#Unsterblichkeit durch #mRNA-Impfung auch mal möglich? – Der Vergleich von Influenza und covid19

Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.

Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren.
Erläuterung:
Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote.
Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.

Damals war die Schätzung bei 25.000.

Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.

Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.

Gemessene Todesfälle

2014/2015: 225

2016/2017: 717

2017/2018: 1.665

2018/2019: 914

Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite

—> https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.htmlhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html

Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.

Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.

Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.

Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.

Einfachst erläutert:
Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt.
Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich.
mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit?
Wir werden es erleben.

Hoffentlich.

Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.

Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).

Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.

Für Interessierte nachfolgende Links

https://www.uni-heidelberg.de/presse/news2013/pm20130911_zellalterung.html

#Corona – #Kontaktbeschränkungen bis April oder Mai durchaus möglich

Coronavirus – Wann können #Kontaktbeschränkungen gelockert werden?

So hart es sich anhört.

So lange die Unvernunft der Menschen bleibt und in Betrieben die Kontaktbeschränkung nicht eingehalten wird, kann das Virus nicht verschwinden bzw. eine Abnahme der Infizierten nicht stattfinden.

Die Konsequenzen aus Weihnachten und Sylvester auch in Verbindung der Reisen über die Weihnachtsferien sind jetzt deutlich:

  • Gesamtinfizierte 1,92 Mio.
  • Genesen: 1,55 Mio.
  • Verstorben: 40.597

7-Tage-R-Wert: 1,17

Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 117 weitere Menschen anstecken.

Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.

Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.

Ziel muss es sein, dass die Inzidenz sinkt.
Notfalls mit noch schärferen Regeln.

Ergänzung: 11.1.21

Heute – 11.1.2020 – ist der R-Wert bei 1,52! Dies dürfte das Ergebnis der Weihnachtsfeiern, Parties von Sylvester und Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.

Sinkt die wöchentliche Ansteckung auf 0,5 oder 0,7 oder 0,9 oder bleibt sie über 1,0 ist sehr entscheidend für weitere Einschränkungen.

Persönlich gehe ich davon aus, dass es bis Mitte April/Mai noch erhebliche Kontaktbeschränkungen geben wird, wenn wir nicht auf 0,5-0,7 pro Woche kommen.

Wie wichtig dies wäre, macht folgende Berechnung deutlich:

  • Angenommene Anzahl von Infizierten: 343.000 (heute, 10.1.2021)
  • R-Wert: 0,9

Infizierungen
Nach 1 Woche: 308.700
Nach 2 Wochen: 277.830
Nach 3 Wochen: 250.047
Nach 4 Wochen: 225.042
Nach 5 Wochen: 202.538
Nach 6 Wochen: 182.284
Nach 7 Wochen: 164.055
Nach 8 Wochen: 147.650
Nach 9 Wochen: 132.885
Nach 10 Wochen: 119.596
Nach 11 Wochen: 107.637
Nach 12 Wochen: 96.873

Bei einem durchgängigen R-Wert von 0,9 würde die Infektionszahl in 12 Wochen – also bis 4.4.2021 – auf 96.873 zurückgehen.

Was passiert bei einem R-Wert von 1,15?

Nach 1 Woche: 394.450

Nach 2 Wochen: 453.617

Nach 3 Wochen: 521.660

Nach 4 Woche: 599.909

Nach 5 Woche: 689.895

Nach 6 Woche: 793.379

Nach 7 Woche: 912.386

Nach 8 Wochen: 1.049.244

Nach 9 Wochen: 1.206.631

Nach 10 Wochen: 1.387.626

Nach 11 Wochen: 1.595.770

Nach 12 Wochen: 1.835.135

Dann wäre die Anzahl der Infizierten bei 1,835 Millionen Neuinfizierte!

Würde man davon ausgehen, dass etwa 11% stationär behandelt werden müssen (nach ca. 8-14 Tagen), knapp 5% beatmet werden müssen und rund 2,4% versterben, dann weiß man, wie wichtig die Reduzierung des R-Wertes jetzt ist.

Die Gesamtzahl der Infizierten wäre in dieser Zeit 11,479 Mio. Menschen.

