12 Private Krankenversicherer besser als ausreichend

18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.

Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.

Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.

Altersrente Flexirente Vorruhestand

Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe

Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.

Was wurde gemacht?

Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:

• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet

• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.

• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.

Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik

(s. Grafik)

Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).

Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.

Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten

⁃ Allianz,

⁃ Alte Oldenburger,

⁃ Barmenia,

⁃ Concordia,

⁃ Debeka,

⁃ HanseMerkur,

⁃ LVM,

⁃ VGH Provinzial,

⁃ SDK,

⁃ Signal Iduna,

⁃ Württembergische).

Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab

⁃ Arag,

⁃ Axa,

⁃ Continentale,

⁃ DEVK,

⁃ DKV,

⁃ Generali,

⁃ Hallesche,

⁃ HUK-Coburg,

⁃ Inter,

⁃ LKH,

⁃ Münchener Verein,

⁃ Nürnberger,

⁃ VRK).

Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden

⁃ Bayerische Beamtenkranken

⁃ Gothaer,

⁃ Mecklenburgische,

⁃ UKV,

⁃ Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:

„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

Keine höhere Erwerbs­minderungs­rente für Bestandsrentner

Keine höhere #Erwerbs­minderungs­rente für #Bestandsrentner

Vom Gesetzgeber angeführte Gründe für Differenzierung zwischen Bestands- und #Neurentnern sind sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich

#Rentner, deren #Erwerbs­minderungs­rente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine #Neuberechnung ihrer #Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen

Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer #Rente #Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.

Die in den beiden #Revisionsverfahren klagenden Rentner erhalten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die einer weiteren #Erwerbstätigkeit entgegenstehen, bereits seit 2004 beziehungsweise 2014 eine Rente wegen voller #Erwerbsminderung. Sie gehören damit zur Gruppe der Bestandsrentner.

Nach den in den Jahren 2018 und 2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen kommen die – teilweise erheblichen – Verbesserungen bei der Berechnung der #Erwerbsminderungsrenten nur den Neurentnern zugute.

Die Kläger forderten eine Gleichbehandlung und deshalb eine Berücksichtigung der verlängerten #Zurechnungszeiten auch bei ihren Renten.

Der #Rentenversicherungsträger und die #Vorinstanzen lehnten das ab.

#BSG verneint Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes

Das BSG konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Begrenzung der zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 eingeführten Leistungsverbesserungen auf die ab diesen Stichtagen neu hinzukommenden #Erwerbsminderungsrentner dem #Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes widerspricht. Bei Anwendung des vom #Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsmaßstabs für solche #Stichtagsregelungen war ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz nicht feststellbar.

Die vom Gesetzgeber angeführten Gründe für die Differenzierung zwischen Bestands- und Neurentnern sind sachlich nachvollziehbar und nicht willkürlich.

Es entspricht einem Strukturprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, dass Leistungsverbesserungen ebenso wie Leistungskürzungen grundsätzlich nur für neu bewilligte Renten gelten.

Entscheidung des #Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich

Der Gesetzgeber durfte auch auf den erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bei sofortiger Einbeziehung der Bestandsrentner abstellen.

Zudem war zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mittlerweile für die Bestandsrentner einen Zuschlag zu ihrer und ebenso zu einer daran anschließenden Altersrente eingeführt hat, der ihnen ab dem 1. Juli 2024 zustehen wird.

Das BSG hat deshalb davon abgesehen, die Verfahren – wie von den Klägern gefordert – auszusetzen und eine Entscheidung des #Bundesverfassungsgerichts einzuholen, ob die gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist.

Lebenserwartung nachweislich durch Corona drastisch gesunken

Mehr Sterbefälle durch Covid-19

Wer bisher behauptet hat, dass Corona nichts anderes als eine Grippe ist, kommt jetzt immer mehr in Erklärungsnöte.

Gerade in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Lebenserwartung extrem verkürzt worden.

Bisher ist ein klarer Trend zu verzeichnen: Menschen in Deutschland werden statistisch gesehen immer älter. Doch die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 bilden eine Ausnahme. Welchen Einfluss Covid-19 auf die Lebenserwartung hat, teilen die Statistiker aus Wiesbaden mit.

Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug 2021 für neugeborene Mädchen nur noch 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zu 2019 – dem letzten Jahr vor der Pandemie – stark verringert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete: bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.

Die Statistiker sind sich sicher: „Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Corona-Wellen.“ Die Entwicklung der Lebenserwartung zeige Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie seien deshalb besonders gut für Vergleiche geeignet.

„Wir können die Entwicklung direkt auf Covid-19 zurückführen“, sagt auch Jonas Schöley, der am Max-Planck-Institut für Demografische Forschung in Rostock über den Gesundheitszustand der Bevölkerung forscht. Die Zahlen aus Wiesbaden decken sich eins zu eins mit den Ergebnissen seiner Forschungsgruppe. „Ein so starker Rückgang, synchronisiert über den Planeten, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, das ist völlig ungewöhnlich und eine absolute Ausnahme.“

Vor allem Ostdeutschland betroffen

In Ostdeutschland war der Auswertung zufolge der Rückgang der Lebenserwartung bei Geburt von 2019 auf 2021 besonders deutlich. Für Jungen nahm dieser Wert um 1,3 Jahre, für Mädchen um 0,9 Jahre ab. In Westdeutschland betrug der Rückgang bei den Jungen 0,4 Jahre und bei den Mädchen 0,3 Jahre. Die ostdeutschen Bundesländer waren ab der zweiten Welle besonders stark von der Pandemie betroffen.

Bei dem Thema spielen zwei Faktoren zusammen: Weil der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt, wird seit etwa 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle gerechnet. Gleichzeitig wurden – zumindest vor Beginn der Corona-Pandemie – alte Menschen immer älter. „Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab“, erklärt das Bundesamt.

