Hass im Netz muss angezeigt werden

Wozu Hass im Netz führt, konnte jeder User schon erleben.

Die Anfeindungen führen zunächst zu weiteren Verbalen Steigerungen über Morddrohungen bis zu Mordanschläge oder gar zum Mord.

Umso wichtiger ist die frühzeitige Anzeige von Drohungen.

Hasspostings bei der Polizei anzeigen, damit Verantwortliche sich verantworten müssen und Plattformen den Druck spüren.

Das LKA empfiehlt Hasspostings im Netz anzuzeigen.

Dies ist bei jeder Polizeiwache, sowie auch der Onlinewacche über das Internetpolizei der Landespolizei. Über die Onlinewache können Fälle Anonym gemeldet werden.

Hier ist die Liste der Onlinewachen:

https://lnkd.in/e-3PtF5y

Oder auch BKA – Meldestelle:

https://lnkd.in/d-4-vkX4

Meine Meinung ist, je mehr es an der richtigen Stelle landet, kann auch ein anderer Druck auf die Plattformen ausgeübt werden.

Umso mehr wird ersichtlich, dass in Form von Regularien, Botserkennung, diskrimierungsfreie Algorithmen und Identitäten gehandelt werden muss.

Passt auf Euch auf ☀️

network #politik #community #fake #hatepostings

Forum-55plus – Ein kleiner Verein ganz groß in Deutschland verbreitet

Der gemeinnützige Verein Forum-55plus ist in Deutschland auf über

260 regionalen Seiten

und über 200 Fachthemen-Seiten

vertreten.

Und dies bereits seit 2009.

Darüber hinaus gibt es seht viele twitter-Kanäle.

Das Forum-55plus.de bietet für die Menschen ab 55 die führende FACEBOOK-Plattform für Deutschland an.

Für jede Stadt ab rund 46.500 Einwohner gibt es eine regionale Seite.

Damit Sie Ihre regionale Seite schnell finden, gibt es eine regionale Schnell-Suchseite

Link–> http://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/

Einfach dort das Bundesland auswählen. Anschließend erscheinen die Städte des entsprechenden Bundeslandes. Klicken Sie dann die Stadt an.

Bitte maximal 3 Städte anklicken! Ansonsten erfolgt eine Sperrung auf den regionalen Facebookseiten.

Hintergrund ist, dass hierdurch z.B. Werbetreibende oder andere Personen auf allen Facebookseiten das gleiche Posten.

Vorschau Regionalauswahl – Bundesland
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/


Vorschau – Städteauswahl – Beispiel Baden-Württemberg

https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/facebook-baden-wuerttemberg/


Sachthemen über viele unterschiedliche Themen

Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.

Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.

Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de
Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite
https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Nachfolgend finden Sie die FACEBOOK-FAN-Seiten zu den einzelnen Sachthemen:Hauptseite FACEBOOK Forum-55plus:

Senioren Deutschland:

Finanzen-Deutschland:
 

Links zum Thema Recht, Steuern und Beratungsinformation:

Die Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht

Erbschaft

Generationenberatung Deutschland

Generationenberatung Stuttgart

Notfallordner-Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Notfallordner-Vorsorgeordner im Internet

Steuern, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

Der Vorsorgeordner bei FACEBOOK

Vermögensübertragungen

Das Behindertentestament

Die Unternehmernachfolge bei Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH, UG, AG)

Unternehmernachfolger bei Personengesellschaften

Links zum Thema GESUNDHEIT:

Gesundheitstage

Gesundheitstag Deutschland

Gesundheitspresse

Demenz:

Arthrose

Besser sehen:

Besser hören:

Herzerkrankungen

Herztipps

Pflegetweet

Pflege-EURO

Schlaganfall

Schnarchen – Lustig oder gefährlich?

Zahncheck

Links zum Themenbereich Versicherungen:

Krankenversicherung:

Krankenversicherung (allgemein)

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Zahnversicherung

Personenversicherungen:

Altersversorgung

Private Rentenversicherung

Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)

Pflegezusatzversicherung

Riesterrente

Rürup-Rente – Die Basisrente

Unfallversicherung

Zusatzrente

Handwerkerversorgung

Sachversicherungen:

Wasserschaden

Gewerbliche Versicherungen

Industrieversicherung

Betriebliche Altersversorgung:

Grundbegriffe und gesetzliche Vorgaben:

BAV

Betriebsrentengesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zusageformen in der betrieblichen Altersversorgung

Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage

Beitragszusage mit Mindestleistung

Reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (Ab 1.1.2018 in der BAV-Welt 2)

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Betriebsrente (Allgemein)

Die mittelbaren Durchführungswege:

Die Unterstützungskasse (pauschal dotiert und rückgedeckt) – nicht versicherungsförmig

Mittelbare und versicherungsförmige Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung

Die Direktversicherung

Die Pensionskasse

Pensionsfonds

Die Liquidationsdirektversicherung

Die Riesterrente in der betrieblichen Altersversorgung

Der unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung:

Die Pensionszusage

Mischbereiche:

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung – GGF-Versorgung

Die Altersversorgung in einer GmbH

Die BAV-WELT-2 (durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2018)

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Die Tarifrente in der betrieblichen Altersversorgung

„DasVersorgungswerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

„DasRentenwerk“ in der betrieblichen Altersversorgung

Weitere FACEBOOK-Seiten zur Altersversorgung:

Versorgungswerke in der betrieblichen Altersversorgung

Die Flexi-Rente

Die Fux-Rente (Rentenversicherung Allgemein)

Der BAV-FUX

Warum die AfD keine demokratische Partei ist und durch den Verfassungsschutz überwacht werden muss.