Versterben würden 2,33 – 2,41 %. Das wären zusätzlich 273.000 Menschen bis etwa Ende April.

Könnte der wöchentliche R-Wert auf 0,7 gesenkt werden, wären in 12 Wochen noch 5.993 Neuinfizierte vorhanden.

Es macht also einen deutlichen Unterschied, den wöchentlichen R-Wert möglichst niedrig zu bekommen.

Dazu ist es notwendig, dass alle Kontaktbeschränkungen auf ein möglichst geringes Maß absinken.

Auch die Impfungen können zwar helfen, allerdings werden die Impfungen erst im Spätsommer so ausreichend vorhanden sein, dass sie uns allen helfen.

Und wer dafür einen Schuldigen sucht, dass die Anzahl der Infizierten zunimmt, schaue bitte in den Spiegel und packt sich an die eigene Nase.

Jeder Einzelne Bürger, der sich nicht an die Regeln hält, ist mitverantwortlich.

Verschwörungstheoretiker, Querdenker und andere, die es immer besser wissen, sollen jetzt endlich mal mitmachen.

App-Empfehlung über Hilfe bei Corona

Was darf ich in der Pandemie bei Corona?

Hilfe über Corona im eigenen Wohnortbereich

3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung

Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.

Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“

Wie hoch ist die Inzidenz?

Besteht Schulpflicht?

Wie lange darf ich außer Haus?

Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?

Z.B.

Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs

Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?

Ausgabgsbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?

Maskenpflicht

Körpernahe Dienstleistungen

Wann darf wo eingekauft werden?

Die App gibt es als Android- und als Applesoftware

Hier die beiden Apps:

– Bei Android—>

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.intradesys.darfichdas

– Bei Apple —>

https://apps.apple.com/de/app/darf-ich-das/id1529322054

Unsere 2. App-Empfehlung: Die Corona-App

Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.

Link zu dem App bei

– Android —> https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp

– Apple-App —> https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757

3. Tipp: Notfallvorsorge Notfallordner

11% aller Infizierten müssen stationär behandelt werden.

Knapp 5 % aller Infizierten müssen künstlich beatmet werden. Davon versterben knapp 50 %. Dies sind etwa 2,4 % aller Infizierten.

Corona ist nicht die einzige Krankheit, die dazu führen kann, dass man selbst nicht mehr handeln kann.

Sinnvoll sind neben der Generalvollmacht viele andere Vollmachten und Verfügungen sowie alle notwendigen Papiere.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner ist dabei eine wichtigen Hilfe.

Neben vielen Formularen und Vordrucken enthält der Notfallordner- Vorsorgeordner viele wichtige Tipps.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es spezielle Notfallordner.

Beamte und Pensionäre benötigen den Notfallordner für Beamte

www.notfallordner-beamte.de

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Versionen.

Je nach Branche und Unternehmensform sind Besonderheiten zu beachten, die mit einem allgemeinen Notfallordner nicht abgedeckt.

Eine Auswahl finden Sie über die Internetseite

www.notfallordner-unternehmer.de

Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.

Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.

Besonders dann, wenn

– eine Firma vorhanden ist

– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)

ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.

Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.

Empfohlene Reihenfolge:

1. Notfallordner bestellen und durchlesen

2. Termin beim Anwalt (möglichst Fachanwalt)

3. Notarielle Beurkundung

Sterbefallzahlen im Dezember deutlich über dem Durchschnitt

In der zweiten Dezemberwoche sind in Deutschland 23 Prozent mehr Menschen gestorben als im selben Zeitraum der vier Vorjahre. In der 50. Kalenderwoche vom 7. bis zum 13. Dezember starben min­destens 22.897 Menschen, wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte.

Das waren fast 4.300 Sterbefälle mehr als in den Jahren 2016 bis 2019. In Sachsen, wo die Differenz seit Oktober wöchentlich zunehme, sei die Entwicklung weiterhin „besonders auffällig“.

Demnach lag die Zahl der Sterbefälle im betrachteten Zeitraum 88 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre. Brandenburg und Thüringen hatten einen Anstieg um 34 Prozent beziehungsweise 35 Prozent zu verzeichnen.

