Teil 4 – Krankengeld, Wohngeld und der entscheidende nächste Schritt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Der Rentenberater erklärte Susi zunächst, dass man ihre Situation sorgfältig planen müsse. Mehrere Sozialleistungen greifen ineinander, und der Zeitpunkt einzelner Schritte kann entscheidend sein.

*

Einige Wochen später verschlechterten sich Susis Beschwerden erneut. Die Schmerzen in den Knien nahmen wieder zu, und längere Wege wurden immer schwieriger.

Ihr Arzt entschied deshalb, sie zunächst krankzuschreiben.

Für Susi änderte sich dadurch zunächst wenig. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit wurde weiterhin Arbeitslosengeld I gezahlt.

Doch danach änderte sich die Situation.

Ab der siebten Woche übernahm ihre Krankenkasse die Zahlung – sie erhielt nun Krankengeld.

Das Krankengeld beträgt in der Regel:

  • etwa 70 % des letzten Bruttoeinkommens,
  • höchstens 90 % des letzten Nettoeinkommens.

Damit lag ihr Einkommen zwar etwas niedriger als vorher, aber es verschaffte ihr zunächst weiterhin eine gewisse finanzielle Sicherheit.

Das Krankengeld war in ihrem Fall sogar etwas höher als das vorherige Arbeitslosengeld I. Gleichzeitig kam ein Wechsel in das Bürgergeldsystem zunächst nicht in Betracht, da sie weiterhin Krankengeld bezog.

**

Parallel dazu stellte sie – auf Empfehlung des Rentenberaters – einen Antrag auf Wohngeld.

An diese Möglichkeit hatte Susi vorher überhaupt nicht gedacht.

Der Hintergrund ist einfach: Weder Arbeitslosengeld I noch Krankengeld enthalten einen direkten Anteil für die Wohnkosten. Deshalb kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Für Susi bedeutete das:

Ein Teil ihrer Mietkosten konnte über das Wohngeld abgefedert werden.

Einige Zeit später meldete sich schließlich die Krankenkasse bei ihr.

Wie in solchen Fällen üblich, wurde sie zu einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst eingeladen. Dort sollte geprüft werden, wie ihre gesundheitliche Situation tatsächlich einzuschätzen ist.

***

Der Arzt des Medizinischen Dienstes sah sich ihre Unterlagen genau an – die Operationen, die Knieprothesen und die bisherigen medizinischen Berichte.

Seine Einschätzung war relativ klar:

Eine Rehabilitation könnte noch einmal sinnvoll sein.

Daraufhin erhielt Susi von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen.

Für diesen Antrag gibt es eine gesetzliche Frist.

Sie beträgt in der Regel zehn Wochen.

Susi stellte den Antrag fristgerecht.

Wenige Monate später begann schließlich ihre Rehabilitation.

Und genau dort sollte sich später entscheiden, wie es für sie wirklich weitergeht.

Fortsetzung Teil 5

Zur Vorgeschichte

Teil 1

Teil 2

Teil 3

#Krankengeld
#Wohngeld
#Rehabilitation
#Sozialrecht
#Rentenberatung

Ki-generierte Bilder

*Gespräch mit dem Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch]

**Rentenberater erklärt Unterlagen/Sozialleistungen, Fokus auf Dokumente]

***Susi am Küchentisch mit Unterlagen, nachdenklich

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-4-krankengeld-wohngeld-und-der-entscheidende-naechste-schritt/

Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

*

Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

„Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

  • die Operationen,
  • die beiden Knieprothesen,
  • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
  • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
**

Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

„Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • Wohngeld,
  • Rehabilitation,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • und das Schwerbehindertenrecht.
***

Susi schaute ihn erstaunt an.

An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

Es ging um eine Strategie.

Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

Teil 1 dieser Geschichte

Teil 2 dieser Geschichte

#Rentenberatung
#Sozialrecht
#Erwerbsminderungsrente
#Wohngeld
#Strategie

Ki-generierte Bilder:

*Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

**Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

*** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-3-drei-monate-vor-buergergeld-und-eine-neue-perspektive/

Teil 2 – Zwei Jahre Arbeitslosengeld und eine offene Zukunft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Die Zeit verging schneller, als Susi gedacht hatte.

Monat für Monat erhielt sie ihr Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.

Natürlich versuchte sie, wieder Arbeit zu finden. Doch mit zwei künstlichen Kniegelenken war es schwierig, einen Beruf zu finden, der gesundheitlich überhaupt noch möglich gewesen wäre.

*

Viele Tätigkeiten erfordern:

  • langes Stehen,
  • häufiges Gehen,
  • oder schweres Heben.

Alles Dinge, die ihre Knie kaum noch zuließen.

Auch die Arbeitsagentur wusste, dass ihre Vermittlungschancen gering waren.

**

Trotzdem lief das Arbeitslosengeld zunächst weiter.

Doch irgendwann begann Susi zu rechnen.

Die zwei Jahre Arbeitslosengeld würden bald enden.

Und danach?

Die Antwort war klar:

Dann hätte sie Bürgergeld über das Jobcenter beantragen müssen.

Darauf hatte sie ehrlich gesagt wenig Lust.

Sie wollte vor allem eines:

nicht komplett in das Bürgergeldsystem rutschen.

***

Doch genau in dieser Phase – drei Monate vor dem Ende ihres Arbeitslosengeldes – traf sie eine Entscheidung, die später noch wichtig werden sollte.

Sie vereinbarte einen Termin bei einem Rentenberater.

Fortsetzung Teil 3

Was zuvor gewesen ist:

#Arbeitslosengeld
#Sozialversicherung
#Gesundheit
#Arbeitsmarkt
#Lebensrealität

Ki-generierte Bilder:

*Susi zu Hause mit Unterlagen und Laptop, nachdenklich über ihre berufliche Zukunft

**Wartesituation bei einer Arbeitsagentur / Jobcenter mit Unterlagen in der Hand

*** Susi vorsichtig gehend mit Knieproblemen auf einer Straße

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-2-zwei-jahre-arbeitslosengeld-und-eine-offene-zukunft/

Teil 1 – Zwei kaputte Knie und der Beginn einer langen Geschichte

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Die nachfolgende Geschichte in vier Teilen soll deutlich machen, warum ein Rentenberater für seine Tätigkeit ein sehr umfangreiches Wissen benötigt. Zwar wird ein Rentenberater in der Regel durch ein Honorar des Mandanten bezahlt, doch das folgende Beispiel zeigt, dass sich eine solche Beratung für Versicherte durchaus lohnen kann.

Rentenantragsstellen – beispielsweise bei Gemeinden oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – dürfen oder können häufig nicht diese umfassende Beratung leisten. Sie nehmen in erster Linie Anträge auf und geben allgemeine Auskünfte. Eine strategische Betrachtung der gesamten Situation eines Versicherten gehört meist nicht zu ihren Aufgaben.

Die Geschichte zeigt außerdem, welche Möglichkeiten sich ergeben können, wenn man die sozialrechtlichen Zusammenhänge kennt – und wenn man einen guten Berater an seiner Seite hat.

Nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb muss man genau darauf achten, was man wann und wie beantragt. Schnell kann man einen strategischen Fehler machen, wenn man alles alleine versucht – und hat später möglicherweise die Konsequenzen dafür zu tragen.

Nachfolgend eine Geschichte, so wie sie im Leben auch immer wieder vorkommt. Ob diese Geschichte tatsächlich genau so passiert ist, fällt unter den Datenschutz. Deshalb sind Namen und einige Angaben verändert.

*

Susi Müller (Name geändert, geb. 23.12.1964) arbeitete viele Jahre als Verkäuferin. Sie mochte den Kontakt zu den Menschen, kannte ihre Stammkunden und wusste genau, wer morgens das Körnerbrötchen wollte und wer lieber den kräftigen Käse.

