Der #CDU-Abgeordnete Andreas Jung meint, dass wir im nächsten Jahr Millionen von öl-/Gas-Heizungen austauschen müssten. Wie viele sind es tatsächlich?
Wir haben ca 43 Mio. Wohneinheiten.
Ca 30 Mio haben Öl und Gas.
Kurzer Erfahrungsbericht:
Meine #Ölheizung im vermieteten Haus ist von 1988, also 36 Jahre alt und kann noch ca -5 Jahre gut weiterlaufen. Da dieses Haus von 1911 ist, wird dieses Gebäude auch ohne die Pflicht zur erneuerbaren Heizung zu mind. 65 % durch ein neues Haus ersetzt, das dann auch eine modernere Aufteilung hat.
Letztendlich ist es mit sehr alten Häusern ähnlich, wie mit sehr alten Autos. Man kann sie behalten, aber oft sind sie nicht mehr so funktionstüchtig.
Das frühere Haus meiner Eltern-gebaut 1969- wurde der Brenner mal vor ca 10 Jahren repariert und läuft immer noch.
Gasheizungen laufen im Durchschnitt 25-35 Jahre und müssten dann modernisiert werden.
Liest man im Internet nach, haben Öl- und Gasheizungen eine Lebensdauer von 15-25 Jahren.
Dann kommt Erneuerung wegen der Brennwerte, da neue Anlagen energetischer sind.
Allerdings könnten diese Anlagen auch alle auf dem alten Standard bleiben.
Ab 2026 gilt jetzt schon, dass alte Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind durch neue Heizungen erneuert werden müssen. Dabei sind auch Öl-Hybrid-Heizungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Dies soll auch bei dem neuen Heizungsgesetz ab 2024 so vorhanden sein 65% erneuerbare Energie).
Da wird gerade viel Wahlkampf durch Panikmache gemacht.
Selbst wenn 30 Mio. Heizungen völlig raus müssten wären dies pro Jahr max. 1 Mio auf alle erneuerbaren Heizungssysteme.
Wie war alleine die Anzahl der Wärmepumpen pro Jahr in Europa?
Obwohl die skandinavischen Länder (besonders in Dänemark) im Umweltschutz, der Nutzung von erneuerbaren Energie schon seit 1973 Vorreiter (Grund war die damalige Ölkrise) sind, gibt es immer noch alte Öl- und Gasheizungen, die auch dort jetzt raus müssen, wenn sie erneuert werden. Auch dort ist der Anzahl der Wärmepumpen sehr angestiegen.
Warum gerade so viel gegen die Wärmepumpen publiziert wird, liegt an den Interessengruppen, die hier gemeinschaftlich dagegen sind, wobei die Motivation unterschiedlich ist:
1. Politisch motiviert um die Regierung anzugreifen:
⁃ Linke
⁃ AfD
⁃ CDU
⁃ CSU
Politisch motiviert könnte dies auch durch die FDP sein. Gründe: die Lobby der Gasinstallateure und Heizungsbauer sieht ihr Heizungsmonopol-Gewerk in Gefahr, denn Wärmepumpen, Photovoltaik übernehmen dann Elektrobetriebe und auch teilweise Zimmereibetriebe. Ein weiterer Grund sind die kommenden Bundestagswahlen. Die FDP möchte in der kommenden Bundesregierung wieder das Zünglein an der Waage sein. Und mit der Untergrabung von Koalitionsvereinbarungen hält sie sich zur CDU eine „Freundschaft“ wieder offen.
2. Politisch motiviert, um die Demokratie zu schädigen:
⁃ Russland
3. Wirtschaftlich motiviert, um den Umsatzrückgang zu reduzieren:
⁃ Kommunen: Städte und Gemeinden sind bei Öl- und Gasaustausch selbst sehr betroffen, denn jahrzehntelang wurde nichts gemacht. Gerade, weil meist dort jede Investition in erneuerbare Energie verschlafen wurde, entsteht jetzt extremer Nachholbedarf. Ein Grund waren die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energie. Der zweite Grund, der sicherlich auch nicht unterschlagen werden darf ist, dass die Städte über ihre Stadtwerke sehr gut am Gasvertrieb mitverdient haben und erneuerbare Energien eher ihre Einnahmen ausgebremst haben.
⁃ Öllobby, zB Exxon & Co.
⁃ Lobby der Öl- und Heizungsbauer Gasinstallateure; warum denn diese Gruppe? Ganz einfach. Wärmepumpen bauen auch Elektriker. Nur bei Gas ist der Gasinstallateur alleine tätig!
Interessant, was die Skandinavische Bauindustrie schreibt
Die wahren Gründe gegen das Heizungsgesetz von CDU, CSU und auch verdeckt der FDP sind die Unterstützung der Energiekonzerne und der fossilen Öl-, GasLobby
Bereits 2011 wurde der Deutschen Solarbranche durch die damalige Bundesregierung CDU und FDP der Gar ausgemacht.
Die fossile Energie und die Strombranche hatten die Sorge, dass die Haushalte ihren Strom selbst produzieren.
Heute werden Photovoltaikanlagen größtenteils in China gefertigt.
Die deutsche Solarproduktion sind durch die Fehler der Bundesregierung aus 2011, also der CDU, CSU und FDP entstanden.
Die fossile Energiebranche und die Strom-Energieriesen hatten ganze Lobbyarbeit bereits damals schon geleistet.
Der von #Exxon #finanzierte Prof. Dr. Gerd #Ganteför behauptet in seinen Darstellungen immer wieder, dass fossile Energie anscheinend besser – zumindest unverzichtbar – ist, als erneuerbare Energie.
Finanziert durch #Exxon ist sein zustimmender Wirkungskreis die #Öllobby und die #AfD.
Und dies nicht nur bei dem Thema #Klima, sondern bereits schon bei einem völlig anderen Thema. Zu #Coronazeit kritisierte er das #Impfen.
