12 Private Krankenversicherer besser als ausreichend

18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.

Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.

Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.

Altersrente Flexirente Vorruhestand

Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe

Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.

Was wurde gemacht?

Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:

• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet

• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.

• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.

Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik

(s. Grafik)

Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).

Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.

Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten

⁃ Allianz,

⁃ Alte Oldenburger,

⁃ Barmenia,

⁃ Concordia,

⁃ Debeka,

⁃ HanseMerkur,

⁃ LVM,

⁃ VGH Provinzial,

⁃ SDK,

⁃ Signal Iduna,

⁃ Württembergische).

Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab

⁃ Arag,

⁃ Axa,

⁃ Continentale,

⁃ DEVK,

⁃ DKV,

⁃ Generali,

⁃ Hallesche,

⁃ HUK-Coburg,

⁃ Inter,

⁃ LKH,

⁃ Münchener Verein,

⁃ Nürnberger,

⁃ VRK).

Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden

⁃ Bayerische Beamtenkranken

⁃ Gothaer,

⁃ Mecklenburgische,

⁃ UKV,

⁃ Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:

„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

Warum Personalmangel in der Gastronomie?

Warum fehlen in der #Gastronomie #Fachkräfte?


Das Grundproblem ist Nicht die #Pandemie, sondern viel stärker in der Grundsubstanz.

Eine #Bedienung erhält neben seinem #Grundgehalt auch #Trinkgelder.
Das Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel:
Eine Bedienung verdient Brutto 1.800 Euro Brutto und erhält zusätzlich Trinkgelder von 1.000 Euro.

Die Trinkgelder werden auch auf andere Personen aufgeteilt (Koch etc.), wodurch die Bedienung ca. 650 Euro erhält.

Bei Steuerklasse I bleibt der Bedienung Netto 1.310 Euro + 650 Euro Trinkgeld = 1.960 Euro.

Für die #Berechnung von

  • #Gehaltsfortzahlung
  • #Arbeitslosengeld
  • #Kurzarbeitergeld
  • #Rentenversicherung
    werden als Grundlage 1.800 Euro berücksichtigt.

Daraus ergeben sich:

  • #Krankengeld: 1.032,30
  • #Arbeitslosengeld: 785,40
  • #Kurzarbeitergeld
  • – normal: 794,10
  • – ab 4. Monat 926,45
  • – ab 7. Monat 1.058,80
  • #Gesetzliche #Altersrente: 861 Euro

Solange die Bedienung

  • nicht #krank wird,
  • keine #Arbeitslosigkeit entsteht,
  • Kein #Lockdown droht,
  • und noch keine Alters- oder #Erwerbsminderung bevorsteht,

ist das #Nettoeinkommen vielleicht ausreichend. In den o.g. Situationen jedoch nicht mehr.

Die Situation wäre anders, wenn für das #Trinkgeld auch #Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten.

Zwar würde dann der #Arbeitnehmer von den Trinkgeldern weniger erhalten, jedoch auch Anspruch auf #Sozialleistungen erhalten.

Auch für den Arbeitgeber entstehen natürlich dadurch zusätzliche #Personalkosten.

Die Hotel- und #Gastronomiebranche sucht derzeit händeringend #Fachpersonal.

Durch die #Corona-#Pandemie wurde vielen Mitarbeitern bewusst, wie schlecht sie versorgt sind.
Umorientierung zu #Aldi, #lidl oder eine Beschäftigung in der Industrie oder den #öffentlichen #Dienst wurde noch nie so oft vorgenommen, wie dies in der #Pandemie war.

Die Ursachen der #Personalengpässe sind hausgemachte Probleme, an denen die Branche nicht ganz unschuldig ist.

Und die Lobby der #gastronomie hat letztendlich Jahrzehnte darum gekämpft, dass #Pauschalsysteme und Freibeträge nicht mehr für Trinkgelder vorhanden sind.

Die Gunst der Stunde nutzen

Arbeitgeber, #Gewerkschaft und Politik muss jetzt nach einer dauerhaften Lösung suchen, wodurch die #Gesamtversorgung der Mitarbeiter verbessert wird.

Lösungsansätze wären beispielsweise:

  • Zusatz-#Arbeitgeberbeiträge, wodurch die o.g. #Versorgungsengpässe reduziert werden
  • in der Altersversorgung die Förderung durch die #Geringverdienerrente (§100 EStG) als Tarifleistung festgeschrieben wird.

Wenn die Gastrobranche dauerhaft Personal finden und binden will, müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
.
.
www.bAV-Experte.de

Tel.: (07156/967-1900)

Lockdown an Weihnachten unvermeidlich

Ohne jetzt Hysterie verbreiten
zu wollen:
Die Wahrscheinlichkeit eines Lockdown an #weihnachten bis 9.1.2022 bzw. 16.1.2022 sehe ich als gegeben an.

3-4 Wochen Lockdown wird
wohl unvermeidlich für
Deutschland werden. 4 Wochen wären entweder vom 24.12. bis 21.1.2022 oder vom 20.12. bis 16.1.2022

Ohne die deutliche Reduzierung aller Kontakte wird die Inzidenz nicht absinken und es wird dann als Folge ggf. Mutationen geben, gegen die unser jetziger Impfstoff nicht hilft.

#Corona #COVID-19 #Pandemie #Lockdown

In der Rentenversicherung eine Bürgerversicherung einführen?

Welche Vorteile und Nachteile hat eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung?

www.Renten-Experte.de
www.Renten-Experte.de

SPD, Linke und Grüne sind für eine Bürgerversicherung nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Rentenversicherung.

Dass eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung falsch ist, wurde in einem vorherigen Artikel bereits ausführlich als unsinnig beschrieben (Hier geht es noch einmal zu dem Artikel: Bürgerversicherung in der Krankenversicherung,

Artikel 1: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/21/buergerversicherung-die-abzocke-von-geringverdiener-und-durchschnittsverdiener-rentner-mieter-und-vermieter/ )

Artikel 2: Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/09/13/buergerversicherung-ist-gut-fuer-die-krankenversicherung-oder-rentenversicherung/

In diesem Artikel geht es um das Thema „Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Vielzahl von Erwerbstätigen ist bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zu den Pflichtversicherten in der Rentenversicherung zählen auch unterschiedliche Selbstständige, zum Beispiel:

  • Selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit (Pflichtbeiträge über 216 Monate)
  • Selbstständige Lehrer
  • Pflegepersonen
  • Hausgewerbetreibende
  • etc.

Die einzelnen Personengruppen ergeben sich aus § 2 SGB VI

Für viele Selbstständige gibt es darüber hinaus noch Versorgungswerke, in denen auch eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Musiker, Schornsteinfeger etc. (s. a. § 6 SGB VI).

Nicht versicherungspflichtig sind hingegen beispielsweise:

  • Beamte
  • Abgeordnete des Bundestags, Landtag, EU-Parlament
  • Solo-Selbstständige
  • Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH,
  • Vorstände von AG´s
  • etc.

Im Bundestagswahlkampf fordern wieder einmal unterschiedliche Parteien die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rentenversicherung.

Warum dies so ist, lässt sich mit vier Wörtern erklären:

Nutzung des Urtriebs NEID

Einige Wählergruppen kann man einfach durch Neid gewinnen. Untersucht man differenziert die Erweiterung der Renten-Pflichtversicherung, dann kann man sehr schnell erkennen, dass die Einführung einer Bürger-Rentenversicherung NICHT FINANZIERBAR ist.

Beispiel: Beamte

Würde man die Beamten ab sofort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, dann kostet dies den Staat erheblich mehr Geld. Nachfolgend wird dies hier erläutert,

Der Beamte und der Dienstherr müssten dann Beiträge dafür in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen; und dies neben den bisherigen Pensionszahlungen und den bestehenden Anwartschaften, die sich in Pensionszahlungen noch umwandeln.

Folge—> Die Personalkosten explodieren.

Beispiel:
Beamter mittlerer Dienst, A8, Besoldungsstufe 8, vh., Steuerklasse IV, 8% Ki Steuer.
– Brutto: 3.518,55 Euro
– Netto: 3.261,84 Euro

Als Angestellter müsste der Beamte 4.800 Brutto erhalten, damit

  • die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 966,00),
  • die höhere Steuer und Kirchensteuer
  • auf das Brutto ausgeglichen werden (203,82 Euro) ausgeglichen werden.

    Hier fehlt dann noch immer die Gleichstellung des Beamten zum Angestellten im öffentlichen Dienst.

    Der Angestellte im öffentlichen Dienst erhält eine zusätzliche Altersversorgung (VBL oder ZVK), so wie es auch in anderen Großbetrieben eine betriebliche Altersversorgung gibt (z.B. Daimler, Bosch, SAP)

    Will man dies noch als Ersatz der Pension finanzieren, dann müssten nochmals ca. 6% aus 4.800 Euro (=288 Euro) bezahlt werden.

