Bundeskriminalamt hat erfolgreich die Schadsoftware unschädlich gemacht
Oft werden ja Beamte kritisiert. Beamte gibt es aber nicht nur in Gemeinden oder Land, sondern auch bei dem Landeskriminalamt und Bundeskriminalamt oder den Verfassungsschutzbehörden. Wie wichtig diese Behörden sind, die unsere Demokratie und die Sicherheit garantieren, ist auch bei Virenermittlung und Softwarebekämpfung sichtbar.
Glückwunsch an die Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, BKA.
Deutsche Ermittler haben die Infrastruktur der als weltweit am gefährlichsten geltenden Schadsoftware „Emotet“ übernommen und zerschlagen.
Dies sei am Dienstag im Rahmen einer international konzertierten Aktion gelungen, teilte das BKA mit.
„Emotet“ hatte auch in Deutschland neben Computern Zehntausender Privatpersonen eine hohe Anzahl von IT-Systemen von Unternehmen, Behörden und Institutionen infiziert.
Emotet ist eine Familie von Computer-Schadprogrammen in Form von Makroviren, welche die Empfänger über den Anhang sehr echt aussehender E-Mails mit Trojanern infizieren. Wenn ein Empfänger die Anlage bzw. den Anhang der E-Mail öffnet, werden Module mit Schadfunktionen nachgeladen und zur Ausführung gebracht.
Nach Ansicht des Kammervize Andreas Botzlar (Bayerische Landesärztekammer) ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker umfangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.
In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker
Und nicht nur das.
Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.
Oft wird dann behauptet, dass die #Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.
Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.
Zunächst muss zwischen #Impfreaktionen und #Impfschäden unterschieden werden.
Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.
Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das #Gesundheitsamt gemeldet werden.
Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.
Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen169 als Impfschäden anerkannt.
In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.
Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle 0,00502 %).
Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %. Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und #Antibiotika nie vergessen.
Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger: Milzbrand (1876) Aktinomykose (1878) Gonorrhoe (1879) Typhus (1880) Erysipel (Wundrose, 1881) Tuberkulose (1882) Cholera (1883) Diphterie (1883 / 1884) Tetanus (1885 / 1889) Gasbrand (1892) Pest (1894) Maul- und Klauenseuche (1898) Gelbfieber (1900) Syphilis (1905) Keuchhusten (1906) Leukämie (2008) Kinderlähmung (1908) Rous-Sarkom (1911)
erfolgreich bekämpft werden.
Der wirkliche Grund , warum ein Heilpraktiker gegen Impfen ist.
Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.
Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.
Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.
Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in Dresden: 2.232 € Buchung: 2.637€ München: 3.254 € Stuttgart: 3.285 € Frankfurt/M: 3.303 €
im Monatsdurchschnitt.
Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.
Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Wer darf impfen?
Grundsätzlich sind ImpfstoffeArzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.
Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.
Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen.
Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen.
Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des #Immunsystems und der Verkauf von #Nahrungsergänzungsmittel.
Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.
Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur „wegen der Kohle“ und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen.
Stimmen diese Aussagen?
Wir haben recherchiert.
Was verdient der Arzt am Impfen?
Fakt:
Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.
GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)
Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.
GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).
Im Gegenteil: Eigentlich müsste der Arzt auch gegen das Impfen sein, denn Nichtgeimpfte müssen nachher aufwendiger behandelt werden.
Die Arztzimmer sind jedoch meist voll und Ärzte haben es finanziell nicht notwendig.
Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.
Oft wird auch behauptet, die Pharmaindustrie würde sich am Impfen eine goldene Nase verdienen.
Auch dieses Argument ist absolut falsch.
Die Impfdosen führen zu einer gesunden Bevölkerung. Gesunde Menschen benötigen weniger andere Medikamente.
Preise der Impfstoffe von
– Moderna: 37 USD
– BioNTech: 20 USD
Grippeimpfstoffpreise 2020:
-Vaxigripp® tetra: 12,66 €
– Flucelvax® tetra: 13,18 €
– Influvac tetra: 13,69 €
– Fluenz tetra NSP: 24,47 €
Spätestens hier wird sichtbar, dass eineinzelnes Pharmaunternehmen wohl mehr verdient, wenn es anstatt eines Impfstoffes lieber Nasenspray, Halstabletten usw. verkauft.
Das einzelne Impfunternehmen verdient vielleicht prächtig, aber die anderen Unternehmen dann weniger.
Wenn nun die Impfung wirklich nicht sinnvoll wäre, müssten wohl die Pharmaunternehmen, die keinen Impfstoff, sondern andere Präparate verkaufen, sicher gegen das Impfen argumentieren. Oder?
Das tun die Hersteller von Tempo, Halstabletten oder Nasensprays nicht.
Und warum? Ganz einfach: Impfen muss wohl doch sinnvoll sein.
Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen?
Klares NEIN! Der Arzt muss informieren.
Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken.
Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.
Die Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen.
Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.
Grund ist hier #Corona und beispielsweise das Thema Umweltschutz
Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?
Mit welcher Begründung sollen die Grünen beim Umweltschutz, Erderwärmung und der Energiegewinnung auf wissenschaftliche Erkenntnisse setzen, wenn sie in der Medizin Nicht-Wissenschaftliche Erkenntnisse zulassen?
