Guten Rutsch in das Jahr 2018

„Wir sehn aufs alte Jahr zurück
und haben neuen Mut.

Ein neues Jahr, ein neues Glück,
die Zeit ist immer gut.

von Hoffmann von Fallersleben

Mit diesen Worten wünschen wir ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2018.

Forum-55plus-Frohes neues Jahr 2018-Was ändert sich? Demnächst hier mehr
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Werner Hoffmann
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Grundsicherung – Neuregelungen 2018 – Sparen für das Alter lohnt sich wieder

26.12.2017-H.K.

Auch in der Grundsicherung gibt es zum 1.1.2018 eine Neuregelung, wodurch etwa 500.000 Menschen eine höhere Grundsicherung erhalten können, wenn sie dies dem Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung mitteilen.

Bisher wurde eine bestehende Altersversorgung auf die Grundsicherung voll angerechnet.

Wer also bisher beispielsweise eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung erhalten hatte, erhielt eine volle Kürzung bei der Grundsicherung.

Beispiel ohne private Rentenversicherung/Betriebsrente (2017)(65 J., allein lebende Witwe, Krankenversicherungsbeitrag 138,50 €, Warmmiete: 600 €, zentrale Warmwasserversorgung, Rentenzahlbetrag: 750 €)

Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 750,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 231,50 €

Beispiel mit privater Rente/Riester-Rente/Betriebsrente mtl. 100 €)
(s. oben, zusätzlich 100 € aus Riester-Rente)

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2017)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, mtl. Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Regelbedarf 409,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 981,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 131,50 €

Grundsicherung wird verbessert Grundsicherung wird verbessert

Zum 1.1.2018 ändert sich nicht nur die Höhe der Grundsicherung (Anpassung bei Alleinstehenden ohne Kinder, ca. 7 €), sondern auch die Höhe durch die Anrechnungsregelung einer bestehenden privaten Altersversorgung oder einer Betriebsrente.

Berechnung der monatlichen Grundsicherung (2018)
Ihre Angaben
Gesamtes Einkommen (anrechenbares Einkommen, Unterhalt) 850,00 €
Abzüglich Private Rente/Riester-Rente, Betriebsrente: 100,00 €
Anrechenbare Einkünfte gem. § 82 Abs.4 SGB XII 750,00 €
Regelbedarf 416,00 €
Mehrbedarf 0,00 €
anrechenbare Unterkunftskosten 434,00 €
Krankenversicherung 138,50 €
Grundsicherungsbetrag 988,50 €
Anspruch (Grundsicherungsbetrag – gesamtes Einkommen) 238,50 €

In diesem Beispiel erhöht sich der Anspruch auf Grundsicherung um 107 €

Wer also bisher schon z. B. eine Riester-Rente, private Rentenversicherung oder eine Betriebsrente erhalten hatte, muss sich diese nicht (voll) auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Wer über 100 € Zusatzrente bezieht, muss sich diese wie folgt anrechnen lassen:

Rentenhöhe
100 € Keine Anrechnung
Übersteigender Betrag von 100 € 30 %
Max. 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (Anlage § 28) SGB XII, 2018: 416 €

Somit können Rentner neben der Grundsicherung bis zu 208 € an Zusatzrenten erhalten.

Die Zusatzrenten, die nicht an angerechnet werden, ergeben sich aus §82 Abs. 5 SGB XII. Dies sind i. d. R. lebenslange Renten, z.B.:

  • betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes
  • Riester-Renten
  • Rente aus Rürup-Verträgen

Damit dieser höhere Anspruch auch gewährt wird, sollte jeder Rentner, der bisher eine Kürzung bei der Grundsicherung durch private oder betriebliche Altersvorsorge erhalten hat, einen Antrag auf Erhöhung stellen.

Wichtig ist hierbei den Antrag noch im Januar zu stellen, da hierbei das Antragsdatum maßgeblich ist. Wer einen Antrag im Februar erst stellt, hat auch erst ab Februar den höheren Anspruch.

Eine weitere Neuregelung gibt es z. B. für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bei Vereinen, wenn eine Grundsicherung bisher gewährt wurde. Alle betroffenen Personen (Grundsicherung) ergeben sich aus den Tätigkeiten des § 3 Nr. 12, 26 oder 26 a EStG).

Bei diesen Personen wird ein steuerfreier Betrag von bis zu 200 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.

Nähere Einzelheiten sind in § 82 SGB V genannt.

Ergänzung zum o. g. Beispiel:

Sofern diese Witwe auch nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein als Übungsleiterin mtl. 200 € steuerfrei erhalten hatte, wurde die Grundsicherung bisher auch um den steuerfreien Betrag von 200 € gekürzt.

Ab 1.1.2018 würde diese Witwe jetzt:

  • Durch die Nichtanrechnung der Betriebsrente: 100 €
  • Durch die Erhöhung zum 1.1.2018:     7 €
  • Durch die Nichtanrechnung Übungsleiterpauschale: 200 €
    Gesamt:                                                                                             307 €

höhere Grundsicherung erhalten.

