Bei einer Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (BAV) darf ausschließlich ein Beitrag zugesagt werden. Es gibt also keine Leistungszusage.
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung ist im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geregelt. Sie darf ausschließlich in der BAV-Welt 2 genutzt werden.
#BAV – #Betriebliche #Altersversorgung – Ein wichtiger Überblick
Sehr oft wird übersehen dass die #Altersversorgung durch die #gesetzliche #Rentenversicherung (#GRV) eine #Bruttorente ist, von der noch:
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Einkommensteuer
– Solidaritätsbeitrag
– Kirchensteuer
abgezogen werden muss.
Für vorhandene Rentner ist die Steuer noch sehr gering, da früher nur ein Teil bei der Steuerberechnung berücksichtigt wurde.
Wer 2005 eine Rente von zB 1.200 Euro Monatsrente erhielt musste nur 50% der Rente als Einkünfte dich anrechnen lassen § 22 1 a) aa) EStG.
Wer 2022 in Rente geht, muss sich schon 82% anrechnen lassen.
Bei Rentenbeginn 2040 sind 100% steuerpflichtig.
Dies liegt an der Umstellung von vorgelagerte in nachgelagerten Besteuerung. Seit 2005 werden die Beiträge zur GRV auch bei den Sonderausgaben besser berücksichtigt, mit der Auswirkung, dass die Steuerbelastung hierdurch gesunken ist.
Allerdings hat fast kein Versicherter die Steuerersparnis auf die Seite gelegt.
Da die gesetzliche Rente hierdurch NETTO kleiner wird, ist es sinnvoll zusätzlich Geld für die zusätzliche Altersversorgung anzusparen.
Einen Überblick der Möglichkeiten findet man im Blog vom Forum-55plus
Aufgepasst: Neue Steuerregeln für #LebensversicherungenVersicherungsvermittler sind nicht zu beneiden.
Neben den gravierenden Änderungen, die die nationale Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD mit sich bringt, müssen sie auch Neuerungen bei der Besteuerung von Lebenspolicen beachten.
Im Moment ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass erboste Kunden mit einem Steuerbescheid in der Hand bei ihrem Versicherungsvermittler erscheinen und sich über mickrige Auszahlungen aus ihren Lebenspolicen beschweren.
Das könnte sich aber bald ändern. Denn:
Seit 2017 gelten neue Regeln für die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die einen Risiko- oder Todesfall in ausreichendem Maß abdecken müssen.
Für das Verständnis der Änderungen ist ein Blick auf die alten Vorschriften hilfreich: Bei Policen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen worden sind, entfällt bei Einmalauszahlungen die Besteuerung der Erträge. Der Fiskus geht leer aus, sofern die Verträge mindestens zwölf Jahre lang gelaufen sind.
2004 entschloss sich der Staat zu einer Änderung der Regeln. Nur die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei
Seitdem dürfen Kunden bei Einmalauszahlungen aus Policen, die ab Januar 2005 abgeschlossen worden sind, nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nur noch die Hälfte der Erträge steuerfrei vereinnahmen.
Die ersten Policen haben diese Frist 2017 erreicht. Die zweite Bedingung für den Steuervorteil:
Der Versicherte muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind. Bei nach 2012 abgeschlossenen Verträgen müssen Kunden sogar das 62. Lebensjahr vollendet haben.
Diese im laufenden Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommenden Regeln führen ferner dazu, dass der Versicherer zunächst einmal die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 26,375 Prozent auf die vollen Erträge einbehält. Gegebenenfalls fällt zusätzlich noch Kirchensteuer an.
Regelung in § 20 Einkommenssteuergesetz
Dies ergibt sich aus § 20 Einkommenssteuergesetz, der vorsieht, dass Kapitalerträge – auch solche aus Versicherungen – mit der Abgeltungsteuer belegt werden.
Der Versicherer muss die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen, weil der Gesetzgeber sichergehen will, dass Versicherungserlöse nicht unbesteuert bleiben.
Um in den Genuss der Steuerbefreiung für die Hälfte der Erträge zu kommen, muss der Kunde in seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Summen vom Finanzamt zurückfordern. Das dürfte bei einigen Versicherungsnehmern zu Überraschungen führen. Denn viele werden weniger als die erwartete Hälfte der abgeführten Beträge zurückerhalten.
Der Grund: Der Fiskus setzt hier nicht die Abgeltungsteuer an, sondern den individuellen Einkommensteuersatz. Dieser wiederum ist von den Einkünften des Steuerzahlers abhängig und damit umso höher, je mehr eine Person verdient.
