Was ändert sich 2021

Neuerungen 2021

Was ändert sich? Immer zum #Jahresbeginn gibt es Änderungen, die sich auf den Geldbeutel auswirken.
Dieses Jahr jedoch ganz besonders für die meisten Arbeitnehmer und Beamte, aber auch für die Selbstständigen.

SOLI FÄLLT FÜR FAST ALLE WEG

Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen.

Empfehlenswert ist die Ersparnis für die eigene spätere Rente anzusparen.
Wer dies intelligent macht, kann damit seine eigene Altersversorgung schön aufbessern.

Wer 2020 (ledig) ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 € hatte, bezahlte 390,23 € Solidaritätszuschlag. In 2021 fällt dieser weg.
Wird dieser Betrag Netto in einer Entgeltumwandlung angelegt, ist die Bruttoanlage bei etwa 900 Euro (mtl. 75 Euro).
Grund: Die Bruttoeinzahlung mindert sofort die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 15% der Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeberanteil) dazu bezahlen.

Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.

WEITERE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN

Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent.

HÖHERE BERÜCKSICHTIGUNG DER ALTERSVERSORGUNGSBEITRÄGE

Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

UNTERHALTSZAHLUNGEN

Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden.

PENDLERPAUSCHALE

Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt.

BEHINDERTENPAUSCHBETRAG

Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.

KINDERGELD WIRD ERHÖHT,

Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht.

ALLEINERZIEHENDE

Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.

KFZ-STEUER UND CO2-STEUER

Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.

Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren.
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DIE GRUNDRENTE KOMMT

Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente.

Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente.

Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich.

Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet.

Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab.

Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_tabelle.html

Die Grundrente ist jedoch wesentlich komplexer, als hier angedeutet.
Für alle Rentenversicherungsversicherte, die eine Minirente bekommen oder später zu erwarten haben, macht es Sinn eine Berstung durch einen Rentenberater in Anspruch zu nehmen.

Maßgeblich sind dies besonders alle Personen, die

  • eine Rente unter mtl. Brutto 902,62 Euro erhalten oder ab der Regelaltersgrenze erhalten werden (3. Zahl in der Renteninformation).
  • Angehörige pflegen
  • Hinterbliebenenversorgung erhalten
  • Rentner, die Miete bezahlen
  • Rentner, die Eigentum haben und daraus mtl. eine Belastung haben (eigentlich jeder)
  • Geschiedene, die Kinder erziehen bzw. ein behindertes Kund haben und der Ex-Ehegatte verstorben ist; dies ist auch dann wichtig, wenn das Kind nicht vom Ex-Ehegatten ist.
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MINDESTLOHN STEIGT

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.

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PERSONALAUSWEIS WIRD TEURER

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.

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ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG MÖGLICH

Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden.

Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln.

Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an.

Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.

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KRANKENKASSE WECHSELN WIRD LEICHTER

Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag.
In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt.

Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.

Ein Vergleich zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich auf jeden Fall.
Neben dem Preis spielen aber auch die freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Zahnreinigung) eine Rolle.

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VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE STEIGT

Wer 2020 bzw. 2021 voraussichtlich bis zur Versicherungspflichtgrenze verdient, muss in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein bzw. bleiben.

In 2021 wird sie auf 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat steigen.

Wer darüber verdient darf sich privat krankenversichern.

Beim Vergleich ist NICHT der Preis und die sofortige Leistung alleine maßgeblich, sondern auch der Beitrag im Alter.

Ein aktiver Vergleich – nicht unbedingt alleine über den Versicherungsmakler – sondern auch über selbst ausgewählte Gesellschaften ist zweckmäßig.

So gibt es private Krankenversicherungen, die NICHT über einen Makler vermittelt werden (z.B. Debeka, Ottonova).

Wer also als Arbeitnehmer über mtl. 5.362,50 € verdient, sollte durchaus auch über die private Krankenversicherung nachdenken.