In bestimmten Extremfällen kann die Grundsicherung und die weiteren Einkünfte bei einer Person um bis zu 408 € höher sein.

Wo beantragen Sie die Grundsicherung:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Resümee:

Die neue Berechnung der Grundsicherung stärkt somit:

  • zum einen die das ehrenamtliche Engagement für eine nebenberufliche Tätigkeit in den Vereinen
  • und macht auch deutlich, dass die Eigenvorsorge durch eine private Altersversorgung (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rente und betriebliche Altersversorgung) sinnvoll ist.

Somit ist die betriebliche Altersversorgung und auch die Riester-Rente für Geringverdiener (z.B. Teilzeitkräfte, Alleinerziehende) eine wichtige Vorsorgemöglichkeit.

Das Argument „Sparen für das Alter lohnt sich nicht, weil es auf die Grundsicherung angerechnet wird“ ist jetzt nicht mehr richtig!

Besonders wer heute noch bis zu 2.200 Euro mtl. verdient oder zeitweise in Teilzeit z. B. wegen Kindererziehung arbeitet(e), sollte sich frühzeitig über eine zusätzliche Altersversorgung Gedanken machen.

Besonders gilt dies für Frauen.
Wenn der Ehepartner verstirbt, besteht ein Anspruch auf Witwenrente von Max. 55/60 % der Altersrente/Anwartschaftsrente des Ehemanns.

Wenn der Ehemann bspw. eine Altersrente von 1.200 Euro bezieht, bekommt die Witwe 660 Euro (wenn Beide nach 1962 geboren sind) bzw. 720 Euro.

Hat die Ehefrau durch Teilzeit oder Hausfrauentätigkeit nur 100 Euro eigene Rente, wird sie in die Grundsicherung hineinfallen.

Hier machte es bisher wenig Sinn eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.

Auch Alleinerziehende, Selbstständige und Geschiedene sind sehr oft im Alter ein Fall für die Grundsicherung.

Zukünftig ist dies anders. Wer zusätzlich spart, hat mehr als eine Grundsicherung.

Sinnvoll ist in diesem Bereich auf jeden Fall eine Beratung, denn die heutige staatlichen Förderungen sollten hierbei genutzt werden.

Auch von der Deutschen Rentenversicherung gibt es zu dem Thema Grundsicherung eine interessante Information auf der Internetseite

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei

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Digitalisierung dringend notwendig

Mit einem Umsatz von 1,25 Bio. Euro hat Deutschland wieder ein Rekordjahr erreicht.

Und auch die Anzahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten ist so hoch, wie nich nie.

Allerdings:

In der Digitalisierung ist Deutschland noch nicht Vorreiter.

Hier sind noch viele Entwicklungen dringend notwendig. Mehr Innovation und weitere Neugründungen von deutschen IT-Unternehmen ist auch für die Unabhängigkeit von anderen Ländern sinnvoll.

Wir brauchen mehr „Software-Garagen“ für die weitere Entwicklung von Deutschland.

Es gibt inzwischen eine Reihe von Unternehmen, die sich hier verstärkt engagieren.

Beispiel: Debeka Hackquarter

https://www.debeka-hackquarter.de

Nur wenn wir in diesem Bereich mehr Gas geben, ist die Unabhängigkeit, der Erfolg und somit die Demokratie gesichert.

Und dies sichert auch mehr Arbeitsplätze.

Ein Bericht in n-tv macht dies deutlich:

1,25 Billionen Euro Umsatz

Deutsche Konzerne erleben Rekordjahr

Die 100 größten an der Börse notierten deutschen Unternehmen haben laut einer Studie gemeinsam einen Rekordumsatz erzielt. Das kommende Jahr sieht ebenfalls gut aus. Doch die Digitalisierung ist für die deutsche Industrie gefährlich.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-Konzerne-erleben-Rekordjahr-article20201670.html

Weihnachtswünsche

Der gemeinnützige Verein wünscht allen Mitgliedern und Förderern ein besinnliches stressfreies Weihnachtsfest.

Herzlichen Dank auch an alle, die beim Forum-55plus ehrenamtlich mitwirken und die Gemeinschaft der Generation 55-plus ermöglicht haben.

Werner Hoffmann

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Ergebnis der letzten Woche dank Ihrer Unterstützung

#Native #Apps – app store macht Probleme

#native #APP – #Progressive #Web #Apps #appmachine #appyourself – #Naitve #App nicht mehr möglich!!

Native Apps werden bzw. wurden bisher beim iphone über den APP STORE und bei android-Geräten über googleplay heruntergeladen und auf den Geräten installiert. Native Apps werden in den kommenden Jahren jedoch wieder vom Markt verschwinden.

Gründe: Sie müssen neben der Internetseite extra programmiert werden  (und zwar für jedes Endgerät) und dann in den Stores veröffentlicht werden. Bisher konnten Dienste-Anbieter dies übernehmen und z. B. bei app store veröffentlichen. Allerdings war der Kostenaufwand recht hoch.

