Perfide Behauptung von Rechtspopulisten, dass „die Krankenkassenbeiträge wegen der Flüchtlinge ansteigen!„

Die Falschaussagen der Rechtspopulisten ist kaum zu überbieten, wenn es darum geht, gegen Asylsuchende zu hetzen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Vor einigen Tagen wurde ich von einem Bekannten angesprochen, dass ja jetzt die Beiträge aller privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen so ansteigen und daran seien die Flüchtlinge schuld, weil diese kostenlos behandelt werden und in die Krankenversicherung kein Beitrag von diesen Flüchtlingen eingezahlt wird.

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„Den Beitrag bezahlen alle in die Krankenkasse, die arbeiten! Aber von Flüchtlingen wird kein Beitrag gezahlt….“

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Dass dies wieder einmal rechte Hetze ist – genauso, wie von Merz der Ausspruch, dass Flüchtlinge uns den Zahnarzttermin klauen- wird nachfolgend erklärt.

Vielleicht sollte sich der fast 70-Jährige Friedrich Merz einmal damit befassen, dass das Durchschnittsalter inzwischen bei 44,6 Jahren ist und 1976 bei 34,9 Jahren war. Die Anzahl der älteren Bevölkerung hat sich auch erheblich nach oben verändert.

“Friedrich Merz ignoriert hier bewusst den demografischen Wandel. Er betreibt hier bewusst Populismus genauso wie die AfD“

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Richtigstellung von Werner Hoffmann, Renten- und Sozialrechtsexperte: Flüchtlinge sind nicht verantwortlich für steigende Beiträge in der Krankenversicherung

In Gesprächen und sozialen Medien höre ich immer wieder die Behauptung, dass die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung durch Flüchtlinge verursacht würden. Dies sei angeblich darauf zurückzuführen, dass diese “kostenlos behandelt werden” und “keine Beiträge einzahlen”. Als Experte für Renten- und Sozialrecht möchte ich diese Falschinformationen korrigieren und aufzeigen, wie die tatsächlichen Mechanismen der Krankenversicherung in Deutschland funktionieren.

1. Flüchtlinge und medizinische Versorgung

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und sich im Asylverfahren befinden, fallen zunächst unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Dieses regelt klar, dass sie nur medizinische Leistungen für akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Schutzimpfungen erhalten (§ 4 AsylbLG). Diese Leistungen werden jedoch nicht aus den Beiträgen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen finanziert, sondern ausschließlich aus Steuermitteln.

Daraus ergibt sich eindeutig: Die medizinische Grundversorgung von Asylbewerbern hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe in der Krankenversicherung.

2. Flüchtlinge in der Krankenversicherung

Anerkannte Flüchtlinge (z. B. Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte) unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das bedeutet:

   •   Sobald sie arbeiten, zahlen sie – wie alle Arbeitnehmer – Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies ist in § 5 SGB V klar geregelt.

   •   Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, sind ebenfalls versichert. In diesen Fällen übernimmt der Staat die Krankenversicherungsbeiträge. Diese Mittel kommen ebenfalls aus Steuergeldern, nicht aus den Beiträgen der Versicherten.

Auch hier wird deutlich: Flüchtlinge, die erwerbstätig sind, zahlen Beiträge wie alle anderen. Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen belasten nicht die Krankenkassen, sondern der Staat übernimmt die Kosten.

3. Ursachen für steigende Beiträge in der Krankenversicherung

Die tatsächlichen Gründe für die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind vielfältig und haben nichts mit Flüchtlingen zu tun. Hier einige der wesentlichen Faktoren:

   •   Demografischer Wandel: Die Bevölkerung altert, und ältere Menschen benötigen mehr medizinische Leistungen.

   •   Medizinischer Fortschritt: Moderne Technologien und Medikamente verbessern die Versorgung, sind aber auch kostenintensiv.

   •   Kostensteigerungen im Gesundheitssystem: Höhere Gehälter im Gesundheitssektor, Inflation und gestiegene Energiekosten belasten die Krankenkassen zusätzlich.

   •   COVID-19-Pandemie: Die Belastungen durch die Pandemie haben die finanziellen Reserven der Krankenkassen erheblich geschwächt.

Es ist wissenschaftlich und statistisch belegt, dass diese Faktoren maßgeblich für die Beitragserhöhungen verantwortlich sind – nicht die Flüchtlinge.

4. Rechtliche Grundlagen zur Krankenversicherungspflicht

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus. Dass Flüchtlinge keine Beiträge zahlen würden, ist schlichtweg falsch.

