Seit Jahrzehnten ist die Debeka Krankenversicherung die führende Wachstumsmaschine
Woran liegt es, dass die Debeka Krankenversicherung aG seit Jahrzehnten überdurchschnittlich wächst?
Krankenversicherung – #PKV: Wer die meisten #Vollversicherten hinzugewann
private #Krankenversicherung
Der Bestand an Vollversicherungen stagniert in der Privaten Krankenversicherung (PKV). So schafften es nur 14 von 33 Unternehmen in 2022, Kunden in der Vollversicherung hinzuzugewinnen. Versicherugsbote zeigt in seiner neuen Bildstrecke, wem dies am besten gelang.
Und trotzdem gibt es einzelne Private Aktankenvwesichrrungen, die jedes Jahr Netto beständig wachsen.
Auch im letzten Jahr ist die #debeka um 13.158 Vollversicherte gewachsen.
Das Erfolgsrezept ist sicherlich auch, dass die Debeka Krankenversicherung durch die Unternehmensform
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) einen genossenschaftlichen Charakter hat
im Gesamtkonzern mit der Debeka Lebensversicherung a.G.mit rund 10 Tochtergesellschaften unabhängig von externen Aktionären handeln kann
weiter auf Personalausbau setzt.
Neben dem Personalausbau im Außendienst und in der IT setzt die Debeka auch auf Auszubildende und Dualstudenten und ist innerhalb der Branche der führende Ausbildungsbetrieb.
Bitte unterstützt unseren nachfolgenden Aufruf für #Impfpatenschaften! Jede #Spende hilft – und das Teilen des Aufrufs auch.
Wenn der Impftermin ansteht, brauchen viele #Seniorinnen und #Senioren Transport und Begleitung.
Helfen Sie mit und übernehmen Sie mit jeweils 50 € #Rotary-Impfpatenschaften: damit wird jeweils eine Person vom #Stuttgarter #Fahrdienstleister Quadriga abgeholt, begleitet und wieder nach Hause gebracht. Die Fahrer schauen, ob alle Unterlagen dabei sind, helfen vor Ort als Begleitperson und fahren in einem professionell desinfizierten Fahrzeug.
Bitte spenden Sie auf das Konto der #Rotary #Stiftung #Stuttgart: https://lnkd.in/dXRif94
Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.
Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.
Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.
Sachthemen über viele unterschiedliche Themen
Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.
Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.
Was passiert eigentlich mit dem Unternehmen, wenn dem Inhaber/Gesellschafter etwas zustößt?
Der Jurist sagt: „Das kommt darauf an…“
Prinzipiell ist dies von der Unternehmensform und auch von dem Ereignis abhängig.
Beim Ereignis ist zwischen einer Geschäftsunfähigkeit und dem Todesfall zu unterscheiden.
Bei Geschäftsunfähigkeit des Inhabers oder Unternehmers
Ist der Inhaber bzw. Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig, dann gilt noch nicht das Erbrecht. Der Inhaber bzw. Unternehmer ist allerdings nicht in der Lage zu entscheiden.
So kann der Inhaber bzw. Unternehmer selbst keine
– Banküberweisungen
– Personalentscheidungen
– Kündigungen von Miet- oder Leasingverträge
vornehmen.
Auch eine Bankvollmacht für Ehegatten oder Mutarbeiter sind oft wertlos.
Grund: Wenn ein Inhaber bzw. Unternehmer geschäftsunfähig ist, dann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer festgelegt wird.
Der Betreuer hat sich so zu verhalten, dass er eine Risikominimierung einhält und das Vermögen schützt.
Prinzipiell zwar sinnvoll, steht aber auch zum Widerspruch zur Führung eines Unternehmens.
Eine General- und Vorsorgevollmacht ist besonders auch für Inhaber bzw. Unternehmer wichtig
Besteht eine General- und Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person für die geschäftsunfähige Person Entscheidungen treffen. In diesem Fall wird das Betreuungsgericht regelmäßig keinen Betreuer bestellen, es sei denn dass:
– der Betreuer ungeeignet ist und dies von einer anderen Person angezweifelt wird
– die General- Vorsorgevollmacht gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.
