Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

  • dem persönlichen Gesundheitszustand,
  • der statistischen Lebenserwartung,
  • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
  • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
  • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
  • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
  • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
  • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de

Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

Hashtags:
#Rente #FrüherInRente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Rentenplanung

Quelle: https://rentenberater.blog/frueher-in-rente-aber-bitte-nicht-blind-die-ganze-wahrheit-ueber-sonderbeitraege/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

  • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
  • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

Alter vs. neue Witwenrente

Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


Einkommensanrechnung

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
  • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
  • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


Änderungen ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


Mein Rat

  • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
  • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
  • Melde Einkommensänderungen sofort,
  • Hol dir unabhängige Beratung.

Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


Weitere Informationen und persönliche Beratung:
www.renten-experte.de

Nützlicher Zusatz:

www.not-fallordner.de


Hashtags:
#Rente #Witwenrente #Rentenberater #SGBVI #Sozialrecht #Vorsorge #Finanzwissen #Frauen #Rentenrecht

Quelle: https://rentenberater.blog/tipp-vom-rentenberater-bei-witwenrente-teil-2-die-gesetzlichen-grundlagen-und-was-sich-ab-2025-aendert/

Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

Was ändert sich 2026?

1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

#Witwenrente #Hinterbliebenenversorgung #Rentenrecht #Rente2026 #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/witwenrente-2026-diese-aenderungen-koennen-tausende-euro-unterschied-machen/

Und bald geht die Hetze gegen Bürgergeldempfänger wieder los!

Herz Merz, Spahn, Linnemann, Lindner & BILD, wann startet denn wieder die Hetzjagd auf die Bürgergeldempfänger???

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Es geht wieder los. #Merz, #CDU, #Lindner, #FDP werden jetzt im Januar wieder hetzen…
Eines der Lieblingsthemen wird wieder #Bürgergeld und das #Lohnabstandsgebot sein……
Das Lohnabstandsgebot ist gegenüber 2015 größer zwischen „#Mindestlohn und #HarzIV“!

Der Mindeslohn war damals bei 8,50 €. Harz IV war damals 399 Euro.

Heute ist der Mindestlohn bei 12,41 € (+46%). Und Bürgergeld bei 563€ (+41,10%).

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Zum Vergleich:
Im TV Metall ist die unterste Lohngruppe bei 2.794 €


Im öffentlichen Dienst ist in der Entgeltgrupoe die Eingangstufe bei ungelernten zwischen 2.355 und 2.569€.


Bei beiden Gruppen gibt es noch Weihnachts- und Urlaubsgeld.
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Wer Mindestlohn bezieht, erhält keine Urlaubs- oder Weihnachtszuwendung!

Mit rund 2.084 Euro ist der Mindestlohn bei etwa 0,55 % des DURCHSCHNITTSVERDIENSTES.

Wer 45 Jahre den Mindestlohn bezieht, erhält eine #Rente von 0,55 x 39,32 x 45 Jahre=973,17 € Brutto,

abzüglich Kranken- und #Pflegeversicherung, also gerade mal 890 Euro!

Und das bedeutet #Aufstockung mit #Grundsicherung und #Zuschlag zur #Grundrente.

Und wer bezahlt dies?

Zunächst die #Rentenverdicherung durch den #Bundeszuschuss und letztendlich der Steuerzahler.

Und dies, weil der #Arbeitgeber den Mitarbeitern mit Mindestlohn abgespeist hat.

Das Lohnabstandsgebot ist zu gering!

Der #Mindeslohn muss auf 15,77 € pro Stunde angehoben werden.

Ein Mindestlohn von 12,41 € ist Sklavenhaltung!

Ich bin kein Linker!

Sondern Rentenexperte!

www.Renten-Experte.de

Übrigens: Versuchen Sie nur einen Monat mal vom Bürgergeld zu leben.

Von 563 Euro (+Wohnungsmiete begrenzt auf 500 Euro/45qm beim Alleinstehenden, wobei Strom, Telefon etc auch durch 563 gedeckt werden muss!

