Wird die Bevölkerung kleiner, dann hat dies automatisch auch negative Auswirkungen.
Mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen und einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote befinden wir uns heute auf der Höhe des Zenits.
Der NEUE MARKT 55-Plus
Wachstumsbranchen sind in den kommenden 20-30 Jahren die Branche 55Plus, wobei dieser Markt in 4 Zielgruppen unterteilt werden muss:
– Welt I: 55 bis ca. 65 Jahre (also vor der Rente)
– Welt II: ca. 65 Jahre (Beginn der Rente, aber noch fit)
– Welt III: ca. plus 65 Jahre (in Rente mit kleinen Handicap)
– Welt IV: ca. 75 Plus (auf größere Hilfe angewiesen – life slowly)
Diese Gruppen werden automatisch wachsen. Und hier spielt auch für viele Firmen die zukünftige Musik.
Je nachdem, zu welcher Zielgruppe die Menschen gehören, muss das Angebot weiter spezialisiert werden.
Beispiel Reisebranche
Während in der Welt I z.B. Studienreisen oder Individualurlaub im höherpreisigen Bereich genutzt wird, ist das bei:
Welt II: der etwas günstigere Deutschlandurlaub oder – wenn entsprechend Vermögen vorhanden ist – die Weltreise
Bei der Welt III ist es dann der Urlaub mit Betreuung (mit Kinder und Enkelkinder – oder professionelle Betreuung).
Bei der Welt IV ist der Urlaub oft aufgrund einer Pflegenotwendigkeit oft unmöglich, oder nur mit kürzeren Reisedistanzen. Hier könnte die zukünftige virtuelle Reise ein neues Angebot darstellen.
Beispiel Finanz- und Versicherungsangebote
Auch hier ist eine Untergliederung und Anpassung auf die o.g. Zielgruppen notwendig.
Mit einer abnehmenden Bevölkerung werden die Zinsen, Renditen, Immobilienwerte nicht mehr zunehmen.
Dies gilt auch für Aktien, da die rückläufige Bevölkerungsentwicklung nicht nur für Deutschland, sondern für alle Industriestaaten gilt.
Je älter der Mensch ist, desto eher setzt er auf Sicherheit und schaut auf die mtl. Ausgaben.
Aufgrund der persönlichen Erfahrung und der noch vorhandenen Lebenserwartung ändert sich das Anlageziel.
Welt I: wenig Zeit um noch für die Rente zu sparen, kurz vor der Rente ist das Ziel die mtl. Ausgaben zu drücken, „geringere Einnahmen werden demnächst Realität“
Welt II: mtl. Ausgaben nochmals überprüfen, vorhandenes Sparguthaben sicher anlegen (Risikobegrenzung), aber auch die Absicherung in der Pflege überprüfen und ggf. ergänzen durch Pflegeversicherung mit Einmalbeitrag.
Welt III: Gedanken über Nachfolgeregelung im Vermögen,
Überprüfung des Versicherungsschutzes für Sachwerte
Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung
Welt IV: spätestens hier sind die Kinder die Mitentscheider.
Vermögensübertragungen
Immobilienübertragung
soweit dies aufgrund der Geschäftsunfähigkeit (oder einer Generalvollmacht) noch möglich ist.
Auch die Bestattungsvorsorge kann hier noch geregelt werden. Hierzu gehört auch die Abklärung von Bankvollmachten und Versicherungsvollmachten.
Tipp: Fachtagung Demografie an der Fachhochschule Koblenz:
Am Mittwoch, dem 30.01.2019im Audimax (A029)
der Hochschule Koblenz, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz
findet eine Fachtagung hierzu statt.
Zitat:
Die Gesellschaft verändert sich rasant: Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen begegnen und sich für die Zukunft sicher und erfolgreich positionieren? Zu diesem Thema veranstaltet der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz zusammen mit dem Oberhachinger CAMPUS INSTITUT für Personalentwicklung und Finanzwirtschaft AG am 30. Januar 2019 einen praxisorientierten Fachtag mit Top-Referenten und der Möglichkeit zum aktiven Austausch. Bei der ganztägigen Veranstaltung wird der Fokus auf die Fragestellung des demografischen Wandels gelegt und den Teilnehmern vorgestellt, welche konkreten Entwicklungen die Unternehmen zu erwarten haben. Zusätzlich stehen viele KMU‘s aktuell vor der Herausforderung, adäquate Nachfolger zu finden. Hier ist eine professionelle Strategie gefragt. Gleichzeitig haben immer mehr Arbeitnehmer die Wahl, für welchen Arbeitgeber sie sich entscheiden: Unternehmen sind gezwungen zu handeln, um erfolgreich Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Auch finanziell müssen beim Generationenwechsel die Weichen im Unternehmen richtig gestellt werden. Zielgruppen des Fachtags sind Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und Führungskräfte sowie Consultants und Unternehmensberater/-innen.
Kooperationspartner der Veranstaltung sind die Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Koblenz e.V. , die Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e.V., die Sparkasse Koblenz sowie die IHK Koblenz.
Demogragischer Wandel – Folgen und Chancen -Geburtenziffer 2017 leicht gesunken
Der demografische Wandel (Zunahme der älteren Generation im Vergleich zu jüngeren Menschen) beeinflusst die Entwicklung unterschiedlicher Bereiche.
Wären 2,1 Kinder je Frau vorhanden, würde sich das Verhältnis „ältere zu jüngere Menschen“ nicht verändern.
Mittel- und langfristig führt eine geringere Geburtenrate zu einem Rückgang der Bevölkerung.
Anzahl der Erwerbstätigen
Während heute in Deutschland rund 45 Mio. Erwerbstätige vorhanden sind, werden es in 30 Jahren nur noch 32 Mio. sein.
Nachfolgeregelung in Klein- und Mittelbetrieben
Während in der Vergangenheit die aufgebaute Firma innerhalb der Familie weitergeführt wurde, fehlt es oft an Kindern, die daran Interesse haben. Ein Unternehmensverkauf war für viele Unternehmer die persönliche Altersversorgung. Auch dies wird sich ändern, bzw. Hat sich schon verändert. Ärzte im Landbereich finden bereits heute schon keinen Nachfolger. Ähnliches ergibt sich heute bereits im Handwerk.
Wohnimmobilien
Auch bei den Wohnimmobilien macht sich dies bemerkbar. Während heute 38 Mio. Wohnimmobilien benötigt werden, sind es in 30 Jahren nur noch maximal 30 Mio.
Derzeit sind Wohnimmobilien in Ballungszentren Mangelware.
