99,99 % statt 100 % Rente: Warum wenige Cent Verzicht viel Geld bringen können!

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Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, sollte nicht automatisch eine Vollrente beziehen. Denn eine 99,99-Prozent-Teilrente kann Vorteile bieten. Bei 2.000 Euro Monatsrente beträgt der Unterschied nur 20 Cent monatlich oder 2,40 Euro jährlich. Dieser geringe Verzicht kann sich insbesondere bei der Angehörigenpflege lohnen.

1. Angehörige pflegen – zusätzliche Rente sichern

Wer nach der Regelaltersgrenze eine Vollrente bezieht, ist als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Bei einer 99,99-Prozent-Teilrente können dagegen Beiträge der Pflegekasse zusätzliche Rentenansprüche schaffen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, die Pflege mindestens zehn Stunden an wenigstens zwei Tagen pro Woche erfolgt und die Pflegeperson höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.

2. Weiterarbeiten und Rentenansprüche aufbauen

Wer nach der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente bezieht, ist in einer Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Mit einer Teilrente besteht dagegen grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Eigene und Arbeitgeberbeiträge können die spätere Rente erhöhen.

Auch Vollrentner können durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit weitere Rentenansprüche erwerben.

3. Rentensplitting – auch nach einem Todesfall

Ehegatten können unter gesetzlichen Voraussetzungen ihre in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufteilen. Das Rentensplitting kann auch nach dem Tod eines Ehepartners möglich sein.

Ob eine Vollrente oder Teilrente bezogen wird, kann für das Ende der Splittingzeit bedeutsam sein. Die 99,99-Prozent-Teilrente ist aber keine allgemeine Voraussetzung für das Splitting nach einem Todesfall.

Ein wirksames Rentensplitting schließt eine Witwen- oder Witwerrente aus.

4. Altersvorsorgedepot und staatliche Förderung

Auch beim geplanten staatlich geförderten Altersvorsorgedepot kann die Teilrente interessant sein.

Wer durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung förderberechtigt ist, könnte staatliche Zulagen erhalten. Ob das im konkreten Fall gilt, hängt von den maßgeblichen Fördervorschriften ab.

Mein Fazit: Vor der Vollrente beraten lassen!

99,99 Prozent können vorteilhafter sein als 100 Prozent!

Deshalb sollten Versicherte vor Beantragung der Regelaltersrente oder beim Erreichen der Regelaltersgrenze von einem unabhängigen, registrierten Rentenberater prüfen lassen, ob eine 99,99-Prozent-Teilrente für sie sinnvoll ist.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Entscheidend sind die persönliche Versicherungsbiografie, Pflege, Beschäftigung und Familiensituation. Eine pauschale Empfehlung wäre falsch.

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KI-Bilder-Hinweis: Die Fotos wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

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