Hass im Netz muss angezeigt werden

Wozu Hass im Netz führt, konnte jeder User schon erleben.

Die Anfeindungen führen zunächst zu weiteren Verbalen Steigerungen über Morddrohungen bis zu Mordanschläge oder gar zum Mord.

Umso wichtiger ist die frühzeitige Anzeige von Drohungen.

Hasspostings bei der Polizei anzeigen, damit Verantwortliche sich verantworten müssen und Plattformen den Druck spüren.

Das LKA empfiehlt Hasspostings im Netz anzuzeigen.

Dies ist bei jeder Polizeiwache, sowie auch der Onlinewacche über das Internetpolizei der Landespolizei. Über die Onlinewache können Fälle Anonym gemeldet werden.

Hier ist die Liste der Onlinewachen:

https://lnkd.in/e-3PtF5y

Oder auch BKA – Meldestelle:

https://lnkd.in/d-4-vkX4

Meine Meinung ist, je mehr es an der richtigen Stelle landet, kann auch ein anderer Druck auf die Plattformen ausgeübt werden.

Umso mehr wird ersichtlich, dass in Form von Regularien, Botserkennung, diskrimierungsfreie Algorithmen und Identitäten gehandelt werden muss.

Passt auf Euch auf ☀️

network #politik #community #fake #hatepostings

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/


Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/facebook-baden-wuerttemberg/


Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Nachfolgend finden Sie die FACEBOOK-FAN-Seiten zu den einzelnen Sachthemen:Hauptseite FACEBOOK Forum-55plus:

Senioren Deutschland:

Finanzen-Deutschland:
 

Links zum Thema Recht, Steuern und Beratungsinformation:

Die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht

Erbschaft

Generationenberatung Deutschland

Generationenberatung Stuttgart

Notfallordner-Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Notfallordner-Vorsorgeordner im Internet

Steuern, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Der Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Vermögensübertragungen

Das Behindertentestament

Die Unternehmernachfolge bei Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH, UG, AG)

Unternehmernachfolger bei Personengesellschaften

Links zum Thema GESUNDHEIT:

Gesundheitstage

Gesundheitstag Deutschland

Gesundheitspresse

Demenz:

Arthrose

Besser sehen:

Besser hören:

Herzerkrankungen

Herztipps

Pflegetweet

Pflege-EURO

Schlaganfall

Schnarchen – Lustig oder gefährlich?

Zahncheck

Links zum Themenbereich Versicherungen:

Krankenversicherung:

Krankenversicherung (allgemein)

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Zahnversicherung

Personenversicherungen:

Altersversorgung

Private Rentenversicherung

Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)

Pflegezusatzversicherung

Riesterrente

Rürup-Rente – Die Basisrente

Unfallversicherung

Zusatzrente

Handwerkerversorgung

Sachversicherungen:

Wasserschaden

Gewerbliche Versicherungen

Industrieversicherung

Betriebliche Altersversorgung:

Grundbegriffe und gesetzliche Vorgaben:

BAV

Betriebsrentengesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung

Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage

Beitragszusage mit Mindestleistung

Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

Die mittelbaren Durchführungswege:

Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

Mischbereiche:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

Die Altersversorgung in einer GmbH

Die BAV-WELT-2 (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2018)

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Die Tarifrente in der betrieblichen Altersversorgung

„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

Die Flexi-Rente

Die Fux-Rente (Rentenversicherung Allgemein)

Der BAV-FUX

Vorsicht Reitschuster verdreht Tatsachen so wie er es will

Wieder einmal hat Reitschuster vor 5 Tagen ein youtube-video gedreht, in dem er Ausschnitte aus einer Bundespressekonferenz so zurechtschneidet, wie ER es will und zu SEINER Argumentation passt.

Reitschuster betreibt bewusst eine Aufwiegelung!

Sein Video verlinken wir bewusst nicht, da eine Verlinkung seinem Ranking helfen würde.

Sein Video trägt den Titel „Vorwärts in den Dauerlockdown“. Bereits der Titel soll Menschen gegen die Maßnahmen aufhetzen! Wir ordnen Reitschuster nicht als konstruktiven Kritiker, sondern als Rechtspopulisten ein.

Mit der Einordnung von Reitschuster als Rechtspopulisten bzw. Unterstützer der AfD stehen wir nicht alleine da.

Aus unserer Sicht unterstützt er bewusst eine rechtspopulistische Bewegung.

Die Gründe werden ersichtlich, wenn man sich seine Videos und vor allem seine Interpretationsauslegung anhört.

Heutige Beispiele:

