Leider scheint dieses Plakat eine Fälschung zu sein. Aber wer weiß. Vielleicht gilt es bei dem einen oder anderen OBI Markt und es gibt dort auch wirklich keine Knaller.
Feuerwerkverzicht – #Kein #Feuerwerk an #Sylvester und stattdessen.
Wie ist Deine Meinung? Wofür spendest Du?
eine Spende an „Ein Herz für Kinder“ Spendenkonto 067 67 67 Deutsche Bank Hamburg | BLZ 200 700 00 IBAN DE60 2007 0000 0067 6767 00 | BIC DEUTDEHH
Kinderhilfswerk 3.Welt Link —> https://khw-dritte-welt.de
SPENDEN FÜR SENIOREN UND KRANKE Link —> https://www.tafel.de/spenden/geld-spenden/gezielt-spenden/spenden-fuer-senioren-und-kranke/
Heute erreichte und das nachfolgende Foto. Die Echtheit zweifeln wir trotzdem noch an.
Im Internet steht bei obi, dass Knallkörper ab 28.12. verkauft werden.
Aber wer weiß, vielleicht wird dies in den kommenden Jahren doch noch passieren.
Wir wünschen allen Usern ein ruhiges, erholsames Ostern.
Das Wetter ist ja wunderschön und es werden die heißesten Ostertage in den letzten 30 Jahren.
An Ostern kann man bei diesem Wetter natürlich richtig schön relaxen oder auch einmal die liegen gebliebenen Arbeiten an einem Tag erledigen.
Gerade weil man Zeit zum relaxen und auch zum nachdenken hat, möchten wir Sie auf eine wichtige Angelegenheit hinweisen, die man gerne immer wieder aufschiebt.
Notfallordner Privatversion – Preis: 27 € (inkl. MWSt zzgl. Verpackung und Versand), 140 Seiten Inhalt im extra breiten Format- Über 90 Spezialversionen
Ab dem 18. vollendeten Lebensjahr dringend notwendig und viele schieben es bis zum 75. Geburtstag auf.
Die Angelegenheit um die es geht, ist die rechtliche Vorsorge, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall , notwendig ist.
Wer durch einen Unfall oder durch eine Krankheit geschäftsunfähig wird, benötigt eine Person, die für einen handelt. Wurde keine Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht erstellt, wird vom Betreuungsgericht eine Person festgelegt.
Dies muss nicht der Ehegatte oder die Kinder sein. Und auch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dies müssen nicht die Eltern sein.
Wenn das Betreuungsgericht einen Angehörigen bestellt, dann muss der bestellte Angehörige jährlich eine Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen. Hier sind dann die Einnahmen und die Ausgaben analog einer Einnahme-Überschussrechnung aufzulisten. Auch die Belege müssen hierbei aufbewahrt werden.
Das Betreuungsgericht kann jedoch auch einen Berufsbetreuer festlegen, der dann autark – ohne Einflussnahme von Angehörigen – alles entscheidet!
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Angehörige evtl. ein Eigeninteresse verfolgt. Was dies genau bedeutet, wird an zwei Beispielen deutlich:
Tobias S. (23 Jahre) – Name verändert – hatte sich mit 23 Jahren sich eine Eigentumswohnung und einen PKW gekauft. Bei der Eigentumswohnung hatten die Eltern etwas Eigenkapital über eine Schenkung dazugegeben. Beim Auto-Leasingvertrag haben die Eltern als Bürgen unterschrieben.
Als Tobias S. mit seinem PKW an der Tankstelle tankte, wurde ihm plötzlich schwindelig und er wurde bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Gehirnaneurysma. Meist zeigt sich ein Aneurysma im Kopf, wenn es platzt und eine Gehirnblutung verursacht. Dies kann zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen und erfordert rasche Behandlung. Aufgrund des Gehirnaneurysma war er 4 Monate im Koma war er anschließend geistig behindert.
Eine Generalvollmacht war noch nicht vorhanden. Als die Eltern die Betreuung für Ihren Sohn beim Betreuungsgericht bestellen wollten, hatte das Betreuungsgericht dies abgelehnt und einen Berufsbetreuer eingesetzt.
Tobias „. wurde in ein Pflegeheim durch den Betreuer eingewiesen; 50 km von den Eltern entfernt.
Hätte Tobias S. eine Generalvollmacht erstellt, hätten die Eltern ihren Sohn betreuen können. In diesem Fall wäre eine notarielle Generalvollmacht notwendig gewesen.
