Herz Merz, Spahn, Linnemann, Lindner & BILD, wann startet denn wieder die Hetzjagd auf die Bürgergeldempfänger???
Ein Beitrag von
Es geht wieder los. #Merz, #CDU, #Lindner, #FDP werden jetzt im Januar wieder hetzen… Eines der Lieblingsthemen wird wieder #Bürgergeld und das #Lohnabstandsgebot sein…… Das Lohnabstandsgebot ist gegenüber 2015 größer zwischen „#Mindestlohn und #HarzIV“!
Der Mindeslohn war damals bei 8,50 €. Harz IV war damals 399 Euro.
Heute ist der Mindestlohn bei 12,41 € (+46%). Und Bürgergeld bei 563€ (+41,10%).
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Zum Vergleich: Im TV Metall ist die unterste Lohngruppe bei 2.794 €
Im öffentlichen Dienst ist in der Entgeltgrupoe die Eingangstufe bei ungelernten zwischen 2.355 und 2.569€.
Bei beiden Gruppen gibt es noch Weihnachts- und Urlaubsgeld. ——
Wer Mindestlohn bezieht, erhält keine Urlaubs- oder Weihnachtszuwendung!
Mit rund 2.084 Euro ist der Mindestlohn bei etwa 0,55 % des DURCHSCHNITTSVERDIENSTES.
Wer 45 Jahre den Mindestlohn bezieht, erhält eine #Rente von 0,55 x 39,32 x 45 Jahre=973,17 € Brutto,
abzüglich Kranken- und #Pflegeversicherung, also gerade mal 890 Euro!
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Und das bedeutet #Aufstockung mit #Grundsicherung und #Zuschlag zur #Grundrente.
Und wer bezahlt dies?
Zunächst die #Rentenverdicherung durch den #Bundeszuschuss und letztendlich der Steuerzahler.
Und dies, weil der #Arbeitgeber den Mitarbeitern mit Mindestlohn abgespeist hat.
Das Lohnabstandsgebot ist zu gering!
Der #Mindeslohn muss auf 15,77 € pro Stunde angehoben werden.
In den letzten Wochen wurden wir allumfassend über das „unsägliche“ Bürgergeld aufgeklärt und es wurde uns von der CxU und FDP suggeriert, dass sich hier Milliarden zur Finanzierung der gleichsam versprochenen 100 Milliarden Steuerentlastungen „holen“ lassen.
Das ist großer Unfug, plumpe Polemik und Stimmungmache gegen…..? Ja, gegen wen eigentlich?
Zum einen gegen den Absender des Bürgergeldes, also die Partei(en), die es erfunden und auf den Weg gebracht haben, was ursprünglich von der SPD als Ersatz und Reform von Hartz IV erdacht und durch die Ampelregierung dann beschlossen wurde. Das könnte man sich noch mit Wahlkampf erklären und schön reden.
Zum anderen, und das empfinde ich als viel verwerflicher, wird unsere Gesellschaft bewusst in High-Performer, Leistungswillige, also die Mittel- und Oberschicht und die Low-Performer, die Verweigerer, die „Unterschicht“ gespalten und dabei werden die Bürgergeldempfänger und die Kosten für das Bürgergeld allgemein gültig den Verweigerern zugeschrieben.
Und das ist im höchsten Maße sittenwidrig und widerspricht unserer Verfassung, die genau deshalb Regelungen zur Existenzsicherung von sozial Schwächeren beinhaltet.
Wir haben verfassungsrechtlich nicht ohne Grund ein Solidaritätsprinzip verankert und brauchen dieses soziale Netz, es definiert die Grundpfeiler unseres Sozialstaates und begründet unsere demokratische Grundordnung.
Zur Finanzierung der proklamierten Steuerentlastungen taugt das Bürgergeld aber ganz sicher nicht. Die Gruppe der Totalverweigerer, die es zweifelsohne gibt, macht mit 0,28% nur einen kleinen Teil der Bürgergeld Empfänger aus und die realistisch erzielbaren Einsparungen liegen bei 8 Mio. Euro pro Jahr.
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Ein Kommentar von
Danke. Sie sprechen mir – der noch nie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und gerne auch den Spitzensteuersatz bezahlt, aus dem Herzen.
Die Ausnutzung von Bürgergeld beträgt im übrigen maximal 150 Mio. Im Jahr. Also pro Bürger etwa 1,78 Euro Pro Jahr.
Die Steuerhinterziehung beträgt im Vergleich etwa 160 Milliarden Euro pro Jahr.
Pro Bürger sind das 160 Milliarden geteilt durch 84,5 Mio. Einwohner = 1.893,49 Euro!
Eine 4-köpfigeFamilie könnte – wenn die Steuerhinterziehung nicht wäre- um 7.573 Euro entlastet werden.
Bei der Vorstellung des CDU-Wahlprogramms ist mir schlecht geworden.
Nein, ich bin davon nicht selbst betroffen!
Aber was Merz und Söder hier vorstellen, ist perfide!
Merz will die Wohnungsmietzuschüsse pauschalieren.
Was das genau bedeutet, wird dann klar, wenn man die Details betrachtet.
Wer bekommt Wohnungszuschüsse?
Sozialhilfeempfänger
Bürgergeldempfänger
Aufstocker, also Arbeitnehmer mit sehr geringem Einkommen (z.B. Teilzeit, Mindestlohn)
Arbeitnehmer mit geringen Einkünften
Rentner mit einer Rente von bis zu 1.300 bis 1.500 Euro
Welche Auswirkung hätte dies?