Doch irgendwann machten ihre beiden Knie nicht mehr mit. Erst begannen die Schmerzen beim langen Stehen. Dann folgten mehrere Operationen. Schließlich bekam sie sogar Prothesen in beiden Kniegelenken.

**

Der Arzt sagte irgendwann nüchtern:

„Frau Müller, laufen können Sie noch – aber acht Stunden stehen im Verkauf wird schwierig.“

Susi musste ihren Beruf aufgeben. Also stellte sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

Der Bescheid kam später per Post. Der Antrag wurde abgelehnt.

Auch ihr Antrag auf Schwerbehinderung brachte nicht den erhofften Erfolg. Das Versorgungsamt erkannte lediglich 30 % Grad der Behinderung an, obwohl sie mehrere unterschiedlichste Krankheiten hatte, die eigentlich zu 50 % geführt haben müssten.

Susi kommentierte das trocken:

„Mit zwei kaputten Knien hätte ich ehrlich gesagt mit etwas mehr gerechnet.“

Da sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte, meldete sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos.

Sie erhielt Arbeitslosengeld I – und zwar wegen ihres Alters sogar für zwei Jahre.

Damals dachte sie noch:

„Bis dahin wird sich schon irgendeine Lösung finden.“

Fortsetzung Teil 2:

Teil 3

#Rentenberatung
#Erwerbsminderungsrente
#Sozialrecht
#Knieprothese
#Lebensgeschichte

*Susi als Verkäuferin im Supermarkt, Knieprobleme

**Arztgespräch / Orthopädie / Knieprothese

***

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-1-zwei-kaputte-knie-und-der-beginn-einer-langen-geschichte/

Zwangsverrentung ab 2027: Was Millionen Menschen jetzt wirklich droht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2027 rückt ein Thema in den Fokus, das viele Menschen bislang unterschätzen: die faktische Zwangsverrentung.

Gemeint ist kein neues Gesetz, sondern eine Verwaltungspraxis mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene.

Hintergrund ist der steigende Druck auf die sozialen Sicherungssysteme. Personen, die Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und das Rentenalter erreichen, können von Behörden gedrängt werden, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen – auch dann, wenn diese mit dauerhaften Abschlägen verbunden ist.

Besonders kritisch: Rentenabschläge gelten lebenslang.

Wer zu früh in Rente geht, kann diese Kürzungen später nicht mehr ausgleichen.

Für viele bedeutet das monatliche Verluste von mehreren hundert Euro – mit hohem Risiko für Altersarmut.

Zwar existieren Ausnahmeregelungen, etwa bei sehr niedrigen Renten oder besonderen Härtefällen.

In der Praxis fehlt Betroffenen jedoch häufig das Wissen über ihre Rechte. Bescheide werden akzeptiert, ohne sie prüfen zu lassen – mit irreversiblen Folgen.

Gleichzeitig entsteht ein politischer Widerspruch: Einerseits wird längeres Arbeiten gefordert, andererseits werden Menschen verwaltungsseitig aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Individuelle Lösungen bleiben oft auf der Strecke.

Mein klarer Rat: Lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie einen Rentenantrag stellen oder einen Bescheid akzeptieren. Bei vorzeitigen Rentenentscheidungen können wenige Wochen oder ein falscher Schritt über die finanzielle Sicherheit für Jahrzehnte entscheiden.

Die Zwangsverrentung ist kein Randthema – sie betrifft hunderttausende Menschen direkt oder indirekt.

#Zwangsverrentung
#Rente2027
#Altersarmut
#Rentenberatung
#Sozialrecht


Über den Autor

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater

www.Renten-Experte.de

Telefon: (07156) 967-1900
WhatsApp: (07156) 34354

Qualifikationen:

  • Unabhängiger Rentenberater (RDG)
  • Gerichtlich zugelassener Rentenberater (1.Instanz)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
  • Generationenberater (IHK)
  • Seniorenberater (NWB-Akademie)
  • Versicherungskaufmann (kein Produktverkauf)
  • Marketingfachwirt (IHK)

Lüge vom Luxus-Bürgergeld: Wer arbeitet, steht immer besser da!