Bei gleichzeitigem Wirken beider Effekte stiegen die Sterbefallzahlen vor Beginn der Pandemie jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Bereits 2020 war der Anstieg im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 stärker ausgeprägt – die Statistik zeigte fünf Prozent mehr Sterbefälle. 2021 stiegen die Sterbefallzahlen um weitere vier Prozent.

Wesentlich höhere Zahl an Sterbefällen

„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um 2 bis 4 Prozent. Tatsächlich ist die Zahl der Sterbefälle von 2019 auf 2021 um 9 Prozent gestiegen“, berichteten die Statistiker. „Bezogen auf die beiden Jahre 2020 und 2021 gab es demnach etwa 70.000 bis 100.000 zusätzliche Sterbefälle.“ Beim Robert-Koch-Institut wurden in diesen beiden Jahren knapp 115.000 Covid-19-Todesfälle gemeldet.

Dass der Effekt 2021 geringer ausfiel als 2020, erklärt das Statistische Bundesamt mit den Maßnahmen und Verhaltensänderungen während der Pandemie. Sie könnten auch dafür gesorgt haben, dass 2020 und 2021 weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden.

Ist der Trend beendet?

Die Frage ist, ob die beiden Ausnahmejahre den Trend, dass Menschen immer älter werden, beendet oder nur unterbrochen haben. Seit mehr als 100 Jahren steige die Lebenserwartung in Europa, sagt Schöley, aber innerhalb dessen habe es immer wieder Einbrüche gegeben, etwa die beiden Weltkriege oder die Spanische Grippe. Danach sei man jedes Mal zur positiven Entwicklung zurückgekehrt.

Manchmal hätten die Krisen den Trend sogar beschleunigt. „Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man Antibiotika – vielleicht hilft uns die mRNA-Technologie, auf der die meisten Corona-Impfstoffe basieren, im Kampf gegen Krebs.“ Allerdings gebe es auch neue Risikofaktoren, etwa eine mögliche Wirtschaftskrise oder politische Instabilität. „Dann können wir auch durchaus länger auf die Rückkehr steigender Lebenserwartung warten.“

Warum Maskenpflicht, Homeoffice und andere corona-hemmende Maßnahmen weiter eingehalten werden sollten

Etwa Dreiviertel der Klinik-Patienten leiden an Long Covid

Nur wenige Menschen, die wegen einer #Corona-#Infektion im #Krankenhaus behandelt werden müssen, erholen sich innerhalb eines Jahres vollständig.

Nur 26 Prozent der Patientinnen und Patienten gaben an, nach fünf Monaten vollständig genesen zu sein. Ein Jahr nach der Entlassung aus dem #Krankenhaus stieg der Anteil nur leicht auf 28,9 Prozent an. Die häufigsten beobachteten #Langzeit-#Covid-#Symptome waren #Müdigkeit, #Muskelschmerzen, #schlechter #Schlaf und #Kurzatmigkeit.

Die britische Studie bestätigt die bisherigen Studien in anderen Bereichen.

https://www.n-tv.de/panorama/08-43-Etwa-Dreiviertel-der-Klinik-Patienten-leiden-an-Long-Covid–article21626512.html

Nach neuen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge leiden 10 bis 20 Prozent der Infizierten unter Long Covid. Doch warum haben einige noch Wochen und teilweise sogar Monate mit den langanhaltenden Folgen zu kämpfen?

https://www.n-tv.de/wissen/Forscher-finden-moegliche-Ursache-fuer-Long-Covid-article23148845.html

Fasst man alle Studien zusammen, also unabhängig vom Alter und Behandlungsort und Schwere der Erkrankung (ambulant, stionär allgemein oder Intensivstation), dann ergibt sich eine #LongCovid-#Quote zwischen 7-15 %.

Quellen mit detaillierten Informationen—>

https://www.median-kliniken.de/long-covid/de/fuer-fachpublikum/krankheitsbild-long-covid/zahlen-aus-studien/

#Gesundheitswesen, #Volkswirtschaft und #Unternehmen müssen letztendlich diese Last tragen.

Besonders Unternehmen und der Staatshaushalt stecken hier in einem Dilemma.

Während durch einen #Lockdown die #Ansteckungsrate erheblich geringer wäre, wünschen sich natürlich alle Bürger das normale Leben zurück.

Allerdings rächt sich die jetzige neue normale Öffnung sicherlich.

Die von einigen Politikern durchzogene Öffnungsaktion (insbesondere von FDP) wird noch zu einem hohen Folgeschaden führen.

Zwar sind die #Omikron-#Varianten nicht so tödlich wie die Vorgänger, allerdings wird #Long-%Covid auch hier seine Spuren hinterlassen.

Die Abschaffung der #Maskenpflicht und #Homeoffice ist völlige Unvernunft und verharmlost die Folgen.

So ist gerade in Kleinbetrieben und Mittelbetrieben die Unvorsichtigkeit angekommen.

Größere Betriebe bleiben teilweise eher vorsichtig und behalten noch die Homeoffice-Pflicht bei.

Wüstenrot hat festgelegt, dass die Mitarbeiter mindestens an einem Tag im Betrieb arbeiten sollen.

Die Techniker Krankenkasse behält die Homeoffice-Regelung noch mindestens bis 1.6.2022.

Und auch bei den privaten Krankenversicherern wird die Regelung Homeoffice noch bis Ende Mai vorhanden bleiben.

Bezüglich der Abschaffung der Maskenpflicht an fast allen Orten besteht unterschiedliche Umsetzung.

Während der überwiegende Teil der Bevölkerung beim Einkaufen die Maske angezogen hat, sieht man ansonsten die Maske zu selten.

Besonders in Klein- und Mittelbetrieben vertraut man ja seinen Kollegen und denkt sich, dass diese ja sicher gesund sind.