Durch die Weiterentwicklung der Programmierung werden jedoch auch Internetseiten immer „schlauer“ und passen sich der Darstellung des Endgerätes automatisch an.

Aus diesem Grund werden native Apps auch mittel- und langfristig vom Markt wieder verschwinden. Die ersten Zeichen werden bei apple im appstore ab 2018 sichtbar.

Bisher hatten wir eine native app über einen Dienstleister im appstore. Diese App wird leider eingestellt werden, da Apps, die mit Vorlagen und / oder App-Generierungsdiensten erstellt wurden, nicht mehr im App Store zugelassen werden.

Aus diesem Grund wird unsere APP zum 31.12.2017 aus dem appstore wegfallen.

Inzwischen ist unsere Internetseite jedoch auch auf mobilen Geräten, tablets und Notebookseiten abrufbar und gut bedienbar.

Hinweis: Dies betrifft im Übrigen alle Dienstanbieter! Ob #appmachine oder #appyourself. Nach unserem Kenntnisstand können diese Dienstanbieter keine native app mehr im apple Store veröffentlichen.

Klammheimlich versuchen einige Dienstanbieter plötzlich auf Progressive Web Apps umzusteigen und die Vorteile einer progressiven WEBAPP schmackhaft zu machen. Wir können jedoch keine wesentlichen Vorteile erkennen. Aus unserer Sicht versuchern diese Diensteanbieter aus der Not eine Tugend zu machen. Ist ja auch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ihnen die Geschäftsgrundlage wegbricht.

Der Dienstanbieter appmachine unterrichtete uns fairerweise mit folgendem Text:

„New app submissions halted
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As you might already know, over the past months we have been trying to build apps in line with Apple’s new review guidelines. Apple announced that they would no longer be allowing apps built with templates and/or app generation services in the App Store. We tried our best to work around / with these new guidelines, but in the end Apple did not want to cooperate. The next step was looking for fitting alternatives for iOS apps so we would still be able to offer you our fantastic product and you would be able to keep building amazing apps with AppMachine.

This is why we are excited to announce the next version of our advanced app building platform: AppMachine 3.0. For almost five years, AppMachine has helped SMB’s from all over the world in transferring their business – and those of their clients – to the mobile space, and we are proud that we will continue to do so with AppMachine 3.0. This new platform will focus on creating mobile applications based on HTML, also known as Progressive Web Apps (PWA).

We expect to launch the beta of AppMachine 3.0 and disclose our new pricing plan at the beginning of 2018.

Existing AppMachine customers will have the option to convert their current Plus app to the new AppMachine 3.0 when they login on the new designer. This process is quick and easy, so you can convert all your existing apps to amazing PWA’s.

AppMachine 3.0 will focus strictly on Progressive Web Apps, so building new native apps on the current designer will not be possible anymore. We will still support your published apps, maintenance of these apps on the Designer will remain possible. We will continue to support published iOS apps as long as Apple allows us to do so.“

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Einstellung zum 31.12.2017

Übersetzung:

„Neue App-Eingaben wurden angehalten
Avatar Arne
Vor 6 Stunden aktualisiert
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Wie Sie vielleicht bereits wissen, haben wir in den letzten Monaten versucht, Apps gemäß den neuen Richtlinien von Apple zu erstellen. Apple kündigte an, dass Apps, die mit Vorlagen und / oder App-Generierungsdiensten erstellt wurden, nicht mehr im App Store zugelassen werden. Wir haben unser Bestes versucht, um mit diesen neuen Richtlinien zu arbeiten, aber am Ende wollte Apple nicht kooperieren. Der nächste Schritt war die Suche nach passenden Alternativen für iOS-Apps, damit wir Ihnen weiterhin unser fantastisches Produkt anbieten können und Sie mit AppMachine weiterhin fantastische Apps erstellen können.

Aus diesem Grund freuen wir uns, die nächste Version unserer App-Entwicklungsplattform AppMachine 3.0 ankündigen zu können. Fast fünf Jahre lang hat AppMachine SMBs aus der ganzen Welt geholfen, ihr Geschäft – und das ihrer Kunden – in den mobilen Bereich zu verlagern, und wir sind stolz darauf, dass wir dies auch mit AppMachine 3.0 tun werden. Diese neue Plattform wird sich auf die Erstellung von mobilen Anwendungen auf HTML-Basis konzentrieren, die auch als Progressive Web Apps (PWA) bekannt sind.

Wir erwarten, das Beta von AppMachine 3.0 zu starten und Anfang 2018 unseren neuen Preisplan offenzulegen.

Bestehende AppMachine-Kunden können ihre aktuelle Plus-App auf die neue AppMachine 3.0 umstellen, wenn sie sich am neuen Designer anmelden. Dieser Prozess ist schnell und einfach, so dass Sie alle Ihre bestehenden Anwendungen zu erstaunlichen PWA’s konvertieren können.