In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich innerhalb der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.
Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.
Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibtesnicht.
Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre alt sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht.
Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.
Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.
Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.
Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften. Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Arzt…- darf der Heilpraktiker.
Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.
Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:
Die AfD verliert immer deutlicher ihre Protestwähler und nähert sich von 12 auf 9, dann 7%.
Die Gründe der Pulverisierung sind immer deutlicher zu erkennen.
Im Jahr 2014, 2015 und 2016 setzte die AfD noch auf das Thema Flüchtlinge.
Flüchtlinge würden nur kriminell sein, belästigen nur unsere Frauen, nutzen uns Deutsche nur aus usw.
Hauptthema war dabei, dass die Flüchtlinge nicht arbeiten und alles wohl nach Aussage der AfD nur Wirtschaftsflüchtlinge wären.
Wie hat sich dieses Bild tatsächlich widergespiegelt?
Sehr deutlich ist, dass die deutsche Bevölkerung kleiner wird. Mit 1,3 Kindern pro deutscher und insgesamt 1,59 Kindern pro Frau haben wir nicht genug Schul- und Studienabgänger , um unseren Personalbedarf zu decken, denn die Anzahl der Menschen, die in Rente gehen, wächst enorm.
Trotzdem hat sich laut dem Bundesamt für Statistik die Anzahl der Erwerbstätigen extrem erhöht.
Klar erkennbar ist, dass die Anzahl der Erwerbstätigen von 41,020 Millionen auf knapp 45 Millionen gestiegen ist.
Das ist deshalb wichtig, weil die Erwerbstätigen unser Sozialsystem Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung und auch die Sozialleistungen, Sozialhilfe, Wohngeld, Grundrente und vieles mehr durch die Steuern finanzieren.
Oft wird auch behauptet, dass die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe durch Flüchtlinge wächst.
Auch hier gibt es eine zeitliche Grafik:
Die Anzahl der Erwerbstätigen ist gewachsen, die Anzal der Arbeitslosen ist in den letzten 15 Jahren von knapp 5 % auf 2,3 % gefallen. Jeder Bürger hat heute die Möglichkeit dies selbst zu prüfen und es wird immer deutlicher, dass das Schüren von Angst vor Flüchtlingen als Wahlpropaganda erkannt wird.
Wahlumfragen – (AfD-Wähleranteil):
2017: 12,6 %
16.12.2020: 9 %
09.01.2021: 8 %
Das Thema Flüchtlinge spielt inzwischen beim Wähler aus verschiedenen Gründen keine Rolle mehr. Zum einen ist die Zahl der Flüchtlinge erheblich zurückgegangen. Zum Zweiten hat der Wähler erkannt, dass wir auch mehr Erwerbstätige aus dem Ausland benötigen, da ein ansteigender Anteil unserer Erwerbstätigen in Rente geht und somit ausländische Arbeitnehmer dringend benötigt werden. Dies gilt nicht nur bei Fachkräften, sondern auch in angelernten Bereichen.
Auf den Zuzug aus osteuropäischen Ländern können wir mittel-und langfristig nicht alleine bauen. Grund: Das Lohnniveau in Osteuropa wird ebenfalls weiter ansteigen. Deutlich wird dies bereits bei Pflegekräften aus Polen. Polen hat im Lohnniveau deutlich aufgeholt, so dass für polnische Arbeitskräfte eine Tätigkeit in Deutschland zunehmend uninteressanter wird.
Auf zu weiteren Ufern – Neues Thema, um zu spalten.
Das Vorbild kam aus den USA. Die Republikaner in den USA haben es vorgemacht und in Deutschland wollte man den Republikanern nacheifern. Trump leugnete den Umweltschutz und hatte damit Wähler aus dem Kohle- und Ölbereich bereits im Wahlkampf gewonnen und auch über eine Umweltleugner-Organisation Gelder kassiert. (s. Link: –> https://de.wikipedia.org/wiki/Committee_for_a_Constructive_Tomorrow )
Beide Verbände – EIKE und CFact vertreten die Auffassung, dass der Klimawandel nicht durch den Menschen verursacht sei, sondern das alles ganz normal sei. Schaut man sich die Finanzierungsgrundlage an, dann wird klar, dass hier die Ölbranche – beispielsweise Exxon – an der Finanzierung beteiligt ist, zumindest nachweislich bei CFact.
EIKE arbeitet eng mit verschiedenen Klimaleugnerorganisationen zusammen und gilt als gut vernetzt in der internationalen Klimaleugnerszene. Es bestehen unter anderem enge Verbindungen zu bedeutenden US-Klimawandelleugnern, insbesondere zu CFACT und dem Heartland Institute.
Darüber hinaus existieren erhebliche inhaltliche und personelle Verbindungen zur AfD und der Windkraftgegnerorganisation Vernunftkraft, die von EIKE auch Unterstützung erhält
Warum die AfD das Thema Klima nun nutzt, ist wohl recht einfach erklärt und sollte einmal auch wohl auch historisch beleuchtet werden. Bei einer historischen Betrachtung werden schnell gewisse Parallelen zwischen der AfD und den Aktivitäten 1930- 1933 der NSDAP sichtbar; zumindest in der Art der Aktivitäten. Einzelheiten hierzu gibt es in den beiden Artikeln
—> Warum die AfD im Populismus nun das Thema Klima auf ihre Fahne sich schreibt.
