Rentenkonto frühzeitig klären!

Alle Zeiten erfasst? #Rentenkonto auf Vollständigkeit prüfen lassen
BESONDERS WICHTIGER TIPP AM ENDE DES ARTIKELS FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre!
Um die #Rente später auch in der richtigen Höhe zu erhalten, sollten Versicherte unbedingt ihr #Rentenkonto prüfen lassen. Fehler lassen sich oft noch korrigieren.


Die #Deutsche #Rentenversicherung (DRV) führt für jeden Versicherten ein Konto.
Damit die Daten dem richtigen Konto zugeordnet werden können, erhält jeder eine individuelle Versicherungsnummer, erklärt die DRV Bund in Berlin.
Ein vollständiges und aktuelles #Versicherungskonto ist die Grundlage für die korrekte Berechnung der Rente.
Deshalb sollten #Versicherte genau prüfen, ob alle relevanten Zeiten im #Versicherungsverlauf enthalten sind.
Denn gerade für Menschen, die nur kurz gearbeitet haben, ist jeder Monat wichtig.
Denn unter Umständen geht es darum, ob überhaupt ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht.
Welche Daten bereits erfasst sind, steht im Versicherungsverlauf der RV.
Antrag auf #Kontenklärung kann helfen
Wer Lücken oder Fehler in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte einen Antrag auf Kontenklärung stellen und Zeugnisse oder Bescheinigungen beim Rentenversicherer als Nachweis einreichen.
Berücksichtigt werden neben der #Berufstätigkeit auch Zeiten der Ausbildung, der #Kindererziehung sowie Zeiten eines Wehr- oder Freiwilligendienstes.

Auch Phasen, in denen jemand arbeitslos war oder wegen einer Krankheit nicht arbeiten konnte, sind dort erfasst.

Versicherungsverlauf kann angefordert werden
Den ersten #Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der ersten Renteninformation.
Diese wird jährlich an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge zur RV gezahlt haben.
Sobald man 43 ist, bekommt man im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens erneut einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt.
Ab 55 Jahren erhält man dann alle drei Jahre, zusammen mit einer ausführlichen Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf. Unabhängig davon kann man sich auch jederzeit einen aktuellen Verlauf von der RV schicken lassen.
BESONDERS WICHTIGER TIPP FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre!
Wer zwischen 16 und 17. vollendeten Lebensjahr keine Pflichtbeiträge zahlte und z.B. noch zur Schule ging, sollte sich überlegen freiwillige Beiträge für dieses eine Jahr einzuzahlen.
Die Höhe hängt vom Zweck ab, den man damit erfüllen will.

  1. Zweck „Vorgezogene Rente für „besonders langjährig Versicherte“ -45 Beitragsjahre-
    Wer 45 Beitragsjahre erfüllt hat, kann zwei Jahre früher in Rente ohne Abschlag, wobei die Rente trotzdem niedriger ist, als mit Beginn der #Regelaltersgrenze. Grund: es wird für 2 Jahre auch kein Beitrag eingezahlt.
    Wer die 45 Jahre nicht erreicht, müsste bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Oft fehlen nur einige Monate, die man durch freiwillige Beiträge für den Zeitraum 16-17 J. Nachzahlen kann. #Nachzahlung ist aber nur vor dem 45. Lebensjahr möglich. Hier würde der #Mindestbeitrag ausreichen.
  2. Zweck: #Erwerbsminderung
    Wer erwerbsgemindert wird, erhält eine #Erwerbsminderungsrente, die aus den erreichten Entgeltpunkten und der #Zurechnungszeit berechnet wird.
    Die Zurechnungszeit wird ab dem Versicherungsfall bis zum 65 vollendeten Lebensjahr und z.Zt. 9 Monaten berechnet.
    Für diesen Zeitraum wird vereinfacht ausgedrückt der Durchschnitt der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben berechnet.
    Wurde eine freiwillige Beitragszahlung (16.-17.Lj.) mit den #Höchstbeitrag vorgenommen,dann wirkt sich dies natürlich auch auch die Höhe der Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit aus.
  3. Zweck #Todesfall
    Nicht in jedem Todesfall ist es zu spät.
    So gibt es auch eine Reihe von Krankheiten und Unfällen, in denen der Versicherte oder Bevollmächtigte noch handeln können.
    Auch ein Grund, warum man eine Generalvollmacht und einen #Notfallordner haben sollte ( s. auch www.notfallordner-vorsorgeordner.de ).
    Auch bei der Witwenrente / Waisenrente spielt die Zurechnungszeit und die Höhe der durchschnittlichen Entgeltpunkte eine Rolle.
    Solange der Versicherte noch lebt, könnten auch die Höchstbeiträge für das 16.-17. Lebensjahr eingezahlt werden und somit die Zurechnungszeit positiv besser bewertet werden.

Insofern sollte immer vor dem vollendeten 45. Lebensjahr geprüft werden, ob freiwillige Beiträge nachgezahlt werden und auch die Höhe von einem #Rentenberater ermittelt werden.

Ein #Rentenberater ist nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt, sondern unabhängig (vergleichbar mit einem freiberuflichen Steuerberater).

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Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Berlin/Seeon (dpa) Die CSU-Bundestagsabgeordneten kommen zu ihrer Klausur in Kloster Seeon zusammen. Ihre Rentenpläne haben es in sich.
Die CSU will das deutsche #Rentensystem grundlegend verändern und staatliche Zuschüsse für Kinder bis zum 18. Lebensjahr durchsetzen.

«Wir wollen für jedes Kind ein Starterkit für die Altersvorsorge. Wir wollen die #Rentenwende – weg vom #Generationenkonflikt hin zu mehr #Generationengerechtigkeit», heißt es im Entwurf eines Papiers, das die CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausur im oberbayerischen Kloster Seeon beschließen will.

Die CSU-Bundestagsabgeordneten treffen sich heute zu ihrer traditionellen Jahresauftakt-Klausur. Als Gast wird am ersten Tag die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwartet, am Dienstag sind CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und der rumänische Staatspräsident Klaus Johannis eingeladen. In den vergangenen Tagen war bereits eine ganze Reihe von Papieren bekanntgeworden, die die Landesgruppe beschließen will.