Beispielrechnung
Ein Beispiel verdeutlicht es: Der Ertrag aus einer Lebensversicherung beträgt 10.000 Euro. Der Versicherer leitet zunächst einmal 2.637,50 Euro an den Fiskus weiter. Fordert ein gut verdienender Versicherungsnehmer mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Hälfte vom Finanzamt zurück, so muss er – eingeschlossen des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent – tatsächlich 2.215,50 Euro zahlen. Damit liegt er deutlich über den erwarteten 1.318,75 Euro. Das Finanzamt wird dem Anleger demnach nur 422 Euro erstatten. Anders bei einem Geringverdiener mit einem Steuersatz von 12,6 Prozent, der mit Solidaritätszuschlag nur 664,65 Euro zahlen muss. Dieser bekommt vom Fiskus 1.972,85 Euro zurück.
Ein zusätzliches Problem ist die Progression: Die ausgezahlte Versicherungssumme erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit den Steuersatz. Manche Versicherungsnehmer werden auch aus diesem Grund weniger als erwartet vom Finanzamt zurückerhalten.
Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung jetzt bei FACEBOOK: Neu eingerichtet wurden verschiedene FACEBOOK-Seiten rund um die betriebliche Altersversorgung.
Hierdurch soll der Überblick vereinfacht werden. Je Themenbereich wurde eine eigenständige FACEBOOK-Seite erstellt, die in den kommenden Monaten auch mit einigen Informationen gefüllt wird.
Wer als FACEBOOK-USER die einzelnen Seiten mit <gefällt mir> anklickt, erhält dann auch laufend aktuelle Informationen.
Die FACEBOOK-Seiten im Einzelnen:
Allgemeine Info zur #BAV – Betriebliche Altersversorgung
Die #Altersversorgung ist für viele Menschen ein komplexes Gebilde, das schwer zu verstehen ist.
Die Alternativen in der Altersversorgung sind zwischen privaten und betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten vorhanden.
Die notwendige zusätzliche Altersversorgung kennt nur eine Richtung, so wie auch die Autobahn. Denn ohne geplante Altersvorsorge bleibt nur eine gesetzliche Rente. Und die wird nach folgende Faustformel berechnet:
(Beispiel für Durchschnittsverdiener mit 36.267 Euro Bruttoverdienst, Anzahl der Jahre 40 Jahre;
(Jahre x Rentenpunkte) x (aktueller Rentenwert)
40 Jahre 1,0 X 30,45 € = 1.248 €.
Abzuziehen sind hiervon noch:
#Steuern, Kirchensteuer, Solidaritätsbeitrag
#und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
Zusätzliche Altersversorgung ist dringend wichtig – Aber wie?
Für eine übersichtliche Darstellung haben wir das nachfolgende Bild entworfen. Es erleichtert die Übersicht aller Alternativen:
Altersversorgung Wählen Sie Ihre Spur. Vielleicht müssen Sie auch zwei- oder dreigleisig Ihre Altersversorgung gestalten.
Jede Form der Altersversorgung hat seine Chancen und Risiken.
Die Chancen und Risiken werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Produktvarianten vorgegeben.
Hilfreich sind Gespräche mit Fachleuten zu dieser gesamten Materie.
Besonders empfehlenswert ist der:
# Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Da es bundesweit derzeit nur etwa 360 Absolventen gibt, bietet auch der gemeinnützige Verein Forum-55plus Informationen über die Altersversorgung an.
Tel.: 07156 / 343 54
Information zu dem Berufsbild „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) finden Sie nachfolgend.
Das Spezialstudium bietet ein umfangreiches Know-How für alle Altersvorsorgeprodukte. Das Studium umfasst z.B.:
#Direktversicherungen
#Pensionskasse (regulierte und deregulierte)
#Pensionsfonds
#Pensionszusage (auch für Gesellschafter-Geschäftsführer)
#Riesterrente
#Unterstützungskasse (pauschal dotierte und rückgedeckte U-Kasse)
#Zeitwertkonten
#Riester-Rente in der betrieblichen Altersversorgung
#Finanzmathematik
#Bilanzkenntnis (z.B.: Jahresabschluss)
#Arbeitsrecht
#Steuerrecht
#Sozialversicherungsrecht
Das Studium findet an der Hochschule Koblenz und beim Campus-Institut in München statt. Insgesamt sind etwa 7 Wochen Präsenzunterricht ein Teil des Studiums, das mit Eigenstudium (zu Hause) ergänzt wird.
Weitere Informationen finden Sie auch beim campus-institut. de