Und so ein Mensch wird Verteidigungsminister

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Trump legt bereits fest, wer seine Minister werden.

Elan Musk wird sein Effizienz-Minister. Er soll 1/3 des Haushalts einsparen.

Hierzu werden:

  • Regulierungen abgebaut
  • NGO keine Förderung mehr erhalten
  • Erneuerbare Energie aus der Förderung genommen
  • Fossile Energie gefördert
  • und sicherlich Förderung auf SpaceX konzentriert.
  • soziale Staatseinrichtungen geschlossen, so dass neben der Entlassung von Staatsbediensteten auch die letzten soziale Leistungen abgebaut.

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Die nächste Hiobsbotschaft wurde heute bekannt

Dies soll der neue Verteidigungsminister werden!

Pete Hegseth – so nennt er sich bei X

https://x.com/petehegseth/status/1804705745641865585?s=12

Auf mich wirkt er eher wie ein Kriegsminister

Wer ist Peter Brian Hegseth?

ist ein US-amerikanischerFernsehkommentatorAutor und Offizier der Armee-Nationalgarde.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pete_Hegseth

Nach seinem Militärdienst arbeitete Hegseth kurzzeitig beim konservativen Think TankManhattan Institute for Policy Research.[9] Von 2007 bis 2012 übernahm er bei Vets For Freedom – eine Organisation, die 2006 von Veteranen des Irak- und Afghanistankriegs gegründet wurde und Verbindungen zu führenden Vertretern der Republikanischen Partei unterhielt – die Stelle als Executive Director(Geschäftsführer). Die Organisation setzte sich für eine stärkere Truppenpräsenz im Irak und in Afghanistan ein.[9]

Im Jahr 2012 gründete Hegseth die Organisation MN PAC, ein Political Action Committee (PAC) für die republikanische Partei mit Sitz im US-Bundesstaat Minnesota. Medienberichten zufolge nahm Hegseth 5.000 US-Dollar aus dem Wahlkampfdepot für private Weihnachtsfeiern, was jedoch nicht gegen geltendes Recht in Minnesota verstieß. Weniger als die Hälfte der gesamten Wahlkampfmittel (insgesamt standen 15.000 US-Dollar zur Verfügung) wurde für die Unterstützung republikanischer Kandidaten eingesetzt. 2018 wurde das Konto der Organisation aufgelöst.[9]

Hegseth war Geschäftsführer von Concerned Veterans for America, einer von den Koch-Brüdern (Charles G. Koch und David Koch) finanzierten Interessenvertretung. Die Gruppe befürwortete eine stärkere Privatisierung des Kriegsveteranenministeriums.[10]Während Hegseth Geschäftsführer war, stellte Concerned Veterans for America seinen Bruder Philip ein und zahlte ihm laut Steuerunterlagen aus den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 108.000 US-Dollar.[9]Seiner LinkedIn-Seite zufolge verließ er die Gruppe im Jahr 2015.[10]

The Daily Beast und CNNberichteten im Jahr 2019, dass Hegseth versucht habe, US-Präsident Trump davon zu überzeugen, mehrere US-amerikanische Kriegsverbrecher zu begnadigen. Gleichzeitig diskutierte Hegseth diese Fälle auf Fox News, ohne zu verraten, dass er Trump geraten hatte, sie zu begnadigen.[17][18] Noch im selben Jahr begnadigte Trump drei wegen Kriegsverbrechen angeklagte oder verurteilte Militärangehörige. Kurz bevor Trump seine Entscheidung bekannt gab, deutete Hegseth an, dass Trump im Begriff sei, in den Fällen „unmittelbare Maßnahmen“ zu ergreifen.[19][20]

Im Januar 2020 äußerte sich Hegseth zustimmend zur Entscheidung von US-Präsident Trump, den iranischen General Qasem Soleimani zu töten.[21] Er forderte Trump auf, den Iran zu bombardieren, darunter auch iranische Kulturstätten, wenn dort Waffen gelagert seien.[22]

Im Juni 2022 erklärte er in einer Live-Fernsehsendung, sein Diplom „zurück an den Absender“ zu schicken, weil er der Meinung sei, Universitäten wie Harvard vergifteten die Köpfe der Kinder mit Kritischer Theorie.[5]

Aus meiner Sicht ist Peter Hegseth – Pete Hegseth, so nennt er sich bei X – eher als Kriegsgefahr einzuschätzen.

Verurteilung von CDU Bundestagsabgeordneten Chrioph Ploß

Ein Beitrag von

Du sollst nicht lügen!

Das sollte für alle Politiker*innen gelten. Besonders aber für die, die das C für christlich in ihrem Parteinamen führen.

Doch der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß hat seine ganz eigene Interpretation des 8. Gebotes – und dafür jetzt die rechtsstaatliche Quittung bekommen.

Eine kurze Einordnung, wie wir von Campact e.V. uns gegen Unwahrheiten wehren.

Worum geht es? Auf X (Twitter) hatte Ploß über Campact Unwahrheiten verbreitet und nachher versucht, sie auf haarsträubende Weise als Fakten reinzuwaschen.

Statt eine Unterlassungserklärung abzugeben, hat er scheinbar darauf spekuliert, wir würden ihn damit durchkommen lassen.

Aber wir haben bereits Anfang September vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Christoph Ploß erwirkt.

Dagegen hatte Ploß Widerspruch erhoben.

Dem Widerspruch erteilte das Landgericht Hamburg nun eine Absage und bestätigte unsere Verbotsverfügung gegen Ploß.

Ploß hat seinen ursprünglichen Tweet zwar gelöscht, sein falsches Narrativ aber aufrechterhalten. Ploß veröffentlichte unter anderem einen Artikel des rechtspopulistischen Portals Nius von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt und verbreitete damit weitere Falschbehauptungen über uns.