Und schaut man etwas weiter zurück, dann stellte er in einem Buch die abstruse Behauptung auf, dass die #Dritte #Welt durch #fossile #Energie eine fortschrittlichere Entwicklung hätte und dadurch weniger Kinder dort geboren werden.
Dass dies schon an den Haaren herbeigezogen war, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass dieser Prof. von Exxon Gelder bezieht.
Warum sollen denn nicht #erneuerbare #Energie – wie zum Beispiel #Solarenergie – in der #drittenWelt nicht besser sein?
Nun, ganz einfach: mit Solarenergie würde Exxon & Co. weitere Absatzmärkte verlieren.
Fakt ist jedoch, dass die Sonne in den Ländern der Dritten Welt als Rohstoff kostenfrei zur Verfügung steht.
Darüber hinaus kann dadurch #grüner #Wasserstoff produziert werden, wodurch diesen Ländern dann neue Einnahmequellen zur Verfügung stehen und dadurch ein wirtschaftlicher Aufschwung möglich wäre, so dass dadurch die Bevölkerungsentwicklung reduziert würde und die Hungersnot durch diesen doppelten Effekt gebremst würde.
Als Nebeneffekt würden dann auch aus diesen Regionen weniger Flüchtlinge nach Europa kommen.
Und nicht nur das. Auch wir hätten unsere Energiezufuhr weiter diversifiziert. Übrigens: Wer jetzt behauptet, die Schiffe würden durch den Transport viel CO2 verursachen, vergisst dabei, dass diese Schiffe nicht mit Diesel oder Schweröl fahren und hierdurch viel geringere CO2 Werte verursacht werden!
Gerade diese Entwicklung die #DritteWelt bei der Produktion von #GrünemWasserstoff zu unterstützen verfolgt auch die jetzige Bundesregierung.
Dass dies der #Öllobby sowie Ländern wie #russland ein Dirn im Auge ist, ist leicht nachzuvollziehen. Und Russland nutzt natürlich die politisch ihr nahestehenden europäischen Parteien, Gruppierungen und Personen (AfD, Linke, Wagenknecht etc), um dagegen zu steuern.
ProfGanteför – der von der #AfD, insbesondere durch den AfD-Bundestagsabgeordneten #Martin #Sichert, als Wissenschaftler hofiert wird, hat auch gegen die #Windkraft falsche Behauptungen mit falschen Annahmen gepostet.
Auch beim Thema #Wärmepumpen unternahm #Ganteför falsche Annahmen mit falschen Folgerungen.
Dies ist auch kein Wunder, wenn man berücksichtigt, dass
die #Öl-Lobby
die AfD –
inklusive dem AfD-unterstützten sogenannten Institut #EIKE zu den Kunden des Prof. #GerdGanteför gehören.
Auch die Darstellung, dass Wärmepumpen mehr #CO2 produzieren ist nicht nur falsch, sondern wurde schon mehrfach sachlich widerlegt.
Die Widerlegung der Argumentation ist für den Laien aufgrund der strategischen Inhaltsargumentation schwer zu verstehen.
Seine Argumentationsstrategie ist einfach psychologisch und gelinde gesagt perfide: Der Prof. verwirrt zunächst mit Fachbegriffen und stellt dann simple einfache Zahlenbeispiele dar. Ein typisches Vorgehen einiger AfD-nahen Personen. Zahlen addieren kann jeder, allerdings sind die Annahmen davor falsch und für 99% der Zuhörer nicht nachvollziehbar
Nur inzwischen gibt es auch andere Prof.-Kollegen- die dies sachlich entkräften.
Tja – Und schon wurde der Gegenbeweis von Prof. #Stefan #Krauter angetreten..
Pellet sollen jetzt umweltschädlich sein. Warum? Hier die Erklärung:—>
Pellets wird aus #Holz gewonnen. Wenn so viel Holz abgebaut wird, wie nachwächst ist das ja ok.
NUR —> Inzwischen wird #Holz kriminell abgebaut.
Beispiel Rumänien. Die #Holzmafia schlägt Holz, zahlt #keine #Exportsteuern und führt es mit falschen Papieren wieder ein.
Der Staat kann dann durch fehlende Exporteinnshmen weniger aufforsten.
Das ist besonders auch in Russland der Fall.
Das Holz aus #Russland wird über #Kasachstan und #Georgien nach #Europa eingeführt und eine Aufforstung fehlt.
Als Folge taut der Permafrost auf. Die CO2-Bilanz wird dadurch explodieren.
Putin ist das egal. Wenn die Aufforstung – also neue Waldfläche im gleichen Tempo ausgeglichen wäre, dann wäre der Holzabbau auch nicht umweltschädlich. Man muss jedoch wissen, dass ein neuer Baum erst nach 30-80 Jahren wieder die gleiche Menge an CO2 aufnimmt, als der alte gefällte Baum freigibt.
Zu viel Holz verbrauchen, ist umweltschädlich!
Dies gilt im Übrigen auch verstärkt für die #Papierindustrie! Der #onlinehandel läßt die Verpackungsindustrie explodieren.
Alle 2 Jahre verdoppelt sich die Nutzung von Kartonagen.
Und diese Entwicklung macht eben auch die Pelletnutzung inzwischen schädlich. Aber dies interessiert natürlich nicht die #AfD, oder auch nicht #Alice #Weidel oder #Monika #Gruber.
Alle Drei verbindet nur eines Hetze gegen Deutschland, Hetze gegen alles auf emotionaler Ebene.
Alle Drei stiften zur selektiven Wahrnehmung an, ohne auch nur im geringsten konstruktive – wissenschaftlich untermauerte – Vorschläge zu präsentieren.
Es erinnert sehr an Deutschland 1929-1933 als Vorboten von Hitlers Machtergreifung.
Frührente – also der Bezug der Altersrente vor dem Zeitpunkt der Regelaltersrente – bekommen und zugleich weiter im Job arbeiten – für viele Ältere eine interessante Option.