AppMachine 3.0 wird sich ausschließlich auf Progressive Web Apps konzentrieren, sodass das Erstellen neuer nativer Apps auf dem aktuellen Designer nicht mehr möglich ist. Wir werden weiterhin Ihre veröffentlichten Apps unterstützen, die Pflege dieser Apps auf dem Designer bleibt jedoch möglich. Wir werden weiterhin veröffentlichte iOS-Apps unterstützen, solange Apple dies erlaubt.“

Bei appyourself ist dies nicht zu erkennen gewesen. Hier wird nur für progressive Apps plötzlich die Werbetrommel gerührt!

#Karriere erst in Rente und hohem Alter

Immer wieder gibt es Menschen, die erst in der Rente Karriere machen.

Warum auch nicht? Denn auch ab der Rente sollte man sich Aufgaben suchen, die das Leben erfüllen.

Ob dies im sozialen, künstlerischen oder dem in der vergangen erlernten Beruf ist, spielt dabei keine Rolle.

Gerade Ältere haben im Beruf eine umfangreiche Erfahrung, die auch ab der Rente noch wichtig ist.

Ob es sich im einen Feuerwehrmann, Polizisten, Altenpfleger oder Sachbearbeiter handelt. Die Erfahrung kann oft auch ab der Rente genutzt werden (z.B. beim Feuerwehrmitarbeiter beim vorbeugenden Brandschutz, beim Polizisten in der Prävention von Einbruch-Diebstahl).

Auch wenn heute das Wissen im Internet fast immer abrufbar ist, die Erfahrung ist sehr wichtig).

Das Reisen und Ausspannen alleine kann es auch nicht immer sein. Spätestens nach 2-3 Jahren wird das Reisen alleine auch nicht mehr befriedigen.

Das Gehirntraining und auch die Aufgaben sind sinnvoll, damit Demenz nicht eintritt.

Der nachfolgende Artikel aus dem Spiegel Online soll hier Mut machen.

Wenn der Durchbruch erst mit 90 gelingt

Seit über 50 Jahren ist sie bereits als Künstlerin aktiv. Doch Geta Bratescu musste 90 werden, bis sie international berühmt wurde. Und es gibt noch mehr Senioren-Künstler auf Erfolgskurs.

Quelle:

https://www-spiegel-de.cdn.ampproject.org/c/www.spiegel.de/karriere/karriere-im-hohen-alter-kuenstlerin-ue80-erfolgreich-a-1180880-amp.html

#Debeka jetzt mit ärztlicher Video-Chat- und Telefonberatung

#Debeka und #TeleClinic starten Pilotprojekt

Neue Wege der digitalen Gesundheit

Gemeinsam mit der TeleClinic bietet sie eine Fernbehandlung per (Video-)Chat oder Telefon für ihre Krankheitskostenvollversicherten an.

In einer Online-Arztsprechstunde stellen zugelassene Allgemeinmediziner und Fachärzte eine Diagnose und leiten gegebenenfalls eine Therapie ein.

Dabei sind die Ansprechpartner rund um die Uhr – auch am Wochenende und an Feiertagen – für die Versicherten erreichbar.

„Wir wollen unseren Mitgliedern ein Höchstmaß an Service bieten. Von der Kooperation erhoffen wir uns eine noch schnellere Diagnose für die Patienten.

So kann der ein oder andere Besuch in der Praxis entfallen“, sagt Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka.

Pilotprojekt in Baden-Württemberg

Das Projekt ist zunächst auf zwei Jahre und nur für die Privatversicherten der Debeka mit Wohnsitz in Baden-Württemberg ausgerichtet.

Das liegt daran, dass die Landesärztekammer die geltenden Bestimmungen des § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) geändert hat, um die Telekonsultation zu erproben.

www.teleclinic.com

Online-Petition KEINE BÜRGERVERSICHERUNG!

BITTE <teilen> Wie bereits hier öfters beschrieben, führt die #Bürgerversicherung zu extremen Belastungen bei Mietern, Rentnern und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse (KVdR) versichert sind. Aus diesem Grund unterstützen wir die online-Petition -KEINE Bürgerversicherung!

https://www.facebook.com/buergerversicherung.nein.danke/posts/821148011405306

Bürgerversicherung- gefährlich für Arbeitnehmer, Mieter, Rentner, gering verdienende Alleinerziehende und Familien

#Bürgerversicherung- gefährlich für Arbeitnehmer, Mieter, Rentner, gering verdienende Alleinerziehende und Familien

#Bürgerversicherung – #GROKO oder #Minderheitsregierung?

Die Einführung einer Bürgerversicherung ist insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung.

Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD:

  • Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
  • Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es dann nicht mehr.
  • Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden.
  • Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen.

Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen.

Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind. (Ergänzung: Die gesetzlichen Grundlagen können von Zweiflern gerne unten nachgelesen werden. Dort sind auch die Links zu den Gesetzen des SGB V).