Eine Generalvollmacht kann theoretisch selbst ohne Anwalt oder Notar verfasst werden. Ratsam ist dies jedoch nicht.
In bestimmten Fällen muss die Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht zwingend beim Notar beurkundet werden.
Sollen durch die General- und Vorsorgevollmacht Bereiche beeinflusst werden, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist, dann ist sich eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht notwendig.
Beispiele:
– Notarielle Grundstücksgeschäfte, Niesbrauch (§311 b BGB).
– Veränderungen im Grundbuch
– Firmengründungen und Veränderungen von Firmen, für die eine notarielle Beurkundung notwendig ist bzw. war.
Ohne eine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter nicht dauerhaft aktiv tätig sein. Selbst für kurzfristig notwendige Entscheidungen müsste dann für diese o.g. Bereiche ein Bevollmächtigter beim Gericht bestellt werden,
Dies kann ein Unternehmen durchaus ruinieren, zumindest jedoch in extreme Entscheidungsengpässe bringen.
Beispiel: Eine GmbH muss eine Gesellschafterversammlung aufgrund einer Kreditaufnahme oder der Veränderung der Versorgung durchführen. Wenn keine notariell beurkundete Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht für eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, muss ein Betreuer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen (Ausnahme: Notarielle Regelungen waren schon bei der notariellen Beurkundung im Vorfeld vorhanden).
Wie hinderlich dies im Unternehmen ist, weiß jeder Unternehmer, der schon mal schnell eine Adhoc-Versammlung durchführen musste.
Übrigens: Wer als Betreuer tätig ist muss sich durch etwa 50 verschiedene gesetzliche Regelungen orientieren und einhalten.
Bei der Betreuungsvollmacht muss der Betreuer auch jährlich eine Einnahme-/Überschussrechnung inkl. Vermögensveränderungsbilanz und Belege dem Betreuungsgericht vorlegen. Auf Belege kann das Gericht zwar verzichten, allerdings ist dies im Zweifel problematisch.
Beispiel: Auszahlung einer Unfallversicherung bei Invalidität.
Besteht für Person A eine Unfallversicherung, wird wird diese in den meisten Fällen auch an A ausgezahlt. Ein Betreuer darf diese Leistung nur für A ausgeben, nicht einmal für die Familie und auch nicht um einen Hauskredit abzubezahlen. Wurde eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht entsprechend angefasst, kann der Bevollmächtigte die Versicherungsleistung auch anderweitig nutzen. Hierzu sind in der General- und Vorsorgevollmacht entsprechende Passagen notwendig (z.B. auch Insichgeschäft (§ 181 BGB).
Welche Folgen entstehen im Todesfall des Inhabers / Unternehmers?
Mindestens ebenso gravierend können die Folgen sein, wenn ein Gesellschafter verstirbt, ohne zuvor seine Nachfolge geplant zu haben:
Denn wer ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt, was oftmals den Eintritt von hierfür eher ungeeigneten Personen (z.B. minderjährigen Kindern) in die Gesellschaft nach sich zieht.
Dass auch dies den Bestand eines Unternehmens auf Dauer gefährden kann, liegt auf der Hand.
Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments, mit dem die Nachfolge in sinnvolle Bahnen gelenkt wird, ist daher unbedingt anzuraten.
Oftmals sind die testamentarischen Verfügungen auch mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in Einklang zu bringen, die zumeist Vorgaben für die Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen machen.
Die fachkundige Beratung über alle Entscheidungskreise können Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt bieten.
Hierbei sind Fachanwälte für
– Erbrecht
– Gesellschaftsrecht
– Steuerrecht
sinnvolle Ansprechpartner. Wenn es nur um das Steuerrecht geht, kann der Steuerberater ebenfalls hilfreich sein.