Die haben wir Nius inzwischen gerichtlich verbieten lassen. Dazu und zu unserer erfolgreichen Bekämpfung der Diffamierungen durch die AfD hat meine Kollegin Dr. Astrid Deilmann hier einen Post veröffentlicht:

https://www.linkedin.com/posts/astriddeilmann_ein-wichtiger-erfolg-gegen-rechte-hetze-und-activity-7251967362445234176-qWup?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Ja, wir können sehr gut damit leben, dass nicht alle unsere Arbeit gut finden.

Aber wir werden niemals tatenlos zusehen, wenn Unwahrheiten über Campact verbreitet werden.

Deshalb bin ich dankbar, in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben, der Verleumdungen nicht toleriert.

Aber auch der Rechtsstaat basiert letztendlich darauf, dass wir gemeinsam für ihn und unsere gesellschaftlichen Werte einstehen.

In den USA können wir sehen, wohin es führt, wenn Lügen im politischen Diskurs normalisiert werden und schließlich die Überhand nehmen.

Ergo:

Die Wahrheit darf nicht mit Lügen und falschen Tatsachen bekämpft werden, vor allem nicht von den Repräsentantinnen der Demokratie, zu denen Christoph Ploß als Abgeordneter der Unionsfraktion gehört.

Wir werden jedenfalls auch in Zukunft juristisch gegen Lügen vorgehen und uns mit unseren über 3,5 Millionen Unterstützerinnen für ein demokratisches Miteinander einsetzen.

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Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Über Wikipedia sind schon einige Dinge bekannt und er gehört aus meiner Sicht zum ganz rechten Flügel sogar in der CDU.

Link —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Christoph_Ploß

Aus meiner Sicht gibt er durch seine populistische Art und dem zitieren von rechtspopulistischen Medien noch eine Unterstützung.

Ein Gesetz zum Schutz von Ehefrauen gegen Vergewaltigung

„Früher war alles besser. Da war es noch straffrei, wenn die Ehefrau durch den Ehemann vergewaltigt wurde.“

Friedrich Merz stimmte auch gegen die Einführung des Gesetzes!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Am 15. Mai 1997 beschloss der Deutsche Bundestag, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.

Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 471 Abgeordnete für die Gesetzesänderung, 138 dagegen, und 35 enthielten sich.

Zu den Abgeordneten, die gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe stimmten, gehörten unter anderem #Friedrich #Merz, #Volker #Kauder und #Horst #Seehofer.

Hier eine Komplettliste aller Politiker, die gegen das Gesetz gestimmt haben.

Interessant ist, dass einige Parteien komplett für das Gesetz gestimmt haben, andere Parteien zum Teil dagegen gestimmt haben.

SPD

Alle Abgeordnete haben zugestimmt Bündnis

Grüne

Alle Abgeordnete haben zugestimmt

PDS

Alle Abgeordnete haben zugestimmt

Mit Nein hatten damals folgende Abgeordnete gestimmt

Geordnet wurde hier nach Parteizugehörigkeit

Gegen das Gesetz waren:

CDU/CSU

Brigitte Baumeister

Meinrad Belle

Dr. Joseph-Theodor Blank

Dr. Norbert Blüm

Dr. Wolfgang Bötsch

Klaus Brähmig

Rudolf Braun (Auerbach)

Georg Brunnhuber

Manfred Carstens (Emstek)

Hubert Deittert

Albert Deß

Wilhelm Dietzel

Hansjürgen Doss

Maria Eichhorn

Wolfgang Engelmann

Heinz Dieter Eßmann

Anke Eymer

Klaus Francke (Hamburg)

Dr. Gerhard Friedrich

Hans-Joachim Fuchtel

Norbert Geis

Dr. Reinhard Göhner

Dr. Wolfgang Götzer

Joachim Gres

Kurt-Dieter Grill

Wolfgang Gröbl

Manfred Grund

Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein

Gottfried Haschke

(Großhennersdorf)

Gerda Hasselfeldt

Otto Hauser (Esslingen)

Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach)

Klaus-Jürgen Hedrich

Helmut Heiderich

Detlef Helling

Ernst Hinsken Josef Hollerith

Dr. Karl-Heinz Hornhues

Siegfried Hornung

Joachim Hörster

Heng asky

DI. Dionys Jobst DI.-Ing. Rainer Jork

Bartholomäus Kalb

Volker Kauder

Hans-Ulrich Köhler

(Hainspitz)

Manfred Kolbe

Rudolf Kraus

Wolfgang Krause (Dessau)

Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues

Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

Helmut Lamp

Dr. Paul Laufs

Karl-Josef Laumann

Dr. Klaus W. Lippold

(Offenbach)

Heinrich Lummer

Dr. Michael Luther

Erwin Marschewski

Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn)

Dr. Michael Meister

Friedrich Merz

Elmar Müller (Kirchheim)

Engelbert Nelle

Bernd Neumann (Bremen)

Friedhelm Ost

Eduard Oswald

Dr. Peter Paziorek

Angelika Pfeiffer

Dr. Gero Pfennig

Dr. Winfried Pinger

Dr. Hermann Pohler

Dr. Bernd Protzner

Dieter Pützhofen

Hans Raidel

Dr. Peter Ramsauer

Peter Rauen

Otto Regenspurger

Klaus Dieter Reichardt

(Mannheim)

Hans-Peter Repnik

Roland Richter

Roland Richwien

Dr. Erich Riedl (München)

Klaus Riegert

Franz Romer

Hannelore Rönsch

(Wiesbaden)

Dr. Klaus Rose

Kurt J. Rossmanith

Adolf Roth (Gießen)

Dr. Christian Ruck

Roland Sauer (Stuttgart)

Hartmut Schauerte

Karl-Heinz Scherhag

Gerhard Scheu

Norbert Schindler

Dietmar Schlee

Bernd Schmidbauer

Christian Schmidt (Fürth)

Hans-Otto Schmiedeberg

Hans Peter Schmitz

(Baesweiler)

Michael von Schmude

De: Dar Schule

(Schwäbisch Gmünd)

Clemens Schwalbe

Wilhelm Josef Sebastian

Horst Seehofer

Heinz-Georg Seiffert

Johannes Selle

Jürgen Sikora

Johannes Singhammer

Wolfgang Steiger

Erika Steinbach

Dr. Wolfgang Freiherr von D Gethard Stoltenberg

Mathau SueB

Michael Stübgen

Mich Sueser

Dr. Klaus-Dieter Uelhoff

Gunnar Uldall

Dr. Theodor Waigel

Dr. Fritz Wittmann

Dagmar Wöhrl

Peter Kurt Würzbach

F.D.P.

