Pflegenotstand heute ist erst der Anfang

Bereits in 17 Jahren (2035) gibt es in Deutschland über 4 Mio. Pflegefälle.

Derzeit gibt es 244.000 Altenpfleger und 228.700 Altenpflegehelfer. Die Pflegehelfer haben nur eine ein- bis zweijährige Berufsausbildung absolviert. Altenpfleger müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie unterstützen die Senioren unter anderem beim Ankleiden, Essen oder durch das Bereitstellen kultureller Angebote. Bis 2035 – also in 17 Jahren – sind rund 44 % mehr Pflegekräfte notwendig.

Der zunehmende Personalmangel wird dazu führen, dass so manche Pflegeeinrichtung zwar von Pflegeanfragen überrannt wird, allerdings aufgrund des fehlenden Personals nicht betreuen kann.

Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim
Seniorenpflegerin Pflegekraft im Pflegeheim

Angebot und Nachfrage im Pflegebereich

Die Folgen für zu pflegende Menschen und Pflegekräfte

Wenn Pflegekräfte das Nadelöhr in der Pflege noch stärker wie heute werden, dann werden auch die Gehälter der Pflegekräfte eine Rolle spielen und somit die Höhe der Pflegekosten beeinflussen.

Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung

Zwar gibt es bereits heute schon die Möglichkeit computerunterstützt die Pflegekräfte zu entlasten, allerdings nur in einigen Teilbereichen.

Beispiel: Wird die Windel feucht oder beschmutzt, kann das Pflegepersonal über eine Kurznachricht informiert werden.

Allerdings wird die Komplett-Pflege durch Roboter wohl kaum möglich sein, denn der Mensch möchte sich nicht unbedingt von einem Roboter pflegen lassen.

Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
Pflegekraft bei der Hilfe beim anziehen
Entlastung bei der Dokumentation

Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit besteht bei der aufwendigen Dokumentationspflicht. Derzeit wird entweder manuell oder mit Hilfe des PCs die Dokumentation durchgeführt.

Entsprechende Apps könnten das Pflegepersonal entlasten, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege übrig wäre oder die Pfleger in der gleichen Zeit mehr Pflegefälle betreuen könnten.

Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechnung
Pflegedokumentation .Drei Pfleger sitzen bei einer Besprechung
Das deutsche Gesundheitssystem und die Pflegevorsorge

Das deutsche Gesundheitssystem gehört Dank des Wettbewerbs, den es durch das duale System (gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung) gibt, zu einem der besten Gesundheitssysteme weltweit. Würde es keine private Krankenversicherung geben, dann könnten die Leistungen „kraft Gesetz“ in der gesetzlichen Krankenkasse schneller eingeschränkt werden. Dies gilt im Übrigen auch in der Pflegeversicherung.

Der demografische Wandel - Kein System ist alleine richtig
Der demografische Wandel – Kein System ist alleine richtig
Die Auswirkungen durch den demografischen Wandel

Die Zukunft der Pflege zeigt allerdings deutlich auf, dass sich aus dem demografischen Wandel (immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge Menschen als Folge der geringen Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau) die zusätzliche Eigenvorsorge unumgänglich ist.

Dies gilt nicht nur in der Altersversorgung und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung.

Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage. Da die Pflege für viele Menschen nicht im Blickfeld ist, wird die Pflegezusatzversicherung noch zu wenig genutzt.

Wer die private Pflegevorsorge nicht nutzt, wird oft in der Regel die Pflegeeinrichtungen nutzen müssen, die den günstigsten Preis haben.

Aufgrund der Personalentwicklung in der Pflege werden die Pflegeheime mit der besseren Bezahlung auch mehr Personal und wahrscheinlich auch besser geschultes Personal anbieten können.

Dies sollte jedem Versicherten bewusst sein. Die Eigenvorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung sollte deshalb von jedem einzelnen Versicherten aktiv verbessert werden.

Vergleich private Pflegezusatzversicherungen

Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Hauptunterscheidungen:

  • Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat:
    Hier wird eine Zulage gezahlt und eine Mindestleistung als Voraussetzung vorgegeben.
    Die Leistungen können jedoch zwischen den einzelnen Anbietern höher sein. Für diese „ergänzende Pflegeversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, allerdings eine Wartezeit
    Die Leistung wird bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erstattet.