Die Menschen aus Gruppe 1 und Gruppe 2 müssten auch auf begrenzte Angebote zurückgreifen. Behinderte müssten beispielsweise ohne Behindertenwerkstätten, ohne Ärzte zurechtkommen. Auch andere Leistungen sind im Landbereich nicht vorhanden.
Zu 3 und 4. Aufstocker sollen also weiter weg ziehen vom Arbeitsplatz und auch Fahrzeiten von täglich 3 bis 4 Stunden in Kauf nehmen. egal ob Teilzeit oder alleinerziehend!
Zu 5. Rentner:
Rentner, die ihr Leben lang an einem Ort gewohnt haben und gerade im Alter möglichst die Infrastruktur brauchen, sollen ins Land abgeschoben werden!
Im Landbereich ohne Krankenhäuser, weniger Pflegeheime, keine Fachärzte.
Mir fällt da nur ein Kommentar ein:
Pfui Teufel! Herr Merz, Sie verdienen es nicht Bundeskanzler zu werden.
Sie haben nicht die Demut, die ein Bundeskanzler vor dem Volk brauchen.
Die #Bürgergeldgeschichte – wie man den #Mindestlohn nicht erhöhen muss und gegen #Bürgergeldempfänger hetzt. Es war einmal….. Friedrich Merz trifft sich mit zwei ehemaligen Schulkameraden
Will, dass der Reichtum bleibt in der Weite. Gegen die #Steuer für das Vermögen, Und höhere Abgaben will er nicht erwögen.
Auch der #Mindestlohn soll nicht steigen, 15 Euro, das lässt er sich nicht zeigen. Doch, dass 15,77 sinnvoll wär’, Sieht man, wenn man’s mal berechnet, gar nicht schwer.
Ein Beispiel, das uns klarer macht, Wie unterschiedlich das Leben lacht. Arbeitnehmer A verdient ein Stück mehr, 2.650 im Monat – gar nicht verkehrt.
Im Jahr kommt er auf über dreißigtausend, Noch unter dem Durchschnitt, doch fleißig und hausend. Arbeitnehmer B (Mindestlohn 12,41 Euro) kriegt mit weniger Lohn, 25.018 – kaum genug für den Thron.
Nach 45 Jahren im gleichen Beruf, Muss einer gestützt werden, der andere ruft. Rente von A ist deutlich mehr, Denn 1.364 bringt Sicherheit her.
Doch B wird’s hart, mit weniger Lohn, Mit 976 ist’s ein schwankender Thron. Doch statt den Lohn zu heben geschwind, Bleibt alles, wie’s war – so weht der Wind.
Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de
Der Mindestlohn liegt derzeit bei 12,41 € pro Stunde. Erhält ein Arbeitnehmer 12,41 € pro Stunde, dann ergibt sich bei ihm folgende Situation:
Ergänzung zum Inhalt:
Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro ergibt sich ein Jahresverdienst von 25.018 Euro. Das entspricht etwa 55,16 % des Durchschnittsverdienstes der Versicherten (Deutsche Rentenversicherung)
Nach 45 Jahren mit Mindestlohn ergibt sich eine Altersrente die sich wie folgt heute berechnet:
0,5516 x 39,32 x 45 Jahre = 976,00 Euro Bruttomonatsrente.
Davon ist dann noch die Krankenversicherung und der Beitrag für die Pflegeversicherung abzuziehen. Hierfür sind etwa 120 € derzeit abzuziehen.
Die Rente beträgt dann also circa 850 € netto (Steuern sind hier nicht mehr abzuziehen, wenn nicht weitere Einkünfte vorhanden sind).
Da gerade die Bevölkerung im unteren Gehaltsbereich im Alter auch Miete zahlen muss, sind dann staatliche Unterstützungen durch Aufstockung und Wohngeld notwendig.
Auch die Grundsicherung und der Zuschlag auf Grundrente muss dann durch den Staat durch Steuergelder finanziert werden.
Die Anhebung des Mindestlohn auf 15 € wurde vor kurzem von der SPD vorgeschlagen.
Eigentlich wäre eine Anhebung auf 15,77 € Stundenlohn als Mindestlohn jetzt schon dringend notwendig.
Wenn der Mindestlohn in dieser bisherigen Höhe bleibt, dann entlastet dies natürlich die Arbeitgeber. Allerdings belastet es auf der anderen Seite später alle Steuerzahler, denn durch die geringere Rente muss dann eine Aufklärung durch Grundsicherung und durch Zuschlag zur Grundrente erfolgen. Zusätzlich muss dann noch Wohngeld berücksichtigt werden, da gerade diese Personengruppe oft kein Wohneigentum hat.
Durch den zu geringen Verdienst wird also der Arbeitgeber entlastet und Der Steuerzahler bezahlt. Nachher die Zeche.
Oft wird von Arbeitgebern angeführt, dass dadurch dann die Inflation ansteigen würde, denn ein höherer Lohn würde ja auch dazu führen, dass die Dienstleistungen dadurch teurer werden.
Diese Aussage ist zu allgemein und im übrigen auch nicht richtig, denn beispielsweise bei einem Friseur macht der Stundenlohn nur einen Teil der Gesamtleistung aus. Würde also der Lohn beispielsweise um 10 % steigen, dann macht das vielleicht 4-5 % mehr für die Dienstleistung aus.
