Regelungen für den #Notfall durch den #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de (Vollmachten, Verfügungen und viele Tipps)
Klar soll das Leben Spaß machen! Und ab und zu muss man sich auch mal etwas Gutes tun und sich und seine Familie belohnen.
Die Höhen und Wiederholungen der Belohnung hängt dauerhaft davon ab, wie konsequent man die o.g. Punkte beachtet hat; insbesondere dann, wenn man körperlich und geistig gesund ist und man sein Leben auch selbst mitgestaltet (und ja es gibt natürlich auch Schicksalsschläge, die es im Leben nun einmal gibt).
Wer jedoch vieles überdenkt und dann plant, hat bessere Voraussetzungen, als nur darauf zu Vertrauen, dass alles immer Gut geht.
Und hier noch eine Anmerkung für die Konsumgüterwirtschaft einmal zum nachdenken:
Die Konsumwirtschaft kann nur dann langfristig funktionieren, wenn auch die Vorsorgewirtschaft parallel zur Konsumwirtschaft besteht.
Die Wirtschaft wird sich relativ schnell wieder erholen und die Börse wird nach 2-5 Jahren neue Höhen gefunden haben.
Corona #Beiträge zur #Handwerkerrentenversicherung aussetzen in #Gesetzliche #Rentenversicherung
Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung #versicherungspflichtig sind, können ihre Beitragszahlung bis Ende Oktober 2020 aussetzen, wenn sie durch die #Corona-#Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Handwerker und andere #Selbstständige, die in der gesetzlichen #Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, also in der Regel über die #Handwerkerrentenversicherung, und durch die Corona Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen.
www.Renten-Experte.de
Ein formloser Antrag genügt. Darauf weist die #Deutsche #Rentenversicherung hin. Das gelte auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung auf Raten gezahlt werden.
Betroffene könnten sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie an ihren Rentenversicherungsträger wenden und formlos eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.
WICHTIGER HINWEIS —>
Selbstständige sollten über einen speziellen #Notfallordner
für den Fall der #Geschäftsunfähigkeit und dem #Todesfall alle wichtigen Unterlagen, Kontaktdaten und Notfallpläne und Vorsorgeunterlagen, z.B.
#Generalvollmacht
#Vorsorgevollmacht
#Betreuungsverfügung
#Unternehmervollmacht speziell für Ihren Branchenbetrieb
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
etc geordnet haben.
Wichtig ist hierbei, dass die Angaben, Dokumente und Checklisten nicht im PC sind, sondern auch auf Papier in einem Ordner, so dass Angehörige sich gut zurecht finden.
Den #Notfallordner-#Vorsorgeordner gibt es in über 90 Variationen. Grund: Ein Notfallordner muss spezielle Regelungen enthalten. So unterscheidet sich ein Notfallordner beispielsweise bei:
Wer welche Behandlung erhält, ist von Land zu Land wohl unterschiedlich
Keine Intensivmedizin für über 80-Jährige?
Werden in Schweden über 80-jährige Corona-Patienten nicht mehr intensivmedizinisch behandelt? Diese Behauptung wurde in einigen Medien erhoben. Tatsächlich gibt es dort weniger alte Patienten auf der Intensivstation.
In Schweden gelten deutlich lockerere Maßnahmen als in vielen anderen Ländern, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Restaurants und Cafés etwa sind weiter geöffnet, die Regierung setzt auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.
Inzwischen sind in dem Land nach offiziellen Angaben 2679 Menschen verstorben, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert waren (Stand: 3.5.2020). Berechnet auf die Einwohnerzahl sind dies mehr als dreimal so viele wie in Deutschland. Dementsprechend dürfte dort auch die Zahl der schwer Erkrankten höher sein. Gleichzeitig verfügt Schweden über deutlich weniger Intensivbetten. Dennoch gibt es laut offiziellen Angaben nach wie vor freie Kapazitäten auf den Intensivstationen.
Mehrfach wurde nun behauptet, dass es noch freie Intensivbetten gebe, weil Schweden ältere Patienten nicht mehr auf der Intensivstation aufnehme – so etwa Ende April in einem Gastkommentar in der österreichischen Zeitung „Der Falter“. Ähnlich äußerte sich ein Arzt aus Nordschweden in der ZDF-Talkrunde bei Markus Lanz. Der Leiter eines Gesundheitszentrums in Lappland behauptete, Über-80-Jährige würden „aussortiert“. Die Statistik spreche hier für sich, sagte der Arzt.
Tatsächlich scheinen auf den ersten Blick die Daten der schwedischen Gesundheitsbehörde seine Aussagen zu bestätigen. In Schweden ist die Zahl der Corona-Patienten, die mindestens 80 Jahre alt sind und intensivmedizinisch behandelt werden, sehr niedrig. Bis Anfang Mai waren es 50 von mehr als 5200 nachweislich Infizierten in dieser Altersgruppe – also weniger als ein Prozent. In anderen Altersgruppen wurden deutlich mehr Corona-Patienten auf einer Intensivstation behandelt: Mehr als zehn Prozent der Infizierten im Alter von 70 bis 79 und mehr als 16 Prozent bei den 60- bis 69-Jährigen.
Eine vergleichbare aktuelle Darstellung der Intensivpatienten aufgeschlüsselt nach Alter gibt es in Deutschland nicht. Jedoch hat das Robert Koch-Institut kürzlich eine Analyse der ersten Wochen nach dem Ausbruch veröffentlicht. Bis zum 17. März wurden demnach Daten zu 121 Covid-Patienten im Alter von mindestens 80 Jahren dazu übermittelt, ob sie intensivmedizinisch behandelt wurden oder nicht. Bei 15 war dies der Fall, also bei gut zwölf Prozent.
Allerdings zeigt ein Vergleich mit einigen anderen Ländern, in denen aktuelle Daten zur Verfügung stehen, dass auch dort eher weniger Patienten im hohen Alter intensivmedizinisch behandelt werden als in Deutschland. In den Niederlanden beispielsweise sind es ebenfalls nur etwa ein Prozent in der Altersgruppe 80 plus und in Dänemark knapp vier Prozent. Auch in Österreich und Kanada scheint der Anteil der über 80-jährigen Covid-Patienten auf Intensivstationen nach aktueller Datenlage eher im niedrigen einstelligen Prozentbereich zu liegen.
Welche Ursachen spielen hier eine wesentliche Rolle?
Interessant ist hierbei der Vergleich der Krankenversicherungssysteme. Deutschland hat als eines der wenigen Gesundheitssysteme keine Bürgerversicherung, sondern ein duales Gesundheitssystem.
Fragt man den gesetzlich Versicherten, dann kommt oft als Antwort, dass eine Bürgerversicherung gerechter wäre. Doch stimmt dies wirklich?
Ganz entschieden nein! Die staatlichen Bürgerversicherungen führen dazu, dass auch gesetzlich Versicherte erheblich schlechtere Leistungen erhalten. Dies wird besonders deutlich durch die Behandlung von Covid-19.
In Ländern mit einem staatlichen Gesundheitssystem oder einer Bürgerversicherung wurden in den letzten 30 Jahren sukzessive die Krankenversicherungsleistungen eingeschränkt oder abgebaut.
Durch das Fehlen von Wettbewerb von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen konnten die Leistungen bei den gesetzlichen Kassen oder im Staatssystem reduziert werden.
Deutlich wurde dies teilweise erst in den letzten 3-5 Jahren zum Beispiel bei Versorgungsengpässen (z. B. in Großbritannien).
Aber auch in Schweden gab es in der gesetzlichen Bürgerversicherung Einschränkungen. Wer in Schweden beispielsweise beim Kardiologen gewesen ist und eine Herzoperation benötigt, erhält nicht vom Kardiologen die Überweisung in ein Krankenhaus und damit die Einweisung, sondern ausschließlich von der Stadtverwaltung.
Gleiches gilt in Schweden auch bei allen anderen Krankheiten.
Zu Deutsch: Die Reihenfolge der stationären Behandlung wird in Schweden seit 1.1.2013 von der Stadtverwaltung festgelegt. Ob der Bürgermeister, der Unternehmer, der Arbeitnehmer, die Hausfrau, der Schwerbeschädigte oder der ältere Mensch als nächstes dran kommt, entscheidet dort die Stadtverwaltung!
Weitere Leistungsbeispiele in Schweden Die Wartezeiten auf Facharzttermine und Operationen sind zum Teil mehrere Monate lang. Ähnlich sieht es bei Unfällen aus. Es wird zwar immer ein Krankenwagen geschickt, doch die Wartezeiten auf diesen sind gerade im ländlichen Raum sehr lang. Meistens wird man vom Personal der Rettungsleitstelle gefragt, ob man den Patienten nicht selbst ins Krankenhaus bringen kann. Bei Schmerzen gibt es das Universalmedikament Pronaxen. Dies wird genau wie Antidepressiva gleich in der Größenordnung von Wagenladungen verschrieben Hat man vor dem Arztbesuch einen Termin vereinbart bezahlt man 8 Euro. Geht man unangemeldet zum Arzt können unter Umständen bis zu 35 Euro pro Besuch fällig werden.
Weitere Länder mit staatlicher Krankenversicherung bzw. Bürgerversicherung
Neben Grossbritannien und Schweden haben auch Länder wie beispielsweise Italien, Spanien, Frankreich und die Schweiz eine Bürgerversicherung oder staatliche Krankenversicherung, wobei das Wort Krankenversicherung oder Krankenkasse eigentlich meist nicht stimmt.
Warum diese Systeme bei der Leistung sehr anfällig sind, wird deutlich, wenn man die Folgen und den schrittweise vorgenommenen Abbau der Leistungen ansieht.
Fehlt ein Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung, dann ist die Folge, dass in einer Monokultur Leistungen per Gesetz abgebaut werden können.
Der Vergleich mit der ehemaligen DDR ist hier ein plastisches Beispiel. Wer in der DDR einen PKW wollte, hatte die Wahl zwischen Wartburg oder Trabant. Und die Wartezeiten waren extrem lang. Neben den langen Wartezeiten und einem überteuerten Preis wurde eine Technik geboten, die ins Museum gehörte.
Trabant Bürgerversicherung
Muss ein Staat Geld sparen, dann wird dies zunächst dort gemacht, wo es nicht so sichtbar wird und der Bürger sich schwer wehren kann. Bei einer Monopflichtversicherung kann der Bürger nicht dem Krankenkassensystem den Rücken kehren.
Und selbst bei einer Bürgerversicherung mit mehreren Anbietern und unterschiedlichen Zusatzversicherungen ist das Problem nicht verändert. Grund Die Mindestleistungen werden gesetzlich geregelt und die Zusatzleistungen werden dann mit Zusatzbeitrag belegt. Eine soziale Krankenversicherung ist damit noch weniger gewährleistet, denn die Zusatzversicherung kann sich nicht jeder Bürger leisten und die Zusatzversicherung muss meist vom Arbeitnehmer alleine getragen werden.
Deutschland hat als eines der wenigen Länder auf der Welt ein duales Krankenversicherung. Hierbei wird neben der gesetzlichen Pflicht, dass sich jeder Bürger versichern muss mit der der Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung kombiniert. Die gesetzlichen Krankenkassen und auch der Gesetzgeber hat hierdurch nicht die Möglichkeit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer wieder einzuschränken, denn wenn die Leistungen zu stark reduziert werden, wechseln weitere gesetzlich Versicherte das System.
Insoweit ist das duale Krankenversicherungssystem auch ein Gewinn für jeden gesetzlich Versicherten.
Dies zeichnet sich besonders in der Krise durch den Coronavirus aus. Deutschland hat keine Überlastung bei den Laboren und keine Bettenknappheit. Gerade die sehr gute Infrastruktur bei den Laboren und den Krankenhäusern ist ein Verdienst des dualen Gesundheitssystems, aber auch des umsichtigen Shutdown.
Inwiefern ein Staat es zulässt, dass ältere Menschen eine Behandlung nicht bekommen, ist sehr fraglich. Gleiches gilt auch für die zu behandelnde Personengruppe, die einfach ausgeschlossen wird.
Ein weiteres Beispiel: Die staatliche Krankenversicherung in Großbritannien „National Health Service“. Wer eine Herztransplantation ab 65 benötigt, hat aufgrund seines Alters keine Chancen. Der National Health Service hat die Behandlungsmöglichkeiten sehr stark auch altersabhängig gemacht.
Inwieweit das sinnvoll ist und ab welcher Altersgruppe, ob dies davon abhängig gemacht werden soll welchen Status ein Mensch hat, ist höchstgradig anzuzweifeln.
