Aufpassen mit Humor

Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie

Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität —>Film ab: auf Link tippen

–> http://blog.bav-versorgung.de/aufpassen-wo-man-hintritt-schadet-nie/

Flüchtlinge ein Problem? Nein – Einwanderungsgesetz und die wirklichen Probleme in Deutschland

Ohne Polen und Rumänen hätten wir ein Problem

Jede zweite neue Stelle in Deutschland wird von Ausländern besetzt – und zwar in erster Linie von Osteuropäern. Ohne sie würden kaum noch Häuser gebaut oder Pakete ausgeliefert.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neue-arbeitsplaetze-gehen-an-polen-rumaenen-und-osteuropaeer-15824572.html?GEPC=s5

Und dies wird sich aufgrund des demographischen Wandels noch weiter entwickeln.

Anzumerken ist, dass wenn das Lohnniveau in den osteuropäischen Ländern anzieht, wir auch von dort keine Arbeitskräfte mehr erhalten werden. Auch die Geburtenanzahl in den osteuropäischen Landern hat sich in den letzten Jahren erheblich verringert, so dass diese Länder zeitversetzt auch die Probleme erhalten, die Deutschland etwas früher bekommt.

Handwerker, Pflegekräfte, Müllabfuhr, Reinigungskräfte, Servicekräfte in der Gastronomie….

insoweit ist es wichtig, dass für den Arbeitsplatz in Deutschland bereits heute Werbung im Ausland betrieben wird. Und dies nicht nur bei Fachkräften (zB IT).

Das neue Einwanderungsgesetz erleichtert es vor allem dem Handwerk wieder Nachwuchs zu erhalten.
Beispiel:

Sanitär-Handwerk Baden-Württemberg

Es gab keine geeigneten Azubi-Bewerber. Man hätte sich entschlossen, zwei Bewerber (aus Syrien und Somalia) einzustellen, obwohl nicht sichergestellt werden könnte, dass sie bis Ausbildungsende in Deutschland bleiben können.

„Der Papierkram war mühselig (Zeitaufwand, Behördengänge über eine Woche).

Durch das neue Einwanderungsgesetz ist jetzt wenigstens sichergestellt, dass die Lehrlinge ihre Ausbildung absolvieren dürfen.

Die beiden Auszubildenden haben ihre Probezeit vorbildlich bestanden. Beide sind mit viel Engagement bei der Arbeit.“

Betrachtet man die Arbeitsmarktlage und die steigende Anzahl von Menschen, die in den kommenden 5-10 Jahren in Rente geht, dann ist es „5 vor 12“ gewesen.

Die frei werdenden Arbeitsstellen (durch Verrentung) können durch den deutschen Nachwuchs – inklusive  Kinder mit Migrationshintergrund – nicht mehr ausreichend besetzt werden.

Insofern ist das Flüchtlingsproblem, das so manche Rechtspopulisten immer wieder in die Köpfe der Wähler bringt, kein wirkliches Problem. Ziel des Populismus ist es durch einfaches SChwarz-Weiss-Denken von den wesentlichen Problemen, die auf Deutschland zukommen, abzulenken.
Und in der Vergangenheit hatte das bei Wahlen je funktioniert.

Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit

Die wesentlichen Probleme, die durch den demographischen Wandel (immer mehr ältere als jüngere aktive Erwerbstätige) entstehen sind:
  • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Sicherung der Altersversorgung durch gesetzliche Rente.
  • Zusätzliche Vorsorge durch betriebliche Altersversorgung und privaten Altersversorgung
  • Sicherstellung der Pflege im Alter
  • Digitalisierung und digitale Transformation in den Bereichen (z.B. Bestimmte Arbeitsbereiche durch künstliche Intelligenz erleichtern). Dies ist nicht überall möglich. Hierdurch werden im IT-Bereich erheblich mehr Spezialisten benötigt.
  • Zu wenige Arbeitskräfte
  • Umwelt, Umweltverschmutzung
  • Klimawandel

Insoweit ist das Einwanderungsgesetz die richtige Entscheidung für die Zukunft von Deutschland.