BETRIEBLICHE ALTERSVERDORGUNG

Aufgrund der Anhebung der Beitragsbemesdungsgrenzen in der

  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Durchschnittsverdienst

ergeben sich noch weitere interessante neue Werte besonders in und um die betriebliche Altersversorgung.

Auf Wunsch können diese bei presse@forum-55plus.de bestellt werden.

www.Renten-Experte.de


www.bAV-Experte.de


www.notfallordner-vorsorgeordner.de

AfD umwirbt besonders auch Heilpraktiker

Hintergründe:

Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.

Union und #SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Beruf des #Heilpraktikers auf den Prüfstand zu stellen.

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.

In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker.

Und nicht nur das.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.

Oft wird dann behauptet, dass die Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen Impfreaktionen und Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt. In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle (= 0,00502 %). Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.

Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:

  • Milzbrand (1876)
  • Aktinomykose (1878)
  • Gonorrhoe (1879)
  • Typhus (1880)
  • Erysipel (Wundrose, 1881)
  • Tuberkulose (1882)
  • Cholera (1883)
  • Diphterie (1883 / 1884)
  • Tetanus (1885 / 1889)
  • Gasbrand (1892)
  • Pest (1894)
  • Maul- und Klauenseuche (1898)
  • Gelbfieber (1900)
  • Syphilis (1905)
  • Keuchhusten (1906)
  • Leukämie (2008)
  • Kinderlähmung (1908)
  • Rous-Sarkom (1911)

erfolgreich bekämpft werden.

Der wirkliche Grund , warum Heilpraktiker gegen Impfen sind.

Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.

Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in

  • Dresden: 2.232 €
  • Buchung: 2.637€
  • München: 3.254 €
  • Stuttgart: 3.285 €
  • Frankfurt/M: 3.303 €

im Monatsdurchschnitt.

Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden. Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.

Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen. Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen. Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des Immunsystems und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel.

Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.

Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur wegen der Kohle und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen. Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?

Fakt: Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)

GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.

GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren. Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken. Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die bisherige Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen. Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.


Grund ist hier #Corona.

Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.

Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.

Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht. Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.

Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.

Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.

Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Artt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.

Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:

Film 1:

Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:

Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Wer darf denn als Heilpraktiker tätig sein?

Dies steht im Heilpraktikergesetz bzw. der „ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz)

§ 2:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Ein Heilpraktiker, der also die Leitlinien kennt und keine Gefahr für die Bevölkerung oder die Patienten darstellt, kann als Heilpraktiker sogar mehr anstellen, als ein Arzt! Ausnahme ist das impfen und einige intravenösen Behandlungen.

Neuerdings muss jedoch ein Heilpraktiker auch einen Masernschutz nachweisen.

Ambulante Pflege von Angehörigen – Wichtige Tipps

#Corona #Pflege #ambulante #Pflege

Zwei wichtige Hinweise am Schluss:

Rentenexperte Werner Hoffmann Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
www.Renten-Experte.de

Über zwei Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden alleine durch Angehörige zu Hause versorgt.

Ende 2019 waren das 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wie aus einer Zählung des Statistischen Bundesamts hervorgeht.

„Der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen sinkt mit deren zunehmendem Alter“, erklärten die Statistiker.

Während Pflegebedürftige von 65 bis unter 70 Jahren im vergangenen Jahr zu 84,5 Prozent zu Hause versorgt wurden, lag der Anteil der zu Hause betreuten über 90-Jährigen bei 64,6 Prozent. Außerdem gilt: „Je schwerer die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen, desto häufiger übernehmen ambulante Pflegedienste – zumindest teilweise – deren Versorgung.“

Hinweis 1:
Wer Angehörige pflegt und selbst schon eine Regelaltersrente bezieht, sollte ggf. eine Rentenreduzierung um 1 % prüfen lassen, so dass nur eine Teilrente von 99 % bezahlt wird.
Grund: Sofern die Pflegezeit 10 Stunden wöchentlich erreicht und der Pflegegrad 2 erreicht ist, bezahlt die Pflegekasse (privat oder auch gesetzlich) einen Rentenversicherungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung.
Daraus ergibt sich dann zum kommenden 1.7. eine Rentenerhöhung.
Die Berechnung kann durch die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen.
Sofern auch eine betriebliche Altersversorgung gezahlt wird, sollte auf jeden Fall auch eine Auswirkung auf die Betriebsrente geprüft werden.