Es ist eigentlich widersinnig für die Allgemeinheit, dass für einen Mindestlohn die Gesellschaft die Zeche tragen soll.
Aussicht von Christian Lindner und Friedrich Merz, die beide eher die Unternehmerseite vertreten, sieht diese Sache natürlich anders aus.
Friedrich Merz ist beispielsweise komplett gegen #Mindestlohn und das gleiche gilt auch für seinen Kollegen Christian Lindner.
Dass #Merz sich hier für die oberen 5 Prozent der Bevölkerung entscheidet und am liebsten die überwiegende Anzahl an #Steuerpflichtigen nicht entlasten will, zeigt dass Friedrich Merz ein Lobbyvertreter der Milliardäre und Multimillionäre ist.
, die allerdings im Beispiel 2 durch Steuergelder (Rentenzuschüsse des Bundes) aufgefüllt werden muss, denn die Renten sind sehr unterschiedlich (Stand: 2024).
Welche Parteien sind gegen den Mindestlohn?
Gegen den Mindestlohn bzw. Gegen die Anhebung des Mindestlohns sind CDU, CSU, FDP, Freie Wähler, und FDP
Für die Anhebung des Mindestlohns sind: Grüne, SPD und Linke und BSW
Als Nachschlag hier noch ein Song über Merz und den Mindestlohn
Wie viel Prozent sind in diesen Gruppen? (zu versteuerndes Einkommen pro Person)
Bis 79.999 €: 97 % der Steuerpflichtigen
80.000 € bis 276.999 €: 3 % der Steuerpflichtigen
Über 277.000 €: 0,1 % der Steuerpflichtigen
Ergebnis: 3,1 Prozent müssten ca 1 bis 3 % mehr an Steuern abführen.
Knapp 97% würden entlastet werden. Ich hätte zwar auch eine Mehrbelastung, würde dies jedoch akzeptieren. Offenbarung: Ich gehöre zwar zu den oberen 3 % der Steuerpflichtigen, bin aber trotzdem einverstanden, wenn die Einkommensteuersätze steigen. Letztendlich sorgt eine geringere Einkommensteuer bei den 97 Prozent der Steuerpflichtigen für
mehr Zufriedenheit
und senkt somit die Unzufriedenheit und sorgt damit für weniger Extreme Kräfte!
Dafür bin ich gerne bereit auch 3 bis 5 Prozent #mehr #Steuern zu bezahlen. Dazu bin ich bereit aus blankem Egoismus! Denn mehr Extremismus zerstört Deutschland und unsere Demokratie.
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Kommentar von
Die SPD will eine Steuersenkung für 95% der Menschen und eine moderate Mehrbelastung für Top-Verdiener durchsetzen. Wer wie Friedrich Merz glaubt, das sei „ein Angriff auf die arbeitende Mitte“, dem sind die Maßstäbe ziemlich verrutscht.
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Hier die Idee der SPD
Die Idee der SPD, die Einkommensteuer für Besserverdienende anzuheben und gleichzeitig für niedrige und mittlere Einkommen zu senken, entspringt dem sozialdemokratischen Grundsatz der Umverteilung. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem finanziell stärker belastbare Bürger mehr zur Finanzierung des Staates beitragen, während Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden.
Hintergrund der Idee
Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt. Bereits jetzt zahlen Bürger mit höheren Einkommen prozentual mehr Steuern als diejenigen mit niedrigeren Einkommen. Die SPD argumentiert jedoch, dass diese Verteilung noch nicht ausreichend gerecht sei. Insbesondere in Zeiten wachsender Ungleichheit, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch Einkommen, sieht die SPD die Notwendigkeit, die Wohlhabenden stärker in die Pflicht zu nehmen.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zunimmt. Während das obere Einkommenssegment immer wohlhabender wird, bleibt das Einkommen vieler Menschen stagnierend oder steigt nur marginal. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Mieten, Energie und Lebensmittel. Diese Entwicklungen vergrößern die finanziellen Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen.
Konkrete Vorschläge
Die SPD plant, die Steuerlast für untere und mittlere Einkommen zu senken. Dies würde zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags geschehen, also dem Einkommen, das nicht versteuert werden muss. Zudem könnten Einkommensbereiche, die derzeit höher besteuert werden, für diese Gruppen gesenkt werden, um mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.
Gleichzeitig sollen Besserverdienende – häufig definiert als diejenigen, die über einem Einkommen von etwa 100.000 Euro jährlich liegen – durch höhere Steuersätze mehr zum Staatshaushalt beitragen. Die SPD sieht diese Erhöhung als fair an, da Menschen in dieser Einkommensgruppe ihre Lebenshaltungskosten leicht decken können und ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit genießen. Der zusätzliche Beitrag dieser Gruppe soll den Sozialstaat stabilisieren und mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und das Gesundheitssystem ermöglichen.
Einführung der Reichensteuer
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer Reichensteuer. Diese zusätzliche Steuer würde gezielt besonders wohlhabende Bürger betreffen, die ein extrem hohes Jahreseinkommen (z. B. über 250.000 Euro) oder ein beträchtliches Vermögen haben. Diese Steuer soll dazu dienen, die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Superreicher zu verringern und eine Umverteilung zu schaffen, von der die Gesellschaft als Ganzes profitiert.
Die SPD argumentiert, dass Superreiche häufig Vermögenszuwächse durch Kapitalanlagen erzielen, während Menschen mit geringeren Einkommen primär von ihrem Lohn abhängen. Kapitalgewinne sind jedoch häufig weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen. Durch die Reichensteuer soll diese Ungleichbehandlung gemildert werden.