  1. Auf der einen Seite schießt er bewusst dagegen, dass der Inzidenzwert auf unter 10 sein soll und sich die Bundesregierung wohl nur daran hält, was im Übrigen überhaupt nicht stimmt.
    Prof. Wieler hatte auch klar gesagt, dass der Inzidenzwert NICHT der einzige Messwert ist, sondern nur EIN Wert!
    Unsere Ergänzung: Neben Inzidenzwert, 7-Tages-R-Wert spielt auch die Mutation eine erhebliche Rolle (insbesondere momentan B.1.1.7, – in 1-3 Monaten evtl P.1 aus Manaus, Brasilien).
    Die Mutation P.1 ist aus folgenden Gründen noch viel gefährlicher:
  • P.1 verbreitet sich auch bei sommerlichen Temperaturen von 27-31 Grad extrem und ist haltbarer.
    78% der Bevölkerung in Manaus (über 2 Mio.) sind dort infiziert.
  • Eine Herdenimmunität ist dort nicht feststellbar!
  1. Reitschuster betreibt eine Hetze seit Monaten gegen alle Maßnahmen, die gegen den Coronavirus vorgenommen werden. Er verharmlost die Pandemie.
  2. in diesem Video behauptet er wieder, dass Grippe im Jahr 2018 insgesamt in Deutschland 25.000 Tote gefordert hatte.
    Dies ist eine bewusste Falschaussage!!
    Die Zahl 25.000 war eine Schätzung des RKI, wenn man keine Impfung im Jahr 2018 vorgenommen hätte. Diese Zahl stammte aus dem Frühjahr 2018 !!
    Tatsächlich gab es 2017 1.176 Grippetote und 2018 3.029 Grippetote.
    Diese Zahlen sind auch in der amtlichen Statistik des Bundesamtes für Statistik aufgeführt. Dies waren im Übrigen erstmals vierstellige Werte. (—> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5942/umfrage/sterbefaelle-in-folge-von-grippe-seit-1998/ )
    Es waren zwar die höchsten Werte, aber sehr weit von der Schätzung entfernt.
  3. Reitschuster bezweifelt in diesem Video, dass die geringeren Infizierungen bei Masern und Grippe mit den Vorsichtsmaßnahmen in 2020/2021 Zusammenhängen und bringt als Beispiel Schweden, die ja auch keinen Lockdown haben. Und wenn dort kein Lockdown ist, warum gibt es dann nach seiner Interpretation dort nicht mehr Grippetote?

Weitere Information rund um das Thema „Grippetote 2018 und 2020“ gibt es bei https://correctiv.org/faktencheck/2020/04/16/grippetote-in-deutschland-2018-und-2020-warum-man-diese-zahlen-nicht-miteinander-vergleichen-kann/

Reitschuster interpretiert dies doppelt bewusst falsch!
Weniger Grippetote und Grippeinfizierte sowie Maserninfizierte hat nicht nur mit Lockdown zu tun, sondern auch mit den AHA-L Regeln.

Auch in schweden werden AHA-L-Regeln durchgeführt und noch (!) nicht der Lockdown durchgeführt.
Eine Verschärfung der Maßnahmen wird gerade gesetzlich auch in Schweden durchgeführt. Die gesetzlichen Grundregeln werden gerade neu beschlossen bzw. ergänzt.

Zusammenfassung:
Reitschuster betreibt mit seinen Videos und seiner Internetseite rechtspopulistische Arbeit.
Ziel ist es, dass Reitschuster Dir Bevölkerung aufstacheln will.

Gegen konstruktive Kritik würde es durchaus keine Kritik geben, allerdings macht er keine konstruktive Kritik, sondern nur ein Aufstacheln, indem er intelligent Tatsachen so verdreht, dass es der AfD hilft.

Schaut man bei Wikipedia nach, dann steht dort unter

Zitate:

„Die Bayerische Staatszeitungbezeichnete die Webseite Reitschusters als „eine umstrittene, rechte Online-Plattform“. „Je nach Sichtweise“ gebe sie „Covid-Verharmlosern ein Podium“ oder schaue „der Bundesregierung bei ihrer Corona-Politik lediglich kritisch auf die Finger.“

Das Handelsblatt bezeichnete Reitschusters Webseite als einen „rechtskonservativen Blog“.

Die Publizistin und Juristin Liane Bednarz bezeichnete Reitschuster im Spiegel als Betreiber eines „Blogs mit rechtspopulistischemDrall namens reitschuster.de“.

Simone Rafael (Amadeu Antonio Stiftung) ordnete Reitschuster als „rechtsalternative[n] Publizisten“ ein.

Link zu Wikipedia —> https://de.wikipedia.org/wiki/Boris_Reitschuster?wprov=sfti1

Reitschuster hat viele rechtspopulistische Anhänger. Neben YouTube, seiner eigenen Internetseite publiziert er auch auf LinkedIn.

Bei LinkedIN sind im Übrigen in den letzten Monaten wie auch bei telegram (russischer Messenger-Dienst) die Aktivitäten von Reitschuster ungebremst. LinkedIn bremst weder Reitschuster, noch die Rechtspopulisten und Rechtsradikalen aus.

Im Gegenteil: Personen, die demokratische Kommentare abgeben, werden bei LinkedIn inzwischen gesperrt.

Bei telegram haben Querdenker, Rechtspopulisten und Rechtsradikale eine Heimat gefunden, die ihre verwirrten Gedanken austauschen.

Wo im Übrigen der Server von telegram steht und wer welche Daten über wen hat, ist noch unbekannter als bei whatsapp oder Facebook Messenger. Man weiß nur, dass er in Russland sein soll.

Vereinfacht ausgedrückt:
E484K ist die Stelle an dem „Stachel“, an dem der Impfstoff andockt, damit sich Der Virus nicht mit unserer Zelle verbinden kann. Wenn sich E484K zu stark verändert muss der Impfstoff verändert werden. Bei mRNA-Impfstoff dauert die „nur“ 2 Wochen bis zu 3 Monate bis zur tatsächlichen Umsetzung am Impfstoff.
Der brasilianische Virus ist gegenüber der Wärme viel resistenter. P1 und B.1.351 würden länger bei Wärme überleben, was auch für uns in Deutschland im Sommer nicht gut wäre. Man kann nur hoffen, dass diese Mutanten erst dann nach Deutschland kommen und sich verteilen, wenn die meisten Menschen schon geimpft sind und der Impfstoff auch gegen diese Mutanten wirkt.