Doch was heißt das für das #Arbeitsverhältnis?
Inhalt
Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Antrag auf eine vorzeitige Altersrente informieren?
Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?
Kann das Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag mit einer allgemeinen Befristungsregelung ausgehebelt werden, wenn nur eine vorgezogene Altersrente – mit oder ohne Abschlag – gezahlt wird?
Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?
Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?
Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?
Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen?
Zunächst kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Vielfach dürften Sie im Arbeitsvertrag zum Thema vorzeitige Altersrente gar nichts finden.
Teilweise gibt es jedoch Regelungen im Tarifvertrag.
Beispiel —> Auswirkung bei Tarifbeschäftigten der Versicherungsbranche
„Das Arbeitsverhältnis endet spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die/der Angestellte erstmals Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, oder mit Ablauf des Monats, in dem sie/er die Altersgrenze für eine Regelaltersrente nach den Bestimmungen der gesetzlichen der Rentenversicherung erreicht hat. Abweichende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind zulässig.“
Beispiel Manteltarifvertrag für das Private Versicherungsgewerbe (§15 Abs.6, die für Innendienst und den Werbeaußendienst (§ 23 Abs.2) gilt
Nach dieser Regelung könnte zwar der Arbeitgeber mit Beginn der Altersrente kündigen, allerdings wird der Arbeitgeber dies wohl im Zeitalter des Fachkräftemangel wohl kaum tun. Und im Rahmen der Gleichbehandlung kann der Arbeitgeber auch keine individuelle Entscheidung treffen. Fraglich wäre auch vor dem Arbeitsgericht, inwieweit der Arbeitgeber die betreffenden Mitarbeiter aufgrund dieser veralteten Regelung kündigt und auf der anderen Seite wieder Personal sucht und einstellt.
Es wäre vorstellbar, dass zeitlich überholte Tarifvertragsregelungen dann zu Abfindungen führen könnten.
Arbeitgeber werden – wenn sie gut beraten sind und nicht gerade Personal abbauen müssen – es eher akzeptieren, wenn ein Arbeitnehmer die Altersrente für langjährige – bzw. besonders langjährige – Versicherte neben seinem Gehalt weiter bezieht.
Im Übrigen ist die Regelung im Tarifvertrag nicht nur überaltert und noch im Zusammenhang mit den früheren Rentenregelungen zu sehen, sondern auch deshalb gerade im Wandel, weil die Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrenten (vor der Regelaltersgrenze) weggefallen ist. Bedenklich ist diese Tarifregelung auch, weil §41 SGB VI hier andere Regelungen vorsieht (s. Unten im Text).
Übrigens können auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung bestehen (zB bei Pensionskassen §232 VAG, Konflikt von Arbeitsrecht und Aufsichtsrecht, s. Artikel ganz unten)
Was ist, wenn kein Tarifvertrag/Arbeitsvertrag hier Einschränkungen vorsieht?
Dann könnte man sagen: Der Rentenantrag geht Ihren Arbeitgeber nichts an. Das hilft Ihnen aber nicht weiter, weil der Arbeitgeber indirekt durch die Deutsche Rentenversicherung ohnehin von Ihrem Rentenantrag erfährt.
Informiert die Rentenversicherung meinen Arbeitgeber über meinen Rentenantrag?
So direkt tut sie das nicht. Indirekt kommt Ihr Arbeitgeber aber ins Spiel, wenn es um die Berechnung Ihrer Rente geht.
Da Sie einige Monate vor dem Renteneintritt Ihre Rente beantragen, wird Ihr letztes Arbeitsentgelt vor Rentenbezug in den meisten Fällen aufgrund einer Hochrechnung durch Ihren Arbeitgeber ermittelt.
Eine solche Hochrechnung fordert die gesetzliche Rentenversicherung bei Ihrem Arbeitgeber an, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind und Rente beantragen. Erhält Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Anfrage von der Rentenversicherung, so ist für den Arbeitgeber natürlich klar zu erkennen, dass Sie einen Rentenantrag gestellt hat.
Kann ich die Hochrechnung des Arbeitgebers ablehnen?
Ja, das geht. Sie können in Frage 9.7.2. des aktuellen Rentenantragsformulars „Nein“ ankreuzen und so die Hochrechnung verhindern.
Doch die Deutsche Rentenversicherung benötigt natürlich die Information über das Gehalt der letzten Monate vor dem Rentenantrag.
Deshalb erhält Ihr Arbeitgeber eine maschinelle Anforderung zur Meldung der letzten Vor-Renten-Entgelte.
Hieraus geht zwar nicht hervor, warum diese Meldung verlangt wird. „Der Arbeitgeber erfährt somit nicht durch die Rentenversicherung von der Rentenantragstellung, allerdings wird jeder logisch mitdenkende Personalsachbearbeiter an der elektronischen Aufforderung seitens des Rentenversicherungsträgers, eine sogenannte GML57 Meldung für seinen Mitarbeiter im Rentenalter abzusetzen, erkennen, dass dieser einen Rentenantrag gestellt hat.
Tipp: Da Ihr Arbeitgeber ohnehin vom Rentenantrag erfährt, ist es sinnvoll, wenn Sie von vornherein mit offenen Karten spielen und ihm mitteilen, dass Sie ein vorgezogenes Altersruhegeld beantragen möchten. Vielfach dürfte das für den Arbeitgeber sowieso kein Problem sein.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Sie Ihren Arbeitgeber ohnehin über den Rentenantrag informieren.
Denn bei Bezug einer vollen Altersrente ändert sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Sie haben dann nämlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Deshalb zahlen sie nur einen um 0,6 Prozentpunkte ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag.
Diese Beitragsermäßigung teilen Sie sich – genau wie generell den Beitrag – mit Ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet: Bei einem Bruttoentgelt von 3000 Euro zahlen Sie beispielsweise jeden Monat neun Euro mm weniger an Krankenversicherungsbeiträgen – ebenso wie Ihr Arbeitgeber.