In der 50. Kalenderwoche starben laut Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit 3.595 Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren. Das entspricht 598 Fällen mehr als in der Vorwoche.

Nach vorläufigen Ergebnissen sind in der 47. Kalenderwoche (16. bis 22. November 2020) in Deutschland mindestens 19 600 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die Sterbefallzahlen somit in diesem Zeitraum etwa 9 % über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor, die aktuell bis zur 47. Kalenderwoche zur Verfügung steht. 

Zahl der COVID-19-Todesfälle steigt deutlich an 

Die Zahl der Todesfälle von Personen, die zuvor laborbestätigt an COVID-19 erkrankt waren, steigt derzeit von Woche zu Woche. In der 47. Kalenderwoche gab es insgesamt 1 887 beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete COVID-19-Todesfälle. Das waren 390 Fälle mehr als in der Vorwoche und 1 808 Fälle mehr als noch in der 40. Kalenderwoche. 

Sterbefälle in Sachsen 46 % über dem Durchschnitt 

Besonders auffällig ist die Entwicklung der Sterbefallzahlen in Sachsen. Die Differenz zum Durchschnitt der vier Vorjahre nimmt dort derzeit von Woche zu Woche deutlich zu. In der 41. Kalenderwoche lag die Zahl der Sterbefälle noch unter dem Durchschnitt; in der aktuell verfügbaren 47. Kalenderwoche lag sie 46 % beziehungsweise 476 Fälle darüber. Auch in Baden-Württemberg (+ 12 % oder 260 Fälle), Brandenburg (+ 12 % oder 69 Fälle), Nordrhein-Westfalen (+10 % oder 380 Fälle) und Thüringen (+ 12 % oder 65 Fälle) lag die Differenz zum Durchschnitt zuletzt mindestens 10 % darüber.

Ein Service von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Was ändert sich 2021

Neuerungen 2021

Was ändert sich? Immer zum #Jahresbeginn gibt es Änderungen, die sich auf den Geldbeutel auswirken.
Dieses Jahr jedoch ganz besonders für die meisten Arbeitnehmer und Beamte, aber auch für die Selbstständigen.

SOLI FÄLLT FÜR FAST ALLE WEG

Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen.

Empfehlenswert ist die Ersparnis für die eigene spätere Rente anzusparen.
Wer dies intelligent macht, kann damit seine eigene Altersversorgung schön aufbessern.

Wer 2020 (ledig) ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 € hatte, bezahlte 390,23 € Solidaritätszuschlag. In 2021 fällt dieser weg.
Wird dieser Betrag Netto in einer Entgeltumwandlung angelegt, ist die Bruttoanlage bei etwa 900 Euro (mtl. 75 Euro).
Grund: Die Bruttoeinzahlung mindert sofort die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 15% der Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeberanteil) dazu bezahlen.

Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.

WEITERE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN

Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent.

HÖHERE BERÜCKSICHTIGUNG DER ALTERSVERSORGUNGSBEITRÄGE

Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

UNTERHALTSZAHLUNGEN

Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden.

PENDLERPAUSCHALE

Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt.

BEHINDERTENPAUSCHBETRAG

Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.

KINDERGELD WIRD ERHÖHT,

Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht.

ALLEINERZIEHENDE

Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.

KFZ-STEUER UND CO2-STEUER

Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.

Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren.
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DIE GRUNDRENTE KOMMT

Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente.

Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente.

Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich.

Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet.

Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab.

Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_tabelle.html

Die Grundrente ist jedoch wesentlich komplexer, als hier angedeutet.
Für alle Rentenversicherungsversicherte, die eine Minirente bekommen oder später zu erwarten haben, macht es Sinn eine Berstung durch einen Rentenberater in Anspruch zu nehmen.