Hildebrecht Braun

(Augsburg)

Dr. Karlheinz Guttmacher

Dr. Burkhard Hirsch

Roland Kohn

Uwe Lühr

Günther Friedrich Nolting

Dr. Rainer Ortleb

Enthalten

CDU/CSU

Jürgen Augustinowitz

Hans-Dirk Bierling

Renate Blank

Paul Breuer

Klaus Bühler (Bruchsal)

Werner Dörflinger

Susanne Jaffke

Dr. Egon Jüttner

Herbert Lattmann

Eduard Lintner

Dr. Manfred Lischewski

Rudolf Meinl

Hans-Wilhelm Pesch

Ulrich Petzold

Rolf Rau

Dr. Norbert Rieder

Dr.-Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)

Gerhard Schulz (Leipzig)

Margarete Späte

Andreas Storm

Alois Graf von Waldburg-Zeil

Gert Willner

F.D.P.

Jörg van Essen

Dr. Olaf Feldmann

Paul K. Friedhoff

Horst Friedrich

Dr. Wolfgang Gerhardt

Joachim Günther (Plauen)

Ulrich Irmer

Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann

Dr. Otto Graf Lambsdorff

Helmut Schäfer (Mainz)

Dr. Hermann Otto Solms

Carl-Ludwig Thiele

Dr. Guido Westerwelle

Die AfD war damals nicht Im Bundestag vertreten.

Quelle

https://dserver.bundestag.de/btp/13/13175.pdf

Position der Parteien zum Transparenzgesetz und Hinweisgebergesetz

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.

Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.

Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.

Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben

CDU, CSU, FDP, AfD hatten ihr Befürchtungen vor dem Transparenzgesetz, Hinweis,geberschutzgesetz

Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.

Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.

Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.

Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:

Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.

Das Transparenzregister

Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.

Stellungnahmen der Parteien

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.

   •   SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.

   •   Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.

   •   FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.

   •   CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.

   •   AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.

Abstimmungen im Bundestag

Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.

   •   Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.

   •   FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.

   •   AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.

Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:

Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.

   •   CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.

   •   SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.

   •   Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.

   •   Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.

   •   FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.

   •   AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.

Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner

Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.

Hier jedoch eine kleine Ergänzung:

Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten

Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.

Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.

Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.

Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!

Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare

In den nächsten Wochen und Monaten bietet der Bundesanzeiger Verlag eine Vielzahl von Webinaren und Seminaren zu verschiedenen Themen an. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für Unternehmen und Vereine von Interesse, sondern auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Viele dieser Veranstaltungen sind sogar kostenfrei und bieten wertvolles Wissen, um sich in rechtlichen und organisatorischen Bereichen weiterzubilden.

1. Transparenzregister-Webinare

Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es enthält Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die damit eine größere Transparenz schaffen sollen.

Der Bundesanzeiger bietet eine Reihe von Webinaren an, die die Grundlagen und vertiefende Themen rund um das Transparenzregister behandeln:

   •   Basis-Webinar 1: Grundlagen des Transparenzregisters

Dieses kostenfreie Webinar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse zum Transparenzregister, darunter die Zielsetzung und die Funktionsweise. Es richtet sich an alle, die erstmals mit dem Transparenzregister in Berührung kommen.

   •   Basis-Webinar: Einsichtnahmen in das Transparenzregister

Teilnehmer lernen, wie sie Einsichtnahmen ins Transparenzregister vornehmen und auf welche Informationen sie zugreifen können. Dieses Wissen ist besonders für Vereine und Unternehmen wichtig.

   •   Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: betroffene Rechtseinheiten und Interessierte

Hier erfahren die Teilnehmer, was Unstimmigkeitsmeldungen sind und wie sie betroffene Rechtseinheiten betreffen. Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Pflichten zur Meldung.

   •   Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: Erstattung von Unstimmigkeitsmeldungen

Ein weiteres kostenfreies Webinar, das aufzeigt, wie Unstimmigkeitsmeldungen korrekt erstattet werden und worauf bei der Erstattung zu achten ist.

   •   Basis-Webinar 3: Eingetragene Vereine

Dieses speziell auf eingetragene Vereine zugeschnittene Webinar erklärt, wie Vereine ihre Transparenzpflichten erfüllen können und welche besonderen Anforderungen für sie gelten.

   •   Aufbau-Webinar 2: Einreichungsassistent

Dieses Webinar richtet sich an Fortgeschrittene, die bereits Grundkenntnisse im Umgang mit dem Transparenzregister haben. Hier wird die Anwendung des Einreichungsassistenten detailliert vorgestellt.

   •   Aufbau-Webinar 3: Berichtigung & Korrektur

Teilnehmer erfahren hier, wie sie Einträge im Transparenzregister berichtigen oder korrigieren können. Besonders für Unternehmen und Organisationen, die ihre Daten regelmäßig aktualisieren müssen, ist dies eine wertvolle Schulung.

2. Die E-Bilanz

Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Der Bundesanzeiger Verlag bietet verschiedene Webinare an, um Unternehmen und Selbständigen bei der korrekten Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz zu unterstützen:

   •   eBilanz-Online: Grundlagen – E-Bilanz erstellen und übermitteln

Dieses Einsteiger-Webinar erklärt, wie eine E-Bilanz erstellt und über das Portal des Bundesanzeigers übermittelt wird. Es richtet sich an Personen, die erstmals eine E-Bilanz erstellen müssen.

   •   eBilanz-Online: Manuelle Eingabe vs. Import vs. Drag and Drop

Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Dateneingabe und -übermittlung erläutert. Teilnehmer lernen, wie sie ihre Daten optimal einpflegen können, um Zeit und Aufwand zu sparen.