Damit Ihr Arbeitgeber den korrekten Beitrag abführen kann, muss er über Ihren Vollrentenbezug informiert werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Dies regelt § 28o SGB IV.
Darf mir der Arbeitgeber wegen des Renteneintritts kündigen?
Nein, eine Kündigung allein wegen des Anspruchs auf Rente beziehungsweise Rentenbezugs ist verboten. Im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) findet sich ausdrücklich eine Regelung zu „Altersrente und Kündigungsschutz“. Darin heißt es:
„Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann“ (§ 41 SGB VI).
Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es in ihren gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen folgendermaßen: Der Gesetzgeber „legt fest, dass die Möglichkeit, eine Altersrente zu beziehen, nicht ausschlaggebend für eine Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber sein darf“.
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen dennoch aus diesem Grund kündigt, können Sie hiergegen mit einiger Aussicht auf Erfolg vor dem Arbeitsgericht klagen.
Hat der Renteneintritt Folgen für mein Arbeitsverhältnis?
Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt ist. Das Arbeitsrecht unterscheidet nämlich fein säuberlich zwischen Befristung/Fristablauf und Kündigung.
Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen zwar nicht kündigen, aber das Arbeitsverhältnis kann automatisch aufgrund einer Befristung enden.
Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf das 65. Lebensjahr beziehungsweise auf das „reguläre Renteneintrittsalter“ ist erlaubt und findet sich in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen. Sie ist nach § 41 SGB VI völlig in Ordnung.
Kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer vorgezogenen Altersrente automatisch enden?
Ja, aber nur unter einer Bedingung. Eine solche Vereinbarung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie „innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt [also dem für die Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente geltenden Alter] abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist“ (§ 41 SGB VI). Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so ist eine Befristungsregelung im Arbeitsvertrag nicht rechtsgültig.
Es reicht nicht, dass die Befristungsregelung in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sie muss darüber hinaus in den letzten drei Jahren vor Ihrem (möglichen) vorgezogenen Renteneintritt bestätigt worden sein.
Kann ein Rentenantrag schaden, wenn Entlassungen und eine Sozialauswahl anstehen? (Sozialplan)
In solchen Fällen kommt es gar nicht unbedingt auf Ihren Rentenantrag an. Es kann Ihnen schaden, wenn Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen – auch wenn sie diese gar nicht beantragen.
Dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 8. Dezember 2022 entschieden, dass Rentennähe oder Rentenbezug bei der Sozialauswahl „Minuspunkte“ ergeben können (Az. 6 AZR 31/22).
So kann es sozial gerechtfertigt sein, einen 40jährigen Familienvater von der Entlassung zu verschonen und dafür einen 63jährigen zu entlassen, der innerhalb des nächsten Jahres eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen könnte.
Das BAG befand: Selbst eine „Rentennähe“, also die Möglichkeit innerhalb der nächsten beiden Jahre, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, kann bei einer Sozialauswahl negativ berücksichtigt werden.
Was ist wenn ich Witwe(r) bin?
Bei einer #Hinterbliebenenrente (§97 SGB IV) findet eine Anrechnung der Renten, selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Beschäftigungen statt. Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung werden nur bei der sogenannten „neuen Hinterbliebenenrente (sogenannte 55%-Rente) angerechnet ((§ 314 SGB VI, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes).
Hier sollten die Auswirkungen auch durch einen Rentenberater geprüft werden. Grund: Ein früherer Rentenbezug mit Abschlag könnte zu einer kürzeren Kürzung bei der Witwenrente – Witwerrente – führen. So könnte eine Witwe die Altersrente mit Abschlag in Anspruch nehmen und ggf. weiter arbeiten. Mit Beginn der Regelarbeitszeit würde dann ggf. aufgrund der geringeren Altersrente (im Vergleich zur Regelaltersrente) die Rentenkürzung bei der Witwenrente geringer ausfallen. Die genaue Prüfung ist sehr individuell. Hierzu sind durch den Rentenberater sogenannte „Was-wäre-wenn“ – Hochrechnungen notwendig.
Ergänzende Hinweise zur betrieblichen Altersversorgung und die Auswirkungen speziell bei Pensionskassen:
In Bezug auf eine Zusatzversorgung in einer Pensionskasse ist die Besonderheit von §232 VAG zu beachten! Eine Teilrente von 10% müsste bei der ZVK zu einer anteiligen Kürzung führen.
Die Definition der Pensionskasse in § 232 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beschreibt die Pensionskasse unter anderem als „rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das (…) Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht“.
Dass der oder die Versorgungsberechtigte einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf vorgezogene Betriebsrente haben kann, auch wenn das Erwerbseinkommen nicht wegfällt, führt im Deckungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Pensionskasse zu Schwierigkeiten, weil der Gesetzgeber § 232 VAG bei der Gesetzesänderung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenze unverändert gelassen hat.
Man denke sich den Fall, in dem Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage erhalten haben und nach dieser Zusage Anspruch auf vorgezogene Betriebsrenten besitzen, obwohl sie daneben noch beim zusagenden Arbeitgeber weiterarbeiten und von diesem auch noch Erwerbseinkommen beziehen. Wenn diese Zusage über eine Pensionskasse durchgeführt wird, besteht im Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber der Anspruch auf Leistung. Im Deckungsverhältnis zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber wäre die Pensionskasse nach § 232 VAG aber aufsichtsrechtlich gehindert, zu leisten. Auch hier droht eine Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers.
Ist die Pensionskasse also immer gehindert, zu leisten, wenn Versorgungsberechtigte noch Erwerbseinkommen beziehen? Ein Jurist wird hier sagen: „Das kommt drauf an. „
Nach meiner Auffassung müsste wie folgt differenziert werden:
Bei denjenigen Berechtigten, die betriebstreu bleiben und eine Pensionskassenleistung neben dem Erwerbseinkommen des die bAV zusagenden Arbeitgebers erhalten sollen, besteht das zuvor beschriebene aufsichtsrechtliche Risiko.