Betriebsinhaber von Klein- und Mittelbetrieben überlassen das Tragen der Maske ihren Mitarbeitern selbst.

Beim Anblick der #Long #Covid-#Fallzahlen ist dies gerade für Klein- und Mittelbetriebe ein gefährliches Spiel.

Neben einer erhöhten Erkrankungsrate werden auch Folgeauswirkungen nicht abzuwenden sein.

So steigt durch #LongCovid die Anzahl von #Reha-#Behandlungen.

Darüber hinaus werden Long-Covid-#Patienten nicht mehr so leistungsfähig sein.

Zwar erhalten Unternehmen bis zu 30 Arbeitnehmern durch die Umlage I wieder einen Teilersatz der gezahlten Gehaltsfortzahlung.

Der Gewinnausfall des Unternehmers und auch die Mehrarbeit durch andere Mitarbeiter inklusive der organisatorischen Probleme bleiben als Kosten beim Unternehmen.

Zusätzlich belastet die erhöhte #Krankheitszeit auch das #Betriebsklima und belastet auch die #Kundenbeziehung stark, wenn ein Unternehmen weniger produzieren kann.

Für jeden #Personaler und Entschiedet wäre es deshalb sinnvoll, bestimmte #coronahemmende #Maßnahmen einzuhalten.

Übrigens hier noch ein Tipp für Unternehmer, Entscheider und Personaler:

Die Wartezeit, bis ein Arbeitnehmer einen #Behandlungstermin beim #Facharzt bekommt, verlängert auch die #Krankheitszeit, weil die #Behandlung dann später beginnt.

Die Gesellschaft – „Wir für Gesundheit“ hilft im individuellen Fall, dass ein #Facharzttermin schneller stattfindet.

Für den Mitarbeiter bedeutet dies eine #schnellere #Gesundung und ggf. auch weniger Schmerzen.

Für den Betrieb bedeutet dies eine #geringere #Krankheitsquote, weniger #Personalausfall und auch #besseres #Betriebsklima.

Deepfakes Echt oder Gefälscht? Es wird immer schwieriger

„Echte“ Personenvideos von „gefälschten“ zu unterscheiden wird immer schwieriger

Fotos zu fälschen ist schon sehr lange möglich.

Auf Fotos können Hintergrund ausgetauscht werden, ein Gesicht älter oder jünger gemacht werden und vieles mehr.

Was weniger bekannt ist, aber mit viel Aufwand auch geht, ist gesamte Personenvideos inklusive Ton zu fälschen.

Dabei werden sehr vieles echte Videos in eine spezielle Software geladen und die Software analysiert dann z.B. die Gesichtsgestik und die Sprache.

Anschließend kann eine andere Person oder sogar eine künstliche Intelligenz in die andere Person mit Film und Ton übertragen werden.

So kannst Du dann plötzlich der Papst sein und sagst dann „boah, ist das Geil“.

Was zunächst witzig wirkt, kann hoch gefährlich sein und Kriege auslösen oder Wahlen manipulieren.

Hilfreich kann dies in verschiedenen Bereichen aber auch sein.

So kann beispielsweise in Spielfilmen oder Dokumentarfilmen ein längst Verstorbener wieder zum Leben erweckt werden.

Oder im Dienstleistungsbereich, Kundenberatung künstliche Intelligenz auch hilfreich eingesetzt werden.

Jede Entwicklung hat wie eine Münze immer zwei Seiten.

TESTE DICH EINMAL SELBST, ob dieser Personen im Video Echt sind, oder ob es Computeranimationen sind.

Gefälschte Videos heißen im Übrigen „Deepfakes“

Ich hatte auch nur 60 % richtig!

Link —> https://www.derstandard.de/story/2000124957110/erkennung-von-deepfakes-standard-user-nicht-viel-besser-als-der

Keine Rückzahlung von Zuviel ausgezahlter Witwenrente – Aktuelles Urteil vor dem Sozialgericht Stuttgart – Deutsche Rentenversicherung zieht Berufung vor dem Landessozialgericht zurück.

Rückzahlung der Witwerrente nicht gerechtfertigt

Mein erster eigener Fall vor dem Sozial-/Landessozialgericht News – #Rentenklage – Die #Deutsche #Rentenversicherung #Bund (#DRV) hat eine #Berufungsklage beim #Landessozialgericht #Stuttgart (#LSG Stuttgart) zurückgezogen.

Es ging um die #Rückzahlung einer #Witwerrente über insgesamt 47.460 Euro, den die #DRV über insgesamt 18 Jahre vom Versicherten zurück wollte.

Der Versicherte legte zunächst Widerspruch ein.

Die DRV lehnte diesen #Widerspruch ab.

Anschließend hatte der Versicherte Klage beim #Sozialgericht ein.

Mit einer #Vernebelungsstrategie versuchte die DRV durch 32 unterschiedliche frühere Urteile ihr vermeintliches Recht auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durchzusetzen.

Nachdem der Rentenberater sich mit Nachdruck die #Urteile der DRV angefordert hatte (DRV wollte sie die Urteile erst nach der mündlichen Verhandlung dem Rentenberater zusenden), wurden alle Urteile gelesen und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um andere Sachverhalte in der #Witwenrente handelte.

Nach der mündlichen Verhandlung hatte das #SG #Stuttgart das #Urteil #zugunsten des #Versicherten gefällt.

Die #DRV versuchte dann in der Berufung wieder eine Vernebelungsstrategie mit anderen Urteilen durchzusetzen.

Beim ersten Termin wurde die DRV darauf hingewiesen, dass auch beim #LSG #Stuttgart der Sachverhalt sicherlich nicht anders als vor dem #DG #Stuttgart gesehen wird.

Die DRV hat innerhalb von 15 Minuten dann durch den Bevollmächtigten der #DRV #Baden-#Württemberg entschieden die #Berufung #zurückzunehmen.