Gesamtrechnung:
Statt den Beamten-Bezügen von 3.518,55

müsste der Steuerzahler bei einem Angestellten:

  • Brutto 4.800
  • Zusatzversorgung 288
  • Arbeitgeberbeiträge: 966 Euro
    = 6.054 Euro aufwenden

Damit müsste der Staat also für diesen Beamten bei Umstellung auf Angestellten im öffentlichen Dienst 72,06% mehr sofort aufwenden.

Eine Überführung der Beamten in die Sozialversicherung (Bürgerversicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bedeutet fast eine Verdoppelung der Personalausgaben der Aktiven!

Das ist nicht finanzierbar

Bundestags- und Landtagsabgeordnete in die Rentenversicherung?

Auch diese Forderung ist letztendlich eine nur eine Schnapsidee, denn als Folge müssten die Abgeordneten auch hierfür einen Ausgleich erhalten. Schaut man sich die Vergütungen von Bundestags- oder gar Landtagsabgeordneten an, dann verdient ein Mittelständler mit einem Betrieb von 10-20 Mitarbeitern oder ein Abteilungsleiter bei Daimler, Porsche & Co. erheblich besser.

Nein, auch hier versuchen einzelne Parteien – zum Beispiel die Grünen, SPD, Linken und die AfD wieder einmal nur Neid anzukurbeln. Neid ist ein Stimmenbringer bei der unteren Wählerschicht! Mehr nicht!

Anders sieht die Situation bei Solo-Selbstständigen aus, wozu auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder auch einer GmbH gehören.

Diese Personengruppen sollten ähnlich wie Handwerker eine gewissen Versicherungspflichtzeit absolvieren, woraus dann eine Mindestzahl an Entgeltpunkten erreicht werden muss.

Gerade diese Personengruppen fallen später dem Staat zur Last, wenn sie nicht selbst eine ausreichende Eigenvorsorge betreiben.

Aus diesem Grund sollten Selbstständige – ebenso wie auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Welche Regel wäre sinnvoll?

Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert wird.

Beispiel 1: Durchschnittlicher Verdienst über 45 Jahre, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (West), 34,19

1,0 x 45 Jahre x 34,19 = 1.538,55 Euro Monatsrente (Brutto).

Beispiel 2: Selbstständiger hat einen Durchschnittsverdienst von 5.000 Euro. Dies entspricht dem 1,48-fachen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Wenn der Selbstständige 20 Jahre das 1,5 fache eines durchschnittlich Rentenversicherten verdient, dann ergibt sich daraus:

1,5 x 20 Jahre x 34,19 = 1.025,70 Euro Monatsrente (Brutto).

Die maßgeblichen Entgeltpunkt wären somit 30 Entgeltpunkte.

Wenn man für Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH´s und UG´s eine Rentenversicherungspflicht einführen will, dann sollte dies solange gelten, bis der Versicherte 30 Entgeltpunkte auf seinem Versichertenkonto erreicht.

Damit wäre eine deutliche Entlastung der Sozialhilfe sichergestellt.

Eine Befreiung sollte nur dann zugelassen werden, wenn die o. g. Personen eine adäquate Altersversorgung haben, die eine Mindestrente sicherstellt.

Die Mindest-Garantierente sollte dann in der Höhe mindestens sein, wie sie sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 30 Entgeltpunkten ergeben würde (derzeit 1.25,70 Euro).

Diese Pflichtbeitragszeit muss dann auch nicht nur für Selbstständige gelten, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, UG und auch Vorstände von AG´s, denn letztendlich gab es in der Vergangenheit auch schon Firmen, die Bankrott gingen und die Inhaber von der Sozialhilfe abhängig waren.

Natürlich müssen hier auch Übergangsregelungen eingeführt werden, denn so gibt es durchaus Selbstständige & Co., die auch bisher privat vorgesorgt haben.

Jedem Leser bzw. Wähler dürfte durch diesen Artikel deutlich werden, dass das Thema Bürgerversicherung in der Rentenversicherung nichts als Wahlpropaganda ist.

Alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichern ist zum einen nicht finanzierbar, zum zweiten wäre das Risikobild verschoben.

So leben die meisten Beamtengruppen, Politiker länger, als die gesetzlich Rentenversicherten (Ausnahme sind nur Polizisten, Feuerwehrbeamte und andere Schichtdienstbeamte).

Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung wäre höher, da bestimmte Personengruppen oft eine jüngere Ehepartnerin haben. Dies gilt beispielsweise für Professoren, ähnlich wie bei Ärzten.

Bei dem Versorgungswerk der Ärzte musste beispielsweise die Witwenversorgung reduziert werden, weil die Ehefrauen erheblich jünger, als ihre versicherten Ärzte waren.

Eine Einheitsversicherung macht keinen Sinn.

Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Bürgerversicherung für Alle in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de

Bürgerversicherung – Die Abzocke von Geringverdiener und Durchschnittsverdiener, Rentner, Mieter und Vermieter

Warum die #SPD, #Linke und #Grünen durch eine #Bürgerversicherung Ihre eigenen #Wähler veräppelt…

Die #Bürgerversicherung in der #Krankenversicherung oder #Rentenversicherung wird durch viele Bürger positiv bewertet. – Zunächst! –

Denn bei genauer Betrachtung ist die Bürgerversicherung für alle #gesetzlich # # #Versicherten mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die Bürgerversicherung in Deutschland und ihre Folgen —>

Findest Du die Umsetzung einer Bürgerversicherung eine gute Idee?

Ein System, in das alle Bürger einzahlen und alle Bürger ihre Leistungen beziehen……

Hört sich ja nicht schlecht an…..
Auf den ersten Blick hört sich das gerecht an.

Schaust Du aber einmal genau hin, dann ist die siehst Du sehr schnell, dass in einer Bürgerversicherung besonders auch die sozial Schwächeren extrem benachteiligt sind.

Warum dies der Fall ist, wird Dir hier sehr schnell deutlich.

Unterscheiden muss man hierbei jedoch zunächst zwischen einer Bürgerversicherung

  • in der Krankenversicherung
  • und in der Rentenversicherung.

Wer sich mit den beiden Bürgerversicherungen befasst, sollte auch erkennen, wie der Beitrag berechnet wird und was bei den Leistungen passieren kann.

Eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung würde beim Beitrag bedeuten, dass der Beitrag bei allen Versicherten aus allen Einnahmen berechnet wird. Einzelne Einnahmen nicht zu berücksichtigen, wäre wieder ungerecht.

Die Linke will, dass der Beitrag ohne Obergrenze berechnet wird und die SPD bis zu einem Höchstsatz. Aber auch Gruppen wie die #AfD haben bei der Bürgerversicherung Vorstellungen, die außerhalb jeder Realität sind.
Was bedeutet dies beispielsweise für

  • Rentner
  • Arbeitnehmer
  • Vermieter
  • Mieter

Bei den Rentnern

Würde die Beitragsberechnung in der Krankenversicherung bei Rentnern aus allen Einnahmen berechnet, dann würde hierdurch die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.

Die Beiträge würden dann ja auch aus allen Einnahmen bzw. Einkünften berechnet. Hat ein Rentner noch Nebeneinkünfte aus einer geringfügigen Tätigkeit, Zinseinkünfte oder Mieteinkünfte, dann müsste auch daraus ein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden.

Beispiel Zusatzverdienst:
Der Rentner Anton Müller hat eine Rente von 1.100 Euro und verdient mtl. für Fahrdienste 500 Euro. Bei einem Kranken- und Pflegepflichtbeitrag von ca. 20 % bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass der Rentner aus dem Zusatzverdienst 50 Euro bezahlen muss.

Übrigens. Auch wenn ein Arbeitnehmer einen Zweitjob ausübt, müsste ein voller Krankenversicherungsbeitrag daraus gezahlt werden. Bei 500 Euro Nebenverdienst wären dies 100 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beispiel Zinseinkünfte:
Der Rentner Max Muster hat eine Rente von 1.100 Euro und hat erhält pro Jahr Zinseinkünfte von 500 Euro. Für Zinseinkünfte müsste er den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtbeitrag alleine bezahlen.
Rund 20 %, also 100 Euro würden dann von den Zinseinkünften fällig. Dies würde im Übrigen nicht nur für Rentner, sondern für alle Arbeitnehmer fällig werden.