Ein Beitrag von

Werner Koller Ökonomie / Politische
Philosophie / Wirtschaftsrecht.

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Es hält sich sowohl in der Politik wie auch in manchen Kommentaren zu meinen Beiträgen hartnäckig der Mythos, dass Bürgergeldbezug besser wäre als zu arbeiten. Nein, ist es nicht.

Es gibt auf Basis der aktuellen Rechtslage schlicht keine Konstellation, nach der es für Bürgergeldbezieher ökonomisch nicht sinnvoller wäre, eine Arbeit auch zum Mindestlohn aufzunehmen.

Quelle: S. Unten *

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Ein Kommentar von

dieses ist aber verschwindend wenig Staatsbetrug im Vergleich zu den Nadelstreifenbetrügern, zudem fließt das Geld dieser Leute zeitnah wieder in den Wirtschaftsprozess von Lebensmittel, Kleidung usw., wo der Staat min. mit 60% wieder dabei ist! Die Nadelstreifenbetrüger verbringen das Geld eher in Steueroasen ….

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Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

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Der echte #Sozialschmarotzer bleibt nicht nur unbehelligt, sondern wird von der #Lobby #umgarnt und hofiert.
Lobby und Sozialschmarotzer (Steuerverkürzung Steuerhinterzieher)
Beide haben eine Zweckbeziehung.
Der #Neoliberalismus ist das Mittel zum #Selbstzweck und als Argumente gelten Wörter wie

  • 100 % #Bürokratieabbau
  • kein #Lieferkettengesetz
  • maximale #Steuerfreiheit für Konzerne
  • „Eigenverantwortung“ für die Kleinen, #Schlupflöcher für die Großen
  • Wachstum um jeden Preis, egal wer dafür zahlt
  • Freiheit nur für jene, die es sich leisten können
  • fordert die Abschaffung von Mindestlohn oder reduziertem Mindestlohn für ausländische Arbeitskräfte bzw. in der Landwirtschaft

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Ein Kommentar von

Bernd Korthaus.

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Zitat: Quelle: S. Unten**

Der wirtschaftlich denkende Mensch wird auch „homo oeconomicus“ genannt (=  rationaler, eigennütziger Nutzenmaximierer). Besonders in der Konstellation „Paar“ wird deutlich, warum manche sagen „Warum soll ich täglich 8 Stunden arbeiten, um nur 348 Euro mehr zu haben im Monat? Dann lieber Netflix oder nebenher schwarz.“ Isso.

Die Frage ist, ab wann „lohnt“ es sich wirklich, die Couch zu verlassen? Das wäre eher wenn der Arbeitende doppelt so viel verdient.
Das bedeutet im Umkehrschluss, das Bürgergeld müsste gesenkt werden oder das Mindesteinkommen erhöht werden, oder beides gemeinsam als Kompromiss.

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Eine Antwort von Werner Hoffmann zum Kommentar von Bernd Korthaus

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Der Mensch ist weit mehr als der oft zitierte homo oeconomicus. Ja, wir streben nach Verbesserung, Sicherheit, vielleicht auch nach „mehr“. Aber den Menschen allein auf den rationalen, eigennützigen Nutzenmaximierer zu reduzieren, greift viel zu kurz. Wir sind auch zutiefst soziale Wesen – homo socialis – die Bindungen suchen, Verantwortung übernehmen und Sinn im Miteinander finden.

Das Argument „warum arbeiten, wenn am Ende nur 348 € mehr bleiben?“ verkennt genau diesen Punkt: Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sondern Teilhabe, Selbstwirksamkeit, soziale Anerkennung. Wer den Menschen nur ökonomisch denkt, entwertet alle immateriellen Faktoren, die unser Leben prägen. Wir sind keine Kalkulationsmaschinen – wir sind Beziehungswesen.

