davor gewarnt, dass der schwedische Sonderweg nicht funktionieren kann.
Dies hatte ich mathematisch angezweifelt. Leider hatte ich recht. Zu viele Menschen sind verstorben und zu viele werden noch folgen, wobei auch noch einige sogenannte „Genesenen“ folgen werden.
Auch wirtschaftlich ist der schwedische Sonderweg eine Katastrophe. Rund 10% Arbeitslosigkeit trotz Kurzarbeitergeld und eine extreme Zusatzlast der Bürgerversicherung ist nun die Rechnung. ——— —> Schwedens König Carl Gustav XVI hat die Strategie seines Landes in der Pandemie für gescheitert erklärt.
„Ich glaube, wir haben versagt“, sagt das Staatsoberhaupt in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation.
„Wir haben eine hohe Zahl an Toten, und das ist furchtbar“, sagt Carl Gustav in dem Beitrag, der am kommenden Montag vollständig ausgestrahlt werden soll.
Schweden ist in der Pandemie einen Kurs gefahren, der Lockdowns weitgehend vermieden hat.
So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet. Auch eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht.
Bislang sind in dem Land mehr als 7800 Coronavirus-Tote registriert worden.
Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten.
Schweden geht in der Pandemie von Beginn an einen anderen Weg als die meisten Länder.
Die Regierung belässt es bei Appellen und Hinweisen. Doch zuletzt steigt die Zahl der Toten deutlich – vor allem unter Senioren. Nun zieht der Monarch ein bitteres Fazit.
Schwedens König hat deutliche Kritik am Umgang der Regierung mit der Corona-Pandemie geäußert. „Ich denke, dass wir gescheitert sind“, sagte Carl XVI. Gustaf in einer zu Weihnacht aufgezeichneten Rede an die Nation. „Viele Menschen sind gestorben, das ist furchtbar.“
Der Beitrag soll am Montag ausgestrahlt werden.
Ähnlich hatte sich jüngst eine Kommission geäußert, die Schwedens Weg in der Pandemie untersucht. Beobachter waren überrascht von den deutlichen Worten des Monarchen, der sich üblicherweise aus dem politischen Tagesgeschäft heraushält.
Sein Sohn und seine Schwiegertochter waren vergangenen Monat positiv auf das Coronavirus getestet worden. Schweden geht seit Beginn der Corona-Pandemie einen weniger restriktiven Weg als die meisten anderen europäischen Länder. Kritiker warfen den Behörden deshalb vor, mit ihrer Strategie Menschenleben zu gefährden. Dennoch verzichtete die Regierung lange auf das Verhängen von Einschränkungen und sprach stattdessen Empfehlungen für die Bürger aus. So blieben Schulen, die Gastronomie und Geschäfte weitgehend geöffnet.
Als Reaktion auf die steigenden Neuinfektionen verhängte die Regierung Mitte November erstmals verbindliche Einschränkungen, unter anderem für Treffen in der Öffentlichkeit und den Verkauf von Alkohol.
Treffen in privaten Wohnungen werden durch die Regelung jedoch nicht eingeschränkt, und auch eine Maskenpflicht gibt es nicht.
Seit Beginn der Pandemie wurden in Schweden knapp 350.000 Corona-Infektionen und rund 7.800 Todesfälle registriert. Allein in der vergangenen Woche wurden 500 Tote im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.
Die Pro-Kopf-Rate ist damit wesentlich höher als in den anderen skandinavischen Staaten, aber niedriger als etwa in Großbritannien, Italien, Spanien oder Frankreich.
Die Todesrate in Schweden ist unlängst vor allem bei älteren Menschen gestiegen, wodurch der Kurs der Regierung zunehmend in die Kritik geraten ist. Einer Umfrage der Tageszeitung „Dagens Nyheter“ zufolge hat nur noch ein Drittel der Bevölkerung Vertrauen in die Behörden beim Umgang mit der Pandemie. Im Sommer waren es noch 56 Prozent.
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für:
Empfehlung von Stiftung Warentest ist sehr differenziert zu betrachten!
„Gesetzliche Rente Die Rente erhöhen und Steuern sparen“ Stiftung Warentest empfiehlt in dem käuflichen Artikel freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Der Vorteil wäre, dass die Beiträge unter Sonderausgaben wie eine Rüruprente abgesetzt werden könnten und die Rentensteigerung reditemäßig sehr interessant wäre.
Auf den ersten Blick scheint dies interessant zu sein.
Man muss hierbei jedoch auch über den Tellerrand hinaus schauen.