Digitalisierung und autonomes Fahren
Die Digitalisierung und das autonome Fahren werden jedoch zu erheblichen Verhaltensänderungen führen und zu einer Stadtflucht wieder führen.
Selbstfahrende PKW’s werden dazu führen, dass das Statussymbol Auto anders betrachtet wird.
Dies hat unterschiedliche Gründe:
Der zukünftige Autofahrer wird das Fahrzeug ordern und passt es an den momentanen Bedarf an. Während zum shoppen oder dem Weg zur Arbeit vielleicht ein Kleinwagen sinnvoll ist, wird für den Urlaub zu viert ein größeres Fahrzeug benötigt.
Senioren möchten im Alter weniger gerne mit dem PKW längere Strecken fahren und ziehen sehr oft in Gebiete mit einer guten Infrastruktur (Ballungsräume). Fährt der PKW autonom, spielt es eine geringere Rolle, ob man 10 Min. oder 40 Minuten unterwegs ist.
Zins- und Kapitalentwicklung
Ein Rückgang der Bevölkerungszahl wird sich auch auf den Kapitalmarkt auswirken. Bei der gleichen Geldmenge und einer kleineren Bevölkerung ergibt sich eine größere Geldmenge pro Kopf.
Kritiker meinen oft, dass der Zins international festgelegt wird. Allerdings muss man auch sehen, dass die Bevölkerungsentwicklung in allen Industrieländern rückläufig sein wird.
Mittelfristig kann der Zins in Europa sowieso nicht wesentlich ansteigen, da ein Zinsanstieg von vielen Staaten (z.B. Italien, Griechenland) nicht finanzierbar ist.
Langfristig besteht eher keine Inflationsgefahr, sondern eher die Gefahr einer Deflation.
Unter Deflation versteht man in der Volkswirtschaftslehre einen allgemeinen, signifikanten und anhaltenden Rückgang des Preisniveaus für Güter und Dienstleistungen. Deflation entsteht, wenn die gesamtwirtschaftliche Nachfrage geringer ist als das gesamtwirtschaftliche Angebot.
Sachwerte, Gold
Auch hier ist pro Kopf in Zukunft mehr vorhanden. Zumindest aus heutiger Sicht in den Industrieländern.
Weltweit ist jedoch in den kommenden 30 Jahren davon auszugehen, dass die Bevölkerung auf der einen Seite älter wird und die Anzahl der Kinder pro Frau abnimmt.
Der demografische Faktor ist insoweit kein Inselproblem. So ist Japan seit Jahrzehnten bei der Demografie etwa 13 Jahren Deutschland voraus. Und Staaten wie beispielsweise China haben durch die 1-Kind-Ehe heute erhebliche Nachwuchsprobleme und eine erheblich alternde Bevölkerung.
Die Weltbevölkerung wächst zwar derzeit noch, allerdings nur in den Entwicklungsländern und dies durch die längere Lebenserwartung.
Das Durchschnittsalter der Weltbevölkerung im Jahr 2004 betrug gemäß WHO 27,6 Jahre und wird nach UNO-Angaben bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf 38,1 Jahre steigen.
Die UNO erwartet bis zum Jahr 2050 einen weltweiten Zuwachs bei den Über-60-Jährigen von jetzt gut 10 % auf dann knapp 22 % bei gleichzeitigem Rückgang des Bevölkerungsanteils der Kinder bis 15 Jahre von jetzt knapp 30 % auf knapp 20 %.
Bei der Prognose aus dem Jahr 2015 gehen die Vereinten Nationen davon aus, dass die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau (Fertilitätsrate) von heute 2,5 Kindern pro Frau weltweit bis zum Jahr 2100 unter das sogenannte Ersatzniveau (2,1) auf zwei Kinder pro Frau sinken wird.
Zitat (Quelle: destatis)
„WIESBADEN – Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785 000 Babys um etwa 7 000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.
Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.
Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016 (1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.
Auswirkungen und Chancen durch den demografischen Wandel in Deutschland
Eine längere Lebenserwartung und ein geringerer Anteil an Erwerbstätigen wird zweifellos zu veränderten Märkten führen.
Die Dienstleistung um den älteren Menschen wird wachsen
Ältere Menschen benötigen mehr Hilfe. Neben der Explosion von Pflegeheimen werden auch „Privatbüro-Sekretariate“ immer öfters benötigt. Kinder sind entweder nicht vorhanden oder aufgrund der geforderten Mobilität nicht in der Nähe.
Für viele Tätigkeiten werden dann Hilfen notwendig.
Beispiele:
– Handwerkliche Tätigkeiten
– Gartenarbeit
– Renovierungen planen und Angebote vergleichen
– Behördengänge
– Teilnahme an Wohnungseigentümerveesammlung
– Neuvermietung und Abrechnung der vermieteten Eigentumswohnung
– usw.
Altersversorgung
In der Vergangenheit wurde fast ausschließlich auf den Zinsertrag geachtet.
Durch den demografischen Wandel werden die Umlagesysteme (zB gesetzliche Rentenversicherung) die Rentenzahlungen reduzieren, oder die Lebensarbeitszeit anpassen müssen.
Für Rentner bedeutet dies, dass die Altersversorgung durch eine Zusatzrente ergänzt werden muss.
Angespartes Kapital ist jedoch systembedingt nicht als Rentensicherung geeignet, denn das Kapital wird im Laufe der Zeit verbraucht. Lebt man länger, als eingeschätzt, dann ist die Sozialhilfe vorprogrammiert. Eine lebenslange Altersversorgung bietet ausschließlich eine Rentenversicherung (privat, gesetzlich oder betriebliche Altersversorgung).
Rendite war gestern-heute ist die lebenslange Rentenzahlung wichtiger!
Pflegeabsicherung wird immer wichtiger
Die Lebenserwartung ist seit 1910 um jährlich 3 Monate angestiegen. Derzeit steigt die Lebenserwartung um ca. 2,5 Monate pro Jahr.
Wer heute geboren wird hat durchaus die Chance über 100 Jahre alt zu werden.
Dies führt auch zu einer Zunahme der Pflegeleistungen und zu einer finanziellen und personellen Herausforderung. Pflegekräfte sind bereits heute schon Mangelware. Die Verteuerung der Pflegekosten ist die Folge. Und der Staat wird dies alleine nicht stemmen können; insbesondere dann, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen rückläufig ist.
Eine zusätzliche Pflegevorsorge wird deshalb immer wichtiger.
Krankenversicherung
Während private Krankenversicherungen bereits über 250 Mrd. Euro angespart haben (für die Beitragsfinanzierung der älteren Versicherten), sucht man diese Altersrückstellungen bei den gesetzlichen Krankenkassen vergeblich. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein Umlagesystem. Da das Durchschnittsalter der gesetzlich Versicherten ebenso ansteigt, werden hier Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen unabdingbar.