Beispiel Vermietung:
Der Rentner Paul Müller erhält ebenso eine Rente von 1.100 Euro. Er vermietet seine Eigentumswohnung an Franz. Der Vermieter hat daraus mtl. Mieteinkünfte von 800 Euro.
Der Vermieter müsste daraus 20 % Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Damit wären monatlich 160 Euro fällig.
Der Vermieter wird diesen Zusatzaufwand natürlich mittelfristig durch Mieterhöhungen wieder ausgleichen wollen. Damit ein Vermieter 160 Euro netto ausgleichen will, müsste er im Durchschnitt die Miete um rund 240 Euro erhöhen.

Beispiel Mieter:
Wenn der Mieter mit dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belastet werden wird, dann hat der Mieter mit einer Mieterhöhung von 800 Euro auf 1.040 Euro allein durch die Einführung der Bürgerversicherung zu rechnen. Das ist eine Mieterhöhung von 30%!

Denn wenn der Vermieter damit belastet wird, dann wird er natürlich diese Mehrbelastung mittelfristig an den Mieter weitergeben!

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Die Befürworter der Bürgerversicherung vertreten die Ansicht, dass eine Bürger-Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen genug Konkurrenz wären. Die gesetzlichen Krankenkassen AOK, TK, DAK & Co. würden sich schon genug eigene Konkurrenz machen, damit ein Wettbewerb ausreichend vorhanden wäre.
Genau diese Aussage ist eben nicht richtig. Deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie. Staatliche Systeme wie in England oder Bürgerversicherungen in Schweden waren in der Pandemie total überlastet.

Warum waren diese staatlichen Systeme völlig überlastet?
Ganz einfach. In den vergangenen Jahren haben Regierungen mit einer staatlichen Gesundheitsvorsorge bzw. auch Bürgerversicherungen ihre Leistungsvorsorge überproportional abgebaut.
Wenn eine Regierung Geld einsparen will, dann dort, wo man es zunächst nicht sofort sieht. Beispiel: Vorsorge mit Intensivbetten.

Schaut man sich die Anzahl der Intensivbetten je Land in Europa pro 100.000 Menschen an, dann ergibt sich für

  • Deutschland: 33,9
  • Frankreich: 16,3
  • Italien: 8,6
  • Spanien: 9,7
  • England: 10,5
  • Schweden: 5,8

Grund:

Die Leistungen der Gesundheitssysteme werden bei gesetzlich festgelegten Systemen der Bürgerversicherung nahezu zu 100 % gesetzlich vorgegeben.

Wenn in diesen Systemen Geld eingespart werden muss, dann durch Leistungskürzungen.

Ein echter Wettbewerb ist ausgeschaltet.
Und so gibt es bei den Bürgerversicherungen oder staatlich autarken Gesundheitssystemen eben beispielsweise Kürzungen bei der Vorsorge von Intensivbetten oder Leistungsabbau, der vom Alter der Versicherten abhängt.

Eine Herz-OP mit 75 Jahren wird regelmäßig nicht durch das staatliche Gesundheitssystem in England finanziert. Wer es sich leisten kann, darf sich privat operieren lassen.

Schaut man sich das englische Gesundheitssystem genauer an, dann wird deutlich, wie miserabel die Versorgung dort ist. Deutschland hat beispielsweise rund 28 % mehr Ärzte, als England.

Fachärzte gibt es fast ausschließlich in Krankenhäusern. Und diese Fachärzte sind auch dort Mangelware.

Staatlich vollständig gesteuerte Systeme wie eine staatliche Gesundheitsvorsorge bzw. Bürgerversicherung sind letztendlich gut vergleichbar mit der Autoindustrie in der ehemaligen DDR.

In der DDR konnte man zwischen Trabbi, Wartburg und Lada. Die Lieferzeiten waren bis zu 17 Jahre. Eine technische Weiterentwicklung gab es letztendlich nicht.
Hätte man den Preis noch etwas drücken müssen, dann hätte der Staat die Polsterung vielleicht noch etwas reduziert.

Technische Verbesserungen waren nicht notwendig, denn der DDR-Bürger konnte nur diese Automarken kaufen.

Wer in Schweden in der Krankenversicherung versichert ist, muss seit 2013 einen bürokratischen Weg beispielsweise bei Herzerkrankungen durchlaufen. Wenn der Allgemeinmediziner feststellt, dass eine Herzerkrankung vorliegt, dann wird zunächst eine Überweisung zum Kardiologen vorgenommen.

Der Kardiologe muss bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung dies der Stadtverwaltung vorschlagen.
Die Stadtverwaltung entscheidet dann, wann wer in das Krankenhaus darf. Ob ein Bürgermeister, Politiker, Selbstständiger oder ein Behinderter vorgezogen wird, entscheidet also die Stadtverwaltung.

Schaut man sich die staatlichen Systeme genau an, dann ist auch auffällig, dass bestimmte Leistungen, die im deutschen System noch versichert sind, in Bürgerversicherungen völlig ausgeschlossen sind.

Beispiel Zahnersatz.

In Deutschland wird noch bis zu 60 % der Grundversorgung gezahlt. Besser, als nichts kann ich da nur sagen.
In England ist der Zahnersatz komplett selbst zu bezahlen. Es ist nicht nur optisch gewöhnungsbedürftig, sondern auch medizinisch ein großes Problem. Fehlen die Zähne, haben Magen und Darm erhebliche Verdauungsprobleme.
Nun sagen Befürworter der Einheits-Zwangssysteme – also der Bürgerversicherung – man könne sich ja auch zusätzlich privat krankenversichern.
Das ist zwar richtig, allerdings kann sich eine Zusatzkrankenversicherung eben nur derjenige leisten, der gut verdient.

Und was die Befürworter ebenso verschweigen ist, dass Zusatzversicherungen vom Versicherten alleine gezahlt werden müssen.

Werden beispielsweise viele gesetzliche Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt und diese müssen dann privat versichert werden, dann ist der Beitrag für diesen Teil alleine zu bezahlen.

Wenn also der gesetzliche Beitrag zum Beispiel um 50 Euro netto sinkt weil man Leistungen aus dem gesetzlichen Versicherungsschutz herausnimmt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 Euro), dann steigt der Beitrag für eine private Zusatzversicherung auf 100 Euro.

Da auch die Verwaltung der privaten Zusatzversicherung Geld kostet, steigt der Nettobeitrag hierfür auf ca. 105-110 Euro an.

Eine sogenannte Bürgerversicherung – also eine Zwangs-Einheitsversicherung – ist gerade für die sozial Schwachen und auch für den Durchschnittsbürger nicht passend. Seltsamerweise wollen jedoch gerade die Parteien, die die sozial Schwachen vertreten wollen, eine Bürgerversicherung.

Was steckt dahinter? Warum wollen gerade die Linke, SPD und auch in Teilen die Grünen dies Zwangsversicherung haben?

Dahinter stecken zwei Gedanken:

  1. Es ist die Ideologie des Sozialismus eine Einheitsversicherung zu bewerben. Wie schlecht dies ist, hatte doch auch der Zusammenbruch der DDR gezeigt.
    Auch die Pandemie zeigte deutlich, dass eine Einheitsversicherung oder eine Bürgerversicherung extreme Lücken offenlegt. Warum gab es beispielsweise Staaten, die meinten, man muss nur Abstand halten und an die Vernunft der Menschen appellieren. Ganz einfach, die finanziellen Mittel der Bürgerversicherung reichten nicht mehr aus. Und in so manchen Land waren die Intensivbetten überbelegt.
  2. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein finanzielles Problem durch ihr eigenartiges Finanzierungssystem.
    Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die heutigen Leistungsausgaben durch heutige Beitragseinnahmen finanziert.
    Die gleiche Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung trifft auch die gesetzliche Krankenversicherung.
    Das Durchschnittsalter ist in den letzten 50 Jahren auch in der gesetzlichen Krankenversicherung angestiegen. Höheres Alter der Versicherten bedeutet auch durchschnittlich steigende Kosten.
    Entwicklung des Durchschnittsalters:
    1960: ca. 34 Jahre
    1990: ca 38 Jahre
    2019: ca. 43 Jahre

    Besonders steigen die Ausgaben bei den Versicherten der älteren Generation, die 75-80Plus ausmacht.

    In einer Grafik der Barmer Ersatzkasse wurde einmal dargestellt, wie hoch die Leistungsausgaben beispielsweise ein 80-Jährige– gemessen am Beitrag verbraucht.
    Ein 80-Jähriger verbraucht etwa das 7,5-fache eines 20-Jährigen. Für die Finanzierung der Leistungen von zwei 80-Jährigen sind also 15 Menschen im Alter von 20 Jahren notwendig.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass keine Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Beiträge, die heute eingenommen werden, werden sofort wieder ausgegeben (mit Ausnahme von minimalen Rücklagen für Epidemien).
Da das Durchschnittsalter steigt und immer mehr ältere Menschen leben, werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung immer höhere leistungsausgaben notwendig.