Das Konzept zur Rentenpolitik sieht vor, die drei bestehenden Säulen der Altersvorsorge um eine vierte Säule zu ergänzen – mit einem sogenannten Starterkit für jedes Kind. «Dafür soll der Staat ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen Generationen-Pensionsfonds einzahlen, der das Geld renditeorientiert anlegt», heißt es in dem Entwurf. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in München vor, zunächst hatte die «Bild»-Zeitung über die Pläne berichtet.

Mit dem Eintritt ins Rentenalter würde die Rente dann zusätzlich zu bestehenden Rentenansprüchen ausgezahlt. «Ziel ist es, dass zukünftig jeder aus der neuen vierten Säule der Altersvorsorge kapitalgestützt eine Generationenpensionsfonds-Rente erhält und auf diesem Wege Altersarmut wirksam vermieden wird.» Derzeit besteht das Rentensystem aus den drei Säulen betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge und öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme – also etwa eine gesetzliche Rentenversicherung.

Quelle: https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Rente-CSU-fordert-Starterkit-fuer-die-Altersvorsorge;art295,4302995
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Kommentar:
Prinzipiell ein innovativer Gedanke in Zusammenhang des Problems „#demographischer #Wandel“ und #Generationengerechtigkeit.
Es ist jedoch nur eine Teillösung des Problems #Altersrente.
Eine 4. Säule, die staatlich bis zum 18.Lebensjahr finanziert wird, kann auf keinen Fall die Rentenprobleme lösen, lediglich ein Grundansatz der #Generationengerechtigkeit.
Im Übrigen bringt es nur der jetzt neu geborenen #Generation eine Teillösung.

Hauptprobleme der Altersversorgung sind:

  1. Gesetzliches Rentenniveau von 48% ist gefährdet
  2. Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit, nur bei Erwerbsminderung
  3. zu geringe Hinterbliebenenversorgung
  4. Hohe Selbstbeteiligung im Pflegefall. Bei #stationärer #Dauerpflege bei allen #Pflegegraden ist die #Selbstbeteiligung bei 2.500-2.700 Euro (Ba.-Wü.).

In der #betrieblichen #Altersversorgung wäre es wünschenswert, den Begriff Pflege auch im Betriebsrentengesetz zu verankern, so dass der Arbeitnehmer auch die Pflegeabsicherung in der Entgeltumwandlung nutzen kann.

Die #Pflegeabsicherung in Form einer #Pflegezusatzversicherung muss Bestandteil jeder #Altersversorgung sein.

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=467876283926336&id=280821992631767

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Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit weiterlesen

Sozialversicherungswerte 2020

Sozialversicherungswerte 2020 und Rechengrößen 2020

Hier können Sie die Werte der Sozialversicherung 2020 auch direkt als PDF downloaden

Jedes Jahr ändern sich die Rechengrößen, insbesondere in der Sozialversicherung.

Auch 2020 spielen diese Rechengrößen in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung) und auch in der betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grunde haben wir hier die wichtigsten Sozialversicherungswerte und andere Rechengrößen aktuell zusammengefasst (natürlich ohne Gewähr).

Wir wünschen Ihnen auch im Jahr 2020 viel Erfolg, vor allem aber auch Gesundheit.

Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2020
 
West

Ost
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung  p.a:: 82.800 Euro mtl.: 6.900 Euro p.a. 77.400 Euro
mtl.: 6.450 Euro
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung p.a.: 101.400 Euro Mtl. 8.450 Euro p.a.: 94.800 Euro Mtl.: 7.900 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der  GKV (§ 6 Abs. 6 SGB V): 62.550 Euro pro Jahr (5.212,50 Euro pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V): 56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro pro Monat)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019 allgemeine Rentenversicherung:  40.551 Euro pro Jahr  (Ost: Hochwertung um 1,1339)
Bezugsgröße (§  18 SGB IV) in der Sozialversicherung: p.a.: 38. 220 Euro mtl.:   3.185 Euro p.a. 36.120 Euro mtl.   3.010 Euro
Wenn es um die Betriebliche Altersversorgung geht……   www.bAV-Experte.de
Entgeltumwandlung 4 % BBG
jährlich § 14 SGB IV, § 1 SvEV
p.a. 3.312,00 € (mtl.: 276 Euro)
Entgeltumwandlung 8 % BBG
jährlich
6.624 € (mtl.: 552 Euro)
Freigrenze Verbeitragung § 226 Abs. 2 SGB V 1/20 der mtl. Bezugsgröße 159,25 €
Abfindungshöchstbetrag §3 Abs.2 BetrAVG bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Rente: 31,85 € Einmalkap. 3.822 € Rente: 30,10 € Einmalkap.: 3.612  €
Abfindung PSV-Schutz bis zu … bei Kapital (§ 7 Abs. 3 S.2 BetrAVG   ….bei mtl. Renten § 7 Abs. 3 S.1 BetrAVG     1.146.600 Euro   9.555 Euro     1.083.600 Euro   9.030 Euro
  Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht….. www.Renten-Experte.de
Freigrenze § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße 195,25 Euro
Freibetrag § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße)   195,25 Euro
Anspruch auf bAV /§ 1a Abs. 1 S.4  – 1/160 d. BetrAVG 238,88 Euro
Höchstgrenze des Übertragungswertes (§ 4 Abs. 3 S.1 Nr.2 BetrAVG 82.800 Euro
Höchstgrenze externe Teilung § 17 Abs. 2 VersAusglG 82.800 Euro
Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG) Kapital: 7.644 Euro Monatsrente: 63,70 Euro
  Direktversicherung § 40 b EStG  
Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherungen (§ 40 b EStG) Höchstbetrag p.a. Je Arbeitnehmer: p.a.: 1.752 Euro mtl. 145,00 Euro
Bei Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je AN) p.a. 2.148 Euro mtl. 179,00 Euro
Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für ArbeitgeberSteuerberater RentenberaterHR-BeraterEntscheiderbAV-Spezialisten   www.bAV-Leitfaden.de und www.bAV-toolbox.de    
  Beitragssätze  
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,1 %
Pflegeversicherung 3,05 %
Beitragszuschlag f. Kinderlose 0,25 %
Rentenversicherung (allgemein) 18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 2,4 %
Umlage U1 und U2 individuell nach Satzung der Krankenkasse/ der Minijob-Zentrale
Insolvenzgeldumlage (U3) 0,06 %
Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V/§ 61 SGB XI) Personen mit Anspruch auf Krankengeld   Höchstzuschuss zur Krankenversicherung (KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag)   Mtl. 342,19 Euro
Personen ohne Anspruch auf Krankengeld Mtl. 328,19 Euro
Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,525 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)         Mtl. 71,48 Euro
Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,025 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)   Mtl. 48,05 Euro
Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung Pflegeversicherung Pflegevers. Sachsen   Mtl. 367,97 Euro Mtl. 71,48 Euro Mtl. 48,05 Euro
Faktor F Teil des Arbeitsentgelts, für den Beiträge fällig werden   0,7547