Nicht jeder Fall mit #Rückzahlung von #Witwenrenten ist gleich und es ist sehr wichtig dies prüfen zu lassen.

#Rentenberater und #Fachanwälte für #Sozialrecht, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier hilfreich sein.

Warum jetzt das #Impfen und die #allgemeine #Impfpflicht wichtig wird

Warum die #Impfung für den #Herbst jetzt wichtig wird
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Je höher die #Inzidenz ist, desto überproportional nehmen die Mutationen zu.
Eine #Mutation ist – vereinfacht ausgedrückt eine #Missbildung (Veränderung) des bisherigen #Virus.
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Ein Virus ist KEIN Lebewesen und hat kein Gehirn. Das Virus ist also dumm. Ähnliche Entwicklungen gibt es in einer #Mischung aus #Quantenphysik und #Mikrobiologie.
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Die meisten Mutationen verkümmern und können sich nicht multiplizieren und verschwinden dann.
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Ein geringer Teil kann sich jedoch multiplizieren.
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Ein Teil davon ist jedoch für Lebewesen – also auch für uns Menschen mit Problemen behaftet, die auch längerfristig uns Menschen schädigen kann (zB. #LongCovid, #Schlaganfall, #Lungenschaden, #Herzerkrankung etc) oder auch tödlich sein kann.
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Das Risiko, dass neue gefährliche #Virusvarianten entstehen, steigt mit der Anzahl der #Mutationen.
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Um die Mutationen gering zu halten müsste man eigentlich die #Inzidenzwerte sehr gering halten.
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Eine Inzidenz von 100 ist weniger gefährlich, als 1.000.
Eine Inzidenz von 1.500 ist nicht 1,5-mal so gefährlich, sondern eher 2-3 mal so viel.
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Bei #Inzidenzen von 2.000 und höher steigt das Risiko extrem an, dass weitere Varianten entstehen.
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Eigentlich wäre es besser die Einschränkungen weiter fortzuführen.
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Da #Omikron nicht so gefährlich wie die #Deltavariante ist, wird hier die großzügige Öffnung durchgeführt.
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Aus meiner Sichtweise nicht ungefährlich für den Herbst/Winter 2022.
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Wer glaubt, dass es keine neue gefährliche Virusvariante mehr im Herbst/Winter gibt, sollte mal lieber Lotto spielen.
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Die Chance im Lotto einen großen Gewinn abzuräumen dürfte wohl größer sein.
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Und JA, es gibt viele Gründe vieles wieder zu öffnen.
Aber dann bitte mit #allgemeiner #Impfpflicht!

Erheblich mehr Todesfälle durch Corona

Sterbefallzahlen 2021 und Übersterblichkeit

Der nachfolgende Artikel macht es deutlich und beweist es: Durch Corona sind auf der einen Seite mehr Menschen gestorben, als gedacht. Auf der anderen Seite gibt es Gruppen, bei denen weniger gestorben sind. Die Anzahl der Verkehrstoten hatte abgenommen.

Ansonsten sind fast in allen Gruppen mehr Menschen gestorben.

Deutlich mehr Todesfälle durch Corona

2021 sind in Deutschland mehr Menschen gestorben als in jedem anderen Jahr seit 1946. Natürlich wegen der Pandemie. Weshalb genau, liegt aber nicht immer auf der Hand.

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland etwa 1.017.000 Menschen gestorben, so viele, wie seit dem Nachkriegsjahr 1946 nicht mehr innerhalb von 12 Monaten. Das ergibt eine vorläufige Auswertung des Statistischen Bundesamts. Die Sterblichkeit lag 2021 damit über dem statistisch erwartbaren Wert, stellt die Behörde fest: Es gab also eine Übersterblichkeit. Und die meisten der zusätzlichen Todesfälle lassen sich mit der Corona-Pandemie erklären.

Gegenüber dem Vorjahr 2020 hat die Zahl der Todesfälle damit um etwa drei Prozent zugenommen – nur hatte es auch damals schon eine Corona-bedingte Übersterblichkeit gegeben. Die Statistikerinnen und Statistiker ziehen zum Vergleich daher das vorpandemische Jahr 2019 heran: So ergibt sich dann ein Anstieg um acht Prozent.

Einen Teil der Zunahme hatten Forschende auch ganz ohne Pandemie erwartet. „Die Bevölkerung wird Jahr für Jahr älter und ältere Menschen haben ein höheres Risiko zu sterben. Daher erwarten wir einen Anstieg der Sterbefälle“, sagt Dmitri Jdanov, der am Max-Planck-Institut für Bevölkerungsforschung in Rostock das Labor für demografische Daten leitet. „Andererseits steigt die Lebenserwartung, etwa durch medizinischen Fortschritt. Das wirkt dem Effekt entgegen“, sagt Jdanov, „unterm Strich erwarten wir, dass die Zahl der Todesfälle pro Jahr um ein bis zwei Prozent ansteigt.“

Zwischen 2019 und 2021 wäre demnach ein Anstieg um zwei bis vier Prozent erwartbar. Die tatsächlich gemessenen acht Prozent Zunahme liegen also doppelt bis viermal so hoch. „Wir sehen eindeutig einen Anstieg, der außerhalb des üblichen Rahmens liegt“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.

Die nun veröffentlichten Daten sind eine reine Zählung der Gestorbenen, die den Statistikbehörden von den örtlichen Standesämtern gemeldet werden. Der Datensatz enthält keine Angaben zu den Todesursachen, deren Auswertung erscheint erst in einigen Monaten. Den Gründen für die gemessene Übersterblichkeit kann man sich daher vorerst nur vorsichtig annähern. Einige Hinweise findet, wer sich die Verteilung der Sterbefälle auf den Jahresverlauf, auf Altersgruppen und Bundesländer ansieht.