Die privaten Krankenversicherungen haben das Problem schon vor Jahren erkannt und haben Alterungsrückstellungen gebildet. Die Altersrückstellung der privaten Krankenversicherten beträgt heute über 270 Mrd. Euro.

Altersrückstellungen für Versicherte bei den Privaten Krankenversicherungen

Hätte die gesetzliche Krankenkasse ebenso Altersrückstellungen aufgebaut, dann müssten heute etwa 2.500 Mrd. Euro – also 2,5 Bio. Euro – dort vorhanden sein.


Die gesetzlichen Kassen haben dies jedoch nicht.

Durch die Einführung einer Zwangsversicherung – auch Bürgerversicherung genannt – will man den Wettbewerber „Private Krankenversicherung abschaffen.

Wenn es keine private Krankenversicherung als Krankheitskostenvollversicherung mehr gibt, sind auch weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Denn wenn es keine Alternative mit mehr Leistungen gibt, dann kann man nur von einer Bürgerversicherung in eine andere Bürgerversicherung wechseln.

Die Idee bestimmter Politiker oder Parteien sind hier schon perfide. Man will ein funktionierendes duales Gesundheitssystem abschaffen, damit die gesetzlichen Kassen, die Verlustreich gearbeitet haben und nichts angespart haben von dem Mitbewerber befreit werden.

Und dieses Vorgehen wird dann noch dem Bürger positiv als Bürgerversicherung verkauft.

Wer nun meint, dass rechtspopulistische Parteien die bessere Wahl wären, der irrt. Die AfD äußert sich im Wahlprogramm zwar nicht konkret, ist aber eher republikanisch eingestellt.

Rechtspopulisten wollen prinzipiell jedoch, dass es keine Bürgerversicheurng gibt, sondern eher den Weg der Republikaner in den U.S.A. Jeder darf sich versichern, wenn er es will. Keiner muss sich versichern.

Die Folgen einer nur freiwilligen Krankenversicherung sind in der Corona-Pandemie in den USA deutlich geworden.

In keinem anderen Land sind so viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, wie in den U.S.A.
Also: Auch ein Krankenversicherungssystem, das nur eine freiwillige Versicherung vorsieht, ist keine Lösung.

Das deutsche duale Gesundheitssystem verbindet viele positive Bereiche:

  1. Jeder muss in einer Krankenversicherung versichert sein
  2. Gesetzlich und privat Krankenversicherte erhalten eine Mindestleistung, die durch den Wettbewerb zwischen beiden Systemen auch nicht abgeschafft werden kann.

Wer die Auffassung vertritt, dass eine Einheitsversicherung ausreichend ist, muss sich im Klaren sein, dass dann die Leistungen nicht mehr verbessert werden, sondern eher weiter abgebaut werden.
Welche Leistungen wurden denn in der gesetzlichen Krankenkasse schon abgebaut?

Beitragsentwicklung Leistungsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen

Nachfolgend ein kleiner Auszug:

  1. Kostenfreie Krankenversicherung für Rentner
  2. Beiträge zur Krankenversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung für Rentner
  3. Zahnersatz mehrmals reduziert auf heute 60 % Grundversorgung; dies entspricht etwa 30 % der Zahnersatzkosten.
  4. Rezeptgebühr
  5. Brillenleistung
  6. Abschaffung Sterbegeld
  7. etc.
    In welchen Bereichen könnte durch die Einführung der Bürgerversicherung noch weitere Einschränkungen folgen?
  8. Abschaffung der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
  9. Beiträge aus Mieten, Zinseinkünften, privater Rentenversicherung
  10. Keine Leistungen bei Zahnersatz
  11. Erhöhung von Rezeptgebühr und stationäre Selbstbeteiligung
  12. Absenkung der Gehaltsfortzahlung

#GKV #PKV #AOK #TK #Wahl #Bundestagswahl #Rentner #cdu #SPD #Linke #Grüne

ERGÄNZUNG—>

Das WDR-Politmagazin „#Monitor“ hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, der zufolge 69 Prozent der Befragten eine sogenannte #Bürgerversicherung befürworten würden.

Bei derartigen Umfragen empfiehlt es sich bekanntlich immer, sich die genaue Fragestellung anzusehen – denn wer die Frage bestimmt, beeinflusst damit meist auch schon die (gewünschte) Antwort.

—-

Die Frage von WDR-Monitor lautete: „Um Leistungen der medizinischen Grundversorgung zu erhalten, sind die meisten Personen in Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Selbstständige, Beamte und sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mindestens 64.000 Euro können sich auch privat krankenversichern. Wie stehen Sie zur Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung:

Diese sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen bestimmten Teil ihres Einkommens in eine Krankenversicherung einzahlen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben?“

——-

Mit dem vorangestellten Satz zur Einkommensgrenze von 64.000 Euro und Beamte sowie Selbstständige wird die Frage mit dem suggestiven Hinweis auf vermeintlich Besserverdienende außerhalb der GKV eingeleitet, der die anschließende Forderung nach einer Gleichbehandlung aller natürlich umso „gerechter“ erscheinen lässt.

Durch die Fragestellung von WDR wird indirekt schon ein gewisser Neid bei den Menschen angeregt, die unter der Einkommensgrenze verdienen.

So erweckt die Fragestellung von WDR-Monitor (ebenso wie die verlockend formulierten Wahlprogramme der Verfechter einer Bürgerversicherung) den Eindruck, es könnte für die gesetzlich Versicherten günstiger werden, wenn man auch die vermeintlich Besserverdienenden einbezieht.

Doch dieser schöne Schein hat in Wahrheit viele Risiken und Nebenwirkungen.

Für Durchschnittsverdiener würde es über 200 Euro teurer

Was viele nicht wissen: In einer Bürgerversicherung müssten auch gesetzlich Versicherte deutlich mehr bezahlen als heute. Denn wären alle Privatversicherten in der GKV, würden jeder Arztpraxis mehr als 55.000 Euro pro Jahr verloren gehen – das medizinische Versorgungsniveau würde massiv leiden. Deshalb erklären selbst SPD und Grüne, dass diese Mittel der medizinischen Infrastruktur nicht entzogen werden dürfen. Eine Kompensation sei unabdingbar. Mehrere namhafte Gesundheitsökonomen haben berechnet, dass sich in diesem Fall der Beitragssatz in der GKV um rund 0,5 Prozentpunkte erhöhen würde. Für einen Durchschnittsverdiener entspräche das einer Zusatzbelastung von mehr als 200 Euro im Jahr.

Rentner müssten zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen

WDR-Monitor hat die Befragten auch nicht darüber informiert, dass die Bürgerversicherungs-Pläne zugleich eine höhere Beitragsbemessungsgrenze für alle gesetzlich Versicherten sowie eine Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten enthalten. Dadurch wären für viele Beschäftigte und Arbeitgeber im Ergebnis sehr viel höhere GKV-Beiträge fällig als bisher – und insbesondere die Rentner müssten plötzlich auch zusätzliche Beiträge auf ihre eigenen Ersparnisse zahlen.

Übrigens: Trotz der tendenziösen Fragestellung haben 31 Prozent der Befragten nicht für die Bürgerversicherung votiert. Das sind drei Mal mehr Menschen als es Privatversicherte gibt, denn der Anteil der PKV-Vollversicherten in Deutschland beträgt etwa 10 Prozent. Diese Menschen sehen offenbar die Vorteile des dualen Systems für alle, obwohl sie selbst gar nicht von der PKV profitieren.

Tatsache bleibt: Eine Bürgerversicherung führt zu höheren Kosten für gesetzlich Versicherte.

www.Renten-Experte.de

Bürgerversicherung ist gut für die Krankenversicherung oder Rentenversicherung?

Die #Bürgerversicherung in der #Krankenversicherung oder #Rentenversicherung wird durch viele Bürger positiv bewertet. Zunächst!

Denn bei genauer Betrachtung ist die Bürgerversicherung für alle gesetzlich Versicherten mit erheblichen Nachteilen verbunden.

Die Bürgerversicherung in Deutschland

Auf den ersten Blick hört sich das gerecht an. Schaust Du aber einmal genau hin, dann siehst Du sehr schnell, dass eine Bürgerversicherung besonders für gesetzlich Krankenversicherte extrem schlecht wäre.

Warum dies der Fall ist, werde ich Dir hier erklären.

Unterscheiden muss man zunächst zwischen einer Bürgerversicherung

  • in der Krankenversicherung
  • und in der Rentenversicherung.

Wer sich mit diesen beiden Bürgerversicherungen befasst, muss wissen, wie der Beitrag berechnet wird und was bei den Leistungen passieren wird.

Eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung würde bedeuten, dass der Beitrag bei allen Versicherten aus allen Einnahmen berechnet wird. Einzelne Einnahmen nicht zu berücksichtigen wäre ja auch ungerecht und würde einzelne Gruppen bevorteilen.

Die Linke will, dass der Beitrag ohne Obergrenze berechnet wird und die SPD bis zu einem Höchstsatz. Aber auch Gruppen wie die #AfD haben bei der Bürgerversicherung Vorstellungen, die außerhalb jeder Realität sind.

Was bedeutet dies beispielsweise für

  • Rentner
  • Arbeitnehmer
  • Vermieter
  • Mieter

Rentner müssen mit höheren Abgaben rechnen!

Als erste Folge würde § 226 und auch § 237 SGB V abgeschafft. Was da drin steht? Nun, ganz einfach.

In § 237 SGB V wird geregelt, aus welchen Einkünften ein versicherungspflichtiger Rentner Krankenkassenbeiträge bezahlen muss. In § 226 wird das gleich festgelegt für versicherungspflichtige Beschäftigte. Für bestimmte Einkünfte müssen Rentner und versicherungspflichtige Beschäftigte bisher keinen Krankenkassenbeitrag entrichten.

Wenn nun alle Bürger aus allen Einkünften Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, dann gilt für alle gesetzlich Versicherten nur noch § 240 SGB V. Und dann ergibt sich auch ein Krankenkassenbeitrag aus Zinseinkünften, Mieteinkünften und anderen Nebeneinkünften.

Beispiel Zusatzverdienst:

Der Rentner Anton Müller hat eine Rente von 1.100 Euro und verdient mtl. für Fahrdienste 500 Euro. Bei einem Kranken- und Pflegepflichtbeitrag von ca. 20 % bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte, so dass der Rentner aus dem Zusatzverdienst 50 Euro bezahlen muss.

Das gleiche gilt im Übrigen auch, wenn Anton Müller in seiner Haupttätigkeit Angestellter wäre.

Beispiel Zinseinkünfte:

Der Rentner Max Muster hat eine Rente von 1.100 Euro und hat erhält pro Jahr Zinseinkünfte von 500 Euro. Für Zinseinkünfte müsste er den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtbeitrag alleine bezahlen.

Rund 20 %, also 100 Euro würden dann von den Zinseinkünften fällig. Dies würde im Übrigen nicht nur für Rentner, sondern für alle Arbeitnehmer fällig werden.

Da bekommt man schon wenig Zinsen und muss dann noch einmal daraus Krankenkassenbeitrag bezahlen!

Beispiel Vermietung:

Der Rentner Paul Müller erhält ebenso eine Rente von 1.100 Euro. Er vermietet eine Eigentumswohnung an Franz. Der Vermieter hat daraus mtl. Mieteinkünfte von 800 Euro.

Der Vermieter müsste daraus 20 % Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Damit wären monatlich 160 Euro fällig.

Der Vermieter wird diesen Zusatzaufwand natürlich mittelfristig durch Mieterhöhungen wieder ausgleichen wollen. Damit ein Vermieter 160 Euro netto ausgleichen will, müsste er im Durchschnitt die Miete um rund 240 Euro erhöhen.

Auch ein versicherungspflichtiger Beschäftigte müsste die Zwangsabgabe für die Bürgerversicherung bezahlen. Die Zwangsabgabe würde bei jedem Bürger entstehen, denn in einer Bürgerversicherung soll ja jeder dann versichert werden!

Beispiel Mieter – Mieterhöhung von 30 % wäre die Konsequenz

Wenn der Mieter mit dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belastet wird, dann steigt die Miete um ca. 30 % an (von 800 Euro auf 1.040 Euro).

Die Befürworter der Bürgerversicherung vertreten die Ansicht, dass eine Bürger-Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen genug Konkurrenz wäre. „Die gesetzlichen Krankenkassen AOK, TK, DAK & Co. würden sich schon genug eigene Konkurrenz machen, damit ein Wettbewerb ausreichend vorhanden wäre.…., so die Argumentation der Verfechter einer gesetzlichen Kasse.

Genau diese Aussage ist eben falsch. Deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie. Staatliche Systeme wie in England – oder Bürgerversicherungen in Schweden – waren in der Pandemie total überlastet.

Warum waren und sind diese staatlichen Systeme völlig überlastet?

Ganz einfach. In den vergangenen Jahren haben diese Regierungen mit einer staatlichen Gesundheitsvorsorge bzw. auch Bürgerversicherungen ihre Leistungsvorsorge extrem abgebaut.

Wenn eine Regierung Geld einsparen will, dann dort, wo man es zunächst nicht sofort auffällt. Einsparung bei der Forschung & Entwicklung und bei der Vorsorge mit Intensivbetten.

Schaut man sich die Anzahl der Intensivbetten in Europa pro 100.000 Menschen an, dann ergibt sich für

  • Deutschland: 33,9
  • Frankreich: 16,3
  • Italien:   8,6
  • Spanien: 9,7
  • England: 10,5
  • Schweden: 5,8

Grund: In gesetzlichen Versorgungssystemen (auch gesetzlicher Krankenkasse, Bürgerversicherung) werden die Leistungen kraft Gesetz festgelegt. Bei privaten Krankenversicherungen werden die Leistungen durch den Versicherungsvertrag vereinbart.

Wenn es keine private Krankheitsvollversicherung geben würde, wäre der Wettbewerb im Leistungsumfang ausgeschalten.

Wenn in solchen Systemen Geld eingespart werden muss, dann durch Leistungskürzungen. Ein echter Wettbewerb ist ausgeschaltet.

Und so gibt es bei den Bürgerversicherungen oder staatlich autarken Gesundheitssystemen eben beispielsweise Kürzungen bei der Vorsorge von Intensivbetten oder auch einen Leistungsabbau, der vom Alter der Versicherten abhängt.

Wenn in England eine Herz-OP mit 75 Jahren notwendig ist, dann dort die Operation vom staatlichen Gesundheitssystem nicht bezahlt. Wer es sich leisten kann, darf sich privat operieren lassen.

In einer Reihe von europäischen Ländern wurden auch schon Studien, in denen der Wert des Menschen nach seinem Alter berechnet wurde, durchgeführt (Beispiele: England, Niederlande)

Schaut man sich das englische Gesundheitssystem genauer an, dann wird deutlich, wie miserabel die Versorgung dort ist. Deutschland hat beispielsweise rund 28 % mehr Ärzte, als England.

#Fachärzte gibt es fast ausschließlich in #Krankenhäusern. Und diese Fachärzte sind auch dort Mangelware.

Staatlich vollständig gesteuerte Systeme wie eine #staatliche #Gesundheitsvorsorge bzw. Bürgerversicherung sind letztendlich gut vergleichbar mit der Autoindustrie in der ehemaligen DDR.

In der #DDR konnte man zwischen Trabbi, Wartburg und Lada wählen-. Die Lieferzeiten waren bis zu 17 Jahre. Eine technische Weiterentwicklung gab es letztendlich nicht.

Hätte man die Kosten für den Trabbi weiter drücken müssen, dann hätte der Staat die Polsterung vielleicht noch etwas reduzieren können. Der Bürger hätte ja eh keine Wahl gehabt.

Trabant Bürgerversicherung
Trabant in der DDR – Kommt die Bürgerversicherung demnächst als Trabi-Nachfolger?
Hoffentlich nicht!

Technische Verbesserungen waren nicht notwendig, denn der DDR-Bürger konnte nur diese Automarken kaufen.

Wer in Schweden in der Krankenversicherung versichert ist, muss seit 2013 einen bürokratischen Weg beispielsweise bei Herzerkrankungen durchlaufen. Wenn der Allgemeinmediziner feststellt, dass eine Herzerkrankung vorliegt, dann wird zunächst eine Überweisung zum Kardiologen vorgenommen.

Der Kardiologe muss bei einer notwendigen Krankenhausbehandlung dies der Stadtverwaltung vorschlagen.

Die Stadtverwaltung entscheidet dann, wann wer in das Krankenhaus darf. Ob ein Bürgermeister, Politiker, Selbstständiger oder ein Behinderter vorgezogen wird, entscheidet also die Stadtverwaltung.

Schaut man sich die staatlichen Systeme genau an, dann ist auch auffällig, dass bestimmte Leistungen, die im deutschen System noch versichert sind, in Bürgerversicherungen völlig ausgeschlossen sind.

Beispiel Zahnersatz. In Deutschland wird noch bis zu 60 % der Grundversorgung gezahlt. Besser, als nichts kann ich da nur sagen.

In England ist der Zahnersatz komplett selbst zu bezahlen. Es ist nicht nur optisch gewöhnungsbedürftig, sondern auch medizinisch ein großes Problem. Fehlen die Zähne, haben Magen und Darm erhebliche Verdauungsprobleme.