  Freiwillige Krankenversicherung  
Mindestbemessungsgrundlage – allgemein 1.061,67 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer 1.061,67 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige 1.061,67 Euro
  Freiwillige Rentenversicherung  
Mindestbeitrag 83,70 Euro
Höchstbeitrag West: 1.283,40 Euro       –              Ost: 1.199,70 Euro
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) Mtl. 450 Euro
Übergangsbereich (Midijob) Mtl. 450,01 Euro – 1.300,00 Euro
Geringverdienergrenze (Auszubildende) (Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag)   Mtl. 325,00 Euro
  Höchstbeiträge versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (mtl.)  
Krankenversicherung 684,38 Euro
Pflegeversicherung 142,97 Euro
Arbeitslosenversicherung 172,50 Euro (Ost: 161,25 Euro)
Rentenversicherung 1.283,40 Euro (Ost: 1.199,70 Euro)
Die Notfallvorsorge bei Geschäftsunfähigkeit und im Todesfall durch Krankheit oder Unfall. Welche Vollmachten bestehen und müssen dringend vorhanden sein? www.notfallordner-vorsorgeordner.de www.notfallordner-unternehmer.de
  Mindestarbeitsentgelte
Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung   Mtl. 637 Euro
Behinderte Menschen, Rentenversicherung   West: 2.548,00 Euro ——     Ost: 2.408,00 Euro
Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, Renten- und Arbeitslosenversicherung   West: 31,85 Euro  —– Ost: 30,10 Euro
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte   175 Euro (§ 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI)  
Mindestbeitrag Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte (175 Euro * 18,6 %) Mtl. 32,55 Euro
Selbstständige (Rentenversicherung, versicherungspflichtig)
Mindestbeitrag 83,70 Euro
Regelbeitrag West: 592,41 Euro –  Ost:    559,86 Euro
Höchstbeitrag West: 1.283,40 Euro –  Ost:  1.199,70 Euro
   

Aktuelle Informationen über die

Notfallvorsorge, Notfallordner, Generalvollmacht, Testament, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung:  

Privatpersonen                                                                               www.notfallordner-vorsorgeordner.de  

Beamte                                                          www.notfallordner-beamte.de

Unternehmer, Selbstständige Handwerker   www.notfallordner-unternehmer.de

Notfallordner für Gesundheitsberufe:            https://www.not-fallordner.de/

Anhörung im Gesundheitsausschuss – Veränderung bei der Verbeitragung von Betriebsrenten

Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.

Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im
Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.

Für die Betriebsrentner, die von 2004* bis 2019 eine Betriebsrente erhalten haben, wird eine nachträgliche Entlastung wohl nicht möglich sein (*Gesundheitsmodernisierungsgesetz).

Für zukünftige Betriebsrentenzahlungen – auch für die seit 2005 vorhandenen Betriebsrentner wird die sogenannte Freigrenze in einen Freibetrag verändert werden.

Die Veränderung von Freigrenze in Freibetrag hat zur Folge, dass Betriebsrenten in 2020 bis zu einem Betrag von 159,25 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belegt werden, wenn es sich um einen Krankenversicherten in der KVdR handelt. Freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner müssten trotzdem den vollen Krankenkassenbeitrag aus einem „verminderten Beitragssatz bezahlen“; dies sindetwa 3 % alle gesetzlich krankenversicherten Rentner.

Für die Pflegepflichtversicherung gelten keine Freibeträge.

Der Freibetrag wird dynamisch sein und beträgt 1/20 der Bezugsgröße. Im Jahr 2020 beträgt die mtl. Bezugsgröße 3.185 Euro, davon 1/20 entspricht somit einem Freibetrag von 159,25 Euro.

Anmerkungen:

Betriebliche Altersversorgung in der Entgeltumwandlung als Direktversicherung wieder sehr interessant

Durch die Einführung eine Freibetrages – in Verbindung mit einem Arbeitgeberzuschuss – ist insbesondere die Direktversicherung für die Arbeitnehmer wieder sehr interessant geworden, insbesondere für die Arbeitnehmer, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

In der Sparphase werden die Beiträge steuierlich bis zu 8 %, in der Sozialversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze gefördert. Für diese Sparbeiträge entfallen die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern.

Am Ende der Sparphase mit Beginn der Rentenphase müssen dann Steuern, Kranken. und Pflegepflichtversicherungsbeiträge geleistet werden. Regelmäßig ist die Steuer in der Auszahlungsphase geringer, das das Einkommen in der Rentenphase auch nieriger ist.


Verbeitragung Betriebsrenten, Doppelverbeitragung, Betriebsrenten, Direktversicherung
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Nachfolgendes fiktives Beispiel:

Ein Arbeitnehmer spart mtl. 200 Euro in einer Direktversicherung an. Der tatsächliche Aufwand beträgt tatsächlich Netto pro Monat 100 Euro (durchschnittliches Einkommen unterstellt).

Vom Arbeitgeber erhält er einen Arbeitgeberzuschuss aufgrund eines Rechtsanspruches nach § 1a Abs. 1a BetrAVG) von 15 % = 30 Euro

Der Gesamtsparbeitrag beträgt somit 230 Euro, der tatsächliche Nettoaufwand beträgt 100 Euro.