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Eine weitere Antwort von

Josefina Bajer

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Zitat: ***

Bernd Korthaus, alle politischen Entscheidungen bauen auf eben diesem falschen Wirtschaftsdenken. Es ist mitnichten so, dass diese Theoreme keinen Einfluss hätten.

Und es ist ein neolibertäres Denken, dass Menschen pur aus Egomanie handeln.

Link https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/lohnt-sich-arbeit-noch-lohnabstand-und-arbeitsanreize-2024https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/lohnt-sich-arbeit-noch-lohnabstand-und-arbeitsanreize-2024

Und:

Link: https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++c95125f4-0bc4-11ef-875e-ff4067067674

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Quellen

* https://www.linkedin.com/posts/werner-koller-82a591ab_es-h%C3%A4lt-sich-sowohl-in-der-politik-wie-auch-activity-7357110374342475776-1XZL?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

** https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7357110374342475776?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7357110374342475776%2C7357283734531751937%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287357283734531751937%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7357110374342475776%29

*** https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7357110374342475776?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7357110374342475776%2C7357283734531751937%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28activity%3A7357110374342475776%2C7357301521652281344%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287357283734531751937%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7357110374342475776%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287357301521652281344%2Curn%3Ali%3Aactivity%3A7357110374342475776%29

CDU-Hardliner Linnemann packt die Abrissbirne aus: Bürgergeld weg, Härte nur für Klimakleber – und Spahn & Amthor mischen auch mit!

Ein Beitrag von

#Christoph #Bautz.

Louis Klamroth:

„Herr Linnemann, die Unionsfraktion hat letztes Jahr im Bundestag gefordert, Straßenblockaden härter bestrafen zu können.

Ich zitiere aus dem Antrag. Täter sollen härter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen.

Etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt.

Verstehe ich Sie richtig?

Sie wollen das Landwirte härter bestraft werden, wenn sie unangemeldet Häfen zum Beispiel blockieren, wie heute in Hamburg? „

Carsten Linnemann (CDU):

„Da ging es um die Klimakleber.

Und ich finde, dass man die Landwirte nicht mit den Klimakklebern vergleichen kann. Auch wenn es jetzt hier Gelächter gibt.“

Das Gelächter ist durchaus berechtigt und zeigt vor allem eine Sache:

Der Merz-Union und damit auch Linnemann geht es in vielen Sachen um ihre ganz eigene Art von Gerechtigkeit und Rechtsverständnis.

Umso mehr sollten wir uns bei den kommenden Koalitionsgesprächen Sorgen machen, denn ausgerechnet diese 3 CDUler werden prominent auftreten.

▪️ Jens Spahn für Wirtschaft
▪️ Philipp Amthor für „Staatsmodernisierung“
▪️ Und der Hardliner Carsten Linnemann für Arbeit und Soziales

Was für ein Gruselkabinett für die Koalitionsverhandlungen und was für eine Reise zurück in die Vergangenheit.

Warum ist das so?

Ein Beispiel sehen wir oben.

Linnemanns Auslegung des Grundgesetzes lässt erahnen, wie radikal er bei Arbeit und Soziales vorgehen will.

In der Vergangenheit betonte er mehrmals, dass er das Bürgergeld abschaffen will.

Merz wiederholte diese Forderung am vergangenen Samstag.

Bei Verweigerung sollen Bezüge sogar zu 100% gestrichen werden dürfen. Das wiederum ist gegen die Verfassung.

Linnemann gilt als Hardliner in der Union und da verwundert es wenig, dass Jens Spahn ebenso prominent vorkommt wie Philipp Amthor – und das obwohl beide haben mehr als zweifelhafte Sachen zu verantworten.

Spahn mit seinen Maskendeals und seinem Villenkauf, Amthor mit seiner dubiosen Augustus Intelligence-Lobbyismus-Affäre.