Nachtrag 14.12.2017: Wie wir heute erfahren haben, hat Herr Prof. Lauterbach wohl unseren blog gelesen und sagt jetzt, dass er die Mieten und Kapitalerträge bei der Verbeitragung nicht berücksichtigen will, wenn seine Bürgerversicherng kommen sollte. Rentner werden wohl weiter durch die Bürgerversicherung bestraft. Unseren ergänzenden Kurzkommentar können Sie über folgenden Link (einfach hier klicken) lesen. 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/14/buergerversicherung-lauterbach-schiebt-neuerungen-hinterher/

Alle anderen Angaben im nachfolgenden Blog scheinen wohl zu stimmen. Denn hiervon wurde nichts dementiert oder nachgebessert. Aus diesem Grund lassen wir den Originaltext hier stehen (Nur 1. soll wohl nicht berücksichtigt werden).

Inwieweit die Mieteinkünfte wirklich nicht dann berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Und dass Kapitalerträge nicht herangezogen werden, soll wohl die CDU motivieren der Bürgerversicherung zuzustimmen. Denn dies widerspricht eigentlich dem Gedanken der Bürgerversicherung. Im Übrigen werden Kapitalerträge bei der Beitragsberechnung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten nach § 240 SGB V heute schon berücksichtigt (bis zur BBG).

  1. Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter:

Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung dann herangezogen!

Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen.

Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen.

Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter!

So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen.

Bürgerversicherung sorgt für Mieterhöhungen!
Bürgerversicherung sorgt für Mieterhöhungen!

2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer!

Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der Einzelne gesetzlich Versicherte durch Zusatzversicherungen aufstocken kann.

Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag.

ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zu jeweils ca. 50%).

Wenn der Versicherte den Versicherungsschutz verbessern möchte, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss.

Inwieweit der Beitragssatz sinkt, wird im Übrigen stark bezweifelt. Letztendlich ist eine Umverteilung des Beitrages nicht unbedingt eine Entlastung der Arbeitgeber. Interessant ist hier auch der Blick auf die Schweiz, die eine Bürgerversicherung 1996 eingeführt hatte (s. unten).

Konsequenzen:

Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen.

Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen.

Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht.

Und wer bereits Vorerkrankungen hat, erhält keine Zusatzversicherungen.

Zusatzversicherung wird notwendig. Den Beitrag zahlt der Arbeitnehmer oder Rentner alleine. Den Beitrag für die Bürgerversicherung nur zur Hälfte!
Bürgerversicherung – Höhere Zusatzversicherung wird notwendig. Den Beitrag zahlt der Arbeitnehmer oder Rentner alleine. Den Beitrag für die Bürgerversicherung nur zur Hälfte!

Bürgerversicherung Zusatzversicherung wird dann noch notwendiger

3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile:

Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird:

  • Gesetzliche Rente
  • betriebliche Altersversorgung*

(*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V)

Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung derzeit nicht berücksichtigt.

Hierzu zählen z. B.:

  • Mieteinkünfte
  • Zinseinkünft
  • Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente)
  • Private Rentenversicherung

Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten, denn es sollen ja alle Einkünfte ohne Obergrenze (sog. Beitragsbemessungsgrenze) dann beitragspflichtig sein

Konsequenz für Rentner:

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen.

Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen.

Bürgerversicherung - Für Rentner, Kranke, Behinderte eine Katastrophe.
Bürgerversicherung – Für Rentner, Kranke, Behinderte eine Katastrophe.

4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.

In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.

Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen).

Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).

Beispiel Schweden:

Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen.

Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf.

Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Bürgerversicherung Schweiz:

In der Schweiz gibt es seit 1996 eine Bürgerversicherung. Wie sieht es dort mit dem Beitrag aus?
Anders als derzeit in Deutschland gibt es in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung und freiwillige Zusatzversicherungen.
 
Die Grundversicherung umfasst Leistungen für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei ihr muss außerdem jeder Versicherte eine Selbstbeteiligung tragen.
 
Grundsätzlich gilt eine einkommensunabhängige Einheitsprämie. Sie wird vom Gesundheits-Bundesamt der Schweiz für 43 verschiedene Prämien-Regionen festgelegt.
 
Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht spielen hierbei keine Rolle.
 
Die Zeitschrift „Brand eins“ hatte im Jahr 2016 einen Kostenvergleich durchgeführt und kam zu dem Resultat, dass die Ausgaben in Deutschland und der Schweiz ähnlich hoch liegen.
 
Der Anteil der gesamten Gesundheitsausgaben an der nationalen Wirtschaftsleistung lag in der Schweiz bei 11,5 Prozent, in Deutschland hingegen bei 11,1 Prozent.
 
