App zum Notfallordner-Vorsorgeordner /Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung,Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, Testament oder Behindertentestament

Empfehlenswert und kostenfrei – Eine App rund um die Themen 

  • – #Vorsorgevollmacht, 
  • – #Generalvollmacht, 
  • – #Betreuungsverfügung, 
  • – #Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, 
  • – #Testament oder 
  • – #Behindertentestament 


Eine App über den #Notfallordner – demnächst bei:- AppStore

– und Googleplay

http://notfallordner.appyourself.net?

Bürgerversicherung ist perfider Gedanke – Lese hier warum!

#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn

1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.

2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht. Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.

Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).

3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.

Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.

Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.

Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.

Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.

5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
    Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
    Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
    Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
  • Pflegeversicherung:
    Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.

Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:

  • – SPD
  • – Grüne
  • – DieLinke
  • – AFD

Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:

  • – CDU
  • – CSU
  • – FDP

Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Veränderungen der Aufsichtsgesetze und Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) führt nicht nur zur Veränderung der Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze und Verordnungen, sondern auch zu Anpassungen in den Aufsichtsgesetzen und auch Versicherungsvertragsgesetz.

Folgende Aufsichtsgesetze ändern sich:

  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
  • Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
  • Versicherungsvertragsgesetz

die Veränderungen der Aufsichtsgesetze können Sie auf der Internetseite

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html

ansehen und downloaden.

Ebenso finden Sie hier die Veränderungen in den Rechtskreisen von:

  • Steuer
  • Sozialversicherung
  • und Arbeitsrecht.

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – Was verändert sich in welchem Gesetz

#BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was verändert sich in welchem Gesetz?

Für Laien und selbst für BAV-Profis ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Grundlagen im Überblick zu haben. Aus diesem Grund hat sich der gemeinnützige Verein Forum-55plus e.V. dem Thema „Betriebliche Altersversorgung“ gewidmet und wird alle Themen der BAV erläutern.

Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung

Auf der Internetseite http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/gesetzliche-grundlagen-betriebliche-altersversorgung/index.html finden Sie ab sofort alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen, die mit der BAV in Verbindung stehen mit entsprechenden Links zu diesen Gesetzen und Verordnungen.

Mittelfristig werden die Internetseiten auch weiter ausgebaut, so dass auch interessierte Laien die Grundlagen der Altersversorgung besser verstehen.

 

Bürgerversicherung Nr. 9 – Nein Danke

Warum sich immer mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse abwenden wollen und die Bürgerversicherung auf Ablehnung trifft.

Vorab ein wichtiger Hinweis: sollte die Beitragsbemesseungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der Bürgerversicherung wegfallen,:

– wäre der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach oben unbegrenzt

– müssten Rentner einen erheblich höheren Beitrag bezahlen (Wegfall der Krankenversicheung der Rentner)

– die Mieter mit erheblichen Mieterhöhungen rechnen, da die Mieteinkünfte dann auch bei der Betragsberechnung in der Krankenversicherung des Vernieters berücksichtigt werden (ohne Höchstgrenze). Der Vermieter würde dann natürlich diesen Zusatzaufwand an den Mieter umlegen.

Dies wäre zumindest die Auswirkung, wenn die Parteien #SPD, #Grüne, #DieLinke, #AFD ihre Forderung einer Bürgerversicherung umsetzen.

Lediglich die #CDU und #FDP wollen keine #Bürgerversicherung!

————–

Durch die Anhebung der Pflichtgrenze in der #Krankenversicherung konnten sich in den letzten Jahren viele Menschen nicht privat krankenversichert, die dies gerne machen würden. Dies trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner, die in der KVdR #pflichtversichert sind, weil sie ihr Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten verpasst hatten. Menschen, die eine Rente beantragen, haben 3 Minate Zeit sich von der #Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Gründe, warum sich auch ältere Menschen von der Pflichtversicherung befreien lassen möchten, sind vielschichtig:
Der Leistungsaspekt: 

1. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesetzlich zu 95% festgeschrieben und können weiter reduziert werden.

