Personalprozesse in der betrieblichen Altersversorgung

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalprozess in

#Entgeltabrechnung und

#Personalabteilung

Was muss bei dem Personalprozess -zum Beispiel bei Einstellung – beachtet werden http://www.bav-leitfaden.de/content/handlungsbereiche-in-der-bav/steuerung-von-personalprozessen.html

Seniorenhilfe Post mit neuem Pilotprojekt

Pilotprojekt in Bremen.

Postboten sollen Senioren versorgen

Eine neue Idee, die vielleicht auch hilft, die Betreuung älterer Menschen – zumindest teilweise – zu verbessern.

Jeder 2. Senior erhält in der Regel einmal im Monat Besuch.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder 2. Senior pro Monat keinen Besuch erhält.

Es gibt immer wieder Alleinstehende – insbesondere Senioren -, die in den eigenen vier Wänden erst nach Wochen tot aufgefunden werden.

Hier könnte dieses Projekt ebenfalls durchaus sinnvoll sein.

Natürlich verspricht sich die Post hiervon auch ein Geschäft.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Postboten-sollen-Senioren-versorgen-article20374812.html

#Bücher #betriebliche #Altersversorgung

#Bücher #betriebliche #Altersversorgung

Bücher über das Thema betriebliche Altersversorgung gibt es viele, vor allem vor dem #Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gibt es noch nicht allzu viel Fachliteratur.

Sehr empfehlenswert ist der bAV-Leitfaden.de

Der Leitfaden ist eine DINA4 Loseblattsammlung und besonders für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilungen
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Betriebsräte
  • HR-Mitarbeiter
  • bAV-Spezialisten
  • bAV-Berater

geeignet.

Neben den neuen gesetzlichen Regelungen werden Personalprozesse erläutert, die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz entstanden sind.

Ebenso werden Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung aufgezeigt.

OnTop gibt es noch kostenfrei die bAV-toolbox.de

Die Standard–bAV-toolbox bietet neben vielen Berechnungsprogrammen (Links) auch:

  • Eigene Berechnungstools, die es ansonsten bisher nicht gibt
  • Checklisten

Weitere Info auf der Internetseite:

http://www.bav-leitfaden.de/content/tipp-fuer-arbeitgeber—bav-und-personalkosten/

Bestell-Link:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber/bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber-und-berater.php

Beste private Krankenversicherung ist lt. map-Report die Debeka

Beste #private #Krankenversicherung (#PKV) in Deutschland lt. map-Report ist die #Debeka

Die hatte der map-Report analysiert. Zu lesen im Handelsblatt

http://app.handelsblatt.com/finanzen/versicherungen/map-report-2018-die-besten-pkv-debeka-loest-provinzial-als-beste-privatkrankenkasse-ab/21098530.html?xing_share=news

BAV-toolbox und BAV-Leitfaden für BAV-Berater

Das #BRSG bietet in der #BAV völlig neue Wege und Denkansätze auch in der bisherigen bAV-Welt 1, z.B. Options-Fördermodell I und II

bAV-Leitfaden

Der bAV-Leitfaden und die bAV-toolbox bieten die ideale praktische Unterstützung im Betrieb.

He-Berater, Steuerberater und BAV-Spezialisten sollten diese Möglichkeiten kennen.

bAV-toolbox

www.bAV-Leitfaden.de

BAV-Toolbox

BAV-LEITFADEN – bAV-Toolbox ARBEITGEBERTIPP – #PERSONALKOSTEN

#Personal-Gesamtkostenrechner

Mit diesem Berechnungstool können Sie als Arbeitgeber ermitteln, wie hoch Ihre Gesamtabgaben im Verhältnis zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers sind.

BAV-LEITFADEN – http://www.bav-leitfaden.de/content/tipp-fuer-arbeitgeber—bav-und-personalkosten/

Sofern Sie die eigenen Werte nicht zur Hand haben, können Sie auch gerne die nebenstehenden Werte nutzen.

Ihre eigenen Firmenwerte hat sicherlich Ihre Buchhaltung oder Ihr Steuerberater.

Die Berechnung ist auf der Internetseite

http://www.bav-leitfaden.de/content/tipp-fuer-arbeitgeber—bav-und-personalkosten/

möglich.