Nun sagen Befürworter der Einheits-Zwangssysteme – also der Bürgerversicherung – man könne sich ja auch zusätzlich privat krankenversichern.

Das ist zwar richtig, allerdings kann sich eine Zusatzkrankenversicherung eben nur derjenige leisten, der gut verdient.

Und was die Befürworter ebenso verschweigen ist, dass Zusatzversicherungen vom Versicherten alleine gezahlt werden müssen.

Werden beispielsweise viele gesetzliche Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt, dann müssen diese Leistungen eben privat durch eine Zusatzversicherung abgesichert werden.

Und diesen Beitrag bezahlt dann der Arbeitnehmer alleine!. Er bekommt auf die private Zusatzversicherung keinen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber oder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn also der gesetzliche Beitrag zum Beispiel um 50 Euro netto sinkt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 Euro), dann steigt der Beitrag für eine private Zusatzversicherung auf 100 Euro. Da auch die Verwaltung der privaten Zusatzversicherung Geld kostet, steigt der Nettobeitrag hierfür auf ca. 105-110 Euro an.

Eine sogenannte Bürgerversicherung – also eine Zwangs-Einheitsversicherung – ist gerade für die sozial Schwachen und auch für den Durchschnittsbürger nicht passend. Seltsamerweise wollen jedoch gerade die Parteien, die die sozial Schwachen vertreten wollen, eine Bürgerversicherung.

Was steckt dahinter? Warum wollen gerade die Linke, SPD und auch in Teilen die Grünen dies Zwangsversicherung haben?

Dahinter stecken zwei Gedanken:

  1. Es ist die Ideologie des Sozialismus eine Einheitsversicherung zu bewerben. Wie schlecht dies ist, hatte doch auch der Zusammenbruch der DDR gezeigt.
    Auch die Pandemie zeigte deutlich, dass eine Einheitsversicherung oder eine Bürgerversicherung extreme Lücken offenlegt. Warum gab es beispielsweise Staaten, die meinten, man muss nur Abstand halten und an die Vernunft der Menschen appellieren. Ganz einfach, die finanziellen Mittel der Bürgerversicherung reichten nicht mehr aus. Und in so manchen Land waren die Intensivbetten überbelegt.

  2. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein finanzielles Problem durch ihr eigenartiges Finanzierungssystem.
    Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die heutigen Leistungsausgaben durch heutige Beitragseinnahmen finanziert.
    Und die gleiche Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung trifft auch die gesetzliche Krankenversicherung.
    Das Durchschnittsalter ist in den letzten 50 Jahren angestiegen.
    Entwicklung des Durchschnittsalters:

1960: ca. 34 Jahre

1990: ca. 38 Jahre

2019: ca. 43 Jahre

Besonders steigen die Ausgaben bei den Versicherten der älteren Generation, die 75-80Plus ausmacht.

In einer Grafik der Barmer Ersatzkasse wurde einmal dargestellt, wie hoch die Leistungsausgaben beispielsweise ein 80-Jährige– gemessen am Beitrag verbraucht.
Ein 80-Jähriger verbraucht etwa das 7,5-fache eines 20-Jährigen. Für die Finanzierung der Leistungen von zwei 80-Jährigen sind also 15 Menschen im Alter von 20 Jahren notwendig.

Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass keine Altersrückstellungen aufgebaut werden.

Beiträge, die heute eingenommen werden, werden sofort wieder ausgegeben (mit Ausnahme von minimalen Rücklagen für Epidemien).

Da das Durchschnittsalter steigt und immer mehr ältere Menschen leben, werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung immer höhere leistungsausgaben notwendig.

Die privaten Krankenversicherungen haben das Problem schon vor Jahren erkannt und haben Alterungsrückstellungen gebildet. Die Altersrückstellung der privaten Krankenversicherungen beträgt heute über 270 Mrd. Euro.

Hätte die gesetzliche Krankenkasse ebenso Altersrückstellungen aufgebaut, dann müssten heute etwa 2.500 Mrd. Euro –  also 2,5 Bio. Euro – dort vorhanden sein.

Die gesetzlichen Kassen haben dies jedoch nicht.

Durch die Einführung einer Zwangsversicherung – auch Bürgerversicherung genannt – will man den Wettbewerber „Private Krankenversicherung abschaffen.

Wenn es keine private Krankenversicherung als Krankheitskostenvollversicherung mehr gibt, sind auch weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Denn wenn es keine Alternative mit mehr Leistungen gibt, dann kann man nur von einer Bürgerversicherung in eine andere Bürgerversicherung wechseln.

Die Idee bestimmter Politiker oder Parteien sind hier schon perfide. Man will ein funktionierendes duales Gesundheitssystem abschaffen, damit die gesetzlichen Kassen, die Verlustreich gearbeitet haben und nichts angespart haben von dem Mitbewerber befreit werden.

Und dieses Vorgehen wird dann noch dem Bürger positiv als Bürgerversicherung verkauft.

Wer nun meint, dass rechtspopulistische Parteien die bessere Wahl wären, der irrt. Die AfD äußert sich im Wahlprogramm zwar nicht konkret, ist aber eher republikanisch eingestellt.

Rechtspopulisten wollen prinzipiell jedoch, dass es keine Bürgerversicherung gibt, sondern eher den Weg der Republikaner in den U.S.A. Jeder darf sich versichern, wenn er es will. Keiner muss sich versichern.

Die Folgen einer nur freiwilligen Krankenversicherung sind in der Corona-Pandemie in den USA deutlich geworden.

In keinem anderen Land sind so viele Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, wie in den U.S.A.

Also: Auch ein Krankenversicherungssystem, das nur eine freiwillige Versicherung vorsieht, ist keine Lösung.

Das deutsche duale Gesundheitssystem verbindet viele positive Bereiche:

  1. Jeder muss in einer Krankenversicherung versichert sein
  2. Gesetzlich und privat Krankenversicherte erhalten eine Mindestleistung, die durch den Wettbewerb zwischen beiden Systemen auch nicht abgeschafft werden kann.

Wer die Auffassung vertritt, dass eine Einheitsversicherung ausreichend ist, muss sich im Klaren sein, dass dann die Leistungen nicht mehr verbessert werden, sondern eher weiter abgebaut werden.

Welche Leistungen wurden denn in der gesetzlichen Krankenkasse schon abgebaut? Nachfolgend ein kleiner Auszug:

  1. Kostenfreie Krankenversicherung für Rentner
  2. Beiträge zur Krankenversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung für Rentner
  3. Zahnersatz mehrmals reduziert auf heute 60 % Grundversorgung; dies entspricht etwa 30 % der Zahnersatzkosten.
  4. Rezeptgebühr
  5. Brillenleistung
  6. Abschaffung Sterbegeld
  7. etc.

In welchen Bereichen könnte durch die Einführung der Bürgerversicherung noch weitere Einschränkungen folgen?

  1. Abschaffung der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
  2. Beiträge aus Mieten, Zinseinkünften, privater Rentenversicherung
  3. Keine Leistungen bei Zahnersatz
  4. Erhöhung von Rezeptgebühr und stationäre Selbstbeteiligung
  5. Absenkung der Gehaltsfortzahlung
1. Vorsitzender d. Vorstandes
Forum-55plus.de e.V.

Impfen – Impftermine- Senioren brauchen Hilfe

Senioren brauchen Hilfe zum Impftermin zu kommen

Bitte unterstützt unseren nachfolgenden Aufruf für #Impfpatenschaften! Jede #Spende hilft – und das Teilen des Aufrufs auch.

Wenn der Impftermin ansteht, brauchen viele #Seniorinnen und #Senioren Transport und Begleitung.

Helfen Sie mit und übernehmen Sie mit jeweils 50 € #Rotary-Impfpatenschaften: damit wird jeweils eine Person vom #Stuttgarter #Fahrdienstleister Quadriga abgeholt, begleitet und wieder nach Hause gebracht.
Die Fahrer schauen, ob alle Unterlagen dabei sind, helfen vor Ort als Begleitperson und fahren in einem professionell desinfizierten Fahrzeug.

Bitte spenden Sie auf das Konto der #Rotary #Stiftung #Stuttgart: https://lnkd.in/dXRif94

Rotary Stiftung Stuttgart
IBAN: DE76 6008 0000 0908 9251 00

Verwendungszweck „Impfpatenschaft, Insbesondere für Fahrdienste“

Wer ist der Rotary Club und welche Ziele hat die Organisation?