2. Privat Krankenversicherte werden meist besser durchgecheckt und es werden genauere Duagnosen erstellt. Grund ist hier natürlich die Abeechnungsgrundlage.

3. Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten. Zwar gibt es teilweise hierfür andere Medikamente, diese haben jedoch u.U. auch Nebenwirkungen auf andere Medikamente.

4. Der Leistungsumfang ist bei privat Versicherten freier gestaltbar.
Der Beitragsaspekt:

Letztendlich können auch finanzielle Gründe entscheidend sein, sich im Alter für die Private Krankenversicherung zu entscheiden. Beispiele:

1. Bei pflichtversicherten Rentnern in der #KVdR:

Der Beitrag wird aufgrund der Versorgungsrente ermittelt. Hierbei wird neben der eigenen Gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung (BAV) mit dem vollen Beitragssatz berücksichtigt. 

Zusätzlich wird bei Witwen / Witwern auch die Hinterbliebenenversorgung hinzugezogen.

So gibt es eine Reihe von Rentnern, die inzwischen den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen und lediglich einen Minizuscjuss zum Beitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

2. Freiwillig Krankenversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse:

Wer als #Rentner freiwillig in der gesetzlichen #Krankenkasse versichert ist, muss sich bei der Beitragsberechnung nicht nur die Versorgungsbezüge wie der KVdR-Versicherte anrechnen lassen, sondern auch:

– Zinseinkünfte

– Mieteinkünfte

– Rente aus privater #Rentenversicherung 

– Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit )zB auch Photovoltaik-Anlage

Alle Einkünfte werden bis zur Beitragsbemesseungsgrenze berücksichtigt.

Wer sich frühzeitig privat krankenversichert hat hat hier natürlich Vorteile.

Wer dies aufgrund der Zwangs-Pflichtveesicherung nicht könnte, kann durch entsprechende Zusatzversicherungen:

– die Leistungen verbessern und über Anwartschaftsoptionen bei einigen Privatversicherungen (zB: Debeka) die spätere Befreiung von der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbereiten. Hierdurch kann die spätere Risikoprüfung auf „heute“ vorverlegt werden und auch eine Altersrückstellung schön aufgebaut werden. Dies sichert auch einen niedrigeren Beitrag im Alter.

Betriebsrentengesetz – Änderungen zum 1.1.2018

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird zum 1.1.2018 reformiert.

Die Anpassungen im einzelnen:

  • Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Beide Anpassungen sorgen für die größte Reform der betrieblichen Altersversorgung seit 1974.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neue betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt 2), sondern teilweise auch die bisherige betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt-1).

 

Wir haben beide Veränderungen in das bisherige Betriebsrentengesetz eingepflegt und möchten hierdurch zur Klarheit der gesetzlichen Grundlagen beitragen.

Die PDF-Datei können Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/index.html

downloaden.

 

 

#Lebenserwartung – #Deutsche leben länger

Deutsche leben länger und bleiben länger gesundDie #Lebenserwartung hierzulande steigt. Vor allem aber nimmt die Zahl der gesunden Lebensjahre zu. Dies ermittelte der Demograf Roland Rau anhand einer Berechnung für die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer. Die Gründe für diese Entwicklung sieht Rau in einer gesünderen #Lebensweise und im medizinischen #Fortschritt.