Klar ist, dass Flüchtlingen, die kriminell sind:

  • entweder ausgewiesen werden
  • oder hinter Gitter gehören, so wie dies auch bei deutschen Kriminellen ist.

Flüchtlinge, europäische und außereuropäische Menschen, die sich beruflich in Deutschland engagieren, sind herzlich willkommen und werden auch in den kommenden 5-10 Jahren mit zunehmender Tendenz dringend benötigt.

In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

Der Anteil der älteren Generation wird trotz Zuwanderung weiter steigen.

Demografieentwicklung ab 65 bis 2020
Demographie-Entwicklung ab 65 bis 2060 (Quelle: de.statista.com )

 

Gegenüber vielen anderen Ländern hat das Altersversorgungssystem einen erheblichen Vorteil:

Die Altersversorgung ist prinzipiell durch zwei Finanzierungssysteme aufgeteilt:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem. Aktive Beschäftigte finanzieren die Rente der heutigen Rentner. Dies ist zwar bei einer abnehmenden Anzahl von aktiven Erwerbstätigen bei gleichzeitiger Zunahme von älteren Menschen (Rentner) ein Nachteil, wird aber später ab 2060 wieder evtl. ein Vorteil sein, wenn der Anteil der älteren Menschen vielleicht wieder rückläufig wäre.
  • Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersversorgung basiert auf einem Ansparsystem. Hier werden die Beiträge heute angespart und stehen dann diesen Personen als Rentner wieder zur Verfügung.

Beide Systeme haben Vorteile, aber auch Nachteile. Einen Königsweg durch ein System wird es nicht geben.

Dies zeigt aber auch deutlich auf, dass jeder Erwerbstätige, der sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, im Alter erhebliche Finanzprobleme hat.

Deshalb sollte jeder Erwerbstätige gerade das Ansparsystem nutzen. Letztendlich werden hier auch staatliche Förderungen angeboten.

Die wirklichen Probleme sind nicht – wie sie von Rechtspopulisten (z. B. AFD ) dargestellt werden – die Flüchtlinge, sondern die Folgen des demographischen Wandels.

Schwarz-Weiss-Denken ist zu einfach gedacht. KnowHow hilft weiter
Schwarz-Weiß-Denken ist zu einfach gedacht. Know-How hilft weiter!

 

Nur Menschen, die einfachst denken können glauben, dass unser heutiges Problem die Flüchtlinge sind. Leider lassen sich auch viele Bürger von geteilten „Videos, Witze oder ausländidische Zeitungsbereichte“ über whatsAPP, FACEBOOK, twitter & Co. zu leicht manipulieren (z. B.: „RT deutsch„= russischer Nachrichtenkanal, Weltwoche.ch =  Verleger ist der Roger Köppel

Mittel- und langfristig ist eine Folge des demografischen Wandels, dass die Thematik auch in den Köpfen der Wähler ändern wird. Das Thema Generationengerechtigkeit könnte in den kommenden Jahren eher ein Wahlkampfthema werden. Als Folge würden dann zwei Extremparteien entstehen:

  • „Partei der jungen Generation“
  • „Partei der älteren Generation“

Dies macht deutlich, dass die demokratischen Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP sich dem Thema Demografie stärker widmen müssen.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit dem Einwanderungsgesetz einen entschiedenen Schritt gemacht.

Forum-55plus e.V.

www.forum-55plus.de

Rentenberater – Sachkundelehrgang – Fortbildung Altersversorgung – Wie fit bis Du?

Sachkundelehrgang Rentenberater –
Für Profis in der Beratung Altersversorgung, aber auch für Personalsachbearbeiter, HR-Berater, Steuerberater und bAV-Spezialisten

Beratung betriebliche Altersversorgung
In Beratung betriebliche Altersversorgung ist das Rentenrecht ebenso wichtig

Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.

Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen

  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung

sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.

Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.

Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.

Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.

Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:

  • Altersversorgung
  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeit
  • oder die Hinterbliebenenversorgung

geht.

Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

Wer am Sachkundelehrgang „Rentenberater“ aus Baden-Württemberg teilnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 70 %.
Rentenberater Bildungszuschuss vom Staat
Rentenberater Bildung – Zuschuss vom Staat

Der nächste Sachkundelehrgang:

Inhalt:

Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Die Sozialversicherung
  • Das Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung (Finanzierungs- & Versicherungslösungen heute und zukünftig)
  • Die Rentenberatung in der Praxis
  • Rechtliche Vertiefungen und deren praktischer Bezug
  • Der Rentenberater in der Praxis
  • Betriebliche Altersversorgung als Schnittstelle zur Rentenberatung

Stuttgart, München (Oberhaching)

1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) 04.02. -09.02.2019
2. Präsenzwoche, Stuttgart 11.03. – 16.03.2019
3. Präsenzwoche, Stuttgart 08.04. – 13.04.2019
Seminartag, München (Oberhaching) 14.05.2019
Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) 15.05.2019

Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.

Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:

DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056

Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

bAV-Experte--bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung
bAV-Experte–bAV-Spezialist-Betriebswirt-fuer-betriebliche-Altersversorgung

www.bAV-Experte.de

Bildungschance-Fortbildung-Weiterbildung MIT ZUSCHUSS

Stillstand ist Rückschritt – Weiterbildung wird immer wichtiger-und dies mit Zuschuss durch verschiedene staatliche Fördertöpfe

Wer heute berufstätig ist, sollte sich den veränderten Arbeitsbedingungen anpassen und beruflich weiterbilden.

Die einmal erworbenen Kenntnisse reichen nicht mehr aus. Digitalisierung bzw. digitale Transformation sind nicht nur Schlagworte, sondern ein fester Bestandteil.

Auch wer zur Generation 55-plus gehört sollte sich ebenso weiterbilden. Verschiedene Arbeitgeber bieten hierbei auch eine Unterstützung an.

Einzelne Arbeitgeber fürchten auf der einen Seite, dass fortbildungswillige Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Fortbildung verlassen.

Auf der anderen Seite brauchen Unternehmen immer besser qualifizierte Arbeitskräfte.

Teilweise wird die Fortbildung von Mitarbeitern leider nach Sympathie zwischen Mitarbeiter und Führungskraft entschieden.

Wie wichtig die Fortbildung ist, wird Unternehmern und Führungskräfte dann deutlich, wenn man gezielt Fachkräfte sucht.

Wer als Arbeitgeber die Bildungsförderung nicht anbietet, wird mittel- und langfristig vom Bewerbermarkt abgestraft. Arbeitnehmer, die ihre Fortbildung alleine finanzieren und noch zusätzlich Urlaub nehmen müssen, werden sicherlich eine geringere Bindung an das Unternehmen haben.

Innovative Unternehmen, die eine Fortbildung aktiv betreiben, werden eine bessere Personalbindung erzielen. Hierzu zählt auch, dass ein Unternehmen bei der Auswahl von Fortbildungen den Arbeitnehmer unterstützt. Lippenbekenntnisse zu einer Fortbildungsunterstützung werden schnell erkannt.

Innerhalb von Unternehmen kann es sein, dass zwar die Unternehmensleitung eine aktive Bildungsförderung wünscht, allerdings die Leitungen der Fachbereiche auf einzelne Mitarbeiter nicht verzichten möchte. Hier wäre auch ein Budget je Einheit, das mindestens erfüllt werden müsste (z. B. Anzahl an Bildungs-Urlaubstagen) sinnvoll.

Innovative Unternehmen haben diese Problematik erkannt und leben die Fortbildung aktiv – bis in die einzelnen Abteilungen.