Auswirkungen und Kritik
Befürworter dieses Vorschlags betonen, dass solche Steueränderungen dem Sozialstaat langfristig Stabilität verleihen könnten. Sie argumentieren, dass mehr Einnahmen von den Wohlhabenden die sozialen Sicherungssysteme entlasten und gleichzeitig mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen ermöglichen würden. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen würde dies unmittelbare finanzielle Entlastung bedeuten und möglicherweise auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen.
Kritiker warnen jedoch vor negativen wirtschaftlichen Effekten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Steuern für Besserverdienende und insbesondere für die reichsten Bürger dazu führen könnte, dass Investitionen abnehmen oder Wohlhabende ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang der Steuereinnahmen und einem Investitionsstau führen. Zudem wird befürchtet, dass hohe Steuern für Top-Verdiener die Innovationskraft und das Unternehmertum in Deutschland schwächen könnten.
Fazit
Die SPD verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen. Während untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet werden sollen, wird von den finanziell am besten ausgestatteten Bürgern ein höherer Beitrag erwartet. Die Reichensteuer zielt auf extrem wohlhabende Menschen ab und soll als Korrektiv gegen die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft wirken. Ob diese Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen, hängt jedoch von der genauen Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.
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Ist hier das Zu versteuernde oder Bruttoeinkommen je Person gemeint? Und wie hoch wäre dann das Bruttoeinkommen bei einem Ehepaar ohne Kinder oder mit zwei Kindern?
Die in der Diskussion um Steuererhöhungen und Steuerentlastungen genannten Einkommensgrenzen beziehen sich in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von bestimmten Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben.
Zu versteuerndes Einkommen vs. Bruttoeinkommen
Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von steuerlich absetzbaren Posten (wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben) übrig bleibt und auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.
Das Bruttoeinkommen hingegen ist das Einkommen, das man vor Abzügen erhält – also der Betrag, der auf dem Arbeitsvertrag steht, bevor Sozialabgaben, Steuern und andere Posten abgezogen werden.
Beispiel für ein Ehepaar ohne Kinder
Bei einem verheirateten Paar wird in Deutschland das Einkommen zusammenveranlagt, das bedeutet, das Einkommen beider Partner wird addiert und dann durch zwei geteilt (Splittingverfahren), bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Das führt oft zu einem Steuervorteil, insbesondere wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.
• Nehmen wir an, dass das zu versteuernde Einkommen, bei dem höhere Steuersätze greifen, ab etwa 100.000 Euro pro Person beginnt. Das bedeutet: Ein Single müsste ein Bruttoeinkommen haben, das nach Abzügen zu einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro führt.
Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder wäre das doppelte zu versteuernde Einkommen die Grenze, also 200.000 Euro im Jahr. Entsprechend wäre das Bruttoeinkommen je nach individuellen Freibeträgen, Werbungskosten, etc., höher.
Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern
Kinderfreibeträge und Kindergeld beeinflussen das zu versteuernde Einkommen ebenfalls. Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern wird durch zusätzliche Freibeträge reduziert:
• Kinderfreibeträge: Für jedes Kind gibt es pro Elternteil einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag pro Kind und Elternteil 3.012 Euro, also insgesamt 6.024 Euro pro Kind für das Ehepaar. Bei zwei Kindern sind das insgesamt 12.048 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Das bedeutet, ein Ehepaar mit zwei Kindern würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 212.048 Euro (200.000 Euro plus 12.048 Euro Freibetrag) in die höheren Steuersätze fallen. Auch hier wäre das Bruttoeinkommen höher, weil die Abzüge durch Sozialversicherungen, Werbungskosten und weitere steuerliche Vorteile das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Zusammengefasst:
• Die SPD spricht in der Regel vom zu versteuernden Einkommen.
• Für ein Ehepaar ohne Kinder läge die Schwelle für höhere Steuersätze bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 200.000 Euro.
• Für ein Ehepaar mit zwei Kindern würde die Schwelle bei etwa 212.048 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen, weil die Kinderfreibeträge das Einkommen mindern.
• Das entsprechende Bruttoeinkommen wäre jeweils höher, da es durch Abzüge reduziert wird, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Abzügen ab.
Populistische Sprüche der CDU der Presse in den Mund gelegt
Ein Beitrag von
Warum die neue CDU und FDP 80 Prozent der Arbeitnehmer verarmen wird
Die SPD oder die Grünen zu Parteien der Bürgergeldempfänger zu degradieren, hat System.
Zum einen wird damit durch die CDU / CSU versucht, die SPD und die Grünen auf eine kleine Interessengruppe zu minimieren und zum zweiten will sich ja keiner als Bürgergeldempfänger ansehen. „Lieber gegen Bürgergeldempfänger sein, als da dazuzuzählen.“
Genau so funktioniert die Strategie des Populismus. Einfach einen Punkt heraussuchen und mit emotionaler indirekter Hetze vorgehen.
Dumm ist nur, wenn dies offenkundig wird.
Top-Rechtsanwälte kennen – besonders in der Wirtschaft – das Prinzip der Nebelkerzen.
Und auch Strategen wenden die Nebelkerzenargumentation sehr gerne an.
Bei Populisten denke ich bevorzugt an Merz, Söder, Spahn.
Und bei ausgeklügelten Strategen und Linnemann.
Na, und Merz ist ja nicht nur Populist, sondern auch Wirtschaftsanwalt.
