AfD umwirbt besonders auch Heilpraktiker

Hintergründe:

Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.

Union und #SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Beruf des #Heilpraktikers auf den Prüfstand zu stellen.

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.

In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker.

Und nicht nur das.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.

Oft wird dann behauptet, dass die Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen Impfreaktionen und Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt. In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle (= 0,00502 %). Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.

Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:

  • Milzbrand (1876)
  • Aktinomykose (1878)
  • Gonorrhoe (1879)
  • Typhus (1880)
  • Erysipel (Wundrose, 1881)
  • Tuberkulose (1882)
  • Cholera (1883)
  • Diphterie (1883 / 1884)
  • Tetanus (1885 / 1889)
  • Gasbrand (1892)
  • Pest (1894)
  • Maul- und Klauenseuche (1898)
  • Gelbfieber (1900)
  • Syphilis (1905)
  • Keuchhusten (1906)
  • Leukämie (2008)
  • Kinderlähmung (1908)
  • Rous-Sarkom (1911)

erfolgreich bekämpft werden.

Der wirkliche Grund , warum Heilpraktiker gegen Impfen sind.

Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.

Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in

  • Dresden: 2.232 €
  • Buchung: 2.637€
  • München: 3.254 €
  • Stuttgart: 3.285 €
  • Frankfurt/M: 3.303 €

im Monatsdurchschnitt.

Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden. Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.

Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen. Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen. Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des Immunsystems und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel.

Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.

Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur wegen der Kohle und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen. Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?

Fakt: Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)

GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.

GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren. Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken. Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die bisherige Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen. Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.


Grund ist hier #Corona.

Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.

Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.

Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht. Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.

Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.

Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.

Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Artt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.

Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:

Film 1:

Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:

Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Wer darf denn als Heilpraktiker tätig sein?

Dies steht im Heilpraktikergesetz bzw. der „ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz)

§ 2:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Ein Heilpraktiker, der also die Leitlinien kennt und keine Gefahr für die Bevölkerung oder die Patienten darstellt, kann als Heilpraktiker sogar mehr anstellen, als ein Arzt! Ausnahme ist das impfen und einige intravenösen Behandlungen.

Neuerdings muss jedoch ein Heilpraktiker auch einen Masernschutz nachweisen.

Ambulante Pflege von Angehörigen – Wichtige Tipps

#Corona #Pflege #ambulante #Pflege

Zwei wichtige Hinweise am Schluss:

Rentenexperte Werner Hoffmann Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
www.Renten-Experte.de

Über zwei Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden alleine durch Angehörige zu Hause versorgt.

Ende 2019 waren das 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wie aus einer Zählung des Statistischen Bundesamts hervorgeht.

„Der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen sinkt mit deren zunehmendem Alter“, erklärten die Statistiker.

Während Pflegebedürftige von 65 bis unter 70 Jahren im vergangenen Jahr zu 84,5 Prozent zu Hause versorgt wurden, lag der Anteil der zu Hause betreuten über 90-Jährigen bei 64,6 Prozent. Außerdem gilt: „Je schwerer die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen, desto häufiger übernehmen ambulante Pflegedienste – zumindest teilweise – deren Versorgung.“

Hinweis 1:
Wer Angehörige pflegt und selbst schon eine Regelaltersrente bezieht, sollte ggf. eine Rentenreduzierung um 1 % prüfen lassen, so dass nur eine Teilrente von 99 % bezahlt wird.
Grund: Sofern die Pflegezeit 10 Stunden wöchentlich erreicht und der Pflegegrad 2 erreicht ist, bezahlt die Pflegekasse (privat oder auch gesetzlich) einen Rentenversicherungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung.
Daraus ergibt sich dann zum kommenden 1.7. eine Rentenerhöhung.
Die Berechnung kann durch die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen.
Sofern auch eine betriebliche Altersversorgung gezahlt wird, sollte auf jeden Fall auch eine Auswirkung auf die Betriebsrente geprüft werden.

Hilfreich sind hierbei Rentenberater bzw. Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung.

Hinweis 2:
Sofern eine Person Pflegefall ist, sollte für diese Person – falls noch nicht vorhanden und es noch möglich ist – eine Generalvollmacht erstellt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob ein notarielles Testament hier nicht sinnvoll ist.
Durch ein notarielles Testament wird im Todesfall kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung benötigt. Eine Testamentseröffnung kostet etwa 100 Euro.