Staatliche Förderungen

Die staatlichen Förderungen sind sehr vielfältig. Neben dem Bildungszeiturlaub gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur (viele einzelne Bedingungen) aber auch z. B. den ESF (europäischer Sozialfonds), der auch ohne Einkommensbegrenzung Zuschüsse bis zu 70 % gewährt.

Bildungszeitgesetz

Der zusätzlich bezahlte Urlaubsanspruch für den Bildungsurlaub ist vom Bundesland abhängig.

  • Baden-Württemberg –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Bayern  –  keine Landesgesetzliche Regelung
  • Berlin – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Brandenburg –  10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Bremen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hamburg – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Hessen  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Mecklenburg-Vorpommern – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Niedersachsen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Nordrhein-Westfalen – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Rheinland-Pfalz – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)
  • Sachsen –  keine Landesgesetzliche Regelung
  • Sachsen-Anhalt  – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Schleswig-Holstein – 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Thüringen –  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (gültig ab Januar 2016)

Damit der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, muss die Einrichtung anerkannt sein.

Die in Baden-Württemberg anerkannten Bildungseinrichtungen sind hier abrufbar

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie auf dieser nternetseite unten.

Es gibt noch weitere Förderungen….

Neben dem Bildungszeitgesetz gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg auch den ESF (Europäischer Sozialfonds).

ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

Arbeitnehmer erhalten bei anerkannten Bildungsträgern einen Zuschuss.

  • Wer unter 50 Jahre ist, erhält 30 %
  • Wer zu der Gruppe 50 Plus gehört, erhält 50 %.
  • Sofern der Antragsteller keine abgeschlossene Ausbildung hat, werden 70 % der Kosten übernommen.

Wichtig ist, dass die Bildungseinrichtung grundsätzliche Bedingungen einhält. Hierbei spiel es keine Rolle, wie hoch der Verdienst des Antragstellers ist.

Beispiel: Fortbildungen im Versicherungs- und Finanz- und Beratungsbereich:

Die DMA bietet unterschiedliche Fachkurse an, die bezuschusst werden. Ebenso sind diese Lehrgänge auch teilweise über das Campus-Institut buchbar (z. B. auch Sachkundelehrgang zum Rentenberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz).

Auch in anderen Branchen bestehen vielfältige Möglichkeiten die Fortbildung mit Zuschuss zu nutzen.


Fortbildung Bildungszeitgesetz mit Links:

Zusätzlich Zuschussprogramm, z. B. in Baden-Württemberg

PROGRAMME DES FÖRDERBEREICHS WIRTSCHAFT

Anträge für die unten genannten Förderprogramme können bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

Förderprogramm Fachkurse

ESF-Förderung von Kursen zur beruflichen Weiterbildung

  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE ALLGEMEIN
  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT ELEKTROMOBILITÄT
  • FÖRDERPROGRAMM FACHKURSE SCHWERPUNKT CHANCE BERUFLICHE WEITERBILDUNG
  • Förderprogramm Coaching für KMU
  • Förderprogramm Fit für die Ausbildung

: LINK

Der Staat unterstützt die Fortbildung. Die Chance muss nur genutzt werden.

Innovative Unternehmen nutzen die Chancen durch eine gezielte Information der Beschäftigten und profitieren mittel- und langfristig von gut ausgebildeten Mitarbeitern.

Für die Personalgewinnung und Personalbindung sind Bildungsangebote eine ideale Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung, Gruppen-Unfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Vorsorgemodelle.

www.bAV-Experte.de

Vorgezogene Altersrente

Vorruhestand nach 45 Arbeitsjahren (Einzahlungen)

Die Möglichkeit nach mindestens 45 Arbeitsjahren und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, nutzen seit 2014 über eine Millionen Arbeitnehmer.

Der Begriff „ohne Abschläge“ ist jedoch nicht ganz richtig, denn durch eine kürzere Versicherungszeit gibt es natürlich auch für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn auch keine Entgeltpunkte.