Je nach Vertragslaufzeit wird am Ende eine mtl. Rente ausgezahlt. Geht man von einer mtl. Rente von 300 Euro aus, dann wären bei einem Freibetrag von 159,25 Euro nur für den über dem Freibetrag liegende Anteil mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt (300 Euro – 159,25 Euro) = 140,75 Euro, davon dann 15,7 % = 22,10 Euro

Zu beachten ist, dass der Freibetrag dynamisch anwächst. Nachfolgen einige historische Werte ab 1990:

1990: 1.682,15 Euro (1/20 wäre 84,11 Euro)

2000: 2.290,59 Euro (1/20 wäre 114,50 Euro)

2010: 2.555,00 Euro (1/20 wäre 127,75 Euro)

2020: 3.185,00 Euro (1/20 wäre 159,25 Euro)

Fazit: Die Bezugsgröße ist in den letzten 31 Jahren um 2,08 % angestiegen. Würde der weitere Anstieg von 2,08 % in den kommenden 30 Jahren vorhanden bleiben, dann wäre der Freibetrag in 30 Jahren bei 295,32 Euro.

Somit wäre die Direktversicherung bei einer mtl. Rente von 295,32 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Interessant ist diese Betrachtung vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die meisten Direktversicherungen aus praktischen Umsetzungsgründen ohne Dynamik vereinbart werden (Grund. Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern bei Dynamischer Anpassung).


Die Einführung des Freibetrages entlastet natürlich die sogenannten kleinen Betriebsrentner stärker, als die halbe Verbeitragung der Betriebsrenten.

Wer eine Betriebsrente in 2020 über 318,50 Euro erhält, bezahlt genauso viel Beitrag, wie wenn es eine Halbierung des Beitrages geben würde.

Wer allerdings eine hohe Betriebsrente erhält – z. B. mtl. 1.000 Euro – bezahlt für den überschreitenden Betriebsrentenanteil (159,25 Euro in 2020) – den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

Für den kleinen Betriebsrentner zwar schön, allerdings in der Sache nicht systemgerecht. Grund: In der Sparphase wurden Krankenkassenbeiträge (Arbneitnehmerbeitrag) eingespart und in der Leistungsphase keine Beiträge.

Hingegen hatte der sehr gut verdienende Abteilungsleiter (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) keine Sozialversicherungsersparnis in der Sparphase und muss dann bei einer hohen Betriebsrente überdurchschnittlich viel von seiner Betriebsrente noch einmal verbeitragen lassen.

Aus systematischer Betrachtung ist dies nicht gerecht! Erwähnenswert: Natürlich hat der sehr gut verdienende Abteilungsleiter eine erheblich höhere Ersparnis in der Sparphase.

Besonders interessant dürfte wohl weiterhin die Einbindung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bleiben.
Grund: Auch wenn die Berufsunfähigkeit abgesichert wird, besteht Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber (nach § 1a Abs. 1a BetrAVG). Wird man nicht berufsunfähig, dann entsteht keine Leistung und somit auch keine Verbeitragung. Wird anteilmäßig die Berufsunfähigkeit integriert (also auch eine Altersrente fällig), dann ist bei keiner Berufsunfähigkeit auch nur die Altersrente teilweise zu verbeitragen.

Gerade die Absicherung der Berufsunfähigkeit und auch die Hinterbliebenenversorgung sind bei fast allen Familien zu gering vorhanden. Dies gilt insbesondere für die Menschen, die ab 1961 geboren sind, bzw. in der Hinterbliebenenversorgung nach 2001 geheiratet hatten (bzw. kein Partner vor 1962 geboren ist). Diese sogenannte „neue Hinterbliebenenversorgung“ ist nicht nur auf 55 % (große Witwenrente), sondern berücksichtigt auch weitere Einkünfte bei dem sogenannten Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 97 SGB VI i. V. mit § 18a SGB IV, § 114 SGB IV).

Zusammenfassend kann man die betriebliche Altersversorgung – insbesondere als Direktversicherung den Arbeitnehmern durchaus empfehlen.


Geladen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss wurden folgende Sachverständige:

Einzelsachverständige:

  • – Dr. Martin #Albrecht, #IGES #Institut GmbH
  • – Prof. Dr. Karl-Jürgen #Biebeck, #Universität #Hamburg

Link zur Sendung in der Mediathek:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404840#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668

Für die betriebliche Altersversorgung Veränderung der Verbeitragung ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Rentenberater-Renten-Experte.de - bAV-Experte.de Werner Hoffmann
Rentenberater-Renten-Experte.de – bAV-Experte.de Werner Hoffmann

Rentenalter auf 69 nicht vermeidbar

Die #Anhebung des #Rentenalters auf 69 Jahre wurde hier schon öfters dargestellt.

RentenexperteRentenexperte www.renten-experte.de

Ebenso auch, dass die sogenannte „#doppelte #Haltelinie (Maximalbeitrag: 20%, Rente nach 45 Jahren: 48%) nicht ohne #Steuerfinanzierung bis 2024 haltbar ist.

Die Hauptgründe sind:

1. #Lebenserwartung verlängert sich. Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, muss auch die #Rente über einen längeren Zeitraum gezahlt werden.

2. Die #Geburtenrate mit 1,59 Kindern pro Frau sind deutlich unter der notwendigen Geburtenrate von 2,1 Kindern. Der heutige fehlende Nachwuchs fehlt in 20-25 Jahren an Erwerbstätigen.

Dies war auch vor 20 Jahren nicht anders.

Hierdurch hat sich der heutige #Fachkräftemangel ergeben.

Die #Zuwanderung konnte diesem Problem nur teilweise entgegenwirken.

Eine vollständige Lösung dieses #Fachkräftemangel-Problems wäre nur dann möglich, wenn die Zuwanderung jährlich bei ca. 260.000 Liegen würde.

3. Aufgrund dieser #demographischen #Entwickling wird das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern zugunsten der #Rentner ansteigen.

Da die heutigen Renten aus heute eingezahlten Renten finanziert wird (#Umlagesystem), müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Renten gesenkt werden.

Das Verhältnis Beiträge zu Rente ergibt sich aus §68 SGB VI. Dort wird in §68 Abs. 4 der #Nachhaltigkeitsfaktor berechnet.