Bei denjenigen Berechtigten aber, die mit unverfallbarer Anwartschaft auf eine Pensionskassenleistung beim zusagenden Arbeitgeber ausgeschieden sind und nun eine Pensionskassenleistung neben einem völlig anderen Erwerbseinkommen bei einem neuen Arbeitgeber erhalten sollen, spricht viel dafür, anzunehmen, dass die Voraussetzung des „Wegfall des Erwerbseinkommens“ in § 232 VAG erfüllt ist.
Mit dem Erwerbseinkommen in § 232 VAG ist m.E. nur dasjenige Einkommen gemeint, das Berechtigte vom zusagenden Arbeitgeber beziehen und das Grundlage für die Pensionskassenversicherung war, denn die Pensionskassenleistung soll nur dessen Wegfall kompensieren.
Anderes Erwerbseinkommen hindert die Pensionskasse nicht zu leisten. Diese Auffassung ist aber bisher nicht rechtlich entschieden.
Die BaFin und der Gesetzgeber sind gehalten, hier entsprechende Klarheit zu schaffen, die gesetzlichen Vorschriften entsprechend nachzubessern und die Voraussetzungen des VAG an die nach Inkrafttreten des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes am 01.01.2023 geltende Lebenswirklichkeit und die geänderten arbeitsrechtlichen Vorschriften anzugleichen.
Rente kriegen ist nicht schwer, die optimale Renten mit voller weiteren Gehaltszahlung zu bekommen, um so mehr. Die Hilfe durch einen Rentenberater / Fachanwalt für Arbeitsrecht kombiniert mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zahlt sich durchaus aus.
Ergänzung zum Thema vorgezogene Altersrente:
Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
In der Vergangenheit haben die Rentenversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine frei gewählte Teilrente nur in vollen Prozentschritten gewählt werden könne und somit höchstens 99 Prozent betrage. Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen aufgegeben (AGVR 4/2022, TOP 4).
Als Teilrente zu beanspruchende Altersrenten
Als Teilrente können folgende Renten in Anspruch genommen werden:
sämtliche nach den Vorschriften des SGB VI festgestellte Altersrenten – auch die Regelaltersrente – und
die nach den bis zum 31.12.1991 geltenden Vorschriften des AVG/RVO/RKG festgestellten Altersruhegelder, wenn die Berechtigten nach dem 01.12.1926 geboren sind.
Nicht als Teilrente, sondern ausschließlich als Vollrente, können die Renten in Anspruch genommen werden, die nach § 302 Abs. 1 SGB VI seit 01.01.1992 als Regelaltersrente zu leisten sind beziehungsweise nach § 302 Abs. 2 SGB VI als Regelaltersrente gelten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vergleiche GRA zu § 302 SGB VI, Abschnitt 4.
Kategorien:
#Gesetzliche #Rentenversicherung, #Regelaltersrente, #Rentenberater Tags: #Altersrente, #Rente kassieren und nicht kündigen
#Sozialplan, #Altersrente für #besonders #langjährig #Versicherte #Tarifvertrag #Private #Versicherungsgewerbe #Kündigung und #Befristung
#Rentenansprüche, die in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesammelt wurden, werden durch das #Rentensplitting partnerschaftlich zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
www.Renten-Experte.de
„Splitting“ ist ein englischer Begriff und heißt übersetzt „Teilung“.
Beide Partner werden in dem Verfahren so gestellt, als hätten sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft gleich hohe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben:
Jede Partei erhält jeweils die Hälfte der gemeinschaftlichen Rentenanwartschaften. So kann die eigene Rente erhöht oder die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden.
Nachteil: Der Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente, wenn das Rentensplitting in Anspruch genommen wird.
Empfehlenswert ist eine umfassende Beratung, um festzustellen, ob das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente die günstigere Option darstellt.
So kann es durchaus sein, dass das Rentensplitting sich auch zum Nachteil auswirkt.
Ebenso kann sich das Rentensplitting auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung oder die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in bestimmten Konstellationen auswirken.
Hilfreich ist hier auf jeden Fall mindestens eine Erstberatung bei einem unabhängigen #Rentenberater.
Erste Informationen gibt es auch bei der Deutsche Rentenversicherung.
Die kostenfreie Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ der Deutschen Rentenversicherung bietet hier grundsätzliche Infos.
Selten habe ich gesehen, wie #CDU, #CSU und #AfD so wegen einem Fehler in der Personalauswahl so darauf herum treten und damit andere fachlich richtigen Entscheidungen (Wärmepumpe) auch gleich einäschern wollen. Ich habe bereits im Januar 2022 eine Luft-/Luftwärmepumpe als Hybridanlage einbauen lassen und bin mehr als zufrieden. Kosten für 5 Innengeräte und 2 Innengeräte 15.000 € abzüglich Bfa-Zuschuss von rund 35% = 10.000 €. Energieverbrauch in Summe nur noch 30-50%! Was hier gewisse Herrschaften der o.g. Parteien übersehen:
Rumnörgeln kann jeder. Konstruktive Verbesserungsvorschläge machen diese Parteien nicht!
Die Witze über Maskenaffäre, BBBank Grusswort, Black Rock, Ehrenwort, vermeintliche Schmiergelder aus Russland über die Schweiz an AfD etc. sind alle plötzlich verschwunden.