Durch die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung spart:

• Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

• Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung, sowie bei den Umlagen 1, 2 und 3

Allerdings erhält Ihr Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung später eine geringere Rente, da er und Sie auch i. d. R. weniger Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.

Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und gewähren deshalb Ihren Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Als Mindestzuschuss wurde nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ein AG-Zuschuss von 15 % festgelegt, soweit der Arbeitgeber auf die umgewandelten Entgeltbeiträge Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Aufgrund der oben vorgenommenen Berechnung können Sie feststellen, wie sich Ihre Arbeitgeber-Abgaben reduzieren, wenn Ihr Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung mit Ihnen vereinbart hat.

Tipp für Sie als Arbeitgeber:

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer einen höheren Zuschuss zu gewähren, ohne dass Sie selbst eine höhere Belastung tragen (im Vergleich zur Lohnzahlung).

Empfehlenswert ist dem AN einen höheren AG-Zuschuss über das Optionsmodell „BAV-Förderbeitrag (§100 EStG)“ zu gewähren. Für alle AN, die förderberechtigt sind (z.B. mtl. Bruttoverdienst bis 2.200 €), erhalten Sie als Arbeitgeber dann eine Förderung durch die Lohnsteuerabrechnung 30 % vom Betriebsstättenfinanzamt.

Für Ihren Arbeitnehmer bedeutet dies eine bessere Altersversorgung und für Sie:

• eine höhere Mitarbeiterbindung

• geringere Fluktuations- und Einstellungskosten

• und letztendlich eine höhere Produktivität.

Eine umfangreiche Berechnung ist über die bav-toolbox.de möglich. Zugang zu der www.bav.toolbox.de erhalten alle Arbeitgeber, die den bAV-Leitfaden.de bestellt und den Zugang beantragt haben (Antrag liegt der Auslieferung des bav-Leitfaden.de bei). Die Freischaltung erfolgt jeweils nach 15 Tagen.

bAV – Betriebliche Altersversorgung – Gute Beratung heißt auch umfangreiches Know-How

#Betriebliche #Altersversorgung – #bAV – Was sollten echte #bAV-#Spezialisten wirklich alles beherrschen, wenn Sie in der bAV beraten?

Es gibt eine Reihe von Beratern, die in der betrieblichen Altersversorgung auch mal Angebote platzieren.

Leider fehlt oft die Kenntnis von der Vielfältigkeit des bAV-Marktes.

Ein Bild sagt ja meist mehr als 1.000 Worte. Deshalb als Erläuterung dieses Bild.

bAV-Experte - Knwo-How in der betrieblichen Altersversorgung
bAV-Experte – Knwo-How in der betrieblichen Altersversorgung

Ein echter bAV-Experte sollte mindestens zu jedem der Begriffe und genannten § Grundkenntnisse haben. Idealerweise natürlich gleich „Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH) in Koblenz studiert haben.

In der kommenden Woche wird der bAV-Leitfaden für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • HR-Berater
  • Steuerberater

veröffentlicht.

Neben den Neuregelungen in der „bisherigen bAV-Welt 1“ – die sich aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ergeben haben – sind auch viele Tipps für HR-Berater in Zusammenhang mit

  • den Arbeitgeberbeiträgen
  • den Auswirkungen des bAV-Förderbeitrages (§100 EStG)
  • den Finanzierungsanteilen
  • anderen Fördermöglichkeiten, die sich neben der betrieblichen Altersversorgung ergeben

erläutert.

Ebenso wird in der Grundversion zunächst die Direktversicherung erläutert und hierzu auch alle wichtigen Personalveränderungen und die Auswirkungen erläutert, z. B.:

  • Neueinstellung
  • Umstellung auf Vollzeit bzw. Teilzeit
  • Krankheit
  • Ruhende Beschäftigungszeiten (Mutterschutz, Pflegezeit)
  • Privatinsolvenz
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Arbeitgeberwechsel
  • Todesfall
  • Leistungsauszahlung

Zusätzlich gibt es neben der Loseblattsammlung (DinA 4-Leitfaden-Ordner) auch einen UpDate-Service.

Als Feature wird über die Internetadresse www.bav-toolbox.de ein verschlüsselter Zugang im Rahmen des UPDATE-Service angeboten.