Maßgeblich sind dies besonders alle Personen, die

  • eine Rente unter mtl. Brutto 902,62 Euro erhalten oder ab der Regelaltersgrenze erhalten werden (3. Zahl in der Renteninformation).
  • Angehörige pflegen
  • Hinterbliebenenversorgung erhalten
  • Rentner, die Miete bezahlen
  • Rentner, die Eigentum haben und daraus mtl. eine Belastung haben (eigentlich jeder)
  • Geschiedene, die Kinder erziehen bzw. ein behindertes Kund haben und der Ex-Ehegatte verstorben ist; dies ist auch dann wichtig, wenn das Kind nicht vom Ex-Ehegatten ist.
    ——

MINDESTLOHN STEIGT

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.

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PERSONALAUSWEIS WIRD TEURER

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.

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ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG MÖGLICH

Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden.

Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln.

Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an.

Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.

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KRANKENKASSE WECHSELN WIRD LEICHTER

Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag.
In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt.

Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.

Ein Vergleich zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich auf jeden Fall.
Neben dem Preis spielen aber auch die freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Zahnreinigung) eine Rolle.

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VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE STEIGT

Wer 2020 bzw. 2021 voraussichtlich bis zur Versicherungspflichtgrenze verdient, muss in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein bzw. bleiben.

In 2021 wird sie auf 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat steigen.

Wer darüber verdient darf sich privat krankenversichern.

Beim Vergleich ist NICHT der Preis und die sofortige Leistung alleine maßgeblich, sondern auch der Beitrag im Alter.

Ein aktiver Vergleich – nicht unbedingt alleine über den Versicherungsmakler – sondern auch über selbst ausgewählte Gesellschaften ist zweckmäßig.

So gibt es private Krankenversicherungen, die NICHT über einen Makler vermittelt werden (z.B. Debeka, Ottonova).

Wer also als Arbeitnehmer über mtl. 5.362,50 € verdient, sollte durchaus auch über die private Krankenversicherung nachdenken.

BETRIEBLICHE ALTERSVERDORGUNG

Aufgrund der Anhebung der Beitragsbemesdungsgrenzen in der

  • gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Durchschnittsverdienst

ergeben sich noch weitere interessante neue Werte besonders in und um die betriebliche Altersversorgung.

Auf Wunsch können diese bei presse@forum-55plus.de bestellt werden.

www.Renten-Experte.de


www.bAV-Experte.de


www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Impfen – Impfpflicht – Impfreihenfolge

#Impfen – #Impfpflicht – #Impfreihenfolge – #Alternative #Medizin – #Heilpraktiker
– #Corona – #Covid19

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.


In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker


Und nicht nur das.


Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.


Oft wird dann behauptet, dass die #Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen #Impfreaktionen und #Impfschäden unterschieden werden.


Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

In
Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das #Gesundheitsamt gemeldet werden.

Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.


Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.


Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt.

In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.


Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle 0,00502 %).

Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.
Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und #Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:
Milzbrand (1876)
Aktinomykose (1878)
Gonorrhoe (1879)
Typhus (1880)
Erysipel (Wundrose, 1881)
Tuberkulose (1882)
Cholera (1883)
Diphterie (1883 / 1884)
Tetanus (1885 / 1889)
Gasbrand (1892)
Pest (1894)
Maul- und Klauenseuche (1898)
Gelbfieber (1900)
Syphilis (1905)
Keuchhusten (1906)
Leukämie (2008)
Kinderlähmung (1908)
Rous-Sarkom (1911)


erfolgreich bekämpft werden.


Der wirkliche Grund , warum ein Heilpraktiker gegen Impfen ist.


Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.


Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in
Dresden: 2.232 €
Buchung: 2.637€
München: 3.254 €
Stuttgart: 3.285 €
Frankfurt/M: 3.303 €


im Monatsdurchschnitt.


Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.

Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.


Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen.


Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen.

Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des #Immunsystems und der Verkauf von #Nahrungsergänzungsmittel.
Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.


Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur „wegen der Kohle“ und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen.

Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?


Fakt:

Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)


GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.


GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Im Gegenteil: Eigentlich müsste der Arzt auch gegen das Impfen sein, denn Nichtgeimpfte müssen nachher aufwendiger behandelt werden.

Die Arztzimmer sind jedoch meist voll und Ärzte haben es finanziell nicht notwendig.


Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Oft wird auch behauptet, die Pharmaindustrie würde sich am Impfen eine goldene Nase verdienen.