Hier mal eine Liste Weitere Informationen ungefährer Zeitraum, Jahr der Bekanntwerdung … ungefährer Zeitraum Jahr der Bekanntwerdung Name (mit Link zum Artikel) Parteimitgliedschaften der Beschuldigten Kurzbeschreibung 1953/1954 1957 Spielbankenaffäre (Bayern) BP, CSU 1961 1961 Fibag-Affäre CSU 1957/1958 1966 Starfighter-Affäre CSU 1956 1967 HS-30-Skandal CDU 1972 1973 Steiner-Wienand-Affäre CDU, CSU, SPD 1972 1975 Spendenaffäre der Frankfurter SPD SPD 1978 1980 Garski-Affäre FDP, SPD 1975 1981 Flick-Affäre CDU, CSU, FDP, SPD 1978–1983 1983 Mega-Petrol-Skandal CSU 1986 1986 Spielbankenaffäre (Rheinland-Pfalz) CDU 1987 1987 Barschel-Affäre CDU ? 1988 Spielbankenaffäre (Niedersachsen) CDU 1984 1990 Traumschiff-Affäre CDU Korruptions- und Bestechungsskandal um den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth (CDU), der zu seinem Rücktritt 1991 führte. ? 1992 Briefbogenaffäre FDP 1987 1993 Schubladenaffäre SPD 1983 1993 Amigo-Affäre CSU Korruptions- und Bestechungsskandal um den bayerischen Ministerpräsidenten Max Streibl und andere CSU-Politiker. 1992/1993 1994 Dienstvilla-Affäre SPD 1987–1997 1997 Leuna-Affäre CSU 1985–1998 1999 Düsseldorfer Flugaffäre CDU, SPD 1980er/1990er Jahre 1999 CDU-Spendenaffäre CDU 1999 aufgedeckte illegale Spendenpraxis der CDU in den 1980er und 1990er Jahren unter dem damaligen CDU-Parteivorsitzenden und Bundeskanzler Helmut Kohl. 1990er Jahre 2001 Berliner Bankenskandal CDU, SPD 1994–1999 2002 Kölner Spendenaffäre SPD 1998 2002 Lohmann-Affäre (Schleswig-Holstein) SPD 1999 2002 Kremendahl-Affäre SPD ? 2002 Bonusmeilen-Affäre CDU, CSU, Grüne, PDS, SPD 1996–2002 2002 Schwarzgeld-Affäre FDP Schwarzkonten, illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge, gefälschte Quittungen und fehlerhafte Rechenschaftsberichte der FDP Nordrhein-Westfalen unter Jürgen Möllemann; 2009 verhängte die Bundestagsverwaltung die seinerzeit zweithöchste Strafe (gut 4,3 Millionen Euro) gegen eine Partei wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz 2001–2003 2003 Münchner-CSU-Affäre CSU ? 2004 RWE-Affäre CDU Mehrere CDU-Politiker haben Dienstleistungen (Stromlieferung) verbilligt oder kostenlos sowie zweifelhafte Zahlungen erhalten. 2003/2004 2008 KWL-Skandal CDU Bezeichnet die Vorgänge um die Veräußerungen kommunaler Güter durch die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) mit enormen Folgekosten für die Stadt Leipzig. ? 2010 Dessauer Fördermittelaffäre CDU 2010 2010 EnBW-Affäre CDU Rückkauf eines EnBW-Aktienpaketes von der französischen Électricité de France (EDF), den Ende 2010 die baden-württembergische Landesregierung auf Betreiben des seinerzeitigen Ministerpräsidenten Stefan Mappus ohne haushaltsrechtliche Grundlage oder Parlamentsvorbehalt tätigte. 2000–2013 2013 Verwandtenaffäre CSU, FW, Grüne, SPD 56 Landtagsmitglieder der CSU, 21 der SPD, einer der Grünen und ein Fraktionsloser hatten Verwandte aus den ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln beschäftigt. 1993–2008 2013 Modellauto-Affäre um Christine Haderthauer CSU 2005–2016 2016 Regensburger Parteispendenaffäre CSU, SPD 2012 2021 Weiterreichung von Insiderwissen durch Peter Gauweiler CSU Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte im Oktober 2021 einen Artikel, nach welchem in 2012 die Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner in „mindestens einem Fall Gauweilers Bundestagsbüro in Berlin benutzt, um einem Mandanten zu dessen Vorteil Insiderwissen über ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zukommen zu lassen“. Informationen seien über „Unionskanäle“ zu Hanno Berger geflossen. seit 2016 2017 AfD-Spendenaffäre (Siehe unter anderem die entsprechenden Abschnitte zu Meuthen 2016, Pretzell 2016, Reil 2017 und Weidel 2017) AfD Verschiedene Spendenaffären der AfD stehen im Zusammenhang. 2018 2019 PKW-Maut-Affäre um Andreas Scheuer CSU Vertragsabschluss mit künftigen Betreibern der PKW-Mautstellen noch bevor die PKW-Maut (durch den Europäischen Gerichtshof) beschlossen wurde. Durch den überhasteten Vertragsschluss sowie mögliche Fehler im Vergabeprozess seien unnötig hohe Schadensersatzforderungen der Betreibergesellschaften entstanden. 2014–2017 2019 AWO-Affäre SPD Die Ehefrau des OB von Frankfurt am Main erhielt von dessen ehemaligem Arbeitgeber mehrere zehntausend Euro Gehalt „ohne erkennbare Gegenleistung“. 2013–2019 2019 Berater-Affäre um Ursula von der Leyen CDU Vergabe von hochdotierten Beraterverträgen, ohne dass geltende Vergabekriterien eingehalten wurden. Ursula von der Leyens Ministerium wurde Verschleppung von Beweismitteln (Nichtherausgabe und Löschen von Daten) während den Ermittlungen vorgeworfen. 2018–2020 2020 Lobbyismus-Affäre um Philipp Amthor CDU Philipp Amthor (CDU) war spätestens ab Mai 2019 für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence tätig, für das er Lobbyarbeit u. a. bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betrieb. 2001–2018 2021 Aserbaidschan-Affäre CDU, CSU Verwicklungen einer Reihe von Politikern der CDU und CSU in Geschäfte mit Aserbaidschan. Es gibt Vorwürfe von Lobbyismus und Korruption. 2020 2021 Maskenaffäre CDU, CSU Ein Komplex von Vorfällen mutmaßlicher Vorteilsnahme mehrerer Bundestags- und Landtagsabgeordneter der CDU und CSU. Im Rahmen der Maskenaffäre und Aserbaidschan-Affäre wurde auch die Rolle des Wirtschaftsrates der CDU, der ein Berufsverband ist, gleichzeitig jedoch im Vorstand der CDU sitzt und als Lobbyorganisation den Zusatz „CDU“ im Namen trägt, kritisch hinterfragt.