Ein heute 30-Jähriger gesetzlich Versicherter ist gut beraten, wenn er mtl. 100 Euro für Kranken- und Pflege zurücklegt bzw. In eine Zusatzvorsorsorge aufwendet.
Der demografische Wandel wird zu weitreichenden Veränderungen führen. Und es gibt auch viele neue Chancen.
die Warteliste der Menschen an, die dringend ein Organ benötigen oder
die Menschen an, die keinen Organspendeausweis mit sich führen,
dann ist verständlich, warum bei dieser Thematik jetzt Bewegung entsteht.
Viele Menschen sind bei diesem Thema unentschlossen, ähnlich wie bei den Themen:
Patientenverfügung
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Unternehmervollmacht
Testament
oder Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern).
Oft werden diese unangenehmen Überlegungen verdrängt und geraten dann wieder in den Fokus, wenn ein Vorfall in der näheren Umgebung auftreten.
Dabei wäre es sinnvoll, die eigenen Wünsche in einem gesunden Zustand festzulegen.
Wer das nicht macht, muss sich darüber im Klaren sein, dass z.B. In einem Urlaub in Italien, Spanien oder Österreich die Organe im „Todesfall“ einfach entnommen werden. Maßgeblich ist dort nicht, ob man dort lebt, sondern nur ob man sich dort aufhält.
Organspende
Bei Organspenden ist zwischen Organspenden zwischen „Toten“ und „Lebenden“ zu unterscheiden.
Bestimmte Organe können auch von lebenden Menschen gespendet werden. Hierzu gehört beispielsweise die Niere oder ein Teil der Leber.
Andere Organe können erst nach dem Tod genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Herz, Bauchspeicheldrüse, Netzhaut (Auge).
Das Verständnis“ nach dem Tod“ wird teilweise sehr unterschiedlich ausgelegt. In einigen Ländern bedeutet nach dem Tod, dass der Herztod eingetreten sein muss. In anderen Ländern bedeutet dies, dass der Hirntod eingetreten sein muss.
Oft meinen im Übrigen ältere Menschen, dass man „ihre Organe aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr nutzen könne.“ Dies ist nicht bei allen Organen der Fall!
Inwieweit Organe von toten Menschen genutzt werden können, hängt davon ab, ob es sich um eine Zustimmungsregelung oder um eine Widerspruchsregelung handelt.
DieWiderspruchsregelung bedeutet, dass eine Zustimmung zu einer Entscheidung als getroffen gilt, wenn der Betroffene nicht explizit widerspricht. Das Gegenteil ist dieZustimmungsregelung.
In Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gilt, kann jeder Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.
Die Widerspruchsregelung gilt beispielsweise in Österreich, Italien und Spanien
Personen, die sich nur kurzzeitig – z.B. Im Urlaub dort aufhalten, wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen bezüglich einer postmortalen Organspende schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren. Der so deklarierte Wunsch wird im Falle des Ablebens respektiert.
In Ländern mit Zustimmungsregelung muss jeder, der als Organspender zur Verfügung stehen will, zu Lebzeiten eine eindeutige Willenserklärung abgegeben haben (z. B.Organspendeausweis).
Die Zustimmungsregelung existiert auch in erweiterterForm, etwa in Deutschland (§ 4 Transplantationsgesetz) und der Schweiz (Art. 8 Transplantationsgesetz). Bei der erweiterten Zustimmungsregelung dürfen die Angehörigen derOrganentnahme zustimmen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen hat. Die subsidiäre Zustimmungskompetenz kann vom Spender auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden.
Sinnvoll ist die Bereiche:
Patientenverfügung
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Unternehmervollmacht
Testament
oder Sorgerechtsverfügung (bei Minderjährigen Kindern).
möglichst selbst zu regeln und eine Übersicht in einem Notfallordner festzuhalten und in der Geldbörse (beim Personalausweis) den Organspendeausweis bereitzuhalten.
Dort sollte auch eine kleine Notiz vorhanden sein, dass weitere Unterlagen in einem Notfallordner sind.
Notfallordner-Vorsorgeordner – 90 verschiedene Versionen – Vorsorgemappe oder Notfallmappe nicht geeignet
Ein Notfallordner – oder auch Vorsorgeordner genannt – ist für jeden Menschen sinnvoll.
Auf dem deutschen Literaturmarkt sind hierzu viele unterschiedliche Artikel auf dem Markt. Inhaltlich ähnlich, allerdings teilweise eher in einer Sparversion angeboten.
So gibt es Notfallordner, Vorsorgeordner – inhaltlich ist das Gleiche gemeint. Teilweise werden auch Notfallmappen oder Vorsorgemappen angeboten.
Um Ihnen eine Übersicht zu geben, wurde dieser Artikel verfasst.
Zwischen Mappen und Ordnern besteht der Unterschied, dass in Mappen keine Dokumente abgeheftet werden können.
Ordnerausführung:
Bei Notfallordnern / Vorsorgeordnern sollten Sie darauf achten, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit wichtige Dokumente in einer Klarsichthülle auch abgelegt werden können. So gibt es Notfallordner, die nur Platz für den vorhandenen Text / Formulare bieten.
Neben der Breite des Ordners ist auch die Ordnertiefe wichtig, denn wenn wichtige Dokumente in einer Klarsichtfolie eingelegt werden, dann sollte der Ordner auch ausreichend sein.
Ordnerbreite sollte mind. ca. 8 cm, Ordnertiefe ca. 29 cm sein.
Ordnerinhalt:
Ein vernünftiger Notfallordner sollte nicht nur ein Dokumentenordner sein, sondern auch viele Ratschläge beinhalten.
So gibt es eine Reihe von Ordnern, die fast ausschließlich Formulare beinhalten. Für den Laien ist dies wenig sinnvoll. Erläuterung zu den einzelnen Bereichen machen zwischen einem Dokumentenordner und einem Notfallordner den Hauptunterschied aus.
Die einzelnen Bausteine eines Notfallordners sollten durch Register klar abgegrenzt sein und alle wesentlichen Lebensbereiche umfassen. Hierzu zählen insbesondere
Geschäftsunfähigkeit
Pflegesituation
Krankheit
Vererben und Vermögensübertragung
Todesfall
So sollte beispielsweise im Todesfall neben einer „To-do-Liste“ ein umfangreicher Katalog von Punkten beinhaltet sein, der auch viele Tipps gibt.
Notfallordner bei Scheidung
Wie sichtig ein vollständiger Notfallordner ist, wird auch deutlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 53 % aller Paare innerhalb von 25 Jahren eine Scheidung durchgeführt hatten.