Auch dieses Argument ist absolut falsch.

Die Impfdosen führen zu einer gesunden Bevölkerung. Gesunde Menschen benötigen weniger andere Medikamente.

Preise der Impfstoffe von

– Moderna: 37 USD

– BioNTech: 20 USD

Grippeimpfstoffe 2020:

Vaxigripp® tetra: 12,66 €

Flucelvax® tetra: 13,18 €

Influvac tetra: 13,69 €

Fluenz tetra NSP: 24,47 €

Spätestens hier wird sichtbar, dass ein Pharmaunternehmen wohl mehr verdient, wenn es anstatt eines Impfstoffes lieber Nasenspray, Halstabletten usw. verkauft.

Das einzelne Impfunternehmen verdient vielleicht prächtig, aber die anderen Unternehmen dann weniger.

Wenn nun die Impfung wirklich nicht sinnvoll wäre, müssten wohl die Pharmaunternehmen, die keinen Impfstoff, sondern andere Präparate verkaufen, sicher gegen das Impfen argumentieren.

Das tun die Hersteller von Tempo, Halstabletten oder Nasensprays nicht.

Und warum? Ganz einfach: Impfen muss wohl doch sinnvoll sein.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen?

Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken.

Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.


Klares NEIN! Der Arzt muss informieren.

Die Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen.

Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.

Grund ist hier #Corona und beispielsweise das Thema Umweltschutz


Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

Mit welcher Begründung sollen die Grünen beim Umweltschutz, Erderwärmung und der Energiegewinnung auf wissenschaftliche Erkenntnisse setzen, wenn sie in der Medizin Nicht-Wissenschaftliche Erkenntnisse zulassen?


In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.

Nur in einem sehr kleinen Bereich innerhalb der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.


Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.


Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.


Es gibt nur folgende Mindestvoraussetzungen. Diese Mindestvoraussetzungen sind im Heilpraktikergesetz geregelt, das im Übrigen 1939 als Auslaufmodell für die damaligen Heilpraktiker verabschiedet worden ist.

Zitat:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Das Bundesministerium für Gesundheit macht Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt. Bei der Erarbeitung der Leitlinien sind die Länder zu beteiligen.“

Umgekehrt bedeutet dieses veraltete Gesetz, dass ein Heilpraktiker alles mögliche praktizieren kann, was keine Gefahr für die Bevölkerung und den aufzusuchenden Patienten bedeutet. WODOO-Zauber schadet ja auch nicht. Und insoweit kann ein Heilpraktiker jede NICHT-WISSENSCHAFTLICHE Methode anwenden und damit Geld verdienen. Ob es sich um die sogenannte Augendiagnostik handelt oder andere Behandlungen. Der Heilpraktiker darf es. NUR das IMPFEN DARF ER NICHT!

Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.
Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.


Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.


Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.
Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Arzt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.


Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:


Film 1:
Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin
https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:
Heilpraktiker – Ein NoGo
https://youtu.be/I-QueN-LVv8

AfD umwirbt besonders auch Heilpraktiker

Hintergründe:

Warum #Heiler und insbesondere #Heilpraktiker sich eher zu der #AfD im Jahr 2021 hingezogen fühlen und sich die #AfD die Hände reibt und bei #Querdenker-#Demos neue Sympathisanten sucht.

Union und #SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Beruf des #Heilpraktikers auf den Prüfstand zu stellen.

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.

In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker.

Und nicht nur das.

Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.

Oft wird dann behauptet, dass die Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen Impfreaktionen und Impfschäden unterschieden werden.

Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.

Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt. In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.

Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle (= 0,00502 %). Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.

Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:

  • Milzbrand (1876)
  • Aktinomykose (1878)
  • Gonorrhoe (1879)
  • Typhus (1880)
  • Erysipel (Wundrose, 1881)
  • Tuberkulose (1882)
  • Cholera (1883)
  • Diphterie (1883 / 1884)
  • Tetanus (1885 / 1889)
  • Gasbrand (1892)
  • Pest (1894)
  • Maul- und Klauenseuche (1898)
  • Gelbfieber (1900)
  • Syphilis (1905)
  • Keuchhusten (1906)
  • Leukämie (2008)
  • Kinderlähmung (1908)
  • Rous-Sarkom (1911)

erfolgreich bekämpft werden.

