Welche Unterschiede gibt es zur Weimarer Republik?
Ein Beitrag von Yvers Willers
„Die Lage in der Weimarer Republik war anders“, eine pauschal immer richtige Aussage, die aber die Frage nahelegt: „Wie sehr?“.
Professor Heinrich August Winkler schilderte 2003 (s.u.), wie drei fatale Fehler zur Selbstzerstörung der Demokratie führten: zwei vorgezogene Neuwahlen und bürgerliche Minderheitsregierungen. Die Weimarer Verfassung ermöglichte über den Artikel 48 das Regieren ohne parlamentarische Mehrheit, stattdessen getragen durch Notstandsverordnungen des Präsidenten.
Das Umfeld des Reichspräsidenten, der Hugenberg-Medienkonzern und Spenderkreise aus der Wirtschaft wollten 1929 den bisherigen nötigen Zwang zum parlamentarischen Ausgleich mit der SPD vermeiden.
Was folgte war die „Selbstdemontage des Parlamentes“, die Weigerung der Demokraten zur Zusammenarbeit stärkte die NSDAP. Programmatisch begleitend die plötzliche Dämonisierung der SPD als „kulturbolschewistisch“.
Der ehemalige Koalitionspartner SPD hatte sein Programm zwar nicht geändert, aber nun sollte plötzlich die Partei mit der KPD gleichgesetzt und als koalitionsunwürdig ausgegrenzt werden. Die Hugenberg -Medien mit Schlagzeilen gegen den „Kulturbolschewismus“ im Zentrum der Kampagne. Vor allem auch das bisher konstruktive Klima zwischen katholischem Zentrum und SPD im Land Preußen sollte so belastet werden.
Beim„Entschluss gegen den Kulturbolschewismus“ des Reichstages am 24.6.1930 rückten Themen wie Schulgebet und Feuerbestattung statt einem Kompromiss über die Arbeitslosenversicherung in den Mittelpunkt der Debatte.
Das Regieren über Notverordnungen entband den Zwang zum Kompromiss, ermöglichte die Ausgrenzung der SPD, die dennoch, um die NSDAP nicht weiter zu stärken, die bürgerliche Minderheitsregierung stützte, was aber zum Zuwachs der KPD beitrug. Dies beflügelte wiederum die Kampagne gegen den „Kulturbolschewismus“.
Es folgte mitten in der Krise eine zweite ebenfalls unnötige vorgezogene Reichstagswahl im März 1932. Die NSDAP hatte diese den Konservativen als Preis für die Tolerierung der neuen bürgerlichen Minderheitsregierung aufgezwungen. Eine weitere Stärkung der NSDAP war den Konservativen um von Papen lieber als ein Kompromiss mit der SPD.
Ergebnis der Wahl war eine destruktive Mehrheit der Links- und Rechtsextremisten. Nun konnte nur noch entweder mit der NSDAP oder dem Artikel 48 regiert werden. „Eine vermeidbare Katastrophe“ so Professor Winkler.
Etwas mehr Weimar als oft vermutet ist auch im heutigen Grundgesetz. Der Artikel 81 ermöglicht eine zeitweilige Regierung ohne Parlament mittels einer seltenen exekutiven Macht des Bundespräsidenten und des Bundesrates. Darauf wies 2017 der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis hin. Der Gesetzgebungsnotstand, vom Bundespräsidenten verkündet, ist auch heute – für sechs Monate – denkbar.
„Die Lage in Weimarer Republik war anders“, hoffentlich. Aber die Dämonisierung von Demokraten ist immer schädlich, damals und heute .