Beim Umweltschutz konnte die AfD zeitweise einige Wähler aus dem Lager der Öl-, Automobil- und Zulieferbranche gewinnen, denn viele Menschen, die in diesen Branchen tätig sind, haben Sorge um ihren Arbeitsplatz.
Dass durch die nachhaltige Energiegewinnung neue zusätzliche Arbeitsplätze entstehen wird nun auch sichtbar. E-Mobilität und neue Arten der Energiespeicherung sorgen in den kommenden Jahren dafür, dass die Ölbranche erhebliche Marktanteile verlieren wird.
Beispiele: War bisher zu viel Wind, dann mussten die Windkraftwerke abgeschaltet werden, weil der Strom nicht gespeichert werden konnte. Strom für etwa 6 Mio. PKW’s konnte somit pro Jahr alleine in Brandenburg (s. Film 1) nicht zwischengespeichert werden. Inzwischen gibt es Techniken, die das Zwischenspeichern möglich machen.
Im Film 2 wird die Funktionsweise des Klotzspeicherwerkes kurz erläutert.
Film 1: Energie zwischenspeichern in Wäremenergie
Film 2: Zwischenspeicherung von Windkraft und Sonnenenergie in Klotzspeicherwerken
Die Energiewende wird eingeläutet und es ist durch umfangreiche wissenschaftliche Belege bewiesen, dass der Klimawandel unmittelbar und mittelbar durch den Menschen verursacht ist und der Mensch darauf Einfluss nehmen kann, wie sich der Klimawandel fortsetzt. Deutlich wird dies im folgenden Film:
Film 3: Klimawandel Einflussfaktoren – Wer hat wie Einfluss auf den Klimawandel?
Natürlich versucht die AfD weiter über das Thema Klimawandel-Leugnung durch den Menschen Geld einzusammeln und auch vielleicht doch den einen oder anderen Wähler zu gewinnen, der in dem Bereich der fossilen Energie sein Einkommen verdient. Auch Konzerne aus der fossilen Energie oder auch Länder wie Russland und USA haben hier deutliches Interesse, dass Deutschland weiterhin altmodisch Gas, Öl und auch Kohle weiter nutzt.
Vielleicht wird hierdurch auch deutlich, warum beispielsweise Internetmedien wie z. B. RTdeutsch (ein russisch geführtes Medienhaus, das gegen Deutschland und die EU laufend hetzt) Stimmung gegen Deutschland macht. Ähnliche Medien gibt inzwischen mehr als genug.
Erfolgreich scheint dieser Weg bisher jedoch nicht zu sein, denn die AfD hat in aktuellen Umfragen inzwischen nur noch etwa 7-8 %
Neue Themen braucht die AfD, um Wähler zu ködern
Nachdem das Thema #Flüchtlinge und #Klimawandel beim Wähler nicht mehr so zieht, hat die AfD das Thema #Corona-Verharmlosung für sich entdeckt.
Und hier gibt es Wählergruppen, die sie vielleicht zukünftig neu erwerben könnte, wenn sie mitspielen.
Corona & Impfen – Zwei Themen, die Heiler, Heilpraktiker und ähnliche Gruppen verachten
Liest man in den sozialen Medien die unterschiedlichen Kommentare, Berichte und Veröffentlichungen, dann stößt man schnell auf #Verschwörungstheorien und verharmlosende Berichte.
So behaupten die Querdenker, dass Corona durch Masken die Meinungsfreiheit verbieten will und die Grundfreiheiten dadurch beeinträchtigt werden.
Impfgegner behaupten, dass die Pharmaindustrie und die Ärzte nur mehr Geld verdienen wollen. Tatsache ist jedoch, dass weder die Ärzte, noch die Pharmaindustrie am Impfen nicht mehr Geld verdient, sondern eher weniger. Grund: Sind die Menschen geimpft, erkranken sie nicht mehr an Covid-19.
Wer wirklich kein Interesse am Impfen hat, sind sogenannte Wunderheiler, ein hoher Anteil an Heilpraktikern und Nahrungsergänzungsmittelverkäufer, denn wenn die Menschen sich impfen lassen, darf das nicht der Heilpraktiker und der geimpfte Patient kommt nicht mehr zum Heilpraktiker.
Interessant sind hier folgende Filme zum Thema Heilpraktiker:
Film 1: Heilpraktiker ein NoGo
Film 2 Heilpraktiker, Quacksalber oder doch eine Alternative ?
Warum die AfD gerade bei den Querdenkern nach Wählern fischt, ist leicht erklärt.
Details gibt es im Artikel
–> Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.
Um nicht missverstanden zu werden: Naturheilverfahren mit wissenschaftlichem Hintergrund mit wissenschaftlich nachgewiesenen Behandlungen gibt es auch, allerdings in sehr wenigen Bereichen (z. B. Akupunktur in ausgewählten Bereichen). Hierfür ist jedoch eine medizinische Vorausbildung als Arzt mit dem Zusatz „Naturheilverfahren“ die richtige Auswahl.
