Die #Pflege im #Pflegeheim gehört zu den teuersten #Lebensabschnitt. Nahezu jede 3. Person ist auf #Sozialhilfe angewiesen.
Oft müssen dann auch die Kinder, oder im Extremfall auch die #Schwiegerkinder mitgezählten. Dies passiert dann, wenn das Schwiegerkinder sehr gut verdient und der #Ehepartner des Schwiegerkinds – also das Kind des zu #Pflegenden – einen hohen #Unterhaltsanspruch hat.
Das kann aber auch bei der Pflege zu Hause passieren, denn zu Hause entstehen neben den Pflegekosten auch die bisherigen Lebenshaltungskosten.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine #Pflegezusatzversicherung.
Beim Abschluss einer #Pflegezusatzversicherung sollte man darauf achten, dass diese
1. ab dem #Pflegegrad 1 leistet
2. bei einer #Pflege zu Hause und im Pflegeheim leistet
3. beim Vergleich der Angebote auch darauf schaut, wie hoch die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten des Unternehmens sind.
Der Grund ist ganz einfach: Die Kalkulation der Beiträge kann viele Variablen enthalten, die dann dazu führen, dass der Beitrag zunächst günstig aussieht, aber im Laufe der Jahre der Beitrag angehoben werden muss (weil die Tarife zunächst günstigst kalkuliert wurden; Beispiel dafür: Annahme weniger #Pflegefälle, da die Versicherten dieses Tarifs frühzeitiger sterben).
Bei der Auswahl eines entsprechenden Angebots gibt es noch verschiedene Zahlungsvarianten:
1. mtl. Zahlungsweise:
Der Beitrag muss lebenslang entrichtet werden.
2. Einmalbeitrag:
Hierbei wird der Beitrag zu Vertragsbeginn gezahlt. Stirbt der Versicherte frühzeitig, wird entweder das Restkapital oder aus dem Restkapital für einen fest vereinbarten Zeitraum die weitere Auszahlung an die Person weitergezahlt, die bei Vertragsabschluss vereinbart war (z.B. Kinder, Enkelkinder). Bei dieser letzten Varianten ist der Vorteil, dass die steuerliche Bewertung geringer ist und somit #Erbschaftsteuer gespart wird (Bewertungsgesetz).
Lässt man das Vermögen bei der Bank und finanziert die #Pflegerestkosten durch #Bankguthaben, dann ist nicht sichergestellt, dass das vorhandene Vermögen ausreicht.
Sollte man frühzeitig versterben, freut sich der Fiskus über die Erbschaftsteuer.
Gerade wenn Mann Kinder und Schwiegerkinder hat, entsteht auch öfters Streit in Familien, weil man für die Pflege der Eltern bzw. Schwiegerkinder bezahlen muss.
Es macht In jedem Fall das #Pflegerisiko durch eine #Pflegezusatzversicherung abzusichern.
Zu den wichtigen Regelungen, die spätestens ab 55 zu regeln sind gehören im Übrigen:
- Absicherung der Pflegekosten
- Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht
- Testament
Sinnvoll sind hierbei auch eine umfangreiche Dokumentation.
Der Notfallordner- Vorsorgeordner von
www.notfallordner-vorsorgeordner.de
ist hier besonders hilfreich.
Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Ausführungen. Grund: Je nach Beruf und Branche sowie bei Selbstständigen, Unternehmern, Ärzten, Apothekern und Handwerkern sind völlig unterschiedliche Bereiche zu beachten.
Aufgrund des demografischen Wandels wird die Anzahl der Pflegefälle überproportional ansteigen und dies die Gesetzlichen Pflegekassen enorm belasten.
Die Eigenvorsorge ist – wie auch der gesetzlichen Rentenversicherung unausweichlich.
Dies macht auch der nachfolgende Artikel deutlich
–> https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/jeder-dritte-pflegeheimbewohner-auf-sozialhilfe-angewiesen-kassen-fordern-steuerzuschuss-13207/
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