Die Menschen in Deutschland haben eine höhere Lebenserwartung. Zudem verbringen sie einen immer größeren Teil ihres Lebens bei guter Gesundheit. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von Roland Rau, der am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock tätig ist. Er hat die Berechnung für „7 Jahre länger“ durchgeführt, eine Initiative des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Raus Analyse zufolge haben 65-jährige Frauen zwischen 2005 und 2013 weitere 2,8 gesunde Lebensjahre hinzugewonnen. Ihre verbleibende #Lebenserwartung nahm währenddessen „nur“ um 0,6 Jahre zu. „Der Anstieg der Lebenserwartung geht nicht einher mit einer längeren Krankheitsphase. Die Menschen bleiben zugleich immer länger gesund“, erläutert Rau. Dies gilt für alle Altersgruppen sowie für Frauen als auch Männer.
Bessere Fitness dank gesünderer Lebensweise
Als eine Ursache der besseren körperlichen Verfassung, in der sich die Menschen befinden, führt Rau die gesündere Lebensweise an. Außerdem leistet der medizinische Fortschritt seinen Beitrag: „Im Untersuchungszeitraum ist beispielsweise die Sterblichkeit in Deutschland aufgrund von Kreislauferkrankungen um knapp 20% gesunken“, erläutert Rau. Er hält einen weitere Zunahme der Lebenserwartung und damit auch weiterer gesunder Lebensjahre für möglich. Als entscheidend sei vor allem ein medizinischer Durchbruch bei der Behandlung von Krebserkrankungen, wie der Demograf unterstreicht. Denn Krebs ist nach Herzinfarkten und anderen kardiovaskulären Krankheiten die zweithäufigste Todesursache.
Zur Berechnung und zur Initiative
Für seine Analyse hat Rau Daten der europäischen Haushaltsbefragung „EU-SILC“ verwendet. Im Rahmen dieser Erhebung werden allein in Deutschland jährlich 14.500 Personen unter anderem zu ihrer Gesundheit befragt. Die Angaben hat der Demograf mit Daten der Human Mortality Database abgeglichen, mit der sich die Lebenserwartung für einzelne Jahrgänge berechnen lässt. Die aktuellsten Zahlen sind von 2013.
Die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer will das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Menschen immer älter werden und länger fit bleiben. Studien zufolge unterschätzen die meisten Deutschen ihre Lebenserwartung und haben häufig ein negatives Bild vom Alter. (tk)
http://www.asscompact.de/nachrichten/deutsche-leben-länger-und-bleiben-immer-länger-gesund

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem sei, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.

Gesetzliche Rente wird zu BRUTTO!

#BAV – #Betriebliche #Altersversorgung – Ein wichtiger Überblick
Sehr oft wird übersehen dass die #Altersversorgung durch die #gesetzliche #Rentenversicherung (#GRV) eine #Bruttorente ist, von der noch:

– Krankenversicherung

– Pflegeversicherung

– Einkommensteuer

– Solidaritätsbeitrag

– Kirchensteuer

abgezogen werden muss.

Für vorhandene Rentner ist die Steuer noch sehr gering, da früher nur ein Teil bei der Steuerberechnung berücksichtigt wurde.

Wer 2005 eine Rente von zB 1.200 Euro Monatsrente erhielt musste nur 50% der Rente als Einkünfte dich anrechnen lassen § 22 1 a) aa) EStG.

Wer 2022 in Rente geht, muss sich schon 82% anrechnen lassen.

Bei Rentenbeginn 2040 sind 100% steuerpflichtig.

Dies liegt an der Umstellung von vorgelagerte in nachgelagerten Besteuerung. Seit 2005 werden die Beiträge zur GRV auch bei den Sonderausgaben besser berücksichtigt, mit der Auswirkung, dass die Steuerbelastung hierdurch gesunken ist.

Allerdings hat fast kein Versicherter die Steuerersparnis auf die Seite gelegt.

Da die gesetzliche Rente hierdurch NETTO kleiner wird, ist es sinnvoll zusätzlich Geld für die zusätzliche Altersversorgung anzusparen.

Einen Überblick der Möglichkeiten findet man im Blog vom Forum-55plus

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/06/02/bav-betriebliche-altersversorgung-ein-ueberblick/

Ablauf von Lebensversicherung

Aufgepasst: Neue Steuerregeln für #LebensversicherungenVersicherungsvermittler sind nicht zu beneiden. 