Private Krankenversicherungen (PKV) unterliegen einem anderen System. Dort steigen die Beiträge aufgrund von Kostenentwicklungen und der Altersrückstellung, nicht aufgrund von Flüchtlingen.

Ein heutiger Vorteil der privaten Krankenversicherungen ist, dass bereits erhebliche Beitragsreserven als so genannte Altersrückstellungen gebildet wurden, damit die Beiträge bei älteren Versicherten nicht extra ansteigen.

Gesetze Krankenversicherungen haben für das älter werden der einzelnen Personen keine Beitragsrückstellungen gebildet.

5. Mein Fazit

Die Behauptung, dass Flüchtlinge für steigende Krankenversicherungsbeiträge verantwortlich seien, ist nicht nur sachlich falsch, sondern schürt unnötige Vorurteile.

Als Experte für Renten- und Sozialrecht ist es mir wichtig, klarzustellen:

Das deutsche Krankenversicherungssystem basiert auf Solidarität, und Flüchtlinge tragen ihren Teil bei, sobald sie erwerbstätig sind.

Ich appelliere an alle, sich nicht von populistischen Aussagen verunsichern zu lassen, sondern die Fakten zu prüfen.

Die gesetzlichen Grundlagen wie das SGB V und das AsylbLG zeigen klar, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen weder die Versicherten noch die Krankenversicherungen belastet.

Wer diese Zusammenhänge falsch darstellt, verbreitet nicht nur Unwahrheiten, sondern gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Werner Hoffmann

Rentenexperte Werner Hoffmann

Renten- und Sozialrechtsexperte

Ergänzung

Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Flüchtlinge in Deutschland variiert je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer.

1. Asylsuchende in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts:

Während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland sind Asylsuchende in der Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Stattdessen erhalten sie medizinische Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kosten für diese Leistungen werden von den zuständigen Sozialbehörden der Länder und Kommunen getragen und aus Steuermitteln finanziert. In einigen Bundesländern wurde die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende eingeführt, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern. Die genaue Umsetzung und Finanzierung kann jedoch zwischen den Bundesländern variieren.

2. Anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende nach 36 Monaten:

Nach 36 Monaten Aufenthalt oder nach Anerkennung als Flüchtling haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall werden sie in die GKV aufgenommen, und die Beiträge werden in der Regel von den Sozialbehörden übernommen. Die genaue Höhe der vom Staat gezahlten Beiträge kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich regionaler Vereinbarungen und spezifischer Regelungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Finanzierung und Beitragshöhen je nach Bundesland und individueller Situation unterschiedlich sein können.

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Und was die Abschiebeforderung der AfD und die Abschiebemotivation von Jens Spahn betrifft., hier ein kleiner Hinweis:

Wenn Ärzte mit syrische Staatsangehörigkeit (circa 6000) sowie alle syrischen Ärzte, die inzwischen eine deutsche Staatsangehörigkeit haben (circa 12.000)

Und alle Krankenpfleger, Mitarbeiter in Senioreneinrichtungen mit syrischen Wurzeln, Deutschland verlassen, dann wären dies nochmals rund 20.000 Personen.

Und so manche Hilfskraft, die mit Mindestlohn in Reinigungsbetrieb, Friseur,läden, landwirtschaftlichen Betrieben und so weiter arbeiten,

Und sollte dann noch die ukrainische Bevölkerung wieder zurückgehen? (weil plötzlich der Krieg überraschend beendet wird), dann hätten wir plötzlich 2 Millionen Menschen weniger in Deutschland.

Da würde so mancher Bürger sich darüber beklagen, wenn plötzlich viele Arbeitskräfte nicht mehr da sind.

Und ab und zu kommt dann das Gegenargument:

„Ja alles richtig, aber dann bezahle ich das ja aus meinen Steuer. Und es ist doch egal., ob ich es aus meinen Steuern oder durch meinen Krankenversicherung bezahle..“

Nun, Steuern bezahlen wir alle! Auch die Menschen, die hier im Asyl leben.