So ist beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins das Original des Scheidnungsurteils beim Nachlassgericht vorzulegen.
NOTFALLORDNER bei bestehender betrieblicher Altersversorgung
Besteht eine betriebliche Altersversorgung und ist der Arbeitnehmer
geschieden und lebt mit neuem Lebensgefährten
oder lebt mit einem Lebensgefährten
in einem gemeinsamen Haushalt, dann kann die Hinterbliebenenversorgung nur ausgezahlt werden, wenn dies vom Arbeitnehmer schriftlich namentlich fixiert wurde (BMF v. 24.07.2013, Rz 287). Ähnliche gesetzliche Voraussetzungen bestehen bei versorgungsberechtigten Kindern (des überlebenden Lebensgefährten etc.).
Speziell bei Geschiedenen oder Kindern sind hierbei einige Punkte zu beachten, die im Notfallordner aufzubewahren sind, so dass diese Schriftstücke zum Auszahlungszeitpunkt vorliegen.
Für Wen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner?
Ein sehr wichtiger Punkt, der oft übersehen wird ist, dass ein Notfallordner die berufsbedingten Belange oder Branchen umfasst.
Auf dem Markt befinden sich fast ausschließlich Notfallordner für Privatpersonen oder Selbstständige. Dies sind in der Regel halbherzige Lösungen, die zwar den Anwender zunächst befriedigen, allerdings nicht sinnvoll sind.
Es gibt zwar auch anscheinend individuelle Notfallordner, allerdings werden die wesentlichen Punkte dann nicht berücksichtigt.
Beispiele:
Notfallordner für Beamte
Ein Notfallordner für Beamte sollte beispielsweise auch ein Kapitel beinhalten, in dem auf die beamtenrechtlichen Verordnungen eingegangen wird und hierzu Tipps anbieten.
Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige
Ein Notfallordner für Unternehmer oder Selbstständige sollte nicht beide Bereiche pauschal angeboten werden, denn zwischen Selbstständigen und Unternehmern bestehen wesentliche Differenzen, die sich aus der Unternehmensform bereits ergeben und Auswirkungen bei der rechtlichen Vorsorge mit sich bringt.
Notfallordner für verschiedene Berufe und Branchen
Neben der Unternehmensform gibt es weitere wesentliche Spezifikationen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Teilweise ergeben diese sich aus Gesetze, Verordnungen oder aus Gerichtsurteilen oder anderen Gegebenheiten (z. B.: DIN-Vorschriften).
Leider gibt es auch Anbieter, die einfach nur einen anderen Beruf oder eine andere Branchen nennen und dann den gleichen Inhalt beim Notfallordner verkaufen.
Bei der Bestellung sollten Sie neben der Auswahl des passenden Ordners auch Ihren Namen angeben, da im Ordner Ihr Name als Wasserzeichen eingetragen ist.
Sofern Sie den Ordner nicht für sich kaufen, kann auch beispielsweise ein Vorname (abgekürzt) und ein ausgeschriebener Nachname eingetragen werden.
Preis Notfallordner – Vorsorgeordner
Der Notfallordner umfasst in der Privatversion ca. 140 Seiten und kostet 27,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).
Der Notfallordner-Vorsorgeordner in den anderen Versionen (Beamte, Apotheker, Ärzte, Selbstständige, Unternehmer, Handwerker usw) umfasst ca. 160 bis 180 Seiten und kostet 42,00 € (inkl. MWSt zuzüglich Verpackung und Versand).
Der Autor – Werner Hoffmann, 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V. – hatte bereits 2001 den ersten Notfallordner verfasst.
Seit 2001 wurde der Notfallordner laufend weiterentwickelt und als Folge daraus die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufen und Branchen durchgeführt.
Der Autor ist
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (zert. Lehrgang bei der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht)
#Zins – #Demografie -#Arbeitswelt – #Altersversorgung- Zinsen werden langfristig nicht steigen. Der demografische Wandel lässt grüßen.
Warum die Zinsen langfristig nicht mehr steigen werden, macht ein Bericht von n-TV deutlich:
Zitat:
„Japans Bevölkerung altert, die Einwohnerzahl schrumpft. Eine Folge davon: niedrige Zinsen. Im vergangenen Jahr zeigte die Bank of England in einer Studie, dass die Demografie wesentlich für ein niedriges Zinsniveau mitverantwortlich ist. Alternde Gesellschaften, die nicht wachsen, weisen demnach tendenziell merklich niedrigere Zinsen auf als wachsende Gesellschaften.
Der Hauptgrund liege darin, dass die Menschen immer älter werden und somit auch eine längere Rentenzeit erleben, so die Autoren der Studie. Deshalb werde mehr gespart, und das steigende Geldangebot drücke auf die Zinsen. Das beste Beispiel hierfür sei die Bevölkerung Japans, die mit Abstand älteste weltweit mit einem Seniorenanteil von knapp 30 Prozent.
Die Bank of Japan hält seit Jahren die Zinsen niedrig – und die japanische Wirtschaft brummt, ebenso wie der Aktienmarkt. Der Nikkei kletterte jüngst auf ein 27-Jahreshoch. Auch in vielen Ländern Europas, inklusive Deutschland, sind die Geburtenraten rückläufig, die Zinsen in der Eurozone auf Rekordtief. Dass der deutsche und der japanische Aktienmarkt in unterschiedliche Richtungen laufen, verwundert daher auf den ersten Blick…..“
Japan ist in der Demografie ca 13 Jahren seit Jahrzehnten voraus. Und wie ist es in Deutschland?
Der demografische Wandel (immer mehr ältere Menschen im Verhältnis zu immer weniger Jüngeren bzw. Erwerbstätigen) hat noch weitere Auswirkungen in der Zukunft:
Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 30 Jahren von derzeit 45 Mio. auf 32 Mio sinken.
Derzeit haben wir rund 38 Mio. Wohnimmobilien. In 30 Jahren werden noch 32 Mio. Notwendig sein (außer wir haben eine sehr hohe Zuwanderung).
Die Anhebung der Zinsen würde für viele Staaten ruinös sein. Vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Staat Wertpapiere an Kapitalanleger mit einem Zins von z.B. 1 % verleiht und der Zins nur auf 3% ansteigt, müsste dieser Staat den dreifachen Zins bezahlen. Für viele Staaten nicht finanzierbar.
Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind Kapitalersparnisse und auch vermietete Immobilien für die eigene Rentensicherung nicht geeignet. Einzig die Produkte, die eine lebenslange Rente garantieren, bieten eine echte lebenslange Rentenzahlung.
