Deutsche Rentenversicherung- Jahresbericht 2017

Auszug #Renten #Deutsche #Rentenversicherung 2017

Die Renten sind Brutto. Mindestens die Krankenversicherung muss noch abgezogen werden. Und ab und zu auch noch Steuern.

Anzumerken ist auch, dass Rentner neben der gesetzlichen Rente auch andere Einkünfte haben (z.B.: neben Altersrente eine Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung, Rüruprente, Riesterrente, Mieteinkünfte, Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Geldanlagen).

Grundsicherung erhalten in Deutschland lediglich 3,6%. Dies liegt daran, dass bei der Berechnung der Grundsicherung auch andere Einkünfte berücksichtigt werden.

Insoweit ist es zwar richtig, dass viele Rentner (jeder 2.Rentner) eine Rente unter 800 Euro erhalten, jedoch

– entweder ein Ehepartner eine höhere Rente erhält

– oder noch andere Einkünfte vorhanden sind.

Bei Unternehmern bzw. Selbstständigen, bei denen die Rente unter 800 Euro liegt, ist es teilweise auch möglich, dass sie nur kurzzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und dann durch Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Rüruprente oder anderweitig vorgesorgt haben.

Bei Single-Selbstständigen ist jedoch ein größerer Anteil vorhanden, der im Alter nicht – oder zu gering – vorgesorgt hat.

Deshalb ist es auch sinnvoll, dass Selbstständige ab 2020 (Rentenpaket II) zu einer Rentenvorsorge verpflichtet werden.

Die Grundsicherung wird dann gezahlt, wenn die gesetzliche Rente unter ca 800 Euro liegt.

Wer zusätzlich Geld in der

  • Riesterrente,
  • Rüruprente,
  • privaten Rentenversicherung
  • betrieblichen Altersversorgung
  • angespart hat und hieraus eine Rente bezieht, erhält diese Rente zusätzlich (Freibetragsrechnung: Einkommensfreibetrag in der Grundsicherung im Alter und der Sozialhilfe: ein Freibetrag in Höhe von (mindestens) 100,– € und höchstens 208,– € für Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen beruhen.)
  • Insoweit ist es auch für Geringverdiener interessant, eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.

    Ebenso kann der Rentner noch bis zu 200 Euro zusätzlich als Übungsleiter ohne Anrechnungen erhalten § 3 Nr. 26 EStG).

    Bestenfalls könnte ein Rentner mit Grundsicherungsspruch mtl. ca. 1.200 Euro beziehen.

    Weitere Informationen zur seit 1.1.2018 geltenden Berechnung bei der Grundsicherung:

    https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/12/27/grundsicherung-neuregelungen-2018-sparen-fuer-das-alter-lohnt-sich-wieder/

    Werner Hoffmann

    www.bAV-Experte.de

    Innere Kündigung – Insolvenzgefahr für Unternehmen

    Innere Kündigung – Insolvenzgefahr für Unternehmen

    Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

    Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

    Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

    1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

    2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

    3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

    • der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

    • Fortbildung).

    Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

    HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

    Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

    • Einführungsphase

    • Wachstumsphase

    • Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

    • Degenerationsphase.

    Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

    • Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

    • Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

    • Reife-/Sättigungsphase

    • Degenerationsphase

    Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

    Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

    Beispiele:

    • Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

    • Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

    • Betriebliche Krankenversicherung

    • Gesundheitsförderprogramm

    • Fortbildungen

    Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

    Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betriebseigenen Einflüssen.

    Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

    In vielen Bundesländern kann die Fortbildung auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden (zB.: Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx )

    Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

    Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

    www.bav-Experte.de

    Ein interessanter Link hierzu –>

    http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

    Kategorien

    Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

    Schlagwörter

    Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer

    www.bAV-Experte.de

    Reicht eine Kontovollmacht bei Geschäftsunfähigkeit?

    #Vorsorgevollmacht nicht notwendig, wenn ich #Kontovollmacht habe?