  • Zusätzliche private Pflegevorsorge durch ergänzende Pflegeversicherung:
    Hier erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Anbietern ist teilweisen gravierend.
    Bei einem Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass:

    • bereits ab der „Pflegegrad 1“ Leistungen fällig werden. So manches Angebot leistet erst ab „Pflegegrad 2“.
    • die Leistungen bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen vergütet werden.
  • Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung unterscheidet sich hierdurch erheblich.
  • Bei dem Beitragsvergleich sollte nicht nur der heutige Beitrag im Blickfeld sein, sondern auch auf mögliche Beitragsentwicklungen geachtet werden. So gibt es in der Pflegeversicherung zum einen Versicherungs-Aktiengesellschaften und auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
    Aktiengesellschaften
    müssen von Natur aus darauf achten, dass sie einen Gewinn für die Eigentümer – Aktionäre – erwirtschaften.
    Versicherungsvereine müssen zwar auch betriebswirtschaftlich orientiert denken, allerdings sind die Eigentümer des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Mitglieder. Und Mitglieder sind letztendlich die Kunden. Ein langfristiger Beitragsvergleich ist für den Kunden letztendlich sehr schwer.
    Da die privaten Pflegeversicherungen in der Regel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören, ist der map-report (Internetlink zu Handelsblatt) sicherlich eine Orientierungsmöglichkeit beim Vergleich von privaten Pflegeversicherungen.
Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
Vergleich Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung ist wichtig
Weitere staatliche Förderung in der Pflegevorsorge dringend notwendig

Die staatliche Förderung der Pflegevorsorge befindet sich derzeit noch in den Kinderschuhen.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
Integration in der betrieblichen Vorsorge dringend notwendig

Bisher ist die Pflegevorsorge weder in dem Leistungsumfang der betrieblichen Altersversorgung integriert, noch darüber hinaus steuerlich für Betriebe möglich.

Zwar ist der Begriff „Invalidität“ im Betriebsrentengesetz vorhanden, allerdings ist die Unterscheidung zum Begriff „Pflege“ gravierend. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Pflege.

In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen,
jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können Pflegeleistungen und Krankheitsleistungen. Für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.

Ebenso sollten die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen für die betriebliche Pflegeversicherung angepasst werden, so dass die Motivation für die Pflegevorsorge verbessert wird.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen durch www.bAV-Experte.de

 

 

Notwendige Verbesserungen für die Pflegekräfte

Der Pflegeberuf steht bei vielen jüngeren Menschen nicht auf der Berufs-Wunschliste an erster Stelle. Multi-Media, Webdesign & Co. führen derzeit das Berufsbild an.

Aus persönlichen Gründen (z. B. familiäres Umfeld, Pflegefall in der Familie, Beruf der Eltern) kann dies im Einzelfall jedoch anders sein.

Von Natur aus möchten junge Menschen auch lieber als Kunden lieber junge Menschen betreuen. Dies erschwert die Besetzung von Ausbildungsstellen zusätzlich, verstärkt auch noch durch eine geringere Anzahl von Schulabgängern.

Berücksichtigt man jedoch den demografischen Wandel bei den Zukunftschancen, dann müssten Berufe mit „Dienst um die Älteren“ ganz vorne stehen.

Verbesserung der Vergütung

Der demografische Wandel macht eine Anpassung der Gehälter dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere für private Pflegeeinrichtungen, zu denen auch die Diakonie, Caritas und andere private Arbeitgeber.

Die Bezahlung ist stark von der Region abhängig. Während in den alten Bundesländern durchschnittlich 2.621 € Brutto verdienen, wird in

  • Sachsen: 2.050 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 1.930 Euro

Brutto gezahlt.

Aufgrund des heutigen Personalmangels und dem drastisch wachsenden Personalbedarfs werden Pflegeberufe in den kommenden Jahren erheblich besser bezahlt werden müssen, denn ansonsten wird die Personalfindung und Personalbindung bei Pflegekräften erheblich schwieriger werden.

Verbesserung Vorsorge-Angebot für Pflegekräfte

Die Verbesserung des Vorsorgeangebots für Pflegekräfte könnte die Besetzung der offenen Stellen in der Pflege erheblich verbessern. Letztendlich sind bei den Pflegekräften ein hoher Anteil ab 50 bereits berufsunfähig oder haben erhebliche Fehlzeiten durch Krankheit.

Hier sollten Arbeitgeber durch gezielte Maßnahmen ihre Pflegekräfte durch folgende Maßnahmen unterstützen.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet seit 1.1.2018 zusätzliche Förderungen an, die für die Pflegekräfte sehr attraktiv sein kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennt und auch aktiv umsetzt.

Intelligente und nachhaltige Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter und sichern somit die langfristige Unternehmensgrundlage.

Bei entsprechender Gestaltung kann die Förderung auch kostenneutral gestaltet werden. Auch eine zusätzliche direkte Lohnsteuerrückzahlung an den Arbeitgeber (30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt) sind hierbei möglich; und dies neben der Absetzung der tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben (s. §100 EStG).

Hierbei sind eine Reihe von speziellen Gegebenheiten bei den Pflegeberufen zu berücksichtigen. Hilfreich sind hierbei im Übrigen nicht nur die Steuerberater, sondern insbesondere auch die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).