Regelaltersgrenze

Wer beispielsweise 1961 geboren ist, kann die Regelalterrente mit 66 Jahren und 6 Monate in Anspruch nehmen.

Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre)

Hat der 1961 Geborene 45 anrechenbare Versicherungsjahren erreicht, dann kann er mit 64 Jahren und 6 Monaten „ohne Abschläge“ in Rente gehen.

Auswirkung der vorgezogenen Altersrente

Beispiel:

Wenn der Versicherte die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, dann würde er in diesem Beispiel 1.374,14 Euro (Brutto) als Rente beziehen.

Nimmt er die vorgezogene Rente (45 Jahre) in Anspruch, sinkt die Rente auf 1.312,79 Euro.

Es ergibt sich somit ein Abschlag von 4,46%.

Allerdings ist der steuerliche Freibetrag bei einem frühzeitigen Rentenbeginn höher.

Kombi durch Flexirente

Inzwischen gibt es auch – wenn der Arbeitgeber mitmacht – die Möglichkeit nur teilweise in Rente zu gehen (Flexirente).

Der Arbeitnehmer geht beispielsweise zu 25%, 50% oder 75% (mindestens 10%) in Rente und erhält dann nur anteilig Rente und Erwerbseinkommen.

Hierdurch wird dann auch der steuerliche Freibetrag genutzt. Durch das weitere Beschäftigungsverhältnis bauen sich dann weitere Entgeltpunkte auf.

Allerdings gibt es eine Anrechnungsgrenze des Einkommens.

Bis zu 6.300 Euro (Erwerbseinkommen und und Einkommen aus Selbstständigkeit) jährlich darf der Rentner hinzuverdienen (ohne Anrechnung).

Darüber hinaus ergibt sich noch ein weiterer Freibetrag, der individuell berechnet wird.

Für Betriebe gibt es hier die Möglichkeit, bisherige Arbeitnehmer teilweise weiter zu beschäftigen und das vorhandene Know-how zu nutzen.

Achtung bei betrieblicher Altersversorgung

Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind hier einige Punkte zu beachten. Je nach betrieblicher Altersversorgung muss geprüft werden, wann diese gezahlt werden kann. So gibt es Versorgungsordnungen, in denen festgehalten ist, dass die Rente erst mit Beginn der Vollrente gezahlt wird.

Bei Direktversicherungen ist dies nicht der Fall, wohl aber evtl. bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

Achtung bei Zeitwertkonten

Wenn der Arbeitnehmer aus einem Zeitwertkonto Zählungen erhält, dann sind dies Erwerbseinkommen, die auf den Freibetrag der Flexirente angerechnet werden. Grund: Auszahlungen aus Zeitwertkonten sind sozial- und steuerrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln.

Resümee: Die vorgezogene Altersrente ist zwar interessant, allerdings:

  • entsteht eine lebenslange Reduzierung der Rente gegenüber der Regelaltersrente
  • darf nur innerhalb festgelegter Grenzen eine Hinzuverdienstchanche genutzt werden
  • sollte dies frühzeitig geplant werden und individuell die Auswirkung geprüft werden.
  • Wer heute unter 55 ist (also auch der 30-Jährige), sollte auf jeden Fall die Rentenplanung heute schon vornehmen.

    Gerade in Kombination mit der privaten und betrieblichen Altersversorgung ergeben sich hier Chancen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

    https://blog.forum-55plus.de/index.php/2018/09/30/altersrente-flexirente-vorgezogene-rente-moeglichkeiten-und-auswirkungen/

    www.bav-Experte.de

    Altersrente- Flexirente – Vorgezogene Rente – Möglichkeiten und Auswirkungen

    Die Regelaltersgrenze beginnt grundsätzlich zwischen derzeit 65+6 Monaten und 67 Jahren, wenn mindestens 5 Versicherungsjahre vorhanden sind. Wer keine 5 Jahre vorweisen kann, kann sich entweder die Beiträge auszahlen lassen oder mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.