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Warum Merz, Spahn und Co so leise beim Thema Rente noch sind

Die Pläne der Privatisierung der gesetzlichen Rente durch die CDU und FDP liegen wohl schon in den Schubladen und BlackRock wird wohl daran partizipieren

Ein Beitrag von

Rentenexperte – Renten-Experte.de

VORSICHT vor #Sprüchen wie #DIE #GESETZLICHE RENTE – #GRV – #RECHNET SICH NICHT“

Wer sagt, die #Rente rechnet sich nicht, hat nicht ganz recht.
Keine Frage, die #betriebliche und #private Vorsorge muss ergänzend sein.
Aber bei der #gesetzlichen #Rente muss man auch sehen, dass:

  • die Verwaltungslosten bei rund nur 1 % sind
  • etwa 20 % der Leistungen keine #AltersRente ist, sondern #Rehabilitation, #Wiedereingliederung, neue #Berufsbildung/#Umschulung, (Halb-)#Waisenrente, #Erziehungsrente, #Witwerrente/ #Witwenrente
  • auch #versicherungsfremde #Leistungen gezahlt werden.

Zum Beispiel:

  • (#DDRRenten ohne zuvor eingezahlte Entgektpunkte),
  • #Mütterrente,
  • #Erziehungsrente,
  • #Grundsicherung,
  • #Zuschlag auf #Grundrente usw.

Das ist auch der Grund, warum der Bund so hohe Zuschüsse an die #DRV überweist.
Gerade diese #NichtALTERSRENTEN wurden der Deutschen Rentenversicherung aufgetragen.
Ist ja auch ok und gut. Aber man kann jetzt nicht sagen

„Die „gesetzliche Rente rechnet sich nicht“.


Genau das wird #Merz noch weiter und lauter sagen, damit #BlackRock dann als „#Retter“ #hervorgezaubert wird!

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Hierzu passend ein Song

Liedtext:

Leises Flüstern um die Rente

(Strophe 1)
Warum sind Merz und Spahn so still?
Die Rente bleibt in ihrem Spiel.
Pläne tief in Schubladen versteckt,
BlackRock lacht und hat’s entdeckt.

(Pre-Chorus)
Die Wahl steht vor der Tür, doch keiner sagt ein Wort,
Was bleibt vom Ruhestand, wer trägt das alte Fort?

(Refrain)
Oh-oh-oh, leises Flüstern, was geschieht?
Wohin geht die Rente, wenn der Profit sie zieht?
Oh-oh-oh, wer denkt an das Morgen,
Wenn das Alter lebt in Sorgen?

(Strophe 2)
CDU und FDP halten dicht,
Gesetzliche Rente im schwindenden Licht.
Privatisierung, sie lauert im Schatten,
Der Bürger fragt sich, was wird er erhaschen?

(Pre-Chorus)

(Refrain)

(Bridge)
Altersarmut, ein leises Klagen,
Wer wird für die Alten sagen?
Investoren lächeln, der Markt ist heiß,
Doch was zählt der Mensch zu diesem Preis?

(Refrain)

(Outro)
Die Rente, ein stilles Versprechen,
Wird sie brechen oder bestehen?
Im Schatten bleibt die Antwort klar,
Doch wer schützt den, der alt mal war?

#Altersversorgung, #bAVExperte, #Betriebliche #Altersversorgung, #BlackRock, #Bundestagswahl, #CDU, #CSU, #FDP, #Finanzen, #Grundrente, #Grundsicherung, #Investmentgesellschaften, #Job und #Arbeit, #Politik, #Rente #Christian #Dürr, #Christian #Lindner, #Friedrich #Merz, #Jens #Spahn, #Privatisierung #Song #Pop

Zu niedriger Mindestlohn muss durch alle Steuerzahler aufgefangen werden

Ein Beitrag von

Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Die #Lohnfrage – #Mindestlohn anheben-

Ein Gedicht zur Eröffnung

Die Lohnfrage

Merz, er steht auf der anderen Seite,

Will, dass der Reichtum bleibt in der Weite.
Gegen die #Steuer für das Vermögen,
Und höhere Abgaben will er nicht erwögen.

Auch der #Mindestlohn soll nicht steigen,
15 Euro, das lässt er sich nicht zeigen.
Doch, dass 15,77 sinnvoll wär’,
Sieht man, wenn man’s mal berechnet, gar nicht schwer.

Ein Beispiel, das uns klarer macht,
Wie unterschiedlich das Leben lacht.
Arbeitnehmer A verdient ein Stück mehr,
2.650 im Monat – gar nicht verkehrt.

Im Jahr kommt er auf über dreißigtausend,
Noch unter dem Durchschnitt, doch fleißig und hausend.
Arbeitnehmer B (Mindestlohn 12,41 Euro) kriegt mit weniger Lohn,
25.018 – kaum genug für den Thron.