Im Januar und im Dezember starben die meisten Menschen

Eines fällt sofort auf: Die Kurve der Todesfälle im Jahresverlauf folgt jener der vom Robert Koch-Institut gemeldeten Todesfälle durch und mit Covid-19. Gleich in der ersten Januarwoche 2021 starben beinahe 25.000 Menschen, es war der Höhepunkt der zweiten Welle. Das sind 5.000 Tote mehr als im Mittel der Vorjahre, was ziemlich genau der Zahl der in dieser Woche offiziell gemeldeten Corona-Toten entspricht. Auch die dritte Welle im Frühjahr 2021 ist klar zu erkennen: Damals starben zwar deutlich weniger Menschen als zum Jahresanfang, aber wesentlich mehr als sonst zu dieser Jahreszeit. Zwischen zweiter und dritter Welle lag die Sterblichkeit dagegen zwischenzeitlich unter dem Mittelwert der Vorjahre – dieser wurde durch die schwere Grippewelle 2018 nach oben getrieben. Ende 2021 stieg die Kurve, dem Verlauf der vierten Welle folgend, nochmals auf knapp 24.000 Tote pro Woche.

Insgesamt sind im vergangenen Jahr rund 90.000 Menschen mehr gestorben als im Vor-Pandemiejahr 2019. Etwa die Hälfte dieser Zunahme lässt sich mit dem Altern der Bevölkerung erklären, somit bleiben etwa 40.000 bis 50.000 zusätzliche Tote. Das RKI hat für 2021 bislang knapp 70.000 Corona-Tote gemeldet. Die Übersterblichkeit des Jahres 2021 lässt sich also rein statistisch komplett mit den Corona-Toten erklären und liegt sogar etwas darunter. Das passt zusammen, wenn man bedenkt, dass vor allem sehr alte Menschen an Corona sterben, die häufig auch ohne das Virus nur noch eine geringe Lebenserwartung haben.

International liegt die Übersterblichkeit in vielen Ländern deutlich höher als die der offiziellen Todesopfer des Coronavirus – ein Hinweis darauf, dass viele Covid-Tote nicht als solche erkannt und registriert wurden. Weltweit sind an den Folgen der Pandemie bislang zwölf bis 22 Millionen Menschen gestorben, so eine Schätzung des Economist. Offiziell zählt die Weltgemeinschaft hingegen bislang noch 5,5 Millionen Covid-Tote. In Russland sei aber beispielsweise weniger als ein Drittel der Gestorbenen in der offiziellen Statistik erfasst.

Dennoch gibt es auch in Deutschland Phasen, in denen die Übersterblichkeit zumindest zeitweise über der amtlichen Zahl der Corona-Toten liegt, vor allem im Frühjahr und Sommer 2021. Dafür kommen verschiedene Erklärungen in Frage. Eine Hitzewelle im Juni hat eine sichtbare Beule in der Kurve hinterlassen. Wie bei den tödlich verlaufenden Covid-19-Infektionen waren insbesondere ältere Menschen betroffen.

(Link—> https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmed.2021.778434/full )

Verschobene Behandlungen und Long Covid haben einen Anteil

Dazu kommen indirekte Folgen der Pandemie: „Eine Rolle spielt sicherlich die Belastung des Gesundheitssystems. Wenn Untersuchungen und nicht-dringende Behandlungen verschoben werden müssen, führt das zu zusätzlichen Todesfällen.“, sagt der Bevölkerungsforscher Jdanov. „Auch Long-Covid dürfte sicherlich einen Teil zur Erklärung beitragen.“ Was damit gemeint ist: Eine überstandene Corona-Infektion hinterlässt oft bleibende Spuren am Gesundheitszustand der Infizierten, insbesondere nach einem schweren Verlauf. Somit steigt das statistische Risiko, später an einem anderen Leiden zu sterben. Eine US-amerikanische Studie ergab, dass Menschen in den ersten zwölf Monaten nach einer schweren Covid-Erkrankung ein mehr als doppelt so hohes Sterberisiko hatten wie eine nach Alter und Gesundheitszustand vergleichbare Kontrollgruppe, die sich nicht infiziert hat

Eine weitere, mögliche Ursache der erhöhten Sterblichkeit im Frühjahr und Sommer 2021 führt der Statistiker zur Nieden auf: „Je geringer die Grippewelle am Jahresanfang ausfällt, desto mehr Menschen sterben tendenziell im weiteren Jahresverlauf“, sagt er. Denn an der Grippe würden überwiegend Menschen sterben, die aufgrund von Alter und Vorerkrankungen ohnehin ein hohes Sterberisiko haben. In den Jahren 2020 und 2021 ist die Grippewelle wegen der Kontaktbeschränkungen jeweils weitgehend ausgefallen.

Psychische Folgen und Impfungen hatten keinen Effekt auf die Sterblichkeit

Welche Rolle die verschiedenen Erkläransätze bei der Zusammensetzung der Todesfallstatistik jeweils spielen, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ablesen. Etwas Licht wird die für den Herbst erwartete Statistik der Todesursachen bringen; ansonsten bleibt nur der Blick ins Ausland, wo häufig weit mehr Gesundheitsdaten für systematische Datenauswertungen zur Verfügung stehen.

Keine Hinweise gibt es bislang darauf, dass die psychischen Folgen der Pandemie zu einer erhöhten Sterblichkeit geführt haben. So lag der Anteil der Suizide an allen Todesfällen im Jahr 2020 unter dem der Vorjahre. Für 2021 liegt diese Statistik noch nicht vor.

Unplausibel sind Meldungen, wonach die Impfungen gegen das Coronavirus zu einem Anstieg der Todesfälle geführt haben. „Die regionalen Muster sprechen dagegen: In Bundesländern mit hohen Impfquoten gab es zuletzt kaum auffällige Befunde im Hinblick auf die Übersterblichkeit. In Bundesländern mit niedrigen Impfquoten war sie dagegen vergleichsweise hoch“, sagt Felix zur Nieden vom Statistischen Bundesamt.