Hierbei wird deutlich, dass eine Bürgerversicherung nichts verändert.
Bürgerversicherung Niederlande
Auch in den Niederlande wurde 2006 eine Bürgerversicherung eingeführt.
Zitat aus Süddeutscher Zeitung vom 5.12.2017:

Die Niederlande haben es getan – die Kosten gerieten außer Kontrolle

Am wichtigsten ist jedoch der Einwand, dass die Debatte um die Bürgerversicherung von der eigentlichen Frage ablenkt: Wie können steigende Gesundheitsausgaben finanziert werden, ohne die Beitragszahler zu überfordern und ohne die Leistungen von Ärzten und Kliniken zu rationieren? Das Problem erscheint heute wenig dringlich, weil die Krankenkassen dank der guten Konjunktur über viel Geld verfügen. Aber das wird sich ändern. Dank des wissenschaftlichen Fortschritts und auch dank der Digitalisierung wird Medizin immer besser – und teurer. Schon heute ist das System zu teuer oder unterfinanziert, je nach Perspektive. Allein mit dem, was die Gesetzliche zahlt, kann ein Internist seine Praxis heutzutage nicht mehr betreiben.

Die SPD verspricht sinkende Beiträge von ihrer Reform. Aber das ist wenig glaubwürdig angesichts der zu erwartenden Übergangsprobleme. Nützlich ist dabei der Blick in die Niederlande. Dort wurde 2006 eine Bürgerversicherung eingeführt. Über deren Ergebnisse wird bis heute gestritten; außer Frage steht, dass die Wartezeiten in den Kliniken seither gestiegen und die Kosten außer Kontrolle geraten sind, weshalb im Nachbarland eine neue große Reformdebatte begonnen hat. Vielleicht sollte man noch ein wenig genauer hinschauen, ehe man es den Niederländern gleich tut.“

Was bringt also die Bürgerversicherung?

Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll.

Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch.

Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt.

Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein.

Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig!

Der Trabbi und die Bürgerversicherung

Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.

5.Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie sich eine „Bürgerversicherung light“ auch vorstellen könnten.

Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen zu reduzieren.

Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?

Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:

Die Abschaffung des Wettbewerbs sorgt für eine leichtere Reduzierung der Leistungen, denn dann kann der einzelne Versicherte nicht einfach in ein anderes Leistungssystem wechseln.

Gut Betuchte können dann trotzdem durch Zusatzversicherungen oder „Bares“ eine bessere Behandlung nutzen (Beispiele: England oder auch Russland).

Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?

  • Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
  • Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
  • Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
  • Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:

Ein 80-jähriger verbraucht etwa das 5 fache der Leistungen eines 50-Jährigen in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn der Versicherte früher stirbt, dann ist das auch eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben. Die privaten Versicherungen haben bereits über 230 Mrd. Euro an Altersrückstellungen gebildet (Link: https://www.pkv.de/presse/mediathek/informationsgrafiken/infografiken-krankenversicherung/infografik-altersrueckstellungen/)

Zu gerne würden die gesetzlichen Kassen diese Gelder sich einverleiben. Dies wäre allerdings nicht möglich, da dies einer Zwangsenteignung gleichkäme.

  • Pflegeversicherung:

Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.

Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:

Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.

Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?!

Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten.

Auch im Alter ist das Leben noch interessant.

Nein zur Bürgerversicherung - Auch im Alter will man beste Behandlung!
Nein zur Bürgerversicherung – Auch im Alter will man beste Behandlung!

Bürgerversicherung – Auch ältere haben Spaß am Leben

Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt!

Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich  keine große Koalition entstehen.

Im Übrigen sollten sich die Parteien, die offiziell den „kleinen Mann“ vertreten darüber klar sein, dass die Effekte einer Bürgerversicherung mit zeitlicher Verzögerung beim Wähler ankommen (Beispiele: Mieterhöhung durch Bürgerversicherung, Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Bürgerversicherung).

Wahrscheinlich kommt dieser Effekt gerade dann zu einer Bundestagswahl beim Bürger an, wodurch es noch mehr Protestwähler gibt. Für die Linke, die Grünen und die SPD würde dies vielleicht sogar das eigene Grab bedeuten!

Bürgerversicherung und rechtliche Konsequenz
Bürgerversicherung und rechtliche Konsequenz

Ergänzung für juristisch Interessierte

(mit Quellenangaben zu den entsprechenden Paragrafen)

Thema Beitragspflichtige Einnahmen bei pflichtversicherten Rentnern (also nur KVdR-Versicherte)

Gesetzliche Verweise und Erläuterungen zu den Veränderungen bei Einführung einer Bürgerversicherung:

1.) Beitragspflichtige Einnahmen von versicherungspflichtigen Rentnern § 237 SGB V):

Dies sind bisher:
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3. das Arbeitseinkommen.

Link: § 237 SGB V

Durch die Einführung einer Bürgerversicherung würden alle Einnahmen bzw. Einkünfte bei den Rentnern beitragspflichtig werden. Hierdurch würde § 237 SGB V gestrichen werden. Es würde dann für alle Rentner § 240 SGB V gelten.

2.) § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
Hier wird geregelt, was Versorgungsbezüge sind (z.B.: auch betriebliche Renten). Ab 1.1.2018 sind durch eine Ergänzung die Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung nicht mehr erfasst.
Wenn allerdings die Bürgerversicherung eingeführt wird, sollen alle Einnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Dies würde auch dazu führen, dass alle Einnahmen beitragspflichtig sind. § 229 SGB V würde gestrichen werden. Es gilt dann für alle Personen § 240 SGB V.  (Link: § 229 SGB V)

3.) § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
Hier wird geregelt, dass die beitragspflichtigen Einnahmen vom Spitzenverband der Bund der Krankenkassen festgelegt werden.