Besteht kein Testament oder kein notarielles Testament, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig.
Der Erbschein kostet genauso viel, als wenn zu diesem Zeitpunkt ein notarielles Testament erstellt werden würde.
Die Ausstellung eines Erbscheines kann zeitlich länger dauern, als eine Testamentseröffnung.

GANZ WICHTIG:
Besonders sinnvoll ist eine Übersicht mit allen Dokumenten (in Klarsichtfolien) in einem Notfallordner – Vorsorgeordner.
Hier sind nicht nur viele Tipps vorhanden, sondern auch Übersichtstabellen für alle wichtigen Sachverhalte.
Ja nach Berufsgruppe gibt es über 90 verschiedene #Notfallordner #Vorsorgeordner
So muss die #Notfallvorsorge bei einem Arbeitnehmer oder Rentner völlig anders organisiert sein, wie bei einem #Beamten, #Pensionär, #Selbstständigen, #Handwerker, #Arzt, #Apotheker, #Zahnarzt oder einem #Unternehmer einer GmbH
Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner ist ab 27 Euro erhältlich bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Arbeitnehmer, Rentner, Hausfrauen, Beamte, Pensionäre, Selbstständige und Unternehmer sowie Heilberufe

#COVID19 – Vage Entwicklungseinschätzung bis Frühjahr 2021

Optimistische Betrachtungen oder zumindest mehr Hoffnung wäre natürlich immer schöner.

Und niemand möchte Angst verbreiten.

Trotzdem darf man die Situation nicht durch die rosarote Brille betrachten.

Insofern sind die Warnungen der Bundesregierung nicht unbegründet.

Führen nach dem Prinzip Hoffnung oder gar die Pandemie verharmlosen, ist verantwortungslos.

Bereits am 3.6.2020 haben wir auf die Entwicklung bis Ende 2020 / Januar 2021 hingewiesen.

Zitat vom 3.6.2020

„Besondere Zeitpunkte für die Infektion sind aus derzeitiger Sicht

– 10.6. (mit Einschränkungen, da alle sich vorsichtiger verhalten werden) und beispielsweise für Baden-Württemberg:

– 26.9.

– 15.11.

– Weihnachtszeit bis 15.1.2021…“

Quelle: s. https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/06/03/uebersterblichkeit-coronavirus/

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Maßnahmen (kleiner Lockdown) wohl nur die Infektionsrate auf dem derzeitigen Niveau bestenfalls „halten“ wird.

Die Infektionszahlen werden hierdurch nicht wesentlich geringer werden. Hierzu wäre ein harter Lockdown über mindestens 3 Wochen notwendig. Und bei genauer Betrachtung des Kalenders wäre die beste Zeit für den Lockdown wohl zwischen dem 21.12.2020 bis 10.1. bzw. 15.1.2021.

Ja, die Wahrheit ist eben oft auch unbequem. Ohne diesen harten Lockdown werden die Infektions- und Todesraten weiter ansteigen. Eine tägliche Todesrate von 300 bis 600 Personen ist sehr schnell erreicht.

Welche Entwicklung kommt 2021?

Eines Vorab: Niemand kann diese Entwicklung wirklich garantiert voraussagen.

Zu umfangreich sind die Einflussfaktoren.

Bis 31.03.2021 dürfte die Anzahl „an oder mit COVID-19-Verstorbenen zwischen 60.000 bis 95.000 Menschen betragen.

Man darf nicht vergessen: Hinter jedem Covid-Verstorbenen steckt ein Schicksal und sehr oft auch eine Familie und ein Freundeskreis.

Ebenso darf man nicht unterschätzen, dass die Menschen, die diese Krankheit als „genesen“ überstanden haben, noch lange nicht gesund sind.

Neben Herz-, Lungenfunktions-, Nieren erkrankung sind auch Schlaganfälle überproportional bei davor COVID-19-Erkrankten festgestellt worden. Längere Müdigkeitsphasen sind ebenso typisch.

Wer später an einer Folgeerkrankung stirbt, wird nicht mehr bei den Covid-Verstorbenen mitgezählt. Er wurde als „Genesener“ gezählt.

Was muss in der gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt beachtet werden?
www.Renten-Experte.de

Achten die Deutschen Einwohner auf die AHA-L-Regeln, wird die Anzahl natürlich etwas geringer sein.

Ebenso spielt das Wetter eine erhebliche Rolle.

Die Impfung wird bis 31.3.2021 noch keine große Rolle spielen, denn bis ein hoher Anteil geimpft ist, wird es wahrscheinlich Herbst 2021 werden.