Hilfreich sind hierbei Rentenberater bzw. Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung.

Hinweis 2:
Sofern eine Person Pflegefall ist, sollte für diese Person – falls noch nicht vorhanden und es noch möglich ist – eine Generalvollmacht erstellt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob ein notarielles Testament hier nicht sinnvoll ist.
Durch ein notarielles Testament wird im Todesfall kein Erbschein, sondern eine Testamentseröffnung benötigt. Eine Testamentseröffnung kostet etwa 100 Euro.

Besteht kein Testament oder kein notarielles Testament, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig.
Der Erbschein kostet genauso viel, als wenn zu diesem Zeitpunkt ein notarielles Testament erstellt werden würde.
Die Ausstellung eines Erbscheines kann zeitlich länger dauern, als eine Testamentseröffnung.

GANZ WICHTIG:
Besonders sinnvoll ist eine Übersicht mit allen Dokumenten (in Klarsichtfolien) in einem Notfallordner – Vorsorgeordner.
Hier sind nicht nur viele Tipps vorhanden, sondern auch Übersichtstabellen für alle wichtigen Sachverhalte.
Ja nach Berufsgruppe gibt es über 90 verschiedene #Notfallordner #Vorsorgeordner
So muss die #Notfallvorsorge bei einem Arbeitnehmer oder Rentner völlig anders organisiert sein, wie bei einem #Beamten, #Pensionär, #Selbstständigen, #Handwerker, #Arzt, #Apotheker, #Zahnarzt oder einem #Unternehmer einer GmbH
Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner ist ab 27 Euro erhältlich bei

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Arbeitnehmer, Rentner, Hausfrauen, Beamte, Pensionäre, Selbstständige und Unternehmer sowie Heilberufe

#Corona – #Sonderweg #Schweden gescheitert

König erklärt #Schwedens #Corona-Politik für gescheitert

Rentenexperte
Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

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Anmerkung:
Bereits am 3.6.2020 habe ich über den Blog von Forum-55plus

—> https://blog.forum-55plus.de/?s=Schwed

davor gewarnt, dass der schwedische Sonderweg nicht funktionieren kann.

Dies hatte ich mathematisch angezweifelt.
Leider hatte ich recht. Zu viele Menschen sind verstorben und zu viele werden noch folgen, wobei auch noch einige sogenannte „Genesenen“ folgen werden.


Auch wirtschaftlich ist der schwedische Sonderweg eine Katastrophe.
Rund 10% Arbeitslosigkeit trotz Kurzarbeitergeld und eine extreme Zusatzlast der Bürgerversicherung ist nun die Rechnung.
———
—> Schwedens König Carl Gustav XVI hat die Strategie seines Landes in der Pandemie für gescheitert erklärt.

„Ich glaube, wir haben versagt“, sagt das Staatsoberhaupt in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation.

„Wir haben eine hohe Zahl an Toten, und das ist furchtbar“, sagt Carl Gustav in dem Beitrag, der am kommenden Montag vollständig ausgestrahlt werden soll.

Schweden ist in der Pandemie einen Kurs gefahren, der Lockdowns weitgehend vermieden hat.

So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet. Auch eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht.

Bislang sind in dem Land mehr als 7800 Coronavirus-Tote registriert worden.

Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten.

Schweden geht in der Pandemie von Beginn an einen anderen Weg als die meisten Länder.

Die Regierung belässt es bei Appellen und Hinweisen. Doch zuletzt steigt die Zahl der Toten deutlich – vor allem unter Senioren. Nun zieht der Monarch ein bitteres Fazit.

Schwedens König hat deutliche Kritik am Umgang der Regierung mit der Corona-Pandemie geäußert. „Ich denke, dass wir gescheitert sind“, sagte Carl XVI. Gustaf in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation. „Viele Menschen sind gestorben, das ist furchtbar.“

Der Beitrag soll am Montag ausgestrahlt werden.