Keine Frage, wir sind ein demokratisches Land und eine Demokratie muss auch unterschiedliche Dinge aushalten, die eine Demokratie und ein Grundgesetz nicht zulassen können.

AfD
AfD

Allerdings ist die Frage, inwieweit eine Demokratie solche Äußerungen zulassen muss, ohne diese Partei näher zu beobachten.

Natürlich wurde der Ex-Pressesprecher entlassen, der nachweisbar diese Äußerung in einem vertraulichen Gespräch äußerte. Allerdings wurde auch durch den Ex-Pressesprecher der AfD auf Aussagen von Gauland hingewiesen. Und dies ist mehr als bedanklich.

Da wird richtig deutlich, warum die #AfD

– erst gegen #Flüchtlinge hetzt

– dann gegen #Umweltschutz ist

– dann gegen #Masken

– dann gegen #Impfen

– dann den #Virus #verharmlost

– dann für alle #Öffnungen, also die Abschaffung des #Lockdown ist….

Je schlechter es #Deutschland geht, desto besser für die AfD..Film –> https://www.youtube.com/watch?v=cmrhVMy8pUw

YouTube player

Film mit Details

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

#Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

#Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

#Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

#Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Jürgen Höller – Ein Anhänger von Verschwörungstheoretiker!?!?

Menschen, die im Verkauf tätig sind, kennen Jürgen Höller aus seinen sogenannten Motivationsveranstaltungen.

Manche kommen auch zu der Auffassung, Jürgen Höller kann nicht motivieren, sondern nur manipulieren.

Der UnterschiedMotivation hilft Mitarbeitern, den Weg zu gehen, der ihren inneren Bedürfnissen entspricht. Manipulation treibt Mitarbeiter mit Macht in eine Richtung, die sie nicht einschlagen wollen.

Somit ist Motivation durchaus sinnvoll. Selbstmanipulation -insbesondere das Ausblenden von realen Szenarien – führt sehr oft nach einer gewissen Zeit zu einem bösen Erwachen.

Das hat bei vielen Größenwahnsinnigen zu extremen Situationen, die im Übrigen nicht nur für die Person selbst, sondern auch für das Umfeld zu einem tragischen Ende geführt hat.

Extreme Beispiele gab es im Dritten Reich ebenso, wie auch in der derzeitigen Welt. Und wer an Manipulation denkt, dem fallen sofort als bekannte Persönlichkeiten Kim, Trump und noch ein paar Personen ein.

Aber auch in der kleinen Welt – direkt um die Ecke – gibt es genug Menschen, die mit ihren Verschwörungstheorien alles nur verunsichern und auch teilweise ihren Profit daraus schlagen wollen.

Ein Beispiel, das in letzter Zeit stärker durch die Medien sichtbar wird, ist Jürgen Höller.

Stärker durch soziale Medien deshalb sichtbar, weil die Vernetzung und direkte Empfehlung zum einen in den Videos mitgeteilt werden, aber auch die Betreiber der Oberflächen-Medien such direkte Links empfehlen, nach dem Motto: „Schau auch mal beim „unabhängigen …..“ auf der Internetseite vorbei…..“

Und wer die gleiche Botschaft dann dort von Jemandem anderem liest glaubt es dann auch.

Und finanziert wird dies durch dolle Motivationsveranstaltungen, die man besuchen kann oder durch Werbung auf den Internetseiten.

Eine kritische Prüfung – wenn man sich das anhören will, ist sehr aufwendig und für den User fast unmöglich.

Und dies wird von den Motivationssprechern oder Schreiberlingen schamlos ausgenutzt.

Man nennt die Quelle, zeigt die kurz und interpretiert sie so wie es in sein Konzept passt.

Auf der FACEBOOKSEITE macht Jürgen Höller immer wieder Videos. Der Aufbau ist fast immer gleich im NLP-HöllerStyle.

Nachdem man das zweite Video angeschaut hat, merkt man wie er versucht, zu manipulieren.

#Jürgen #Höller (geb. 1963), nennt sich selbst #Motivationstrainer und hatte mal ein Fitnessstudio, eine Beratungsfirma und führte auch sogenannte Motivationstraining durch (Inhalt. eine Mischung aus „positivem Denken und #NLP und #Hypnose).

2001 meldete er #Insolvenz an und wurde vom Landgericht Würzburg wegen #Untreue und #vorsätzlichem #Bankrott zu 3 Jahren #Haft verurteilt.

Er gründete nach seiner vorzeitigen Haftentlassung die Jürgen Höller KG. Im Juli 2013 gründete er die Jürgen Höller Stiftung für die 3.Welt.

Die genauen aktuellen Aktivitäten und Höhe der Spenden, die Herr Höller selbst gewährt hat und die Höhe der Spenden, die er pro Jahr seit 2013 eingesammelt hat sind nicht bekannt.
Nun gut, ein soziales Projekt tut vielleicht auch gut, um ein soziales Engagement aufzuzeigen.