Thomas K. und seine Ehefrau hatten ebenfalls keine Generalvollmacht und auch kein Testament.
Durch einen Verkehrsunfall war Thomas K. zunächst ebenfalls zunächst in einem Koma und ist anschließend nach2 Monaten an den Folgen des Unfalls verstorben.
Auch hier fehlte die Generalvollmacht und das Testament. Während der Geschäftsunfähigkeit von Thomas K. hatte zwar die Ehefrau die Betreuung beantragt, die Bearbeitung hatte sich jedoch bis zum Tode hinausgezögert.
Als die Ehefrau dies bei der Bank erwähnte, wurde sofort die Girokarte gesperrt. Kontobewegungen waren bis zur Vorlage des Erbscheines nicht mehr möglich (Ausnahme: ein Teil der Beerdigungskosten).
Da kein notarielles Testament vorhanden war, musste ein Erbschein beantragt werden. Die Gebühren waren in etwa so hoch, als wenn man ein notarielles Testament erstellt hätte.
Wäre ein notarielles Testament vorhanden gewesen, wäre nur eine Testamentseröffnung notwendig gewesen (Gebühren: ca. 100 €).
Da Thomas K. sich selbst um die Finanzen und viele schriftliche Dinge selbst vorher gekümmert hatte, musste seine Ehefrau zunächst alle notwendigen Unterlagen suchen. Ein Notfallordner war nicht vorhanden.
Ebenso ergaben sich bei der Beantragung der Witwenrente einige Probleme. So waren einige Versicherungszeiten nicht geklärt, so dass die Beantragung der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau schwierig war.
Zusätzlich war durch eine falsche Vertragskonstellation der bestehenden Versicherungsschutz erbschaftsteuerpflichtig.
Wäre Thomas K. Beamter, Pensionär, Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker gewesen, wären die Probleme bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall noch vielschichtiger gewesen.
Ein allgemeiner Notfallordner oder ein allgemeiner Notfallordner für Selbstständige und Unternehmer wäre hier nur in Auszügen hilfreich. Diese Berufsgruppen benötigen eine spezifische rechtliche Vorsorge und einen speziellen Notfallordner.
Vorsorge durch einen Notfallordner
Eine richtige Vorsorge hätte zwar den Unfall und die Geschäftsunfähigkeit sowie den Tod nicht verhindern können, allerdings wäre vieles einfacher gewesen.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de hilft bei der frühzeitigen Regelung durch Tipps, Formulare, Vordrucke.
Der Notfallordner Privat ist für 27 € (inkl. MWSt, zuzüglich Porto und Versand) für jeden erschwinglich. Über 140 Information sind auf 12 Register vorhanden. Zusätzlich können wichtige Dokumente in Klarsichtfolie im Notfallordner dort hinterlegt werden (z. B. Stammbuch, Heiratsurkunde, Original-Scheidungsurteil).
Notfallordner-Register
Neben dem Notfallordner Privat gibt es noch über 90 Spezialversionen, da viele Berufsgruppen Ergänzungen benötigen. Besonders Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und selbstständige Handwerker benötigen eine erweiterte Spezialversion. Die Spezialversionen haben einen Umfang von ca. 160-180 Seiten.
Die Spezialversionen kosten jeweils 42 € (inkl. MWSt, zuzügl. Verpackung und Versand)
Dokumentenordner
Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.
Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.
So müssen beispielsweise Beamte und Pensionärebeamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.
Notfallkoffer
Notfallordner für Handwerker
In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordnerzusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.
So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.
Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.
Die gesetzliche #Pflegepflichtversicherung kann niemals eine Vollkaskoversicherung darstellen.
Eine zusätzliche #Absicherung ist für deshalb immer notwendig.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang folgende Problematik:
1. Wird bei einem Paar eine Person #Pflegefall, dann muss der andere Partner trotzdem eine Wohnung/Haus unterhalten. Die regulären #Lebenshaltungskosten sinken nur marginal.
2. Die Kinder werden in der Regel in #Regress genommen. Im Extremfall müssen sogar die Schwiegerkinder dies mitfinanzieren, wenn das Kind des zu #Pflegenden einen hohen #Unterhaltsanspruch (z.B. Kind des zu Pflegenden ist mit einem Unternehmer verheiratet) hat.
3. Eine #Generalvollmacht und #Vorsorgevollmacht sind hier besonders wichtig.
Gibt es keine General- und Vorsorgevollmacht, wird von dem #Betreuungsgericht sehr oft ein #Berufsbetreuer eingesetzt, wodurch der Berufsbetreuer autark entscheidet.