Nach 45 Jahren im gleichen Beruf,
Muss einer gestützt werden, der andere ruft.
Rente von A ist deutlich mehr,
Denn 1.364 bringt Sicherheit her.

Doch B wird’s hart, mit weniger Lohn,
Mit 976 ist’s ein schwankender Thron.
Doch statt den Lohn zu heben geschwind,
Bleibt alles, wie’s war – so weht der Wind.

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de


Der Mindestlohn liegt derzeit bei 12,41 € pro Stunde.
Erhält ein Arbeitnehmer 12,41 € pro Stunde, dann ergibt sich bei ihm folgende Situation:

Ergänzung zum Inhalt:

Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro ergibt sich ein Jahresverdienst von 25.018 Euro. Das entspricht etwa 55,16 % des Durchschnittsverdienstes der Versicherten (Deutsche Rentenversicherung)

Nach 45 Jahren mit Mindestlohn ergibt sich eine Altersrente die sich wie folgt heute berechnet:

0,5516 x 39,32 x 45 Jahre = 976,00 Euro Bruttomonatsrente.

Davon ist dann noch die Krankenversicherung und der Beitrag für die Pflegeversicherung abzuziehen. Hierfür sind etwa 120 € derzeit abzuziehen.

Die Rente beträgt dann also circa 850 € netto (Steuern sind hier nicht mehr abzuziehen, wenn nicht weitere Einkünfte vorhanden sind).

Da gerade die Bevölkerung im unteren Gehaltsbereich im Alter auch Miete zahlen muss, sind dann staatliche Unterstützungen durch Aufstockung und Wohngeld notwendig.

Auch die Grundsicherung und der Zuschlag auf Grundrente muss dann durch den Staat durch Steuergelder finanziert werden.

Die Anhebung des Mindestlohn auf 15 € wurde vor kurzem von der SPD vorgeschlagen.

Eigentlich wäre eine Anhebung auf 15,77 € Stundenlohn als Mindestlohn jetzt schon dringend notwendig.

Wenn der Mindestlohn in dieser bisherigen Höhe bleibt, dann entlastet dies natürlich die Arbeitgeber. Allerdings belastet es auf der anderen Seite später alle Steuerzahler, denn durch die geringere Rente muss dann eine Aufklärung durch Grundsicherung und durch Zuschlag zur Grundrente erfolgen. Zusätzlich muss dann noch Wohngeld berücksichtigt werden, da gerade diese Personengruppe oft kein Wohneigentum hat.

Durch den zu geringen Verdienst wird also der Arbeitgeber entlastet und Der Steuerzahler bezahlt. Nachher die Zeche.

Oft wird von Arbeitgebern angeführt, dass dadurch dann die Inflation ansteigen würde, denn ein höherer Lohn würde ja auch dazu führen, dass die Dienstleistungen dadurch teurer werden.

Diese Aussage ist zu allgemein und im übrigen auch nicht richtig, denn beispielsweise bei einem Friseur macht der Stundenlohn nur einen Teil der Gesamtleistung aus. Würde also der Lohn beispielsweise um 10 % steigen, dann macht das vielleicht 4-5 % mehr für die Dienstleistung aus.

Es ist eigentlich widersinnig für die Allgemeinheit, dass für einen Mindestlohn die Gesellschaft die Zeche tragen soll.

Aussicht von Christian Lindner und Friedrich Merz, die beide eher die Unternehmerseite vertreten, sieht diese Sache natürlich anders aus.

Friedrich Merz ist beispielsweise komplett gegen #Mindestlohn und das gleiche gilt auch für seinen Kollegen Christian Lindner.

Dass #Merz sich hier für die oberen 5 Prozent der Bevölkerung entscheidet und am liebsten die überwiegende Anzahl an #Steuerpflichtigen nicht entlasten will, zeigt dass Friedrich Merz ein Lobbyvertreter der Milliardäre und Multimillionäre ist.

, die allerdings im Beispiel 2 durch Steuergelder (Rentenzuschüsse des Bundes) aufgefüllt werden muss, denn die Renten sind sehr unterschiedlich (Stand: 2024).

Welche Parteien sind gegen den Mindestlohn?