Hierzu zählen bei freiwillig Versicherten nicht nur die Renten, sondern alle anderen Einnahmen (z. B.: Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, andere Kapitaleinkünfte, Renten auch aus privaten Verträgen)

Hier würde das Wort „freiwillig“ gestrichen werden. Daraus ergibt sich dass dann alle Einnahmen bzw. Einkünfte beitragspflichtig sind.

4.) Katalog der beitragspflichtigen Einnahmen (Spitzenverband der GKV)

Das aktuelle Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes kann hier downgeloadet werden:

htps://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf

4.) Thema Beitragsbemessungsgrenze:

§ 223 Abs. 2 S.2 wird durch die Bürgerversicherung wegfallen.

Dort steht derzeit noch: „²Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.“ Durch den Wegfall dieses Satzes sind dann in der Bürgerversicherung alle Einnahmen bzw. Einkünfte auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

(Link: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/223.html )

Ergänzung für politisch Interessierte:

Warum wollen einige Parteien unbedingt die Bürgerversicherung?

Für die Linke und SPD – Parteien der „kleinen Leute“ – geht es hierbei um die Vertretung der Gesinnung.

An die Folgeauswirkungen im Gesundheitsbereich denken hierbei die meisten Laien-Politiker nicht. Wenn man sich mit den meisten Politikern dieser Parteien unterhält, dann werden oft Wörter wie „Solidaritätsprinzip“, „Alle für einen“, „Der Reiche soll ruhig mehr zahlen, als der Ärmere“ ausgesprochen.
Dass dies nicht so ist, wurde bereits oben beschrieben. Die Zeche bezahlen Mieter, Arbeitnehmer und Rentner!

Bei den Grünen ist es teilweise Gesinnung, aber auch ein Thema, das bei Wählern gut ankommt, denn rund 90 % sind gesetzlich krankenversichert.

Vielen Bürgern ist hierbei folgendes nicht bewusst:

  1. Die private Krankenversicherung (PKV) ist ein Leistungsgarant für gesetzlich Versicherte. Ohne die PKV – also ohne Wettbewerb) kann der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter reduzieren. Der Vergleich mit dem Trabbi würde dann gelten. ABER: Der Mensch ist kein Trabbi!
  2. Die GKV und soziale Pflegeversicherung hat – und wird weitere – Finanzierungsprobleme bekommen. Schuld daran ist nicht die PKV, sondern die Tatsache, dass die gesetzlichen Sozialversicherungen keine Altersrückstellungen bildet.
    Wer sich die demografische Entwicklung in den kommenden 25 Jahren ansieht, der kann dies nachvollziehen (Link: https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ )

Für die AFD gibt es zwei Gründe, warum sie die Bürgerversicherung wollen:

  1. Die Wie auch die Grünen ist die Bürgerversicherung ein Thema, das Wählerstimmen einbringt, denn 90 % sind in der GKV versichert.
  2. Ein weiterer Grund ist vielleicht auch folgender Gedanke:
    Wenn die Bürgerversicherung beispielsweise in 2018/2019 umgesetzt würde, dann kommt der finanzielle Nachteil (z.B.: gekürzte Leistungen, Mieterhöhung, höhere notwendige Zusatzversicherung) zum Zeitpunkt der nächsten Bundestagswahl beim Bürger an. Die Anzahl der Protestwähler würde überproportional ansteigen.

Die einzigen Parteien, die sich gegen die Bürgerversicherung noch aussprechen, sind die CDU und dieFDP

Welche Folgewirkungen können sich für Deutschland durch die Bürgerversicherung ergeben?

Für Deutschland wäre die Abschaffung des dualen Gesundheitssystems mittel- und langfristig eine Katastrophe.

Wir haben derzeit eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, wobei nicht die priavte Krankenversicherung krankt, sondern die gesetzlichen Krankenkassen durch die falsche Finanzierungsform (Umlagesystem) krankt.

Warum soll ein gesundes System durch ein krankes GKV-System ersetzt werden? Ganz einfach: Wenn es nur noch ein krankes System gibt, dann hat man keinen Vergleich zu einem anderen System, analog dem Autobau.

Stellen Sie sich vor, Sie müssten ab sofort einen Trabbi kaufen und können ergänzend aber auch ein anderes Auto kaufen. Irgendwie irrwitzig.

Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung.

Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut.

Auch wer eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung.

Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen.

Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind.

Für Selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig.

Weder ein Umlagesystem, noch ein Kapitalanlagesystem ist isoliert betrachtet die beste Lösung.

Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de
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forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus
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1. Vorsitzender und Pressesprecher: Werner Hoffmann

Eintragung im Vereinsregister Ludwigsburg unter VR-Nr. 2043
Steuernummer: 70054 / 40506

Der Autor kennt aufgrund seiner 39-jährigen beruflichen Tätigkeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK und BKK) und einer privaten Krankenversicherung die Auswirkungen ausführlich.