AfD und die Hetze mit Halbwahrheiten: Wie Tino Chrupalla gezielt gegen Ausländer Stimmung macht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Zum Vorlesen

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AfD und die Hetze mit Halbwahrheiten beim Bürgergeld

Tino Chrupalla, Spitzenpolitiker der AfD, behauptete kürzlich im ZDF, dass 50 % der Bürgergeldempfänger in Deutschland Ausländer seien.

Diese Aussage ist nicht nur inhaltlich ungenau, sondern zeigt einmal mehr das Muster der AfD:

Mit verkürzten und pauschalen Aussagen wird gezielt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen gehetzt.

Die tatsächlichen Hintergründe – die eine differenzierte Betrachtung ermöglichen würden – werden dabei bewusst weggelassen.

Die Fakten: Wer bezieht Bürgergeld?

Tatsächlich sind etwa 48 % der Bürgergeldempfänger Ausländer. Diese Zahl allein sagt jedoch wenig aus. Ein erheblicher Teil dieser Menschen ist erwerbstätig, verdient aber so wenig, dass ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.

Deshalb erhalten sie ergänzend Bürgergeld – genauso wie viele Deutsche in prekären Beschäftigungen.

Auch bei deutschen Bürgergeldempfängern gibt es eine erhebliche Anzahl an Menschen, die sogenannte Aufstocker sind – also Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Allerdings ist die Anzahl der Aufstocker bei den deutschen Niedriglohnempfänger wesentlich geringer, als bei Ausländern.

Doch während diese Gruppe von der AfD meist ignoriert wird, nutzt die Partei jede Gelegenheit, um gegen ausländische Bürgergeldempfänger zu hetzen.

Warum sind viele Ausländer auf Bürgergeld angewiesen?

Arbeitsmarktexpertin Prof. Yuliya Kosyakova vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erklärt dazu im ZDF:

„Die Zahl erklärt sich meiner Ansicht nach damit, dass es Menschen sind, denen beim Zuzug viele wichtige Ressourcen fehlen – Sprache, Netzwerke, Informationen, Jobangebote.

Sie müssen oft sehr schnell ihre Herkunftsländer verlassen und haben nicht die Zeit, sich für die (Arbeitsmarkt-)Integration vorzubereiten.“

Ein weiteres wichtiges Argument:

Viele Ausländer haben noch nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Während deutsche Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit zunächst Arbeitslosengeld beziehen, haben viele ausländische Arbeitskräfte oder Geflüchtete keine oder nur eine kurze Beitragszeit.

Deshalb landen sie im Falle der Arbeitslosigkeit direkt im Bürgergeld-System.

Der Fall der ukrainischen Geflüchteten: Ein Beispiel für differenzierte Betrachtung

Ein besonders großer Teil der ausländischen Bürgergeldempfänger sind Ukrainerinnen und Ukrainer.

Rund 700.000 ukrainische Geflüchtete sind leistungsberechtigt für Bürgergeld.

Der Grund:

Ihnen wurde 2022 nach der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg sofort ein Anspruch auf Grundsicherung eingeräumt.

Trotz guter Qualifikationen vieler Ukrainer gibt es Hürden bei der Arbeitsmarktintegration:

1. Nachhaltige Integration braucht Zeit

Deutschland verfolgt beim Umgang mit Geflüchteten eine Strategie, die auf Sprache und Bildung setzt. Das heißt: Bevor Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden, sollen sie Deutsch lernen und ihre Qualifikationen anerkennen lassen. Andere Länder wie Polen oder die Niederlande setzen hingegen auf eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, oft in schlecht bezahlte Jobs.

2. Sprachbarrieren erschweren den Arbeitsmarkt-Einstieg

Ukrainisch und Deutsch sind sprachlich sehr verschieden. In Polen fällt es vielen Geflüchteten leichter, da sich die Sprachen ähneln. In Deutschland müssen sie erst eine komplett neue Sprache lernen.