   •   eBilanz-Online: Erstellung und Übertragung Ihrer Offenlegung

Dieses Webinar zeigt Schritt für Schritt, wie die Offenlegung der E-Bilanz erstellt und an die zuständigen Behörden übermittelt wird.

3. Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Die Webinare des Bundesanzeiger Verlags bieten einen umfassenden Einblick in die Anforderungen und praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes:

   •   Basis-Webinar: Einführung in den Hinweisgeber-Dienst und das digitale Hinweisgeberportal

Dieses Webinar stellt den Hinweisgeber-Dienst und das zugehörige Portal vor und bietet einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.

   •   Fachkunde Intensiv-Schulung – Meldekanal betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von A bis Z

Dieses kostenpflichtige Intensiv-Webinar vermittelt tiefgehendes Wissen für eine professionelle Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen. Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro.

   •   Basis-Webinar für Kommunen: Einführung in das digitale Hinweisgeberportal inkl. Dienst

Speziell für kommunale Behörden wird in diesem Webinar gezeigt, wie das digitale Hinweisgeberportal verwendet wird und wie die Pflichten zur Bearbeitung von Hinweisen erfüllt werden können.

   •   Masterclass: Geeignete interne Meldekanäle nach Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick mit eagle ISP

Diese Masterclass geht auf die Umsetzung interner Meldekanäle ein und bietet Unternehmen konkrete Handlungsoptionen.

   •   Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen

Ein weiteres kostenpflichtiges Webinar für 129 Euro, das sich vertieft mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem professionellen Umgang mit Meldungen befasst.

Teilnahme und Anmeldung

Die meisten Webinare des Bundesanzeigers sind kostenfrei, insbesondere die Basis-Webinare, die grundlegendes Wissen vermitteln. Für einige Aufbau- und Intensivschulungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesanzeigers unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/veranstaltungen/?fwp_theme=transparenzregister&fwp_categories=webinar.

Diese Veranstaltungen bieten wertvolle Einblicke und praktisches Wissen, das nicht nur Unternehmen und Vereine, sondern auch Bürgerinnen und Bürger in ihrer täglichen Arbeit und Verwaltung unterstützen kann.

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Zwischenbericht Vollstromer Audi Q8 55 e-tron im Vergleich zum Verbrenner

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Zwischenbericht

Seit Juni 2024

   •   Produziert durch Photovoltaik: 1,06 MWh

      •   Davon ins Netz abgegeben: 715,2 kWh

      •   In Audi geladen: 344,9 kWh

      •   Netzentgelt-Rückerstattung: 8,5 Cent x 715,2 kWh = 60,79 €

Verbrauch Audi über Wallbox

   •   Von Photovoltaik: 344,9 kWh

   •   Vom Stromnetz: 785 kWh

      •   Kosten: 27 Cent x 785 kWh = 211,95 €

      •   Abzüglich Vergütung: -60,79 €

      •   Zusätzlich extern: 154 €

      •   Gesamtkosten: 305,16 €

Externes Laden: Bei Fahrten über 300 km.

Gefahrene km: 5.176 km

Klima Auto Verbrennerfahrzeug

Vergleich Benzinkosten

   •   Verbrauch: 9 Liter / 100 km

   •   Berechnung: 5.176 x 9 / 100 = 465 Liter

   •   Kosten: 465 x 1,7 € = 791,93 €

Kostendifferenz

   •   Benziner: 791,93 €

   •   Stromer: 305,16 €

   •   Ersparnis: 486,77 €

Hochrechnung auf 1 Jahr

   •   5 Monate: 486,77 €

   •   1 Jahr: 1.168,24 €

      •   Zusätzliche Einsparungen:

         •   40 % geringere Inspektionskosten

         •   Kein Öl- oder Ölfilterwechsel

         •   Geschätzte Wartungskostenersparnis: 350 €

Gesamtersparnis im Jahr: 1.518,24 €

Langzeitkosten Verbrennungsmotor (bis 150.000 km in 10 Jahren):

   •   Zündkerzenwechsel, Luftfilter, Ölfilter

   •   Einspritzanlage, Vergaser

   •   Benzinleitung, Benzintank

   •   Keilriemen, Katalysator

   •   Auspuffanlage inkl. Krümmer

   •   Kupplung, Getriebe, Motordichtung, Zahnriemen erneuern

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Vorsicht, wenn jetzt jemand denkt oder sagen will, dass die Akkus besonders umweltschädlich sind.

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Vergleich von Akku und Benzin auf eine Gesamtlaufzeit von 150.000 km

Immer wieder ist zu lesen, dass die Akku bei einem Vollstromer  doch so umweltschädlich seien. 

Viele wird vielleicht erst jetzt gleich bewusst, wie umweltschädlich Vergaser oder Hybridfahrzeuge sind.

Hierzu eine detaillierte Beleuchtung zunächst einmal beim Elektrofahrzeug

Wie viel seltene Erde steckt im Elektrofahrzeug in den Akkus? 

Das Akku des Audi Q8 55 e-tron besteht aus Lithium-Ionen-Zellen, die wichtige Rohstoffe wie Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan enthalten.

Diese Rohstoffe sind entscheidend für die Energiedichte, Langlebigkeit und Stabilität des Akkus, tragen aber auch ethische und ökologische Herausforderungen mit sich:

Lithium

Lithium:

Das Element sorgt für eine hohe Energiedichte und Ladefähigkeit der Batterie.

Der Abbau, vor allem in Südamerika, führt jedoch zu Umweltauswirkungen wie Wasserknappheit, da viel Wasser für die Extraktion benötigt wird.

Nickel auch in 1 und 2 €

Nickel:

Nickel erhöht die Energiedichte und verbessert die Leistung der Batterie.

Der Abbau ist energieintensiv und erzeugt giftige Rückstände, die oft in die Umwelt gelangen.

Kobalt: Kobalt stabilisiert die Batterie und erhöht die Sicherheit.