Ehepartner, Lebensgefährten und auch Kinder haben dann kein Mitspracherecht.
Das #Vermögen des Zu #Pflegenden wird dann ebenfalls vom #Berufsbetreuers verwaltet. Für den anderen Ehepartner oder Lebenspartner besonders tragisch.
3. Je nach betroffenem Pflegefall (Zielgruppe) sind weitere Punkte zu beachten—>
Wer #selbstständig ist, muss sich fragen, wer welche #Vollmachten bei der #Firma hat und berechtigt ist, den #Betrieb zu steuern.
Bei —> #Personenfirmen sind mehrere Personen Inhaber. Hier muss dringend auch beachtet werden, dass ein Betreuer dann auch Einfluss auf die Firma hat.
Oft haben Betreuer keine #Branchenkenntnisse.
#Ärzte, #Apotheker und #zulassungspflichtigen #Handwerker müssen weitere Bedingungen zu beachten.
So spielt hier auch unter Umständen der #Standort, die Branche (z.B. bei #Handwerkern inwieweit eine #Altgesellenregelung überhaupt erlaubt ist) eine wichtige Rolle.
Bei —> Unternehmen (z.B. bei einer GmbH) ist die Problematik noch ausgeprägter.
War der zu #Pflegende stimmrechtsberechtigt, dann muss an jeder #Gesellschafterversammlung der #Berufsbetreuer teilnehmen. Deshalb ist für #Freiberufler, #Selbstständige und auch #Unternehmer neben der Pflegeversicherung auch die General- und #Vorsorgevollmacht sehr wichtig.
—-> #Beamte sind oft der Auffassung, dass sie im Pflegefall über die #Beihilfe besser abgesichert sind. Dies gilt nur bei stationärer Pflege und ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.
Auch hier sind viele Besonderheiten vorhanden. Informationen hierzu gibt es im —-> www.notfallordner-beamte.de
Eine zusätzliche #Pflegeabsicherung gehört zum Standard.
In diesem Zusammenhang sollte der Gesetzgeber die Pflegeversicherung auch in der #betrieblichen #Altersversorgung arbeitsrechtlich und steuer- bzw. Sozialversicherungsrechtlich verankern.
So steht zwar die Invalidität im #BetrAVG, allerdings ist die Pflegeversicherung nicht damit gleichgesetzt, obwohl es ein #biometrisches #Risiko ist.
Einzelheiten im
—-> www.bAV-Leitfaden.de (Betriebswirtschaftlichen Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- und Steuerberater und bAV-Spezialisten).
—>
Zusammenfassung —> Die Zusatzpflegeversicherung ist für jeden Menschen wichtig. Die #Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehört dringend dazu.
Viele Arbeitnehmer denken bei der Rente „mit 63“, dass man ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehen kann. Im Jahr 2018 haben 251.000 Versicherte einen Antrag auf „Rente mit 63“ – so wie sie im Volksmund genannt wird – gestellt. Der richtige Begriff lautet im Übrigen „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Wer die Voraussetzungen erfüllt, darf „ohne Rentenabschlag“ diese Rente nutzen. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Versicherten, die aufgrund einzelner Monate trotzdem einen Abschlag erhalten. Warum, das wird nachfolgend erklärt.
Allerdings sind hierbei eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Im Übrigen ist der Slogan „Rente mit 63“ nicht ganz richtig.
Vorruhestand – Rente mit 63 – Rente für besonders langjährig Versicherte
So gibt es eine Reihe von Bedingungen, die bei einer vorzeitigen Rente erfüllt sein müssen.
Die Rente mit 63 wächst – wie auch die Regelaltersgrenze von Jahr zu Jahr an. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren. Wer vor 1.1.1953 geboren wurde, bekommt die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.
Vortrag Rente
Rente „mit 63“ ist vom Geburtsjahr entwickelt sich zu Rente mit 65
Geburtsjahr
Anhebung auf Alter Jahr+Monate
1953
63 + 2
1954
63 + 4
1955
63 + 6
1956
63 + 8
1957
63 + 10
1958
64
1959
64 + 2
1960
64 + 4
1961
64 + 6
1962
64 + 8
1963
64 + 10
Wartezeit von 45 Versicherungsjahren muss erfüllt sein
Damit ein Versicherter auch den Anspruch auf eine Rente hat, muss die Wartezeit von 45 Jahren auch erfüllt sein. Ansonsten kann eine Rente nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden. Bei der Warterzeiterfüllung kann es auf jeden Monat ankommen.
Welche Zeiten werden bei der Wartezeiterfüllung berücksichtigt?
Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
Berücksichtigungszeiten Pflege und Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr)
Ersatzzeiten (z. B.: zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR )
sowie seit 1.7.2014:
Freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen f. versicherungspflichtige Tätigkeit vorhanden sind)
Leistungsbezug aus
gesetzliche Arbeitsloseenversicherung ALG 1 (allerdings nicht für ALG1-zeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn)
der gesetzl. Krankenversicherung (Krankengeld)
gesetzlicher Unfallversicherung (verletztengeld)
Übergangsgeld aus der Sozialversicherung
Nicht anrechenbar sind:
Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)
Arbeitslosenhilfe
Anrechnungszeiten nach §58, 252, 252 a SGBIV ohne Entgeltersatzleistung
Fataler Fehler kostet den Versicherten viel Geld
Wer mit seinem Arbeitgeber vereinbart aus dem Beschäftigungsverhältnis auszuscheiden und dann beispielsweise zwei Jahre vor dem Rentenbeginn sich arbeitslos meldet, wird wohl Pech haben, wenn er die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ beantragt. Da Arbeitslosenzeiten mit ALG I – Bezug in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn auf die 45-jährige Wartezeit nicht angerechnet werden, könnte eine Rente nur mit Abschlag genutzt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte der Arbeitgeber vollständig insolvent sein, dann wird die Arbeitslosenzeit trotzdem berücksichtigt.
Hierbei gibt es jedoch eine Möglichkeit, die wenig bekannt ist:
Wer in einer ALG1-Zeit einen Minijob annimmt, ist in der Rentenversicherung pflichtversichert, wenn er die Befreiung nicht beantragt. Zwar wird der Teil, der nach Abzug der Werbungskosten monatl. 165 € übersteigt, auf das Arbeitslosengeld angerechnet, allerdings könnte durch die Erfüllung der Wartezeit dann eine Rente ohne Abschlag lebenslang erreicht werden.
Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer – bevor sie ihr Beschäftigungsverhältnis gegen ALG I eintauschen – die Voraussetzungen für die rentenabschlagsfreie Rente auf jeden Fall von einem Rentenberater abklären lassen.
Hinzuverdienst bei der Rente vor der Regelaltersgrenze
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, sollte auch berücksichtigen, dass ein Hinzuverdienst – bis zur Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahr zwischen 65 – 67 Jahren) nicht unbegrenzt erfolgen kann. Bis zu jährlich 6.300 € ist ein Hinzuverdienst (Erwerbseinkommen / Arbeitseinkommen) nicht problematisch. Hierbei werden Einkünfte aus einer Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt. Hierbei sind jedoch auch die Einnahme aus einer Photovoltaik-Anlage (selbstständige Tätigkeit) zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es individuell zu berechnende Freibeträge.
Die Darstellung „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ist nur ein Auszug nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit kann hieraus nicht abgeleistet werden. Sprechen Sie mit einem rechtskundigen Rentenberater und lassen Sie Ihre individuellen Voraussetzungen prüfen.
Eines ist sicher: Die Rente
Allerdings sollte diese auch frühzeitig geplant und die Voraussetzungen geprüft werden.
Bei der Rentenplanung sollten auch die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung frühzeitig in die Planung einbezogen werden, damit auch bei der betrieblichen Altersversorgung der richtige Schritt gemacht wird.
Gesetzliche Rentenversicherung Ein Netzwerk von Beratern ist notwendig
In einem Fernsehbericht des MDR-Zitat wurde das Thema Freiwillige Zuzahlungen in die #gesetzliche #Rentenversicherung veröffentlicht. Bei der Prüfung von Sonderzahlungen sind vielfältige Bereiche zu beachten.
Zitat:
„Zusatzbeiträge für Vorruhestand immer beliebter
Rentenversicherte zahlen freiwillige #Zusatzbeiträge, um vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
2017 nutzten über 11.600 Menschen diese Möglichkeit. Im Jahr zuvor waren es noch weniger als 4.500.“
Inwieweit Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung interessant sind, sollte unbedingt jedoch aus mehreren Perspektiven betrachtet werden. Besonders bietet sich ein Team aus folgenden Berufsfeldern an:
Steuerberater, steuerlich
Rentenberater, renten- sowie krankenversicherungsrechtlich
bei einem Versicherungsvermittler (Versicherungsvarianten)
Spezialisten für betriebliche Altersversorgung (ideal Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung)
Grundsätzlich sind vor der freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung folgende Punkte interessant und zu beachten:
Das Beraterteam für die Rente: Steuerberater, Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (Zertifizierung IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie)
Für Versicherte in den neuen Bundesländern sind Sonderzahlungen grundsätzlich interessanter; zumindest noch so lange, wie die Beitragsbemessungsgrenzen unterschiedlich sind.
Wer länger als der Durchschnitt lebt, profitiert davon.
Wenn der Versicherte bspw. verheiratet ist, profitiert auch der Hinterbliebene durch eine höhere Hinterbliebenenrente; die Witwen-/Witwerrente beträgt regelmäßig 55 bzw. 60%.
Geht der Versicherte früher in Rente, ist der steuerpflichtige Anteil der Rente geringer.
Sonderzahlungen können bei intelligenter Gestaltung steuerlich geltend gemacht werden.
Eine höhere Rente führt oft zu einem höheren Krankenkassenbeitrag. Je nach Art der Krankenversicherung (KVdR, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert) kann der Krankenversicherungsbeitrag durch eine Zuzahlung höher sein.
Stirbt der Versicherte früher (ohne Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung), dann ist die Sonderzahlung umsonst gewesen. Bei einer Privaten Rentenversicherung als Sofortrente (mit Beitragsgarantie) würden die Erben (Bezugsberechtigten) die Rente weiter erhalten.
Im Zusammenhang mit einem frühzeitigen Todesfall ist noch folgendes zu beachten:
Wird der Einmalbeitrag in einem Fonds, Bankguthaben oder als „Sofortrente mit Beitragsrückgewähr“ angelegt, wird der Kapitalbetrag dem steuerpflichtigen Erbe hinzugerechnet. Hierdurch ist die Erbschaftsteuer höher, als bei einer „Sofortrente mit Rentengarantiezeit„.
Spielt die Erbschaftsteuer eine Rolle, dann ist eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit eher empfehlenswert. Allerdings müssen hierbei auch gewisse Vertragskonstellationen beachtet werden, damit Erbschaftsteuer, Erbrecht sowie andere steuerliche Punkte ideal genutzt werden können (z. B. auch § 14 Abs. 1 BewG).
Last, but not least darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach dem sogenannten Umlagesystem finanziert wird.
Derzeit finanzieren etwa 45 Mio. Erwerbstätige insgesamt 24,7 Mio. Renten, davon 17,7 Mio. Altersrenten. In den kommenden 25-30 Jahren sinkt die Anzahl der Erwerbstätigen auf etwa 32 Mio., wobei die Anzahl der Rentner erheblich ansteigen wird. 2011 waren ca. 16,8 Mio 65 Jahre und älter. Im Jahr 2017 sind betreits 17,7 Mio. Menschen 65 Jahre.
Gemessen am prozentualen Gesamtanteil der Bevölkerung ergab sich in der Vergangenheit folgendes Bild:
1960: 11,6 %
1970: 13,8 %
1980: 15,5 %
1990: 14,9 %
2000: 16,6 %
2010: 20,6 %
2016: 21,2 %
In den kommenden 40 Jahren wird der Anteil der Generation 65 Plus etwa 35 % betragen.
Derzeit ist die Finanzierung der Renten aufgrund der hohen Erwerbsquote unproblematisch. Dies wird sich durch den demografischen Wandel erheblich verändern. Inwieweit eine heutige Sonderzahlung „rentiert“, ist deshalb kritisch wirklich auch im Einzelfall zu prüfen.
Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung als Umlagesystem mit einer Rentensicherung von 48 % erhalten bleibt, ist deshalb kritisch zu betrachten. Rentenabsenkungen, die sich dann auch auf freiwillige Zuzahlungen auswirken, sollten hierbei berücksichtigt werden.
Die Prüfung sollte deshalb durch ein Beraterteam oder die Nutzung der o. g. Berufsfelder stattfinden.
Werner Hoffmann 1. Vorsitzender Forum-55plus.de e. V. Generationenberater (Zert. IHK), Seniorenberater (Zert. NWB-Akademie) Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Smartphone 0177 27 166 97 www.bAV-Experte.de —————————————- Fachautor – Notfallordner-Vorsorgeordner.de – – bAV-Leitfaden.de –forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus
#Demografie – Bereits jeder Fünfte ist über 65 Jahre
In Deutschland leben rund 17,7 Millionen Personen ab 65 Jahren, dies entspricht einem Anteil von 21,4 % an der Gesamtbevölkerung, gibt das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 27. September 2018 für den Stichtag 31. Dezember 2017 bekannt.