Hier ist der Verlauf in Sachsen besonders auffällig. Bereits in der ersten Woche des Jahres 2021 lagen die Zahlen dort 77 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020, gefolgt von Thüringen (plus 55 Prozent) und Brandenburg (plus 53 Prozent). Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit noch nicht für das gesamte abgelaufene Jahr abbilden. Im November 2021 jedoch lagen sie in allen Bundesländern über dem jeweiligen Mittelwert der vier Vorjahre. Am höchsten waren hier die Abweichungen wieder in Sachsen mit einem Zuwachs von 49 Prozent und Thüringen (plus 47 Prozent) sowie Bayern (plus 32 Prozent). Auch in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg betrugen die Abweichungen 20 Prozent oder mehr. Damit zeigt sich eine Übersterblichkeit in den Bundesländern am deutlichsten, in denen nicht nur die Impfquoten am niedrigsten, sondern auch die Corona-Infektionszahlen zuvor am höchsten waren. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen waren die Abweichungen am geringsten – hier lagen die Zahlen um weniger als zehn Prozent über den Vorjahren.

https://www.zeit.de/wissen/2022-01/sterbefallzahlen-2021-statistik-uebersterblichkeit-corona

Verwahrentgelt und Minuszinsen – Immer? Nein es gibt dagegen legale Möglichkeiten

Wie Du Verwahrentgelt und Minuszinsen umgehst

Um Verwahrentgelt zu umgehen, könnte die Suche nach Deinen alten Sparbüchern durchaus sinnvoll sein. Aber auch ein Blick über den Tellerrand der Banken kann helfen.


Verwahrentgelte – rechtlich höchst umstritten – werden inzwischen von immer mehr Banken gefordert. Wer mehr als 50.000 Euro bei der Bank hat, muss ggf. ein Verwahrentgelt von 0,5 % bezahlen.
Wer 550.000 Euro bei der Bank hat, muss bei diesen Banken dann aus 500.000 Euro Minuszinsen von 5 % aus 500.000 Euro bezahlen. Das sind pro Jahr dann 2.500 Euro bzw. mtl. knapp 210 Euro.

Welche Alternativen gibt es?

Alternative 1: Anlage in Fonds oder Rentenversicherungen als Fonds


H
ier wird das Geld umgeschichtet, wobei natürlich eine höhere Chance, aber auch ein Risiko besteht.
Schaut man sich die Entwicklung diverser Papiere an, dann ist dies eine langfristig interessante Alternative.

So könnte ein laufender monatlicher Beitrag oder auch ein Einmalbeitrag in einer modernen Rentenversicherung mit Indexzertifikaten angelegt werden.

Beispiel:

Debeka Global Shares

Der Debeka Global Shares – ein interner Fonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) – strebt einen langfristigen, dauerhaften Wertzuwachs unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken an.

Historische Wertentwicklung
5 Jahre: 66,02 %
3 Jahre: 53,07 %
1 Jahr: 22,00 %
Jahresbeginn: 20,36 %
Vormonat: -1,86 %
Auflegung (22.04.2016): 72,30 %

Die im Debeka Global Shares enthaltenen Fonds:

  • Debeka-Aktien-Nordamerika-ESG
  • Debeka-Aktien-Europa-ESG
  • Debeka-Aktien-Asien-ESG

Weitere Informationen: https://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/fonds_globalshares/index.html

Dies ist nur eine Möglichkeit unter den Alternativen der Gruppe 1.

Es gibt natürlich auch völlig andere Alternativen

Alternative 2: Festgeld bei Bausparkassen


Wer das Risiko nicht eingehen kann, weil er beispielsweise das Kapital in nächster Zeit benötigt (z. B. Bau oder Kauf von Wohneigentum), für den besteht auch die Alternative, das Kapital beispielsweise bei der Debeka als Festgeld anzulegen.
Hier wird das Geld für einen festgelegten Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt. Ein Verwahrentgelt wird nicht fällig.
Problematisch ist bei Festgeldern jedoch, dass das Geld über einen festgelegten Zeitraum angelegt wird.

Alternative 3: alte Sparbücher, die man vergessen hat!

Wer bei dieser Geldanlage völlig flexibel sein will, also das Geld jederzeit verfügbar haben möchte, könnte – wenn noch alte Sparbücher vorhanden sind – auch diese Sparbücher bis zu gewissen Höchstsätzen nutzen, wobei Bestandskunden einen höheren Betrag ohne Streitereien anlegen können.

So gibt es Banken, die für Bestandskunden bis zu 250.000 Euro ohne Verwahrentgelt akzeptieren, für Neukunden jedoch nur 50.000 Euro.

Inwieweit ein Verwahrentgelt bei Sparbüchern überhaupt rechtlich in Ordnung ist, wird von vielen Juristen angezweifelt.

Bei alten Sparbüchern ergeben sich hiermit flexible Anlagemöglichkeiten. Man kann über sein Girokonto (auch wenn es bei einer anderen Bank besteht) auf das alte Sparbuch Einzahlungen vornehmen (Sparbuchnummer und BLZ bei IBAN berechnen eingeben) und dann den entsprechenden Betrag überweisen.

Vor der Überweisung sollte man mit der Bank Kontakt aufnehmen, denn bei sehr alten Sparbüchern könnten diese Sparbücher ausgebucht sein.

Durch den Rechercheauftrag bei der Bank wird dies dann wieder aktiviert.
Sollte das Geld vor Ablauf von 3 Monaten benötigt werden, wäre theoretisch eine Vorfälligkeit fällig, die sich auch dem Guthabenzins berechnet.