Würde man die Zeit einfach um ca. 30 Jahre nach vorne drehen (also die Bevölkerung einfach 30 Jahre älter machen), dann ergibt sich eine Reduzierung der #Arbeitnehmer und eine weitere Erhöhung der #Rentneranzahl.

Die Rentneranzahl würde durch:

– die geburtenstarken Jahrgänge (1958-1975)

– und durch eine längere Lebenserwartung

überproportional ansteigen.

Berücksichtigt man diese Faktoren bei dem Nachhaltigkeitsfaktor, dann ergibt sich eine Absenkung der Rente nach 45 Jahren auf ca. 37-42%.

#Bevölkerungsentwicklung, #Zuwanderung, #Geburtenrate, #Erwerbsquote nehmen also direkten Einfluss auf die Rentenhöhe.

Die Hochrechnung von 37-42% unterstellt die verschiedenen Einflussfaktoren. Der #Wissenschaftler #Axel #Börsch-#Supan vom Max-Planck-Institut kommt im Übrigen auf ca. 42%. Link—> https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/grundrente-experte-kritisiert-spd-plaene-staat-hat-kein-geld-zu-verschenken_id_10840681.html

Sehr deutlich wird hier – trotz einer Prognoseschwankung von 5% (37-42%), dass die private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung unumgänglich ist.

Welche Form der Vorsorge passt, muss individuell ermittelt werden und ist sehr davon abhängig, wann jemand in Rente geht, also wie sich das Alter der Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt auch zusammensetzt.

Beispiel:

Würde ein heute 30 Jähriger bei der Altersversorgung auf die Vermietung von Objekten setzen, dann wäre dies der falsche Weg!

Gründe:

1. Immobilien altern und müssten dann später laufend renoviert werden.

2. Die Mietibjekte müssten auch im Alter verwaltet werden (Mietabrechnung, Neuvermietung, Mietausfallrisiko etc.)

3. Die Bevölkerung wird kleiner. Damit sinkt die Nachfrage (derzeit 40 Mio. Wohnimmobilien, in 25 Jahren ca. 32 Mio.)

4. Mitentscheidend ist der Standort einer Immobilie (Region und Lage). Durch die Digitalisierung, autonomes Fahren wird sich der Bedarf durch veränderte Lebensgewohnheiten verändern. Inwieweit Großstädte, Ballungszentren und Universitätsstädte weiter diesen Bedarf an Wohnimmobilien haben, kann durchaus bezweifelt werden.

Grundsätzlich sollte die Altersversorgung so aufgebaut sein, dass

– zu Beginn der Rente eine lebenslang garantierte Rente gezahlt wird und

– bis zum Rentenbeginn auch bei Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt wird und

– bei Berufsunfähigkeit der Sparvorgang bis zur Rente finanziert wird und

– auch die Hinterbliebenenversorgung garantiert ist.

Nicht zu vergessen ist bei der Höhe der Altersversorgung der evtl. #Pflegefall, der mtl. ca 2.000 Euro Eigenkosten heute veranschlagt wird.

Notfallordner – Als Vorsorge unverzichtbar

Der Notfallordner ist für jeden Menschen ab 18 Jahren wichtig.

Notfallordner

Der Notfallordner – Vorsorgeordner –

Ab 27 € mit 140 Seiten Know-How in 90 verschiedenen Versionen, da nicht immer ein Standard passt.


MIT EINEM GRIFF haben die Angehörigen alle Unterlagen parat.

#Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht, #Patientenverfügung, #Testament, #Betreuungsverfügung sowie die #Checklisten und #Formulare

Über 90 Spezialversionen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen
Der #Notfallordner ist in der „Privatversion“ für 27 € (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand) erhältlich.

Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.

Notfallordner
Notfallordner


Link zum Notfallordner PRIVAT: www.notfallordner-vorsorgeordner.deDer

Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.


Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm
– PP-Kunststoffordner
– 2-Ringmechanik mit Niederhalter
– Einstecktaschen an Innenseiten

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.


So müssen beispielsweise #Beamte und #Pensionäre beamtenrechtliche #Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei #Selbstständigen, #Freiberuflern, #Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der #Handwerker sind bei einem #Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der #Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen #Handwerkergruppen (Anlage A) …

Bestell-Link: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

#Extrarente – #Verbraucherzentrale irrt sich wieder einmal

Extrarente – Vorschlag der Verbraucherzentrale ist nicht praxistauglich!

Die Forderung der #Verbraucherzentrale eine Extrarente einzuführen, basiert auf der Idee, dass jeder #Arbeitnehmer einen Betrag von seinem Gehalt abziehen lässt und dieser Betrag dann in einem #Sparvertrag angespart werden muss (opting Out).

bAV-Experte.de Geld sparen
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Der Sparbetrag soll also automatisch einbehalten werden und von dem #Arbeitgeber auf ein Sparprodukt eingezahlt werden, dass unter öffentlich-rechtlicher Beaufsichtigung besteht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer dies auch abwählen oder den Sparbetrag jederzeit ändern.Am Ende wird das Kapital in der Rentenphase ausgezahlt.Auf den ersten Blick hört sich die Idee sehr gut an.

Allerdings bei genauerer #Betrachtung ist es völlig #praxisfremd.

Gründe:

  1. Zunächst einmal wäre der Arbeitgeber damit belastet. Der Arbeitgeber müsste jederzeit die Sparraten anpassen und dies auch aufgrund des #Nachweisgesetzes dokumentieren. Wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bereiche betroffen wären, dann müsste der #Arbeitgeber dies auch im #Lohnkonto und in den #Entgeltunterlagen festhalten.

2. Die Gelder sollen in Fonds gelegt werden. Es besteht hier durch keinerlei Garantie einer Rente für später.
Beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es beim so genannten #Sozialpartnermodell auch keine Garantie, allerdings wird das Geld hier aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PFAV) angelegt, wodurch eine indirekte Garantie vorhanden ist.

In der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung (die es neben dem #Sozialpartnermodell gibt) ist eine Garantie in Form einer Leistungszusage vorhanden, wodurch eine #lebenslange #Rente gezahlt werden muss.