Laut WHO sind an Corona etwa 20 Mio. Menschen gestorben. Schlimmeres wurde weltweit durch
⁃ die mRNA-Impfung
⁃ Tragen von Masken
⁃ Abstandsregelungen
vermieden.
Dass die mRNA-Technologie ein Impfstoff entwickelt wurde, lag daran, dass an mRNA schon sehr lange geforscht wurde.
Ursprung war die Krebsforschung. Bereits vor vielen Jahren entdeckte man, dass die Lebenserwartung der menschlich gesunden Zelle auf 150-200 Jahre beschränkt ist.
Krebszellen haben hingegen eine extrem viel längere Lebenserwartung.
Durch die mRNA-Technologie sollte eine individuelle Krebstherapie entwickelt werden, die dann gezielt beim Krebserkrankten den Krebs bekämpft.
Die Problematik vor dem „Zeitbeginn Corona“ war jedoch, dass die notwendige individuelle Krebs-Diagnose zu lange dauerte. Innerhalb dieser individuellen Krebsdiagnosezeit hatte sich der Krebs jedoch schon weiterentwickelt, bzw. führte bei bestimmten Krebsarten schon zum Tode.
Es war ein Wettlauf mit der Zeit zwischen individueller Diagnose / Krebstherapie und dem Tod.
Aufgrund der mRNA-Technologie und der schnelleren Erkennung der individuellen Krebstherapie sind Krebsbehandlungen heute schneller möglich.
Wenn im Jahr 2019 noch bis zu 2 Jahren die Diagnose dauerte, ist die Diagnosezeit heute bei 6-9 Wochen.
BionTech hat sich inzwischen entschieden, die Krebsforschung durch mRNA-Technik weiter zu forcieren.
Corona hat letztendlich die mRNA-Entwicklung auch beschleunigt.
mRNA-Technik kann mehr als Corona-Impfung
In der #Pandemie erzielt die #mRNA-Technologie einen Durchbruch.
Doch die Impfstoffe seien nicht nur für Corona entwickelt worden.
Auch gegen andere Krankheiten könnten mRNA-basierte #Impfstoffe in Zukunft helfen, sagt die Forscherin Katalin #Karikó.
Außer in Corona-Impfstoffen könnte die mRNA-Technik nach Aussagen der Forscherin #KatalinKarikó möglicherweise bald gegen etliche weitere Krankheiten eingesetzt werden.
mRNA-Impfstoffe etwa gegen HIV, das Herpes-simplex-Virus (HSV), aber auch gegen Grippe seien in der Entwicklung und würden bereits in klinischen Studien überprüft, sagte Karikó dem „Deutschen Ärzteblatt“.
Sie gilt als eine maßgebliche Wegbereiterin für die Entwicklung von mRNA-basierten Impfstoffen.
Die Bereitstellung „der mRNA-basierten Covid-19-Impfstoffe geschah nicht über Nacht“, betonte Karikó, die derzeit an der ungarischen Universität Szeged und der Universität von Pennsylvania in den USA arbeitet.
Den Impfstoffen seien etwa 60 Jahre intensiver Forschungsarbeit vorangegangen.
Der Schub durch die Corona-Pandemie könnte sich auf die Entwicklung weiterer Impfstoffe auswirken.
Karikó verwies auf mehrere Impfstoffe, die in klinischen Versuchen schon besonders weit gekommen seien:
Aktuell gebe es etwa Phase-3-Studien zum Einsatz von mRNA-basierten Impfstoffen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (#RSV), das Atemwege befällt, und gegen #Grippeviren.
Ein weiterer interessanter Aspekt seien übergreifend wirkende Impfstoffe gegen Erreger, die von Zecken übertragen werden.
Die derzeit noch an Tieren geprüfte Impfung richte sich gegen verschiedene Proteine im #Zeckenspeichel, die Erregern helfen, sich im Wirtskörper auszubreiten.
„Als Tiere damit geimpft wurden, zeigten sich nach dem #Zeckenstich #Rötungen an der Einstichstelle, aber die Immunreaktion unterband die Ausbreitung der Erreger sofort“, sagte Karikó. Auch für die Behandlung von Krebserkrankungen biete die mRNA-Technik große Potenziale.
Ergänzung zum Thema Krebs vom Deutschen krebsforschungszentrum
mRNA-Impfung gegen Krebs
Das Potenzial voll ausschöpfen – Interview mit Niels Halama
Die Corona-Pandemie hat mRNA-Impfstoffe in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zur Behandlung von Tumoren werden sie schon seit mehreren Jahren getestet. Wir sprachen mit dem Tumorimmunologen und Onkologen Niels Halama darüber, welche neuen Möglichkeiten die mRNA-Technologie für die Krebstherapie bietet und vor welchen Herausforderungen die Forscher aktuell noch stehen. —> https://www.dkfz.de/de/aktuelles/mRNA-Impfung-gegen-Krebs.htmlhttps://www.dkfz.de/de/aktuelles/mRNA-Impfung-gegen-Krebs.html
ZDF-Beitrag —> Milliarden von Corona-Impfstoff: Biontech investiert in weitere Krebsstudien
Weiterentwicklung der Krebsforschung: Biontech will rund 2,6 Milliarden Euro aus den Einnahmen der Corona-Impfstoffe investieren. Fünf neue Krebsstudien starteten bereits.
Ein weiterer Zukunftsausblick? Wer weiß, vielleicht lässt sich durch die mENA-Technologie auch die Lebenserwartung der gesunden menschlichen Zelle auf die Lebenserwartung der Krebszellen steigern.