    Ein Irrglaube ist auch, dass man durch eine Bankvollmacht weiter über die Finanzen verfügen kann, wenn der Ehepartner Geschäftsunfähigkeit ist. Kommt es zu einer Geschäftsunfähigkeit und der beruflichen Betreuung, dann muss der Betreuer die Finanzen dieser Person „Treuhänderisch“ verwalten.

    Hierzu macht der Betreuer neue Konten auf, so dass der Ehegatte keinen Zugriff mehr hat.

    Sehr hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de den es in 90 verschiedenen Versionen gibt.

    Zu unterscheiden sind gerade bei der Vorsorge: Privatpersonen, Beamte, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, 41 zulassungspflichtige Handwerker, zulassungsfreie Handwerker, Selbstständige (Personengesellschaft), Unternehmer (Kapitalgesellschaft zB UG, GmbH).

    Werner Hoffmann (1. Vorsitzender www.Forum-55plus.de e.V.) und Fachautor

    https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

    Warum AFD und rechtsradikale Menschen Deutschland ruinieren

    Wie wichtig es wird, dass Deutschland in den kommenden 15-30 Jahren mehr Fachkräfte erhält, wird deutlich, wenn man die Anzahl der Erwerbstätigen betrachtet. Sie fällt von derzeit 44.4 Mio. in 25-30 Jahren auf rund 32 Mio. Erwerbstätige.

    Ohne Zuzug von Fachkräften und auch anderer Erwerbstätigen wird es nicht ausreichend viele Erwerbstätige geben.

    Die Sozialversicherung funktioniert als Umlagesystem (gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).

    Der demografische Wandel führt zeitgleich zu einer erheblichen Zunahme von Rentnern.

    Wenn die Anzahl der Rentner zunimmt und zeitgleich weniger Erwerbstätige als Beitragszahler vorhanden sind, dann können die Renten nicht in der bisherigen Höhe gezahlt werden.

    Gleiches gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Auch wenn Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der Effekt ist: Je älter der Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten ist, desto höher steigen die durchschnittlichen Leistungsausgaben an.

    Für Unternehmen wird es hierdurch erschwert neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wenn zu wenig Erwerbstätige vorhanden sind. Nicht nur die Gewinnung von Arbeitskräften, sondern auch die Bindung von vorhandenen Personal wird durch das zu geringe Arbeitnehmerangebot schwierig.

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich über Bindungsmöglichkeiten zu informieren und das Arbeitsplatzangebot attraktiv zu gestalten. Hierbei spielt nicht nur das Nettogehalt eine Rolle, sondern auch viele Förderangebote.

    Ein intelligenter Mix ist hier gefragt.

    Nun könnte der Einwand kommen, dass man durchaus aus dem Ausland leicht Erwerbstätige (auch Fachkräfte) gewinnen könnte.

    Dies wird aufgrund der Fremdenfeindlichkeit von AFD, rechtspopulistischer Splittergruppen immer schwieriger, wie der nachfolgende Link zeigt.

    AFD & Co. Hinterlässt bereits Spuren bei im Ausland lebenden Menschen, die sich beruflich verändern wollen und bereit sind, in ein anderes Land zu ziehen.

    Artikel aus Welt:

    „Umfrage unter Expats: „Sehr kaltes Land“ – Fachkräfte fühlen sich in Deutschland nicht willkommen

    Die Bundesrepublik gehört laut einer Umfrage zu den drei Ländern, in denen ausländischen Fachkräften die Eingewöhnung am schwersten fällt. Sie haben Schwierigkeiten, deutsche Freunde zu finden. Und kritisieren „Engstirnigkeit“.

    https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article181434044/Fachkraeftemangel-Expats-fuehlen-sich-in-Deutschland-nicht-willkommen.html

    Mehr eigene Erwerbstätige zu erhalten wird in den kommenden 15-30 Jahren auch dann nicht möglich sein, wenn die Geburtenrate von derzeit 1,5 auf sofort 2,1 Kinder ansteigt. Denn rechnerisch müsste:

    1. Jede 2. Frau sofort ein Kind bekommen (jede Frau zwischen Geburt bis zum Tod)

    2. die Neugeborenen sofort arbeitsfähig sein. Bis ein Kind arbeiten kann, vergehen jedoch im Durchschnitt 17-29 Jahre.