Der Abbau von Kobalt, vor allem im Kongo, steht unter starker Kritik aufgrund menschenrechtlicher Probleme wie Kinderarbeit und unsicheren Arbeitsbedingungen.

Nickel wird auch bei Stahlherstellung genutzt

Mangan:

Mangan verbessert die Leistung und Effizienz.

Der Abbau ist vergleichsweise weniger problematisch, aber die Gewinnung und Verarbeitung können ebenfalls ökologische Folgen haben.

Viele Hersteller, darunter Audi, arbeiten daran, diese Materialien sparsamer einzusetzen oder Alternativen zu entwickeln, um die Abhängigkeit von problematischen Rohstoffen zu reduzieren.

Auch das Recycling von Batterien und die Wiederverwendung der Materialien spielen eine zunehmend wichtige Rolle, um die Umweltbelastungen zu verringern und Rohstoffkreisläufe zu schließen.

Die Recyclingquote beträgt inzwischen etwa 95 %.

Wieviel wiegt ein Akku bei einem Mittelklassewagen und einem Audi Q8

Das Gewicht einer 114 kWh Lithium-Ionen-Batterie hängt von der spezifischen Konstruktion und den verwendeten Materialien ab.

Im Allgemeinen liegt das Gewicht solcher Batterien für Elektroautos zwischen 6 und 7 kg pro kWh. Bei 114 kWh würde die Batterie daher etwa 680 bis 800 kg wiegen.

Wieviel seltene Erden sind in den Elektrofahrzeugen ist drin?

Die genaue Menge an Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan in der Batterie des Audi Q8 55 e-tron wird von Audi nicht öffentlich spezifiziert. Allgemein enthalten Lithium-Ionen-Batterien pro Kilowattstunde (kWh) Kapazität etwa:

Lithium: 0,3 bis 0,8 

Mangan: 0,1 bis 0,3 kg

Kobalt wird auch bei Stahl- und medizinischen Hilfsmitteln eingesetzt

Kobalt: 0,1 bis 0,3 kg

Mangan: 0,1 bis 0,3 kg

Bei einer Batteriekapazität von 114 kWh (brutto) im Audi Q8 55 e-tron ergibt sich somit eine geschätzte Gesamtmenge von:

Lithium: 34 bis 80 kg

Nickel: 91 bis 171 kg

Kobalt: 11 bis 30 kg

Mangan: 11,4 bis 34,2 kg

Sind Neodym oder Dysprosium  im Audi Q8 -55 etron?

Nein. Diese Stoffe sind nicht enthalten.

Vergleich zum Verbrenner

Wie viel Benzin verbraucht ein Mittelklassewagen, wenn er 150.000 km gefahren ist?

Ein Mittelklassewagen verbraucht etwa 8 Liter pro 100 km.

Auf 150.000 km ergibt sich sein Verbrauch von 12.000 Liter Benzin und für den Ölwechsel etwa 60 bis 100 Liter Öl sowie der Austausch unterschiedlicher Bauteile, die ein Elektrofahrzeug nicht braucht. 

Hierzu zählen:

– Verbrennungsmotor

– Zündkerzen

– Luftfilter

– Kühler

– Keilriemen

– Auspuff

– Katalysator

– Vergaser

– Einspritzanlage

– Benzintank

– Benzinleitung

– fast immer Getriebe

– Getriebeöl

Außerdem sind die Wartungsarbeiten beim Vollstromer um ca 30 bis 40 Prozent geringer (keine Zündkerzen, bestimmte andere Schmierstoffe etc),

Vollstromer brauchen meistens auch kein Getriebe und somit kein Getriebeöl.

Und nun kommen wir zunächst zu dem Benzin, das bei einem Mittelklassewagen verbraucht wird und wie hoch und welche Komponenten hier zum Einsatz kommen

Benzin, Diesel eFuel oder HVO sind ineffektive Treibstoffe

Zunächst grundsätzlich vorab: Kraftstoffe für Verbrennungsmaschinen sind letztendlich deshalb ineffizient, weil mit dem Kraftstoff Hitze entsteht und dann wieder durch spezielle Vorgänge die Wärme abgeleitet werden muss.

Diese Ableitung erhitzt auch die Umwelt.

Wenn 50 bis 70 Millionen fahrende Heizungen auf den Straßen unterwegs sind, erhitzt dies auch die Umwelt.

Oft ist die Effizienz bei vielleicht 30 Prozent, aber bezogen auf den Kraftstoff.

Bezogen auf den Energieaufwand ab der Suche des Erdöls wird die Effizienz vielleicht bei knapp 10 Prozent liegen.

Wie wird Benzin gewonnen und welche Stoffe werden eingesetzt?

Bei einer Effizienz von 40 Prozent bei 12.000 Benzin werden 30.000 Liter Rohöl benötigt.

Bei der Förderung und Verarbeitung von Rohöl entsteht tatsächlich eine erhebliche Menge an Abfall und Schadstoffen, die sowohl die Umwelt als auch die menschliche Gesundheit beeinflussen können. Hier sind die wichtigsten Abfälle und Giftstoffe, die typischerweise anfallen, und eine detaillierte Beschreibung der Restmengen:

1. Produktionswasser (Abwasser):

Menge: Pro Liter Rohöl entstehen etwa 3 bis 10 Liter Produktionswasser, was bei 30.000 Litern Rohöl rund 90.000 bis 300.000 Liter Abwasser ergibt.

   •   Inhalt: Enthält Salze, gelöste organische Stoffe, Schwermetalle (wie Blei, Quecksilber und Arsen), Kohlenwasserstoffe und Chemikalien (z. B. Korrosionsschutzmittel und Inhibitoren).

   •   Umweltauswirkungen: Diese Abwässer können bei unsachgemäßer Entsorgung Grundwasser und Oberflächengewässer kontaminieren und die lokale Umwelt schädigen.

2. Bohrschlamm:

   •   Menge: Bei der Förderung von 30.000 Litern Rohöl entstehen schätzungsweise 1.890 bis 2.835 Kilogramm Bohrschlamm, abhängig von der Tiefe und geologischen Bedingungen.