Durch die bav-toolbox.de haben Arbeitgeber die Möglichkeit

  • betriebswirtschaftliche Berechnungen
  • Checklisten und Briefvorlagen
  • weitere Tabellen

downzuloaden.

bav-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-Berater, Steuerberater, bav-süezialisten, bAV-Berater, bAV-Experten, Unternehmensberater
bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater

Auch hier wird laufend eine Erweiterung durchgeführt.

Ziel des bav-Leitfaden´s ist es, auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung – insbesondere auch die betriebliche  und private Altersversorgung – einzuwirken.

Vorgemerkte Interessenten erhalten in der kommenden Woche noch einen „Vormerkungs-Bestelltarif“.

Ohne die Vormerkung muss der bav-Leitfaden zu dem festgelegten Buchpreis verkauft werden.

Vormerkung für bav-Bestellung ist auf der Internetseite:

http://www.bav-leitfaden.de/content/vormerkung-fuer-bestellung/

Das Werk wurde von verschiedenen Autoren geschrieben, wobei der Hauptautor (Werner Hoffmann, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) ) den bAV-Leitfaden dem gemeinnützigen Verein Forum-55plus gespendet hat.

Der Vertrieb wird über einen Verlag durchgeführt, wobei der Verlag einen Großteil der Einnahmen an den gemeinnützigen Verein spendet.

Hauptautor der bav-Leitfaden.de:

bav-Experte.de
bav-Experte.de

 

bAV – Für welchen Betrieb ist welches System sinnvoll?

#bav #scoring #bav-#Experte

www.bav-Leitfaden

www.bav-Experte.de

#Pensionszusage

#Unterstützungskasse

#Direktversicherung

#Pensionskasse

#Pensionsfonds

Die #betriebliche#Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein der Gesamtversorgung, denn die gesetzliche Rente deckt gerade einmal 40-48% ab (je nach individueller Lebensarbeitszeit).

Für Arbeitgeber bedeutet dies nicht nur eine Mitverantwortung bei der Bedarfsweckung in der Eigenvorsorge der Arbeitnehmer, sondern auch:

– Chancen bei der Personalfindung

– Chancen in der Personalbindung

– und vor allem auch das Image des Arbeitgebers gegenüber seinen Kunden zu erhöhen.

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es unterschiedliche Wege die bAV im Unternehmen einzusetzen.

Je nach:

– Unternehmensform

– Ziele des Unternehmens

– Betriebsgröße

– Finanzstruktur

– Tarifgebundenheit

sind die unterschiedlichen Möglichkeiten auch für weitere Unternehmensziele interessant.

Die bAV wird heute in zwei Hauptgruppen untergliedert:

bAV-Welt 1

bAV-Welt 2

Die bAV-Welt2 gibt es theoretisch seit 1.1.2018 und muss erst in den Tarifverträgen geregelt werden.

Die bAV-Welt1 besteht vom Grunde seit 1622 (erste bAV in Deutschland) und wurde inzwischen weiter ausgebaut. Heute besteht die bAV-Welt 1 aus den Durchführungswegen:

– #Pensionszusage

– #Unterstützungskasse

– #Direktversicherung

– #Pensionskasse

– #Pensionsfonds

Wie bereits oben erwähnt, ist nicht jeder Weg für alle Unternehmen passend.

Entscheidend ist hier beispielsweise ein Unternehmer bei Klein- und Mittelunternehmen, ob ein Unternehmen auch die Option „Betriebsschließung“, „Unternehmensverkauf“ oder „Nachfolgeregelung“ eine Rolle spielen.

In diesem Fall ist zB eine Pensionszusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds oft hinderlich oder finanziell sehr aufwendig.

Ebenso sind vor der Auswahl des Durchführungsweges weitere Gegebenheiten in der Personalverwaltung und der Gehaltsbuchhaltung abzuklären.

Hilfreich sind hier:

– eine individuelle Beratung und Analyse durch eine Bedarfsanalyse (Scoring-Verfahren)

– die laufende Begleitung in der bAV

– als Grundinformation der

www.bav-Leitfaden.de

Weitere Infos:

www.bav-Experte.de

bAV-Welt2 -#Betriebsrentenstärkungsgesetz – #Sozialpartnermodell – #DasRentenwerk

#bAV2 – #Sozialpartnermodell – #DasRentenwerk

Reform der Betriebsrente bedarf kompetenter Beratung

20.02.2018 –

Von Normann #Pankratz, stellvertretendes Mitglied der Vorstände der #Debeka Versicherungen.

Mit der im Januar in Kraft getretenen Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV II) sind große Hoffnungen verbunden. Sie hat schon jetzt Bewegung in den Markt gebracht und mit dem Rentenwerk einen ganz neuen Anbieter auf den Plan gerufen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern geht es nun darum, dem Modell zum Durchbruch zu verhelfen.

Im Fokus steht die Entwicklung passender Produkte und die Kommunikation an Mitarbeiter – in beiden Fällen ist kompetente Begleitung zentral.

Der Startschuss des Gesetzes am 1. Januar ist zunächst Theorie – die Praxis folgt nun im Laufe des Jahres.

Denn die Vorbereitungsphase, die 2017 begonnen hat, dürfte eine ganze Weile andauern:

Noch informieren sich Tarifpartner und sondieren die Möglichkeiten; noch entwickeln Anbieter ihre Produkte – auch wir beim Rentenwerk, dem Zusammenschluss aus den fünf genossenschaftlich geprägten Versicherern Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Die Stuttgarter. Vermutlich frühestens Ende diesen, Anfang kommenden Jahres dürften daher erste Arbeitnehmer bAV II-Verträge in den Händen halten.

Zwei Fragen stehen bis dahin im Zentrum intensiver Gespräche mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern:

Erstens, die Frage nach dem geeigneten Durchführungsweg; zweitens, die Frage nach der richtigen Kommunikation an Mitarbeiter, jeweils samt kompetenter Begleitung und Beratung.

Der richtige Durchführungsweg

Aus Sicht des Rentenwerks eignet sich als Durchführungsweg besonders eine Direktversicherung: Im Gegensatz zu einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds ist sie bei kleineren und mittleren Unternehmen bereits verbreitet.

Sie bietet niedrige Kosten und eine leichte Portierung, beispielsweise zu einem neuen Arbeitgeber. Außerdem fallen bei diesem Weg in der Renten-Phase keine Sozialversicherungsbeiträge auf Leistungen an, die sich etwa aus privater Fortführung ergeben haben.

Dabei gilt: Das Produkt werden wir flexibel an die Bedürfnisse der Tarifparteien anpassen. Wie genau die Details aussehen sollen – das ist derzeit Gegenstand einer Reihe von Gesprächen mit Sozialpartnern:

Am Ende sind sie es, die den Zuschnitt der Portfolios und den Durchführungsweg festlegen.

So haben die Tarifparteien deutlich mehr Spielraum, aber tragen auch deutlich mehr Verantwortung bei der Gestaltung.

Das gilt für keinen Bereich in der bAV II so sehr wie für die Wahl der Kapitalanlage.

Die Tarifparteien werden hier Anlage-Entscheidungen treffen, die sich über lange Zeit hinweg bewähren müssen. Anbieter wie das Rentenwerk werden diesen Prozess intensiv begleiten – etwa, um gemeinsam ein individuelles Risiko-Ertrags-Profil zu definieren und umzusetzen.

Die richtige Kommunikation an Mitarbeiter

Eine Herausforderung in der Praxis ist sicher die Kommunikation an die Mitarbeiter.

Denn das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) leitet einen Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge ein:

In der bAV II sind ab sofort Anlagen ohne Garantien möglich. Das senkt die Hürden, Mitarbeitern überhaupt eine Vorsorge für das Alter anzubieten.

Denn mussten Unternehmen bisher Zusagen durch Rücklagen absichern, erlauben es die neuen Möglichkeiten gerade kleinen und mittleren Betrieben, ihren Mitarbeitern jetzt Angebote zu unterbreiten.

Zugleich heißt der Wegfall der Garantien: Es wird Überzeugungsarbeit in Richtung der Beschäftigten nötig, legen die Deutschen doch traditionell sehr sicherheitsorientiert an. Im neuen Modell fließt aber voraussichtlich ein größerer Anteil in Kapitalanlagen, die einen höheren Ertrag versprechen – etwa in Unternehmensanleihen, Aktien, Immobilien und Alternative Investments.