    Die derzeitige Fremdenfeindlichkeit von rechtspopulistischen Menschen und das „Wegsehen“ oder „Zurückhaltung der Meinung“ sorgt jedoch nicht zu einem Willkomnensein von Fachkräftem, die wir dringend benötigen (auch im Gesundheitsbereich Pflegekräfte oder auch im Handwerk).

    Insolvenzgefahr für Unternehmen durch innere Kündigung von Mitarbeitern

    Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern

    Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.

    Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.

    1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften

    2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).

    3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in

    • der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,

    • Fortbildung).

    Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.

    HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.

    Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:

    • Einführungsphase

    • Wachstumsphase

    • Reife/-Sättigungsphase Rückgangs

    • Degenerationsphase.

    Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:

    • Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)

    • Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert

    • Reife-/Sättigungsphase

    • Degenerationsphase

    Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de

    Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.

    Beispiele:

    • Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)

    • Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

    • Betriebliche Krankenversicherung

    • Gesundheitsförderprogramm

    • Fortbildungen

    Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.

    Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betrieblichen und betriebsexternen Einflüssen. Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).

    In vielen Bundesländern kann dies auf den Anspruch auf Bildungszeiturlaub angerechnet werden.

    Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.

    Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.

    www.bav-Experte.de

    innovative Unternehmer denken auch nicht:

    „Tue Gutes und rede darüber“

    sondern sagen:

    „Tue Gutes und lasse darüber reden“

    Ein interessanter Link hierzu –>

    http://www.spiegel.de/karriere/arbeit-in-deutschland-drei-von-vier-beschaeftigte-machen-dienst-nach-vorschrift-a-1225540-amp.html

    Kategorien

    Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung, bAV-Allgemein, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Human Resources – HR, Mitarbeiterförderung, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Seminar

    Schlagwörter

    Betriebswirtschaft Lebenszyklus, Lebenszyklus, Produktlebensdauer

    Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

    Berater Honorare ./. Provisionsdeckel

    Beratungen kosten Zeit. Und die nicht nur vor der Beratung durch Analyse, sondern auch erhebliche Nachbearbeitung. Dies ist auch in der Finanzbranche im Vergleich zu der Renovierung der eigenen vier Wände nicht anders.

    Nimmt man die Badezimmer-Sanierung als Beispiel, dann berechnet der Handwerker seine Stunden und erhält zusätzlich durch den Mitverkauf von WC, Dusche, Badewanne, Spiegelschrank oder anderen Utensilien auch Provision.

    Auch in anderen Branchen sind diese Kombinationen durchaus normal.

    Beispiel:

    – KfZ-Werkstatt Audi, Reparaturkosten pro Stunde: 120 Euro +MWSt + Provision (Differenz von Händlerverkaufspreis zu Händlereinkaufspreis bei Ersatzteilen)

    – Badsanierung: Stundenpreis ca 77-100 Euro + Provision bei den einzelnen Teilen

    – usw.

    Vergleicht man die Beraterhonorare in der Finanzdienstleistung, so sind hier Tagessätze von 1.160-1.590 Euro üblich.

    Firmen und vermögende Kunden können sich dies leisten.

    Für den Durchschnittsbürger und den „kleinen Mann“ jedoch oft nicht finanzierbar.

    Versicherungsvermittler erhalten in der Regel ausschließlich eine Provision und kein Beratungshonorar. Honorarberater dürfen keine Provision nehmen, werden aber gegen Honorar bezahlt.

    Eine Provisionsdeckelung führt dazu, dass die Beratungsqualität erheblich abnimmt und der „kleine Mann“ keinen vernünftigen Berater findet.

    Nimmt man noch spezielle Bereiche hinzu (z. B. betriebliche Altersversorgung oder die komplexe Welt Vermögensübertragung oder die heutige Altersversorgung), dann ist das notwendige Fachwissen aus den unterschiedlichen Rechtskreisen enorm (Arbeitsrecht, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftsteuer, HGB, Erbrecht, Sozialversicherung, Versicherungsrecht).