   •   Inhalt: Der Bohrschlamm enthält Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, Ölrückstände sowie Additive und Chemikalien, die beim Bohren eingesetzt werden.

   •   Umweltauswirkungen: Bohrschlamm wird oft in Schlammgruben gelagert und kann bei Lecks Schwermetalle und Chemikalien in den Boden und ins Wasser freisetzen.

3. Begleitgase:

   •   Menge: Abhängig vom Fördergebiet und der Rohölqualität wird ein Teil der Begleitgase (Methan, Ethan und Propan) oft abgefackelt, insbesondere in Regionen ohne ausreichende Gas-Infrastruktur.

   •   Inhalt: Methan ist ein starkes Treibhausgas, während das Abfackeln zu CO₂ und anderen Schadstoffen wie Schwefeldioxid und Stickoxiden führt.

   •   Umweltauswirkungen: Methan trägt erheblich zum Treibhauseffekt bei, und das Abfackeln kann Luftverschmutzung und sauren Regen verursachen.

4. Kohlendioxidemissionen (CO₂):

   •   Menge: Bei der Förderung von 30.000 Litern Rohöl entstehen etwa 6.000 bis 9.000 Kilogramm CO₂ (bei einem Durchschnitt von 20-30 kg CO₂ pro Barrel Rohöl).

   •   Umweltauswirkungen: CO₂ ist ein Haupttreiber des Klimawandels und trägt zur globalen Erwärmung bei.

5. Verunreinigte Böden und Schlacke:

   •   Menge: Während des Betriebs kann es zu Leckagen und Verschüttungen kommen, die Böden verschmutzen. Die genaue Menge ist schwer zu quantifizieren und variiert stark nach Standort.

   •   Inhalt: Verschmutzte Böden enthalten Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle und organische Verbindungen, die das Ökosystem langfristig schädigen können.

   •   Umweltauswirkungen: Diese Verunreinigungen können die lokale Fauna und Flora gefährden und sind nur schwer zu reinigen.

Zusammenfassung der Abfälle und Giftstoffe

   •   Abwasser: 90.000 bis 300.000 Liter, enthält Salze, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe.

   •   Bohrschlamm: 1.890 bis 2.835 Kilogramm, enthält Schwermetalle, Ölrückstände, Chemikalien.

   •   Begleitgase: Emissionen wie Methan, CO₂, Schwefeldioxid, Stickoxide.

   •   CO₂-Emissionen: 6.000 bis 9.000 Kilogramm.

   •   Verunreinigte Böden: Schwankend, abhängig von Standortbedingungen und Betriebspraktiken.

Diese Schadstoffe und Reststoffe stellen erhebliche Herausforderungen für den Umweltschutz dar und erfordern aufwändige Maßnahmen zur Abfallbehandlung und -entsorgung, um Umweltschäden zu minimieren.

Bei einer Laufleistung von 150.000 Kilometern und einem Benzinverbrauch von 12.000 Litern entsteht eine erhebliche Menge an CO₂ und weiteren Schadstoffen durch die Verbrennung des Kraftstoffs. Die Menge der Emissionen lässt sich wie folgt abschätzen:

1. CO₂-Emissionen

   •   Berechnung: Ein Liter Benzin produziert etwa 2,3 kg CO₂.

   •   Gesamtemissionen:

12.000 mal 2,3 = 27.600 CO₂

   •   CO₂ gesamt: 27.600 kg (oder 27,6 Tonnen).

2. Stickoxide (NOx)

   •   Durchschnittlich entstehen 1,2 bis 1,6 Gramm NOx pro Kilometer bei einem Benzinmotor.

   •   Gesamtemissionen:

150.000 mal 1,4 = 210.000 NOx oder 210 kg NOx

   •   NOx gesamt: 210 kg.

3. Kohlenmonoxid (CO)

   •   Benzinmotoren emittieren etwa 5 bis 20 Gramm CO pro Kilometer.

   •   Gesamtemissionen (angenommen 10 g CO/km):

150.000 mal 10 CO = 1.500.000 g CO = 1.500 kg CO}

   •   CO gesamt: 1.500 kg.

4. Kohlenwasserstoffe (HC)

   •   Emissionen: Im Durchschnitt etwa 0,5 bis 1,0 Gramm HC pro Kilometer.

   •   Gesamtemissionen:

150.000 mal 0,75 g HC/km= 112.500 g HC= 112,5 kg HC}

   •   HC gesamt: 112,5 kg.

Zusammenfassung der Gesamtemissionen über 150.000 km:

   •   CO₂: 27.600 kg (27,6 Tonnen)

   •   Stickoxide (NOx): 210 kg

   •   Kohlenmonoxid (CO): 1.500 kg

   •   Kohlenwasserstoffe (HC): 112,5 kg

Diese Emissionen umfassen nur die direkten Abgase des Fahrzeugs. Weitere Umweltbelastungen durch die Herstellung und den Transport des Benzins sowie durch Abrieb von Bremsen und Reifen sind darin nicht enthalten.

Vergleich von Umweltbelastungen zwischen Stromer und Verbrenner

Klarer Sieger ist hier der Vollstromer. Insbesondere, wenn man die Recyclingquote berücksichtigt.

——————

Unterschiede in der Garantie

Hersteller von Elektrofahrzeugen geben eine Garantie auf die Akkus, die mindestens sechs Jahre und 160000 km oder bis zu zehn Jahre und 200.000 km gilt. 

Bei Verbrennerfahrzeuge ist mir kein Fahrzeug mit einer ähnlichen Garantie bekannt.

———

Thema Reichweite des Fahrzeuges.

Viele Mittelklassewagen schaffen heute schon mit einer Batterieladung etwa 300 km.

Der Audi Q8 55 e-tron hat eine Reichweite von 300 bis 400 km in der Praxis.

Dies dürfte im Durchschnitt auch ausreichend sein. Es gibt natürlich auch Kleinwagen, die nur 200 km Reichweite haben. 

Prinzipiell wird jedoch die Reichweite in den nächsten Jahren bei den Mittelklassewagen erheblich auch zunehmen.