Interessant sind hier ggf. auch die Personen, die dort im Vorstand vertreten sind.

Wir wollen uns jedoch hier jetzt nur diesem Video widmen und sachlich analysieren, ob Jürgen Höller ein Verschwörungstheorektiker, Populist oder nur ein besonderer Kritiker der Bundesregierung ist.

Hierbei soll uns das Video behilflich sein.

Wir haben drei konkrete Filmstellen herausgesucht und analysiert:

Filmanfang:

Filmtitel:
1.
Der Filmtitel „Ich schmeisse hin“.Oh, denkt ein Leser, der hört auf…… Jetzt bin ich mal gespannt, warum….. Fakt iost, am Ende sagt er „Nein ich schmeisse nicht alles hin“.

Zunächst sagt er, es wäre ja alles richtig gemacht worden, man muss den Virus ernst nehmen usw.

Dann folgt jedoch:

2.
Das Beispiel Schweden und die Berechnung Jürgen Höller mit seines seltsamen Berechnungsmethode

Wenn ein „#Motivater #Jürgen #Höller Videobeiträge macht und nicht richtig recherchiert und nicht richtig rechnet, dann muss man bei ihm schon unterstellen, dass er dies bewusst macht, denn es geht hier nicht einfach um eine Addition von drei Zahlen, sondern um die Tatsachen falsche Bezugsgrößen ins Verhältnis zu setzen.4

Jürgen Höller –
Wieder einmal manipulierte Darstellung an Filmstelle: 14:30 Min. – vor etwa 2 Wochen:
Ihre Aussage zu Schweden:
„Stand 22-4-2020:

Schweden gibt es 1.937 Todesfälle ….
Das sind 10 % aller Infizierten….
Nein, falsch……
der festgestellten Infizierten……
Es würden wenig getestet…
Anscheinend (laut Ihrer Aussage sei die Dunkelziffer der Infizierten bei 1 Mio.)

Und damit schaut es in Schweden doch schon wieder ganz anders aus……..Annahmen müssen nicht stimmen, können aber stimmen… deshalb Zahlen Daten Fakten……

Laut Herrn Höller am 22.4.2020:
16.004 Infizierte
1.900 Tote.

AUCH HIER MACHT JÜRGEN HÖLLER WIEDER eine Manipulation.

Jürgen Höller:

Sie setzen die- insgesamt Infizierten- mit schon Verstorbenen ins Verhältnis.

Dies ist absolut FALSCH.

WARUM?

Ganz einfach:

Die Gesamt-Infizierten beinhalten alle Infizierten.

Also Verstorbene, Gesundete und noch Infizierte.

Die NOCH Infizierten werden in einem Monat entweder geheilt sein oder verstorben sein.

Zahlen vom 07-5.2020:Quelle: Global: Johns Hopkins CSSE, Deutschland: Risklayer, CEDIM (KIT) et al., Tagesspiegel (letztes Update 07.05.2020, 13:32 Uhr, letzte Datenabfrage 07.05.2020, 14:19 Uhr)
Gesamt-Infizierte: 23.918 Geheilte: 4.074Verstorben: 2.941

Daraus ergibt sich:
Noch infiziert: 16.903
Nicht mehr infiziert: 7.015
davon Geheilt: 4.074
Verstorben: 2.941

Wenn man schon Prozentrechnen nutzt, dann bitte richtig und nicht – und das muss man Ihnen jetzt einmal unterstellen

– BEWUSST FALSCHE PROZENT-Bezugsberechnung.

Und dies bewusst!!!

2.941 Verstorbene
von 7.015 nicht mehr infizierten Menschen
bedeutet, dass 41,92 % verstorben sind!!!

Ob die 16.903 Menschen es überleben und „geheilt“ sind oder auch ein Teil davon verstirbt, das steht überhaupt nicht fest!

Herr Höller, man muss Ihnen hier schon Manipulation der Berechnungen unterstellen.

Haben Sie solche Zahlenverdreher nötig?

3. Sogenannte unabhängige Empfehlung RUBIKON –
Jürgen Höller, Sie kommen zu der Ansicht und empfehlen sogar das medium RubiKon
Achtung – Rubukon ist aus unserer Sicht hochgradig in der Verschwörungstheorie verankert.

Filmstelle 16:49 Min.:
RUBIKON, Geschäftsführer ist dort Jens Wernicke.

Wenn man etwas recherchiert, bekommt man folgende Kommentare:
„„Unglaublich bunten Haufen“
Und wer steckt hinter diesen Texten? Enkeler spricht von einem „unglaublich bunten Haufen“ renommierter Autoren und solcher, „die man gar nicht kennt“. Einer, der die Widersprüchlichkeit von „Rubikon“ und seines Personals verdeutlicht, ist Chefredakteur Jens Wernicke.