Betriebliche Altersversorgung bAV-Experte.de
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3. Ebenso ist in dem Modell #Extrarente keine lebenslange Zahlung garantiert. Ist das Sparbuch verbraucht, dann gibt es eben keine Zahlungen mehr.

4. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens invalide und kann zumindest zeitweise nicht mehr arbeiten.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit/Invalidität wird bei diesem Produkt überhaupt nicht vorhanden sein.

Bei Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit müsste der Sparplan abgebrochen werden und die komplette Altersvorsorgeplanung wäre dahin.

In der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) ist die Absicherung der #Berufsunfähigkeit möglich.

5. Auch die Absicherung der #Hinterbliebenenversorgung wird in diesem Modell überhaupt nicht berücksichtigt.

6. Je nachdem wie die Aufsicht des Modells #Extrarente geplant wäre, hätte der Staat auch darauf Zugriff und könnte Gelder für sich abzweigen.

7. Vor einigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale schon einmal ein Riester Produkt empfohlen, das in einem Fonds das Geld anlegt.

Nachdem dann im Jahr 2008 die Aktien nach unten gerutscht sind, mussten die Gelder bei diesem Riester Produkt aus dem vor in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.

Konsequenz daraus ist, dass wenn öfters größere Schwankungen sind, das Geld umgeschichtet werden muss, damit am Ende ein Mindestbetrag (in Höhe der Einzahlungen) entsteht.

Dieses damals empfohlene Riesterprodukt (Union Investment) hatte erhebliche Verluste dadurch erzielt.

Es ist ein #Armutszeugnis, wenn die #Verbraucherzentrale Produktlösungen empfiehlt, die für viele Menschen keinerlei Absicherung bietet, sondern immer wieder nur #Fonds empfiehlt, die das #Risiko auf den Verbraucher überträgt und wesentliche Bereiche – wie #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #lebenslange #Rentenzahlung – außer Acht lässt.

Im besten Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale eine #selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dabei wird aber völlig vergessen, dass die #Selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich über einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz und auch eine Leistungsdauer vorsieht.

Wer also eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt die Rente maximal bis 65/67 und anschließend keine Leistung mehr.

Wenn diese Person dann kein Geld fürs Alter angespart hat (weil eben während der Berufsunfähigkeit kein Geld zum ansparen vorhanden war), wird dann eben ein Fall fürs Sozialamt oder bekommt eine Minirente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fatal, was #Verbraucherzentralen so zum Teil alles anbieten und eben nicht die tatsächliche Lebenssituation berücksichtigen.

Für die Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollte eben ein gesetzlicher Mindestausbildungsstand festgelegt werden.

Leider gibt es hier zu derzeit noch keinerlei Vorschriften.

Wer über die #Altersversorgung, #Berufsunfähigkeitsvorsorge und #Hinterbliebenenversorgung berät sollte umfangreiche Kenntnisse vorweisen. Diese sind mindestens

– in der gesetzlichen Rentenversicherung: Theoretischer Sachkundenachweis Rentenberater

– in der betrieblichen Altersversorgung bAV:Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) oder adäquate Aus- und Weiterbildung

– Generationenberater (Pflegeversicherung, Erbrecht etc)

– Kenntnisse in der Privaten Altersversorgung: Fachmann/-Frau für Finanzen und Personenversicherung (Versicherungsfachmann/-Frau bzw. Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzen)

Unter diesem Standard sind Berater oft aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht geeignet.

Wer nur einzelne Teile beherrscht, wird nie die Überschneidungen und die Möglichkeiten aller Bereiche miteinander Fall knüpfen können.

Wenn der Gesetzgeber schon für die Privatwirtschaft Mindestanforderungen festlegt, dann sollten diese Standards auch für #Verbraucherzentralen gelten,damit unsinnige Modelle wie die Extrarente entweder nicht mehr nach populären Stil ohne genaues Durchdenken publiziert werden.

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

Hier noch ein interessanter Link zur #Extrarente—> https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=393536&cHash=12b28c7c41d7a0c5b8e748e29703312c

Schöne Ostern – Vielleicht einfach mal Zeit für wichtige Dinge zu nehmen oder einfach mal relaxen.

Wir wünschen allen Usern ein ruhiges, erholsames Ostern.

Das Wetter ist ja wunderschön und es werden die heißesten Ostertage in den letzten 30 Jahren.

An Ostern kann man bei diesem Wetter natürlich richtig schön relaxen oder auch einmal die liegen gebliebenen Arbeiten an einem Tag erledigen.

Gerade weil man Zeit zum relaxen und auch zum nachdenken hat, möchten wir Sie auf eine wichtige Angelegenheit hinweisen, die man gerne immer wieder aufschiebt.

Notfallordner Privatversion – Preis: 27 €
(inkl. MWSt zzgl. Verpackung und Versand),
140 Seiten Inhalt im extra breiten Format-
Über 90 Spezialversionen

Ab dem 18. vollendeten Lebensjahr dringend notwendig und viele schieben es bis zum 75. Geburtstag auf.

Die Angelegenheit um die es geht, ist die rechtliche Vorsorge, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall , notwendig ist.

Wer durch einen Unfall oder durch eine Krankheit geschäftsunfähig wird, benötigt eine Person, die für einen handelt. Wurde keine Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht erstellt, wird vom Betreuungsgericht eine Person festgelegt.

Dies muss nicht der Ehegatte oder die Kinder sein. Und auch bei Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Auch dies müssen nicht die Eltern sein.

Wenn das Betreuungsgericht einen Angehörigen bestellt, dann muss der bestellte Angehörige jährlich eine Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen. Hier sind dann die Einnahmen und die Ausgaben analog einer Einnahme-Überschussrechnung aufzulisten. Auch die Belege müssen hierbei aufbewahrt werden.

Das Betreuungsgericht kann jedoch auch einen Berufsbetreuer festlegen, der dann autark – ohne Einflussnahme von Angehörigen – alles entscheidet!