Ein Blick bei Wikipedia hilft:

Rotary International ist die Dachorganisation der Rotary Clubs. Dabei handelt es sich um international verbreitete Service-Clubs, zu denen sich Angehörige verschiedener Berufe unabhängig von politischen und religiösen Richtungen zusammengeschlossen haben. Als seine Ziele nennt Rotary humanitäre Dienste, Einsatz für Frieden und Völkerverständigung sowie Dienstbereitschaft im täglichen Leben. Im deutschsprachigen Raum nennen sich die Mitglieder Rotarier. Die Clubs werden auch als soziales und berufliches Netzwerk genutzt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International?wprov=sfti1https://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International?wprov=sfti1

Corona Pandemie – Einschätzung der Lage und Entwicklung in Deutschland sowie Schweden

#Corona #Pandemie – Einschätzung der Lage und #Entwicklung in #Deutschland sowie #Schweden

Bis zum 31.12.2020 gab es in Deutschland 33.791 Corona-Verstorbene. In Deutschland leben 83,2 Millionen Menschen. Pro 1 Million Einwohner sind dies 410 Corona-Verstorbene gewesen.

Bis zum 14.3.2021 ist die Anzahl der Corona-Verstorbenen auf 73.463 Tote angewachsen. Pro 1 Million Einwohner sind dies 883 mit/durch/an Corona-Verstorbene.

Vergleich Deutschland – Schweden

Fläche der Länder und Einwohner je qkm

Schweden hat 10,3 Millionen Einwohner. 60 % der Bevölkerung leben eher in ländlichen Bereichen bzw. weit verstreut (Fläche von Schweden: 450.295 km²). Auf einem km² leben 23,8 Menschen.
Die einzigen Städte mit einer sehr hohen Einwohnerzahl in Schweden sind:
– Stockholm: 5.079 Einwohner/km²
– Göteborg: 2663 Einwohner/km²
– Malmö: 2.173,3 Einwohner/km²
– Uppsala: 3412 Einwohner/km

Wie dicht Deutschland im Vergleich zu Schweden bevölkert ist, wird deutlich, wenn man sich vorstellt, dass 83,2 Mio. Menschen auf einer Fläche von 358.000 km² leben. Deutschland hat somit eine Einwohnerdichte von 233 Einwohner je km².

Schweden hat insgesamt 26 Städte über 40.000 Einwohner.

In Deutschland sind 282 Städte mit über 40.000 Einwohner vorhanden, also etwa 11 mal so viel wie in Schweden.

In Deutschland sind allein die ersten 50 Städte mit mehr als 2.000 Einwohner je km² besiedelt.

In der Pandemie hat somit Schweden eigentlich einen erheblichen Vorteil, da eine größere Verteilung der Bevölkerung vorhanden ist und somit auch die Übertragungswahrscheinlichkeit kleiner ist.

Auch innerhalb von Deutschland gibt es hier natürlich Unterschiede, die auch durch die geringere Einwohnerdichte im Vergleich zu deutschen Großstädten Vorteile bringt.
So leben beispielsweise in Tübingen 847 Einwohner je km2. Im gesamten Landkreis sind es nur 440 Einwohner je km².

Bei einem Ranking nach Größe nimmt Tübingen den Platz 90 ein.

Bei einem Ranking nach Einwohner je km² nimmt Tübingen dagegen ca. Platz 800 (Landkreis) bzw. 550 (Stadt) ein.

Daraus lässt sich auch eine Mitverantwortung ziehen, dass die Inzidenzzahl in Tübingen bei derzeit 35 je 100.000 liegt.

Auch die geringere Pendlerquote in andere Großstädte wie z. B. Stuttgart – Tübingen ist eine Beamtenstadt und Studentenstadt – hat gewisse Vorteile für eine niedrigere Inzidenz.

Rückblick und Ausblick auf die Entwicklung der Pandemie

In einem Artikel vom 3.6.2020 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass jeweils 14 Tage nach den Ferien eine hohe Gefahr einer schnelleren Infizierung stattfinden wird. So wurde bereits auch darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen den Weihnachtsferien bis 15.1.2021 eine hohe Seuchenansteckung stattfinden kann und dadurch eine zweite Welle stattfindet. (Link: –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2020/06/03/uebersterblichkeit-coronavirus/

In einem weiteren Artikel vom 5.12.2021 mit der Überschrift „COVID19 – Vage Entwicklungseinschätzung bis Frühjahr 2021“ wurden von mir bereits vorsichtig zwischen 65.000 bis 95.000 Corona-Tote prognostiziert.

Ebenso habe ich auf die Folgeschäden bereits im Mai 2020 hingewiesen, die sich durch die Erkrankung Covid-19 auch bei einem sehr milden Verlauf anschließend ergeben könnte.

Von den Verharmlosern wurden die Folgeerkrankungen oft klein geredet und die Anzahl der Corona-Verstorbenen dadurch verharmlost, dass die Corona-Verstorbenen so oder so bald gestorben wären.

Dem kann man entgegenhalten, dass die Todeszahl eher höher ist, denn wer durch Corona infiziert und anschließend erkrankt, wird als genesen in der Statistik gezählt.

Stirbt diese „Genesene“ an einer Folgeerkrankung, dann bleibt der Corona-Folgeerkrankt-Tote in der Statistik der Genesenen und wird nicht in die Todesfälle umgebucht.

Vorsichtiger Ausblick auf die kommenden Monate

Als frühester Entwarnungstermin kann der Tag angesehen werden, an dem 60 % der Bevölkerung geimpft sind.

Dann könnte für Menschen mit Impfung und auch für Menschen mit einem täglichen Dauertest das Leben normalisierter sein.

Dies wäre aus meiner Sicht frühestens Ende Juli der Fall.

Maßgeblich ist hier jedoch auch der Umstand, welche Impfstoffe in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen bzw. plötzlich nicht mehr durch eine Zwangspause genutzt werden können (Beispiel: heutige Einstellung von Impfungen von Astrazeneca-Impfdosen).

Ebenso ist die Ungewissheit vorhanden, ob die Impfungen auch gegen die Mutanten wirken und wie schnell eine Seuchenübertragung durch die Aerosole stattfindet.

Bekannt ist, dass der bisherige SarsCov-2-Virus innerhalb von 15 Minuten übertragen werden kann. Sind mehrere Personen in einem Raum dann können sich die Aerosole in diesem Raum verteilen. Kommt eine andere Person in diesen ungelüfteten Raum, dann kann er sich innerhalb von 15 Minuten infizieren.

An der frischen Luft ist diese Gefahr etwas geringer. Nur wenn zwei Personen unter 1,5 bis 2 m zusammenstehen kann der Virus übertragen werden, es sei denn es sind sehr viele Menschen in unmittelbarer Nähe. Dann kann die Seuchenlast pro m² nicht mehr so schnell abziehen.

Beim Fitness-Sport, Singen oder im Fußballstadien ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht ausreichend, das es eine sogenannte „Spucklast“ gibt. Gerade bei diesen genannten Tätigkeiten werden die Aerosole viel weiter weggeschleudert.

Betrachtet man die Mutanten:

  • B.1.1.7 – Variante aus Großbritannien
  • B.1.351 – südafrikanische Variante“
  • P1 – brasilianische Variante

dann kann man bei diesen Varianten erkennen, dass sie innerhalb von 5 Minuten übertragen werden.

Dies wird das Verhalten auch in den kommenden Monaten weiter einschränken, denn nicht länger als 15 Minuten zusammen zu sein, ist wesentlich einfacher, als eine Zeitzone von 5 Minuten nicht zu überschreiten.

Sehr bedenklich ist bei der südafrikanischen Variante B.1.351 und der brasilianischen Variante P.1, dass die Wärmeresistenz wohl erheblich höher ist und die Mutationen am Spike-Protein (dies sind die Stacheln) – E484K (sowie bei der Virus Variante B.1.351 die Mutation N501Y) die Wirkung des Impfstoffes abschwächt.

Es werden sicherlich nicht die letzten Varianten sein, aber gegenüber anderen Viren ist SarsCov-2 noch beherrschbarer, solange man etwas Zeit hat die Impfstoffe anzupassen.

Durch die neuesten Techniken und mRNA-Impfstoffe ist die Anpassung des Impfstoffes heute innerhalb von 3 Wochen bis 3 Monaten durchaus erreichbar.

KEINE Schwarzmalerei – Die Risiken und Chancen muss man kennen.

Nun könnte man schnell zu der Ansicht gelangen, dass die Öffnung von allem doch eh wohl besser wäre, denn man kann je nichts gegen den Virus machen.

Nun, wer so denkt braucht sich auch um andere Erkrankungen keine Gedanken machen. „Jeder stirbt ja irgendwann“……

Wer diese Einstellung hat, braucht auch nicht zum Zahnarzt gehen. Irgendwann fallen dann eben die Zähne aus. So oder so, die Zähne sind irgendwann weg.