Denn folgende Punkte werden übersehen:
Die Rente wird nur bis zum eigenen Tod bezahlt und das eingezahlte Geld ist dann weg.
Eine Weoterzahlung an eine andere Sperson könnte maximal an die/den Witwe (r) erfolgen. Und auch beim Hinterbliebenen ist dies die Frage, ob dann die Witwen/Witwerrente tatsächlich gezahlt wird. Hat der Hinterbliebene selbst entsprechende Einkünfte, werden diese angerechnet (§97 SGBVI, §18a SGB IV). Dabei ist u.a. auch das Heirstsdatum entscheidend (114 SGB IV).
In vielen Fällen wird somit auch keine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.
Verzinsungsrechnungen von 5% oder ähnlichen Hochrechnungen sind unseriös, weil der eingezahlte Kapitalbetrag nie wieder zurückbezahlt wird.
Ein Renditevergleich mit einer privaten Rentenversicherung scheitert somit, denn bei einer normalen privaten Rentenversicherung wird die unverbrauchte Rente bei frühzeitigem Tod wieder zurückbezahlt oder als Rente weiter gewährt.
Und dies hat nicht nur Renditevorteile, sondern bei richtiger Vertragsgestaltung auch Vorteile bei der Erbschaftsteuer.
Auch ein Vergleich mit einer Rüruprente hinkt, denn bei der Rüruprente erfolgt bei der Rentenzahlung an eine(n) Witwe(r) keine Einkommensanrechnung, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.
Stiftung Warentest hat hier einen Vergleich gemacht, der viele Fallstricke hat und mit Vorsicht zu genießen ist.
Eine individuelle Prüfung macht hier wirklich Sinn.
Dabei müssen alle Voraussetzungen genau geprüft werden, z.B.
– Heiratsdatum
– Geburtsdatum beider Personen
– gibt es noch Kindergeldberechtigte Kinder
– Welche Arten von Einkünften und Höhen liegen vor
– Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese?
– Welche Regelungen und Höhe ist bei Erbe vorhanden
– Gesundheitszustand und voraussichtliche Lebenserwartung
Erst wenn alle Punkte einzeln bewertet wurden (in einer Chancen-/Risikomatrix) kann man abschätzen, ob es wirklich Sinn macht eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.
Behilfliche könnte hierbei ein Spezialist sein, der sich mit allen Punkten auskennt.
Die Erhöhung der gesetzlichen Rente führt auch unter Umständen zur Zahlung von Einkommenssteuer.
Weniger bekannt ist, dass die Zahlung von Einkommensteuer aber auch ggf. Vorteile haben kann.
Für welche Rentner kann es vorteilhaft sein, für die Rente Steuern zahlen zu müssen?
Wer als Rentner zur Miete lebt oder noch sein Eigentum abzahlen muss, hat Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenausgleich gewährt.
Wohngeld ist KEINE SOZIALHILFE! Auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer einen Rechtsanspruch, wenn die Einkünfte und Wohnbelastungen in einem Missverhältnis sind.
Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt das sogenannte fiktive Familieneinkommen eine wichtige Rolle. Bei der Berechnung werden die Bruttoeinkünfte um einen pauschalen Betrag reduziert.
Eine pauschale Kürzung erfolgt um jeweils 10% , wenn der Wihngeldberechtigte
Krankenversicherungsbeitrag
Steuern
Rentenversicherungsbeitrag
bezahlt.
Werden also beispielsweise nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, werden die Bruttoeinkünfte um 10% gekürzt.
Werden nun plötzlich auch Steuern fällig, werden die Bruttoeinkünfte um 20% reduziert.
Dies führt dann zu einem geringeren Familieneinkommen und zu einem höheren Wohngeld.
Je nach Familienstand und Kalt-Wohnmiete ergibt dies sehr oft eine wesentlich höhere Zahlung von Wohngeld.
Es kann also durchaus auch Vorteile haben, plötzlich steuerpflichtig zu werden.
Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.
Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.
So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.
Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).
Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.
Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.
So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.
Einen speziallen Notfallordner benötigen auch
Selbstständige (Personengesellschaft),
Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
Freiberufler
Ärzte
Zahnärzte
Heilpraktiker
Apotheker
Architekten
zulassungsfreie Handwerker
sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.
Über 90 verschiedene Notfallordner
Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.
In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.
Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).
Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:
Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
Generationenberater (IHK)
Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
Beamtenversorgung
Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).
Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).
Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de
Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share von www.Renten-Experte.de und www.bAV-Experte.de bei
Beispiele:
Welche Altersrente ist für Dich möglich?
Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?
Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren
Die Anträge auf #abschlagsfreie #Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.
Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.
Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.
Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt. Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.
Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand: Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen. Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen
Die „normale“ Rente: Die #Regelaltersrente
Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten. Seit 2012 wird die #Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).
Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.
Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.
Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.
Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen
Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.
Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.
Die #Rente mit 63: Die Bedingungen
Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.
Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.
Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.
Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.
Der #Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.
Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.
Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Ob sich dies rechnet sollte unter vielen Bedingungen durch einen Rentenberater – der sich auch mit der #betrieblichen #Altersversorgung auskennt, geprüft werden.
35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte
Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.
Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.
Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.
Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.
45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zu beachten ist, dass Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren nicht berücksichtigt werden.
Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, diese Zeiten zu berücksichtigen. Behilflich kann hier der Rentenberater sein.
Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.
Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an. Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.
Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.
Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.
Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.
Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden
Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
Das freiwillige soziale Jahr Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen.
Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.
Tabelle: Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge
Der Tabelle unten entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang:
Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren. Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
Jahrgang Eintrittsalter für „Rente 63“ ohne Abschlag
Eintrittsalter für Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze
1951 63 Jahre 65 Jahre und 5 Monate 06.2016 bis 05.2017
1952 63 Jahre 65 Jahre und 6 Monate 07.2017 bis 06.2018
1953 63 Jahre und 2 Monate 65 Jahre und 7 Monate 08.2018 bis 07.2019
1954 63 Jahre und 4 Monate 65 Jahre und 8 Monate 09.2019 bis 08.2020
1955 63 Jahre und 6 Monate 65 Jahre und 9 Monate 10.2020 bis 09.2021
1956 63 Jahre und 8 Monate 65 Jahre und 10 Monate 11.2021 bis 10.2022
1957 63 Jahre und 10 Monate 65 Jahre und 11 Monate 12.2022 bis 11.2023
1958 64 Jahre 66 Jahre 01.2024 bis 12.2024
1959 64 Jahre und 2 Monate 66 Jahre und 2 Monate 03.2025 bis 02.2026
1960 64 Jahre und 4 Monate 66 Jahre und 4 Monate 05.2026 bis 04.2027
1961 64 Jahre und 6 Monate 66 Jahre und 6 Monate 07.2027 bis 06.2028
1962 64 Jahre und 8 Monate 66 Jahre und 8 Monate 09.2028 bis 08.2029
1963 64 Jahre und 10 Monate 66 Jahre und 10 Monate 11.2029 bis 10.2030
1964 und jünger 65 Jahre 67 Jahre 01.2031 bis 12.2031
Beispiel: Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt. Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.
Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.
Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.
Das sind in diesem Fall 33 Monate. Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.
Altersrente nach Arbeitslosigkeit Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.
Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt. Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.
Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.
Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952. Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.
Müssen Sie sich jetzt noch beeilen? Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.
Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.
Wo können Sie einen Antrag stellen? Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.
Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.
Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.
Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.
Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.
Sie wollen früher in Rente gehen? Dann informieren Sie sich am besten bei einem Rentenberater frühzeitig.
Ein Rentenberater ist zwar freiberuflich und kostet Geld, allerdings ist er auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt.
Der Rentenberater ist vergleichbar mit einem Steuerberater und ausschließlich gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.
Je nach Rentensituation kann sich dies jedoch durchaus lohnen. Bei einer um 10-20 Euro höheren Rente amortisieren sich die Beratungskodten schon nach 1-3 Jahren.
Erstes deutsches InterAktives Beratungsvideo über den Notfallordner Vorsorgeordner
Viele interessante Medien beschäftigen sich mit den Themen
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Testament
Erbrecht
Pflege- und Todesfall
und andere rechtliche Themen.
Und ein angepasstes Video, das genau auf einen passt hat es bisher noch nicht gegeben. So sind die Situationen auch zu unterschiedlich, dass man alle Themen angemessen für alle Zielgruppen berücksichtigen kann.
Und so ist es für den Nutzer oft dann auch zeitaufwendig, die Punkte herauszufiltern, die für ihn speziell notwendig sind.
Das InterAktive BeratungsVideo ist hier eine erhebliche Hilfe.
Was ist ein InterAktives Beratungsvideo und wie funktioniert es?
Das wird im nächsten Video erläutert.
Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.
Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.
Je nach Antwort verzweigt das Video nach der Beantwortung der Frage zu einem anderen Videoteil, der passende Informationen für den Nutzer parat hält.
Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.
Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.
Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.
Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM
Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.
Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe
„Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
„Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)
zuzüglich Verpackung und Versand.
Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.
Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.
Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.
Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:
betriebliche Altersversorgung
gesetzliche Rentenversicherung, z. B. – Erwerbsminderungsrente – Altersrente – Hinterbliebenenrente – Reha
Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.: Was ist wann zu beachten
Generationenberatung
Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.