Ähnlich hatte sich jüngst eine Kommission geäußert, die Schwedens Weg in der Pandemie untersucht. Beobachter waren überrascht von den deutlichen Worten des Monarchen, der sich üblicherweise aus dem politischen Tagesgeschäft heraushält.

Sein Sohn und seine Schwiegertochter waren vergangenen Monat positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Schweden geht seit Beginn der Corona-Pandemie einen weniger restriktiven Weg als die meisten anderen europäischen Länder. Kritiker warfen den Behörden deshalb vor, mit ihrer Strategie Menschenleben zu gefährden. Dennoch verzichtete die Regierung lange auf das Verhängen von Einschränkungen und sprach stattdessen Empfehlungen für die Bürger aus. So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet.

Als Reaktion auf die steigenden Neuinfektionen verhängte die Regierung Mitte November erstmals verbindliche Einschränkungen, unter anderem für Treffen in der Öffentlichkeit und den Verkauf von Alkohol.

Treffen in privaten Wohnungen werden durch die Regelung jedoch nicht eingeschränkt, und auch eine Maskenpflicht gibt es nicht.

Seit Beginn der Pandemie wurden in Schweden knapp 350.000 Corona-Infektionen und rund 7.800 Todesfälle registriert. Allein in der vergangenen Woche wurden 500 Tote im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.

Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten, aber niedriger als etwa in Großbritannien, Italien, Spanien oder Frankreich.

Die Todesrate in Schweden ist unlängst vor allem bei älteren Menschen gestiegen, wodurch der Kurs der Regierung zunehmend in die Kritik geraten ist. Einer Umfrage der Tageszeitung „Dagens Nyheter“ zufolge hat nur noch ein Drittel der Bevölkerung Vertrauen in die Behörden beim Umgang mit der Pandemie. Im Sommer waren es noch 56 Prozent.

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

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Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Wenn Rentner Steuern zahlen müssen, kann das Vorteile bringen

Die Erhöhung der gesetzlichen Rente führt auch unter Umständen zur Zahlung von Einkommenssteuer.

Weniger bekannt ist, dass die Zahlung von Einkommensteuer aber auch ggf. Vorteile haben kann.

Für welche Rentner kann es vorteilhaft sein, für die Rente Steuern zahlen zu müssen?

Wer als Rentner zur Miete lebt oder noch sein Eigentum abzahlen muss, hat Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenausgleich gewährt.

Wohngeld ist KEINE SOZIALHILFE! Auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer einen Rechtsanspruch, wenn die Einkünfte und Wohnbelastungen in einem Missverhältnis sind.

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt das sogenannte fiktive Familieneinkommen eine wichtige Rolle.
Bei der Berechnung werden die Bruttoeinkünfte um einen pauschalen Betrag reduziert.

Eine pauschale Kürzung erfolgt um jeweils 10% , wenn der Wihngeldberechtigte

  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Steuern
  • Rentenversicherungsbeitrag

bezahlt.

Werden also beispielsweise nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, werden die Bruttoeinkünfte um 10% gekürzt.

Werden nun plötzlich auch Steuern fällig, werden die Bruttoeinkünfte um 20% reduziert.

Dies führt dann zu einem geringeren Familieneinkommen und zu einem höheren Wohngeld.

Je nach Familienstand und Kalt-Wohnmiete ergibt dies sehr oft eine wesentlich höhere Zahlung von Wohngeld.

Es kann also durchaus auch Vorteile haben, plötzlich steuerpflichtig zu werden.

Frage und Antwort zu gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung

Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share
von
www.Renten-Experte.de und www.bAV-Experte.de bei

Beispiele:

  • Welche Altersrente ist für Dich möglich?
  • Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
  • Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
  • Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
  • Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
  • Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
  • Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
  • Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?

Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren

—> https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

Neben Fragen zur gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersversorgung gibt es auch Tipps zu dem Notfallordner – Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Dieses Thema ist mindestens genauso wichtig, wie die Altersversorgung.

Ergänzung: Es handelt sich hier um keine individuelle Rechtsberatung, sondern um allgemeine Tipps.

Erstes deutsches InterAktives Beratungsvideo über den Notfallordner Vorsorgeordner

Erstes deutsches InterAktives Beratungsvideo über den Notfallordner Vorsorgeordner

Viele interessante Medien beschäftigen sich mit den Themen

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Testament
  • Erbrecht
  • Pflege- und Todesfall
  • und andere rechtliche Themen.

Und ein angepasstes Video, das genau auf einen passt hat es bisher noch nicht gegeben. So sind die Situationen auch zu unterschiedlich, dass man alle Themen angemessen für alle Zielgruppen berücksichtigen kann.

Und so ist es für den Nutzer oft dann auch zeitaufwendig, die Punkte herauszufiltern, die für ihn speziell notwendig sind.

Das InterAktive BeratungsVideo ist hier eine erhebliche Hilfe.

Was ist ein InterAktives Beratungsvideo und wie funktioniert es?

Das wird im nächsten Video erläutert.

YouTube player

Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.

Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.

Je nach Antwort verzweigt das Video nach der Beantwortung der Frage zu einem anderen Videoteil, der passende Informationen für den Nutzer parat hält.

Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.

Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.

Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.

Notfallordner Vorsorgeordner von
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

LINK zum –> Interaktiven Beratungsvideo über den Notfallordner

Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM

Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.

Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe

  • „Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
  • „Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)

zuzüglich Verpackung und Versand.

Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.

Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.

Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.

Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung, z. B.
    – Erwerbsminderungsrente
    – Altersrente
    – Hinterbliebenenrente
    – Reha
  • Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.:
    Was ist wann zu beachten
  • Generationenberatung

Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.

LINK Das Interaktive Beratungsvideo über den Notfallordner

Notfallordner Autor Werner Hoffmann
Notfallordner Autor Werner Hoffmann
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Coronavirus und die wirtschaftlichen Konsequenzen für jeden Einzelnen im Detail

#Corona #Konsumwirtschaft

Die Krise wird auch die Konsumwirtschaft beeinflussen.

Und wer in der Krise plötzlich weniger hatte, wird hoffentlich daraus für die Zukunft lernen.

Beispiel:
Wer durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60% /67 % hat und dann schnell in finanzielle Not kam, dem wird hoffentlich spätestens jetzt bewusst, dass man mindestens 3 – besser 6 – Nettomonatsgehälter immer flüssig haben sollte.

Wer dann noch erkennt, dass 60/67% für relativ kurze Zeit mehr ist, als das, was man im besten Fall aus der Rente hat.

Nach 45 Berufs- und Erziehungszeiten sind das NOCH 48%, und das ab Rentenbeginn über die Pflege bis zum Tode.

Und wer im Servicebereich Trinkgelder bekommen hat, merkt plötzlich, dass die 60/67 % ohne Trinkgelder berechnet wird; das gilt auch in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Beispiel:
Fixer Verdienst: 1.700 Euro

Trinkgelder: 506 Euro (22 Euro pro Tag)

Gesamtbrutto: 2.206 Euro

Kurzarbeitergeld:

  • 1.020 Euro (60% aus 1.700)
  • bzw. 1.139 Euro

Rente nach 45 Jahren Brutto: 816 Euro

——-
Die Krise zeigt nicht nur, dass man etwas kurzfristig ansparen muss, sondern auch für die Zukunft.

Und so gibt es auch andere Lebenssituationen, die das deutlich machen:

  • #Krankengeld
  • #Berufsunfähigkeit
bAV-Experte.de Renten-Experte.de Werner Hoffmann

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Notfallordner

Weitere Anmerkungen—>

  • Ja, mir ist es bewusst, dass es auch Menschen gibt, die zwischen dem Existenzminimum und dem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro verdienen und vielleicht der Auffassung sind, man kann da nichts mehr ansparen. Ja diese Fälle gibt es auch.
    In vielen dieser Fälle würde sich bei emotionsloser Betrachtung doch den einen oder anderen Ausgabenposten geben, den man bei genauer Betrachtung und Disziplin reduzieren könnte.