    Altersrente Flexirente Vorruhestand

    Die Regelaltersgrenze für die Altersrente der gesetzlichen Rente ist abhängig vom Geburtsjahr (s. Tabelle).

    bav-experte-Regelaltersgrenze bav-experte Regelaltersgrenze Der reguläre Rentenbeginn
    Vorgezogene Altersrente „ohne Abschlag“

    Sehr oft herrscht die Meinung, dass man nach 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren in Rente gehen darf. Die ist jedoch nicht mehr ganz richtig.

    Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann – je nach Geburtsjahr 2 Jahre früher in Rente gehen und hat keinen direkten Rentenabschlag (s. Tabelle).

    Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.de

    Effektiv ist die Rente jedoch trotzdem etwas geringer, weil auch für 2 Jahre kein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, bzw. hierdurch keine Entgeltpunkte aufgebaut werden. Dies wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus.

    Gesetzliche Rente mit Abschlag

    Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, findet eine Reduzierung um 0,3 % statt (s. Tabelle).

    Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag Vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlag

    Nun wäre die Annahme falsch, wenn man einfach von der Altersrente einfach beispielsweise 14,4 % abzieht. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Entgeltpunkte ab dem vorzeitigen Rentenbeginn nicht mehr ansteigen. dies zeigt die nachfolgende Tabelle:

    Rentenberechnung-bav-experte Rentenberechnung-bav-experte

    Würde dieser Versicherte den Rentenbeginn auf 63 Jahre vorziehen, dann wäre ein Abschlag von 12,6 % vorhanden. Da der Versicherte dann jedoch 3,5 Jahre kürzer einzahlt, ergeben sich in der Summe geringere Entgeltpunkte.

    Konsequenz ist, dass die Altersrente in diesem Beispiel im Vergleich zu der Altersrente mit 64 J.+ 6 Monate um 19,43 % sinkt.

    Zu berücksichtigen ist noch:

    Die Altersrente ist Brutto. Von dieser Altersrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch abzuziehen.

    GGf. werden auch noch Steuern abgezogen, wobei es hier auf den Rentenbeginn und andere Einkünfte, die der Rentner hat ankommt.

    Geht der Rentner früher in Altersrente ist der Freibetrag größer, so dass die anrechenbare Rente geringer ist.

    Durch die geringere Altersrente ergibt sich auch eine niedrigere Hinterbliebenenrente. Die große Witwenrente wäre in diesem Beispiel bei 60 % (bei Eheschließungen ab 2002 oder wenn einer der Partner ab dem 2.1.1962 geboren ist, sinkt die große Witwenrente auf 55 %).

    Die steuerlichenFreibeträge für die gesetzliche Rentenversicherung (s. Tabelle)

    Gesetzliche Rentenversicherung steuerliche Freibeträge bAV-Experte.de

    Es kann somit aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, vielleicht früher in Altersrente zu gehen. Allerdings dann mit einem höheren Rentenabschlag. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der Anteil der Rente, die besteuert wird.

    Anmerkung: Wer 2005 in Rente ging, hatte einen lebenslangen Freibetrag erhalten. Der Freibetrag wird im Übrigen als Fixbetrag festgeschrieben. Nun könnte man meinen, dass die Rentner heute gegenüber früheren Rentnern benachteiligt sind. Dies ist nicht ganz richtig. Wer heute in die Rentenversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (z. B. als Arbeitnehmer über den Arbeitgeber), der profitiert davon, dass die Beiträge geringer bzw. im Lauf der Zeit nicht mit Lohnsteuer belastet werden. Die Besteuerung wird also nachgelagert durchgeführt.

    Wer früher als Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlte, musste diese mit Lohnsteuer höher belasten (vorgelagerte  Besteuerung).