Interessant beim Thema Impfen und Impfgegner ist auch ein Artikel im Tagesspiegel v. 15.1.2021 „Wo die deutschen Impfgegner ideologisch einzuordnen sind…Die AFD liegt vorn…“
Der Wähler durchschaut das Konzept der AfD immer mehr. Spätestens als der EX-Pressesprecher Christian Lüth in einem Gespräch in Zusammenhang mit dem Thema Flüchtlinge von sich gab „geht es Deutschland schlecht, geht es der AfD gut“ ist klar, was die AfD möchte.
Die AfD will, dass es Deutschland, der Demokratie und Europa schlechter geht.
Anarchie hilft eine Diktatur zu errichten. So sieht das wohl auch die AfD, insbesondere im rechten Flügel, von dem sich selbst gemäßigte Rechtspopulisten nicht trennen wollen.
Hier der Filmbeitrag
Welche Chancen die AfD nun sich durch die Zusammenarbeit mit Querdenkern, Heilern, Wunderheilern und Öl-Befürworten ausrechnet ist das Eine. Ein Großteil der Wahlbürger sieht, was die AfD wirklich vor hat.
Die AfD will – wie auch die Republikaner (insbesondere die Trumpisten) das Volk spalten und durch die Spaltung für Unruhe sorgen.
Kaum ist die #Wahl in den USA vorbei, versucht die AfD jetzt die „Erfolgsstory von Trump“ nachzuäffen.
Trump hatte in den USA in über 50 Klagen behauptet, die Briefwahl sei Betrug gewesen….. Einen Nachweis gab es jedoch nicht. Trump hatte überall vor den Gerichten verloren, selbst vor den Gerichten, die republikanisch von Trump besetzt wurden.
Tatsache war, dass in allen Wahllokalen Wahlbeobachter von Demokraten und Republikanern anwesend waren und die Stimmenauszählung sogar über das Internet verfolgt werden konnte.
Interessant war beispielsweise in einer Szene, dass ein Wahlauszähler einen Zettel, der im Wahlumschlag war und nichts mit einer Wahlabstimmung zu tun hatte in den Müll geworfen hatte. Gleich wurde behauptet, dass Wahlstimmen vernichtet wurden.
Aufgrund der Papiergröße und der anschließenden Durchsicht des Mülls (was die Wahlbeobachter sowieso immer gemacht haben) wurde klar, dass dies ein Fake war. Das Video war allerdings schon überall verteilt und so entstand auch hier eine der tausenden Verschwörungstheorien.
Film zur Stimmenauszählung:
Nun wittert die #AfD die Chance gegen die Briefwahl Stimmung zu machen.
Grund: Briefwähler wählen besonnener und wählen weniger aus dem Affekt.
Daraus resultieren auch die Gründe, warum Briefwähler weniger oft die AfD wählen.
Die #AfD versucht jetzt bereits die Spaltung der Demokratie voran zu treiben und wettert gegen die Briefwahl.
#Michael #Ballweg, der Anführer der selbsternannten „Querdenker“ hat bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart gerade einmal lächerliche 1,2 % Stimmen bekommen.
Die sind nicht das Volk!
Liebe 1,2 %: Werdet vom #Querdenker zum #Nachdenker,
so wie dies auch rund 99% tun.
Ballweg hatte bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart kandidiert.
Schaut man sich die einzelnen Gruppen an, die bei den #Querdenkern dabei sind….
– #Verschwörungstheoretiker
– #Verkäufer von #Nahrungsergänzungsmittel
– #Heiler
– #alternativer #Verkäufer von #Medizin
– #Heilpraktiker
– #Esoteriker
– #braune #Esoteriker
– #Corona-#Verharmloser
– #Rechtspopulisten
– #Reichsbürger
– #Rechtsradilale.
Diese Gruppierungen werden über Reisebusse in die einzelnen Demostädte gebracht.
Wahrscheinlich verdient #Ballweg an den Reisetickets kräftig mit.
Und auch bei den Attesten, die ausgestellt werden (oft auch von den gleichen Ärzten) läßt sich Geld verdienen.
Ob die Einwohner, die in einer Stadt leben, eine Demonstration von Personen wollen, die aus ganz Deutschland anreisen wollen, ist sehr zweifelhaft.
Es wird höchste Zeit, dass die Teilnahme an regionalen Demonstrationen auf die Menschen beschränkt bleibt, die in diesee Stadt wohnen oder arbeiten, zumindest auf einen regionalen Radius beschränkt wird.
Ausnahmen nur bei Bundeshauptstadt oder Landeshauptstädten (auf Bundesland).
Denn eines ist sicher. Die meisten Einwohner haben an Ballweg & Co. kein Interesse. 98,8 % wollen #Ballweg NICHT!!!
Es geht um Milliarden, die die oben genannten Gruppen durch Corona verdienen oder verlieren.
Je mehr Menschen krank werden und sich nicht impfen, desto mehr verdienen diese Gruppen auch durch „alternative Medizin“.