Christoph Lütge und Matthias Schrappe – Zwei Wissenschaftler Focus und merkur

focus.de vom 15.02.2021 titelt: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ – Im merkur lautet die Artikelüberschrift Leopoldina-Mitglied wittert „Propaganda“„Missbrauch von Wissenschaft“: Experten wettern gegen Merkels Corona-Kurs – „Man nennt es Kuba-Syndrom

Liest man heute den focus.de oder auch im merkur.de die Überschriften, dann muss man beide Medien genau lesen, um die Überschriften zu verstehen.

Zunächst könnte man meinen, dass beide Zeitungen / Zeitschriften zu diesem Ergebnis kommen und dies aufgrund von Zitaten von Wissenschaftlern. Bem genaueren Lesen fällt einem geübten Leser auf, dass es sich hier wieder einmal um Stimmungsmache eher handelt.

Die gründe sind recht einfach.

Artikel von focus.de: Die Überschrift lautet: Mediziner: „Kanzlerin leidet unter Kuba-Syndrom – sie lässt nur noch eine Meinung zu“ .

Im Artikel von Petra Apfel heißt es dann weiter: „Im Kanzleramt wurde wieder einmal nur der Lockdown beschlossen. Der Infektiologe Matthias Schrappe hatte es nicht anders erwartet. Aber er würde sich wünschen, dass die Regierung mehr Mut zum Handeln hätte – und dabei die vulnerablen Gruppen besser schützt. Seit dem Frühjahr 2020 argumentiert Matthias Schrappe gegen den Lockdown als einzige Corona-Bremse. Stattdessen fordert der Kölner Medizin-Professor und ehemalige Berater des Bundes in Gesundheitsfragen einen besseren Schutz der besonders gefährdeten alten Menschen – als Kern eines Strategiewechsels der Corona-Politik. Vorschläge dafür haben er und seine Arbeitsgruppe aus Gesundheitsexperten in umfassenden Thesenpapieren formuliert. Matthias Schrappe gehört neben bekannten Gesichtern wie den Virologen Jonas Schmidt-Chanasit oder Klaus Stöhr auch einer Gruppe von Wissenschaftlern an, die sich unter der Plattform „CoronaStrategie“ zusammengefunden haben. Sie richten das Augenmerk nicht nur auf die medizinischen, sondern auch auf die gesellschaftlichen Schäden der Pandemie. FOCUS Online hat mit dem streitbaren Experten gesprochen.…..“

Anmerken muss man hier deutlich, dass Matthias Schrappe ein Internist, also kein Virologe und auch kein Arzt mit dem Spezialgebiet für Seuchen ist. Er weist darauf hin, dass die alten Menschen besser geschützt werden müssten und dann könnte man wohl alles aufmachen.

Dass dies allein jedoch nicht mehr stimmt, wurde inzwischen mehrfach bewiesen. Alleine die Risiken von Folgeerkrankungen lässt der Ex-Berater des „Bundes in Gesundheitsfragen“ außen vor.

Ähnlich äußert sich heute der Merkur. Zitat:

„Corona-Politik in Deutschland: Wirtschafts-Philosoph wettert gegen Leopoldina-Kollegen – „Für Propaganda eingespannt“ „

Michael Esfeld ist weder Virologe, noch ein Wissenschaftler aus der Medizin. Sein Ansatz ist eher in der Wirtschaft zu finden.

Esfeld und Lütge sehen die Corona-Seuche eher auch unter dem Aspekt, dass der Lockdown die Wirtschaft lahmlegen könnte und auch andere Krankheiten dadurch weniger im Fokus sind.

Esfeld nimmt sogar – wenn man seine Betrachtung verfolgt – die Corona-Toten in Kauf. Esfeld war im Bay. Ethikrat und ist aufgrund seiner Haltung aus dem Bay. Ethikrat ausgeschlossen worden.

Was Esfeld und Lütge völlig übersehen ist, dass die Seuche unbedingt in Schach gehalten werden muss und auch die Infizierung dringend reduziert werden muss.

Hätte man wie Schweden im letzten Jahr keinen Lockdown gemacht und sich ähnlich verhalten, dann wäre die Situation wesentlich angespannter. Dies wäre nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch im Wirtschaftsbereich eine Katastrophe.

Man kann Schweden nicht direkt mit Deutschland vergleichen. Die Bevölkerungsdichte ist in Deutschland ein Vielfaches. In Schweden leben 23 Menschen auf einem km², während in Deutschland 323 Menschen auf einem km² leben. Die Möglichkeit der Infektion ist in Deutschland durch die höhere Bevölkerungsdichte wesentlich höher.

Und trotzdem haben wir hier den aktuellen Vergleich bis heute einmal ausgearbeitet:

Einwohnerzahl:
Deutschland: 83,1 Mio.
Schweden: 10,3 Mio.