Der wirkliche Grund , warum Heilpraktiker gegen Impfen sind.

Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.

Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in

  • Dresden: 2.232 €
  • Buchung: 2.637€
  • München: 3.254 €
  • Stuttgart: 3.285 €
  • Frankfurt/M: 3.303 €

im Monatsdurchschnitt.

Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden. Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.

Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen. Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen. Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des Immunsystems und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel.

Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.

Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur wegen der Kohle und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen. Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?

Fakt: Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)

GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.

GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen

Klares NEIN! Der Arzt muss informieren. Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken. Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.

Die bisherige Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen. Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.


Grund ist hier #Corona.

Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.

Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.

Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.

Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht. Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.

Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.

Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.

Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Artt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.

Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:

Film 1:

Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:

Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Wer darf denn als Heilpraktiker tätig sein?

Dies steht im Heilpraktikergesetz bzw. der „ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz)

§ 2:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Ein Heilpraktiker, der also die Leitlinien kennt und keine Gefahr für die Bevölkerung oder die Patienten darstellt, kann als Heilpraktiker sogar mehr anstellen, als ein Arzt! Ausnahme ist das impfen und einige intravenösen Behandlungen.

Neuerdings muss jedoch ein Heilpraktiker auch einen Masernschutz nachweisen.

#Corona – #Sonderweg #Schweden gescheitert

König erklärt #Schwedens #Corona-Politik für gescheitert

Rentenexperte
Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

——-
Anmerkung:
Bereits am 3.6.2020 habe ich über den Blog von Forum-55plus

—> https://blog.forum-55plus.de/?s=Schwed

davor gewarnt, dass der schwedische Sonderweg nicht funktionieren kann.

Dies hatte ich mathematisch angezweifelt.
Leider hatte ich recht. Zu viele Menschen sind verstorben und zu viele werden noch folgen, wobei auch noch einige sogenannte „Genesenen“ folgen werden.


Auch wirtschaftlich ist der schwedische Sonderweg eine Katastrophe.
Rund 10% Arbeitslosigkeit trotz Kurzarbeitergeld und eine extreme Zusatzlast der Bürgerversicherung ist nun die Rechnung.
———
—> Schwedens König Carl Gustav XVI hat die Strategie seines Landes in der Pandemie für gescheitert erklärt.

„Ich glaube, wir haben versagt“, sagt das Staatsoberhaupt in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation.

„Wir haben eine hohe Zahl an Toten, und das ist furchtbar“, sagt Carl Gustav in dem Beitrag, der am kommenden Montag vollständig ausgestrahlt werden soll.

Schweden ist in der Pandemie einen Kurs gefahren, der Lockdowns weitgehend vermieden hat.

So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet. Auch eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht.

Bislang sind in dem Land mehr als 7800 Coronavirus-Tote registriert worden.

Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten.

Schweden geht in der Pandemie von Beginn an einen anderen Weg als die meisten Länder.

Die Regierung belässt es bei Appellen und Hinweisen. Doch zuletzt steigt die Zahl der Toten deutlich – vor allem unter Senioren. Nun zieht der Monarch ein bitteres Fazit.

Schwedens König hat deutliche Kritik am Umgang der Regierung mit der Corona-Pandemie geäußert. „Ich denke, dass wir gescheitert sind“, sagte Carl XVI. Gustaf in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation. „Viele Menschen sind gestorben, das ist furchtbar.“

Der Beitrag soll am Montag ausgestrahlt werden.

Ähnlich hatte sich jüngst eine Kommission geäußert, die Schwedens Weg in der Pandemie untersucht. Beobachter waren überrascht von den deutlichen Worten des Monarchen, der sich üblicherweise aus dem politischen Tagesgeschäft heraushält.