Ein gesetzliches Rentenniveau von 48% nach 45 Versicherungsjahren wird langfristig nicht zu halten sein. Zwar hat die Zunahme der Lebenserwartung leicht abgenommen (von 1910-2015 pro Jahr um 3 Monate, derzeit etwa 2 Monate je nach Gruppe), führt jedoch aufgrund der hohen Rentenzugänge zu echten Finanzierungsproblemen (insbesondere durch die zukünftige Abnahme der Erwerbstätigen). Sofern keine Veränderungen vorhanden sind (Beispiele: Einführung von Digitalisierungsabgabe, höhere Zuwanderung zulassen etc.) muss das gesetzliche Rentenniveau auf ca. 43 % abgesenkt werden und durch die betriebliche Altersversorgung sowie private Altersversorgung ergänzt werden. Die staatlichen Förderungen in der betrieblichen und privaten Altersversorgung spielen hier eine wichtige Rolle. Für Menschen, die
35 Jahre anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung gewährt werden
40 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 5% gewährt werden
45 anrechenbare Versicherungsjahren haben, muss eine Grundsicherung + 10 % gewährt werden.
Betriebliche oder private Altersversorgungen sollten – so wie dies seit 1.1.2018 gilt – nicht vollständig angerechnet werden.
Insoweit hat die jetzige Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkannt und grundsätzlich die richtigen Zeichen gesetzt.
6. Die Mischung der umlagefinanzierten Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) und der ansparfinanzierten Altersversorgung ist zur Risikoverteilung sehr wichtig. Bei der umlagefinanzierten Altersversorgung werden die Renten aus gerade eingegangenen Beiträgen finanziert. Bei der ansparfinanzierten Altersversorgung wird Geld heute angespart und steht den Sparern später auch als Rente zur Verfügung. Die Mischung beider Finanzierungen bietet eine bessere Risikoverteilung. Bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente ist die Generationengerechtigkeit völlig ausgeschaltet. Bei einer ausschließlich ansparfinanzierten Altersversorgung besteht das Kapitalmarktrisiko.
Auch im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – „bAV-Welt 2“ – wurde eine lebenslang verpflichtende Rente in Form einer Zielrente berücksichtigt.
Stichwort „Beamte, Selbstständige und Abgeordnete sollen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen(?)“ – Dies ist nicht sinnvoll. Zunächst würden zwar Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, allerdings werden hierdurch auch später Rentenverpflichtungen ausgelöst. Und Beamte dürften auch nicht schlechter gestellt werden, als Angestellte des öffentlichen Dienstes. Somit müsste der Dienstherr (Staat) enorme finanzielle Mittel für:
Gehaltsanpassungen
Rentenbeiträge
und die Zusatzversorgung (VBL)
heute aufwenden. Eine Forderung, die von so manchem Populisten immer ins Spiel gebracht wird und ein Schuss nach hinten bedeutet.
Pflege und Demografie
Die längere Lebenserwartung wird den Zins aufgrund weiterer Einflüsse niedrig halten:
Eine Lebensverlängerung wird auch für erheblich längere Pflegezeiten sorgen. Dienstleistungen rund um die Altersgruppe 75Plus werden (neben der Pflege) in diesem Bereich (Bringdienste, Privatbürodienstleistung Handwerk, Gärtner usw) zu einem erhöhten Bedarf führen. Dies muss dann auch lebenslang finanziert werden. Systembedingt passt hier ein vorhandenes Kapital oder niedriger Zins (über ein Prämiendepot) nicht.
Besser passt hier eine Pflegezusatzversicherung oder eine Rentenversicherung.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei gesetzlich Krankenversicherten. Auch die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch das umlagefinanzierte System. Steigt das Durchschnittsalter, steigen die Leistungsausgaben überproportional. Gesetzlich Krankenversicherte sind gut beraten auch hierfür Ansparungen vorzunehmen, die im Alter eine lebenslange Finanzierungsgrundage sicherzustellen der höheren Krankenversicherungsbeiträge bilden.
Bezüglich der Pflege muss man berücksichtigen, dass aus derzeitiger Sicht mindestens etwa 600.000 Pflegekräfte zusätzlich notwendig sind. Pflegekräfte entwickeln sich noch stärker zur Mangelware. Angebot und Nachfrage regeln den Preis! Und somit wird die Pflegeleistung in den kommenden 25-30 Jahren erheblich teurer.
Welche Lösungen gibt es?
Die Ursache ist der demografische Wandel.
Pro Frau gibt es in Deutschland ca. 1,5 Kinder. Notwendig wären 2,1 Kinder. Um diese Anzahl sofort zu erreichen müssten die Frauen im gebärfähigen Alter sofort ca 4 Kinder haben.
Und Kinder, die heute geboren werden, sind erst in ca. 25 Jahren berufstätig.
Hierdurch würde sich die Situation also nicht in den kommenden 25-30Jahren verändern.
Als einzige Lösung ist die geregelte Zuwanderung zu sehen. Aber auch hier sind Länder wie beispielsweise Ost-Europa derzeit nur noch kurzfristig eine Hilfe. Auch dort ist die Geburtenrate seit 2000 rückläufig. Zusätzlich zieht die Lohnentwicklung deutlich an.
Mittel- und langfristig muss Deutschland für eine Zuwanderung werben. Ansonsten entstehen erhebliche Probleme durch den demographischen Wandel.
Ergänzung: Was teilweise rechtspopulistische Gruppierungen wollen und schon gefordert haben, wäre der Untergang von Deutschland:
Damit Deutschland stabil bleibt und wirtschaftlich wächst, sind auch Zeichen von „Willkommen-Sein“ wichtig! Wer ausländische Mitbürger diskriminiert oder schlechter stellen will, erreicht damit nur, dass das Interesse an einer Tätigkeit in Deutschland abnimmt und wir weniger Arbeitskräfte erhalten. In andere Staaten ist die Willkommenskultur besser ausgeprägt. Damit verlieren auch ausländische Fachkräfte – die wir dringend brauchen -das Interesse.
Übrigens: Innovative Arbeitgeber haben die Zeichen der Zeit erkannt und begegnen dem Mangel am Nachwuchs-, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel mit folgenden Aktivitäten:
Personalsuche auf bei Flüchtlingen
Integrationsarbeit
Gezielte Förderung der betrieblichen Altersversorgung mit AG-Fixbetrag und Zuschussmodellen bei der Entgeltumwandlung.
Fortbildung von Mitarbeitern, auch bei 55Plus um die Erfahrung der langjährigen Mutarbeitern möglichst lange zu nutzen
Arbeitszeitmodelle in Kombination mit der Flexirente
Die Möglichkeiten sind vielfältig und können mit staatlicher Förderung bei vielen Aktivitäten genutzt werden.
Das Zinsproblem ist nur eine Folge des demographischen Wandels.
Bereits in 17 Jahren (2035) gibt es in Deutschland über 4 Mio. Pflegefälle.
Derzeit gibt es 244.000 Altenpfleger und 228.700 Altenpflegehelfer. Die Pflegehelfer haben nur eine ein- bis zweijährige Berufsausbildung absolviert. Altenpfleger müssen eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Sie unterstützen die Senioren unter anderem beim Ankleiden, Essen oder durch das Bereitstellen kultureller Angebote. Bis 2035 – also in 17 Jahren – sind rund 44 % mehr Pflegekräfte notwendig.
Der zunehmende Personalmangel wird dazu führen, dass so manche Pflegeeinrichtung zwar von Pflegeanfragen überrannt wird, allerdings aufgrund des fehlenden Personals nicht betreuen kann.
Angebot und Nachfrage im Pflegebereich
Die Folgen für zu pflegende Menschen und Pflegekräfte
Wenn Pflegekräfte das Nadelöhr in der Pflege noch stärker wie heute werden, dann werden auch die Gehälter der Pflegekräfte eine Rolle spielen und somit die Höhe der Pflegekosten beeinflussen.
Entlastung der Pflegekräfte durch Digitalisierung
Zwar gibt es bereits heute schon die Möglichkeit computerunterstützt die Pflegekräfte zu entlasten, allerdings nur in einigen Teilbereichen.
Beispiel: Wird die Windel feucht oder beschmutzt, kann das Pflegepersonal über eine Kurznachricht informiert werden.
Allerdings wird die Komplett-Pflege durch Roboter wohl kaum möglich sein, denn der Mensch möchte sich nicht unbedingt von einem Roboter pflegen lassen.
Entlastung bei der Dokumentation
Eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit besteht bei der aufwendigen Dokumentationspflicht. Derzeit wird entweder manuell oder mit Hilfe des PCs die Dokumentation durchgeführt.
Entsprechende Apps könnten das Pflegepersonal entlasten, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege übrig wäre oder die Pfleger in der gleichen Zeit mehr Pflegefälle betreuen könnten.
Das deutsche Gesundheitssystem und die Pflegevorsorge
Das deutsche Gesundheitssystem gehört Dank des Wettbewerbs, den es durch das duale System (gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung) gibt, zu einem der besten Gesundheitssysteme weltweit. Würde es keine private Krankenversicherung geben, dann könnten die Leistungen „kraft Gesetz“ in der gesetzlichen Krankenkasse schneller eingeschränkt werden. Dies gilt im Übrigen auch in der Pflegeversicherung.
Die Auswirkungen durch den demografischen Wandel
Die Zukunft der Pflege zeigt allerdings deutlich auf, dass sich aus dem demografischen Wandel (immer mehr ältere Menschen und immer weniger junge Menschen als Folge der geringen Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau) die zusätzliche Eigenvorsorge unumgänglich ist.
Dies gilt nicht nur in der Altersversorgung und Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung.
Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung fördert der Staat die Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage. Da die Pflege für viele Menschen nicht im Blickfeld ist, wird die Pflegezusatzversicherung noch zu wenig genutzt.
Wer die private Pflegevorsorge nicht nutzt, wird oft in der Regel die Pflegeeinrichtungen nutzen müssen, die den günstigsten Preis haben.
Aufgrund der Personalentwicklung in der Pflege werden die Pflegeheime mit der besseren Bezahlung auch mehr Personal und wahrscheinlich auch besser geschultes Personal anbieten können.
Dies sollte jedem Versicherten bewusst sein. Die Eigenvorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung sollte deshalb von jedem einzelnen Versicherten aktiv verbessert werden.
Vergleich private Pflegezusatzversicherungen
Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Hauptunterscheidungen:
Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat:
Hier wird eine Zulage gezahlt und eine Mindestleistung als Voraussetzung vorgegeben.
Die Leistungen können jedoch zwischen den einzelnen Anbietern höher sein. Für diese „ergänzende Pflegeversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, allerdings eine Wartezeit
Die Leistung wird bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen erstattet.
Zusätzliche private Pflegevorsorge durch ergänzende Pflegeversicherung:
Hier erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Leistungsumfang zwischen den einzelnen Anbietern ist teilweisen gravierend.
Bei einem Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass:
bereits ab der „Pflegegrad 1“ Leistungen fällig werden. So manches Angebot leistet erst ab „Pflegegrad 2“.
die Leistungen bei vollstationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege durch Berufspflegekräfte bzw. häuslicher Pflege durch Angehörige bzw. andere Personen vergütet werden.
Der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung unterscheidet sich hierdurch erheblich.
Bei dem Beitragsvergleich sollte nicht nur der heutige Beitrag im Blickfeld sein, sondern auch auf mögliche Beitragsentwicklungen geachtet werden. So gibt es in der Pflegeversicherung zum einen Versicherungs-Aktiengesellschaften und auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Aktiengesellschaften müssen von Natur aus darauf achten, dass sie einen Gewinn für die Eigentümer – Aktionäre – erwirtschaften. Versicherungsvereine müssen zwar auch betriebswirtschaftlich orientiert denken, allerdings sind die Eigentümer des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Mitglieder. Und Mitglieder sind letztendlich die Kunden. Ein langfristiger Beitragsvergleich ist für den Kunden letztendlich sehr schwer.
Da die privaten Pflegeversicherungen in der Regel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören, ist der map-report (Internetlink zu Handelsblatt) sicherlich eine Orientierungsmöglichkeit beim Vergleich von privaten Pflegeversicherungen.
Weitere staatliche Förderung in der Pflegevorsorge dringend notwendig
Die staatliche Förderung der Pflegevorsorge befindet sich derzeit noch in den Kinderschuhen.
Integration in der betrieblichen Vorsorge dringend notwendig
Bisher ist die Pflegevorsorge weder in dem Leistungsumfang der betrieblichen Altersversorgung integriert, noch darüber hinaus steuerlich für Betriebe möglich.
Zwar ist der Begriff „Invalidität“ im Betriebsrentengesetz vorhanden, allerdings ist die Unterscheidung zum Begriff „Pflege“ gravierend. Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Pflege.
In der betrieblichen Altersversorgung können gemäß §1 BetrAVG Altersleistungen, Invaliditätsleistungen, Hinterbliebenenleistungen,
jeweils in Form von Renten- oder Kapitalleistungen. Nicht abgedeckt werden können Pflegeleistungen und Krankheitsleistungen. Für solche Zusagen gelten die Schutzbestimmungen und die steuerlichen Vorteile des Gesetzes nicht.