Infektionsrate:
Deutschland: 2.341.744 (2,817 %)
Schweden: 608.411 (5,91 %)

Todesrate:
Deutschland: 65.107 (2,78 %)
Schweden: 12.428 (2,04 %


Bezogen auf 1 Mio. Einwohner ergibt sich eine Todesrate von:
Deutschland: 783
Schweden: 1.206

Genesen:
Deutschland: 2.136.933
Schweden: wird nicht veröffentlicht

Deutlich wird hierbei, dass Schweden das 1,54-fach an Toten im Vergleich zu Deutschland hat.

Dies ist jedoch nur die halbe Geschichte. Sollten sich die derzeitigen Auswirkungen von Folgeerkrankung und auch bei Kindern bewahrheiten, ist ein fehlender oder schwacher Lockdown wesentlich schlimmer für die Bevölkerung und auch für die Wirtschaft.

So ist heute in n-tv. de folgendes zu lesen:

Schweden registriert mehr Fälle lebensbedrohlicher Kinderkrankheit +++
Beunruhigende Nachrichten aus Schweden: Im Astrid-Lindgren-Krankenhaus in Stockholm wird ein dramatischer Anstieg von MIS-C-Fällen (Multisystem Inflammatory Sydrome in children) registriert, meldet der schwedisch TV-Sender SVT. Die lebensbedrohliche Entzündungskrankheit kann zu schweren Schäden am Herzen führen. In diesem Jahr wurde demnach bereits bei etwa 30 Kindern allein in dieser Klinik MIS-C im Zusammenhang mit dem Coronavirus diagnostiziert. Die erkrankten Kinder müssen auf der Intensivstation behandelt werden und erfordern viel Pflege, das erschwert die Situation in der Rheumatologie und der pädriatischen Notaufnahme des Krankenhauses.“

Auch in der medizinischen Fachpresse wird vor erheblichen Auswirkungen durch Folgeerkrankungen gewarnt. Neben einer überproportionaler Anzahl von Schlaganfällen, Dauermüdigkeit, Herzinsuffizienz, Lungen- und Nierenfunktionsstörungen ist auch eine frühere Sterblichkeit nicht auszuschließen.

Und nicht ohne Grund warnen die Anästhesisten des Berliner Bunds heute.

Anästhesisten warnen vor zu schnellen Lockerungen +++
Zu schnelle Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten nach hinten losgehen, davor warnt der Berliner Bund der Anästhesisten. Die Ausbreitung der Mutationen bereite Sorgen, so der Vorsitzende Jörg Weimann. Zwar habe sich die Lage auf den Intensivstationen der Hauptstadt derzeit etwas entspannt, aber: „Wenn sich das doch erheblich ausbreitet – Stichwort England, Stichwort Portugal, Irland -, dann geht das alles wieder von vorne los. Und dann kann das eine ganz neue Dimension annehmen, mit der dann erneut das Gesundheitswesen erheblich in Bedrängnis kommen könnte“, sagte er dem RBB-Inforadio.“ (Quelle n- tv .de).

Völlig unterschätzt werden hierbei die Mutationen, insbesondere auch aus Brasilien. So hat beispielsweise die Stadt Manaus über 2 Mio. Einwohner und eine Durchseuchung von über 80 %. Eine Herdenimmunität wurde nicht erreicht.

Nach Angaben der brasilianischen Regierung breitet sich im Norden des Landes eine neue Corona-Mutation aus. Demnach könnte die Amazonas-Variante dreimal ansteckender sein als die ursprüngliche Version.

Bekannt ist, dass SarsCov-2 bei niedrigen Temperaturen wesentlich hartnäckiger „überlebt“, als bei wärmeren Temperaturen.

In Manaus herrschen jedoch tagsüber zwischen 27 bis 31 Grad und nachts zwischen 22 bis 24 Grad Celsius.

Es besteht nicht nur die Gefahr, dass dieser Virus erheblich ansteckender als in Deutschland ist, sondern auch extrem länger haltbar bleibt.

Die Mutation nach Deutschland kann niemand ausschließen. Auch die Mutation aus Großbritannien und auch aus Südafrika kann niemand ausschließen. Insofern ist die Vorsicht der Bundesregierung durchaus berechtigt.

Wer der jetzigen Kritiker - zum Beispiel AfD, Querdenker oder FDP 
übernimmt die Verantwortung bei einer zu schnellen Lockerung? 

Eine Inzidenz von 35, noch besser von 10 wäre begrüßungswert. Ja, auch wenn einzelne Branchen darunter schon extrem leiden. Aber hier muss man auch einmal die Gegenfrage stellen, wie stark diese Branchen und auch andere Branchen darunter leiden, wenn wir durch eine zu frühe Öffnung plötzlich eine Seuche von 1 Mio. Toten hätten.

Nun kann man lange darum streiten, ob es eine Million Tote geben würde. Ausschließen kann dies niemand, wenn die Krankenhäuser und Intensivstationen so extrem überlastet wären, dass andere Notfälle nicht mehr behandelt werden könnten.

Auch hier sollte man die Folgen des wirtschaftlichen Schadens nicht außer Acht lassen. Der wirtschaftliche Schaden wäre erheblich höher, wenn man die Infektion so bekämpft, wie dies in Schweden war. Schweden hatte 2019 eine Arbeitslosigkeit von 6,8 %. Für dieses Jahr wird die Arbeitslosigkeit mit 9,3 % prognostiziert und 2020 waren es 8,2 %.