Die Texte des Publizisten werden auch von „KenFM“ verbreitet – einem Webmagazin, das jüngst in einer politikwissenschaftlichen Arbeit als verschwörungstheoretische Seite gekennzeichnet worden sei.
Und eben dort, auf „KenFM“, wurde auch ein Interview von Wernicke mit dem umstrittenen Schweizer Historiker Daniele Ganser zweitverwertet.* Der ist Mitglied im „Rubikon“-Beirat und beschwert sich in dem Interview darüber, medial im Verschwörungstheoretiker-Kontext dargestellt zu werden.“
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/das-magazin-rubikon…

KenFM ist Youtube.Kanal einer der größter Verschwörungstheoreiker-Lobby

Jens Wernicke ist auch eine der Personen, der wikipedia nicht gerade liebt, denn Wikipedia bietet eine zusätzliche Recherche, die oft sehr hilfreich ist.

Verschwörungstheorien im Höchstmaß, anders kann ich dies nicht bezeichnen.

Coronavirus – Hochrechnung der Infizierten und der Sterberate

Deutschland ist im internationalen Vergleich bei den Anzahl der Infizierten und Verstorbenen vorbildlich aufgestellt.

Ein Grund war hierbei auch die Geschlossenheit der Bundesregierung sowie der Bundesländer, die gemeinschaftlich entschieden vorgegangen sind.

In keinem anderen Land sind die Todesraten so gering.

Seit heute hat die Opposition eine Konfrontation angekündigt. Die Bundeskanzlerin hat sich jedoch klar zu den bisherigen Maßnahmen bekannt und zur Vorsicht aufgerufen.

Bei näherer Betrachtung der deutschen Zahlen ergibt sich ein Bild, das die Gründe zur Vorsicht aufzeigen.

Vergleich Einwohner – und Infizierte

Von rund 83 Mio. Einwohnern sind 1548.435 als infiziert gemeldet.

Setzt man die Verstorbenen mit den Infizierten in ein Verhältnis ergeben sich folgende Werte:

Von insgesamt 148.435 sind bisher 5.133 Menschen Verstorben

Gesundet sind:

Von 148.435 Infizierten sind 96.627 gesundet

Die Differenz von 148.435 Infizierten, abzüglich 96.627 Gesundeten sowie 5.133 Verstorbenen ergibt 46.675 Menschen, die noch infiziert sind.

Insoweit könnte man zufrieden sein, denn die Anzahl der noch infizierten Menschen ist klein und durch unser Gesundheitssystem gut behandelbar.

Der Schein ist trügerisch.

Auch wenn man sogar unterstellt, dass es eine hohe Dunkelziffer an bereits infizierten und gesundeten Menschen ausgeht, ist der Schein sehr trügerisch.

Bei der nachfolgenden Berechnung wurde sogar unterstellt, dass die Gesamtzahl aller bisher Infizierten 10 mal höher wäre.

Das Ergebnis wäre dann sehr ernüchternd:

Anzahl der NOCH-NICHT Infizierten

Unterstellt man, dass die bisher Infizierten 10 mal höher wäre, dann wären rund 1,485 Mio. schon an Corona erkrankt gewesen.

Bei einer Einwohnerzahl von 83,0 Mio. Einwohnern sind dann noch 81,5 Mio. noch nicht infiziert gewesen.

Würde sich die Sterbequote nicht verändern und alle noch nicht Infizierten noch durch Covid-19 erkranken, dann ergeben sich 273.187 Todesfälle.
Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass die Dunkelziffer 10 mal so hoch ist bei den Infizierten.

Geht man davon aus, dass die bisher Infizierten nur die 5-fache Dunkelziffer erreichen, ist die zukünftige Todesrate bei rund 546.000 Menschen. Und dies verteilt auf ein Jahr bzw. 18 Monate.

Grund: aus jetziger Sicht wird davon ausgegangen, dass ein Antivirus maximal 18 Monate wirkt. Anschließend beginnt die Neuinfektion mit dem gleichen Virus Sars-Cov-2 oder mit einem mutierten Virus, der vielleicht noch ganz andere Wirkungsweisen hat.

Es soll keine Schwarzmalerei hier erfolgen, sondern nur dargestellt werden, dass eine Reduzierung von Shutdown-Maßnahmen immer genau überlegt werden muss.

Diese geringe Todesrate ergibt sich nur dann, wenn die Anzahl der Infizierungen wie in der Vergangenheit auch medizinisch versorgt werden können.

Ergibt sich ein Aufflackern der Pandemie, wäre die Todesrate sicherlich sehr schnell höher.
Grund: Wenn die Anzahl der Infizierten stark anwächst, könnte als Folge unser Gesundheitssystem die Behandlung nicht mehr von jedem einzelnen Patienten sicherstellen.

Natürlich könnte die zukünftige Anzahl von Todesfällen auch geringer ausfallen. Dies allerdings nur dann, wenn ein Medikament oder ein Impfstoff vorhanden ist, der für jeden einzelnen Bürger vorhanden ist.

Mit einem Impfstoff rechnen die Experten frühestens im Frühjahr im Jahr 2021.

Insoweit ist die Entscheidung der Bundesregierung völlig richtig, Lockerungen sehr vorsichtig durchzuführen und jeweils nach 14 Tagen zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Öffnungen möglich sind.

Zu schnelle Öffnungsschritte führen sehr schnell zu einer Anstieg der Infizierten und dann auch zu Todesraten, wie sie in anderen Ländern der Fall sind.