Ebenso sollten die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderungen für die betriebliche Pflegeversicherung angepasst werden, so dass die Motivation für die Pflegevorsorge verbessert wird.
Notwendige Verbesserungen für die Pflegekräfte
Der Pflegeberuf steht bei vielen jüngeren Menschen nicht auf der Berufs-Wunschliste an erster Stelle. Multi-Media, Webdesign & Co. führen derzeit das Berufsbild an.
Aus persönlichen Gründen (z. B. familiäres Umfeld, Pflegefall in der Familie, Beruf der Eltern) kann dies im Einzelfall jedoch anders sein.
Von Natur aus möchten junge Menschen auch lieber als Kunden lieber junge Menschen betreuen. Dies erschwert die Besetzung von Ausbildungsstellen zusätzlich, verstärkt auch noch durch eine geringere Anzahl von Schulabgängern.
Berücksichtigt man jedoch den demografischen Wandel bei den Zukunftschancen, dann müssten Berufe mit „Dienst um die Älteren“ ganz vorne stehen.
Verbesserung der Vergütung
Der demografische Wandel macht eine Anpassung der Gehälter dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere für private Pflegeeinrichtungen, zu denen auch die Diakonie, Caritas und andere private Arbeitgeber.
Die Bezahlung ist stark von der Region abhängig. Während in den alten Bundesländern durchschnittlich 2.621 € Brutto verdienen, wird in
Sachsen: 2.050 Euro
Sachsen-Anhalt: 1.930 Euro
Brutto gezahlt.
Aufgrund des heutigen Personalmangels und dem drastisch wachsenden Personalbedarfs werden Pflegeberufe in den kommenden Jahren erheblich besser bezahlt werden müssen, denn ansonsten wird die Personalfindung und Personalbindung bei Pflegekräften erheblich schwieriger werden.
Verbesserung Vorsorge-Angebot für Pflegekräfte
Die Verbesserung des Vorsorgeangebots für Pflegekräfte könnte die Besetzung der offenen Stellen in der Pflege erheblich verbessern. Letztendlich sind bei den Pflegekräften ein hoher Anteil ab 50 bereits berufsunfähig oder haben erhebliche Fehlzeiten durch Krankheit.
Hier sollten Arbeitgeber durch gezielte Maßnahmen ihre Pflegekräfte durch folgende Maßnahmen unterstützen.
Betriebliche Altersversorgung für Pflegekräfte
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet seit 1.1.2018 zusätzliche Förderungen an, die für die Pflegekräfte sehr attraktiv sein kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennt und auch aktiv umsetzt.
Intelligente und nachhaltige Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter und sichern somit die langfristige Unternehmensgrundlage.
Bei entsprechender Gestaltung kann die Förderung auch kostenneutral gestaltet werden. Auch eine zusätzliche direkte Lohnsteuerrückzahlung an den Arbeitgeber (30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt) sind hierbei möglich; und dies neben der Absetzung der tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben (s. §100 EStG).
Hierbei sind eine Reihe von speziellen Gegebenheiten bei den Pflegeberufen zu berücksichtigen. Hilfreich sind hierbei im Übrigen nicht nur die Steuerberater, sondern insbesondere auch die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH).
Grund: Der Steuerberater ist in dem Rechtskreis „Steuern“ ein Spezialist bei den Steuern. Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung kennt die Rechtskreise, die in der betrieblichen Altersversorgung zu beachten und hat auch den betriebswirtschaftlichen Blick. Zu den Rechtskreisen in der betrieblichen Altersversorgung gehören:
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Sozialversicherung
Finanzen
Bilanzen
Jahresabschluss
und betriebliche Sichtweise.
Der Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) lernt in seinem Fachstudium alle Einflussfaktoren in der betrieblichen Altersversorgung und gehört somit zu den absoluten Fachleuten, wenn es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht.
Neben den Betriebswirten für bAV gibt es noch eine ganze Reihe von Berufsbezeichnungen, die nicht gesetzlich geschützt sind und oft entweder selbst vergeben werden und im besten Fall durch Seminare (Zeitumfang meistens 3-15 Tage) begleitet werden.
Gesundheitsförderung für Pflegekräfte
Die Krankheitszeit bei Pflegekräften ist überdurchschnittlich hoch. Die Gründe sind vielfältig, z. B.:
fehlende Fortbildung
Nichtanwendung von Kinästhetik durch den Alltagsstress oder durch fehlende Fortbildungsseminare (Erinnerungsfunktion)
Psychische Erkrankungen aufgrund fehlender Fortbildungen
Hilfreich können hier spezielle Arbeitgeberangebote sein, die z. B. von CareLutions – Internetseite hier klicken – angeboten werden.
Ziele sind hierbei:
Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Mitarbeiterbindung
durch individuelle Maßnahmen.
Einen weiteren Ansatz bietet ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz mit umfangreichen Service z. B. die „Wir für Gesundheit GmbH“ – Internetseite hier klicken.
Die Möglichkeiten der besseren Versorgung von Pflegekräften sind umfangreich und sollten ein einem persönlichen Arbeitgeber-Gespräch individuell abgestimmt sein. Wer als Arbeitgeber mittel- und langfristig im Pflegebereich erfolgreich sein will, muss bereits heute aktiv werden.
Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Verbraucher inzwischen auf ein nachhaltiges Angebot achten. Hierzu gehört auch, dass ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter vorsorgt.
Letztendlich gewinnt der Arbeitgeber durch oben beschriebene Maßnahmen auch durch:
kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter
geringere Fluktuation. Die Fluktuationskosten werden von vielen Arbeitgebern erheblich unterschätzt. Dies betragen je nach Stelle zwischen 140 – 280 % eines Jahresgehalts, wenn man hierbei auch die geringeren Produktivzeiten bei ausscheidenden Mitarbeitern (Phase der inneren Kündigung) und den Aufwand für die Personalsuche und Personalauswahl berücksichtigt. Von Jahr zu Jahr wird die Personalfindung im Pflegebereich schwieriger.
geringere Arbeitgeber-Abgaben,
Zusatzangebote für Pflegefälle und deren Familienangehörige durch Pflegeeinrichtungen
Neben der eigentlichen Pflege sollten Pflegeeinrichtungen für zu pflegende Menschen auch Zusatzleistungen durch ein Netzwerk anbieten. Dies erleichtert nicht nur die Pflegeverwaltung, sondern verhindert auch Komplikationen, die sonst entstehen können.