Diese Veröffentlichung ist nicht durch Dritte gesponsert und stellt sachlich die Auswirkungen dar, die leider oft in den Medien aus Unkenntnis oder aus anderen Gründen nicht dargestellt wird.

Ebenso ist der Autor weder in einer politischen Partei organisiert oder Mitglied einer politischen Organisation. Dem Autor geht es bei diesem Artikel nicht darum die gesetzliche oder private Krankenversicherung positiv oder negativ herauszustellen. Beide Krankenversicherungssysteme haben Vor- und Nachteile. Nur das Bestehen beider Systeme sorgte dafür, dass wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit haben.

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Erben – Vererben

So vermacht man Immobilien – steuerfreiDas Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder verschenken? Keine leichte Entscheidung. Wer rechtzeitig plant, kann aber mit einer Schenkung unter Umständen Steuern sparen.


An eine Immobilie zu kommen, ohne eigenes Geld in die Hand zu nehmen, ist ein Traum. Auch wenn mit der Erbschaft ein Trauerfall verbunden ist. Ungut auch, wenn noch ein Haufen Steuern anfallen. Finanztest zeigt, wie zumindest Letzteres verhindert werden kann.

Jahr für Jahr werden gigantische Vermögen vererbt. Darunter auch viele Häuser, Wohnungen und Grundstücke.  

Doch im Leben ist nicht umsonst, was auch fürs Erben gilt. Doch glücklicherweise gibt es Freibeträge, welche Begünstigte im Erbfall vor steuerlicher Belastung schützen können, wie Finanztest in seiner neusten Ausgabe erklärt. Ungeachtet dessen, ob es sich um Betongold oder sonstiges Vermögen handelt. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, bei Kindern sind es 400.000 Euro –  von jedem Elternteil. Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro vermachen, ohne dass der Fiskus zuschlägt. Auch für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gibt es einen steuerlichen Freibetrag: Er liegt allerdings nur bei 20.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Nur Geschwister machen hier eine Ausnahme. Ist der jeweilige Freibetrag ausgeschöpft, greifen die individuellen Steuersätze – allerdings nur für die Differenz zwischen Freibetrag und dem Wert der Erbschaft.

Liegt der Wert einer zu vererbende Immobilie über den Freibeträgen der Erben, spricht einiges dafür, zu Lebzeiten das Haus an den Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte weiterzugeben – durch eine Schenkung. Denn hier winken die selben Steuerfreibeträge, nur dass diese alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Wer also rechtzeitig damit beginnt, sein Vermögen zu verteilen und es in Abständen von zehn Jahren an seine Nachkommen weitergibt, sorgt dafür, dass die Begünstigten im Ergebnis weniger oder keine Steuern zahlen müssen, was bei großen Vermögen lohnend ist.

Auch Rückabwicklung möglich

Natürlich fällt es nicht jedem leicht, die eigene Immobilie schon zu Lebzeiten aus der Hand zu geben. Denn ab der Eintragung ins Grundbuch ist der Schenker nicht mehr Herr im Haus, was Risiken birgt. Schenker können ihr Häuschen dann weder verkaufen noch als Kreditsicherung nutzen. Wer in seiner Immobilie dennoch wohnen bleiben möchte, sollte sich deshalb unbedingt ein sogenanntes Nießbrauchrecht sichern. Damit kann nicht nur die verschenkte Immobilie weiter genutzt, sondern sie kann auch weiter vermietet werden. Die Mieteinnahmen gehören dem Inhaber des Nießbrauchrechts.

Im Gegensatz zu Geld oder anderen Gegenständen muss eine Schenkung von Immobilien grundsätzlich notariell beurkundet werden. Hier kann auch eine etwaige Rückabwicklung fixiert werden, welche dem Gebenden beispielsweise bei Krankheiten im Alter, vor Todesfällen, Scheidungen, Geldnöten oder anderen Katastrophen die Möglichkeit gibt, wieder an seinen Besitz zu kommen – steuerfrei.

Wichtig zu wissen: Durch eine Schenkung reduziert sich automatisch auch der Pflichtteil, der im Erbfall Angehörigen zusteht. Außer wenn diese in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Schenkers veranlasst wurden – dann werden sie zum Nachlass gezählt und erhöhen den Pflichtteilsanspruch. In diesem Fall gibt es dann einen sogenannten Abschmelzungsfaktor. Für jedes Jahr zwischen Schenkung und Erbfall wird der Wert der Schenkung um 10 Prozent reduziert. Verstirbt der Schenker bereits im ersten Jahr nach der Schenkung, bemisst sich der Pflichtteil am Gesamtwert des Nachlasses. Stirbt er im zweiten Jahr, beläuft sich der Pflichtteil auf 90 Prozent des Vermögenswertes, im dritten Jahr 80 Prozent. Erst nach zehn Jahren ist die Schenkung für den Pflichtteil ohne Bedeutung. 

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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