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Angehörige evtl. ein Eigeninteresse verfolgt. Was dies genau bedeutet, wird an zwei Beispielen deutlich:

Tobias S. (23 Jahre) – Name verändert – hatte sich mit 23 Jahren sich eine Eigentumswohnung und einen PKW gekauft. Bei der Eigentumswohnung hatten die Eltern etwas Eigenkapital über eine Schenkung dazugegeben. Beim Auto-Leasingvertrag haben die Eltern als Bürgen unterschrieben.

Als Tobias S. mit seinem PKW an der Tankstelle tankte, wurde ihm plötzlich schwindelig und er wurde bewusstlos. Diagnose im Krankenhaus: Gehirnaneurysma.
Meist zeigt sich ein Aneurysma im Kopf, wenn es platzt und eine Gehirnblutung verursacht. Dies kann zu Symptomen wie bei einem Schlaganfall führen und erfordert rasche Behandlung. 
Aufgrund des Gehirnaneurysma war er 4 Monate im Koma war er anschließend geistig behindert.

Eine Generalvollmacht war noch nicht vorhanden. Als die Eltern die Betreuung für Ihren Sohn beim Betreuungsgericht bestellen wollten, hatte das Betreuungsgericht dies abgelehnt und einen Berufsbetreuer eingesetzt.

Tobias „. wurde in ein Pflegeheim durch den Betreuer eingewiesen; 50 km von den Eltern entfernt.

Hätte Tobias S. eine Generalvollmacht erstellt, hätten die Eltern ihren Sohn betreuen können. In diesem Fall wäre eine notarielle Generalvollmacht notwendig gewesen.

Thomas K. und seine Ehefrau hatten ebenfalls keine Generalvollmacht und auch kein Testament.

Durch einen Verkehrsunfall war Thomas K. zunächst ebenfalls zunächst in einem Koma und ist anschließend nach2 Monaten an den Folgen des Unfalls verstorben.

Auch hier fehlte die Generalvollmacht und das Testament. Während der Geschäftsunfähigkeit von Thomas K. hatte zwar die Ehefrau die Betreuung beantragt, die Bearbeitung hatte sich jedoch bis zum Tode hinausgezögert.

Als die Ehefrau dies bei der Bank erwähnte, wurde sofort die Girokarte gesperrt. Kontobewegungen waren bis zur Vorlage des Erbscheines nicht mehr möglich (Ausnahme: ein Teil der Beerdigungskosten).

Da kein notarielles Testament vorhanden war, musste ein Erbschein beantragt werden. Die Gebühren waren in etwa so hoch, als wenn man ein notarielles Testament erstellt hätte.

Wäre ein notarielles Testament vorhanden gewesen, wäre nur eine Testamentseröffnung notwendig gewesen (Gebühren: ca. 100 €).

Da Thomas K. sich selbst um die Finanzen und viele schriftliche Dinge selbst vorher gekümmert hatte, musste seine Ehefrau zunächst alle notwendigen Unterlagen suchen. Ein Notfallordner war nicht vorhanden.

Ebenso ergaben sich bei der Beantragung der Witwenrente einige Probleme. So waren einige Versicherungszeiten nicht geklärt, so dass die Beantragung der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau schwierig war.

Zusätzlich war durch eine falsche Vertragskonstellation der bestehenden Versicherungsschutz erbschaftsteuerpflichtig.

Wäre Thomas K. Beamter, Pensionär, Arzt, Apotheker, Zahnarzt, Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker gewesen, wären die Probleme bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall noch vielschichtiger gewesen.

Ein allgemeiner Notfallordner oder ein allgemeiner Notfallordner für Selbstständige und Unternehmer wäre hier nur in Auszügen hilfreich. Diese Berufsgruppen benötigen eine spezifische rechtliche Vorsorge und einen speziellen Notfallordner.

Vorsorge durch einen Notfallordner

Eine richtige Vorsorge hätte zwar den Unfall und die Geschäftsunfähigkeit sowie den Tod nicht verhindern können, allerdings wäre vieles einfacher gewesen.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de hilft bei der frühzeitigen Regelung durch Tipps, Formulare, Vordrucke.

Der Notfallordner Privat ist für 27 € (inkl. MWSt, zuzüglich Porto und Versand) für jeden erschwinglich. Über 140 Information sind auf 12 Register vorhanden. Zusätzlich können wichtige Dokumente in Klarsichtfolie im Notfallordner dort hinterlegt werden (z. B. Stammbuch, Heiratsurkunde, Original-Scheidungsurteil).

Notfallordner-Register

Neben dem Notfallordner Privat gibt es noch über 90 Spezialversionen, da viele Berufsgruppen Ergänzungen benötigen. Besonders Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und selbstständige Handwerker benötigen eine erweiterte Spezialversion. Die Spezialversionen haben einen Umfang von ca. 160-180 Seiten.

Die Spezialversionen kosten jeweils 42 € (inkl. MWSt, zuzügl. Verpackung und Versand)

Dokumentenordner

Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.

Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.

So müssen beispielsweise Beamte und Pensionärebeamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.

Notfallkoffer

Notfallordner für Handwerker

In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordnerzusätzlich die Vorschriften der Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.

Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.

So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.

Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.

Link Notfallordner für Handwerker

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bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebliche Altersversorgung
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Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Sind Sozialversicherung oder Privatversicherung besser?

Die Negativzinsen belasten inzwischen auch die deutsche Sozialversicherungen und staatliche Fonds.

So hat die gesetzliche Rentenversicherung im vergangenen Jahr netto 54,5 Millionen Euro verloren.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entstehen hierdurch Negativzinsen.

Diese Negativzinsen sind zwar insgesamt relativ gering, müssen jedoch auch finanziert werden.

Warum diese Negativzinsen so gering sind, liegt am Umlagesystem (eingenommene Beiträge werden fast vollständig wieder direkt für Leistungen ausgegeben).

Im Umlagesystem scheint dies zunächst ein Vorteil zu sein (in Zusammenhang mit dem Niedrigzinsmarkt), allerdings wird auch deutlich, dass die Rücklagen sehr gering sind.

Dies kann bei einer abnehmenden Konjunktur oder bei einem höheren Durchschnittsalter dazu führen, dass zu geringe Rücklagen entweder zu einer Erhöhung des Beitragssatzes oder zu Leistungskürzungen führt.