Sein Sohn und seine Schwiegertochter waren vergangenen Monat positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Schweden geht seit Beginn der Corona-Pandemie einen weniger restriktiven Weg als die meisten anderen europäischen Länder. Kritiker warfen den Behörden deshalb vor, mit ihrer Strategie Menschenleben zu gefährden. Dennoch verzichtete die Regierung lange auf das Verhängen von Einschränkungen und sprach stattdessen Empfehlungen für die Bürger aus. So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet.

Als Reaktion auf die steigenden Neuinfektionen verhängte die Regierung Mitte November erstmals verbindliche Einschränkungen, unter anderem für Treffen in der Öffentlichkeit und den Verkauf von Alkohol.

Treffen in privaten Wohnungen werden durch die Regelung jedoch nicht eingeschränkt, und auch eine Maskenpflicht gibt es nicht.

Seit Beginn der Pandemie wurden in Schweden knapp 350.000 Corona-Infektionen und rund 7.800 Todesfälle registriert. Allein in der vergangenen Woche wurden 500 Tote im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.

Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten, aber niedriger als etwa in Großbritannien, Italien, Spanien oder Frankreich.

Die Todesrate in Schweden ist unlängst vor allem bei älteren Menschen gestiegen, wodurch der Kurs der Regierung zunehmend in die Kritik geraten ist. Einer Umfrage der Tageszeitung „Dagens Nyheter“ zufolge hat nur noch ein Drittel der Bevölkerung Vertrauen in die Behörden beim Umgang mit der Pandemie. Im Sommer waren es noch 56 Prozent.

#COVID19 – Vage Entwicklungseinschätzung bis Frühjahr 2021

Optimistische Betrachtungen oder zumindest mehr Hoffnung wäre natürlich immer schöner.

Und niemand möchte Angst verbreiten.

Trotzdem darf man die Situation nicht durch die rosarote Brille betrachten.

Insofern sind die Warnungen der Bundesregierung nicht unbegründet.

Führen nach dem Prinzip Hoffnung oder gar die Pandemie verharmlosen, ist verantwortungslos.

Bereits am 3.6.2020 haben wir auf die Entwicklung bis Ende 2020 / Januar 2021 hingewiesen.

Zitat vom 3.6.2020

„Besondere Zeitpunkte für die Infektion sind aus derzeitiger Sicht

– 10.6. (mit Einschränkungen, da alle sich vorsichtiger verhalten werden) und beispielsweise für Baden-Württemberg:

– 26.9.

– 15.11.

– Weihnachtszeit bis 15.1.2021…“

Quelle: s. https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/06/03/uebersterblichkeit-coronavirus/

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Maßnahmen (kleiner Lockdown) wohl nur die Infektionsrate auf dem derzeitigen Niveau bestenfalls „halten“ wird.

Die Infektionszahlen werden hierdurch nicht wesentlich geringer werden. Hierzu wäre ein harter Lockdown über mindestens 3 Wochen notwendig. Und bei genauer Betrachtung des Kalenders wäre die beste Zeit für den Lockdown wohl zwischen dem 21.12.2020 bis 10.1. bzw. 15.1.2021.

Ja, die Wahrheit ist eben oft auch unbequem. Ohne diesen harten Lockdown werden die Infektions- und Todesraten weiter ansteigen. Eine tägliche Todesrate von 300 bis 600 Personen ist sehr schnell erreicht.

Welche Entwicklung kommt 2021?

Eines Vorab: Niemand kann diese Entwicklung wirklich garantiert voraussagen.

Zu umfangreich sind die Einflussfaktoren.

Bis 31.03.2021 dürfte die Anzahl „an oder mit COVID-19-Verstorbenen zwischen 60.000 bis 95.000 Menschen betragen.

Man darf nicht vergessen: Hinter jedem Covid-Verstorbenen steckt ein Schicksal und sehr oft auch eine Familie und ein Freundeskreis.

Ebenso darf man nicht unterschätzen, dass die Menschen, die diese Krankheit als „genesen“ überstanden haben, noch lange nicht gesund sind.

Neben Herz-, Lungenfunktions-, Nieren erkrankung sind auch Schlaganfälle überproportional bei davor COVID-19-Erkrankten festgestellt worden. Längere Müdigkeitsphasen sind ebenso typisch.