Insoweit kann jeder Bürger froh sein, dass wir in Deutschland ein duales Gesundheitssystem haben.
Die geringe Sterberate und die kontrollierte Infektion – auch durch die vorgenommenen Shutdown-Maßnahmen – waren ein Erfolg durch
das verantwortliche Handeln der Bundesregierung
und unseres dualen Gesundheitssystems.
Natürlich kann ein Shutdown auch nicht ewig durchgeführt werden und die Öffnung von vielen Einrichtungen muss natürlich wieder erfolgend.
Dies allerdings mit bedacht und der Überprüfung nach jeweils 14 Tagen. Solange die Reproduktionszahl nicht über 1,0 ansteigt wird alles richtig gemacht.
Allerdings muss bei der Reproduktionszahl auch „Gleiches mit Gleichem“ veglichen werden. Beispiel: „Würde die Reproduktionszahl von den Ballungszentren verringert werden und im Landbereich erheblich erhöht, dann würde zwar die Reproduktionszahl geringer ausfallen, aber die Reproduktionszahl wäre weniger aussagekräftig.
Dr. med. Stefan Frädrich ist nicht nur studierter Mediziner, sondern inzwischen auch Unternehmer.
Eigentlich müsste er gegen jede Beschränkung des öffentlichen Lebens sein, denn die Beschränkungsmaßnahmen führen zu erheblichen Einnahmeverluste bei ihm.
Er gehört jedoch zu den Unternehmern, die sich und sein Unternehmen nachhaltig sehen und nicht nur kurzfristig auf Profit setzt.
Seine Sichtweise ist auch für viele Bürger und auch Unternehmer nachvollziehbar. Gerade wer langfristig denkt und nicht auf Tumult aus ist, wird vieles nachvollziehen können.
Eine sehr interessante Linksammlung zu #Coronavirus gibt es hier
Aber Dr. Stefan Frädrich hat in vielem durchaus Recht:
Der Shutdown war zum damaligen Zeitpunkt richtig
Die Bundesregierung hatte die richtige Entscheidung getroffen. Ansonsten wären die Anzahl von Toten und Infizierten wesentlich höher gewesen.
Es wundert nicht, dass gewisse Gruppierungen heute gegen den Lockdown sind. Neben den Verschwörungstheoretikern, die völlig obscure Theorien in der Welt verteilt haben, sind es auch natürlich wieder einmal die Esoteriker, die gegen das Impfen sind, denn selbstverständlich hat ja ein Bill Gates nur Böses im Sinn (Einen größeren Blödsinn kann man nicht mehr erzählen, denn Bill Gates gehört kein Pharmaunternehmen und auch kein Impfunternehmen, sondern er hat Geld gespendet, damit die Forschung gefördert wird. Im Falle des Erfolges erhält Bill Gates keinen Cent!
Die Lobby der Impfgegner setzt sich aus unterschiedlichen Gruppierungen zusammen. Zum einen sind dies ein relativ hoher Anteil von Heilern der verschiedensten Gattungen, aber auch einige Heilpraktiker und besonders die Esoteriker.
Der Grund ist recht einfach. Ist Impfen erfolgreich, geht diesen Berufsgattungen die Kundschaft verloren. Und gerade deshalb gibt es auch so manche Person, die behauptet ihre Tochter oder ihr Sohn wäre durch impfen geschädigt.
Impfschäden gehören der absoluten Minderheit an.
Während auf der einen Seite die Übertreiber gegen Aktivitäten beim Coronavirus sind, gibt es auch genau die entgegengesetzte Gruppierung, die behauptet das Coronavirsu SarsCov-2 wäre nicht schlimmer als eine normale Grippe.
Hierzu zählen seht oft die Populisten im In- und Ausland. Kurzfristige Wirtschaftsinteressen und eine kurzfristige Sichtweise findet hier statt. Man versucht auch hierbei die Aktivitäten der Bundesregierung zu unterminieren.
Grund: Einige Parteien sehen ihre Wähler davon schwimmen.
Viele Bürger erkennen, dass Deutschland im internationelen Vergleich sehr gut dasteht.
Insoweit ist der Film von Dr. Stefan Frädrich zwar etwas hart, aber er trifft den Nagel auf den Kopf.