Wie viele Ladesäulen gibt es in Deutschland?

Jetzt könnte man natürlich sagen, dass es zu wenig Ladesäulen gibt. Das ist aber schon lange nicht mehr der Fall. Stand vom 1. September 2024 gab es in Deutschland insgesamt 145.857 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. 

Und auch das Problem Wartezeit ist heute schon ein Problem der Vergangenheit. 

Ich lade beispielsweise bei mir zu Hause an meiner eigenen Wollbox und muss nur noch auf längeren Reisen eine Ladung unterwegs vornehmen.

Insofern ist die Gesamtbeladezeit im Jahr viel geringer wie früher und ich muss nicht mehr an der Tankstelle zusätzliche Dinge zu teuren Preisen kaufen (Süßigkeiten und so weiter).

Von schreckenserregend primitiven Energie-Narrativen

Ein Beitrag von

Prof. Dr. Harro Heilmann

Von schreckenserregend primitiven Energie-Narrativen – Das Update … Teil I (die Narrative)

Anfang des Jahres schrieb ich mehrmals zu primitiven Energie-Narrativen und zeigte in der Folge auch die jeweiligen Preisrückgänge verschiedener Energiearten (Gas, Strom …) auf:

https://www.linkedin.https://www.linkedin.com/posts/activity-7151148968297578497-H0uI?utm_source=share&utm_medium=member_desktopcom/posts/activity-7150402020875665408-Vr0A?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

https://www.linkedin.com/posts/activity-7151148968297578497-H0uI?utm_source=share&utm_https://www.linkedin.com/posts/activity-7151148968297578497-H0uI?utm_source=share&utm_medium=member_desktopmedium=member_desktop

,.

Den einen oder anderen stupiden Kommentar mußte ich aushalten, aber es blieb vergleichsweise zivil, wenn man sich vor Augen hält, was andere engagierte Menschen (ich denke derzeit zuvorderst an Matthias Ecke in Dresden und wünsche ihm gute Besserung) ertragen müssen. Ich bewundere u.a. Bruno Burger, Lion Hirth, Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik, Tim Meyer … uvm., die fast täglich zur Aufklärung in Energiefragen beitragen.

In den letzten Jahrzehnten haben sich diese Narrative entwickelt:

Als ich 1985 Energie- und Verfahrenstechnik zu studieren begann, getrieben vom Wunsch Solarenergie und Biologische Abwasserreinigung voranzubringen, wurde regenerative Energie für eine Spielerei, eine Utopie von „Müslis“ gehalten. Die Pioniere z.B. bei der #DGS haben trotzdem daran gearbeitet; ich erinnere mich z.B. an meinen Chef als Werkstudent (bei #EnergieSystemTechnik) #RainerWüst oder an der #TUB an #RainerMorsch und #WolfgangNeef (ehem. TUB VP) vom #Energieseminar.

Ich habe lange nach einer langfristigen Entwicklung der Stromgestehungskosten regenerativer Energien gesucht. Das beste was ich gefunden habe, ist eine Studie von 2010:

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2010_ISE_110706_Stromgestehungskosten_mit%20DB_CKost.pdf

(s.u.). In diese habe ich die letzten Daten des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE händisch eingetragen und eine aktualisierte Kurve geschätzt:

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2021_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf

.

Die o.g. Narrative wandelten sich über die Jahre:

  • ab den 2000ern sanken die Kosten immer weiter, das war nicht mehr zu übersehen, also lautete das Narrativ, Regenerative könnten aber nie wettbewerbsfähig mit AKW und Kohle werden
  • als sie das wurden, paßte man das Narrativ an: Sie könnten eine sinnvolle Ergänzung sein

Wirklich haarsträubend sind aber erst die neuesten Narrative, ob der konkurrenzlos günstigen Gestehungskosten von Solarstrom aus freien Anlagen – und ich rede hier von Deutschland, nicht von Spanien:

  1. Die Kosten Regenerativer sind zu niedrig. Die Anbieter anderer Gestehungsarten müssen vor Regenerativen geschützt werden, weil sie mit deren Wettbewerbsfähigkeit nicht mithalten können … da zeichnen sich #Parallelen zu jahrzehntelangen und völlig unsinnigen #Steinkohlesubventionen ab
  2. Damit die Kosten Regenerativer nicht so konkurrenzlos bleiben, sollen ihnen danach alle möglichen #Gemeinkostenarten vom Stromnetzausbau … bis zu den Kosten des Wirtschaftsministers (inkl. Bruder) Dr. Markus Söders, den Anlagenkosten der Phrasendreschmaschine von Dr. Christoph Ploß und die täglichen Porträtfotografenkosten #MarieChristineOstermanns zugerechnet werden

In Teil II geht es um eine ökonomische Würdigung dessen was hier passiert ist und weiter passiert … link folgt

Fraunhofer ISE 2010

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/prof-dr-harro-heilmann-10441253_dgs-energiesystemtechnik-rainerwaesst-activity-7192810738757844993-H1By?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Frischer Wind in der Politik sinnvoll

Ein Beitrag von

Achim B.C. Karpf

Robert Habeck: Ein Hoffnungsträger für Deutschlands Zukunft

Die Nachricht, dass Robert Habeck seine Kanzlerkandidatur für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offiziell bekannt gegeben hat, markiert einen bedeutenden Moment in der deutschen Politik. Seine Bereitschaft, Verantwortung für Deutschland, seine Partei und die Demokratie zu übernehmen, zeugt von einem tiefen Engagement für die Zukunft unseres Landes. (t-online.de)

Habeck betont die Notwendigkeit, Vertrauen aufzubauen und dem Land ein überzeugendes Angebot zu machen. Er ist bereit, die Positionen der Grünen zu korrigieren und gemeinsam neue Wege zu finden. (t-online.de)

Die aktuellen Umfragewerte der Grünen liegen bei etwa 12 Prozent. Dennoch zeigt Habeck Optimismus und glaubt an die Möglichkeit, die politische Stimmung im Land zu verändern. (n-tv.de)

Habecks Kandidatur könnte frischen Wind in die deutsche Politik bringen. Sein Fokus auf Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Innovation könnte Deutschland in eine nachhaltigere und gerechtere Zukunft führen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es entscheidend, dass die Grünen geschlossen hinter Habeck stehen und eine klare, zukunftsorientierte Vision präsentieren. Ein offener Dialog mit der Bevölkerung und die Bereitschaft, auf deren Bedürfnisse einzugehen, werden dabei von zentraler Bedeutung sein.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob Habeck und die Grünen das Vertrauen der Wähler gewinnen können. Seine Kandidatur bietet jedoch die Chance, neue Impulse zu setzen und Deutschland auf einen zukunftsweisenden Kurs zu bringen.