Wer später an einer Folgeerkrankung stirbt, wird nicht mehr bei den Covid-Verstorbenen mitgezählt. Er wurde als „Genesener“ gezählt.

Was muss in der gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt beachtet werden?
www.Renten-Experte.de

Achten die Deutschen Einwohner auf die AHA-L-Regeln, wird die Anzahl natürlich etwas geringer sein.

Ebenso spielt das Wetter eine erhebliche Rolle.

Die Impfung wird bis 31.3.2021 noch keine große Rolle spielen, denn bis ein hoher Anteil geimpft ist, wird es wahrscheinlich Herbst 2021 werden.

Völlig verantwortungslos sind die Verschwörungstheoretiker.

Ein Vergleich mit Flugzeugabstürzen macht die Höhe der Todeszahl deutlich

Wir wünschen Allen ein besinnliches Weihnachtsfest.

Keiner sollte in dieser Pandemie vergessen, dass es uns in Deutschland verdammt gut geht.

Und wer meint, wir sind in den Grundrechten durch Maskentragen eingeschränkt, der sollte einmal in andere Länder reisen bzw. in so manchem anderen Land versuchen zu demonstrieren.

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

Vom #Querdenker zum #Nachdenker

#Michael #Ballweg, der Anführer der selbsternannten „Querdenker“ hat bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart gerade einmal lächerliche 1,2 % Stimmen bekommen.

Die sind nicht das Volk!

Liebe 1,2 %: Werdet vom #Querdenker zum #Nachdenker,

so wie dies auch rund 99% tun.

Vom #Querdenker zum #Nachdenker
Das Verhalten der #Querdenker ist vergleichbar mit der Gurtpflicht
Welcher normale Mensch würde den Sicherheitsgurt weglassen, weil…
Sicherheitsgurt weglassen, weil er mich einschränkt und wir so tolle Chirurgen haben, die mich im Ernstfall super gut zusammenflicken können.

Ballweg hatte bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart kandidiert.

Schaut man sich die einzelnen Gruppen an, die bei den #Querdenkern dabei sind….

– #Verschwörungstheoretiker

– #Verkäufer von #Nahrungsergänzungsmittel

– #Heiler

– #alternativer #Verkäufer von #Medizin

– #Heilpraktiker

– #Esoteriker

– #braune #Esoteriker

– #Corona-#Verharmloser

– #Rechtspopulisten

– #Reichsbürger

– #Rechtsradilale.

Diese Gruppierungen werden über Reisebusse in die einzelnen Demostädte gebracht.

Wahrscheinlich verdient #Ballweg an den Reisetickets kräftig mit.

Und auch bei den Attesten, die ausgestellt werden (oft auch von den gleichen Ärzten) läßt sich Geld verdienen.

Ob die Einwohner, die in einer Stadt leben, eine Demonstration von Personen wollen, die aus ganz Deutschland anreisen wollen, ist sehr zweifelhaft.

Es wird höchste Zeit, dass die Teilnahme an regionalen Demonstrationen auf die Menschen beschränkt bleibt, die in diesee Stadt wohnen oder arbeiten, zumindest auf einen regionalen Radius beschränkt wird.

Ausnahmen nur bei Bundeshauptstadt oder Landeshauptstädten (auf Bundesland).

Denn eines ist sicher. Die meisten Einwohner haben an Ballweg & Co. kein Interesse. 98,8 % wollen #Ballweg NICHT!!!

Es geht um Milliarden, die die oben genannten Gruppen durch Corona verdienen oder verlieren.

Je mehr Menschen krank werden und sich nicht impfen, desto mehr verdienen diese Gruppen auch durch „alternative Medizin“.

Hier einige kritische Filmbeiträge über die Tätigkeitsfelder der #Heilpraktiker

Film 1: Heilpraktiker – Ein NoGo

https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Film 2: Heilpraktiker – Quacksalber oder eine Alternative??

https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Fast alle Behandlungsmethoden von Heilpraktikern sind wissenschaftlich nicht erfolgreich.

Lediglich einige wenige Bereiche in der Akupunktur können helfen.