Die Guthabenzinsen sind jedoch bei Sparbüchern regelmäßig zwischen 0,00 % bis 0,0001 %. Insofern würde bei Sonderkündigung auch keine nennenswerte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wenn die Bank dann die AGB ändern möchte, dann müsste der Bankkunde zustimmen. Macht er dies nicht, dann kann die Bank evtl. kündigen. Ob sie dies bei einem Sparbuch, das bisher ein Guthaben von 500 Euro oder gar 15 Euro hatte macht, ist fraglich.

Keine der Alternativen ist für jeden richtig. Sinnvoll kann auch ein Mix dieser Geldanlagen sinnvoll sein. So ist bei den Sparbüchern besonders auf die Höhe der Einlagensicherung zu achten, die regelmäßig pro Bank und pro Kunde auf 100.000 Euro begrenzt ist.

Wichtiger Tipp für ältere Menschen

Sollten Sie das Vermögen vielleicht für Ihre evtl. Pflege im Alter noch nicht auf andere Personen übertragen wollen oder erst später vererben wollen, dann gibt es hier – je nach Vermögensbetrag bessere Alternativen.

Grund: Je nach Höhe des Vermögens, das Sie vererben möchten, wird Erbschaftsteuer fällig. Bei der Überschreitung des Freibetrages beträgt die Erbschaftsteuer bis zu 50 % (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).

Wird der Vermögensbetrag vererbt (Depot, Sparbuch oder auch Kapitalstand einer aufgeschobenen Renten-, Index- oder Lebensversicherung) ist dieser Wert auch bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.

Bei speziellen privaten Rentenversicherungsformen ist die Bewertung des Vermögens jedoch wesentlich geringer, wodurch die Erbschaftsteuer erheblich abgesenkt werden kann.

Durch eine geringere Bewertung sinkt neben dem erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigenden Vermögens auch die prozentuale Höhe der Erbschaftsteuersätze. Halbierungen der Erbschaftsteuer sind da nicht selten.

Aber Vorsicht! Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung ist dies nicht der Fall. Und bei der Vertragsgestaltung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Falsche Gestaltungen der Verträge können steuerschädlich sein.

Darüber hinaus kann die Erbschaftsteuer in gewissen Konstellationen nach dem Tod des ersten Erbenden bei dem Vererben an den nachfolgenden Erben sogar zurückverlangt werden. Bei Kapitalanlagen gibt es diese Möglichkeit nicht!

Finanzanlagen richtig gestalten
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Neue Mutanten der bisherigen Coronaviren

Im Süden Afrikas machen Forscher einen besorgniserregenden Entdeckung von neuen Corona-Varianten grassiert eine neue Corona-Variante mit vielen Mutationen.

Diese soll nicht nur ansteckender sein, sondern auch den Impfschutz umgehen können. Israel, Großbritannien und Japan reagieren schnell.

Die neue #Corona-#Variante B.1.1529 hat bereits einen Namen: „Omikron. #Omikron ist der 15. Buchstabe des griechischen Alphabets.

Wie tödlich dieser Virus ist, kann noch nicht gesagt werden. Dies wird wahrscheinlich frühestens in 2 Wochen möglich.

Der vorhandene Impfschutz durch mRNA-Impfungen soll zwar geringer sein, jedoch trotzdem die extremen Fälle in der Deltavirus-Vielzahl verhindern (Quelle: Drosten).

In den Ländern Südafrika, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia und Eswatini wurden Neue Mutationen entdeckt, die bereits zur Einschränkung des Flugverkehrs teilweise geführt haben.

So haben Israel und Großbritannien bereits die Einreise aus diesen Ländern gestoppt, bzw. stark eingeschränkt.

Beispiel Israel: Israelis müssen bei einer Heimkehr aus diesen Ländern für bis zu 14 Tage in Quarantäne in ein Corona-Hotel, können sich aber nach einer Woche mit zwei negativen PCR-Tests freitesten.

Ähnliche Maßnahmen ergreifen seit 25.11.2021 – dem Bekanntwerden dieser Variante B.1.1529 – Japan und Großbritannien.

Das südafrikanische Institut für Ansteckende Krankheiten NICD teilte am gestrigen Donnerstag mit, es seien in Südafrika 22 erste Fälle der neuen Variante B.1.1529 nachgewiesen worden. Mit mehr Fällen sei im Zuge der laufenden Genomanalysen zu rechnen. „Obwohl die Datenlage noch beschränkt ist, machen unsere Experten mit allen Überwachungssystemen Überstunden, um die neue Variante und die damit möglicherweise verbundenen Implikationen zu verstehen.“

Wegen der Ausbreitung einer neuen möglicherweise gefährlicheren Variante des Coronavirus will die EU-Kommission Reisen aus dem südlichen Afrika in die EU auf ein absolutes Minimum beschränken. Die Brüsseler Behörde werde den EU-Staaten vorschlagen, die dafür vorgesehene Notbremse auszulösen um den Luftverkehr auszusetzen, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf Twitter mit.

Wegen der neu aufgetretenen Variante des Coronavirus schränkt die Bundesregierung den Flugverkehr mit Südafrika drastisch ein.

Das Land gelte ab der Nacht zum Samstag als Virusvariantengebiet, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit. „In der Folge dürfen Fluggesellschaften nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern.“ Zudem müssten alle Eingereisten für 14 Tage in Quarantäne – auch wenn sie vollständig geimpft sind.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht derzeit, ob die neue Corona-Variante B.1.1.529 als besorgniserregend eingestuft werden muss. Das sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove in einem Briefing. Es werde dabei auch untersucht, inwieweit die Variante auch Folgen für die Diagnostik, Therapien und die Impfkampagnen habe. „Es wird ein paar Wochen dauern, bis wir verstehen, welchen Einfluss diese Variante hat“, sagte Kerkhove. Die WHO hat für die unterschiedlichen Corona-Varianten mehrere Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Variant of Concern“, auf deutsch „besorgniserregende Variante“. Eine der „Variants of Concern“ ist etwa die derzeit in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus. Zu den Merkmalen einer solchen Variante kann etwa gehören, dass sie nachgewiesenermaßen die Übertragbarkeit des Coronavirus erhöht hat.