In den Bereichen betriebliche Altersversorgung bietet sich die Unterstützung durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung an.
In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre die Unterstützung durch einen Rentenberater hilfreich.
Erst nach der Klärung aller o.g. Punkte sollte ein notariell beurkundetes Testament erstellt werden.
Jeder Bereich macht spezielles Knowhow erforderlich, das eine einzelne Person meist nicht leisten kann.
So darf der Notar keine Auskünfte über Steuern oder Sozialversicherung erteilen und kann wahrscheinlich keine Auskünfte über die Auswirkung einer Pensionszusage im Todesfall erteilen.
Ein passendes Testament erhalten Sie bei Ihrem Notar.
Ein selbst geschriebenes Testament oder nur vom Anwalt verfasstes Testament ist oft teurer, als das Testament am Ende noch beurkunden zu lassen.
Wurde ein Testament nicht vom Notar beurkundet, dann ist im Todesfall ein Erbschein notwendig. Die Gebühren sind beim Erbschein in gleicher Höhe, als wenn man zu diesem Zeitpunkt ein Testament erstellen würde.
Wurde ein notarielles Testament beurkundet, ist im Todesfall nur die Testamentseröffnung notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet einmalig 100 Euro (Stand: 1.1.2021).
Muss ein Erbschein beantragt werden, können erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen, denn beim Erbschein ist der Prüfungsaufwand höher.
Minderjährige Kinder und das Erbe vom Inhaber / Unternehmer
Verstirbt der Inhaber / Unternehmer und es sind minderjährige Kinder oder Behinderte erbberechtigt, dann sind hierbei Besonderheiten zu beachten.
Erben minderjährige Kinder, dann wird das Erbe von einem Vormund, den das Vormundschaftsgericht festlegt, verwaltet.
Da der überlebende Ehepartner ebenfalls erbt, steht der Ehepartner im Interessenkonflikt, wenn der überlebende Ehepartner das Erbe der minderjährigen Kinder verwaltet.
Hilfreich kann hier eine Sorgerechtsverfügung bzw. Die Anordnung eines Testamentvollstreckers sein, die auch vom Notar beurkundet werden sollte (beim Testament). Hier kann dann festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner das Erbe der Kinder verwaltet. Ebenso kann auch vom Erblasser festgelegt werden, wie lange das Erbe verwaltet werden soll.
Wurden keine Regelungen bei dem Vorhandensein von minderjährigen Kindern getroffen, dann müsste zwangsweise auch der Vormund zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden. Auch die Verwendung des Jahresüberschusses oder eines Verlusts sind dann dem Vormund mitzuteilen und – je nach Gesellschaftervertrages mit mitbestimmungspflichtig.
Bei behinderten Kindern, die nicht geschäftsfähig sind, ist die Problematik noch über das 18. vollendete Lebensjahr vorhanden. Hier kann ein Behindertentestament oder bei Kapitalgesellschaften eine Ergänzung des Gesellschaftervertrages hilfreich sein.
Die ideale Vorbereitung vor den Terminen Anwalt, Notar etc.
Um sich gut vorzubereiten und offene Fragen überhaupt zu kennen und dann anzusprechen, machen zunächst erforderlich eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Hilfreich ist hier der Notfallordner in einer der Spezialversionen.
Je nach Unternehmensform oder auch nach Branche bietet der entsprechende Notfallordner grundlegende Hilfe.
Immer wieder ist in diversen Medien zu lesen, dass den Notfallordner ein Herr Sa.. „erfunden“ hat. Diese Aussage ist nicht richtig.
Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.
Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.
Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.
Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.
So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.
Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:
Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
Generationenberater (IHK)
Fachwirt f. Marketing
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.
Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.
Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten. Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.
Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.
Die Gründe: Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.
Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner
– Notfallordner für Angestellte / Rentner
– Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
– Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
– Notfallordner für Selbstständige
– Notfallordner für Unternehmer
– 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
– Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
– Notfallordner für Architekten
Beispiele: Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.
Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.
Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.
Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.
Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
#Notfallordner #Vorsorgeordner
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung
Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.
Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“
Wie hoch ist die Inzidenz?
Besteht Schulpflicht?
Wie lange darf ich außer Haus?
Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?
Z.B.
Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs
Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?
Ausgabgsbeschränkungen
Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?
Maskenpflicht
Körpernahe Dienstleistungen
Wann darf wo eingekauft werden?
Die App gibt es als Android- und als Applesoftware
Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.
Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.
Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.
Besonders dann, wenn
– eine Firma vorhanden ist
– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)
ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.
Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.
Corona #Beiträge zur #Handwerkerrentenversicherung aussetzen in #Gesetzliche #Rentenversicherung
Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung #versicherungspflichtig sind, können ihre Beitragszahlung bis Ende Oktober 2020 aussetzen, wenn sie durch die #Corona-#Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Handwerker und andere #Selbstständige, die in der gesetzlichen #Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, also in der Regel über die #Handwerkerrentenversicherung, und durch die Corona Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen.
Ein formloser Antrag genügt. Darauf weist die #Deutsche #Rentenversicherung hin. Das gelte auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung auf Raten gezahlt werden.
Betroffene könnten sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie an ihren Rentenversicherungsträger wenden und formlos eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.
WICHTIGER HINWEIS —>
Selbstständige sollten über einen speziellen #Notfallordner
für den Fall der #Geschäftsunfähigkeit und dem #Todesfall alle wichtigen Unterlagen, Kontaktdaten und Notfallpläne und Vorsorgeunterlagen, z.B.
#Generalvollmacht
#Vorsorgevollmacht
#Betreuungsverfügung
#Unternehmervollmacht speziell für Ihren Branchenbetrieb
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
etc geordnet haben.
Wichtig ist hierbei, dass die Angaben, Dokumente und Checklisten nicht im PC sind, sondern auch auf Papier in einem Ordner, so dass Angehörige sich gut zurecht finden.
Den #Notfallordner-#Vorsorgeordner gibt es in über 90 Variationen. Grund: Ein Notfallordner muss spezielle Regelungen enthalten. So unterscheidet sich ein Notfallordner beispielsweise bei:
Wer ein Produkt herstellt und verkauft, muss schon bei der Materialauswahl vorsichtig sein. Bestimmte #Materialien können nicht nur #Weichmacher enthalten, sondern auch #Krebs verursachen. So weiß man seit vielen Jahren, dass #Asbest im Baustoffbereich #Lungenkrebs verursacht. Auch in #Stoffen können einzelne Fasern durch das ein- und ausatmen in die #Atemwege und somit in die Lunge gelangen und dann auch zu Krebs führen.
Wer eine Personengesellschaft führt, haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) ist die Haftung auf das Stammkapital begrenzt.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall – neben der geeigneten Stoffauswahl – auch eine #Betriebshaftpflichtversicherung / #Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
PRODUKTBEZEICHNUNG:
Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt #Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten.
Um die Produkte problemlos zu verkaufen oder zu spenden, sollten sie vor allem auf die richtige Bezeichnung achten.
Je mehr sich die Auffassung verbreitet, dass auch einfache Masken die Verbreitung des #Coronavirus bremsen können, gibt es immer mehr Firmen oder Solo-Selbstständige, die dazu übergegangen sind, Stoffmasken zu nähen.
Sie tun dies, um in der Coronakrise über die Runden zu kommen oder aus purer Hilfsbereitschaft.
So sinnvoll ihr Engagement ist, müssen sie trotzdem vorsichtig sein, dass es ihnen nicht teuer zu stehen kommt.
Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die #Stoffmasken als #Mundschutz oder #Atemschutz anzubieten.
Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die #Medizinprodukten vorbehalten ist, also #Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben.
Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so.
„Schutz“ muss raus Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski.
Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein.
Werner Hoffmann Fachwirt für Marketing (AKAD) Versicherungskaufmann Tel 07156 967 1900