Zu pflegende Menschen benötigen neben der Pflege (ambulant oder auch stationär) in vielen anderen Bereichen eine Unterstützung. Wenn Angehörige dies übernehmen können, dann ist dies sicherlich hilfreich. Allerdings wohnen nicht immer Angehörige direkt in der Nähe oder sind selbst in der Lage bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Pflegeeinrichtungen ein Netzwerk von verschiedenen Bereichen haben. Hierzu folgende Beispiele:
Übernahme von privater Büroleistung durch sogenannte Privatbüros.
Diese Büros übernehmen z. B.
die Einreichung von Rechnung bei der Krankenversicherung und der Beihilfe sowie die Überwachung der Zahlungen
Teilnahme an Eigentumsversammlung bei Wohneigentum
Behörden-Schriftwechsel
Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
Behördengänge
Behördenschriftwechsel
Beantragung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweis
Zusammenstellung der Dokumentation in einem Notfallordner (Link: www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Hierbei sind – je nach früherer Tätigkeit der zu pflegenden Person unterschiedliche Punkte zu beachten.
etc.
Betreuungsverein, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht
Vermögensverwalter
Bestattungsunternehmen
Podologe – medizinische Fußpflege
Dieser Artikel wurde vom gemeinnützigen Verein – Forum-55plus.de – für die Internetseiten
erstellt. Hieran waren unterschiedliche Fachleute aus der Pflege, Versicherungsbranche und betrieblichen Altersversorgung sowie Büromanagement ehrenamtlich beteiligt.
Weitere Informationen über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. erhalten Sie auf der Internetseite.
Gerne dürfen Sie diesen Artikel teilen oder auch auf Ihrer Internetseite bzw. anderen Publikation veröffentlichen. Voraussetzung –> Bitte geben Sie hierbei als Quelle den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de an. Bei der Veröffentlichung bitten wir Sie jedoch uns per E-Mail zu informieren –
#Vorsorgevollmacht nicht notwendig, wenn ich #Kontovollmacht habe?
Ein Irrglaube ist auch, dass man durch eine Bankvollmacht weiter über die Finanzen verfügen kann, wenn der Ehepartner Geschäftsunfähigkeit ist. Kommt es zu einer Geschäftsunfähigkeit und der beruflichen Betreuung, dann muss der Betreuer die Finanzen dieser Person „Treuhänderisch“ verwalten.
Hierzu macht der Betreuer neue Konten auf, so dass der Ehegatte keinen Zugriff mehr hat.
Sehr hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de den es in 90 verschiedenen Versionen gibt.
Zu unterscheiden sind gerade bei der Vorsorge: Privatpersonen, Beamte, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, 41 zulassungspflichtige Handwerker, zulassungsfreie Handwerker, Selbstständige (Personengesellschaft), Unternehmer (Kapitalgesellschaft zB UG, GmbH).
Werner Hoffmann (1. Vorsitzender www.Forum-55plus.de e.V.) und Fachautor
Wie wichtig es wird, dass Deutschland in den kommenden 15-30 Jahren mehr Fachkräfte erhält, wird deutlich, wenn man die Anzahl der Erwerbstätigen betrachtet. Sie fällt von derzeit 44.4 Mio. in 25-30 Jahren auf rund 32 Mio. Erwerbstätige.
Ohne Zuzug von Fachkräften und auch anderer Erwerbstätigen wird es nicht ausreichend viele Erwerbstätige geben.
Die Sozialversicherung funktioniert als Umlagesystem (gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).
Der demografische Wandel führt zeitgleich zu einer erheblichen Zunahme von Rentnern.
Wenn die Anzahl der Rentner zunimmt und zeitgleich weniger Erwerbstätige als Beitragszahler vorhanden sind, dann können die Renten nicht in der bisherigen Höhe gezahlt werden.
Gleiches gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Auch wenn Rentner Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der Effekt ist: Je älter der Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten ist, desto höher steigen die durchschnittlichen Leistungsausgaben an.
Für Unternehmen wird es hierdurch erschwert neue Arbeitnehmer zu gewinnen, wenn zu wenig Erwerbstätige vorhanden sind. Nicht nur die Gewinnung von Arbeitskräften, sondern auch die Bindung von vorhandenen Personal wird durch das zu geringe Arbeitnehmerangebot schwierig.
Arbeitgeber sind gut beraten, sich über Bindungsmöglichkeiten zu informieren und das Arbeitsplatzangebot attraktiv zu gestalten. Hierbei spielt nicht nur das Nettogehalt eine Rolle, sondern auch viele Förderangebote.
Ein intelligenter Mix ist hier gefragt.
Nun könnte der Einwand kommen, dass man durchaus aus dem Ausland leicht Erwerbstätige (auch Fachkräfte) gewinnen könnte.
Dies wird aufgrund der Fremdenfeindlichkeit von AFD, rechtspopulistischer Splittergruppen immer schwieriger, wie der nachfolgende Link zeigt.
AFD & Co. Hinterlässt bereits Spuren bei im Ausland lebenden Menschen, die sich beruflich verändern wollen und bereit sind, in ein anderes Land zu ziehen.
Artikel aus Welt:
„Umfrage unter Expats: „Sehr kaltes Land“ – Fachkräfte fühlen sich in Deutschland nicht willkommen
Die Bundesrepublik gehört laut einer Umfrage zu den drei Ländern, in denen ausländischen Fachkräften die Eingewöhnung am schwersten fällt. Sie haben Schwierigkeiten, deutsche Freunde zu finden. Und kritisieren „Engstirnigkeit“.
Mehr eigene Erwerbstätige zu erhalten wird in den kommenden 15-30 Jahren auch dann nicht möglich sein, wenn die Geburtenrate von derzeit 1,5 auf sofort 2,1 Kinder ansteigt. Denn rechnerisch müsste:
1. Jede 2. Frau sofort ein Kind bekommen (jede Frau zwischen Geburt bis zum Tod)
2. die Neugeborenen sofort arbeitsfähig sein. Bis ein Kind arbeiten kann, vergehen jedoch im Durchschnitt 17-29 Jahre.
Die derzeitige Fremdenfeindlichkeit von rechtspopulistischen Menschen und das „Wegsehen“ oder „Zurückhaltung der Meinung“ sorgt jedoch nicht zu einem Willkomnensein von Fachkräftem, die wir dringend benötigen (auch im Gesundheitsbereich Pflegekräfte oder auch im Handwerk).
#Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.
In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:
1. werden wir immer mehr Ältere und
2. zu wenige Erwerbstätige haben,
es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.
Senioren finden keinen Pflegedienst
Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.
Zitat von Saarbrücker Zeitung:
„Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“