Diskussion erwünscht: Ich selbst bin kein Mitglied der Grünen und habe auch keine sonstigen Verbindungen zur Partei. Für mich geht es hier allein darum, Deutschland eine echte Chance auf Erneuerung und Fortschritt zu geben. Wie seht ihr die Chancen und Herausforderungen für Habeck und sein Team? Welche Prioritäten sollte er aus eurer Sicht setzen? Lasst uns über die Zukunft Deutschlands sprechen!

#RobertHabeck #Kanzlerkandidatur #Grüne #ZukunftDeutschland #Politik #Nachhaltigkeit #Innovation #Deutschland2025

Hier geht die BILD zu weit

Bild wieder ekelhAfD

Presserat sollte ermitteln und DJV aktiv werden

Ein Beitrag von

Rene Engel

Warum Volker Wissing plötzlich Springers Staatsfeind Nummer 1 ist:

Nachdem Christian Lindner und die FDP durch ihr 18-seitiges Papier vorsätzlich den Bruch der Ampel-Koalition herbeigeführt haben, gab es eine Nachricht, die hat aufhorchen lassen: Volker Wissing bleibt Minister und tritt aus der FDP aus. Überraschend? Nun:

Im Jahr 2022 erscheint ein Text über ein von Wissing nicht autorisiertes Interview (https://lnkd.in/eecR5XEB), das darauf schließen ließ, wie sehr er mit dem Kurs der Lindner-FDP haderte. Nicht zuletzt das von Lindner persönlich verhinderte Verbrenner-Aus 2035 schienen ihm zuzusetzen.

Fünf Tage vor dem Koalitionsende veröffentlichte Wissing einen Gastbeitrag in der FAZ (https://lnkd.in/ey57Mi-d), in dem er eindringlich für den Verbleib in der Koalition wirbt – aus Verantwortung und Respekt vor dem Wähler.

Nun verbleibt Wissing im Amt, tritt dafür aus der FDP aus, verliert das Amt des Landesvorsitzenden in RLP und beendet damit de facto seine politische Karriere.

Warum?

Weil Volker Wissing offensichtlich Prinzipien hat, die seine ehemalige Partei nicht hat. Im Wortlaut sagte er: „Die Entscheidung ist eine persönliche Entscheidung von mir, die meiner Vorstellung von Übernahme von Verantwortung entspricht. Ich möchte mir selbst treu bleiben“. Das ist eine Ohrfeige für Christian Lindner.

Und so pulverisiert dieser störrische Mann Lindners Erzählung gänzlich, nach der es der FDP bis zuletzt um Sachpolitik ging und sie lediglich in der Koalition über diese 18-seitige Kampfschrift diskutieren wollte. Volker Wissing ist quasi der Kronzeuge, der Lindner der Lüge überführt. Dafür muss er medial gekreuzigt werden, weil sonst die FDP-Erzählung nicht mehr funktioniert.

Darum schießen sowohl FDP und Union als auch das Kampagnenorgan BILD aus allen Rohren gegen Wissing. (s. Screenshot – na Marion Horn, hat Mathias Döpfner wieder per SMS Berichterstattung bestellt („Please, stärke die FDP  „)?) und versuchen seine Entscheidung mit etwas grotesken Mitteln zu diskreditieren („Wissing klebt an seinem Amt und will sich Bezüge sichern“). Grotesk deshalb, weil Wissing mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, mit dieser Entscheidung seine zukünftigen Karrieremöglichkeiten massiv einzuschränken und in der Politik als persona non grata zu gelten.

Man muss Volker Wissings Politik wirklich nicht gut finden. Das tue ich auch nicht. Ich fand seine Entscheidungen im BMDV für gewöhnlich falsch. Aber es ist über Parteigrenzen hinweg immer unstrittig gewesen, dass er ein vernünftiger, integrer Brückenbauer ist.

Und so hat der einzige FDP-Minister mit Regierungserfahrung diesem gesamten Haufen an charakterlich ungeeigneten Selbstdarstellern vorgeführt, wie man sich verhält, wenn man den Bürger*innen eines Landes dient und nicht nur auf den eigenen Vorteil schielt. Dafür allein gebührt im Respekt.

Friedrich Merz Indizien für BlackRock Verbindung

Unglaublich, wie hetzerisch #Friedrich Merz jetzt gegen Windkrafträder ist.

Sendung illner – Merz findet Windkrafträder hässlich

Woran liegt dies? Ganz einfach, an Windkraftanlagen verdient #Blackrock nichts. Es lohnt sich nicht für BlackRock
Es erinnert stark an die Hetze gegen den Entwurf des #GEG (Gebäudeenergiegesetz) und dem Treiben der Wähler zur Öl- und Gasheizung!

Dies endete erst 2023 nachdem #BlackRock bei Enpal einen 3-Stelligen Millionenbetrag investiert hatte. Und das Perfide von Merz war dann, das Merz „nicht verstehen konnte, warum in Deutschland so wenige Wärmepumpen einbauen…“
Merz ist und bleibt ein #BlackRock-Anhänger!

Und dann auch noch die Spende von Stefan #Quandt (#BMW) an die #CDU und die Aussage am nächsten Tag getroffene Aussage, dass die EU-Verbrennerregelung unbedingt zurückgenommen werden

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