Hier einige kritische Filmbeiträge über die Tätigkeitsfelder der #Heilpraktiker
Schweden verzeichnet im April höchste Todesrate seit Jahrzehnten
In der Corona-Pandemie hat sich Schweden für einen Sonderweg entschieden.
Das könnte dramatische Folgen haben: Im April sind in dem Land 10.458 Menschen gestorben – mehr als in jedem anderen Monat seit Dezember 1993.
Das in der Corona-Pandemie einen Sonderweg gehende Schweden hat im April die seit Jahren höchste Sterberate verzeichnet.
Wie die schwedische Statistikbehörde mitteilte, starben in Schweden, das 10,3 Millionen Einwohner hat, im vergangenen Monat 10.458 Menschen – mehr als in allen anderen Monaten der vergangenen Jahrzehnte.
„Wir müssen bis zum Dezember 1993 zurückgehen, um mehr Tote in nur einem Monat zu haben“, erklärte Tomas Johansson von der Statistikbehörde.
Im gesamten Jahr 1993 verzeichnete Schweden mehr als 97.000 Todesfälle – die höchste Rate seit 1918, als auch in Schweden die Spanische Grippe grassierte.
Schweden geht in der Pandemie einen Sonderweg ohne Ausgangsbeschränkungen. Die Schulen für Kinder unter 16 Jahren blieben offen ebenso wie Cafés, Bars, Restaurants und Geschäfte. Die Menschen sind lediglich aufgefordert, in Eigenverantwortung die Abstandsregelungen zu respektieren.
Der schwedische Sonderweg steht in der Kritik; die Zahl der Corona-Toten übersteigt die anderer skandinavischer Länder, die strikte Ausgangsbeschränkungen verhängt hatten. Bis zum Dienstag verzeichnete Schweden laut Johns-Hopkins-Universität 3743 Tote im Zusammenhang mit der durch das neuartige Coronavirus ausgelösten Lungenkrankheit Covid-19. Die Zahl der Infektionen wurde mit 30.799 angegeben
Über Schweden haben wir bereits in folgenden Artikeln berichtet:
Etwa ein Drittel der „Geheilten“ ist NICHT geheilt, sondern hat Schädigungen am #Nervensystem.
Studie: #Virus #könnte #auch das #Nervensystem #schädigen +++ Eine Infektion mit dem Coronavirus kann sich nicht nur mit #Fieber, #Husten und #Atembeschwerden äußern, sondern auch neurologische Symptome verursachen.
Laut einer Studie in #Wuhan zeigt ein gutes Drittel der untersuchten 214 Patienten Anzeichen dafür, dass das Virus das #Nervensystem geschädigt hatte.
Zu den häufigsten Symptomen gehörten #Schwindel und #Kopfschmerzen sowie #Riech- und #Geschmacksstörungen.
In den vergangenen Tagen hatten sich bereits Berichte darüber gehäuft, dass Corona-Patienten zumindest zeitweise ihren Geruchs- und Geschmackssinn verloren.
Sicher ist noch offen, ob dies in einem repräsentativen Querschnitt bestätigt wird, der auch weltweit gilt.
Offen ist auch, ob diese Beeinträchtigungen auch langfristig vorhanden sind.
Geprüft werden müssten dann auch von so manchem Versicherer, ob dies zu Leistungsansprüchen in der
#Krankenversicherung
#Pflegepflichtversicherung
#Unfallversicherung
#Lebensversicherung
#Berufsunfähigkeitsversicherungen
#betriebliche #Altersversorgung-#bAV führen kann.
Kranken- und Pflegeversicherung
In der Krankenversicherung ist die Behandlung abgedeckt. Auch die #Arbeitsunfähigkeit ist versichert. Zunächst wird bei Angestellten die #Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber vorgenommen (42 Tage). Kleinere Arbeitgeber erhalten – je nach Umlage – einen Teil der Gehaltsfortzahlung zurück.
Regelmäßig ab dem 43.Tag wird dann das Krankengeld durch die Krankenkasse vorgenommen, wobei die Höhe auch davon abhängig ist, ob die Krankheit vor/nach einem Kurzarbeitergeld bestanden hat.
Pflegeversicherung Sollte aufgrund von Sars-Cov-2 ein Pflegefall entstehen, was durchaus auch möglich ist, dann wird eine Pflegeleistung je nach Pflegegrad gewährt. Dies gilt für die soziale und private Pflegepflichtversicherung und auch für die private Pflegezusatzversicherung.
Hinweis: Mit der Umgestaltung von 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade wurde auch die Eigenbeteiligung geglättet.
Während
früher die „Eigenbeteiligung der Höhe nach“ sehr stark von der Pflegestufe abhängig war (Pflegestufe 5 extrem hohe Eigenbeteiligung)
ist die Eigenbeteiligung heute in allen Pflegegraden fast identisch. Je nach Region ist die Eigenbeteiligung zB in Ba.-Wü. bei 2.500 bis 2.900 Euro und in den neuen Bundesländern bei ca.1.900 bis 2.300 Euro.
Diese Eigenbeteiligung bleibt nach Abzug der Pflegepflichtversicherung übrig.