    Der Durchschnittsbürger oder auch Klein- oder Mittelständler ist damit total überfordert.

    Konsequenzen sind, dass viele Menschen ihre Versorgungssituation nicht mehr kennen und natürlich keinen Berater auf Stundenbasis sich leisten können und gut ausgebuchte Vermittler für kleine Geschäfte oft auch „keine Zeit“ hat oder leider oberflächlich und schnell die Beratung durchführt.

    Verständlich, wenn man dies auch aus Sicht der Vermittler einmal betrachtet.

    Die Beratung über eine Privathaftpflichtversicherung dauert auch oft etwas länger, wenn man die Risiken analysiert, bespricht und dann eine Vermittlungsprämie von beispielsweise 50 Euro erhält.

    Eine ähnliche Situation ist auch in der Altersversorgungsberatung, wenn für einen Arbeitnehmer die Versorgungssituation ermittelt wird.

    Es sind oft viele Schritte notwendig (näheres demnächst in einem weiteren Blogbeitrag).

    Analyse der bestehenden:

    – gesetzlichen Rente/Versorgungswerk

    – betrieblichen Altersversorgung

    – privaten Versorgung

    – Sparvermögen

    – Berufsunfähigkeitsversicherung

    – Berechnung der Steuern (die bei allen Versorgungen anders ist)

    – fälliger Krankenversicherungsbeitrag

    Und anschließend die Ermittlung des passenden Versicherungsschutzes mit den passenden Produkten (zB freiwillige Beiträge in GRV, Riesterrente, Rüruprente, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung).

    Dies erfordert nach der Erstberatung zunächst eine Bestandsaufnahme und anschließenden Analyse.

    Rechnet man die Zeit, die hierfür notwendig ist, dann ergibt sich – auch bei einem Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsverdienst von jährlich ca 37.500 Euro folgender Zeitaufwand:

    – Erstgespräch mit Bestandsaufnahme: 3-4Stunden

    -Analyse mit Recherchen 3-5 Stunden

    – Erstellung der passenden Angebote: 2 Stunden

    – zweiter Termin: 2-4 Stunden

    – ggf 3. Termin mit Antragsausfüllung: 2-3 Stunden

    – Nachbearbeitung: 1 Stunde

    Gesamtzeit: 13 – 19 Stunden

    Bei einem Stundenlohn von 77 Euro (Handwerkerstundenlohn) müsste der Berater zwischen 1.001 Euro und 1.463 Euro in Rechnung stellen.

    Eine KFZ-Werkstatt würde 1.856,40 Euro bis 2.713,20 Euro in Rechnung stellen.

    Auch bei Geringverdienern mit einem Einkommen von 2.200 Euro ist die Beratung nicht wesentlich kleiner.

    Konsequenz: Leittragende einer Provisionskappung sind die „kleinen Leute“, die zunächst schlechter abgesichert und schlechter versorgt sind.

    Eine schlechtere Versorgung führt letztendlich zu einer überproportional ansteigenden Sozialhilfe.

    www.bav-Experte.de

    Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze bringt auch GKV Vorteile

    #PKV #GKV #Gesetzliche #Krankenkassen haben aufgrund des steigenden #Durchschnittsalters erhebliche #Probleme

    Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze bringt auch GKV Vorteile

    #PKV wünscht #Absenkung der #Versicherungspflichtgrenze

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein erhebliches Problem:

    Das Durchschnittsalter der Versicherten steigt weiter an, so dass die Leistungen im Durchschnitt erheblich erhöht werden. Dies ist zwar auch bei privat Versicherten der Fall, allerdings haben die privaten Krankenversicherungen eine Vorsorge von über 250 Mrd. an Altersrückstellungen gebildet.

    Die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze auf die frühere Berechnungsgrundlage ist in diesem Aspekt nicht nur für die PKV sinnvoll, sondern bringt auch den GKV eine Entlastung beim Durchschnittsalter.