Coronavirus Covid-19 SarsCov2 Sars-Cov-2 Werner Hoffmann
Coronavirus Covid-19 SarsCov2 Sars-Cov-2 Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Forum-55plus.de e.V.
Forum-55plus
Forum-55plus

Nachfolgend die Gesamttabelle – Stand 23.4.2020

Tabelle „Hochrechnungen nach Bundesländer „Sterberate aufgrund der Infizierten und bisherigen Todesfälle unter der Annahme von 10-fach so vielen Infizierten, wie sie bisher bekannt ist.

Wo ist Ihr Mundschutz Frau Bundeskanzlerin, Herr Spahn, Herr Prof. Dr. Wieler, Herr Söder

Freiwilliger #Mundschutz #Nasenschutz #Mundbedeckung Frau #Bundeskanzlerin #Merkel, die Herren #Spahn, #Söder #Wieler:


„Wo ist Ihr #Mundschutz und Ihre #Vorbildfunktion?“
Immer häufiger wird die #Maskenpflicht diskutiert (Eine Mund- und Nasenabdeckung wäre auch mindestens sinnvoll)


Das Volk braucht oft auch hier Vorbilder.

Dies gilt auch hier.
Schaden kann eine Maske regelmäßig nicht, es sei denn, der verwendete Stoff der Maske würde Fasern verlieren, die dann -ähnlich wie Asbest- in die Lunge wandern.

Deshalb der Appell an alle Personen, die öffentliche Ämter ausüben:
Wer die Mund- und Nasenbedeckung fördern will, sollte – wenn er nicht gerade in ein Mikrofon spricht- einen Mundschutz sichtbar tragen.


www.forum-55plus.de

Selbstständige in Rentenversicherung sollen pflichtversichert werden

Rentenversicherung für #Selbstständige: Gesetzentwurf in Vorbereitung

Die Bundesregierung plant eine #Rentenversicherungspflicht für #Selbstständige.
Der entsprechende #Gesetzentwurf wird noch in der ersten Jahreshälfte vorliegen.

Das geht aus ihrer Antwort (19/16819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Im Koalitionsvertrag ist die „Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht“ festgelegt.
Die Regierung schreibt in ihrer Antwort: „Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen, möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 dazu einen Referentenentwurf vorzulegen.“

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr eine Reihe von Fachgesprächen mit Verbänden und Sachverständigen geführt. „Auf der Basis auch der Ergebnisse dieser Gespräche und unter Beachtung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag“ würden derzeit die gesetzlichen Regelungen erarbeitet und fachlich abgestimmt.“

Wer ist betroffen?

Hintergrund: Nur etwa 20 Prozent der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind aktuell rentenversicherungspflichtig. Viele ignorieren das Thema Altersvorsorge aber und sind folglich später nicht abgesichert.

Daher will die Regierung Selbstständige zur Altersvorsorge zwingen.

Betroffen sind grundsätzlich alle #Selbstständigen nach #Sozialversicherungsrecht, zum Beispiel:

• beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Stimmrechte haben,

• Einzelunternehmer,

• eingetragene Kaufleute und

• Gesellschafter einer OHG oder GbR.

Ausgenommen bleiben alle, die bereits Pflichtbeiträge in Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse zahlen.

Das sagt das Handwerk zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Heil, Selbstständige zur Altersvorsorge zu verpflichten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen.
Das kündigte der SPD-Politiker Anfang April in der „Rheinischen Post“ an.

Etwa drei Millionen von insgesamt gut vier Millionen Selbstständigen sind laut Ministerium im Alter nicht ausreichend abgesichert. Vor allem Solo-Selbstständige sind betroffen.

Nach den Plänen des Ministers müssten Selbstständige entweder „Mitglied in einem #Versorgungswerk sein wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die #Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten“, sagte Heil in der RP.

Auch für #Selbstständige müsse gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. „Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen“, betonte der Minister im Interview mit der Rheinischen Post.

Zur Grundrente will er im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, „dann werden wir verhandeln“, so Heil. Er ist überzeugt, dass die Koalition eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen wird. „Und ich werde meinen Beitrag dazu leisten.“

Handwerk fordert Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des #Deutschen #Handwerks (ZDH) betont gegenüber dem #Deutschen #Handwerksblatt: „Der ZDH unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine #Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Das hilft sicherzustellen, dass dieser Personenkreis im Alter ausreichend abgesichert ist, und somit zu vermeiden, dass im Zweifelsfall der Beitrags- beziehungsweise Steuerzahler für diese im Rentenalter aufkommen muss.

Darüber hinaus gilt es, Anreize zu verringern, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugunsten von (Solo-) Selbstständigkeit zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund bringe sich der #ZDH aktiv in die Ausgestaltung der #Altersvorsorgepflicht ein. Ziel sei es dabei, eine Wahlfreiheit bei der Durchführung zwischen privater Vorsorge oder #gesetzlicher #Rentenversicherung sicherzustellen, zudem die besondere Situation von Existenzgründern und bereits bestehende Vorsorgeformen zu berücksichtigen. „Überdies muss in einer solchen #Altersvorsorgepflicht die #Handwerkerrentenversicherung aufgehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handwerk herzustellen.“

Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) bewertet den Ansatz der verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige grundsätzlich positiv. „Wir begrüßen insbesondere, dass den Betroffenen eine Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart eingeräumt werden soll.
Für Existenzgründer und Selbstständige, die bereits eine adäquate Alterssicherung aufgebaut haben, sollten jedoch Erleichterungen und Übergangsvorschriften gelten“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Bereits der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benennt als Ziel die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht.