Beispiele:


  1. laufenden Kosten:
  • Stromrechnung
  • Handyrechnung
  • Telefonkosten – Internet
  • Fernsehkosten (sky & Co.)
  • Heizung-Gas
  • Miete
  • Zigaretten (habe selbst vor 1 Jahr aufgehört aufgrund der Gesundheit – Wasserpfeifen etc.
  • zu hoher Alkoholgenuss (Sprudelmax schmeckt mir am Besten und ist in Deutschland gesund)
  • Abos von Zeitschriften und anderen Diensten
  • Umstellung von Kabel auf Satellit (Umstellungskosten müssen hier berücksichtigt werden)

*Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Sparanlagen:

  • Welche Versicherung ist wichtig?
  • Welche Versicherung ist nicht wichtig?
  • Wie wird mit welcher Förderung angespart?

2.
Einmalige Kosten:

  • Anschaffung von PKW auf Kredit Leasung, gebrauchter PKW oder Alternativmöglichkeiten? (ÖPNV, Fahrrad, e-bike, carsharing)
  • Rhythmus bei der Neuanschaffung von Smartphone, Tablet, Fernseher, etc.
  • Urlaube: Anzahl, Orte, Länge, Alternativen
  • #Regelungen für den #Notfall durch den #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
    (Vollmachten, Verfügungen und viele Tipps)

Klar soll das Leben Spaß machen! Und ab und zu muss man sich auch mal etwas Gutes tun und sich und seine Familie belohnen.

Die Höhen und Wiederholungen der Belohnung hängt dauerhaft davon ab, wie konsequent man die o.g. Punkte beachtet hat; insbesondere dann, wenn man körperlich und geistig gesund ist und man sein Leben auch selbst mitgestaltet (und ja es gibt natürlich auch Schicksalsschläge, die es im Leben nun einmal gibt).

Wer jedoch vieles überdenkt und dann plant, hat bessere Voraussetzungen, als nur darauf zu Vertrauen, dass alles immer Gut geht.

Und hier noch eine Anmerkung für die Konsumgüterwirtschaft einmal zum nachdenken:

Die Konsumwirtschaft kann nur dann langfristig funktionieren, wenn auch die Vorsorgewirtschaft parallel zur Konsumwirtschaft besteht.

Die Wirtschaft wird sich relativ schnell wieder erholen und die Börse wird nach 2-5 Jahren neue Höhen gefunden haben.

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Bis hin zum totalen Ausfall“
Corona ist „ein Multi-Organ-Virus“

#Coronavirus #SarsCov-2 richtet multiple Folgeschäden an, insbesondere auch bei Kindern.

Bereits vor etwa einem Monat haben wir darauf hingewiesen, dass Covid-19 auch bei „Geheilten“ Folgeschäden hinterlassen, die später zum Tod führen.

Diese Menschen sind dann nicht an Covid-19 verstorben, sondern an anderen Krankheiten.

Die Vermutungen verdichten sich immer stärker.

Covid-19 gilt zu Beginn der Pandemie als Erkrankung der Atemwege. Doch die Mediziner müssen gegen immer neue Symptome ankämpfen, weil sich das Virus im ganzen Körper verteilt. Besonders stark sind laut einer aktuellen Studie die Nieren befallen.

Das neue Coronavirus befällt laut einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) neben der Lunge auch zahlreiche andere Organe. „Sars-CoV-2, das neuartige Coronavirus, ist nicht nur ein Lungenvirus, sondern ein Multi-Organ-Virus“, sagte der Leiter der Studie, Tobias Huber. Das hätten Untersuchungen von 27 an Covid-19 gestorbenen Patienten gezeigt. In einer weiteren Studie sollen am UKE Häufigkeit und Schwere von Infektionen bei Kindern untersucht werden.