Grund: Der Steuerberater ist in dem Rechtskreis „Steuern“ ein Spezialist bei den Steuern. Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kennt die Rechtskreise, die in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten und hat auch den betriebswirtschaftlichen Blick. Zu den Rechtskreisen in der betrieblichen Altersversorgung gehören:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
  • Finanzen
  • Bilanzen
  • Jahresabschluss
  • und betriebliche Sichtweise.

Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) lernt in seinem Fachstudium alle Einflussfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung und gehört somit zu den absoluten Fachleuten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht.

Neben den Betriebswirten für bAV gibt es noch eine ganze Reihe von Berufsbezeichnungen, die nicht gesetzlich geschützt sind und oft entweder selbst vergeben werden und im besten Fall durch Seminare (Zeitumfang meistens 3-15 Tage) begleitet werden.

Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen
Gesundheitsförderung für Pflegekräfte

Die Krankheitszeit bei Pflegekräften ist überdurchschnittlich hoch. Die Gründe sind vielfältig, z. B.:

  • fehlende Fortbildung
  • Nichtanwendung von Kinästhetik durch den Alltagsstress oder durch fehlende Fortbildungsseminare (Erinnerungsfunktion)
  • Psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Fortbildungen

Hilfreich können hier spezielle Arbeitgeberangebote sein, die z. B. von CareLutionsInternetseite hier klicken – angeboten werden.

Ziele sind hierbei:

  • Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Mitarbeiterbindung

durch individuelle Maßnahmen.

Einen weiteren Ansatz bietet ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz mit umfangreichen Service z. B. die „Wir für Gesundheit GmbH“ – Internetseite hier klicken.

Die Möglichkeiten der besseren Versorgung von Pflegekräften sind umfangreich und sollten ein einem persönlichen Arbeitgeber-Gespräch individuell abgestimmt sein. Wer als Arbeitgeber mittel- und langfristig im Pflegebereich erfolgreich sein will, muss bereits heute aktiv werden.

Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Verbraucher inzwischen auf ein nachhaltiges Angebot achten. Hierzu gehört auch, dass ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgt.

Letztendlich gewinnt der Arbeitgeber durch oben beschriebene Maßnahmen auch durch:

  • kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter
  • geringere Fluktuation. Die Fluktuationskosten werden von vielen Arbeitgebern erheblich unterschätzt. Dies betragen je nach Stelle zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts, wenn man hierbei auch die geringeren Produktivzeiten bei ausscheidenden Mitarbeitern (Phase der inneren Kündigung) und den Aufwand für die Personalsuche und Personalauswahl berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr wird die Personalfindung im Pflegebereich schwieriger.
  • geringere Arbeitgeber-Abgaben,

 

 

Zusatzangebote für Pflegefälle und deren Familienangehörige durch Pflegeeinrichtungen

Neben der eigentlichen Pflege sollten Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Menschen auch Zusatzleistungen durch ein Netzwerk anbieten. Dies erleichtert nicht nur die Pflegeverwaltung, sondern verhindert auch Komplikationen, die sonst entstehen können.

Zu pflegende Menschen benötigen neben der Pflege (ambulant oder auch stationär) in vielen anderen Bereichen eine Unterstützung. Wenn Angehörige dies übernehmen können, dann ist dies sicherlich hilfreich. Allerdings wohnen nicht immer Angehörige direkt in der Nähe oder sind selbst in der Lage bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen.

Hilfe durch Privatbüro
Hilfe durch Privatbüro

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Pflegeeinrichtungen ein Netzwerk von verschiedenen Bereichen haben. Hierzu folgende Beispiele:

  • Übernahme von privater Büroleistung durch sogenannte Privatbüros.
    Diese Büros übernehmen z. B.

    • die Einreichung von Rechnung bei der Krankenversicherung und der Beihilfe sowie die Überwachung der Zahlungen
    • Teilnahme an Eigentumsversammlung bei Wohneigentum
    • Behörden-Schriftwechsel
    • Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
    • Behördengänge
    • Behördenschriftwechsel
    • Beantragung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweis
    • Zusammenstellung der Dokumentation in einem Notfallordner (Link: www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Hierbei sind – je nach früherer Tätigkeit der zu pflegenden Person unterschiedliche Punkte zu beachten.
    • etc.
  • Betreuungsverein, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht
  • Vermögensverwalter
  • Bestattungsunternehmen
  • Podologe – medizinische Fußpflege
Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

 

Dieser Artikel wurde vom gemeinnützigen Verein – Forum-55plus.de – für die Internetseiten

Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
Forum-55plus.de e.V. www.forum-55plus.de
bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de
bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.de

erstellt. Hieran waren unterschiedliche Fachleute aus der Pflege, Versicherungsbranche und betrieblichen Altersversorgung sowie Büromanagement ehrenamtlich beteiligt.

Weitere Informationen über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. erhalten Sie auf der Internetseite.