Sofern Selbstständige nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind (etwa in berufsständischen Versorgungswerken), sollen sie künftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können. Voraussetzung ist, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sind und in der Regel zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führen.

Erhöhtes Armutsrisiko von Selbstständigen im Alter
Das Vorhaben einer Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen ist nicht neu: Schon Ursula von der Leyen hatte 2012, damals war sie Arbeitsministerin, Pläne dazu vorgelegt.

Da nur eine Minderheit von Selbstständigen zur Altersabsicherung verpflichtet sei, berge dies „die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben“.

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Tel.: 07156 / 967 – 1900

Rentenbeginn – Der richtige Termin

Ruhestand #Rentenbeginn Immer mehr Menschen wollen früher in den Ruhestand. Doch der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein.

Wann haben Sie Anspruch auf reguläre Altersrente?

Mit 63 Jahren in Rente – wem Abzüge drohen
Flexirente kann Rentenminderung ausgleichen

Mit 63 Jahren in Rente – das wollen immer mehr Menschen. 2019 sind 1,34 Millionen Senioren vorzeitig in den Ruhestand gegangen.

Ein wenig früher den Ruhestand genießen zu können, das wünscht sich wohl auch der ein oder andere Arbeitnehmer, der momentan noch voll und ganz im Berufsleben steht.

Andere wiederum wollen vielleicht gerne länger arbeiten, als das gesetzlich vorgesehen ist, und lieber noch ein wenig hinzuverdienen.

Doch kann sich da jeder einfach so frei entscheiden? Und wenn ja, wovon hängt die Entscheidung ab?

Es gibt verschiedene Optionen, wann man in Rente gehen kann.

Erwerbsminderungsrente

Wer krankheitsbedingt aufhören möchte, könnte ggf. auch auf die Erwerbsminderungsrente setzen.
Diese Option sollte immer im Auge behalten werden, wenn der Gesundheitszustand diese Möglichkeit bietet. Grund: Wer wegen Erwerbsminderung in Rente geht, erhält eine sogenannte Zurechnungszeit bis 65 Jahren und 9 Monaten. Wer also frühzeitig in Rente gehen will und eine entsprechende Erwerbsminderung nachweisen kann, sollte auf jeden Fall nicht nur die frühzeitige Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente im Blickfeld haben.

Hierdurch ist dann nicht nur u.U. die Erwerbsminderungsrente durch die längere Zurechnungszeit, sondern auch die nachfolgende Altersrente höher, da die nachfolgende Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente (s. § 88 SGB VI Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten).

Der Rentenabschlag beträgt zwar 0,3 % pro Monat, allerdings maximal 10,8 %.

Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen ist allerdings heute schwierig und sollte frühzeitig mit Rechtsbeistand und Gutachten geplant werden.

Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen oft ein Grund für die Erwerbsminderung.

Auch sollten die Auswirkungen auf eine evtl. betriebliche Altersversorgung im Blickfeld sein.

Rente wegen #Schwerbehinderung

Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Schwerbehindertenausweis hat, kann ebenso früher in Rente gehen. Und zwar 2 Jahre früher ohne Abschlag und 5 Jahre früher mit Abschlag.
Für die 3 Jahre (5-2 Jahre) wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat insgesamt von 10,8 % abgezogen.

ACHTUNG: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Der Abschlag ist hierdurch wesentlich höher.

Zu den 35 Jahren zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Rente mit Beginn der #Regelaltersgrenze

Die #Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt seit dem Jahr 2012 schrittweise an, von 65 Jahre auf 67 Jahre.

Wer wann in Rente gehen kann, ohne Abschläge bei den vorgesehenen Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab.
Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, wird regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.
1963 Geborene müssen 66 Jahre und zehn Monate alt sein, 1960 Geborene 66 Jahre und vier Monate.

Vorgezogene #Altersrente „ohne Abschlag“

Eine abschlagsfreie Rente können nur „#besonders #langjährig #Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren erhalten.
Wer die Wartezeit erfüllt, kann 2 Jahre früher „ohne Abschlag“ in Rente gehen.
Beispiel: Wer 1961 geboren wurde, kann mit „66 Jahren und 6 Monaten“ in Regelaltersrente gehen.
Wurde die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beginnen (Geburtsjahr 1961).

ACHTUNG: Auch hier gilt, dass es zwar „keinen Abschlag“ gibt, allerdings wurde durch 2 Jahre früherer Rentenbeginn auch für die letzten 2 Jahre kein Beitrag eingezahlt.

Rente mit 63 Jahren – #Rente für #langjährig #Versicherte

Trotz der festgelegten Regelaltersgrenzen ist es zwar auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen.
Hierbei kommt es neben dem Geburtsjahr vor allem auf die Anzahl der Versichertenjahre an.

Mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen.
Für 1956 Geborene gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und acht Monate.