Dass Bürgergeld und Mindestlohn und die Gehaltszahlung und die Arbeitnehmergehälter der meisten Erwerbstätigen indirekt zusammenhängen, wird dann klar, wenn man die Zusamnenhänge aufdeckt.
Wie hoch ist das Bürgergeld in Prozent zu dem Existenzminimum?
Das Bürgergeld in Deutschland entspricht grundsätzlich dem Existenzminimum, da es so konzipiert ist, dass es die grundlegenden Bedürfnisse einer Person decken soll. Das Existenzminimum stellt den Betrag dar, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens notwendig ist, einschließlich der Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich an der Regelsatzberechnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird, um sicherzustellen, dass es dem Existenzminimum entspricht. Es liegt also grundsätzlich bei 100 % des Existenzminimums.
Zusätzlich zu den Regelsätzen für das Bürgergeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, was bedeutet, dass das Bürgergeld insgesamt höher sein kann als nur der Regelsatz. Dadurch wird sichergestellt, dass die wesentlichen Lebenshaltungskosten gedeckt sind.
Welche Regelungen in der EU oder Deutschland haben Einfluss auf den Mindestlohn?
Das Mindesteinkommen in der Europäischen Union wird durch mehrere Regelungen und Empfehlungen auf EU-Ebene beeinflusst, auch wenn die konkrete Festlegung der sozialen Sicherungssysteme, wie etwa Mindestlöhne oder Mindesteinkommen, grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die wichtigsten EU-Regelungen und Initiativen, die Einfluss auf die Gestaltung des Mindesteinkommens haben, sind:
1. Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR)
Die 2017 verabschiedete Europäische Säule sozialer Rechte enthält 20 Grundsätze, die als Leitlinien für eine faire und funktionierende Arbeits- und Sozialpolitik dienen sollen. Einer dieser Grundsätze fordert „angemessene Mindestlöhne“, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer ein Einkommen hat, das ein anständiges Leben ermöglicht. Auch wenn es keine direkte Verpflichtung gibt, ein Mindesteinkommen in jedem Mitgliedstaat einzuführen, dient die Säule als politisches Rahmenwerk für die Ausgestaltung der nationalen sozialen Sicherungssysteme.
2. Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041)
Diese Richtlinie wurde 2022 beschlossen und zielt darauf ab, angemessene Mindestlöhne in der EU zu fördern, indem sie die Rahmenbedingungen für faire Löhne verbessert. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass gesetzliche Mindestlöhne ein angemessenes Niveau haben, wobei Bezug auf die nationalen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen genommen wird. Die Richtlinie enthält jedoch keine spezifischen Vorschriften für Mindesteinkommen oder Sozialhilfeleistungen, sondern konzentriert sich auf Löhne.
3. Empfehlung der EU-Kommission zum Mindesteinkommen (1992)
Bereits 1992 empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, Systeme für ein „angemessenes Mindesteinkommen“ einzuführen, um Personen ohne ausreichendes Einkommen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Diese Empfehlung war zwar rechtlich nicht bindend, diente aber als wichtige Grundlage für die Entwicklung von sozialen Sicherungssystemen in den Mitgliedstaaten.
4. Europäisches Semester und länderspezifische Empfehlungen
Im Rahmen des Europäischen Semesters, dem jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, werden regelmäßig länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen, die auch soziale Aspekte wie Mindestlohnregelungen und Mindesteinkommen betreffen. Hierdurch übt die EU indirekten Druck auf die Mitgliedstaaten aus, ihre Sozialsysteme zu verbessern und Armut zu bekämpfen.
5. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta der Grundrechte der EU, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, enthält allgemeine Bestimmungen über den Schutz sozialer Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (Artikel 34). Während sie keine spezifischen Regelungen zum Mindesteinkommen festlegt, unterstützt sie die allgemeinen Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung.
Ja, es gibt eine solche Orientierung, aber keine verbindliche EU-weite Regelung. Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041) empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich an bestimmten Bezugspunkten zu orientieren, um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere zwei Indikatoren:
1. 60 % des Medianlohns: Der Medianlohn ist der Wert, bei dem die Hälfte der Beschäftigten weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Ein Mindestlohn in Höhe von 60 % des Medianlohns wird häufig als Richtwert für eine angemessene Entlohnung angesehen.
2. 50 % des Durchschnittslohns: Der Durchschnittslohn ist das arithmetische Mittel aller Löhne in einem Land. Ein Mindestlohn von 50 % des Durchschnittslohns wird ebenfalls als Referenzgröße verwendet, um eine ausreichende Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern.
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu, diese Werte einzuhalten. Stattdessen dienen sie als Empfehlungen und Orientierungshilfen, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten. Die Mitgliedstaaten haben die Freiheit, eigene Kriterien festzulegen, solange sie sicherstellen, dass der Mindestlohn den Lebensstandard der Arbeitnehmer verbessert und Armut bekämpft.
Die Orientierung an 60 % des Medianlohns ist also ein häufig verwendeter Richtwert, den viele Länder heranziehen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne zu überprüfen, aber er ist nicht verbindlich vorgeschrieben.
Wie wird der Mindestlohn derzeit in Deutschland ermittelt?