Hat sich in Schweden die auf Vernunft gebaute und geplante Herdenimmunität bewährt? Nein.

Insofern sollte Deutschland auch weiterhin den Lockdown so lange durchführen, bis ein eine Inzidenz von mindestens 35 erreicht ist und dann Schritt für Schritt eine Öffnung erfolgen.

Ob an Ostern schon verreist werden kann, kann derzeit noch niemand zusagen. Es gibt zwar schon einige regionale Gebiete mit einer sehr niedrigen Inzidenz (z. B. Schweinfurt, Zweibrücken, Plön, Münster, Dithmarschen, Rotenburg, Kempten), allerdings ist noch nicht abschätzbar inwiefern dieser schöne Trend auch bundesweit sich fortsetzt.

Eine zu schnelle Öffnung ohne eine ausreichende Impfquote könnte den Lockdown-Erfolg sehr schnell zerstören.

Forum-55plus.de e.V. - Vorstand - 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann
Forum-55plus.de e.V. – Vorstand – 1.Vorsitzender : Werner Hoffmann www.forum-55plus.de

Voraussagen über die zukünftige Entwicklung der Corona-Seuche sind und bleiben einfach sehr schwierig.

Trotzdem hat Werner Hoffmann bereits in der Vergangenheit schon die richtigen Voraussagen getroffen.

Beispiele:

Sicherlich kann niemand mit 100%iger Gewissheit eine zuverlässige Aussage treffen, wann der beste Zeitpunkt für eine Lockerung vorhanden ist. Allerdings ist eine zu frühe Öffnung wieder mit vielen Toten und auch mit Folgeerkrankten zu bezahlen.

Man kann in einer Demokratie durchaus über die Lockerung und einem Lockdown unterschiedlicher Meinung sein. Allerdings sollte man bei diesem Thema nicht den Wahlkampf als Grund sehen, was zumindest zwei Parteien durchaus tun.

Die Forderung nach einer schnellen Öffnung hat in diesem Wahljahr natürlich auch handfeste Hintergründe, insbesondere durch die AfD und die FDP.

Beide Parteien sind in der Opposition. Die FDP vertritt als liberale Partei die Selbstständigen. Und viele Selbstständige leiden natürlich unter dem Lockdown. Trotzdem sollte die FDP nicht übersehen, dass eine Öffnung mittelfristig erhebliche negative Auswirkungen auch auf die Selbstständigen haben kann, wenn die Seuche wieder zunimmt.

Bei der AfD sieht die Situation ähnlich aus, allerdings ist dort nicht in erster Linie der Selbstständige (alleine) interessant. Die AfD verfolgt eine Doppelstrategie. Zum einen will sie weiter die Wählergruppen:

  • Rechtspopulisten
  • Rechtsradikale
  • Reichsbürger
  • Rechtsextremisten

für sich behalten. Zum zweiten möchte die AfD auch die

  • Querdenker
  • Esoteriker
  • braunen Esoteriker
  • Heiler
  • Wunderheiler
  • Verkäufer der alternativen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
  • und auch Heilpraktiker

für sich begeistern.

Ausführliche Informationen gibt es über den Link –> https://blog.forum-55plus.de/?s=AfD

Gerade die Äußerung des Ex-Pressesprechers Lüth sollte hierbei nicht in Vergessenheit geraten.

Demnächst Winterschlussverkauf mit 90 % Nachlass – Grund —>

Einkaufen mit Höchstrabatt

Demnächst Winterschlussverkauf mit 90 % Nachlass – Grund —>

Jetzt gibt es so viel Staatsgeld, dass die Wintermode fast verschenkt werden kann

Endlich kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Bis zu 90 Prozent der Fixkosten werden ersetzt – auch Abschreibungen auf Winterjacken und -stiefel. Das könnte die Kunden in Outlets freuen.

Die modischen Winterjacken und -stiefel einlagern oder verramschen? Vor dieser Frage stehen viele Inhaber von Boutiquen und anderen kleineren Modehäusern. Denn es steht fest: Einen Großteil des Einkaufspreises der Winterware der Saison 2020/2021 übernimmt der Staat im Rahmen der Überbrückungshilfen III. Die Hilfen können jetzt nach einigen Wochen des Wartens beantragt werden.

Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Der Anreiz für einen Einzelhändler, hochmodische Ware selbst im Lager zu halten und nächsten Winter noch einmal anzubieten, ist gering. Kein Händler hat ein Interesse, mehr Zeit und Geld als notwendig für den Verkauf solcher Ware aufzubringen, wenn er über die Überbrückungshilfe III zumindest 90 Prozent des Einkaufswerts ersetzt bekommt.

„Es ist davon auszugehen, dass viele Händler die Saisonware so schnell wie möglich komplett an einen Postenaufkäufer abgeben“, heißt es beim Handelsverband Textil (BTE). Am Ende landen die Jacken, Pullover und Schuhe der Aufkäufer in Outlets oder direkt im Ausland.

Laut der nun veröffentlichten FAQs zu den Überbrückungshilfen III, deren Höhe sich an fortlaufenden Fixkosten orientiert, kann jeder Händler „aktuelle Wintersaisonware und verderbliche Waren zum Ansatz“ bringen, die er vor dem 1. Januar 2021 bestellt hat und die bis zum 28. Februar 2021 bei ihm ankommt.