Das Gleiche gilt beim Blutdruck. Ist der Blutdruck zu hoch – z. B. 120 zu 240 – und man geht nicht zum Arzt, dann muss man sich nicht wundern, wenn irgendwann der Herzinfarkt, Augeninfarkt oder Hirnschlag kommt.

Man kann jedoch auch bei einem hohen Blutdruck durch Tabletten, Abnehmen, gesunde Ernährung und Sport diesen Krankheiten entgegenwirken, damit der hohe Blutdruck beherrschbar bleibt.

Der Vorteil ist dann ein längeres gesundes Leben.

Oh, ich vergaß: Natürlich kann einem trotzdem ein Dachziegel auf den Kopf fallen oder auch ein Asteroid.

Theoretisch muss dies jeder für sich selbst entscheiden. Problematisch ist nur, dass jeder Infizierte eine andere Person anstecken kann. Insofern sollte jeder die Mitverantwortung für sein Umfeld mit übernehmen.

Und wer dann meint, dass alle Betriebe pleite gehen und die Solo-Selbstständigen ihr Geschäft verlieren, der sollte einmal überlegen, was passiert, wenn wir statt 100.000 Tote 1 Mio. Tote durch/mit/an Corona-Verstorbenen haben sollten.

Wirtschaftlich wäre dieser Schaden erheblich größer.

Der Virus und die Pandemie wurde nicht von den Politikern erzeugt. Politiker können hier nur eigenverantwortlich handeln und versuchen das Beste für das Volk zu tun. Und wenn einzelne Politiker sich daran persönlich bereichern, dann gehören diese Politiker auch bestraft und zumindest aus der Partei und dem Bundestag ausgeschlossen (so wie dies auch bei der CDU und der CSU gewesen ist).

Mein Ausblick für die kommenden Monate:

Persönlich schätze ich, dass der Lockdown aufgrund der derzeitig ungewissen Lage mindestens bis Juli 2021, wen nicht sogar bis September 2021 bestehen bleibt und die gerade durchgeführten Öffnungen maximal einen Monat Bestand haben werden. Spätestens um den 24.4.2021 wird ein Lockdown wieder eintreten müssen, wenn die Osterferien als Reiseurlaub genutzt werden.

Und nicht nur das, der Virus mutiert weiter. Und je mehr der Virus sich „Überkreuz-überträgt“, desto mehr Varianten und Mutanten entstehen und breiten sich dann aus.

Einen lesenswerten Artikel zu diesem Thema gibt es seit heute bei n-tv.

Link: –> https://www.n-tv.de/wissen/Machen-neue-Mutanten-Impfungen-wirkungslos-article22425918.html

Werner Hoffmann – Vorsitzender des Vorstandes Forum-55plus.de e.V.
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Und dies bereits seit 2009.

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Corona – Lockdown – Verschwinde für immer – Leider nur ein Wunsch


Corona – Lockdown – Verschwinde für immer – Leider nur ein Wunsch

Die leicht entspannte Situation wird leider – wie zu erwarten war – sich verschlimmern.

Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgt die Ansteckung beim britischen Virus innerhalb von 5 Minuten, beim bisherigen Virus war dies innerhalb von 15 Minuten der Fall.

Die britische Virus B.1.1.7 ist 64 mal tödlicher.

Noch extremer ist die brasilianische Mutante P.1, da diese Variante auch bei Wärme „haltbarer“ ist, als der bisherige Virus bzw. die britische Mutante B.1.1.7.

JA – ES IST KLAR – JEDER WILL WIEDER SHOPPEN UND NORMALE LEBENSUMSTÄNDE.

DAS WIRD JEDOCH NOCH EINIGE MONATE DAUERN!

Und schuld ist kein Politiker, keine Partei und kein Virologe!

10.3.2021 —> 11.164 neue Fälle gemeldet —>

Die Zahl der gemeldeten Coronavirus-Infektionen in Deutschland ist auf 2.524.462 gestiegen.

Wie aus den von ntv. de ausgewerteten Angaben der Landesbehörden hervorgeht, kamen am Mittwoch 11.164 neue Fälle 308 Todesfälle hinzu.

Im Vergleich zur Vorwoche zeigt sich ein anhaltender Anstieg der gemeldeten Fälle: 

Bei den Neuinfektionen liegt der aktuelle Tageszuwachs um 720 Fälle über dem Niveau von Mittwoch vergangener Woche (03.03.: 10.444 Neuinfektionen).

Im Vergleich zum Mittwoch vor zwei Wochen (9985 Neuinfektionen) sind es sogar 1179 gemeldete Ansteckungen mehr.

Bei den Totenzahlen setzt sich der Rückgang fort.

Am 3. März hatten die Landesbehörden in der Summe 375 Todesfälle verzeichnet (also 67 Tote mehr), am 24. Februar (Mittwoch vor zwei Wochen) waren es 416 übermittelte Sterbefälle (also 108 Tote mehr als heute). 

Das ist teilweise erfreulich und liegt an den Impfungen.
Allerdings sind die derzeitigen Ergebnisse das Resultat des Lockdowns von vor ca 14 Tage.

Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Dienstagabend bei 0,96 (Vortag 0,97).

Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 96 weitere Menschen anstecken.

Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.

Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab; liegt er anhaltend darüber, steigen die Fallzahlen.

Wie die Entwicklung weitergeht? Das kann niemand mit Gewissheit sagen.

Vorsicht ist jedoch immer besser, denn einen Schritt zurück kann man nicht so schnell machen, wie eine zu frühe Öffnung.

Auch die Experten sehen die derzeitigen Öffnungen mit Bedenken. 

Eine zunehmende Anzahl von Bürgern und Interessenverbänden forderten jedoch Öffnungen.

Aus unserer Sicht viel zu früh und das Ergebnis wird in ca 2-8 Wochen sichtbar.

In ca. 2 Wochen wird die Öffnung wahrscheinlich erste Spuren zeigen, die dann durch die Mutanten extreme Steigerungen zur Folge haben wird.

Natürlich kann es niemand mit Gewissheit voraussagen. Trotzdem ist Vorsicht sinnvoller.

Auch die Bundeskanzlerin, die einen umfangreichen Expertenkreis hat, kann nicht mit Gewissheit sagen, wie sich die Pandemie entwickelt.

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Viel Ungewissheit

Merkel: „Noch drei, vier schwere Monate“

Die Kanzlerin gibt sich illusionslos. Bis Ende Juni bleibe die Lage angespannt. Ob derzeitige Schritte richtig seien, wisse niemand. „Ich weiß es auch nicht, was dieses Virus noch anstellt“, räumt Merkel im Gespräch mit Beschäftigten von Krisen-Hotlines ein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bereitet das Land auf eine noch länger andauernde Durststrecke angesichts der Corona-Lage vor. Die Lage wird ihrer Einschätzung zufolge noch bis in den Sommer angespannt bleiben. „Das sind jetzt noch drei, vier schwere Monate: März, April, Mai, Juni“, sagte die CDU-Politikern in einem öffentlichen Digital-Gespräch mit Mitarbeitern von Hilfs- und Krisentelefonen.

Danach würden die Effekte des Impfens deutlich werden. „Dann wird es deutlich besser, aber im Augenblick fällt jeder Tag schwer. Das merkt man ja jedem an“, sagte sie. Der Frühling mache manches leichter, lasse aber auch die Einschränkungen mehr spüren.

Der politische Umgang mit der Krise sei von Ungewissheit geprägt, sagte die Kanzlerin. „Wir versuchen jetzt, die Brücken zu bauen, aber wir wissen auch nicht, wohin wir die genau bauen. Also, das Ufer sehen wir ja auch nicht“, sagte sie. „Das ist ja überhaupt das ganz Schwierige an einer Pandemie, dass man das Ende nicht kennt.“ Bei der großen Finanz- und Bankenkrise vor einigen Jahren sei klar gewesen, dass man die Ursache habe beheben und die klammen Banken wieder mit Geld versorgen müsse. Im Vergleich dazu sei in der Pandemie vieles unklar, sagte Merkel weiter. „Ich weiß es auch nicht, was dieses Virus noch anstellt“, und ob es etwa zu weiteren Mutationen komme.

In dem rund anderthalbstündigen Gespräch berichteten Mitarbeiter von Telefon-, Mail- und Chatseelsorgediensten Merkel von ihren Erfahrungen. Mehrere Teilnehmer erzählten etwa, dass in der Pandemie Hilfe aus dem Umfeld Ratsuchender zum Teil wegbreche und auch Hilfsangebote Dritter ausdünnten oder schwerer zu vermitteln seien. Mehrere Gesprächspartner Merkels sprachen auch von ihren Sorgen, dass nach der Krise im sozialen Bereich gekürzt werde.

Schlagworte: #IchBinBesserdenker, AFD, Corona, Coronavirus, Lockdown, Querdenker.