Völlig verantwortungslos sind die Verschwörungstheoretiker.

Ein Vergleich mit Flugzeugabstürzen macht die Höhe der Todeszahl deutlich

Wir wünschen Allen ein besinnliches Weihnachtsfest.

Keiner sollte in dieser Pandemie vergessen, dass es uns in Deutschland verdammt gut geht.

Und wer meint, wir sind in den Grundrechten durch Maskentragen eingeschränkt, der sollte einmal in andere Länder reisen bzw. in so manchem anderen Land versuchen zu demonstrieren.

Verseuchte Amerikaner dank Trump

Corona #COVID19 #Trump Verseuchte #Amerikaner dank Trump! —> Gesundheitsbehörde #CDC meldet über 140.000 Neuinfektionen —>!

Die US-Seuchenzentren CDC geben 143.333 neue Positiv-Tests und 1210 weitere Todesfälle bekannt. Damit sind in den USA insgesamt mehr als 13,14 Millionen Infektionen und 265.166 Tote verzeichnet.

#Coronavirus #Österreich – Steigerung der Neuinfektionen

Die Zahlen der #Infizierten steigen auch in #Österreich überproportional an.

Gegenüber 31.08. ist ein Anstieg um 83% vorhanden.

Der eine oder andere Zweifler begründet dies mit der höheren Anzahl von Testungen.

Dies ist natürlich nominal möglich, allerdings ist das prozentual eine nicht passende Begründung.

Verhältnis von #Infizierte zu #durchgeführte #Tests

10.9.2020:
32.494 von 1,301 Mio. = 2,5 %

Bis 1.8.2020:
21.227 von 0,887 Mio = 2,36 %

Bis 30.8.2020:
27.401 von 1,180 Mio = 2,3 %

Zuwachs alleine von

1.9.-11.9.:
5.090 von 0,121 Mio. = 4,21 %

Somit steht fest, dass nicht nur die Anzahl in Österreich zugenommen hat, sondern auch prozentual eine Steigerung von 83 % derzeit vorhanden ist (4,21 % gegenüber 2,3 % bis 30.8.)

Quelle :
Einzelwerte und Gesamtwerte

https://www.meingraz.com/08-20-österreich

Schwarzer Rand, PG = Positiv Getestete.
Roter Rand, TF = Todesfälle
Grüner Rand, GE = Genesene.
Schwarzer Rand, Tests: Anzahl aller
durchgeführten Tests bisher.

Coronavirus Übersterblichkeit Schweiz

Immer wieder soll es Schweizer geben, die die Auffassung vertreten, die Todesfälle in der #Schweiz haben 2020 nichts mit dem #Coronavirus – #Covid-19 zu tun.

Der Coronavirus sei garnicht so schlimm.
Interessant ist, dass die Statistiken etwas ganz anderes beweisen.

Insofern sind

  • Corona-Leugner,
  • die Personen, rdie Corona herunterspielen
  • Verschwörungstheoretiker

absolut verantwortungslos.

Das gilt nicht nur für Personen
in der Schweiz, sondern auch in

  • Österreich
  • Deutschland
  • etc.

Warum Deutschland so wenig Tote hat, liegt am frühen Lockdown und an der Entwicklung des dualen Gesundheitssystem, das sich weltweit von

  • Bürgerversicherung
  • staatlichem Gesundheitssystem
  • und ausschließlich privatem System

abhebt.

Wenn wir jetzt durchhalten und weiterhin die Abstandsregeln und Masken einhalten, dann werden wir besser durch die Krise kommen, als andere Länder.

Das Argument, in Deutschland ist das ja alles nicht so schlimm, deshalb könnte man alles lockern, ist auf den Kopf gestellt.

Und auch das Argument „wirtschaftlicher Schaden“ steht auf dem Kopf.
Wäre alles geöffnet gewesen oder würden jetzt alle Beschränkungen wegfallen, dann würde die Neuinfektionswelle noch stärker ansteigen und anschließend

  • mehr Menschen versterben
  • mehr Menschen infiziert
  • die Betriebsschließungen umfangreicher.

Zu sehen ist dies jetzt in Frankreich und Spanien

Eines wird überdeutlich:

Bürgerversicherungen und staatliche Gesundheitsversorgung haben zu der hohen Anzahl an Verstorbenen genauso beigetragen, wie das entgegen gesetzte System einer ausschließlich freiwilligen privaten Krankenversicherung.