Mit dem angesetzten Wert des Warenbestandes – also der, zu dem er die Ware noch loswird – darf der Händler bis auf zehn Prozent des Einkaufswerts hinuntergehen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Abschreibung sogar noch üppiger ausfallen: „Wird unverkäufliche Ware für wohltätige Zwecke gespendet, kann ein Abgabepreis von null angesetzt werden“, heißt es in den Hilfe-Details.

Dann kann der Händler seine Ausgaben für den Kauf der Saisonware vollständig als Fixkosten ansetzen – neben anderen Positionen wie Miete, Versicherungsprämien und Leasingraten.

Der Umgang mit Saisonware ist jetzt anders

„Selbst zu versuchen, die Ware an die Kundin oder den Kunden zu bringen, macht nur Sinn, wenn der Händler ohne den bürokratischen Aufwand, den der Hilfsantrag mit sich bringt, Liquidität will oder davon ausgeht, dass er noch mehr als den Einkaufspreis erzielt“, heißt es beim Textilverband BTE.

Ansonsten werden viele die Posten jetzt maximal abschreiben, die Zuschüsse vom Staat nehmen und dann zum Restwert verramschen. Nur Modeketten, die wegen der Umsatzgrenze bei 750 Millionen Euro nicht in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen, dürften mehr Ware einlagern.

Zu welchen Preisen die Wintermode wiederum in Outlet-Centern angeboten wird, bleibt abzuwarten. Viel wird es nicht sein, wird in den kommenden Monaten doch kein Mangel an unverkaufter Winterware herrschen.

Der Umgang mit Saisonware ist eine der zentralen Neuerungen der Neuauflage der Überbrückungshilfe – und hat bereits in den vergangenen Wochen für viel Verwirrung in der Branche gesorgt. In den am 19. Januar vorgestellten Eckpunkten hieß es dazu: „Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzen bleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte.“ Entsprechende Warenabschreibungen könnten zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Diese Fixkosten würden dann je nach Umsatzausfall bis zu 90 Prozent vom Staat ersetzt.

Doch es gab zunächst eine wichtige Einschränkung: Das Unternehmen muss im Jahr 2019 Gewinn und im Jahr 2020 Verlust gemacht haben. So sollte Missbrauch verhindert werden. Diese Einschränkung führte bei all jenen Händlern für Bestürzung, die zwar das Lager voll mit Bekleidung im Wert von mehreren Hunderttausend Euro haben, aber es 2020 trotz aller Widrigkeiten noch knapp in die Gewinnzone schafften. Diese Bedingung wurde gestrichen.

Nun soll Missbrauch durch mehr Bürokratie verhindert werden. Jeder Händler hat „umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten für den jeweiligen Verbleib beziehungsweise die Wertentwicklung der Waren bis zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung“, heißt es. Er muss genau belegen, dass er die einmal abgeschriebene Ware nicht doch noch zu einem höheren Preis verkauft.

Überbrückungshilfe III gilt nicht nur für den Handel

Die Überbrückungshilfe III ist nicht nur für Einzelhändler gedacht. Wie viel der von Corona-Beschränkungen betroffene Unternehmer von seinen Fixkosten tatsächlich ersetzt bekommt, hängt vom Umsatzeinbruch im Fördermonat gegenüber dem Vergleichsmonat des Jahres 2019 ab. Bei einem Einbruch von mehr als 70 Prozent sind es bis zu 90 Prozent.

Bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten ersetzt, bei einem Rückgang zwischen 30 und 50 Prozent kommt der Staat für bis zu 40 Prozent der Fixkosten auf.

Monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro werden von den zuständigen Stellen der Länder ausgezahlt – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Bislang waren maximal 500.000 Euro pro Monat möglich. Für alle vom Shutdown betroffene Unternehmen sind die Monate November 2020 bis Juni 2021 relevant.

Friseur – Brutto-Netto- TRINKGELD !!! – Und was ist im Alter mit der Altersversorgung?

Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 100.000 Euro pro Monat oder insgesamt bis zu 400.000 Euro für die Monate November bis Februar sollen laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bis spätestens zum 15. Februar starten. Die reguläre Auszahlung durch die Länder soll im März beginnen.

Beantragt werden können die Hilfen bis zum 31. August über einen sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel ist das ein Steuerberater. So sollen eine möglichst „schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen“ werden, begründet das Wirtschaftsministerium diesen Weg.

Nur die Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige, die sogenannte Neustarthilfe, in Höhe von bis zu 7500 Euro kann jeder direkt beantragen. Alle Informationen finden sich auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Quelle: Welt News vom 11.2.21

https://www.welt.de/regionales/bayern/article187836988/Winterschlussverkauf-lockt-mit-hohen-Rabatten.html

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Notfallordner – Robo-Advisor – Das InterAktive BeratungsVideo zum Notfallordner

Fragen und Antworten, fast wie im täglichen Beratungsgespräch über das Thema Generationenberatung und Notfallordner. 