Der Mindestlohn in Deutschland wird durch die Mindestlohnkommission festgelegt. Diese Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie wissenschaftlichen Mitgliedern. Der Prozess zur Ermittlung des Mindestlohns ist wie folgt geregelt:
1. Mindestlohnkommission: Die Kommission setzt sich aus einem unabhängigen Vorsitzenden, drei Vertretern der Arbeitnehmerseite, drei Vertretern der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Wissenschaftlern zusammen. Diese Mitglieder diskutieren und entscheiden über Anpassungen des Mindestlohns.
2. Kriterien für die Festlegung: Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Ziel ist es, den Mindestlohn so festzusetzen, dass er den Arbeitnehmern ein angemessenes Einkommen sichert und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet. Die Entwicklung der Produktivität, Arbeitsmarktlage und wirtschaftliche Gesamtlage werden ebenfalls berücksichtigt.
3. Zwei-Jahres-Rhythmus: Die Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und spricht eine Empfehlung für eine Anpassung aus. Der Mindestlohn wird dann per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2025.
4. Besondere Erhöhungen: Die Bundesregierung kann in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Lage, zusätzliche Anpassungen vornehmen.
Der aktuelle Mindestlohn wird also auf Grundlage einer Balance zwischen Lohnsicherung und wirtschaftlicher Verträglichkeit ermittelt, ohne eine gesetzliche Verpflichtung an bestimmte Prozentsätze des Median- oder Durchschnittslohns.
Welche Personen sind in der Kommission und wie ist die Kommission ausgeglichen nach Interessengruppen?
Die Mindestlohnkommission in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die die Interessen unterschiedlicher Gruppen vertreten. Die Struktur ist darauf ausgelegt, eine ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu gewährleisten, mit zusätzlichen wissenschaftlichen Mitgliedern für eine unabhängige Beratung. Die Zusammensetzung der Kommission ist wie folgt:
1. Unabhängiger Vorsitzender
• Der Vorsitzende ist eine neutrale Person, die weder den Arbeitgeber- noch den Arbeitnehmerinteressen angehört. Diese Person leitet die Sitzungen der Kommission und soll eine ausgleichende Rolle spielen, um Konsensentscheidungen zu fördern.
2. Ständige Mitglieder (Stimmrecht)
• Drei Vertreter der Arbeitgeberseite: Diese Mitglieder werden von den Arbeitgeberverbänden benannt und vertreten die Interessen der Unternehmen. Sie sollen sicherstellen, dass wirtschaftliche Aspekte, wie die Tragfähigkeit der Lohnerhöhung für Unternehmen, berücksichtigt werden.
• Drei Vertreter der Arbeitnehmerseite: Diese Mitglieder werden von den Gewerkschaften benannt und vertreten die Interessen der Beschäftigten. Sie setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn ein angemessenes Einkommen sichert und die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt wird.
3. Wissenschaftliche Mitglieder (beratend, ohne Stimmrecht)
• Zwei wissenschaftliche Mitglieder sind beratend tätig und unterstützen die Kommission mit Analysen und Gutachten. Sie haben kein Stimmrecht, bringen aber unabhängige, wissenschaftlich fundierte Perspektiven ein, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.
4. Paritätische Besetzung
• Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter gleich stark vertreten sind (jeweils drei Mitglieder). Dies dient dazu, einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.
Entscheidungsfindung
• Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns erfolgen in der Regel im Konsens. Sollte keine Einigung erzielt werden, hat der Vorsitzende das Entscheidungsrecht.
Zweck der Zusammensetzung
Die Struktur der Kommission zielt darauf ab, eine ausgewogene Vertretung der Interessen zu gewährleisten und gleichzeitig eine fundierte Grundlage für die Mindestlohnempfehlungen zu schaffen, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
Zusammenhang
Reicht der Mindestlohn oder das Einkommen, das eine Familie erhält nicht aus, weil das. Bürgergeld höher wäre, dann besteht Anspruch auf Aufstockung.
Besonders in der Rente ist dies bedeutsam.
Wer beispielsweise nur den Mindestlohn erhält, hat in der Rente selbst nach 45 Versicherungsjahren eine Rente, die nicht zum Leben reicht!
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Welche Lösung wäre sinnvoll?
Steigt das Mindesteinkommen nicht erheblich an, dann wird die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergehen. Soziale Unruhen werden dann als Folge zunehmen.
Dass dadurch extreme Parteien partizipieren, muss jedem klar sein.
Aus diesen Spannungen entstehen dann wieder Gegenbewegungen, die zu extremen Einschränkungen folgen.
Was wollen einige Politiker von CDU und FDP machen?
Am liebsten wäre diesen Politikern die Abschaffung von Bürgergeld und Mindestlohn.
Da dies jedoch nicht so einfach möglich ist, denn EU-Bedingungen und verfassungsrechtliche Bedenken sind hier ein Störfeuer.
Wie könnte das Bürgergeld abgeschafft oder erschwert werden?
Die CDU will hierzu das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ umwandeln.
Gleichzeitig soll der „Warenkorb verändert“ werden.
Die Veränderung des Warenkorbs hat letztendlich das Ziel alle betroffenen Erwerbstätigen finanziell weiter abzustufen.
Und dies sind nicht nur Bürgergeldempfänger, sondern letztendlich etwa 60 bis 80 Prozent der Erwerbstätigen.
Die neue CDU und auch FDP wird die Arbeitnehmer verarmen!
Es ist zwar nicht erstaunlich, aber entwürdigend für ein Journalismus, wie er nicht nur bei BILD, sondern auch bei WELT-TV betrieben wird. Ein Interview mit dem Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über das Bürgergeld, bei dem die beiden Interviewpartner von Welt-TV falsche Zahlen genannt haben, ist kein Interview, sondern Propaganda im Sinne von Axel-Springer.