 

Gerne dürfen Sie diesen Artikel teilen oder auch auf Ihrer Internetseite bzw. anderen Publikation veröffentlichen. Voraussetzung –> Bitte geben Sie hierbei als Quelle den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de an. Bei der Veröffentlichung bitten wir Sie jedoch uns per E-Mail zu informieren –

E-Mail: Presse@forum-55plus.de

 

Reicht eine Kontovollmacht bei Geschäftsunfähigkeit?

#Vorsorgevollmacht nicht notwendig, wenn ich #Kontovollmacht habe?

Ein Irrglaube ist auch, dass man durch eine Bankvollmacht weiter über die Finanzen verfügen kann, wenn der Ehepartner Geschäftsunfähigkeit ist. Kommt es zu einer Geschäftsunfähigkeit und der beruflichen Betreuung, dann muss der Betreuer die Finanzen dieser Person „Treuhänderisch“ verwalten.

Hierzu macht der Betreuer neue Konten auf, so dass der Ehegatte keinen Zugriff mehr hat.

Sehr hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de den es in 90 verschiedenen Versionen gibt.

Zu unterscheiden sind gerade bei der Vorsorge: Privatpersonen, Beamte, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, 41 zulassungspflichtige Handwerker, zulassungsfreie Handwerker, Selbstständige (Personengesellschaft), Unternehmer (Kapitalgesellschaft zB UG, GmbH).

Werner Hoffmann (1. Vorsitzender www.Forum-55plus.de e.V.) und Fachautor

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Erbschein oder Testamentseröffnung Testament privat oder bei Notar

#Erben #Testament #notarielles #Testament #Erbschein #Testamentseröffnung #notarielles Testament, #öffentliches Testament, #handgeschriebenes #Testament

Wer sein Testament selbst ohne Notar schreibt sorgt dafür, dass die Erben später einen Erbschein benötigen. Die Gebühren eines Erbscheins errechnen sich aus dem Erbe (Nachlass).

Wer sein Testament durch einen Notar verfassen lässt (notarielles Testament beurkundet), sorgt dafür, dass die Erben nur eine Testamentseröffnung benötigen. Hier betragen die Gebühren nur ca. 100 Euro

Steigt das Vermögen zwischen dem Tag der Testamentfestlegung und dem Todesfall an, dann ist das notarielle Testament somit günstiger. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das

– Geld- oder Aktienvermögen (oder die Renten-, Lebens- oder Fondspolice)

– oder der Immobilienwert

anwächst.

Fällt das Vermögen (zB durch lange Pflegezeitkosten), dann ist das privat verfasste Testament in Kombination mit Erbschein oft günstiger.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Zwei besonders wichtige Tipps:

1. Wer nicht verheiratet ist und mit einem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft lebt, sollte dies schriftlich dokumentieren. Dies ist beispielsweise für die #betriebliche #Altersversorgung wichtig, wenn es sich um eine Direktversicherung (Abschluss ab 2005 nach §3 Nr.63 EStG) handelt. Einzelheiten hierzu sind im BMF-Schreiben v. 24.7.2013 Rz287.

2. Einen interessanten Artikel zu diesem Thema gibt es auch in der Frankfurter Rundschau:

Grundbuch-Änderung: Privat verfasstes Testament reicht nicht

https://m-fr-de.cdn.ampproject.org/c/m.fr.de/leben/recht/erbschein-beantragen-grundbuch-aenderung-privat-verfasstes-testament-reicht-nicht-a-1572263.amp.html

Hilfreich ist auch der

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Vermisst Gedächtnisverlust Vermisstenmeldung

#Vermisst #Gedächtnisverlust #Vermisstenmeldung

Eigentlich Posten wir hier keine Vermisstenanzeigen.

In diesem Fall machen wir eine Ausnahme.

#Gedächtnisverlust – Bitte helfen und teilen – Die #Polizei bittet um #Mithilfe bei der #Identifizierung eines #Mannes, der sich am Donnerstagmorgen in der Bahnhofsmission #Stuttgart gemeldet hat und angab, nicht zu wissen, wer er ist. Wie die Polizei berichtet, konnte sich der etwa 50 bis 60 Jahre alte Mann, abgesehen von den letzten drei Tagen, an nichts erinnern. Er wusste lediglich, dass er offenbar mit dem Fahrrad von #Radolfzell (Landkreis #Konstanz) nach #Stuttgart geradelt ist.

Der Mann trug bei seiner Ankunft in Stuttgart dunkle Fahrradbekleidung und hatte eine schwarze Umhängetasche mit persönlichen Gegenständen dabei. Er führte keine Ausweispapiere oder sonstige Dokumente mit sich, die auf seine Identität schließen lassen.

Der Mann ist 1,80 Meter groß und gepflegt. Er hat eine sportlich-schlanke Figur, ist sonnengebräunt und hat graue, kurze Haare. Unterwegs war er mit einem blau-gelben Mountainbike mit der Aufschrift „Stevens“.

Bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei zufolge hat bislang niemand den Mann als vermisst gemeldet. Hinweise zur Identität beziehungsweise Herkunft des Mannes nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0711/8990 5778 entgegen.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-wer-kennt-diesen-mann-polizei-bittet-um-mithilfe.71b08aa5-54ac-4d4e-9e71-f4e919d03457.html

Anrechnung Einkommen auf Hinterbliebenenrente Witwenrente Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

#Anrechnung #Einkommen auf Witwenrente / #Witwerrente #Hinterbliebenenrente der #Gesetzlichen #Rentenversicherung #betriebliche #Altersversorgung #bAV

Witwenrente bei gesetzlicher Rente

Der besondere Tipp bei berufstätigen Witwen/Witwern:

Ist der Hinterbliebene (Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner) selbst berufstätig, dann wird unter Umständen die Witwen-/Witwerrente gekürzt, wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt.

Ein Einkommen wird nicht vollständig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Grundsätzlich kommt es nur zu einer Einkommensanrechnung, welches den gesetzlich definierten Freibetrag überschreitet. Hiervon werden dann 40 Prozent auf die Rente angerechnet (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI).

Hier könnte es interessant sein, das Einkommen durch eine betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung) zu reduzieren.

Denn hierdurch sinkt das Einkommen, so dass die Anrechnung reduziert wird.

Von der Witwenrente /Witwerrente wird hierdurch weniger abgezogen.

In der Auszahlungsphase (Leistungsphase) erfolgt zwar dann wieder eine Anrechnung als sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen, allerdings

– hat die Witwe/Witwer dann geringere Einnahmen (geringere eigene Altersrente), die dann zum Leben reichen müssen

– ist der Freibetrag wesentlich höher, da dieser Freibetrag (§§ 14, 18 a SGB IV, § 97 Abs.1 und Abs. 2 SGB VI) sich dynamisch erhöht.

Konsequenz:

Berufstätige Witwen und Witwer sollten unbedingt in Kooperation mit einem Rentenberater und Experten für betriebliche Altersversorgung (z. B. www.bav-Experte.de) eine entsprechende Strategie ausarbeiten lassen.

Beispiele Freibeträge

Zeit

(Werte in Euro)

Witwen-/Witwerrente in alte Bundesländer

07/18 bis 06/19: 845,59

07/17 bis 06/18: 819,19

07/16 bis 06/17: 803,88

07/15 bis 06/16: 771,14

07/14 bis 06/15: 755,30

07/13 bis 06/14: 742,90

07/08 bis 06/09: 701,18

www.bav-Experte.de

Rentenberater überprüft Rente – Witwe erhält 51.000 Euro Nachzahlung

#Rentenberater #Rente #Rentenüberprüfung #gesetzliche #Rentenversicherung

Mitunter kann es lohnen, seinen Rentenbescheid prüfen zu lassen.

Rentnerin bekommt 51.000 Euro Nachzahlung

Da ihr versehentlich 18 Jahre lang nur die kleine Witwenrente statt der großen ausgezahlt wurde, bekommt sie nun eine satte Nachzahlung und eine Rentenerhöhung.

Die Witwe hatte eigentlich nur ihren Rentenbescheid wegen Altersrente prüfen lassen wollen, als ein Rentenberater entdeckte, dass ihr für 18 Jahre zu wenig Hinterbliebenenrente gezahlt wurde.

Als die Frau 36 Jahre alt war, verstarb ihr Ehemann, woraufhin sie die sogenannte kleine Witwenrente erhielt.

Ab ihrem 45. Geburtstag hätte sie Anspruch auf die große Witwenrente gehabt.

Die Umstellung hatte die Rentenversicherung vergessen.

Überprüfung durch Rentenberater

Auf die Nachfrage stellte die gesetzliche Rentenversicherung einen neuen Bescheid aus.

Hierdurch hatte die Witwe zusätzlich zu ihrer Altersrente die große Witwenrente enthalten, was einen monatlichen Zuschlag von 340,64 Euro bedeutet.

Zudem erhielt die Witwe eine Nachzahlung in Höhe von 51.279,11 Euro.

Grundsätzlich gilt: Heiraten zwei Menschen und ist einer von ihnen gesetzlich rentenversichert, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Vorausgesetzt, der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.

Versorgungsehen- kein Witwenanspruch

Wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.

Kann eine Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.

Große und kleine Witwenrente/Witwerrente

Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

Um die große Witwenrente zu beziehen, muss der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein.

Wenn der Hinterbliebene noch nicht 45 Jahre alt ist, aber ein minderjähriges oder behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente.

Hinterbliebenenrente 25%, 55% oder 60%

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.

Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt.

Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch. Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres zu beantragen.

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.

Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.

Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die große.