    Hier ein interessanter Artikel:

    https://mobil.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/pkv-wuenscht-absenkung-der-versicherungspflichtgrenze-133085.php

    Pflegeabsicherung und die Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung

    #Fachkräftemangel in der #Pflege – Auswirkungen auf die #betriebliche #Altersversorgung

    Tendenz – Anzahl der Pflegekräfte wird in den kommenden 20 Jahren sinken, wobei die Pflegefälle dramatisch zunehmen.

    Dies wird in den kommenden Jahren auch auf die betriebliche Altersversorgung Auswirkungen haben.

    1. In der betrieblichen Altersversorgung können bisher die biometrischen Risiken Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

    Die Pflegeabsicherung kann bisher nicht in der bAV abgesichert werden. Hier besteht Handlungsbedarf.

    2. Innovative Arbeitgeber in der Pflegebranche bieten heute schon für die Pflegekräfte eine betriebliche Altersversorgung an. Allerdings ist dies noch nicht branchenüblich.

    Wenn der Fachkräftemangel weiter zunimmt und nicht mehr durch osteuropäische Arbeitskräfte gedeckt werden kann, werden die Lohnkosten überproportional ansteigen.

    Angebot und Nachfrage werden den Preis regeln.

    Arbeitgeber in der Pflegebranche werden um Mitarbeiter buhlen und die betriebliche Altersversorgung und andere Varianten (zB Zeitwertkonto) anbieten.

    Pflegekräfte Mangelware – Fachkräftemangel

    #Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.

    In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:

    1. werden wir immer mehr Ältere und

    2. zu wenige Erwerbstätige haben,

    es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.

    Senioren finden keinen Pflegedienst

    Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.

    Zitat von Saarbrücker Zeitung:

    „Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“

    https://m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/senioren-finden-keinen-pflegedienst_aid-24173319

    Wohl dem, der dann am besten bezahlt oder eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte und zusätzlich Geld erhält.

    Anrechnung Einkommen auf Hinterbliebenenrente Witwenrente Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

    #Anrechnung #Einkommen auf Witwenrente / #Witwerrente #Hinterbliebenenrente der #Gesetzlichen #Rentenversicherung #betriebliche #Altersversorgung #bAV

    Witwenrente bei gesetzlicher Rente

    Der besondere Tipp bei berufstätigen Witwen/Witwern:

    Ist der Hinterbliebene (Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner) selbst berufstätig, dann wird unter Umständen die Witwen-/Witwerrente gekürzt, wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt.

    Ein Einkommen wird nicht vollständig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Grundsätzlich kommt es nur zu einer Einkommensanrechnung, welches den gesetzlich definierten Freibetrag überschreitet. Hiervon werden dann 40 Prozent auf die Rente angerechnet (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI).

    Hier könnte es interessant sein, das Einkommen durch eine betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung) zu reduzieren.

    Denn hierdurch sinkt das Einkommen, so dass die Anrechnung reduziert wird.

    Von der Witwenrente /Witwerrente wird hierdurch weniger abgezogen.

    In der Auszahlungsphase (Leistungsphase) erfolgt zwar dann wieder eine Anrechnung als sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen, allerdings

    – hat die Witwe/Witwer dann geringere Einnahmen (geringere eigene Altersrente), die dann zum Leben reichen müssen

    – ist der Freibetrag wesentlich höher, da dieser Freibetrag (§§ 14, 18 a SGB IV, § 97 Abs.1 und Abs. 2 SGB VI) sich dynamisch erhöht.

    Konsequenz:

    Berufstätige Witwen und Witwer sollten unbedingt in Kooperation mit einem Rentenberater und Experten für betriebliche Altersversorgung (z. B. www.bav-Experte.de) eine entsprechende Strategie ausarbeiten lassen.

    Beispiele Freibeträge

    Zeit

    (Werte in Euro)

    Witwen-/Witwerrente in alte Bundesländer

    07/18 bis 06/19: 845,59

    07/17 bis 06/18: 819,19

    07/16 bis 06/17: 803,88

    07/15 bis 06/16: 771,14

    07/14 bis 06/15: 755,30

    07/13 bis 06/14: 742,90

    07/08 bis 06/09: 701,18

    www.bav-Experte.de

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