In Deutschland herrscht in der Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt auch in der Pflegezusatzversicherung.

Bestimmte Personengruppen können sich auch privat krankenversichern.

Daraus entsteht ein Wettbewerb zwischen den beiden Systemen.

Dies führte dazu, dass die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse nicht wie in Ländern durchgeführt werden konnte.

Die gesetzlich Versicherten in Deutschland haben davon auch sehr profitiert.

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/sterblichkeit-todesursachen.html

Coronavirus – Wie viel Tote rechtfertigen Lebenseinschränkungen?

Hier einmal drastisch formuliert:
Wie viele Tote dürfen ist es sein, damit #COVID19 als Gefahr auch von den #Corona-#Leugnern und #Verschwörungstheoretikern wahrgenommen wird?

Derzeit sind weltweit rund 890.000 Menschen an/mit #COVID-19 gestorben.
Erfasst wurden rund 27.300.000 Infizierte (Quelle: worldometers.info).
Dies sind pro 100 Infizierte also 3,25 Menschen.

Stimmen diese Zahlen denn? Sicher nein, denn:

  1. Es gibt Infizierte, die nicht erfasst wurden und
  2. Es gibt auch Tote, die nicht erfasst sind und
  3. Es gibt auch Tote, die zunächst an #Covid19 genesen waren und dann an einer Folgeerkrankung verstorben, zum Pflegefall oder berufsunfähig wurden.

Das genaue Ausmaß wird vielleicht erst – wenn überhaupt – in einigen Jahren deutlich.

Selbst wenn man 2. und 3. weglässt und nur unterstellt, dass die Anzahl der Infizierten wesentlich höher ist und man dann noch die Heinsberg-Studie (die nachweislich nicht für Deutschland hochgerechnet werden darf) annimmt, dann wären es 0,37 %.

Was bedeutet dies konkret hochgerechnet für Deutschland?

Bei rund 83 Mio. infizierten Einwohnern würde dies zwischen 300.000 und 2,7 Mio. Tote bedeuten.

Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass 83 Mio krank werden und 2,7 Mio sterben.

Selbst bei 10 % Infizierten würde unser Gesundheitssystem kollabieren.

Insofern sind die Einschränkungen in Deutschland gut und richtig!

Die Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker und Teilnehmer an den Demonstrationen sollten sich einmal die Frage stellen, in welchem Land sie leben wollen und welches Land die Pandemie besser im Griff hat (bei unserer Einwohnerdichte von rund 237 Menschen je qkm).

Aber nochmals zurück zur Ausgangsfrage:

Wie viele Tote dürfen es denn sein, damit die deutschen Maßnahmen gerechtfertigt sind?
100.000, 200.000 oder 500.000 oder 1,8 Mio?

Vielleicht so eine Stadt wie Stuttgart (613.000)?

Die Hiroshima-Bombe kostete ca. 260.000 Menschen das Leben.

Der Krieg in Bosnien beendete das Leben von 100.000.
Beim Irakkrieg waren es ca 500.000 Menschen.

Sind den Leugnern etc. wirklich klar, wie die Situation in Deutschland ohne diese minimalen Einschränkungen wäre?

Wahrscheinlich eher nicht.
Grund: Wir haben bisher unter 10.000 Tote.

Es läuft im Großen und Ganzen fast alles wie bisher, mit Ausnahmen einiger Beanchen (Messe, Tagungshotel, Veranstaltungen, Gastronomie, Tourismus).

Und einige Berufsgruppen versuchen daraus extra Profit zu schlagen, wenn man Heilmittel verkauft, die sogar das Leben gefährden.

Ansonsten ist nichts zu bemerken.

Insoweit könnte man leichtfertig werden.

Aber:
Solange kein Medikament oder Impfstoff zuverlässig vor Covud-19 vorhanden ist, müssen wir eben einige leichte Einschränkungen hinnehmen.

Und wer das Tragen einer Maske als Einschränkung von Grundrecht sieht, der sollte sich auch mal fragen, inwieweit

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Gurtpflicht
  • Handyverbot

beim Autofahren
nicht auch eine Einschränkung im Grundrecht wäre, die aber ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind!

Auch ich hasse Masken im Gesicht und liebe es einmal schneller zu fahren. Aber alles am richtigen Ort und zur richtigen Zeit.

Wir können froh sein, dass wir in Deutschland frühzeitig mit Einschränkungen reagiert haben und in Deutschland ein duales Gesundheirssystem haben.

Hätten wir eine Bürgerversicherung, staatliches Gesundheitssystem oder nur eine freiwillige private Krankenversicherung, dann wären die Sterberaten ähnlich wie in Schweden, Italien, Großbritannien, Frankreich oder den USA.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

——
Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Pflegezusatzversicherung wichtig – Ein Vergleich lohnt sich

Pflegezusatzversicherung vergleichen

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und #Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die #stationäre und #ambulante #Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den #Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklage sowie alle anderen Nebenkosten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom #Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein #Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der #Pflegestufe (I-III) abhängig.
Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der #Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es #Pflegegrade, unterteilt in #Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die #Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln.

Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der #Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die #Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den #Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die #Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

——-

Beiträge für Pflege-#Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer #Beitragserhöhungen bei privaten #Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

Beitragserhöhungen in der #Pflegezusatzversicherung – Warum die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung und Pflegepflichtversicherung ansteigen werden

Die stationäre und ambulante Pflege wird in den kommenden Jahren teurer werden.
Wer sich Zuhause pflegen lässt, muss neben den Pflegekosten auch andere Kosten weiter bezahlen.
Wer zur Miete wohnt muss die Miete berücksichtigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss die Nebenkosten leisten (Verwaltungskosten, Investitionsrücklüge sowie alle anderen Nebenkisten).
Wer ein Haus hat, muss für Reparaturen, Energieausgaben, Gartenausgaben aufkommen.

Im stationären Pflegeheim oder betreuten Wohnen entstehen nur diese ausgewiesenen Kosten.

Betreutes Wohnen ist eine Vorstufe vom Pflegeheim und bietet den Vorteil, dass eine neue Eingewöhnung in ein Pflegeheim entfallen kann, wenn das betreute Wohnen und das Pflegeheim am gleichen Standort ist.

Tipp 1:
Ein freiwilliger „Will-Umzug“ in das betreute Wohnen fällt wesentlich einfacher,
als ein „Muss-Umzug“ in ein Pflegeheim.

Die Kosten der Pflege waren früher von der Pflegestufe (I-III) abhängig. Auch die Eigenbeteiligung (nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung) war gestaffelt.
Seit 2017 gibt es Pflegegrade, unterteilt in Pflegegrad 1-5.

Die Selbstbeteiligung ist in allen 5 Pflegegraden ähnlich hoch.
In den unteren Pflegegraden ist die Selbstbeteiligung extrem angestiegen.

Damit werden die Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln. Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause bzw. ambulant gepflegt werden.

Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland.

Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden kommen, wie die folgende Auflistung des durchschnittlichen Eigenanteils an den Pflegekosten zeigt (Quelle: IW Köln 2019):
Thüringen: 355 Euro
Sachsen: 442 Euro
Schleswig-Holstein: 473 Euro
Sachsen-Anhalt: 476 Euro
Niedersachsen: 487 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 520 Euro
Bremen: 556 Euro
Hamburg: 658 Euro
Brandenburg: 661 Euro
Hessen: 697 Euro
Rheinland-Pfalz: 698 Euro
Nordrhein-Westfalen: 755 Euro
Saarland: 856 Euro
Bayern: 864 Euro
Berlin: 915 Euro
Baden-Württemberg: 953 Euro

Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von der Region und dem Pflegeheim ab.

Meist haben die Pflegeheime auf ihren Internetseiten konkrete Berechnungsbeispiele.

Die #Pflege wird immer #teurer, besonders die #Pflegezusatzversicherung

Zum einen steigt die #Lebenserwartung weiter an,
zum Zweiten ist die Selbstbeteiligung angestiegen, wodurch man sich höher absichern muss.

Viele Versicherte haben noch Tarife, die nur einen Kleinbetrag bei Pflegegrad 1,2, 3 oder 4 leisten.

Neben diesen Gründen, warum die Pflegezusatzversicherungen teurer werden, gibt es noch bei einigen Anbietern einen weiteren Grund, der nachfolgend erläutert wird.
Einen weiteren Tipp gibt es am Ende:

——-

Beiträge für Pflege-Zusatzversicherungen steigen sprunghaft an
Eine private Zusatzpolice für Pflegekosten im Alter gilt als unverzichtbar. Seit kurzem melden sich nun immer mehr Versicherte bei Verbraucherschützern wegen extrem steigender Beiträge. Die Experten fordern Aufklärung von der Finanzaufsicht.

Verbraucherschützer in Deutschland registrieren derzeit eine Welle von Beratungsanfragen wegen teils extremer Beitragserhöhungen bei privaten Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung. Allein der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liegen nach eigenen Angaben Dutzende Anfragen vor.

In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent.

„Es ist ein Skandal, dass die Menschen jahrelang die Prämien gezahlt haben und nun, kurz bevor es auf den Versicherungsschutz ankommt, auf einmal Steigerungen der Beiträge von bis zu 110 Prozent akzeptieren sollen“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Wer sich dagegen wehren wolle, sei auf den Gerichtsweg angewiesen. Schuldzinski forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, „diese enormen Beitragssprünge stellvertretend für alle Versicherten vorab ausreichend unter die Lupe zu nehmen“.

Es müsse geprüft werden, ob die Steigerung nachvollziehbar sei und ob die Erstkalkulation der Beiträge zu niedrig ausgefallen sei. Denn „das würde die Versicherung natürlich erst einmal attraktiver machen“.

Beiträge waren längere Zeit stabil

Versicherungsunternehmen wiesen darauf hin, dass den steilen Erhöhungen eine längere Phase der Beitragsstabilität vorausgegangen sei. „Wir konnten die Beiträge in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr stabil halten, auch im Jahr 2019 hatten wir keinerlei Anpassungen“, sagt ein Sprecher der Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Beide Unternehmen gehören zur Sparkassen-Gruppe und lösen nach Angaben der Verbraucherzentrale besonders häufig Beratungsbedarf aus. Die Beitragserhöhungen seien auch durch Gesetzesänderungen ausgelöst worden und lägen im Durchschnitt deutlich niedriger, so der Unternehmenssprecher.

——
Der besondere Tipp:
Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nie von alleine vom Beitrag und dem momentanen Leistungsumfang leiten lassen.

Es gibt Gesellschaften, die kalkulieren zunächst den Beitrag recht günstig.

Dies funktioniert so, dass man eine geringe Leistungskalkulation vornimmt (höhere und frühere Sterbefälle oder auch durch anscheinend gesündere Kunden) ich ned somit zunächst den Beitrag billiger kalkulieren kann.

Wenn dann die Beiträge später nicht ausreichen, dann wird der Beitrag erhöht.

Der Kunde kann später dann nicht mehr wechseln, wenn er kränker ist oder bereits Pflegeleistungen erhält.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte man deshalb auch die Unternehmensstruktur vergleichen.

Ein Krankenversicherungsanbieter sollte auf jeden Fall als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tätig sein und ein größerer Anbieter sein.
Der Vergleich von Unternehmenskennzahlen ist ebenso wichtig.
Hierzu sollten folgende Angaben über einige Jahre verglichen werden:

  1. Verwaltungskosten
  2. Abschlusskosten
  3. Leistungsquote

Wenn Rentner Steuern zahlen müssen, kann das Vorteile bringen

Die Erhöhung der gesetzlichen Rente führt auch unter Umständen zur Zahlung von Einkommenssteuer.

Weniger bekannt ist, dass die Zahlung von Einkommensteuer aber auch ggf. Vorteile haben kann.

Für welche Rentner kann es vorteilhaft sein, für die Rente Steuern zahlen zu müssen?

Wer als Rentner zur Miete lebt oder noch sein Eigentum abzahlen muss, hat Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenausgleich gewährt.

Wohngeld ist KEINE SOZIALHILFE! Auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer einen Rechtsanspruch, wenn die Einkünfte und Wohnbelastungen in einem Missverhältnis sind.

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt das sogenannte fiktive Familieneinkommen eine wichtige Rolle.
Bei der Berechnung werden die Bruttoeinkünfte um einen pauschalen Betrag reduziert.

Eine pauschale Kürzung erfolgt um jeweils 10% , wenn der Wihngeldberechtigte

  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Steuern
  • Rentenversicherungsbeitrag

bezahlt.

Werden also beispielsweise nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, werden die Bruttoeinkünfte um 10% gekürzt.

Werden nun plötzlich auch Steuern fällig, werden die Bruttoeinkünfte um 20% reduziert.

Dies führt dann zu einem geringeren Familieneinkommen und zu einem höheren Wohngeld.

Je nach Familienstand und Kalt-Wohnmiete ergibt dies sehr oft eine wesentlich höhere Zahlung von Wohngeld.

Es kann also durchaus auch Vorteile haben, plötzlich steuerpflichtig zu werden.

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