Wer vor 2002 geheiratet hat und wenn ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Besonderer Tipp:

Hilfreich ist bereits zu Lebzeiten das Versichertenkonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu überprüfen.

Hierzu gehört auch die Ausbildungszeiten (Schule und Studium) zu melden.

Ebenso ist es sinnvoll, in einem Notfallordner alle Dokumente aufzubewahren.

Viele Tipps – insbesondere bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall bietet der Notfallordner – Vorsorgeordner

von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

www.bav-Experte.de

Notfallordner mit Speziallösungen

#Notfallordner empfehlenswert

  • Der Notfallordner für Privat, Selbstständige und Unternehmer (Speziallösungen mind. 140 Seiten je nach Branche-90 verschiedene Versionen).
  • Notfallordner Privat: 140 Seiten, 8 cm breite DinA4 viele Tipps für Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Testament, Todesfall

mit 15 Registern und Formularen / Vordrucken.

  • Notfallordner für Beamte (160 Seiten) zusätzlich Erläuterungen und Vordrucke für Beihilfeberechtigte
  • Notfallordner für Selbstständige (ca.165 Seiten) Tipps zu Spezialvollmachten
  • Notfallordner für Unternehmer (ca 165 Seiten) Zusätzlich Tipps zu den Themen Kapitalgesellschaften und Gesellschafterversammlung
  • Notfallordner für Ärzte (ca 160 Seiten) zusätzlich Tipps zu den Bereichen kassenärztliche Abrechnung bei Geschäftsunfähigkeit und Todesfall
  • Notfallordner für Apotheker (ca 165 Seiten) zusätzlich Tipps und Hinweise inkl. Apothekergesetz und Auswirkungen bei Geschäftsunfähigkeit und Todesfall
  • Notfallordner für Handwerker (ca. 165 Seiten) zusätzlich Tipps inkl. DIN-Vorschriften und Handwerkerverordnung sowie Anlagen, was bei Geschäftsunfähigkeit bzw. Todesfall zu beachten ist.

Mit über 90 verschiedenen Versionen gehört das Angebot an Notfallvorsorge zu dem umfangreichsten Angeboten.

So sind viele Details vorhanden, die wichtig sind.

Den Notfallordner gibt es seit 2003. Neben der laufenden Aktualisierung wurde das Angebot an Speziallösungen immer weiter entwickelt.

Bestell-Link:

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Scheidung Versorgungsausgleich

#Versorgungsanspruch bei #Scheidung #betriebliche #bAV und #private #Altersversorgung

Warum eine #Scheidung die #Rentenansprüche ändern kann

Ein interessanter Artikel:

18.6.2018 – In der Regel werden die materiellen Werte, die sich ein Ehepaar während einer Ehe gemeinsam erarbeitet hat, bei einer Scheidung aufgeteilt. Dies kann auch die Renten- und #Versorgungsansprüche der einzelnen Ehegatten betreffen. Dadurch kann es nicht nur zu einer Änderung der späteren Rentenhöhe kommen.

https://mobil.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/warum-eine-scheidung-die-rentenansprueche-aendern-kann-132538.php?vc=newsletter&vk=132538

Weitere Information gibt es bei

www.bav-Leitfaden.de

Notfallordner Unternehmer -Vorsorge Unternehmervollmacht

Der Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch eine Unternehmervollmacht.

Bei Klein- und Mittelbetrieben bestehen jedoch meist gerade einmal Bankvollmachten bzw. Kontenvollmacht.

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen:

  • Privatpersonen
  • Beamten
  • Selbstständigen (Personengesellschaft)
  • Freiberuflern (Ärzte, Apotheker usw)
  • 41 verschiedenen zulassungspflichtige Handwerkern
  • Sonstige Handwerker
  • Unternehmern (Inhaber Kapitalgesellschaft, zB UG, GmbH)
  • und sogenannte Mischfälle

Eine Bankvollmacht kann-wenn keine Vorsorgevollmacht besteht -ungültig werden.

Das Betreuungsgericht kann anstatt dem Lebenspartner, Ehepartner oder Kinder einen Berufsbetreuer einsetzen. Als Grund wird oft vom Betreuungsgericht das Eigeninteresse des Partners genannt.

Der Berufsbetreuer hat dann alle Vollmachten und muss auch für den Geschäftsunfähigen neue Konten aufmachen und treuhänderisch verwalten.

Bei Selbstständigen bestimmt dann plötzlich der Berufsbetreuer. Bei Unternehmern (Kapitalgesellschaften) muss dann beispielsweise der Berufsbetreuer zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden.

Inwieweit dieser Berufsbetreuer dann versiert genug ist, muss oft bezweifelt werden, denn Branchenkenntnisse sind meist nicht vorhanden.

Viele Vorsorgevollmachten und Notfallordner bzw. Vorsorgeordner berücksichtigen diese Differenzierungen nicht!