Dies bietet das IaBv – InterAktive BeratungsVideo.

www.not-fallordner.de

Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Auch in über die Themen 

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Generationenberatung (Vollmachten, Verfügungen, Vorsorge & Vermögensübertragung)

– und dies in Kombination mit den Schnittstellen

befinden sich in der Vorbereitung.

www.bAV-Toolbox.de

Kategorien: Deutschland, Rechtliche Vorsorge Beratungsvideo, interaktives BeratungsVideo, Robo-Advisor.Veröffentlicht am Autor Werner HoffmannKategorien bAV-Allgemein, bAV-Experte, bAV-toolbox, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Praxishandbuch, Rechtsanwälte, Rente, Renten-Experte, Rentenberater, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Testament, Vortrag, WeiterbildungSchlagwörter BeratungsVideo, IaBV, Interaktives BeratungsVideo, robo-Advisor

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

#Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

#Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

#Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

#Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Coronavirus Übersterblichkeit Schweiz

Immer wieder soll es Schweizer geben, die die Auffassung vertreten, die Todesfälle in der #Schweiz haben 2020 nichts mit dem #Coronavirus – #Covid-19 zu tun.

Der Coronavirus sei garnicht so schlimm.
Interessant ist, dass die Statistiken etwas ganz anderes beweisen.

Insofern sind

  • Corona-Leugner,
  • die Personen, rdie Corona herunterspielen
  • Verschwörungstheoretiker

absolut verantwortungslos.

Das gilt nicht nur für Personen
in der Schweiz, sondern auch in

  • Österreich
  • Deutschland
  • etc.

Warum Deutschland so wenig Tote hat, liegt am frühen Lockdown und an der Entwicklung des dualen Gesundheitssystem, das sich weltweit von

  • Bürgerversicherung
  • staatlichem Gesundheitssystem
  • und ausschließlich privatem System

abhebt.

Wenn wir jetzt durchhalten und weiterhin die Abstandsregeln und Masken einhalten, dann werden wir besser durch die Krise kommen, als andere Länder.

Das Argument, in Deutschland ist das ja alles nicht so schlimm, deshalb könnte man alles lockern, ist auf den Kopf gestellt.

Und auch das Argument „wirtschaftlicher Schaden“ steht auf dem Kopf.
Wäre alles geöffnet gewesen oder würden jetzt alle Beschränkungen wegfallen, dann würde die Neuinfektionswelle noch stärker ansteigen und anschließend

  • mehr Menschen versterben
  • mehr Menschen infiziert
  • die Betriebsschließungen umfangreicher.

Zu sehen ist dies jetzt in Frankreich und Spanien

Eines wird überdeutlich:

Bürgerversicherungen und staatliche Gesundheitsversorgung haben zu der hohen Anzahl an Verstorbenen genauso beigetragen, wie das entgegen gesetzte System einer ausschließlich freiwilligen privaten Krankenversicherung.

In Deutschland herrscht in der Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt auch in der Pflegezusatzversicherung.

Bestimmte Personengruppen können sich auch privat krankenversichern.

Daraus entsteht ein Wettbewerb zwischen den beiden Systemen.

Dies führte dazu, dass die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse nicht wie in Ländern durchgeführt werden konnte.

Die gesetzlich Versicherten in Deutschland haben davon auch sehr profitiert.

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/sterblichkeit-todesursachen.html

Coronavirus – Wie viel Tote rechtfertigen Lebenseinschränkungen?

Hier einmal drastisch formuliert:
Wie viele Tote dürfen ist es sein, damit #COVID19 als Gefahr auch von den #Corona-#Leugnern und #Verschwörungstheoretikern wahrgenommen wird?

Derzeit sind weltweit rund 890.000 Menschen an/mit #COVID-19 gestorben.
Erfasst wurden rund 27.300.000 Infizierte (Quelle: worldometers.info).
Dies sind pro 100 Infizierte also 3,25 Menschen.

Stimmen diese Zahlen denn? Sicher nein, denn:

  1. Es gibt Infizierte, die nicht erfasst wurden und
  2. Es gibt auch Tote, die nicht erfasst sind und
  3. Es gibt auch Tote, die zunächst an #Covid19 genesen waren und dann an einer Folgeerkrankung verstorben, zum Pflegefall oder berufsunfähig wurden.

Das genaue Ausmaß wird vielleicht erst – wenn überhaupt – in einigen Jahren deutlich.

Selbst wenn man 2. und 3. weglässt und nur unterstellt, dass die Anzahl der Infizierten wesentlich höher ist und man dann noch die Heinsberg-Studie (die nachweislich nicht für Deutschland hochgerechnet werden darf) annimmt, dann wären es 0,37 %.

Was bedeutet dies konkret hochgerechnet für Deutschland?

Bei rund 83 Mio. infizierten Einwohnern würde dies zwischen 300.000 und 2,7 Mio. Tote bedeuten.

Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass 83 Mio krank werden und 2,7 Mio sterben.

Selbst bei 10 % Infizierten würde unser Gesundheitssystem kollabieren.

Insofern sind die Einschränkungen in Deutschland gut und richtig!

Die Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker und Teilnehmer an den Demonstrationen sollten sich einmal die Frage stellen, in welchem Land sie leben wollen und welches Land die Pandemie besser im Griff hat (bei unserer Einwohnerdichte von rund 237 Menschen je qkm).

Aber nochmals zurück zur Ausgangsfrage:

Wie viele Tote dürfen es denn sein, damit die deutschen Maßnahmen gerechtfertigt sind?
100.000, 200.000 oder 500.000 oder 1,8 Mio?

Vielleicht so eine Stadt wie Stuttgart (613.000)?

Die Hiroshima-Bombe kostete ca. 260.000 Menschen das Leben.