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Steuerarten und deren prozentualer Anteil am Gesamtsteueraufkommen in Deutschland für das Jahr 2023, basierend auf verfügbaren Daten:

Gesamtes Steueraufkommen: 915,8 Milliarden Euro (100 %)

1. Umsatzsteuer (inkl. Einfuhrumsatzsteuer):

      •   Einnahmen: ca. 291,4 Mrd. €

      •   Anteil: 31,8 %

2. Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer):

      •   Gesamteinnahmen: ca. 367,7 Mrd. €

         •   Lohnsteuer: ca. 236,2 Mrd. € (25,8 %)

         •   Kapitalertragsteuer: geschätzt ca. 20-25 Mrd. € (ca. 2,2-2,7 %)

      •   Anteil der gesamten Einkommensteuer: 40,1 %

3. Gewerbesteuer:

      •   Einnahmen: ca. 75,1 Mrd. €

      •   Anteil: 8,2 %

4. Körperschaftsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 44,9 Mrd. €

      •   Anteil: 4,9 %

5. Grundsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 15,1 Mrd. €

      •   Anteil: 1,6 %

6. Grunderwerbsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 12,2 Mrd. €

      •   Anteil: 1,3 %

7. Erbschaft- und Schenkungsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 9,3 Mrd. €

      •   Anteil: 1,0 %

8. Sonstige Steuern (z. B. Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer):

      •   Gesamteinnahmen: ca. 90-100 Mrd. €

      •   Anteil: ca. 10,0 %

Zusammenfassung in Prozent

Steuerart Anteil am Gesamtaufkommen (%)

Umsatzsteuer 31,8 %

Einkommensteuer (inkl. Lohn- und Kapitalertragsteuer) 40,1 %

Gewerbesteuer 8,2 %

Körperschaftsteuer 4,9 %

Grundsteuer 1,6 %

Grunderwerbsteuer 1,3 %

Erbschaftsteuer 1,0 %

Sonstige Steuern 10,0 %

Und wer viel an Einkommen hat, bezahlt natürlich auch viel.

Eine der geringsten Steuern ist die Kapitalertragsteuer. Wer nur Kapitalerträge hat, bezahlt einen Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat, kann sich die Kapitalertragsteuer sogar wieder erstatten lassen.

Was hier deutlich wird ist, dass auch Menschen mit geringen Einkommen mindestens Mehrwertsteuer bezahlt.

Homöopathie go out

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Homöopathie ist ein sehr umstrittenes Thema.

Besonders die Coronaphase zeigte deutlich, dass Homöopathie mehr Schein als Sein ist und war.

Nicht ganz unbeteiligt war hierbei auch das Wirken der Heilpraktiker in den letzten Jahren.

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„Das Homöopathen-Verbot kommt

Homöopathie soll aus dem Weiterbildungsprogramm gestrichen werden. Wer in Deutschland auf den Trichter kam und was das konkret bedeutet, erfahrt ihr hier.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat beschlossen, dass die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen wird.

Diese Entscheidung führt zu einer Satzungsänderung, die nun vom Sozialministerium geprüft wird.

„Mit ihrer Entscheidung hat sich die Vertreterversammlung final zur Frage positioniert, in welchem Rahmen Homöopathie in offiziellen Qualifikationen von Ärztinnen und Ärzten Berücksichtigung finden soll“, sagt Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

„Die Kammer hat ihrerseits das Thema Homöopathie mit aller Sorgfalt behandelt und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensprozesse mit der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt.“

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Was heißt das für Homöopathen?

Bereits 2022 hat die Landesärztekammer mehrheitlich dafür gestimmt, Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu verbannen.

Jetzt ist dieser Beschluss in Kraft getreten. Mit der Streichung können Arzte in Baden-Württemberg diese Zusatzqualifikation künftig also nicht mehr erwerben. Die homöopathische Behandlung bleibt jedoch erlaubt – Ärzte dürfen ihre Spezialisierung auch weiterhin als solche bewerben. Bereits begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen bleiben außerdem gültig.

Mit der Streichung der Zusatzausbildung

Homöopathie setzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein ganz klares Zei-chen.

Und zwar ein Zeichen für evidenzbasierte Medizin und gegen nicht beweisbare Glaubensbekenntnisse.

Ärzte dürfen ihre Homöopathie-Zusatzqualifikation weiterhin bewerben – das ist wahrscheinlich auch besser so. So weiß zumindest jeder Patient direkt Bescheid, was ihn in der jeweiligen Praxis erwartet: Evidenzbasierte Medizin – oder eben nicht.

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Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann Renten-Experte.de

Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

Beispiel:

Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

(45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

————————————–

Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

(45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

—————————————

Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

(45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

Altersrente Flexirente Vorruhestand
Altersrente Flexirente Vorruhestand

Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

Folgendes Beispiel:

Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

Allerdings ist von dieser Rente noch

  • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
  • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
  • und die Einkommensteuer

abgezogen werden.

Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

TIPP:

Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Muss mehr in Deutschland gearbeitet werden?

Welche perfide Strategie steckt hinter der Forderung nach mehr Überstunden Steuer- und sozialversicherungsfrei?

Ein Beitrag von Marcel Fratzscher und Kommentar von Werner Hoffmann

Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Muss in Deutschland mehr gearbeitet werden?
Die Forderung zur #Steuerbefreiung von #Überstunden ist aus fast jeglicher ökonomischer Perspektive falsch und kontraproduktiv. Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs anders decken könnte
 
Meine Kolumne bei Zeit Online mit M Beckmannshagen & A Sperling:

https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-04/arbeitsmarkt-erwerbstaetigkeit-frauen-ueberstunden-steuervorteile

Der Vorwurf, die junge Generation #GenZ mangele es an #Leistungsbereitschaft und Arbeitswille, ist auch durch die Fakten widerlegt.

Fakt ist: #Beschäftigung in Deutschland ist heute auf Rekordhoch – niemals in den letzten Jahrzehnten waren mehr Menschen in #Arbeit und wurden gesamt mehr Stunden im Jahr gearbeitet:

Aus ökonomischer Sicht ist gibt es 6 starke Argumente gegen die steuerliche Priviligierung von Überstunden:
 
 
1.    Eine steuerliche Förderung von Überstunden würde zu kaum mehr geleisteten Arbeitsstunden führen – Beispiel Frankreich, wo Überstunden im Jahr 2007 von der Einkommensteuer befreit wurden:
 
Der einzige Effekt der Reform war, dass hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen mehr Überstunden deklarierten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

  1. Selbst bei geringem bis keinem Effekt auf das Arbeitsangebot entstehen dem Staat erhebliche Kosten durch sogenannte #Mitnahmeeffekte entstehen.
     
  2. Es ist ein Widerspruch zu Lindners Insistieren zur Einhaltung der #Schuldenbremse – Förderungen von Überstunden würde weitere Kürzungen vor allem bei Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Nachhaltigkeit bedeuten.
  3. Es könnte die Unterschiede zwischen Männern und #Frauen wieder vergrößern und die unausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit weiter zementiert.
  4. Eine Steuerbefreiung von Überstunden würde falsche Anreize innerhalb von Unternehmen setzen. Diese sollten in die #Produktivität ihrer Beschäftigten investieren, anstatt die Arbeitszeit zu erhöhen.
     
  5. Eine an Vollzeitstunden gekoppelte Steuererleichterung würde Arbeitnehmerinnen in Teilzeit außer Acht lassen, bei denen jedoch das größte Potenzial zur Arbeitszeitausweitung besteht.   

Das Erstaunliche an den Vorschlägen des Bundesfinanzministers ist, dass es viel bessere Alternativen gibt, um dem Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu begegnen, ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und auch für den Staat Geld einzusparen.

Denn das größte ungehobene Arbeitskräftepotenzial ist die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Integration von vielen der heute 3,3 Millionen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt.  

Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs decken könnte, wenn die Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen reduziert und die Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt besser gefördert würden.

Eine Reform des #Ehegattensplitting könnte nicht nur zügig umgesetzt und schnelle Erfolge herbeiführen, sondern auch dem …..

https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-04/arbeitsmarkt-erwerbstaetigkeit-frauen-ueberstunden-steuervorteile

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Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Rentenberater

Das Thema Mehrarbeit durch Überstunden und Steuerbefreiung ist wohl nur die halbe Wahrheit.

Wenn Überstunden steuerfrei gestellt werden sollen, dann wird wohl auch eine Sozialversicherungsfreiheit beinhaltet sein.

Somit würden die geleisteten Überstunden dazu führen, dass die Sozialkassen Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fehlen.

Für die Arbeitgeber Reingewinn von rund 22 bis 24 %, denn dadurch würden die Arbeitgeber Beiträge zu der

– Krankenversicherung

– Pflegepflichtversicherung

– Gesetzlichen Rentenversicherung

– Arbeitslosenversicherung

– Berufsgenossenschaft

– Umlage 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage

einsparen und den Sozialkassen fehlen. Hinzu kommen dann – je nach Tarifvertrag auch noch verminderte Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung.

Arbeitnehmer müssten dann zwar auch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, hätten aber dann auch daraus dann auch geringere Leistungsansprüche.

Bekannt ist dieser Effekt aus dem Kreis der Gastronomie und Friseure: Trinkgelder werden nicht in der Steuer und Sozialversicherung erfasst. Was zunächst schön aussieht, ist und war jedoch in der Coronaphase katastrophal und ist auch in der Rente schlecht.

Gastronomiekräfte und Friseure hatten die Coronahilfe – Kurzarbeitergeld – nur aus dem verbeitragten Gehalt erhalten. Und auch in der Rentenberechnung bleiben Trinkgelder unberücksichtigt.