Bei so einem FakeNews ist mir eine Parallele zu dem Medienmogul Alfred Hugenberg durch den Kopf gegangen. Auch vor 1933 gab es einen Medienkonzern, der dem Nationalsozialismus sehr gedient hatte.
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Ein Beitrag von
Dass man bei „Welt TV“ offenkundig den Job als #Nachrichtensprecher:in im Lotto gewinnen kann, hat Welt TV jetzt selbst eindrucksvoll vor laufender Kamera bestätigt. Zwei dieser „Journalist:innen“ (leider keine geschützte Berufsbezeichnung) hatten sich jetzt Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, ins Studio eingeladen. Thema: #Bürgergeld.
Das Gespräch strotze vor Vor- und Fehlurteilen auf Seiten der Welt-TV-Interviewenden. So seien ja z.B. von den 5 Mio. Bürgergeld-Empfänger:innen locker 4 Mio. erwerbsfähig und es könne doch nicht sein, dass … Moment mal: auf dem Papier vielleicht, aber real sind Millionen davon Schüler:innen, Studierende, #Aufstocker (also längst arbeitend), Angehörigen-Pflegende, eigene Kinder Betreuende, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung etc. Sprich: Die tun nichts illegales und die wird man durch Sanktionen bzw. eine Kürzung des Bürgergeldes auch nicht in den #Arbeitsmarkt pressen können.
Und selbst als Schneider das aufdröselt, legt die Nachrichtensprecherin keck und frei von Verstand nach: Aber es gäbe doch sicherlich ein paar 100.000 Menschen, die sich auf die faule Haut legen (dieser Fake wurde übrigens einst von Linnemann/Spahn/#CDU in die Welt gesetzt). Seit wann sind gefühlte Zahlen eine Basis für ein Interview, lieber #Springer-Verlag? Schneider korrigiert und sagt, das seien gerade mal 16.000 bundesweit laut Statistik der #Bundesagentur.
Weitgehend unbeeindruckt davon geht die Fake-News-Schleuderei durch die „Welt TV“-Nachrichtensprecher:innen weiter. Nur 0,4 Prozent der #Totalverweigerer würden ja sanktioniert, so der nächste Fake. – Nein, es wurde der Regelsatz von 0,4 % der gesamten Bürgergeld-Empfänger:innen gekürzt. Das ist also eine komplett andere Basis. Und, oh Wunder, es gibt ja in der Tat schon #Sanktionen gegen Totalverweigerer, die auch angewendet werden. Also, what‘s the news, liebes Springer-Team?
Das Duo von Welt TV bleibt skeptisch. Süffisant merkt der eine an, dass man diese Zahlen von Schneider ja dann alle mal in einem Faktencheck am Ende der #Sendung überprüfen müsse. – Ja, bitte, tut es! Nur leider wird das Fakten-Ergebnis Euch Welt-TV-Nachrichten-Fuzzis zerlegen! Tipp: Sucht Euch einen anderen Job, bevor es die #Kündigung gibt. Obwohl: Hat Springer schon mal jemanden wegen Fake-News-Schleuderei gekündigt? Eben.
Da fragt man sich doch im Stillen: Was wäre passiert, wenn Schneider nicht im Studio gewesen wäre? Vermutlich dieses: Die „Journalist:innen“ hätten die Fake-Zahlen so veröffentlicht und es „Nachrichtensendung“ genannt.
Es ist es wichtig, die Fakten ehrlich auf den Tisch zu legen, notwendige #Reformen offen anzusprechen und auch den #Populismus falscher Argumente zu entlarven.
Vier falsche Mythen gilt es zu entlarven:
Erster Mythos: die knapp 5,4 Millionen Bezieher des Bürgergelds können aber wollen nicht arbeiten. Fakt ist: · ca. 1,8 Millionen davon sind Kinder und Jugendliche · 2 Millionen sind Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht für (weitere) Arbeit zur Verfügung stehen – wie die 800.000 Aufstocker, und auch Alleinerziehende, denen es zB an Betreuungplätzen für ihre Kinder fehlt. · verbleiben ca. 1,7 Millionen Menschen, die prinzipiell arbeiten könnten.
Die Kritiker haben also einen wichtigen Punkt, wenn sie monieren, dass der Staat besser darin werden muss, dieses Potenzial zu heben.
Zweiter Mythos: diese 1,7 Millionen wollten nicht arbeiten, sondern lieber Bürgergeld beziehen. · Dieser Vorwurf mag auf eine kleine Minderheit zutreffen, für die große Mehrheit gilt dies jedoch nicht — das Problem liegt anderswo: knapp zwei Drittel haben keinen Berufsabschluss, und die meisten haben gesundheitliche Probleme. · Das Hauptproblem: potentielle Arbeitgeber stellen diese Menschen häufig nicht ein, weil dies für sie mit hohen Kosten und Risiken verbunden ist.
Genau hier setzt eine der sinnvollen Reformen des Bürgergelds an: Menschen sollen nicht per se so in irgendeine Arbeit kommen, sondern sie sollen in solche Arbeit kommen, die ihnen eine gute und dauerhafte Zukunftsperspektive bietet.