Neben den gravierenden Änderungen, die die nationale Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD mit sich bringt, müssen sie auch Neuerungen bei der Besteuerung von Lebenspolicen beachten. 

Im Moment ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass erboste Kunden mit einem Steuerbescheid in der Hand bei ihrem Versicherungsvermittler erscheinen und sich über mickrige Auszahlungen aus ihren Lebenspolicen beschweren. 

Das könnte sich aber bald ändern. Denn: 

Seit 2017 gelten neue Regeln für die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die einen Risiko- oder Todesfall in ausreichendem Maß abdecken müssen.

Für das Verständnis der Änderungen ist ein Blick auf die alten Vorschriften hilfreich: Bei Policen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen worden sind, entfällt bei Einmalauszahlungen die Besteuerung der Erträge. Der Fiskus geht leer aus, sofern die Verträge mindestens zwölf Jahre lang gelaufen sind. 

2004 entschloss sich der Staat zu einer Änderung der Regeln.
Nur die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei
Seitdem dürfen Kunden bei Einmalauszahlungen aus Policen, die ab Januar 2005 abgeschlossen worden sind, nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nur noch die Hälfte der Erträge steuerfrei vereinnahmen.

Die ersten Policen haben diese Frist 2017 erreicht. Die zweite Bedingung für den Steuervorteil: 

Der Versicherte muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind. Bei nach 2012 abgeschlossenen Verträgen müssen Kunden sogar das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Diese im laufenden Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommenden Regeln führen ferner dazu, dass der Versicherer zunächst einmal die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 26,375 Prozent auf die vollen Erträge einbehält. Gegebenenfalls fällt zusätzlich noch Kirchensteuer an.

Regelung in § 20 Einkommenssteuergesetz
Dies ergibt sich aus § 20 Einkommenssteuergesetz, der vorsieht, dass Kapitalerträge – auch solche aus Versicherungen – mit der Abgeltungsteuer belegt werden. 

Der Versicherer muss die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen, weil der Gesetzgeber sichergehen will, dass Versicherungserlöse nicht unbesteuert bleiben.

Um in den Genuss der Steuerbefreiung für die Hälfte der Erträge zu kommen, muss der Kunde in seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Summen vom Finanzamt zurückfordern. Das dürfte bei einigen Versicherungsnehmern zu Überraschungen führen. Denn viele werden weniger als die erwartete Hälfte der abgeführten Beträge zurückerhalten. 

Der Grund: Der Fiskus setzt hier nicht die Abgeltungsteuer an, sondern den individuellen Einkommensteuersatz. Dieser wiederum ist von den Einkünften des Steuerzahlers abhängig und damit umso höher, je mehr eine Person verdient.

Beispielrechnung

Ein Beispiel verdeutlicht es: Der Ertrag aus einer Lebensversicherung beträgt 10.000 Euro. Der Versicherer leitet zunächst einmal 2.637,50 Euro an den Fiskus weiter. Fordert ein gut verdienender Versicherungsnehmer mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Hälfte vom Finanzamt zurück, so muss er – eingeschlossen des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent – tatsächlich 2.215,50 Euro zahlen. Damit liegt er deutlich über den erwarteten 1.318,75 Euro. Das Finanzamt wird dem Anleger demnach nur 422 Euro erstatten. Anders bei einem Geringverdiener mit einem Steuersatz von 12,6 Prozent, der mit Solidaritätszuschlag nur 664,65 Euro zahlen muss. Dieser bekommt vom Fiskus 1.972,85 Euro zurück.

Ein zusätzliches Problem ist die Progression: Die ausgezahlte Versicherungssumme erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit den Steuersatz. Manche Versicherungsnehmer werden auch aus diesem Grund weniger als erwartet vom Finanzamt zurückerhalten.