Gegen den Mindestlohn bzw. Gegen die Anhebung des Mindestlohns sind CDU, CSU, FDP, Freie Wähler, und FDP

Für die Anhebung des Mindestlohns sind: Grüne, SPD und Linke und BSW

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Als Nachschlag hier noch ein Song über Merz und den Mindestlohn

YouTube player

Und wie würde Friedrich Merz jetzt wohl schauen?

Schaut so ein Friedrich Merz, wenn er sich ertappt fühlt?

Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann Renten-Experte.de

Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

Beispiel:

Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

(45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

————————————–

Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

(45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

—————————————

Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

(45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

Altersrente Flexirente Vorruhestand
Altersrente Flexirente Vorruhestand

Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

Folgendes Beispiel:

Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

Allerdings ist von dieser Rente noch

  • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
  • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
  • und die Einkommensteuer

abgezogen werden.

Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

TIPP:

Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

„Arbeit muss sich lohnen“ – Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll….

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Der Satz

Arbeit muss sich lohnenverdreht die Tatsachen!

Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.

Der erste Satz verdreht die Tatsachen.

Der Satz

„Arbeit muss sich lohnen“

wird

⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern

⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)

⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)

missbraucht.

Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.

Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!

Hier die Aufklärung:

Frage:

„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“

Antwort:

„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.

Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.

Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.

Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).

Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.

Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.

Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.

Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.

Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.

Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.

Hierzu folgende Erklärung:

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.

Mache hierzu auch folgende Berechnung vor

12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.

Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.

Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.

Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.

Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.

Ganz deutlich wird dies ab der Rente!

Frage:

„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“

Antwort:

Rentenberechnung:

Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also

(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.

Frage:

„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?

Antwort:

„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:

Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert

mal Jahre

mal aktueller Rentenwert

ist gleich Bruttomonatsrente

0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“

Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.

Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.

Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.

Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.

Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.

Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.

Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:

⁃ Kindererziehungszeiten,

⁃ Berücksichtigungszeiten,

⁃ Zuschlag zur Grundrente,

⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,

⁃ Mütterrente.

Von bestimmten Parteien

⁃ CDU

⁃ CSU

⁃ FDP

⁃ Freie Wähler Bayern

⁃ Oder AfD

wird dann aber wiederum behauptet,

„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.

Man muss diese umgestalten.

Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“

Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!

Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal

Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?

Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.

Und im Wahlkampf werden dann die Themen

⁃ Bürgerversicherung verdreht,

⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..

⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)

⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.

Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).

Europawahl in Deutschland am 9.6.2024

Am 9.6.2024 ist die Europawahl.

Und man kann nur hoffen, dass möglichst viele Menschen nicht die extremen Flügelparteien – Linke – BSW – AfD wählen.

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

Dass ich persönlich auch NICHT die FDP oder CDU dieses Mal wählen werde, liegt an folgenden Punkten:

1. Forderung nach Atomkraftwerke wieder einführen

Die Forderung nach Atomstrom ist völlig überholt, denn Atomstrom ist nicht nur extrem teuer, sondern auch für die Umwelt bereits vor der Nutzung schädlich und ein extremes Sicherheitsrisiko.

Beispiel Urangewinnung:

Der Uranabbau wird durch extreme Umweltschäden durchgeführt. Alleine für Frankreich müssen etwa 41,6 Mrd. Tonnen Gestein durch Quecksilber, Schwefelsäure etc zersetzt werden, damit man 0,2% aus dem Gestein als Uran gewinnt (s. https://blog-demokratie.de/index.php/2024/04/27/wind-weht-doch-nicht-immer/ )

Dies ist eine extreme Umweltbelastung bereits vor der Nutzung des Urans vor der Stromgewinnung.

UPDATE BEI FDP:—> : Soeben wurde bekannt, dass die FDP in einem sehr knappen Mehrheitsbeschluss festgelegt hat, nicht mehr in die Kernenergie einzusteigen.

2. Erneuerbare Energieförderung abbauen, aber fossile Energieförderung beibehalten.

Anmerkung: Die Rohstoffe Luft, Wind und Sonne stehen kostenfrei zur Verfügung und verursachen durch die Nutzung keine Umweltbelastungen. 