Vor 20 Jahren hatte es etwa 13,0 Millionen Personen der Generation 65+ gegeben. Das waren 15,8 % der Gesamtbevölkerung.
Die Generation 65Plus gehört zu den wenigen Wachstumsbereichen. Diese Entwicklung wird such auch auf viele Branchen und Produkte auswirken.
Wird die Bevölkerung kleiner, dann hat dies automatisch auch negative Auswirkungen.
Mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen und einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits.
Der NEUE MARKT 55-Plus
Wachstumsbranchen sind in den kommenden 20-30 Jahren die Branche 55Plus, wobei dieser Markt in 4 Zielgruppen unterteilt werden muss:
– Welt I: 55 bis ca. 65 Jahre (also vor der Rente)
– Welt II: ca. 65 Jahre (Beginn der Rente, aber noch fit)
– Welt III: ca. plus 65 Jahre (in Rente mit kleinen Handicap)
– Welt IV: ca. 75 Plus (auf größere Hilfe angewiesen – life slowly)
Diese Gruppen werden automatisch wachsen. Und hier spielt auch für viele Firmen die zukünftige Musik.
Je nachdem, zu welcher Zielgruppe die Menschen gehören, muss das Angebot weiter spezialisiert werden.
Beispiel Reisebranche
Während in der Welt I z.B. Studienreisen oder Individualurlaub im höherpreisigen Bereich genutzt wird, ist das bei:
Welt II: der etwas günstigere Deutschlandurlaub oder – wenn entsprechend Vermögen vorhanden ist – die Weltreise
Bei der Welt III ist es dann der Urlaub mit Betreuung (mit Kinder und Enkelkinder – oder professionelle Betreuung).
Bei der Welt IV ist der Urlaub oft aufgrund einer Pflegenotwendigkeit oft unmöglich, oder nur mit kürzeren Reisedistanzen. Hier könnte die zukünftige virtuelle Reise ein neues Angebot darstellen.
Beispiel Finanz- und Versicherungsangebote
Auch hier ist eine Untergliederung und Anpassung auf die o.g. Zielgruppen notwendig.
Mit einer abnehmenden Bevölkerung werden die Zinsen, Renditen, Immobilienwerte nicht mehr zunehmen.
Dies gilt auch für Aktien, da die rückläufige Bevölkerungsentwicklung nicht nur für Deutschland, sondern für alle Industriestaaten gilt.
Je älter der Mensch ist, desto eher setzt er auf Sicherheit und schaut auf die mtl. Ausgaben.
Aufgrund der persönlichen Erfahrung und der noch vorhandenen Lebenserwartung ändert sich das Anlageziel.
Welt I: wenig Zeit um noch für die Rente zu sparen, kurz vor der Rente ist das Ziel die mtl. Ausgaben zu drücken, „geringere Einnahmen werden demnächst Realität“
Welt II: mtl. Ausgaben nochmals überprüfen, vorhandenes Sparguthaben sicher anlegen (Risikobegrenzung), aber auch die Absicherung in der Pflege überprüfen und ggf. ergänzen durch Pflegeversicherung mit Einmalbeitrag.
Welt III: Gedanken über Nachfolgeregelung im Vermögen,
Überprüfung des Versicherungsschutzes für Sachwerte
Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung
Welt IV: spätestens hier sind die Kinder die Mitentscheider.
Vermögensübertragungen
Immobilienübertragung
soweit dies aufgrund der Geschäftsunfähigkeit (oder einer Generalvollmacht) noch möglich ist.
Auch die Bestattungsvorsorge kann hier noch geregelt werden. Hierzu gehört auch die Abklärung von Bankvollmachten und Versicherungsvollmachten.
Tipp: Fachtagung Demografie an der Fachhochschule Koblenz:
Am Mittwoch, dem 30.01.2019im Audimax (A029)
der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz
findet eine Fachtagung hierzu statt.
Zitat:
Die Gesellschaft verändert sich rasant: Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen und sich für die Zukunft sicher und erfolgreich positionieren? Zu diesem Thema veranstaltet der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz zusammen mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG am 30. Januar 2019 einen praxisorientierten Fachtag mit Top-Referenten und der Möglichkeit zum aktiven Austausch. Bei der ganztägigen Veranstaltung wird der Fokus auf die Fragestellung des demografischen Wandels gelegt und den Teilnehmern vorgestellt, welche konkreten Entwicklungen die Unternehmen zu erwarten haben. Zusätzlich stehen viele KMU‘s aktuell vor der Herausforderung, adäquate Nachfolger zu finden. Hier ist eine professionelle Strategie gefragt. Gleichzeitig haben immer mehr Arbeitnehmer die Wahl, für welchen Arbeitgeber sie sich entscheiden: Unternehmen sind gezwungen zu handeln, um erfolgreich Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Auch finanziell müssen beim Generationenwechsel die Weichen im Unternehmen richtig gestellt werden. Zielgruppen des Fachtags sind Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und Führungskräfte sowie Consultants und Unternehmensberater/-innen.
Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Koblenz e.V. , die Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e.V., die Sparkasse Koblenz sowie die IHK Koblenz.
die Warteliste der Menschen an, die dringend ein Organ benötigen oder
die Menschen an, die keinen Organspendeausweis mit sich führen,
dann ist verständlich, warum bei dieser Thematik jetzt Bewegung entsteht.
Viele Menschen sind bei diesem Thema unentschlossen, ähnlich wie bei den Themen:
Patientenverfügung
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Unternehmervollmacht
Testament
oder Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern).
Oft werden diese unangenehmen Überlegungen verdrängt und geraten dann wieder in den Fokus, wenn ein Vorfall in der näheren Umgebung auftreten.
Dabei wäre es sinnvoll, die eigenen Wünsche in einem gesunden Zustand festzulegen.
Wer das nicht macht, muss sich darüber im Klaren sein, dass z.B. In einem Urlaub in Italien, Spanien oder Österreich die Organe im „Todesfall“ einfach entnommen werden. Maßgeblich ist dort nicht, ob man dort lebt, sondern nur ob man sich dort aufhält.
Organspende
Bei Organspenden ist zwischen Organspenden zwischen „Toten“ und „Lebenden“ zu unterscheiden.
Bestimmte Organe können auch von lebenden Menschen gespendet werden. Hierzu gehört beispielsweise die Niere oder ein Teil der Leber.
Andere Organe können erst nach dem Tod genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Herz, Bauchspeicheldrüse, Netzhaut (Auge).
Das Verständnis“ nach dem Tod“ wird teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt. In einigen Ländern bedeutet nach dem Tod, dass der Herztod eingetreten sein muss. In anderen Ländern bedeutet dies, dass der Hirntod eingetreten sein muss.
Oft meinen im Übrigen ältere Menschen, dass man „ihre Organe aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr nutzen könne.“ Dies ist nicht bei allen Organen der Fall!
Inwieweit Organe von toten Menschen genutzt werden können, hängt davon ab, ob es sich um eine Zustimmungsregelung oder um eine Widerspruchsregelung handelt.
DieWiderspruchsregelung bedeutet, dass eine Zustimmung zu einer Entscheidung als getroffen gilt, wenn der Betroffene nicht explizit widerspricht. Das Gegenteil ist dieZustimmungsregelung.
In Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, kann jeder Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.
Die Widerspruchsregelung gilt beispielsweise in Österreich, Italien und Spanien
Personen, die sich nur kurzzeitig – z.B. Im Urlaub dort aufhalten, wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen bezüglich einer postmortalen Organspende schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren. Der so deklarierte Wunsch wird im Falle des Ablebens respektiert.
In Ländern mit Zustimmungsregelung muss jeder, der als Organspender zur Verfügung stehen will, zu Lebzeiten eine eindeutige Willenserklärung abgegeben haben (z. B.Organspendeausweis).
Die Zustimmungsregelung existiert auch in erweiterterForm, etwa in Deutschland (§ 4 Transplantationsgesetz) und der Schweiz (Art. 8 Transplantationsgesetz). Bei der erweiterten Zustimmungsregelung dürfen die Angehörigen derOrganentnahme zustimmen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen hat. Die subsidiäre Zustimmungskompetenz kann vom Spender auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden.
Sinnvoll ist die Bereiche:
Patientenverfügung
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Unternehmervollmacht
Testament
oder Sorgerechtsverfügung (bei Minderjährigen Kindern).
möglichst selbst zu regeln und eine Übersicht in einem Notfallordner festzuhalten und in der Geldbörse (beim Personalausweis) den Organspendeausweis bereitzuhalten.
Dort sollte auch eine kleine Notiz vorhanden sein, dass weitere Unterlagen in einem Notfallordner sind.
Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet
Notfallordner Vorsorgeordner – Notfallmappe oder Vorsorgemappe nicht geeignet
Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.
Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.
So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.
Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.
Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine Dokumente abgeheftet werden können.
Ordnerausführung:
Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.
Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.
Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.
Ordnerinhalt:
Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.
So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.
Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere
Geschäftsunfähigkeit
Pflegesituation
Krankheit
Vererben und Vermögensübertragung
Todesfall
So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.
Notfallordner bei Scheidung
Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.
So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.
NOTFALLORDNER bei bestehender betrieblicher Altersversorgung
Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer
geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
oder lebt mit einem Lebensgefährten
in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).
Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.
Notfallordner – Vorsorgeordner
Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?
Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.
Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.
Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.
Beispiele:
Notfallordner für Beamte
Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.
Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige
Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.
Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen
Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).
Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.
Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.
Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.
Preis Notfallordner – Vorsorgeordner
Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).
Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).
Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.
Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.
Der Autor ist
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Wie wichtig es wird, dass Deutschland in den kommenden 15-30 Jahren mehr Fachkräfte erhält, wird deutlich, wenn man die Anzahl der Erwerbstätigen betrachtet. Sie fällt von derzeit 44.4 Mio. in 25-30 Jahren auf rund 32 Mio. Erwerbstätige.
Ohne Zuzug von Fachkräften und auch anderer Erwerbstätigen wird es nicht ausreichend viele Erwerbstätige geben.
Die Sozialversicherung funktioniert als Umlagesystem (gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).
Der demografische Wandel führt zeitgleich zu einer erheblichen Zunahme von Rentnern.
Wenn die Anzahl der Rentner zunimmt und zeitgleich weniger Erwerbstätige als Beitragszahler vorhanden sind, dann können die Renten nicht in der bisherigen Höhe gezahlt werden.
Gleiches gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Auch wenn Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der Effekt ist: Je älter der Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten ist, desto höher steigen die durchschnittlichen Leistungsausgaben an.
Für Unternehmen wird es hierdurch erschwert neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wenn zu wenig Erwerbstätige vorhanden sind. Nicht nur die Gewinnung von Arbeitskräften, sondern auch die Bindung von vorhandenen Personal wird durch das zu geringe Arbeitnehmerangebot schwierig.
Arbeitgeber sind gut beraten, sich über Bindungsmöglichkeiten zu informieren und das Arbeitsplatzangebot attraktiv zu gestalten. Hierbei spielt nicht nur das Nettogehalt eine Rolle, sondern auch viele Förderangebote.
Ein intelligenter Mix ist hier gefragt.
Nun könnte der Einwand kommen, dass man durchaus aus dem Ausland leicht Erwerbstätige (auch Fachkräfte) gewinnen könnte.
Dies wird aufgrund der Fremdenfeindlichkeit von AFD, rechtspopulistischer Splittergruppen immer schwieriger, wie der nachfolgende Link zeigt.
AFD & Co. Hinterlässt bereits Spuren bei im Ausland lebenden Menschen, die sich beruflich verändern wollen und bereit sind, in ein anderes Land zu ziehen.
Artikel aus Welt:
„Umfrage unter Expats: „Sehr kaltes Land“ – Fachkräfte fühlen sich in Deutschland nicht willkommen
Die Bundesrepublik gehört laut einer Umfrage zu den drei Ländern, in denen ausländischen Fachkräften die Eingewöhnung am schwersten fällt. Sie haben Schwierigkeiten, deutsche Freunde zu finden. Und kritisieren „Engstirnigkeit“.
Mehr eigene Erwerbstätige zu erhalten wird in den kommenden 15-30 Jahren auch dann nicht möglich sein, wenn die Geburtenrate von derzeit 1,5 auf sofort 2,1 Kinder ansteigt. Denn rechnerisch müsste:
1. Jede 2. Frau sofort ein Kind bekommen (jede Frau zwischen Geburt bis zum Tod)
2. die Neugeborenen sofort arbeitsfähig sein. Bis ein Kind arbeiten kann, vergehen jedoch im Durchschnitt 17-29 Jahre.
Die derzeitige Fremdenfeindlichkeit von rechtspopulistischen Menschen und das „Wegsehen“ oder „Zurückhaltung der Meinung“ sorgt jedoch nicht zu einem Willkomnensein von Fachkräftem, die wir dringend benötigen (auch im Gesundheitsbereich Pflegekräfte oder auch im Handwerk).