Verdient ein Kellner Brutto 2.500 Euro zuzüglich 1.200 Euro Trinkgeld, dann wird die Rente nur aus dem Bruttobeitrag erwirtschaftet.

Dieser Kellner erhält dann in der Rente eine Rente, die nur aus den 2.500 Euro berechnet wird.

Unterstellt man, dass dieser Kellner immer Kellner war und im Verhältnis zu anderen Rentenversicherten verdient hat, dann fällt der Kellner in der Rente in ein Rentenloch. Ggf. Erhält er sogar einen Zuschlag zur Grundrente, der nicht durch seine Beiträge, sondern durch die Allgemeinheit finanziert werden müsste.

Effekt: Die Sozialversicherungs-Beitragsentlastung des Arbeitgebers würde wieder durch die Allgemeinheit finanziert und die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, würden gekürzt.

Dies wären nicht nur Renten, sondern Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.

In der Phase nach Corona und auch in dieser Phase war dies auch ein Grund, warum viele Gastrokräfte durch diese geringere Coronahilfe den Nachteil ihres Jobs (Trinkgeld) bemerkt hatten und heute in anderen Berufen tätig sind,

——

Dass es der FDP und der CDU, CSU bei einer Freistellung der Überstunden nicht nur um Steuern geht, sondern auch um Verringerung der Beiträge geht, wird hier verschwiegen.

Zwangsweise würde so klammheimlich auch die Rente erheblich gekürzt und müsste dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden.

Den Gewinn daraus hat letztendlich der Arbeitgeber!

Notfallordner Beamte – Vorsorgevollmacht und Beihilfeverordnung

#Notfallordner #Beamte #Vorsorgevollmacht #Todesfall von #Beihilfeberechtigten und Familienangehörigen

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

#Notfallordner für #Beamte mit #Beihilfeanspruch Spezialausgabe

Weitere Informationen –> www.notfallordner-beamte.de

Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.

Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.

Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:

– EU-Beamten

– Bundesbeamte

– Landesbeamte

– Kommunalbeamte

geachtet werden.

Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.

Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft
Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft

Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.

Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.

Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte


Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder
Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder


Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund
Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie

Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern

Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.

Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.

Werner Hoffmann
1.Vors. Forum-55Plus.de e.V.
Renten- und Sozialrechtsexperte
www.Renten-Experte.de

Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“

Das ist schon einmal völlig falsch!

Grund:

Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.

Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.

Konsequenz:

Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.

Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.

Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.

Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.

Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.

Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.

Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.

——

Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.

Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.

Berechnungsbeispiel:

Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.

Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.

Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516

Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn:
0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.

Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.

Dies bezahlt dann die Allgemeinheit.
Und hier ist der Fehler.
Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!

Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig. 

Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!

Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei
0,7011 x 45 J. X 37,60 €

= 1.186,26 €

Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.

Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.

Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.

Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.

Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.

Wer wird mein Nachfolger?

Nachfolgeregelung beim eigenen Betrieb

Da baut man Jahrzehntelang einen eigenen Betrieb auf, denkt, dass dies auch mal eine gute Altersversorgung ist oder ein Kind den Betrieb übernimmt und dann wollen die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.

Nein, das Problem liegt nicht daran, dass die Kinder die Bürokratie scheuen, sondern eher daran, dass viele Kinder gesehen haben, wie die Eltern ihr Leben mehr mit dem Betrieb, als mit den Kindern verbracht haben. Und dies möchte man den eigenen Kindern nicht zumuten.

Ein hoher Anteil der Mittelständler hat keine frühzeitige Nachfolgeregelung geplant.

Die Planung einer Nachfolgeregelung sollte im Übrigen nicht erst mit 60, sondern spätestens mit 55 Jahren beginnen, bzw. damit, dass vorhandene Kinder schon in der Jugend mit eingebunden werden.

Wer das verpasst, wird sich schwer tun, die Kinder erst dann einzubinden, wenn sie schon 20 bis 25 Jahre oder älter sind.

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Ein weiteres Problem ist auch, dass die Kinder oft eine andere Wertigkeit der Arbeit sehen und der Mittelständler sich oft für sein „eigenes Baby Firma“ aufgeopfert hat und es nicht verstehen kann, wenn die Kinder dies nicht ebenso tun.

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Hinzu kommt dann noch die Problematik, dass vielleicht auch keine Kinder vorhanden sind.