3. Anerkennung von Abschlüssen dauert

Viele ukrainische Berufsabschlüsse sind in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt. Besonders im Gesundheitsbereich oder in der Pflege gibt es komplizierte Prüfverfahren, die eine Beschäftigung verzögern.

4. Frauen haben es besonders schwer

Zwei Drittel der arbeitssuchenden Ukrainer sind Frauen, viele von ihnen alleinerziehend.

Ohne ausreichende Kinderbetreuung ist es für sie fast unmöglich, eine reguläre Arbeit aufzunehmen.

Die AfD ignoriert all diese Faktoren und reduziert die Debatte auf die einfache, aber irreführende Botschaft:

„Zu viele Ausländer leben vom Bürgergeld.“ So wird gezielt ein Feindbild geschaffen – ohne dabei zu erklären, warum die Zahlen tatsächlich so sind, wie sie sind.

AfD-Rhetorik: Hetze statt Lösungen

Anstatt realistische Lösungen für Probleme auf dem Arbeitsmarkt vorzuschlagen, setzt die AfD auf populistische Stimmungsmache.

Das zeigt sich nicht nur bei der Bürgergeld-Debatte, sondern auch bei Äußerungen anderer konservativer Politiker.

CSU-Politiker Alexander Dobrindt etwa forderte kürzlich, dass ukrainische Geflüchtete zurückgeschickt werden sollten, wenn sie in Deutschland keine Arbeit finden.

Dabei ignoriert er, dass es sich in den meisten Fällen um Frauen handelt, die mit ihren Kindern geflohen sind.

Wie genau diese Mütter ohne Arbeit in eine unsichere Kriegsregion zurückkehren sollen – darauf gibt Dobrindt keine Antwort.

Fazit: Wer hetzt, bietet keine Lösungen

Die AfD versucht mit Halbwahrheiten und verkürzten Aussagen, Stimmung gegen Migranten und Geflüchtete zu machen.

Tino Chrupallas Aussage über die Bürgergeldempfänger ist ein klassisches Beispiel für diese Strategie: Es wird eine hohe Zahl in den Raum gestellt, ohne die eigentlichen Hintergründe zu beleuchten.

Eine sachliche Debatte über den Arbeitsmarkt und Sozialleistungen wäre notwendig – doch die AfD ist daran nicht interessiert.

Stattdessen setzt sie auf Angst, Feindbilder und einfache Antworten auf komplexe Probleme.

Wer das durchschaut, erkennt: Es geht der Partei nicht um Lösungen, sondern um Spaltung.

Und bald geht die Hetze gegen Bürgergeldempfänger wieder los!

Herz Merz, Spahn, Linnemann, Lindner & BILD, wann startet denn wieder die Hetzjagd auf die Bürgergeldempfänger???

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Es geht wieder los. #Merz, #CDU, #Lindner, #FDP werden jetzt im Januar wieder hetzen…
Eines der Lieblingsthemen wird wieder #Bürgergeld und das #Lohnabstandsgebot sein……
Das Lohnabstandsgebot ist gegenüber 2015 größer zwischen „#Mindestlohn und #HarzIV“!

Der Mindeslohn war damals bei 8,50 €. Harz IV war damals 399 Euro.

Heute ist der Mindestlohn bei 12,41 € (+46%). Und Bürgergeld bei 563€ (+41,10%).

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Zum Vergleich:
Im TV Metall ist die unterste Lohngruppe bei 2.794 €


Im öffentlichen Dienst ist in der Entgeltgrupoe die Eingangstufe bei ungelernten zwischen 2.355 und 2.569€.


Bei beiden Gruppen gibt es noch Weihnachts- und Urlaubsgeld.
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Wer Mindestlohn bezieht, erhält keine Urlaubs- oder Weihnachtszuwendung!

Mit rund 2.084 Euro ist der Mindestlohn bei etwa 0,55 % des DURCHSCHNITTSVERDIENSTES.