Selbstverständlich kann auch durch die Lungenkrankheit #Covid-19 ein Pflegefall dadurch entstehen, dass eine Unterversorgung mit Sauerstoff bei den Organen zeitweise entsteht. Personen, die an #Covid_19 Erkrankt sind und überleben gelten im Übrigen als „Geheilt“, auch dann wenn sie Pflegefall oder berufsunfähig sind.
Inwieweit eine Erkrankung durch Sars-Cov-2 in der #Unfallversicherung zu einem Leistungsanspruch führen kann, ist zum einen von den AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) – also von AUB Jahrgang- abhängig und von der Gesellschaft selbst, ob die Bedingungen angepasst wurden.
Und auch dann ist offen, ob es sich um einen Unfall handelt.
So ist zum Beispiel der Zeckenbiss und die daraus folgende Erkrankung in neueren Bedingungen versichert, nicht aber in älteren Bedingungen.
Auch bei Sars-Cov-2 könnte dies ähnlich sein.Auswirkung auf die Lebensversicherung In der Lebensversicherung besteht Versicherungsschutz Zu beachten ist dringend den Vertrag nicht beitragsfrei zu stellen.
Hierdurch würde der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherungssumme umgewandelt werden. Der Schutz wäre verringert und eine spätere Anhebung auf den alten Schutz würde eine neue Risikoprüfung meist verursachen. Vorerkrankungen könnten dann dazu führen, dass die Erhöhung ausgeschlossen wäre. Dies wäre zB der Fall, wenn plötzlich Schlafapnoe diagnostiziert würde.
Eine Unterbrechung des Vertrages wäre ebenso möglich. Dabei besteht in der Unterbrechungsphase kein Versicherungsschutz bzw. ein Versicherungsschutz in etwa Höhe des Deckungsbeitrages. Die unterbrochene Zeit wird einfach „hinten drangehängt“ oder nachgezahlt. Eine Risikoprüfung entfällt später regelmäßig (Unterbrechung meist bis zu 2 Jahren möglich).
Berufsunfähigkeitsversicherung Der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit sollte- wenn es finanziell möglich ist – immer weitergeführt werden. Auch hier gilt das oben Beschriebene mit folgender Ergänzung. Je nach Versicherungsgesellschaft besteht bei den Anbietern ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entweder ab
50 % volle Rente, darunter kein Anspruch
oder ab 25% anteilig und ab 75% vollständig
Wer also teilweise unter 50% berufsunfähig ist, erhält bei Anbieter A keine Leistung und bei Anbieter B eine anteilige Leistung. Der Verlust von Geruchssinn oder Geschmackssinn, Kopfschmerzen oder anderen Symptomen führt regelmäßig nicht zu 100 % Berufsunfähigkeit, wohl aber zu einer Berufsunfähigkeit zwischen 25 bis 49 %.
Und bei einer Berufsunfähigkeit von 60 % ist die Wahrscheinlichkeit, dass der „Versicherer A“ den Versicherten durch einen jahrelangen Rechtsstreit auf unter 50% zu drücken, recht hoch Denn beim Versicherer A geht es um volle oder keine Leistung. Beim „Versicherer B“ würde es nur um anteilige Leistung gehen und somit um vielleicht 10% mehr oder weniger Leistung.
In der Natur der Sache ist Versicherer A eher motiviert zu streiten, als Versicherer B.
Isofern sollte die „Homeoffice“-Zeit auch einmal genutzt werden, den Berufsunfähigkeitsschutz zu überprüfen.
Betriebliche Altersversorgung (bAV) Auch in der bAV muss so mancher Punkt beachtet werden. Wird aufgrund von Kurzarbeit die bAV-Beitragszahlung eingestellt oder reduziert, muss dem Arbeitnehmer dies nicht nur mitgeteilt werden, sondern auch eine vollständige Information über die Folgen mitgeteilt werden. Unterbleibt dies können für den Arbeitgeber zukünftige Haftungsschäden entstehen, die erst in Jahrzehnten sogar auftreten können (Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre nach Zeitpunkt des Versorgungsanspruches). Ein Extremfall wäre, wenn der Arbeitgeber den Vertrag beitragsfrei stellt, den Arbeitnehmer nicht informiert und der Arbeitnehmer dann berufsunfähig wird. Wurde der Arbeitnehmer nachweislich nicht informiert und die Fortführung der privaten Beitragszahlung angeboten, dann haftet der Arbeitgeber für die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente.
Ist der Arbeitnehmer krank geschrieben, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Beitrages durch die Krankenkasse übernommen.
Bei der Beantragung von KfW-Mitteln in Zusammenhang von Corona ist dies ebenfalls zu beachten.
Notfallordner Gerade in Zeiten wie einer Coronakrise macht es Sinn bestehende Vollmachten zu prüfen und anzupassen. Vielleicht auch die passende Gelegenheit in einem speziellen Notfallordner die Unterlagen zu ordnen und Übersichten – speziell auf Ihre Person – anzupassen.