Der Krieg in Bosnien beendete das Leben von 100.000.
Beim Irakkrieg waren es ca 500.000 Menschen.

Sind den Leugnern etc. wirklich klar, wie die Situation in Deutschland ohne diese minimalen Einschränkungen wäre?

Wahrscheinlich eher nicht.
Grund: Wir haben bisher unter 10.000 Tote.

Es läuft im Großen und Ganzen fast alles wie bisher, mit Ausnahmen einiger Beanchen (Messe, Tagungshotel, Veranstaltungen, Gastronomie, Tourismus).

Und einige Berufsgruppen versuchen daraus extra Profit zu schlagen, wenn man Heilmittel verkauft, die sogar das Leben gefährden.

Ansonsten ist nichts zu bemerken.

Insoweit könnte man leichtfertig werden.

Aber:
Solange kein Medikament oder Impfstoff zuverlässig vor Covud-19 vorhanden ist, müssen wir eben einige leichte Einschränkungen hinnehmen.

Und wer das Tragen einer Maske als Einschränkung von Grundrecht sieht, der sollte sich auch mal fragen, inwieweit

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Gurtpflicht
  • Handyverbot

beim Autofahren
nicht auch eine Einschränkung im Grundrecht wäre, die aber ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind!

Auch ich hasse Masken im Gesicht und liebe es einmal schneller zu fahren. Aber alles am richtigen Ort und zur richtigen Zeit.

Wir können froh sein, dass wir in Deutschland frühzeitig mit Einschränkungen reagiert haben und in Deutschland ein duales Gesundheirssystem haben.

Hätten wir eine Bürgerversicherung, staatliches Gesundheitssystem oder nur eine freiwillige private Krankenversicherung, dann wären die Sterberaten ähnlich wie in Schweden, Italien, Großbritannien, Frankreich oder den USA.

Wann wollen Sie in Rente gehen?

Wie Sie mit 63 in #Rente gehen – #ohne #Abschläge

Die Anträge auf #abschlagsfreie #Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.

Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.

Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.

Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt. Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.

Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand:
Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen. Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen

Die „normale“ Rente: Die #Regelaltersrente

Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten.
Seit 2012 wird die #Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).

Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.

Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.

Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.

Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen

Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.

Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.

Die #Rente mit 63: Die Bedingungen

Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.

Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.

Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.

Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.

Der #Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.

Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.

Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Ob sich dies rechnet sollte unter vielen Bedingungen durch einen Rentenberater – der sich auch mit der #betrieblichen #Altersversorgung auskennt, geprüft werden.

35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte

Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.

Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.

Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.

45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zu beachten ist, dass Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren nicht berücksichtigt werden.

Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, diese Zeiten zu berücksichtigen. Behilflich kann hier der Rentenberater sein.

Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.

Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an.
Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.

Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.

Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.

Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.

Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden

  • Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
  • Das freiwillige soziale Jahr
    Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
  • Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss
    Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen.

Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge

Der Tabelle unten entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang:

Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren.
Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Jahrgang
Eintrittsalter für „Rente 63“ ohne Abschlag

Eintrittsalter für Regelaltersrente
Erreichen der Regelaltersgrenze

1951
63 Jahre
65 Jahre und 5 Monate
06.2016 bis 05.2017

1952
63 Jahre
65 Jahre und 6 Monate
07.2017 bis 06.2018

1953
63 Jahre und 2 Monate
65 Jahre und 7 Monate
08.2018 bis 07.2019

1954
63 Jahre und 4 Monate
65 Jahre und 8 Monate
09.2019 bis 08.2020

1955
63 Jahre und 6 Monate
65 Jahre und 9 Monate
10.2020 bis 09.2021

1956
63 Jahre und 8 Monate
65 Jahre und 10 Monate
11.2021 bis 10.2022

1957
63 Jahre und 10 Monate
65 Jahre und 11 Monate
12.2022 bis 11.2023

1958
64 Jahre
66 Jahre
01.2024 bis 12.2024

1959
64 Jahre und 2 Monate
66 Jahre und 2 Monate
03.2025 bis 02.2026

1960
64 Jahre und 4 Monate
66 Jahre und 4 Monate
05.2026 bis 04.2027

1961
64 Jahre und 6 Monate
66 Jahre und 6 Monate
07.2027 bis 06.2028

1962
64 Jahre und 8 Monate
66 Jahre und 8 Monate
09.2028 bis 08.2029

1963
64 Jahre und 10 Monate
66 Jahre und 10 Monate
11.2029 bis 10.2030

1964 und jünger
65 Jahre
67 Jahre
01.2031 bis 12.2031

Beispiel: Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt.
Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.

Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.

Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.

Das sind in diesem Fall 33 Monate. Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.

Altersrente nach Arbeitslosigkeit
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.

Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung
Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt.
Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.

Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.

Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952.
Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.

Müssen Sie sich jetzt noch beeilen?
Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.

Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.

Wo können Sie einen Antrag stellen?
Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.

Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.

Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.

Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.

Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.

Sie wollen früher in Rente gehen?
Dann informieren Sie sich am besten bei einem Rentenberater frühzeitig.

Ein Rentenberater ist zwar freiberuflich und kostet Geld, allerdings ist er auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt.

Der Rentenberater ist vergleichbar mit einem Steuerberater und ausschließlich gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Je nach Rentensituation kann sich dies jedoch durchaus lohnen.
Bei einer um 10-20 Euro höheren Rente amortisieren sich die Beratungskodten schon nach 1-3 Jahren.