99,99 % statt 100 % Rente: Warum wenige Cent Verzicht viel Geld bringen können!

Ein Beitrag von

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, sollte nicht automatisch eine Vollrente beziehen. Denn eine 99,99-Prozent-Teilrente kann Vorteile bieten. Bei 2.000 Euro Monatsrente beträgt der Unterschied nur 20 Cent monatlich oder 2,40 Euro jährlich. Dieser geringe Verzicht kann sich insbesondere bei der Angehörigenpflege lohnen.

1. Angehörige pflegen – zusätzliche Rente sichern

Wer nach der Regelaltersgrenze eine Vollrente bezieht, ist als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Bei einer 99,99-Prozent-Teilrente können dagegen Beiträge der Pflegekasse zusätzliche Rentenansprüche schaffen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, die Pflege mindestens zehn Stunden an wenigstens zwei Tagen pro Woche erfolgt und die Pflegeperson höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.

2. Weiterarbeiten und Rentenansprüche aufbauen

Wer nach der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente bezieht, ist in einer Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Mit einer Teilrente besteht dagegen grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Eigene und Arbeitgeberbeiträge können die spätere Rente erhöhen.

Auch Vollrentner können durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit weitere Rentenansprüche erwerben.

3. Rentensplitting – auch nach einem Todesfall

Ehegatten können unter gesetzlichen Voraussetzungen ihre in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufteilen. Das Rentensplitting kann auch nach dem Tod eines Ehepartners möglich sein.

Ob eine Vollrente oder Teilrente bezogen wird, kann für das Ende der Splittingzeit bedeutsam sein. Die 99,99-Prozent-Teilrente ist aber keine allgemeine Voraussetzung für das Splitting nach einem Todesfall.

Ein wirksames Rentensplitting schließt eine Witwen- oder Witwerrente aus.

4. Altersvorsorgedepot und staatliche Förderung

Auch beim geplanten staatlich geförderten Altersvorsorgedepot kann die Teilrente interessant sein.

Wer durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung förderberechtigt ist, könnte staatliche Zulagen erhalten. Ob das im konkreten Fall gilt, hängt von den maßgeblichen Fördervorschriften ab.

Mein Fazit: Vor der Vollrente beraten lassen!

99,99 Prozent können vorteilhafter sein als 100 Prozent!

Deshalb sollten Versicherte vor Beantragung der Regelaltersrente oder beim Erreichen der Regelaltersgrenze von einem unabhängigen, registrierten Rentenberater prüfen lassen, ob eine 99,99-Prozent-Teilrente für sie sinnvoll ist.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Entscheidend sind die persönliche Versicherungsbiografie, Pflege, Beschäftigung und Familiensituation. Eine pauschale Empfehlung wäre falsch.

#Teilrente #RenteMit99Komma99Prozent #Rentenberatung #PflegendeAngehörige #Rentensplitting

KI-Bilder-Hinweis: Die Fotos wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

Und bald geht die Hetze gegen Bürgergeldempfänger wieder los!

Herz Merz, Spahn, Linnemann, Lindner & BILD, wann startet denn wieder die Hetzjagd auf die Bürgergeldempfänger???

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Es geht wieder los. #Merz, #CDU, #Lindner, #FDP werden jetzt im Januar wieder hetzen…
Eines der Lieblingsthemen wird wieder #Bürgergeld und das #Lohnabstandsgebot sein……
Das Lohnabstandsgebot ist gegenüber 2015 größer zwischen „#Mindestlohn und #HarzIV“!

Der Mindeslohn war damals bei 8,50 €. Harz IV war damals 399 Euro.

Heute ist der Mindestlohn bei 12,41 € (+46%). Und Bürgergeld bei 563€ (+41,10%).

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Zum Vergleich:
Im TV Metall ist die unterste Lohngruppe bei 2.794 €


Im öffentlichen Dienst ist in der Entgeltgrupoe die Eingangstufe bei ungelernten zwischen 2.355 und 2.569€.


Bei beiden Gruppen gibt es noch Weihnachts- und Urlaubsgeld.
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Wer Mindestlohn bezieht, erhält keine Urlaubs- oder Weihnachtszuwendung!

Mit rund 2.084 Euro ist der Mindestlohn bei etwa 0,55 % des DURCHSCHNITTSVERDIENSTES.

Wer 45 Jahre den Mindestlohn bezieht, erhält eine #Rente von 0,55 x 39,32 x 45 Jahre=973,17 € Brutto,

abzüglich Kranken- und #Pflegeversicherung, also gerade mal 890 Euro!

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Und das bedeutet #Aufstockung mit #Grundsicherung und #Zuschlag zur #Grundrente.

Und wer bezahlt dies?

Zunächst die #Rentenverdicherung durch den #Bundeszuschuss und letztendlich der Steuerzahler.

Und dies, weil der #Arbeitgeber den Mitarbeitern mit Mindestlohn abgespeist hat.

Das Lohnabstandsgebot ist zu gering!

Der #Mindeslohn muss auf 15,77 € pro Stunde angehoben werden.

Ein Mindestlohn von 12,41 € ist Sklavenhaltung!

Ich bin kein Linker!

Sondern Rentenexperte!

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Versuchen Sie nur einen Monat mal vom Bürgergeld zu leben.

Von 563 Euro (+Wohnungsmiete begrenzt auf 500 Euro/45qm beim Alleinstehenden, wobei Strom, Telefon etc auch durch 563 gedeckt werden muss!

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