Freiwilliger #Mundschutz #Nasenschutz #Mundbedeckung Frau #Bundeskanzlerin #Merkel, die Herren #Spahn, #Söder #Wieler:
„Wo ist Ihr #Mundschutz und Ihre #Vorbildfunktion?“ Immer häufiger wird die #Maskenpflicht diskutiert (EineMund- und Nasenabdeckung wäre auch mindestens sinnvoll)
Das Volk braucht oft auch hier Vorbilder.
Dies gilt auch hier. Schaden kann eine Maske regelmäßig nicht, es sei denn, der verwendete Stoff der Maske würde Fasern verlieren, die dann -ähnlich wie Asbest- in die Lunge wandern.
Deshalb der Appell an alle Personen, die öffentliche Ämter ausüben: Wer die Mund- und Nasenbedeckung fördern will, sollte – wenn er nicht gerade in ein Mikrofon spricht- einen Mundschutz sichtbar tragen.
Wer ein Produkt herstellt und verkauft, muss schon bei der Materialauswahl vorsichtig sein. Bestimmte #Materialien können nicht nur #Weichmacher enthalten, sondern auch #Krebs verursachen. So weiß man seit vielen Jahren, dass #Asbest im Baustoffbereich #Lungenkrebs verursacht. Auch in #Stoffen können einzelne Fasern durch das ein- und ausatmen in die #Atemwege und somit in die Lunge gelangen und dann auch zu Krebs führen.
Wer eine Personengesellschaft führt, haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) ist die Haftung auf das Stammkapital begrenzt.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall – neben der geeigneten Stoffauswahl – auch eine #Betriebshaftpflichtversicherung / #Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
PRODUKTBEZEICHNUNG:
Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt #Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten.
Um die Produkte problemlos zu verkaufen oder zu spenden, sollten sie vor allem auf die richtige Bezeichnung achten.
Je mehr sich die Auffassung verbreitet, dass auch einfache Masken die Verbreitung des #Coronavirus bremsen können, gibt es immer mehr Firmen oder Solo-Selbstständige, die dazu übergegangen sind, Stoffmasken zu nähen.
Sie tun dies, um in der Coronakrise über die Runden zu kommen oder aus purer Hilfsbereitschaft.
So sinnvoll ihr Engagement ist, müssen sie trotzdem vorsichtig sein, dass es ihnen nicht teuer zu stehen kommt.
Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die #Stoffmasken als #Mundschutz oder #Atemschutz anzubieten.
Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die #Medizinprodukten vorbehalten ist, also #Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben.
Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so.
„Schutz“ muss raus Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski.
Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein.
Werner Hoffmann Fachwirt für Marketing (AKAD) Versicherungskaufmann Tel 07156 967 1900
Auch in der betrieblichen Altersversorgung kann sich der Coronavirus auswirken. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Details beachten.
Besonders, wenn eine Direktversicherung oder Pensionskasse mit
Berufsunfähigkeitsschutz
oder Hinterbliebenenschutz
besteht, sollte der Arbeitgeber bei Kurzarbeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis darauf achten, dass dem Arbeitnehmer die beitragspflichtige Weiterführung angeboten wird und bei der Beendigung des Vertrages auch die richtige Übertragungsform gewählt wurde (insbesondere § 2 BetrAVG).
Nicht ganz unwichtig ist hierbei auch das BAG-Urteil 794/16 vom 3. Senat des BAG. Wenn Sie weitere allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich gerne melden.
Auch bei Insolvenz des Betriebes müssen viele Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.
Richtige rechtliche Vorsorge vorhanden?
Wer jetzt aufgrund von Covid-19 Homeoffice macht und in der Freizeit zu Hause sein muss, könnte durchaus nun die Arbeiten nachholen, die man dauernd vor sich herschiebt.
Neben der Steuererklärung sind das auch die Klärung der rechtlichen Vorsorge und Erstellung einer Übersicht aller wichtigen Unterlagen.
Besonders hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.
Für Beamte, Handwerker, Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Spezialversionen des Notfallordners.
Wir wünschen allen Usern ein ruhiges, erholsames Ostern.
Das Wetter ist ja wunderschön und es werden die heißesten Ostertage in den letzten 30 Jahren.
An Ostern kann man bei diesem Wetter natürlich richtig schön relaxen oder auch einmal die liegen gebliebenen Arbeiten an einem Tag erledigen.
Gerade weil man Zeit zum relaxen und auch zum nachdenken hat, möchten wir Sie auf eine wichtige Angelegenheit hinweisen, die man gerne immer wieder aufschiebt.
Ab dem 18. vollendeten Lebensjahr dringend notwendig und viele schieben es bis zum 75. Geburtstag auf.
Die Angelegenheit um die es geht, ist die rechtliche Vorsorge, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall , notwendig ist.
Wer durch einen Unfall oder durch eine Krankheit geschäftsunfähig wird, benötigt eine Person, die für einen handelt. Wurde keine Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht erstellt, wird vom Betreuungsgericht eine Person festgelegt.
Dies muss nicht der Ehegatte oder die Kinder sein. Und auch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dies müssen nicht die Eltern sein.
Wenn das Betreuungsgericht einen Angehörigen bestellt, dann muss der bestellte Angehörige jährlich eine Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen. Hier sind dann die Einnahmen und die Ausgaben analog einer Einnahme-Überschussrechnung aufzulisten. Auch die Belege müssen hierbei aufbewahrt werden.