Pauschal werden dann keine Differenzierungen vorgenommen.

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Das nachfolgende Filmbeispiel macht dies deutlich

YouTube player

Den www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es in 90 verschiedenen Versionen.

Hierdurch kann fast jeder Interessierte den Notfallordner / Vorsorgeordner für seine individuellen Bedürfnisse auswählen.

Daimler macht Betriebsrentnern Abfindungsangebot

#Betriebsrente #Daimler #Abfindungsangebot #Aon #Hewitt

Nach unseren Informationen möchte Daimler bei seinen Arbeitnehmern die Betriebsrente abfinden. Hierzu wurde nach unseren Informationen Aon Hewitt damit beauftragt, dies umzusetzen. Die Abfindung von Betriebsrenten ist jedoch nicht immer möglich, da das Arbeitnehmerschutzgesetz (BetrAVG, § 3 und § 30g BetrAVG) dies nur in bestimmten Fällen zulässt.

Wie wichtig die #Betriebsrente ist, wird klar, wenn man nur von der #gesetzlichen #Rentenversicherung eine #Rente erhält und von dieser Rente dann noch #Steuern, #Krankenversicherung und #Pflegeversicherung abgezogen bekommt.

Allerdings ist die Betriebsrente (in Form einer innenfinanzierten Pensionszusage oder einer pauschal dotierten Unterstützungskasse) für ein Unternehmen oft eine zweifache Belastung.

1. Durch den Anstieg der Lebenserwartung müssen diese Renten länger gezahlt werden. Seit 1910 steigt die Lebenserwartung pro Jahr um 3 Monate an. Bei diesem Trend steigt die Lebenserwartung innerhalb von 10 Jahren um 30 Monate an. Die Rückstellungen sind meist nach Heubecktafeln kalkuliert.
Wäre die Kalkulation wie bei einer Direktversicherung kalkuliert (DAV-Sterbetafel), müssten die Unternehmen erheblich höhere Rückstellungen bilden. Darüber hinaus können bei der

– innenfinanzierten Pensionszusagen steuerrechtlich (§6a EStG) und handelsrechtlich (zB §253 HGB, (IAS19.26 IFRS )

– und pauschal dotierte Unterstützungskassen steuerrechtlich (§4 d EStG)

nur in gewissen Höchstgrenzen Rückstellungen gebildet werden.

2. Neben der längeren Zahlung von Renten entsteht natürlich auch ein höherer Verwaltungsaufwand, denn die Betreuung von Rentnern ist gegenüber aktiven Arbeitnehmern pro Mitarbeiter zeitlich viel aufwändiger.

Grund genug, den #Rentnern ein Abfindungsangebot zu machen, das vielleicht interessant sein kann. Allerdings muss dies individuell wirklich beleuchtet werden!

Beispiel: Ein Rentner bekommt bisher eine Betriebsrente von ca. 320 Euro (Witwenrente 192 Euro, 60%).

Als einmalige Abfindung werden ca. 47.000 Euro angeboten.

Je nach zukünftiger Lebenserwartung wäre das Angebot interessant, wobei die steuerlich- und sozialversicherungsrechtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.

Hat der Rentner entsprechende Krankheiten (z. B. Krebs im Endstadium) und ist der Ehepartner etwa gleich alt oder älter, dann kann die Abfindung sehr interessant sein.

Ist der Ehepartner erheblich jünger, dann sollte man sich die Abfindung gut überlegen.

Der Grund für das Abfindungsangebot ist betrieblich bedingt. Man möchte Kosten sparen. Dies sollte man nie vergessen.

Nicht jeder Rentner von Daimler erhält derzeit ein Abfindungsangebot! Auch hierfür gibt es einen Grund.

Grundsätzlich ist die Abfindung von Betriebsrenten nicht erlaubt. Einzelheiten regelt das Betriebsrentengesetz in §3 und §30g BetrAVG.

Betriebsrenten dürfen nur dann abgefunden werden, wenn sie vor 2005 begonnen haben (§30 g Abs.3 BetrAVG). Sollte die Betriebsrente also ab 2005 gezahlt werden, darf eine Betriebsrente nicht abgefunden werden (Ausnahmen sind z. B. Kleinstrenten in den alten Bundesländern: mtl. 30,45 € bzw. Abfindungseinmalbetrag: 3.654 €, §3 Abs.2 S.1 BetrAVG).

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist im Jahr 2013 oder 2014 ausgeschieden und erhält übergangsweise eine Abfindung. Die Betriebsrente beginnt allerdings erst 2005. In diesem Fall darf die Betriebsrente NICHT abgefunden werden. Zwar ist der Arbeitnehmer vor 2005 ausgeschieden, allerdings wurde die laufende Betriebsrente erst 2005 gezahlt.