    Flexirente kann hilfreich sein

    Seit 2017 gibt es die Flexirente. Hierbei kann der Versicherte teilweise früher in Rente gehen und nur einen Teil der Rente beziehen (mind. 10 %). So könnte der Rentner beispielsweise zu 50 % in Rente gehen und darf dann in gewissen Grenzen weiter Arbeitslohn beziehen.

    Hierdurch hat der Rentner dann teilweise eine Altersrente und zusätzlich noch Einkommen aus seiner Tätigkeit. Die Anrechnungsgrenzen sind – vereinfacht dargestellt – wie folgt:

    • bis zu 6.300 Euro ohne Anrechnung
    • darüber hinaus bis zu einem weiteren Höchstbetrag, der individuell berechnet wird 40 % Anrechnung.

    Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um Jahreseinkommen aus:

    • Erwerbseinkommen (versicherungspflichtige Beschäftigung)
    • Arbeitseinkommen (Selbstständige Tätigkeit)

    handelt (§ 226 SGB V Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 4). Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist zu berücksichtigen, dass auch Einkünfte für eine Solaranlage dazu zählen!

    Betriebliche Altersversorgung – Prüfung, ob Zahlung erfolgt

    Ebenso sollte vor dem Rentenbeginn geprüft werden, wann die betriebliche Altersversorgung fällig wird. So gibt es Versorgungen in der betrieblichen Altersversorgung, die für eine Rentenzahlung voraussetzen, dass der Versicherte in Rente ist. Bei einer Teilrente würde dann noch keine Versorgung aus der betrieblichen Altersversorgung fällig werden.

    Direktversicherung hat Vorteile

    Die Direktversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Eine Prüfung ob jemand in Vollrente ist wird nicht durchgeführt. Ebenso erfolgt keine Anrechnung innerhalb der Freibetragsgrenzen, da es sich nicht um Erwerbs- oder Arbeitseinkommen handelt.

    Zeitwertkonto wird angerechnet

    Wer ein Zeitwertkonto bei seinem Betrieb hat und hierdurch früher aufhören möchte, muss berücksichtigen, dass die Zahlung aus einem Zeitwertkonto auch Erwerbseinkommen ist und somit angerechnet wird.

    Wer früher in Rente gehen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit Fachleuten dies planen.

    Hilfreich sind hierbei z. B. die Rentenberater, die sich mit der Rentenversicherung auskennen. Auch wenn der Rentenberater für seine Dienstleistung eine Bezahlung erhält, so macht sich dies bezahlt, denn die falsche Wahl der Rentenart und des Rentenbeginns kostet lebenslang Geld.

    TIPP für Menschen bis 55 Jahre:

    Wer noch nicht in den kommenden Jahren in Rente geht, sollte in diesem Zusammenhang auch:

    • die bestehende betriebliche Altersversorgung überprüfen
    • oder falls noch keine besteht, die Wirkungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen.

    Hilfreich sind hier Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung. bestens geeignet sind hier die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH), da bei diesen Personen ein Rundumwissen in der betrieblichen Altersversorgung vorhanden ist (also nicht nur beschränkt auf einen kleinen Teil der betrieblichen Altersversorgung).

    Bundesweit gibt es derzeit leider erst 417 Absolventen, die den „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ abgeschlossen haben.

    www.bAV-Experte.de

    bAV-Experte.de bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    bAV Betriebliche Altersversorgung für Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung – bAV-toolbox

    bAV-toolbox – bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

    In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
    Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.

    bAV-toolbox - Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung
    bAV-toolbox – Das Berechnungstool für die betriebliche Altersversorgung

    Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
    Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.

    bAV-Leitfaden-Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
    bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

     

    Neue tools in der Pipeline für die betriebliche Altersversorgung

    Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.

    bAV-toolbox bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater
    bAV-toolbox bAV-Leitfaden- betriebliche Altersversorgung Ordner-Der Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, HR und bAV-Berater