Fossile Energie wird durch Abbau der Rohstoffe aus dem Boden gewonnen. Warum die fossile Lobby (EIKE, co2coalition und etwa 200 Lobby-Organisationen) die fossile Energie ist, ist mit einem einfachen Wort, maximal zwei Wörter schon erklärt. Es geht um Cash und Macht. Ohne fossile Energie hätte Russland 2021 etwa 50 Prozent weniger Exporteinnahmen gehabt. Das wäre eine Halbierung gewesen. Auch das hat Putin als Gefahr gesehen und auch deshalb den Russ. Angriffskrieg begonnen. Und die Entwicklung von erneuerbarer Energie hat auch dazu geführt, dass SaudiArabien einen Teil des Unternehmens Saudi Aramco an der Börse verkauft hatte und dieses Geld in Softwareentwicklung und erneuerbare Energie investiert (Solar und Wind).

3. Bashing auf alle Bürgergeldempfänger, obwohl nur 0,5% dieses System ausnutzen.

Erläuterung: Die CDU, CSU, FDP wollen das Bürgergeld abschaffen und in eine neue Grundsicherung abändern. Ebenso soll der Warenkorb so verändert werden, dass das Existenzminimum niedriger ist und somit die Sozialleistungen erheblich reduziert werden. Alle Sozialhilfeempfänger (also auch Rentner mit einer Grundsicherung) erhalten dann geringere Leistungen.

Ja, das Ausnutzen von Staatlichen Systemen ist kriminell, lässt sich jedoch nie verhindern. Es kostet uns als Steuerzahler etwa. 150 Mio. Euro pro Jahr, also pro Steuerzahler etwa 1,78 Euro.

Die Steuerhinterziehung kostet uns pro Jahr 160 Mrd. Euro. Das sind pro Bürger 1.904 Euro pro Jahr.

4. Mindestlohn bewusst niedrig halten, so dass auch in der Rente eine Unterstützung durch die Allgemeinheit notwendig ist. Ergänzung hierzu: Ein Mindestlohn von 12,41 € führt nach 45 Jahren zu einer Nettorente, die unter 900 Euro Netto liegt. Die Rente muss dann durch Grundsicherung oder Grundrente aufgestockt werden. Diese Aufstockung muss dann durch Steuergelder, also durch uns – die Allgemeinheit – finanziert werden. Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro gewesen (also im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst höher), dann wäre die Grundsicherung nicht mehr nötig.

Ein zu niedrig gezahlter Mindestlohn – den der Unternehmer gewährt – führt zur Mehrbelastung der Allgemeinheit! Grund: Wenn der Mindestlohn unter dem Existenzminimum ist, muss der Mindestlohn durch Aufstockung getragen werden. Dies führt zur Mehrbelastung aller Steuerzahler zu Gunsten der Unternehmer, die einen zu geringen Lohn bezahlen.

5. Warum gerade Merz die CDU extrem verändert hat und auf Atomkraftwerke und Technologieoffenheit – also fossile Energie – setzt, ist einfach erklärt. Er war bis 2020 bei #BlackRock als Lobbyvertreter tätig. 

Mit fossiler Energiegewinnung (Kohle, Gas, Öl, Uran) lässt sich viel Geld machen. Luft, Wind Sonne (und noch Wasser) sind kostenfrei zu entnehmen.

Und ich bin der Überzeugung, dass Merz (oder ein Familienangehöriger) zu #BlackRock in irgendeiner Form zurückkehrt.Friedrich Merz

Einem Wirtschaftsanwalt Merz, der lt. eigenen in 2020 über eine Million Euro verdiente und Bundeskanzler mit Jahresvergütung von ca 280.000 Euro werden will, also auf 72 Prozent verzichten will, traue ich nicht über den Weg. 

Und auch bei Lindner ist mein Vertrauen völlig zerstört. Sein Verhalten – übrigens auch von Wissing & Co. – erinnern mich bei allen Aktivitäten an ein trojanisches Pferd.

FDP Trojanisches Pferd in der Bundesregierung Fossile Lobby Lobby Atomkraft Ausbremsen von erneuerbarer Energie

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Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie

Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern

Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.

Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.

Werner Hoffmann
1.Vors. Forum-55Plus.de e.V.
Renten- und Sozialrechtsexperte
www.Renten-Experte.de

Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“

Das ist schon einmal völlig falsch!

Grund:

Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.

Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.

Konsequenz:

Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.

Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.

Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.

Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.

Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.

Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.

Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.

——

Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.

Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.

Berechnungsbeispiel:

Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.

Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.

Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516

Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn:
0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.

Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.

Dies bezahlt dann die Allgemeinheit.
Und hier ist der Fehler.
Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!

Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig. 

Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!

Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei
0,7011 x 45 J. X 37,60 €

= 1.186,26 €

Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.

Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.

Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.

Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.

Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.

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