Sollte in diesem Fallbeispiel die Betriebsrente trotzdem abgefunden werden, hat der Arbeitnehmer trotzdem einen Betriebsrentenanspruch. Sehr oft werden bei Abfindungsangeboten, diese Feinheiten nicht beachtet.

Eine auf den ersten Blick vielleicht nicht interessante Möglichkeit, aber auf dem 2. Blick doch interessante Chance ist, sich die Betriebsrente abfinden zu lassen und den Nettobetrag in eine private Sofortrente einzuzahlen.

Hierbei ist zwar die mtl. Rente geringer als bei der Betriebsrente, allerdings wird – im Todesfall der Restbetrag sofort ausbezahlt (Beitragsrückzahlung abzüglich gezahlter Renten)

– oder an die Erben (oder eine vom Rentner festgelegte Person) eine Rente weitergezahlt (Rentengaratiezeit).

Würde die Betriebsrente wie bisher weitergezahlt, endet sie spätestens mit dem Tod, bzw. mit dem Tod der Witwe. Andere Personen (z. B. Kinder, die schon eigenständig sind) gehen leer aus. Dies ist ein klarer Vorteil einer privaten Sofortrente.

Bei einer einmaligen Abfindung muss der Betrag versteuert werden. Allerdings wird dies im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung durchgeführt (Vergütung mehrere Beschäftigungsjahre, §34 EStG). Die zu zahlenden Steuern sind hierdurch erheblich geringer oder ggf. bei Null.

Abzuziehen ist bei gesetzlich Versicherten noch über 10 Jahre ein Krankenversicherungsbeitrag (sowie Pflege).

Wird die Daimler Betriebsrente weiter gezahlt, müssen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wie bisher weitergezahlt werden.

Wie hier beschrieben ist, gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Alternative die Beste ist, muss individuell durch einen Spezialisten geprüft werden.

Hierbei ist dies nie alleine ein Steuerberater, da ein Steuerberater nur steuerrechtliche Belange berücksichtigen darf.

Auch der Bank- oder allgemeine Versicherungsvermittler bzw. Makler hat meist nicht das entsprechende KnowHow.

Idealerweise sollte ein #Rentenberater oder #Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) hier berücksichtigt werden, der sich auch mit den Übertragungsmöglichkeiten auf nachfolgende Generationen auskennt.

Ergänzung zu den Thema Sterbetafeln bei Betriebsrenten und Direktversicherung:

Die Sterbetafeln berücksichtigen verschiedene Wahrscheinlichkeiten bei der Lebenserwartung. Je geringer die Lebenserwartung, desto weniger Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein.

Je länger die Lebenserwartung ist, desto mehr Kapital muss bei Rentenbeginn vorhanden sein, denn durch dieses Kapital muss die lebenslange Rente finanziert werden.

So kalkulierten die Versorgungseinrichtungen bei der Lebenserwartung eines 65 Jährigen (*Werte für Frauen in Klammern) im Jahr 2005:

  • Gesetzliche Rentenversicherung(2005): 81,7 Jahre (85,5*)
  • Pensionierte Beamte: 84,6 Jahre
  • Statistisches Bundesamt: 82,9 Jahre (86,8*)
  • Heubeck RT 2005 G: 82,9 Jahre (86,4*)
  • DAV 2004 R: 88,8 Jahre (92,5*)

Tatsächlich ist die Lebenserwartung inzwischen weiter angestiegen und wird auch weiterhin ansteigen. Pro Jahr ist die Lebenserwartung seit 1910 um jeweils 3 Monate angestiegen.

Bei der Betrachtung der Lebenserwartung sind hier Werte für Menschen genannt, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht haben. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist natürlich niedriger. Grund würde man die Lebenserwartung der Neugeborenen ermitteln, sind natürlich zwischen Geburt und dem 64. Lebensjahr einige Menschen schon verstorben.

Für die Kalkulation der Betriebsrentenzahlungen spielt die Lebenserwartung ab 65/bzw.67 Jahren eine erhebliche Rolle.

Gerade die Verlängerung der Lebenserwartung ist somit bei nicht rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Pensionszusagen oder nicht kongruent rückgedeckten (versicherungsmathematischen) Unterstützungskassen in der Rentenphase ein Problem.

Dies ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber die Rentenansprüche abfinden möchten und bei neuen betrieblichen Versorgungszusagen folgende Modelle favorisieren:

  • betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung
  • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Pensionszusage
  • betriebliche Altersversorgung als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse
  • betriebliche Altersversorgung in der „bAV-Welt 2“ (Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz über die reine Betragszusage)

Welche Form der betriebliche Altersversorgung die passende Alternative ist, muss individuell bezogen auf:

  • die Arbeitgeber
  • die Arbeitnehmer

betrachtet werden. Hierbei muss ein sogenannten bAV-Scoring durchgeführt werden, durch das die optimale Lösung gefunden wird.

www.bav-Experte.de

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen