Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Nach 46 Berufsjahren (Debeka in unterschiedlichsten Positionen und vielen Vertriebserfolgen (Übernahme der Beamtenkrankenkasse mit 12.000 Versicherten (1993), Abschlüsse grösserer bAV-Verträge, Zusatzverträge)
und vieler zusätzlichen Aus-, Fortbildungen und Studien)
leiste ich mir jetzt neben meiner sehr guten Rente und bAV den Luxus,
dann noch etwas beruflich zu tun, an dem ich Spaß habe und zwar
nicht als Vertriebler gegen Provision,
sondern ausschließlich gegen Honorar
als Unabhängiger Rentenberater (RDG) für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner und weitere Versicherte der Deutschen Rentenversicherung DRV, Versorgungswerke
Gutachter in der #bAV
Dozent,
und rund um die Inhalte meines Notfallordners in 90 Spezial-Versionen für viele unterschiedliche Berufsgruppen.
Ich kann es mir heute eben leisten, das zu tun, was mir Spaß macht und was mich interessiert.
(Um Mißverständnissen vorzubeugen: Debeka machte auch viele Jahre Spaß, wobei es auch dort schattige Zeitabschnitte gab, die ich heute gedanklich in den „Keller“ weggeschlossen habe.
Politisch äußere ich mich auch heute.
Ich gehöre zu keiner Partei, bin aber überzeugter demokratischer Europäer.
Und das beinhaltet auch, dass ich als Demokrat
nicht für Monokontrolle der fossilen Energielobby oder Energiekonzerne bin,
sondern auch für erneuerbare Energie einstehe,
die durch Verbraucher und Kommunale Unternehmen selbst gewonnen wird.
Denn bei erneuerbarer Energie fängt die Demokratie erst richtig an.
Es ist völlig nachvollziehbar, dass
Gas- und Ölkonzerne
Tankstellenlobby
Energiekonzerne
Verbrennerhersteller
Kfz-Verbrenner-Werkstätten
Verbrennerzulieferer
ihren Absatzweg möglichst ausschließlich für sich behalten wollen.
Aber die Zeit AlteDeutscheMännerSyndrom (#ADMS) muss vorbei sein.
Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.
Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.
Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können
Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.
Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.
Geplant ist:
Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.
Wichtige Klarstellung
Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.
Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.
Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.
603 Euro ab 1. Januar 2026
Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.
In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.
Warum das relevant ist
Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.
Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.
#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
www.Not-Fallordner.de
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.
Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.
Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.
Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist. Doch rechtlich ist das nicht so.
Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.
Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.
*
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.
Zum Beispiel:
Gespräche mit Ärzten führen,
medizinische Entscheidungen begleiten,
mit Behörden kommunizieren,
Verträge kündigen oder abschließen,
organisatorische Dinge im Alltag regeln.
Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.
**
Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht geht noch weiter.
Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.
In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.
Wichtig ist dabei vor allem eines:
Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.
***
Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll
Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat. In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.
Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.
Der Vorteil: Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.
Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.
Notfallordner von www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann
Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de
Ein ruhiger Blick nach vorne
Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.
Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:
ihre Erwerbsminderungsrente,
mögliche Pflegeleistungen,
Unterstützung durch ihre Familie,
und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.
Später sagte sie einmal:
„Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen. Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“
Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.
Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.
Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.
Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.
Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.
*
Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.
Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.
Der nächste Schritt wäre klar gewesen:
Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.
Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.
Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.
In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.
„Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“
Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.
Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:
die Operationen,
die beiden Knieprothesen,
den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
**
Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.
Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:
„Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“
Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.
Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:
Arbeitslosengeld,
Krankengeld,
Wohngeld,
Rehabilitation,
Erwerbsminderungsrente,
und das Schwerbehindertenrecht.
***
Susi schaute ihn erstaunt an.
An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.
Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.
Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.
Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.
Es ging um eine Strategie.
Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.
Die nachfolgende Geschichte in vier Teilen soll deutlich machen, warum ein Rentenberater für seine Tätigkeit ein sehr umfangreiches Wissen benötigt. Zwar wird ein Rentenberater in der Regel durch ein Honorar des Mandanten bezahlt, doch das folgende Beispiel zeigt, dass sich eine solche Beratung für Versicherte durchaus lohnen kann.
Rentenantragsstellen – beispielsweise bei Gemeinden oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – dürfen oder können häufig nicht diese umfassende Beratung leisten. Sie nehmen in erster Linie Anträge auf und geben allgemeine Auskünfte. Eine strategische Betrachtung der gesamten Situation eines Versicherten gehört meist nicht zu ihren Aufgaben.
Die Geschichte zeigt außerdem, welche Möglichkeiten sich ergeben können, wenn man die sozialrechtlichen Zusammenhänge kennt – und wenn man einen guten Berater an seiner Seite hat.
Nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb muss man genau darauf achten, was man wann und wie beantragt. Schnell kann man einen strategischen Fehler machen, wenn man alles alleine versucht – und hat später möglicherweise die Konsequenzen dafür zu tragen.
Nachfolgend eine Geschichte, so wie sie im Leben auch immer wieder vorkommt. Ob diese Geschichte tatsächlich genau so passiert ist, fällt unter den Datenschutz. Deshalb sind Namen und einige Angaben verändert.
*
Susi Müller (Name geändert, geb. 23.12.1964) arbeitete viele Jahre als Verkäuferin. Sie mochte den Kontakt zu den Menschen, kannte ihre Stammkunden und wusste genau, wer morgens das Körnerbrötchen wollte und wer lieber den kräftigen Käse.
Doch irgendwann machten ihre beiden Knie nicht mehr mit. Erst begannen die Schmerzen beim langen Stehen. Dann folgten mehrere Operationen. Schließlich bekam sie sogar Prothesen in beiden Kniegelenken.
**
Der Arzt sagte irgendwann nüchtern:
„Frau Müller, laufen können Sie noch – aber acht Stunden stehen im Verkauf wird schwierig.“
Susi musste ihren Beruf aufgeben. Also stellte sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.
Der Bescheid kam später per Post. Der Antrag wurde abgelehnt.
Auch ihr Antrag auf Schwerbehinderung brachte nicht den erhofften Erfolg. Das Versorgungsamt erkannte lediglich 30 % Grad der Behinderung an, obwohl sie mehrere unterschiedlichste Krankheiten hatte, die eigentlich zu 50 % geführt haben müssten.
Susi kommentierte das trocken:
„Mit zwei kaputten Knien hätte ich ehrlich gesagt mit etwas mehr gerechnet.“
Da sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, meldete sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos.
Sie erhielt Arbeitslosengeld I – und zwar wegen ihres Alters sogar für zwei Jahre.
Damals dachte sie noch:
„Bis dahin wird sich schon irgendeine Lösung finden.“
Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.
Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.
Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.
Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.
Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:
1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung
Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.
2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten
Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.
Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.
Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:
dem persönlichen Gesundheitszustand,
der statistischen Lebenserwartung,
der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
möglichen steuerlichen Auswirkungen,
und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.
Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.
Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:
Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.
Tiere sind für viele Menschen Familienmitglieder. Rechtlich gelten sie nach § 90a BGB zwar nicht als Sachen, dennoch finden auf sie weitgehend die Vorschriften über Sachen Anwendung. Gerade im Notfall kann das problematisch werden.
Was geschieht mit Hund, Katze oder anderen Haustieren, wenn die Halterin oder der Halter durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Tod plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Oft wird von einer „Tier-Vollmacht“ gesprochen. Juristisch ist das jedoch nicht ganz korrekt.
Warum es keine klassische Vollmacht ist
Eine Vollmacht (§§ 164 ff. BGB) berechtigt eine Person, eine andere rechtsgeschäftlich zu vertreten – etwa gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern. Bei Tieren geht es jedoch in erster Linie nicht um rechtliche Vertretung, sondern um praktische Betreuung:
Pflege
Versorgung
Unterbringung
tierärztliche Maßnahmen
dauerhafte Betreuung
Hier wird keine klassische Stellvertretung geregelt, sondern eine Anordnung für den Notfall.
Warum es eine Verfügung ist
Eine Verfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für einen bestimmten Fall. Sie legt fest, was geschehen soll, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.
Genau das trifft auf die Regelung für Haustiere zu:
Wer soll sich kümmern?
Soll das Tier dauerhaft übernommen werden?
Soll es in ein bestimmtes Tierheim?
Welche besonderen Bedürfnisse sind zu beachten?
Inhaltlich ähnelt diese Regelung eher einer Betreuungsverfügung als einer Vollmacht.