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Zitat n-tv:

Schwierige Nachfolgeregelungen – Deutsche Mittelständler werden ihre Firmen nicht los

Die Babyboomer gehen schrittweise in den nächsten Jahren in Rente. Davon betroffen sind auch zahlreiche Mittelständler. Der Großteil von ihnen will einer Studie zufolge die Unternehmen gern weitergeben, am liebsten innerhalb der Familie. Das ist aber immer schwerer. Zehntausende Unternehmen stehen vor dem Aus.

Immer mehr Mittelständler in Deutschland wollen ihre Firma in andere Hände geben. Der Anteil von Unternehmerinnen und Unternehmern, die grundsätzlich eine Nachfolgeregelung anstreben, ist in den vergangenen sechs Jahren von 35 auf 41 Prozent gestiegen, wie eine Umfrage der staatlichen Förderbank KfW zeigt. Die Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden, dürften aber zunehmen. „Die „Nachfolgelücke“ im Mittelstand wächst“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.

„Der demografische Wandel lässt die Zahl älterer Inhaber und Inhaberinnen, die sich mit Nachfolgegedanken tragen, zunehmen“, sagte Köhler-Geib. Bereits jetzt sei jeder Dritte von ihnen mindestens 60 Jahre alt. Das Problem: Die nachfolgenden Generationen sind wegen niedriger Geburtenziffern zahlenmäßig kleiner. Zudem ist der KfW zufolge das Interesse an Firmengründungen allgemein gesunken, ebenso die Zahl potenzieller Gründerinnen und Gründer.

Allein bis Ende des laufenden Jahres planen der Umfrage zufolge rund 224.000 Inhaber mittelständischer Firmen ihren Rückzug. Das entspricht sechs Prozent der 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.

Bei der jüngsten Befragung für das KfW-Mittelstandspanel im ersten Halbjahr 2023 nannte die große Mehrheit (74 Prozent) das Finden geeigneter Nachfolger als Problem – auch solche Unternehmen, die in absehbarer Zeit dazu noch keine konkreten Überlegungen haben. Weniger Befragte sehen die Einigung auf den Kaufpreis und Bürokratieaufwand (je 30 Prozent) als Hürden an, gefolgt von rechtlicher Komplexität (28 Prozent) und Finanzierungsfragen (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie besonders beliebt

Manche Inhaberinnen und Inhaber entscheiden sich auch für eine Geschäftsaufgabe. Bis zum Ende des Jahres 2024 hegen der Umfrage zufolge 97.000 der Mittelständler (rund 3 Prozent) solche Pläne. Das fehlende Interesse von Familienangehörigen an einer Übernahme spielt demnach bei etwa zwei Dritteln (63 Prozent) aller absehbaren Stilllegungen eine Rolle.

Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie stehen bei der Mehrheit der Altinhaber (57 Prozent) hoch im Kurs. Weniger beliebt sind ein Verkauf der Firma an Externe (43 Prozent), die Nachfolge durch Beschäftigte des Unternehmens (28 Prozent) oder einen Miteigentümer (21 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Studie basiert auf dem jährlichen KfW-Mittelstandspanel. An der Befragung der GfK im Auftrag der KfW für das jüngste Mittelstandspanel beteiligten sich im ersten Halbjahr 2023 mehr als 11.300 kleinere und mittlere Firmen.“

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Auch der frühzeitige Tod oder die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Gründe für die Nachfolgeregelung oder einen Interims-Geschäftsführer sein.

Deshalb ist eine Planung für diesen Bereich eigentlich schon ab der Firmengründung dringend anzuraten.

Hilfreich ist hier der passende Notfallordner.

Mit über 90 verschiedenen Versionen bietet der Autor Werner Hoffmann wohl das umfangreichste Sortiment an Notfallordnern an.

Der Grund für diese Vielzahl ist einfach.

Zum einen muss schon mal unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft (z.B. GbR, EK etc) handelt. Dies hat steuerrechtliche (auch erbschaftsteuerrechtliche) und auch haftungsrechtliche Gründe.

Zum anderen hat jede Branche unterschiedliche Anforderungen. So sind die Anforderungen schon zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig andere.

Und such zwischen den über 40 zulassungspflichtigen Handwerkergruppen gibt es wichtige Unterscheidungen.

Übrigens:

Auch bei Angestellten und Beamten ist der Notfallordner verschieden.

Eine Übersicht gibt es auf der Internetseite

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Die Grundversion des Notfallordner gibt es inzwischen seit 2001. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Anforderungen ist in den letzten 23 Jahren der Ausbau kontinuierlich weiterentwickelt worden.

Autor:
Werner Hoffmann
1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de

Warum der Mindestlohn und das Bürgergeld sein muss

Stichwort #Mindestlohn –

Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.