Dritter Mythos: der Lohnabstand zum Bürgergeld sei nicht groß genug. Fakt ist: · Diese Behauptung ist falsch: Menschen mit Arbeit haben immer und in jeder Konstellation – von einem Single bis hin zu einer Großfamilie – mehr Geld als Menschen im Bürgergeld. (https://lnkd.in/dAVufc3n) · Der „Lohnabstand“ zwischen Bürgergeld und Arbeit ist seit Einführung des #Mindestlohn 2015 größer geworden. · Aber um auch dies klar zu sagen: es gibt Menschen, die Sozialbetrug betreiben Jobangebote ablehnen oder sich Leistungen erschleichen. · Fakt ist jedoch auch, dass die Totalverweigerer eine kleine Gruppe sind: es sind ca. 15.000 von den 5,4 Millionen Beziehern des Bürgergeld. · Auch daher ist der Populismus gegen Menschen im Bürgergeld so perfide: es wird eine große Mehrheit in Kollektivhaftung für eine kleine Minderheit genommen und ihre legitimen Bedürfnisse dadurch delegitimiert.
Fazit: Die Einführung des Bürgergelds war ein Schritt in die richtige Richtung, vor allem weil es einen stärkeren Fokus darauf legt, Menschen dauerhaft und in gute Arbeit zu bringen.
Das Bürgergeld braucht weitere Reformen.
Was es nicht braucht, ist der #Populismus, der die Debatte prägt und auch von Politikern demokratischer Parteien geschürt wird um verletzliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun
Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun. Wer arbeitet und alle Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, hat immer mehr verfügbares Einkommen als jemand, der nicht arbeitet und nur Sozialleistungen bekommt.
Das haben Berechnungen des ifo Instituts ergeben. „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.
„Dieser Fall ist deshalb ausgeschlossen, weil es die Freibeträge für Erwerbstätige bei der Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen gibt, um genau das zu verhindern“, fügt ifo-Forscher Maximilian Blömer hinzu.
Wer als Alleinstehender in einer Stadt mit mittlerem Mietniveau, wie z.B. Dresden, 1000 Euro brutto verdient, bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und unter Hinzufügung der Sozialleistungen 891 Euro heraus.
Wer nur Sozialleistungen bekommt, hat 563 Euro Bürgergeld. „Nur wenn ein Alleinstehender mit 1000 Euro Brutto-Einkommen keinerlei Sozialleistungen beantragt, die er erhalten kann, dann landet er bei 357 Euro netto“, sagt Manuel Pannier vom Center for Economic Studies (CES) in München.
Bei 2000 Euro brutto sind es für einen Alleinstehenden mit Sozialleistungen netto 1020 Euro, ohne 965 Euro; beide Beiträge sind wesentlich höhere als das Bürgergeld von 563 Euro.
Ebenso läuft es bei Alleinerziehenden.
Wer brutto 1000 Euro verdient, bekommt mit den Sozialleistungen sogar 2033 Euro heraus, ebenfalls mehr als jemand ohne Arbeitseinkommen und nur mit Sozialleistungen.
Der kommt auf 1553 Euro. „Wer allerdings keinerlei Sozialleistungen beantragt, der landet mit 1000 Euro brutto nur bei 622 Euro“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer.
Diese Berechnungen hat das ifo ebenso für Paarhaushalte und verschiedene Mietniveaus angestellt.
Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente sind 3 Werte, die man in Zusammenhang sehen muss.
Wer nur einen Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, hat bei einem Monatsverdienst von 2084 Euro gerade einmal 55 Prozent des Durchschnittseinkommens erreicht.
Die tatsächliche erarbeitete Rente wäre dann unter der Grundsicherung.
Damit müsste der Staat – also wir Steuerzahler – für die Differenz zwischen
– Grundsicherung und tatsächlich erarbeitete Rente, oder sogar
– für die Differenz zwischen Zuschlag zur Grundrente und tatsächliche Rente
aufkommen.
Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro pro Stunde, wäre dies nicht der Fall!
Einfach ausgedrückt:
Wäre der Mindestlohn auf diesem Niveau, dann müssten wir alle nicht nachher dafür gerade stehen.
Wir finanzieren durch den niedrigen Mindestlohn letztendlich den Sehwinkel des Unternehmers, der Mitarbeitern nur 12,41 Euro bezahlt.
Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.
Der erste Satz verdreht die Tatsachen.
Der Satz
„Arbeit muss sich lohnen“
wird
⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern
⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)
⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)
missbraucht.
Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.
Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!
Hier die Aufklärung:
Frage:
„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“
Antwort:
„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.
Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.
Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.
Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).
Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.
Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.
Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.
Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.
Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.
Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.
Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.
Hierzu folgende Erklärung:
Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.
Mache hierzu auch folgende Berechnung vor
12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.
Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.
Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.
Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.
Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.
Ganz deutlich wird dies ab der Rente!
Frage:
„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“
Antwort:
Rentenberechnung:
Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also
(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.
Frage:
„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?
Antwort:
„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:
Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert
mal Jahre
mal aktueller Rentenwert
ist gleich Bruttomonatsrente
0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.
Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“
Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.
Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.
Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.
Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.
Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.
Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.
Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:
⁃ Kindererziehungszeiten,
⁃ Berücksichtigungszeiten,
⁃ Zuschlag zur Grundrente,
⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,
⁃ Mütterrente.
Von bestimmten Parteien
⁃ CDU
⁃ CSU
⁃ FDP
⁃ Freie Wähler Bayern
⁃ Oder AfD
wird dann aber wiederum behauptet,
„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.
Man muss diese umgestalten.
Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“
Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!
Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal
Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?
Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.
Und im Wahlkampf werden dann die Themen
⁃ Bürgerversicherung verdreht,
⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..
⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)
⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.
Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).