Das bei Erkrankten nach der Lunge am zweithäufigsten betroffene Organ seien die Nieren, „nicht selten bis hin zum totalen Organausfall“, sagte Huber, Direktor der III. Medizinischen Klinik und Poliklinik am UKE. Außerdem habe man den Erreger in Herz, Leber, Gehirn und Blut der Patienten nachweisen können. Die höchsten Konzentrationen hätten sich aber in den Zellen der Atemwege gefunden.

Der Befall der Nieren sei vermutlich die Ursache dafür, dass Covid-19-Erkrankte häufig Auffälligkeiten im Urin aufwiesen, sagte Huber. „Zudem könnte dies die extrem hohe Rate von bis zu 50 Prozent an akutem Nierenversagen bei Covid-19-Patienten erklären.“

Der mögliche Befall weiterer Organe müsse bei der Behandlung von Corona-Patienten berücksichtigt werden. „Wir müssen alle Symptome im Blick haben, nicht nur die Luftknappheit“, sagte Huber. In weiteren Studien solle auch geklärt werden, inwieweit Veränderungen im Urin als Frühwarnsystem für schwere Covid-19-Verläufe dienen könnten.

Studie will Corona bei Kindern untersuchen

In Berlin wurden bislang mindestens elf Covid-19-Tote obduziert. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Abgeordneten Wolfgang Albers hervor. Als Todesursachen wurden demnach am häufigsten Blutvergiftung bei Lungenentzündungen (vier Fälle), Lungenversagen (drei Fälle) und Herzversagen (zwei Fälle) festgestellt. In allen elf Fällen habe das Pathologie-Institut der Charité festgestellt, dass die Todesursachen „kausal durch Covid-19 bedingt“ gewesen seien, hieß es.

Wie häufig sich Kinder und Jugendliche infizieren und wie anfällig sie für einen schweren Verlauf der Infektion sind, soll die neue Studie C19.Child Hamburg zeigen, an der sich neben dem Kinder-UKE auch alle anderen Hamburger Kinderkliniken beteiligen. Die Mediziner wollen Daten von rund 6000 gesunden und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen mit und ohne Covid-19-Symptome einbeziehen.

Zugleich solle erforscht werden, „wie groß das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch asymptomatische Kinder ist, und ob chronisch kranke Kinder ein größeres Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion haben als gesunde Kinder“, sagte die Direktorin der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKE, Ania C. Muntau.

Die in der Öffentlichkeit häufig mit großer Sicherheit vertretene Meinung, dass Kinder nicht oder nicht schwer an Covid-19 erkranken, habe sie verwundert, sagte Muntau, „weil wir einfach keine Evidenz dazu haben“. Es sei bisher gar nicht umfassend untersucht worden. „Insofern ist das eine absolut offene Frage, ob Kinder und wie häufig und wie schwer sie erkranken.“

Kinder seien auch nur sehr restriktiv getestet worden. „Und möglicherweise haben wir dort eine sehr hohe Dunkelziffer und haben einen sehr hohen prozentualen Anteil von positiven Kindern ohne Symptome, die für das Geschehen in der Bevölkerung, die Ausbreitung der Pandemie, eine ganz wichtige Rolle spielen.“ Für Hamburg könne sie jedenfalls sagen: „Wir haben keine schwer erkrankten Fälle gesehen. Und ich glaube, die wären uns aufgefallen.“

Frühere Artikel zu Coronavirus

– Covid-19 – Geheilte sind nicht gesund —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/24/covid-19-geheilte-sind-nicht-gesund/

Coronavirus – Danach gesund? Oder kommt es wieder? (11.4.2020) link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-danach-gesund-oder-kommt-es-wieder/

Coronavirus #Sars_Cov_2 – Geheilt heißt „Nicht verstorben“, aber #nicht #immer „#danach #Gesund“ – Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/04/11/coronavirus-nicht-verstorben-heisst-noch-lange-nicht-geheilt-wird-aber-geheilt-genannt/

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