Es können aber auch Menschen, die mindestens 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
Dabei handelt es sich um „langjährig Versicherte“. Allerdings gilt für sie die zusätzliche Einschränkung, dass sie Abzüge hinnehmen müssen.

Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen – und zwar dauerhaft für die kompletten Jahre des Rentenbezugs.

Wer also beispielsweise noch drei Jahre bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hätte, müsste einen monatlichen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen.
Bei einer Rente von 1200 Euro wären dies 129,60 Euro Abschlag.
Die tatsächliche Rente betrüge demnach 1070,40 Euro. Je weniger Zeit zu überbrücken ist, desto geringer fällt die monatliche Minderung aus.

Wer beispielsweise 1964 geboten ist, kann mit 67 regulär in Rente gehen. Wurde die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann der Versicherte mit 63 Jahren zwar in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % (Differenz 67-63 Jahre= 4 Jahre * 12 Monate * 0,3 % = 14,4 %).
Neben diesem Abschlag fehlen dann natürlich auch 4 Jahre Beitragszahlung.
Wie hoch die effektive Rentenkürzung ausfällt, muss individuell berechnet werden.

Beispiel:
Ein Durchschnittsverdiener (pro Jahr immer 1,0 Entgeltpunkte)

  • hat von 18-63 gearbeitet und somit 45 Entgeltpunkte.
  • Bis zum 67. vollendeten Lebensjahr wären es 49 Entgeltpunkte.
  • Bis 65 wären es 47 Entgeltpunkte.

Bei einem aktuellen Rentenwert von 33,05 (Westdeutschland) wäre die

  • Regelaltersrente mit 67:
    33,05 x 49 Jahre = 1.619,45 Euro (Brutto)
  • Rente mit 65 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte, mind 45 Jahre Wartezeiterfüllung, „ohne Abschlag“):
    33,05 x 47 Jahre = 1.553,35 Euro
  • Rente mit 63 Jahren (35 Jahre Wartezeit erfüllt für „langjährig Versicherte“), Annahme: Regelaltersgrenze wäre mit 67
    18 – 63 Jahren = 45 Jahre eingezahlt mit Durchschnittsbeiträgen:
    45 Jahre x 33,05 = 1.487,25 Euro
    abzüglich 14,4 % = 214,16 Euro
    = 1.273,08 Euro Bruttorente

Durch das Vorziehen der Altersrente von 67 auf 63 Jahren sinkt die Rente auf 78,61 %.

Der Rentenabschlag beträgt somit nicht 14,4 %, sondern 21,39 %!

Rentenabschlag #vermeiden durch #Einmalzahlung an #Rentenversicherung

Wer den Rentenabschlag vermeiden möchte und entsprechende finanzielle Mittel hat, kann den Abschlag auch durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.

Vorsicht! Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist der Einmalbetrag futsch! Auch bei Verheirateten kann der Einmalbetrag weg sein. Dies ist dann der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst eine hohe Versorgung hat und die Witwenrente aufgrund der eigenen Einkünfte angerechnet werden (§97 SGB VI, §114 SGB IV, § 18a SGB IV).

  • Rente ohne 35 Jahren Wartezeiterfüllung
    Versicherten mit weniger als 35 Versicherungsjahren bleibt die Rente mit 63 Jahren verwehrt. Sie können je nach Geburtsjahr frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen.
    Zu der Anzahl der Versicherungsjahre zählen aber nicht nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sondern beispielsweise auch Zeiten während der Kindererziehung, während der Pflege von Angehörigen oder während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.

Späterer #Renteneintritt mit #Zuschlägen statt Rente mit 63 Jahren

Während ein früherer Renteneintritt oft Abschläge mit sich zieht, wird ein späterer Beginn honoriert.
Ob eine Weiterarbeit möglich ist, hängt natürlich von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder ggf. von Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ab.
Wer aber tatsächlich seine Rente trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt und weiter einem Job nachgeht, bekommt später eine jährliche Erhöhung von sechs Prozent (pro Monat 0,5%).
Davon abgesehen steigern allein die zusätzlichen Arbeitsjahre die Rente. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhalten hat, bei dem erhöht sich laut DRV nach einem Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit die spätere Rente um 107 Euro brutto monatlich. Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit nach Renteneintrittsalter kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden.

Auch wer schon Rente bezieht, darf weiterarbeiten und neben der Rente Gehalt beziehen. Dabei werden weitere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt und Entgeltpunkte gesammelt, die die späteren Zahlungen erhöhen. Hierbei sind aber Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Nur Einkommen bis 6300 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.

Wer in Rente gehen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren.


Hilfreich sind hier besonders Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht.
Das notwendige Know-how umfasst nicht nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch oft die Themen:

Tel.: 07156 967 1900

Smartphone: 00491772716697
  • betriebliche Altersversorgung
  • Erbrecht und Erbschaftsteuer
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • und oft auch Arbeitsrecht.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Vorsorge das Thema #Notfallordner zu berücksichtigen (zB bei Geschiedenen im Todesfall Original-Scheidungsurkunde, bei Paaren ohne Trauschein in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung etc.)

www.bAV-Experte.de

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www.Renten-Experte.de

www.Renten-Experte.de

www.Not-fallordner.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Rentenkonto frühzeitig klären!