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun rechnet damit, dass wegen einer neuen Corona-Variante „in Kürze“ der Flugverkehr aus Deutschland ins südliche Afrika unterbrochen werden muss. „Die Wissenschaftler sind alle hoch alarmiert“, sagte Braun im ARD-Morgenmagazin. Experten befürchten, dass die Variante B.1.1.529 wegen ungewöhnlich vieler Mutationen nicht nur hoch ansteckend sei, sondern auch den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte. Braun betonte, dass deswegen auch Gespräche mit dem Robert-Koch-Institut geführt würden.

Können denn Flugunterbrechungen dauerhaft helfen?

Nein, Flugunterbrechungen können die Einwanderung der neuen Corona-Variante sicherlich nicht dauerhaft verhindern, aber es bringt für die Wissenschaft einen erheblichen Zeitgewinn.

Von der neuen Variante wird aufgrund der bisherigen Forschungsergebnisse davon ausgegangen, dass er um ein Vielfaches ansteckender und aggressiver ist.

Die Variante versucht dabei den bisherigen Impfschutz zu umgehen.

Gerade diese neue Erkenntnis wird es erforderlich machen, die Staaten zu isolieren, die von der neuen Variante schon angesteckt wurden.

Nicht nur für die Menschen ein herber Schlag, sondern auch für die Wirtschaft.

Am Morgen sank der DAX bereits auf 15.300. Bestimmte Unternehmen werden durch Flug- und Einreisebeschränkungen deshalb heute herbe Kursverluste erleiden. Auch Unternehmen, die vom Import aus diesen Ländern abhängig sind, werden davon sehr betroffen.

Für den DAX könnten neue Tiefststände bei 12.000 bis 13.000 in den kommenden Wochen durchaus sichtbar werden.

Auch wenn der derzeitige Impfschutz bei der neuen Variante nicht vollständig hilft, ist es jetzt um so wichtiger, dich impfen zu lassen.

Die Gründe:

Je höher die Inzidenz ist, desto eher besteht für das Virus die Möglichkeit neue Mutanten zu bilden, von denen dann sich neue Varianten bedrohlich entwickeln.

Allein deshalb ist es wichtig, dass ein allgemeiner Impfschutz sofort umgesetzt wird.

Selbst wenn jedoch jeder heute geimpft werden könnte, würde dieser Impfschutz erst in 7-8 Wochen vorhanden sein.

Beispiel BionTech

Heute: 1. Impfung

In 5-6 Wochen: 2. Impfung

Nach 2 weiteren Wochen: 88% Impfschutz

Gerade weil der Impfschutz erst in 7-8 Wochen eintritt – also eher mitten in der jetzigen Deltavarianten-Seuche – muss dies mit einem Lockdown umgehend kombiniert werden.

Nur so :

  • kann die Ausbreitung der Delata-Varianten-Seuche mit ca 2 Wochen Verzögerung aufgehalten werden.
  • kann Zeit für die Forschung gegen die neue Variante gewonnen werden, denn auch diese Variante kommt nach Europa und somit auch nach Deutschland.

Wie entstehen viele unterschiedliche Mutanten?

Wenn in einem Land bzw. einem Gebiet hohe Inzidenzen vorhanden sind, dann ist dies das Ergebnis von einem fehlenden Lockdown und einer zu geringen Impfquote.

In Südafrika ist die Impfquote bei 5%! Schuld an der geringen Impfquote hat in Südafrika die Korruption und Unterschlagung durch Regierungsmitarbeiter.

Daraus konnten sich sehr viele Mutanten bilden. Der „erfolgreichste“ Mutant ist die Corona-Variante B.1.1.529.

Ergänzung: inzwischen wurde heute der erste Fall in Belgien bekannt.

Gerade aufgrund dieser Situation wäre ein sofortiger Lockdown sinnvoll, wobei die Impfpflicht eintreten muss.

BioNTech arbeitet bereits an der Verbesserung des mRNA-Impfstoffes, der dann auch die neue Variante in den Griff bekommt.

Die Anpassung des Impfstoffes bis zur Verimpfung wird sicherlich 2-3 Monate dauern. Die Verimpfung des jetzigen Impfstoffes ist dringend anzuraten. Die anschließende Verimpfung eines neuen Impfstoffes macht in der Kombination kein Problem. Im Gegenteil, die Wissenschaftler sehen Überkreuzimpfungen als sehr gut an.

Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, warnt vor der Entstehung einer Super-Variante des Coronavirus. „Meine große Sorge ist, dass es zu einer Variante kommen könnte, die so infektiös ist wie Delta und so gefährlich wie Ebola“, sagte der Mediziner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die neue südafrikanische Variante B.1.1.529 sei ein gutes Beispiel dafür, dass man dem Virus keine Chance zur Mutation geben dürfe. Um weitere Varianten zu verhindern, werde es nötig sein, die Welt noch jahrelang zu impfen, sagte Montgomery.

Eine Ebola-Infektion führt meist zu hohem Fieber und inneren Blutungen und endet sehr oft tödlich. Ohne Medikamente sterben rund 50 Prozent der Kranken, wobei der Anteil je nach Virusart auch deutlich darunter oder darüber liegen kann. Der bislang folgenschwerste Ebola-Ausbruch war 2014/2015 in Westafrika, damals kamen mehr als 11.000 Menschen ums Leben.

Wie gefährlich die neue Corona-Variante ist, kann erst in einigen Wochen gesagt werden.

Werner Hoffmann – 1. Vorsitzender Forum-55plus

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