Das Betreuungsgericht kann jedoch auch einen Berufsbetreuer festlegen, der dann autark – ohne Einflussnahme von Angehörigen – alles entscheidet!
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Angehörige evtl. ein Eigeninteresse verfolgt. Was dies genau bedeutet, wird an zwei Beispielen deutlich:
Tobias S. (23 Jahre) – Name verändert – hatte sich mit 23 Jahren sich eine Eigentumswohnung und einen PKW gekauft. Bei der Eigentumswohnung hatten die Eltern etwas Eigenkapital über eine Schenkung dazugegeben. Beim Auto-Leasingvertrag haben die Eltern als Bürgen unterschrieben.
Als Tobias S. mit seinem PKW an der Tankstelle tankte, wurde ihm plötzlich schwindelig und er wurde bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Gehirnaneurysma. Meist zeigt sich ein Aneurysma im Kopf, wenn es platzt und eine Gehirnblutung verursacht. Dies kann zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen und erfordert rasche Behandlung. Aufgrund des Gehirnaneurysma war er 4 Monate im Koma war er anschließend geistig behindert.
Eine Generalvollmacht war noch nicht vorhanden. Als die Eltern die Betreuung für Ihren Sohn beim Betreuungsgericht bestellen wollten, hatte das Betreuungsgericht dies abgelehnt und einen Berufsbetreuer eingesetzt.
Tobias „. wurde in ein Pflegeheim durch den Betreuer eingewiesen; 50 km von den Eltern entfernt.
Hätte Tobias S. eine Generalvollmacht erstellt, hätten die Eltern ihren Sohn betreuen können. In diesem Fall wäre eine notarielle Generalvollmacht notwendig gewesen.
Thomas K. und seine Ehefrau hatten ebenfalls keine Generalvollmacht und auch kein Testament.
Durch einen Verkehrsunfall war Thomas K. zunächst ebenfalls zunächst in einem Koma und ist anschließend nach2 Monaten an den Folgen des Unfalls verstorben.
Auch hier fehlte die Generalvollmacht und das Testament. Während der Geschäftsunfähigkeit von Thomas K. hatte zwar die Ehefrau die Betreuung beantragt, die Bearbeitung hatte sich jedoch bis zum Tode hinausgezögert.
Als die Ehefrau dies bei der Bank erwähnte, wurde sofort die Girokarte gesperrt. Kontobewegungen waren bis zur Vorlage des Erbscheines nicht mehr möglich (Ausnahme: ein Teil der Beerdigungskosten).
Da kein notarielles Testament vorhanden war, musste ein Erbschein beantragt werden. Die Gebühren waren in etwa so hoch, als wenn man ein notarielles Testament erstellt hätte.
Wäre ein notarielles Testament vorhanden gewesen, wäre nur eine Testamentseröffnung notwendig gewesen (Gebühren: ca. 100 €).
Da Thomas K. sich selbst um die Finanzen und viele schriftliche Dinge selbst vorher gekümmert hatte, musste seine Ehefrau zunächst alle notwendigen Unterlagen suchen. Ein Notfallordner war nicht vorhanden.
Ebenso ergaben sich bei der Beantragung der Witwenrente einige Probleme. So waren einige Versicherungszeiten nicht geklärt, so dass die Beantragung der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau schwierig war.
Zusätzlich war durch eine falsche Vertragskonstellation der bestehenden Versicherungsschutz erbschaftsteuerpflichtig.
Wäre Thomas K. Beamter, Pensionär, Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker gewesen, wären die Probleme bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall noch vielschichtiger gewesen.
Ein allgemeiner Notfallordner oder ein allgemeiner Notfallordner für Selbstständige und Unternehmer wäre hier nur in Auszügen hilfreich. Diese Berufsgruppen benötigen eine spezifische rechtliche Vorsorge und einen speziellen Notfallordner.
Vorsorge durch einen Notfallordner
Eine richtige Vorsorge hätte zwar den Unfall und die Geschäftsunfähigkeit sowie den Tod nicht verhindern können, allerdings wäre vieles einfacher gewesen.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de hilft bei der frühzeitigen Regelung durch Tipps, Formulare, Vordrucke.
Der Notfallordner Privat ist für 27 € (inkl. MWSt, zuzüglich Porto und Versand) für jeden erschwinglich. Über 140 Information sind auf 12 Register vorhanden. Zusätzlich können wichtige Dokumente in Klarsichtfolie im Notfallordner dort hinterlegt werden (z. B. Stammbuch, Heiratsurkunde, Original-Scheidungsurteil).
Neben dem Notfallordner Privat gibt es noch über 90 Spezialversionen, da viele Berufsgruppen Ergänzungen benötigen. Besonders Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und selbstständige Handwerker benötigen eine erweiterte Spezialversion. Die Spezialversionen haben einen Umfang von ca. 160-180 Seiten.
Die Spezialversionen kosten jeweils 42 € (inkl. MWSt, zuzügl. Verpackung und Versand)
Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.
Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.
So müssen beispielsweise Beamte und Pensionärebeamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.
Notfallordner für Handwerker
In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordnerzusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.
So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.
Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.