    Berechnungstool Arbeitgeber-Abgaben

    #Berechnungstool #Arbeitgeber-Abgaben:

    Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

    Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

    – Jahresbruttoverdienste

    – Sozialversicherungsabgaben

    – Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

    – Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

    – Umlage 2

    – Insolvenzgeldumalge

    https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/arbeitgeber-abgaben.html

    Weitere Berechnungstools für die betriebliche Altersversorgung gibt es in der bAV-Toolbox.de

    Zugang zur Standard-Toolbox gibt es als Zugabe zum bAV-Leitfaden.de (15 Tage nach Erhalt des bAV-Leitfaden)

    Der bAV-Leitfaden.de besteht aus einer Loseblattsammlung (derzeit 250 Seiten).

    Der bAV/Leitfaden.de ist ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für:

    • Arbeitgeber
    • HR-Berater
    • Personalabteilungen
    • Gehaltsbuchhaltung
    • Steuerberater
    • Rentenberater
    • bAV-Spezialisten
    • bAV-Interessierte

    Bestell-Link:

    http://www.bav-leitfaden.de/content/bestellung/

    Krankheitszeiten – Fehlzeiten können durch intelligente betriebliche Unterstützung reduziert werden

    #Krankheit sind #Fehlzeiten im Betrieb,die inzwischen einen Schaden von über 75 Mrd.Euro pro Jahr verursachen.

    Fehlzeiten zu reduzieren müsste auch im Interesse der Arbeitgeber sein.

    Präventivmaßnahmen durch Seminare, Gesundheitstage mit Gesundheitscheck, betriebliche Zusatzkrankenversicherung sind nur einige der Möglichkeiten, die sich für den Arbeitgeber und lohnen und dem Arbeitnehmer helfen.

    Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs auch steuerlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.

    Schaden von 75 Milliarden Euro. Zahl der Krankmeldungen steigt deutlich.

    Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahmen durch betriebliche Krankenversicherung wird immer wichtiger.

    Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im bAV-Leitfaden.de aufgezeigt werden.

    www.bAV-Leitfaden.de

    www.bAV-Experte.de

    Ein interessanten Artikel wurde auf n-TV veröffentlicht:

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahl-der-Krankmeldungen-steigt-deutlich-article20634313.html

    Arbeitslosenquote auf Rekordtief – Tendenz weiter sinkend-Arbeitgeber müssen aktiv werden

    Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.

    Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.

    Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

    Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.

    Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.

    Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:

    • Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
    • Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko

    Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.

    Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

    Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.

    Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.

    Im Gegenteil:

    Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.

    Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

    Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.

    Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.

    Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.

    Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

    Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.

    1. Arbeitsangebot ohne Befristung
    2. Parallele Planung der Digitalisierung
    3. Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

    Thema

    Befristung:

    Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).

    Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).

    Digitalisierung / digitale Transformation

    Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

    • Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote

    Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.

    Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:

    Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.

    Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.

    Eine interessante Seite zu den Themen

    • Betriebliche Altersversorgung
    • Betriebliche Krankenversicherung
    • Betriebliche Unfallversicherung
    • Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
    • Unterstützung bei Familienpflege
    • Fortbildung von Arbeitnehmern für unterschiedliche Lebenslagen
    • Einbindung der Familie

    Internetlink:

    blog.bav-versorgung.de

    Kantinenangebot

    Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

    Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.

    Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

    Kinderbetreuung

    Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.

    So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG

    in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.

    Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

    • Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen

    Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.

    Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.

    Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.

    Beispiele von Mitarbeiterseminaren:

    • Unfallverhütung
    • Fahrertraining ADAC
    • Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
    • Was ist im Pflegefall zu beachten
    • Was ist wann im Todesfall zu beachten?
    • Ruhestandsvorbereitung

    Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.

    www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

    allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.

    Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.

    Dankschreiben an die Mitarbeiter

    Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.

    Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.

    Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.

    Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.

    Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.

    Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.

    Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.

    Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.

    Werner Hoffmann

    1.Vorsitzender Forum-55plus.de

    Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

    Generationenberater (FH)