Alle Zeiten erfasst? #Rentenkonto auf Vollständigkeit prüfen lassen
BESONDERS WICHTIGER TIPP AM ENDE DES ARTIKELS FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre!
Um die #Rente später auch in der richtigen Höhe zu erhalten, sollten Versicherte unbedingt ihr #Rentenkonto prüfen lassen. Fehler lassen sich oft noch korrigieren.


Die #Deutsche #Rentenversicherung (DRV) führt für jeden Versicherten ein Konto.
Damit die Daten dem richtigen Konto zugeordnet werden können, erhält jeder eine individuelle Versicherungsnummer, erklärt die DRV Bund in Berlin.
Ein vollständiges und aktuelles #Versicherungskonto ist die Grundlage für die korrekte Berechnung der Rente.
Deshalb sollten #Versicherte genau prüfen, ob alle relevanten Zeiten im #Versicherungsverlauf enthalten sind.
Denn gerade für Menschen, die nur kurz gearbeitet haben, ist jeder Monat wichtig.
Denn unter Umständen geht es darum, ob überhaupt ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht.
Welche Daten bereits erfasst sind, steht im Versicherungsverlauf der RV.
Antrag auf #Kontenklärung kann helfen
Wer Lücken oder Fehler in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte einen Antrag auf Kontenklärung stellen und Zeugnisse oder Bescheinigungen beim Rentenversicherer als Nachweis einreichen.
Berücksichtigt werden neben der #Berufstätigkeit auch Zeiten der Ausbildung, der #Kindererziehung sowie Zeiten eines Wehr- oder Freiwilligendienstes.

Auch Phasen, in denen jemand arbeitslos war oder wegen einer Krankheit nicht arbeiten konnte, sind dort erfasst.

Versicherungsverlauf kann angefordert werden
Den ersten #Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der ersten Renteninformation.
Diese wird jährlich an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge zur RV gezahlt haben.
Sobald man 43 ist, bekommt man im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens erneut einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt.
Ab 55 Jahren erhält man dann alle drei Jahre, zusammen mit einer ausführlichen Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf. Unabhängig davon kann man sich auch jederzeit einen aktuellen Verlauf von der RV schicken lassen.
BESONDERS WICHTIGER TIPP FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre!
Wer zwischen 16 und 17. vollendeten Lebensjahr keine Pflichtbeiträge zahlte und z.B. noch zur Schule ging, sollte sich überlegen freiwillige Beiträge für dieses eine Jahr einzuzahlen.
Die Höhe hängt vom Zweck ab, den man damit erfüllen will.

  1. Zweck „Vorgezogene Rente für „besonders langjährig Versicherte“ -45 Beitragsjahre-
    Wer 45 Beitragsjahre erfüllt hat, kann zwei Jahre früher in Rente ohne Abschlag, wobei die Rente trotzdem niedriger ist, als mit Beginn der #Regelaltersgrenze. Grund: es wird für 2 Jahre auch kein Beitrag eingezahlt.
    Wer die 45 Jahre nicht erreicht, müsste bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Oft fehlen nur einige Monate, die man durch freiwillige Beiträge für den Zeitraum 16-17 J. Nachzahlen kann. #Nachzahlung ist aber nur vor dem 45. Lebensjahr möglich. Hier würde der #Mindestbeitrag ausreichen.
  2. Zweck: #Erwerbsminderung
    Wer erwerbsgemindert wird, erhält eine #Erwerbsminderungsrente, die aus den erreichten Entgeltpunkten und der #Zurechnungszeit berechnet wird.
    Die Zurechnungszeit wird ab dem Versicherungsfall bis zum 65 vollendeten Lebensjahr und z.Zt. 9 Monaten berechnet.
    Für diesen Zeitraum wird vereinfacht ausgedrückt der Durchschnitt der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben berechnet.
    Wurde eine freiwillige Beitragszahlung (16.-17.Lj.) mit den #Höchstbeitrag vorgenommen,dann wirkt sich dies natürlich auch auch die Höhe der Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit aus.
  3. Zweck #Todesfall
    Nicht in jedem Todesfall ist es zu spät.
    So gibt es auch eine Reihe von Krankheiten und Unfällen, in denen der Versicherte oder Bevollmächtigte noch handeln können.
    Auch ein Grund, warum man eine Generalvollmacht und einen #Notfallordner haben sollte ( s. auch www.notfallordner-vorsorgeordner.de ).
    Auch bei der Witwenrente / Waisenrente spielt die Zurechnungszeit und die Höhe der durchschnittlichen Entgeltpunkte eine Rolle.
    Solange der Versicherte noch lebt, könnten auch die Höchstbeiträge für das 16.-17. Lebensjahr eingezahlt werden und somit die Zurechnungszeit positiv besser bewertet werden.

Insofern sollte immer vor dem vollendeten 45. Lebensjahr geprüft werden, ob freiwillige Beiträge nachgezahlt werden und auch die Höhe von einem #Rentenberater ermittelt werden.

Ein #Rentenberater ist nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt, sondern unabhängig (vergleichbar mit einem freiberuflichen Steuerberater).

Notfallordner ab 27 Euro inkl. MWSt
www.notfallordner-vorsorgeordner.de