Verrückt, wenn der Mensch eine Lebenserwartung von 200 Jahren hätte? Nun, im Jahr 1900 sind die Menschen durchschnittlich mit 46 Jahren gestorben. Nur durch die Entdeckung von Keimen und vielen medizinischen Errungenschaften liegt die Lebenserwartung heute bei über 80 Jahren.
Hätte jemand im Jahr 1900 behauptet, dass der Mensch in 100 Jahren doppelt so alt wird, wäre er damals für verrückt erklärt worden.
Rententipps – Was Du frühzeitig beachten solltest, wenn Du in Rente gehen möchtest.
Wer nur zur #Rentenantragstelle 3 Monate vor der Rente die #Rente beantragt, macht etwas falsch. Zum einen sind die Rentenantragstellen bei den Gemeinden überlastet und zum zweiten nur unzureichend umfangreich geschult. Es ist besser bereits 5 Jahre vor der Rente sich von einem #Rentenberater beraten zu lassen. Sofern auch eine betriebliche Altersversorgung vorhanden ist, sollte der Rentenberater auch hierfür qualifiziert sein (Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).
Wird frühzeitig diese Beratung genutzt, dann kann die Altersversorgung durchaus höher sein.
Für die #Erstberatung verlangen die Rentenberater etwa 180 Euro (zuzüglich MwSt).
Was man selbst im Voraus machen sollte:
Zeiten überprüfen, um Lücken zu schließen Sie können online oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung Ihren #Versicherungsverlauf beantragen, um zu überprüfen, ob Ihre Schul- und Versicherungszeiten korrekt eingespeichert wurden. Wenn alle Lücken geschlossen sind, schenken Sie kein Geld her.
Kindererziehungszeiten beantragen Die Zeit der Kindererziehung verbessert die Rente: Nicht nur die Mutter, auch der Vater kann #Kindererziehungszeit erhalten, wenn er eine Zeit lang das Kind überwiegend erzogen hat. Für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden, sind 30 Monate Kindererziehungszeit festgelegt, danach 36 Monate pro Kind.
Frühzeitige #Rentenhochrechnungen auch mit der Möglichkeit von #Sonderzahlungen In bestimmten Fällen ist es möglich und sinnvoll zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Ob und wie viel zusätzlich eingezahlt werden kann und sinnvoll ist, kann der Rentenberater mit Ihnen gemeinsam eruieren.
Frühzeitige #Rentenantragstellung Sie sollten frühzeitig den #Rentenbeginn planen: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, haben Sie höchstens drei Monate Zeit, rückwirkend Ihren Antrag zu stellen. Also gut aufpassen, damit Sie pünktlich zum Renteneintritt die Zahlung erhalten.
Freibetrag sichern Welcher Anteil der Rente der #Besteuerung unterliegt, ist vom Jahr der Antragstellung abhängig. Der steuerliche Freibetrag verringert sich mit jedem weiteren Jahr der Antragstellung um ein Prozent.
Unbegrenzter #Hinzuverdienst Bisher galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr. Seit dem 1.1.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Heißt: Rentner müssen keine Angst haben, dass ihre Rente gekürzt wird, wenn sie was dazuverdienen. Sie können zwei Einkünfte nebeneinander beziehen: Rente und Arbeitsentgelt. Beispiel: Sie arbeiten neben Ihrer Rente ab dem 1. Januar 2023 weiter mit einem Brutto-Monatsgehalt von 1000 Euro. Damit zahlen Sie weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Im Januar 2026 erreichen Sie die Regelaltersrente. Ab da erhöht sich Ihre Rente um etwa 30,06 Euro brutto monatlich. Macht im Jahr 360 Euro mehr brutto an Rente.
#Altersteilzeit Hier unterscheidet man zwei Formen: Das #Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit auf die Hälfte gekürzt und auf die gesamte Dauer der #Altersteilzeit verteilt wird. Einige #RENTENEXPERTEN bevorzugen das Blockmodell, um früher aus dem Berufsleben auszusteigen.
Im Blockmodell kann die maximale Dauer drei Jahre betragen.
Bedeutet, dass man 1,5 Jahre arbeitet und 1,5 Jahre freigestellt wird.
Allerdings kann eine längere Frist durch einen Tarifvertrag oder andere Regelungen vorgesehen werden.
Dabei verzichtet man auf 50 Prozent des Gehalts, bekommt aber über die Aufstockungen Geld dazu.
Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und abgabenfrei.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient in Vollzeit 2000 Euro brutto im Monat. Wenn er in Teilzeit arbeitet und nur die Hälfte des Vollzeitgehalts verdient (1000 Euro brutto im Monat), beträgt der Rentenversicherungsbeitrag 18,6 Prozent von 1000 Euro, also 186 Euro.
Der Arbeitgeber muss zusätzlich einen Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent von 80 Prozent der 1000 Euro zahlen, was 148,80 Euro ausmacht.
Insgesamt beträgt der Rentenversicherungsbeitrag damit 334,80 Euro. So unterscheiden sich der Rentenversicherungsbeitrag in Altersteilzeit (334,80 Euro) zu dem Vollzeit-Beitrag (372 Euro) kaum.
Einmaliger Freibetrag für die Sozialversicherung Seit dem 1.1.2023 beträgt der einmalige Krankenversicherungs-Freibetrag 169,75 Euro. Sprich: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig.
Beispiel: Eine Frau im Rentenalter bezieht eine Betriebsrente in Höhe von jeweils 75 Euro und 125 Euro. Diese werden zusammengerechnet, macht 200 Euro.
Die Berechnungsgrundlage für die KV-Beiträge sind 200 Euro abzüglich des Freibetrages. Dies gilt allerdings nicht beim Pflegeversicherungsbeitrag. Somit muss die Rentnerin lediglich 30,25 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen, anstatt der früher berechneten 32,40 Euro. Macht im Jahr ein Plus von knapp 44 Euro.