Wer 45 Jahre den Mindestlohn bezieht, erhält eine #Rente von 0,55 x 39,32 x 45 Jahre=973,17 € Brutto,

abzüglich Kranken- und #Pflegeversicherung, also gerade mal 890 Euro!

Und das bedeutet #Aufstockung mit #Grundsicherung und #Zuschlag zur #Grundrente.

Und wer bezahlt dies?

Zunächst die #Rentenverdicherung durch den #Bundeszuschuss und letztendlich der Steuerzahler.

Und dies, weil der #Arbeitgeber den Mitarbeitern mit Mindestlohn abgespeist hat.

Das Lohnabstandsgebot ist zu gering!

Der #Mindeslohn muss auf 15,77 € pro Stunde angehoben werden.

Ein Mindestlohn von 12,41 € ist Sklavenhaltung!

Ich bin kein Linker!

Sondern Rentenexperte!

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Versuchen Sie nur einen Monat mal vom Bürgergeld zu leben.

Von 563 Euro (+Wohnungsmiete begrenzt auf 500 Euro/45qm beim Alleinstehenden, wobei Strom, Telefon etc auch durch 563 gedeckt werden muss!

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Bürgergeld als Sündenbock: Wie Milliardenverluste durch Steuerhinterziehung verschleiert werden!

Ein Beitrag von

Jan Bredack

In den letzten Wochen wurden wir allumfassend über das „unsägliche“ Bürgergeld aufgeklärt und es wurde uns von der CxU und FDP suggeriert, dass sich hier Milliarden zur Finanzierung der gleichsam versprochenen 100 Milliarden Steuerentlastungen „holen“ lassen.

Das ist großer Unfug, plumpe Polemik und Stimmungmache gegen…..? Ja, gegen wen eigentlich?

Zum einen gegen den Absender des Bürgergeldes, also die Partei(en), die es erfunden und auf den Weg gebracht haben, was ursprünglich von der SPD als Ersatz und Reform von Hartz IV erdacht und durch die Ampelregierung dann beschlossen wurde. Das könnte man sich noch mit Wahlkampf erklären und schön reden.

Zum anderen, und das empfinde ich als viel verwerflicher, wird unsere Gesellschaft bewusst in High-Performer, Leistungswillige, also die Mittel- und Oberschicht und die Low-Performer, die Verweigerer, die „Unterschicht“ gespalten und dabei werden die Bürgergeldempfänger und die Kosten für das Bürgergeld allgemein gültig den Verweigerern zugeschrieben.

Und das ist im höchsten Maße sittenwidrig und widerspricht unserer Verfassung, die genau deshalb Regelungen zur Existenzsicherung von sozial Schwächeren beinhaltet.

Wir haben verfassungsrechtlich nicht ohne Grund ein Solidaritätsprinzip verankert und brauchen dieses soziale Netz, es definiert die Grundpfeiler unseres Sozialstaates und begründet unsere demokratische Grundordnung.

Zur Finanzierung der proklamierten Steuerentlastungen taugt das Bürgergeld aber ganz sicher nicht. Die Gruppe der Totalverweigerer, die es zweifelsohne gibt, macht mit 0,28% nur einen kleinen Teil der Bürgergeld Empfänger aus und die realistisch erzielbaren Einsparungen liegen bei 8 Mio. Euro pro Jahr.

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Danke. Sie sprechen mir – der noch nie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und gerne auch den Spitzensteuersatz bezahlt, aus dem Herzen.

Die Ausnutzung von Bürgergeld beträgt im übrigen maximal 150 Mio. Im Jahr. Also pro Bürger etwa 1,78 Euro Pro Jahr.


Die Steuerhinterziehung beträgt im Vergleich etwa 160 Milliarden Euro pro Jahr.

Pro Bürger sind das 160 Milliarden geteilt durch 84,5 Mio. Einwohner = 1.893,49 Euro!

Eine 4-köpfige Familie könnte – wenn die Steuerhinterziehung nicht wäre- um 7.573 Euro entlastet werden.

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