Diese Sichtweise ist aus vielen Gründen falsch!

  1. Die Tarifautonomie gilt dann, wenn es Tsrifverträge gibt!
    12 % arbeiteten in Unternehmen mit Firmentarifverträgen.
    Für 48 % der Beschäftigten im Westen und 55 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten gab es keinen Tarifvertrag (Quelle https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-5/tarifbindung-arbeitnehmer.html#:~:text=12%20%25%20arbeiteten%20in%20Unternehmen%20mit,Osten%20gab%20es%20keinen%20Tarifvertrag.)
  2. Wir leben weder in einer freien Marktwirtschaft, noch im Sozialismus, sondern in einer #sozialen #Marktwirtschaft.
    Und da gibt es auch Mindestlöhne, die in vielen Ländern vorhanden sind (USA 15 USD, https://www.spiegel.de/ausland/usa-joe-biden-erhoeht-mindestlohn-fuer-hunderttausende-us-amerikaner-a-f2263e3f-d926-48db-9a78-2335130c3def )

Weltweit —> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/383296/umfrage/gesetzliche-mindestloehne-in-ausgewaehlten-laendernhttps://www.spiegel.de/ausland/usa-joe-biden-erhoeht-mindestlohn-fuer-hunderttausende-us-amerikaner-a-f2263e3f-d926-48db-9a78-2335130c3def/

  1. Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
  2. Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
  3. – zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
  4. – und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
  5. Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
  6. Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten

Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.

Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!

Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll.
Warum so hoch?

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden. 

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de

Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von: 

15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.

Damit ist dann regelmäßig in der 

– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und

– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente 

notwendig.

Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?

(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)

Berechnung:

45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente 

abzüglich. Kranken- Pflegeversicherung (+ggf. Steuern) 

Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“

Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.

Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.

Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.

Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.

Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.

Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.

www. Renten-Experte.de 

Weitere Infos —> 

www.linkedin.com/posts/dgb-bw_rente-gerechtigkeit-altersgerecht-activity-7128682995829366785-DCYi

——

Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Und warum?

Das finden Sie unter diesem Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/Veröffentlicht am Autor wehodiKategorien #MindestlohnAfDAltersversorgungCDUCSUDemografieFDPGesetzliche RentenversicherungGrundrenteGrundsicherungJob und ArbeitPolitikPresse und MedienSchlagwörter BürgergeldMindestlohn

Ein Gedanke zu „Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat“

  1. Pingback: Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben – Blog Forum-55plus.de

Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen

Genau das ist falsch! Warum?

Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Warum?

2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.

Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer. 

Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.

9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn

Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:

1. Gastgewerbe: 63 %

2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)

3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %

4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%

Welche Berufe sind Geringverdiener?

Wo verdient man am wenigsten?
Küchenhilfe – 19.700 Euro.
Tankstellenmitarbeiter:in – 20.000 Euro.
Bäckerei-Konditorei-Verkäufer:in – 20.100 Euro.
Taxifahrer:in – 20.200 Euro.
Raumpflegefachkraft – 20.300 Euro.
Friseur:in – 20.800 Euro.
Kassierer:in – 20.900 Euro.

Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben

Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.

Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?

Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.

Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!

Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat

Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn

Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden. 

Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann

Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun

Hierzu weitere Informationen über diesen Link —> 

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/20/anhebung-mindestlohn-auf-brutto-2-650-euro-pro-monat/Veröffentlicht am Autor wehodiKategorien Demografie

Ein Gedanke zu „Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben“

  1. Pingback: Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat – Blog Forum-55plus.de

Thema Bürgergeld

Ein Kommentar von Paul Jürgen Sparwasser

Link —> https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:ugcPost:7133453514827026432?commentUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7133453514827026432%2C7133525022949691393%29&replyUrn=urn%3Ali%3Acomment%3A%28ugcPost%3A7133453514827026432%2C7133722443050823680%29&dashCommentUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287133525022949691393%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7133453514827026432%29&dashReplyUrn=urn%3Ali%3Afsd_comment%3A%287133722443050823680%2Curn%3Ali%3AugcPost%3A7133453514827026432%29

Vermögensverteilung in Deutschland

Die ungleiche Vermögensverteilung und ungleiche Bezahlung

Man kann auch nicht alles Vermögen in einer #Leistungsgesellschaft gleich verteilen.

#ABER:

Eines wäre wichtig.

Der #Mindestlohn von 12 bzw. demnächst 12,41 Euro ist nicht in Ordnung. Nach meinen Berechnungen müsste der Mindestlohn bei mtl. 2.650 Euro sein.

Warum?

Ein #Monatslohn von 2.650 Euro ergibt ein einen Stundenlohn von 15,77 Euro (2.650:21 Tage : 8 Stunden).

Bei einem derzeitigen Mindest-Stundenlohn 12,41 €
(ab 1.1.2024, davor 12 Euro) ergibt sich bei Familien oft die Situation, dass beim jetzigen Mindestlohn eine #Aufstockung notwendig.

Diese Aufstockung bezahlt das Jobcenter.

Dadurch wird dann das #Bürgergeld – #verfassungsrechtlich anspruchsberechtigte #Existenzminimum – gezahlt.

Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber zu niedrige Löhne bezahlt, muss dann der #Staat durch eingenommene Steuergelder für diese Differenz aufkommen (zuzüglich der daraus entstehenden Verwaltungskosten).

ABER NICHT NUR DAS!
Zusätzlich entstehen für die gesetzliche Rente zu niedrige Rentenansprüche.

Selbst bei 45 Jahren Vollbeschäftigung ergibt sich ein Rentenanspruch von
45 Jahre x 37,60 x ((12,41x8x21 Tg.x12Mon): 43.142)= 981,21 Bruttorente abzüglich GKV, Pflege, also etwa 900 Euro vor Steuern.(*1) .

Aufgrund von dieser niedrigen Rente erfolgt dann die Grundsicherung (inkl. Mietzuschuss).

Bei einem Mindestlohn von 15,77 ergibt sich eine Rente wie folgt:
45 Jahre x 37,60 x (31.800 : 43.142)= 1.247,17 Brutto

  • (*1) Thema #Grundrente
    Zwar gibt es in bestimmten Fällen einen Zuschlag auf die Rente. Allerdings sind hierzu mindestens 33 Jahre mit mindestens jährlich 0,3 Entgeltpunkten (bzw. mtl. 0,025 Entgeltpunkte) notwendig. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto.

Eine Reihe der Geringverdiener erfüllen jedoch die Voraussetzungen für die Grundrente nicht und erhalten dann doch die Grundsicherung, denn Jahre unterhalb der Entgeltpunkte werden nicht angerechnet.

Die Folgen der zu niedrigen Lohnzahlungen muss letztendlich die Gesellschaft bezahlen.

Egal, ob es sich im aktiven Arbeitsleben um #Aufstockung, #Wohngeld oder ab der Rente um Grundsicherung , Mietzuschuss oder Wohngeld handelt:

Die Folgen des zu niedrigen Mindestlohnes muss die Gesellschaft tragen

Aus diesem Grund muss der Mindestlohn auf 15,77 Euro je Stunde angehoben werden.

Rentenexperte Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Nur wenn die gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung liegt, ist später der Staat – also jeder Steuerzahler nicht belastet. Ansonsten muss Grundsicherung gezahlt werden und es entstehen auch wieder dafür Verwaltungskosten.

www.Renten-Experte.de

Du findest keine Mitarbeiter?

Die Fluktuation ist zu hoch?

Der besondere Tipp für Arbeitgeber bei der Mitarbeiterfindung und der langfristigen Mitarbeiterbindung

Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden.

Und dann beklagen sich doch tatsächlich einzelne Arbeitgeber, dass ihnen die Mitarbeiter davonlaufen, weil anscheinend das Bürgergeld höher wäre.

Ich kann da nur sagen:

Selbst schuld, wenn man als Arbeitgeber nicht aktiv im Unternehmen agiert!

Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz – eine besondere Rolle.

Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.

Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.

Sechs Beispiele, wie Du es als Arbeitgeber besser machst

Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.

Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen. 

Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.

Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.

Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.

Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung 

Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!

Beispiel: Rentenservice

Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig.

Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber.

So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.

Wenn der Mitarbeiter durch Deine Hilfe plötzlich 300 bis 800 Euro mehr im Geldbeutel – ohne Gehaltserhöhung hat, dann wird dies Deinem Mitarbeiter helfen und Dich nur etwas Engagement kosten.

Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar. 

Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.

Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.

So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht, 

Werner Hoffmann

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Qualifikationen

– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

-Vers.kfm. (IHK)

– Fachwirt Marketing (AKAD)

– Generationenberater (IHK)

– Seniorenberater (NWB-Akademie)

– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)

– NLP Practitioner (DVNLP)

– TA Practitioner

Fachautor von:

– bAV-Leitfaden.de

(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)

⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:

– Notfallordner Privat

– Notfallordner für Gesundheitsberufe

– Notfallordner für Handwerker

– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler

– Notfallordner für Unternehmer und Unternehmen

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de