Gerade ein höheres Durchschnittsalter wird in den kommenden 7-35 Jahren die Sozialsysteme:

– Krankenkasse

– gesetzliche Pflegeversicherung

– gesetzliche Rentenversicherung

erheblich belasten.

Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei rund 45 Jahren.

Aufgrund der geringen Anzahl von Neugeburten (1,59 Kinder pro Frau) wird das Durchschnittsalter weiter steigen. Notwendig wären rund 1/3 mehr Kinder (2,1 Kinder pro Frau).

Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung ständig an. Seit 1910 ist die Lebenserwartung pro Jahr im Durchschnitt um rund 3 Monate pro Jahr angestiegen. Die Lebenserwartung lag 1955 noch bei etwa 64 Jahren (Männer: 64,6 J., Frauen: 68,5 J.).

2020 wird sie bereits bei Männern 79,1 J., bei Frauen bei 73.1 J. liegen.

2040 beträgt die Lebenserwartung etwa 82,1 bzw. 86,6 J.

Ein 60 jähriger erhält derzeit eine Rente über knapp 22Jahren (Frauen ca. 25,2 Jahre).

Als die gesetzliche Rentenversicherung gegründet wurde spielte die Altersrente eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr war die Absicherung der Invalidität im Vordergrund, denn die Lebenserwartung war damals viel Kürzer.

1901 war die Lebenserwartung bei Männern noch bei 44,8 Jahren (Frauen: 48,3 Jahren).

Die zunehmende Lebenserwartung wirkt sich auf die Länge der Leistungsphase erheblich aus.

Zusätzlich wirkt die abnehmende Kinderzahl dann in 20 Jahren aus, denn diese Kinder wären in ca. 20 Jahren die Erwerbstätigen (Beitragszahler).

Diese Trends (mehr Leistungsempfänger, weniger Beitragszahler) wird nicht nur in der Rentenversicherung, sondern zunächst auch in der gesetzlichen Krankenkasse und etwas später in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu enormen Belastung führen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem finanziert.

Hier bezahlen alle Versicherten einen Beitrag, also auch die Rentner.

Dieser Beitrag ist vom Einkommen abhängig.

Rentner bezahlen hierdurch regelmäßig geringere Beiträge.

Die Leistungsausgaben steigen jedoch mit dem höheren Lebensakter an, wie aus der nachfolgenden Grafik erkennbar ist.

Während 54-60 Jährige etwa so viel verbrauchen, wie der Durchschnitt an Krankenkassenbeiträge bezahlt, ist die Leistungsausgabe bei über 60jährigen schon höher.

So sind die Leistungsausgaben bei einem 75-80 jährigen schon etwa 5-Fach so hoch, wie bei einem 25jährigen.

Bei zunehmendem Durchschnittslter wird dies zu überproportional steigendem Beitrag führen.

Pflegepflichtversicherung

Auch hier wird der Leistungsbereich extrem ansteigen.

Deutlich wird dies besonders in ca 20-30 Jahren,wenn die geburtenstarken Jährgänge 75 Plus Jahre alt werden.

Konsequenzen der Absicherung

Sozialversicherungen als Umlagesystem sind sinnvoll und haben sich in den letzten 100 Jahren vielfach bewährt. Zeitweise wurde allerdings die gesetzliche Rentenversicherung als Kapitalansparsystem geführt.

Die Sozialversicherungen haben 2 Weltkriege und auch die Grenzöffnung überstanden. Mit einem Kapitalansparsystem wäre die Öffnung der Grenze für die damaligen DDR-Rentner nicht möglich gewesen. Nur das Umlagesystem machte es möglich, einnehmende Beiträge (der Erwerbstätigen auch aus der damaligen DDR sofort für diese damaligen DDR-Rentner sofort wieder auszugeben.

Allerdings stößt das Umlagesystem auch an seine Grenzen, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern (die keine oder wenig Leistung beziehen) abnimmt.

Dies ist auch der Grund, warum der Staat die Eigenvorsorge fördert. Private Vorsorgesysteme sind regelmäßig als Kapitalansparsystem finanziert.

Geld, das für später angespart wird, kann dann auch später genutzt werden.

Dies gilt für Sparbücher genauso, wie für

– private Rentenversicherung

– Riester

– Rürup

– regelmäßig auch in der betrieblichen Altersversorgung

– und sogar für die private Krankenversicherung oder Private Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung werden beispielsweise je Versicherten-Altersgruppe Beiträge angespart (Altersrückstellungen), die dann für diese Altersgruppe zur Beitragsfinanzierung später im Alter genutzt werden.

Leider gab es hier einzelne Versicherungsgesellschaften, die in der Vergangenheit die Ansparraten zu gering kalkuliert hatten und dann extreme Beitragsanpassungen bei älteren Versicherten vorgenommen hatten.

Es gab aber auch private Krankenversicherungen, die sehr hohe Altersrückstellungen aufgebaut hatten und dann beispielsweise den Beitrag für die 80- und 85-jährigen dann abgesenkt hatten.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben inzwischen 250 Mrd. an Altersrückstellungen aufgebaut.

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen ebenso vorsorgen müssten, dann wären etwa 2.500 Mrd. – also 2,5 Bio. Euro heute schon notwendig.

Das ist die heutige Differenz,die alleine in der Krankenversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht.

Aufgrund des demografischen Wandels (immer mehr ältere im Verhältnis zu jungen Menschen) werden deshalb nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen, sondern etwas zeitlich verzögert die gesetzliche Pflegeversicherung Finanzierungs- und Leistungsprobleme erhalten.

Jeder Bürger ist gut beraten, nicht nur für die Altersversorgung, sondern auch für die Pflege frühzeitig vorzusorgen.

Auch kleine Beträge werden vom Staat gefördert und machen Sinn.

Zwei gute Eigenschaften hat der demografische Wandel:

1. Das Leben ist einmalig und durch die längere Lebenserwartung auch länger.

2. Wer heute in Deutschland Arbeitnehmer ist, hat durchaus die Chance vom Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung zu bekommen, denn der Arbeitskräftemangel wird weiter zunehmen.

Viele Arbeitgeber sind heute auch bereit, die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen.

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U

https://youtu.be/pGG3dk7vJ7U