Das gilt es, griffig und überzeugend zu erklären. Hier liegt zugleich eine Chance für kompetente Beratung: Dank der andauernden Niedrigzinsphase lassen sich zunehmend auch Skeptiker von den Vorzügen ertragreicherer Anlagen überzeugen.

Das Rentenwerk empfiehlt, solchen Beratungsbedarf der Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Anfang an mit in die Überlegungen einzubeziehen:

Wir werden daher flexible Lösungen bieten, sowohl beim Tarif als auch bei der Infrastruktur, also etwa, was den Umfang der Beratung angeht – digital, telefonisch oder persönlich vor Ort.

Letztendlich entscheiden auch hier die Sozialpartner über die Ausgestaltung. Chancen dürften sich insbesondere für Vermittler ergeben, die Beratung beim Arbeitgeber oder in speziellen Beratungsstellen anbieten, wo zahlreiche Gespräche an einem Tag möglich sind, wie bereits heute in der bAV verbreitet.

Denn es zeigt sich: Das Interesse auf allen Seiten ist groß, die Hoffnungen auch – aber ebenso der Bedarf an kompetenter Begleitung.

Bild: Normann Pankratz spricht auf dem Kongress “Zukunftsmarkt Altersvorsorge 2018″ über die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (Quelle: Debeka)

#Notfallordner #Witwenrente #Witwerrente #Vorsorgevollmacht #Testament #Nachlass #Notfallordner #Vorsorgeordner

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Das sollte Jeder beachten

Wenn ein Paar heiratet und einer von ihnen gesetzlich rentenversichert ist, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf #Hinterbliebenenrente.

Voraussetzung:

Der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Denn wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kleine und große Witwenrente

Kann eine #Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die #große #Witwenrente zu beziehen, muss der #Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein. Wenn ein minderjähriges oder aber behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente. Auch dann, wenn das oben genannte Mindestalter noch nicht erreicht ist.

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt. Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch.

Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres, zu beantragen.

Die #kleine #Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die „Große“. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Eigenes Eikommen wird angerechnet

Für beide Witwenrenten gibt es auch noch einen Zuschlag für etwaige Kinder des Paares. So gibt es für das erste Kind bei der großen Witwenrente 62,05 Euro (West) beziehungsweise 59,37 Euro (Ost).

Für jedes weitere Kind gibt es 31,03 Euro/29,69 Euro.

Bei der kleinen Witwenrente gibt es für das erste Kind 28,21 Euro (West) und 26,99 Euro (Ost). Für jedes weitere Kind gibt es hier 14,10 Euro/13,49 Euro.

Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Verstorbenen überweist die Rentenkasse auf Antrag die Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe. Eigene Einkünfte mindern dabei die Bezüge nicht.

Was sich nach Ablauf des Sterbevierteljahres ändert.

Dann wird ein eigenes Einkommen angerechnet. Je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente.

Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt. Von dem so ermittelten Einkommen werden Freibeträge abgezogen.

Diese betragen in den neuen Bundesländern 819,19 Euro und im Osten 738,82 Euro.

Für jedes Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der jeweilige Betrag um 173,77 Euro beziehungsweise 166,26 Euro.

Wenn der Freibetrag abgezogen ist, wird von diesem Betrag wiederum 40 Prozent abgezogen.

Beispiel:

Von einem Einkommen von 2000 Euro würde ein Freibetrag von 819,19 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 1180,81 Euro werden 40 Prozent ermittelt.

Diese 472,32 Euro werden dann mit der eigentlichen Witwenrente verrechnet. Bei einer möglichen Witwenrente von 1000 Euro verbleiben dann noch 521,68 Euro.

Wenn ein oder zwei Hinterbliebene nicht heiraten (um die Hinterbliebenenrente weiter zu erhalten), dann kann dies auch im Todesfall nachteilig sein.

Grund:

Im Todesfall gibt es bei nicht verheirateten Paaren nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was der Hinterbliebene darüber hinaus erbt ist erbschaftssteuerpflichtig mit mind. 30% (bis zu 50%).

Da kann schnell die Erbschaftsteuer den Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigen.

Bezüglich der rechtlichen Vorsorge sind viele Punkte wichtig, die frühzeitig geklärt sein sollten.

Informationen hierzu gibts im Notfallordner

www.notfallordner-vorsorgeordner.de