Systematisch gehört sie im Notfallordner unter:
9. Verfügungen
d) Verfügung für meine Tiere
Praktische Bedeutung
Ohne eine solche Regelung können erhebliche Probleme entstehen. Tiere bleiben kurzfristig unversorgt, Angehörige kennen den Wunsch nicht oder Behörden bringen das Tier vorsorglich ins Tierheim.
Die Betreuung kann durch eine natürliche Person (z. B. Familienmitglied oder Freund) oder durch eine juristische Person (z. B. Tierheim oder Tierschutzorganisation) erfolgen.
Die notwendigen strukturierten Unterlagen sind Bestandteil des Notfallordners von:
Die Regelung für Haustiere ist keine klassische Vollmacht, sondern eine Verfügung mit Betreuungsanordnung. Sie gehört deshalb in den Abschnitt „Verfügungen“ des Notfallordners. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur Vermögen und persönliche Angelegenheiten, sondern auch das Wohl seiner Tiere.
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein unerwarteter Todesfall treffen Familien meist unvorbereitet. In solchen Situationen müssen innerhalb kürzester Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden – häufig unter großem emotionalem Druck. Genau hier zeigt sich, wie wertvoll ein gut strukturierter Notfallordner ist.
Der Notfallordner bündelt alle relevanten Informationen an einem zentralen Ort. Dazu gehören persönliche Daten, Versicherungen, Bankverbindungen, medizinische Angaben, Verträge, Vollmachten und wichtige Ansprechpartner. Angehörige und Vertrauenspersonen erhalten dadurch sofort Orientierung und Handlungssicherheit, statt mühsam Unterlagen zusammensuchen oder Vermutungen anstellen zu müssen.
Wichtig ist: Der Notfallordner ist keine lose Sammlung von Registern, Tabellen oder Formularen. Er ist ein echter Ratgeber, der Schritt für Schritt erklärt, was im Ernstfall wichtig ist, warum bestimmte Informationen benötigt werden und wie Vorsorge sinnvoll umgesetzt wird. Viele Nutzer erkennen erst durch den Notfallordner, an welchen Stellen ihre persönliche Vorsorge bislang unvollständig war.
Mit einem Umfang von über 143 Seiten bietet der Notfallordner deutlich mehr als einfache Vorlagen. Er führt verständlich durch Themen wie medizinische Vorsorge, rechtliche Regelungen, finanzielle Absicherung, organisatorische Abläufe und den Umgang mit Behörden. Dabei richtet er sich nicht nur an ältere Menschen, sondern an alle Lebensphasen.
Ein besonderes Merkmal des Notfallordners ist seine berufsspezifische Ausrichtung. Vorsorge ist nicht für alle Menschen gleich, denn rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit erheblich. Deshalb gibt es den Notfallordner inzwischen in über 90 unterschiedlichen Versionen.
So benötigen beispielsweise Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, selbstständige Unternehmer sowie 41 verschiedene Handwerksberufe jeweils eine andere Form der Vorsorge. Diese spezialisierten Notfallordner enthalten zusätzlich zum Grundordner berufsspezifische Übersichten und Zusatzkapitel mit jeweils etwa 20 bis 25 weiteren Seiten, die exakt auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten sind. Dadurch werden Themen wie Betriebsfortführung, Vertretungsregelungen, Kammern, Haftungsfragen oder spezielle Versicherungen gezielt berücksichtigt.
Die Grundversion des Notfallordners ist für Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Hausfrauen konzipiert und kostet 28,50 €. Darüber hinaus stehen die erweiterten Versionen für besondere berufliche Anforderungen zur Verfügung.
Der erste Notfallordner wurde bereits im Jahr 2003 entwickelt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell wurde der Ordner grundlegend überarbeitet und neu aktualisiert, sodass alle Inhalte dem heutigen rechtlichen, organisatorischen und gesellschaftlichen Stand entsprechen. Diese kontinuierliche Pflege unterscheidet den Notfallordner deutlich von vielen einmal erstellten Mustermappen.
Ein Notfallordner ist kein Ausdruck von Angst, sondern von Verantwortung. Er entlastet Angehörige, verhindert Fehlentscheidungen und gibt Sicherheit – gerade dann, wenn klare Gedanken am schwersten fallen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden sich unter: