12 Private Krankenversicherer besser als ausreichend

18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

In einem aktuellen Rating privater Krankenversicherer gelangen achtzehn Anbieter nicht über die Note „ausreichend“ hinaus. Auch mauern noch immer viele Anbieter bei wichtigen Daten für die Wahl der Versicherungsnehmer. Versicherungsbote hat sich Ergebnisse angesehen.

Private Krankenversicherer haben es nicht leicht. Denn zwar zeigte sich die Corona-Pandemie zumindest in den Bilanzen der PKV-Unternehmen milder als gedacht: Kosten der Pandemie neutralisierten sich durch aufgeschobene Behandlungen in anderen Bereichen (Versicherungsbote berichtete). Aber schon die Politik des billigen Geldes mit dauerhaften Niedrigzinsen sowie die hohen Teuerungen im Gesundheitssystem machten in 2021 umfangreiche Beitragsanpassungen notwendig (Versicherungsbote berichtete). Auch tritt die Branche beim Absatz von Vollversicherungen seit Jahren auf der Stelle (Versicherungsbote berichtete). Nun droht durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine neues Ungemach.

Könnten doch Energiekrise und steigende Inflation dazu führen, dass viele Selbstständige ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen – sie würden wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Auch besteht die Gefahr, dass mehr Menschen aufgrund finanzieller Sorgen in den Basis-Tarif oder gar den sogenannten Notlagen-Tarif wechseln. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien Wirklichkeit werden, ist zwar derzeit noch nicht abzusehen.

Altersrente Flexirente Vorruhestand

Anbieter-Vergleich als Entscheidungshilfe

Gerade aber in derart unsicheren Zeiten kann ein Vergleich verschiedener PKV-Versicherer eine wichtige Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Unternehmens sein. Die Auswahl will gut überlegt sein – die Wahl einer Krankheitskostenvollversicherung ist oft eine Wahl auf Lebenszeit. Die Experten des MAP-Report wollen dies mit einer Neuauflage ihres umfangreichen PKV-Ratings unterstützen.

Was wurde gemacht?

Drei Bereiche, zu denen es bereits Teilratings beim MAP-Report oder im Hause der MAP-Herausgeber Franke und Bornberg gibt, wurden zu einem Gesamtrating zusammengeführt:

• Ein erster Bereich ist der Service mit Bewertungsinhalten wie Prozess-, Storno- und Beschwerdequoten. Punkte in diesem Teilrating können aber auch für das Gesundheitsmanagement und die Transparenz erworben werden. Die Servicekennzahlen geben Auskunft darüber, ob eine kundengerechte Beratung, Bedienung und Schadenregulierung stattfindet

• Ein zweiter Bereich widmet sich der Bilanz privater Krankenversicherer. Zehn Kennzahlen repräsentieren diesen Bereich. Kennzahlen zur Bilanz betreffen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens – sie geben in Zeiten des demografischen Wandels Auskunft darüber, ob private Krankenversicherer verlässlich kalkulieren und wirtschaften.

• Ein dritter Bereich betrifft den Vertrag – mit Inhalten wie Beitragsentwicklung und Flexibilität. So wollten die Ratingexperten errechnen, wie sich Bestandsbeiträge in der Vollkostenversicherung, in der Restkostenversicherung sowie in der stationären Zusatzversicherung entwickelten. Bei den Vertragskennzahlen wurden hierfür die Vertragsverläufe jeweils für den Zeitraum von dem Jahr 2000 bis 2022 und für die Jahre 2005 bis 2022 untersucht. Zudem fließen sowohl prozentuale sowie absolute Beitragsentwicklungen in die Bewertung mit ein.

Für alle Teilbereiche wurden Punkte vergeben – in der Summe aller Bereiche konnten so 100 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung der Bereiche veranschaulichen die Experten unter folgender Grafik

(s. Grafik)

Wie aber schnitten die Unternehmen im Spiegel dieser Bewertung ab? Mit Blick auf das Gesamtrating hat sich der letztjährige Befund der Ratingexperten kaum gebessert. Denn nur zwei PKV-Unternehmen erhielten die Bestnote mmm+ („hervorragend“) – diese wurde vergeben, wenn man mindestens 85 Punkte von 100 Punkten erreicht. Ein hervorragendes Abschneiden wurde der Debeka bescheinigt (mit 86,40 Punkten) und wurde der Signal Iduna bescheinigt (mit 85,00 Punkten).

Zudem erreichten sieben Versicherer die Bewertung mmm („sehr gut“) – hierfür mussten mindestens 75 Punkte erreicht werden. Drei Versicherer erreichten außerdem ein mm („gut“). Damit ist die Zahl der Unternehmen, die besser abschnitten als mit der schlechten Bewertung „ausreichend“, aber schon vollständig.

Sechzig Prozent der Unternehmen mit der schlechtesten Bewertung

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten

⁃ Allianz,

⁃ Alte Oldenburger,

⁃ Barmenia,

⁃ Concordia,

⁃ Debeka,

⁃ HanseMerkur,

⁃ LVM,

⁃ VGH Provinzial,

⁃ SDK,

⁃ Signal Iduna,

⁃ Württembergische).

Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab

⁃ Arag,

⁃ Axa,

⁃ Continentale,

⁃ DEVK,

⁃ DKV,

⁃ Generali,

⁃ Hallesche,

⁃ HUK-Coburg,

⁃ Inter,

⁃ LKH,

⁃ Münchener Verein,

⁃ Nürnberger,

⁃ VRK).

Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden

⁃ Bayerische Beamtenkranken

⁃ Gothaer,

⁃ Mecklenburgische,

⁃ UKV,

⁃ Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten:

„Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

• 18 Krankenversicherer nur „ausreichend“

Zwölf Versicherer erreichten im PKV-Rating eine Bewertung ab „gut“ aufwärts. Das bedeutet aber auch: 18 Versicherer – genau 60 Prozent der Branche – schnitten mit der schlechten Bewertung „ausreichend“ ab. Dies wird nicht allein durch schlechte Kennzahlen verschuldet, sondern auch durch eine Verweigerung der Transparenz.

Bereits die Bereitschaft zur Rating-Teilnahme bestätigt den Befund: Nur zwölf der angefragten 30 Unternehmen nahmen aktiv am Rating teil und lieferten wenigstens einen Teil der verlangten Daten (Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Concordia, Debeka, HanseMerkur, LVM, VGH Provinzial, SDK, Signal Iduna, Württembergische). Dreizehn Unternehmen sagten die Teilnahme am aktuellen MAP-Report zumindest ab (Arag, Axa, Continentale, DEVK, DKV, Generali, Hallesche, HUK-Coburg, Inter, LKH, Münchener Verein, Nürnberger, VRK). Und fünf PKV-Unternehmen antworteten überhaupt gar nicht auf die Bitte der Experten, am Rating teilzunehmen und Daten zu senden (Bayerische Beamtenkranken, Gothaer, Mecklenburgische, UKV, Universa).

MAP-Autor Reinhard Klages pointiert ein solches Mauern bei Daten mit den Worten: Aufgrund der Intransparenz sei das „Risiko von Fehlentscheidungen“ für Vermittler als auch für Kunden der privaten Krankenversicherung immer noch „sehr hoch“.

Das große Mysterium: Beitragsanpassungen nach BaFin-Nachweis 230

Zu den heiklen Daten, die Versicherer nur sehr ungern herausrücken, gehört die durchschnittliche prozentuale Beitragsanpassung für die Jahre 2012 bis 2021 auf Basis von Monatssollbeiträgen für die Vollkostenversicherung. Versicherer müssen die Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen; dies geschieht formell über BaFin Nachweis 230. Jedoch besteht für die Daten keine Veröffentlichungspflicht.

Reinhard Klages erklärt hierzu: Berücksichtigt werden für den Nachweis 230 die Beitragsanpassungen in Monatssollbeiträgen für den gesamten Bestand. Freilich gehen hierbei Gesellschaften unterschiedlich vor. Denn abgefragt werden nur Daten für die Vollkostenversicherung, jedoch fließen zum Teil auch Werte für die Beihilfeversicherung mit ein. Was allerdings nicht berücksichtigt wird: die Entwicklungen der Selbstbehalte.

Daten gemäß Nachweis 230 haben den Vorteil, dass es sich um Durchschnittswerte für den gesamten Bestand handelt. Demnach lassen die Werte die Versicherer auch wesentlich besser dastehen als konstruierte Fallbeispiele für einzelne Tarife. Und weil alle Tarife berücksichtigt werden und es sich zudem um einen offiziellen Nachweis handelt, sind auch etwaige Manipulationen unwahrscheinlich. Das macht die Daten so wertvoll für die Rating-Experten des MAP-Report.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2021 lagen die jährlichen Beitragsanpassungen gemäß Nachweis 230 bei durchschnittlich 2,4 Prozent. Das Jahr 2021 verzeichnete mit einer durchschnittlichen Anpassung von 4,5 Prozent die höchste Steigerung im Beobachtungszeitraum des MAP-Report. Solche Daten zeigen: Eigentlich müssen die Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten nicht fürchten.

Nicht mal alle aktiven Rating-Teilnehmer lieferten den Nachweis

Dennoch waren nur zehn Versicherer überhaupt bereit, die Daten preiszugeben (VGH Provinzial, Alte Oldenburger, Württembergische, LVM, Concordia, Debeka, SDK, R+V, Allianz, Barmenia). Alle anderen Unternehmen verweigerten die Auskunft – sogar Unternehmen wie die Signal Iduna oder die HanseMerkur, die sich aktiv am Rating beteiligten. So schreibt MAP-Chefredakteur Reinhard Klages zum Rating-Zweiten: „Die Signal Iduna wäre durchaus in Schlagweite, um die Debeka vom Thron zu stoßen. Aber wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wiederum die Daten gemäß BaFin-Nachweisung 230 nicht mitgeteilt und damit drei wichtige Punkte verschenkt.“

Unternehmen mit einem nur „ausreichenden“ Abschneiden

Folgende Anbieter mussten die Bewertung „m-“ („ausreichend“) in Kauf nehmen, weil sie weniger als 55 Punkte erreichten (sortiert in absteigender Reihenfolge):

• Universa (27,00 Punkte)

• Hallesche (24,20 Punkte)

• Mecklenburgische (24,14 Punkte)

• Münchener Verein (23,20 Punkte)

• Gothaer (22,70 Punkte)

• Landeskrankenhilfe (22,40 Punkte)

• Inter (21,80 Punkte)

• Generali (21,30 Punkte)

• DKV (20,60 Punkte)

• Arag (20,20 Punkte)

• Continentale (20,10 Punkte)

• DEVK (19,79 Punkte)

• Axa (19,70 Punkte)

• UKV (18,70 Punkte)

• HUK-Coburg (18,65 Punkte)

• Nürnberger (16,04 Punkte)

• Bayerische Beamtenkranken (16,00 Punkte)

• VRK (15,70 Punkte)

Hintergrund: Einmal jährlich trägt der traditionsreiche MAP-Report Fakten und Kennzahlen aus den PKV-Teil-Ratings zu einem großen Gesamtrating der PKV-Unternehmen zusammen. Die Teilbereiche beziehen sich auf den Service, den Vertrag sowie auf Bilanzkennzahlen. Das aktuelle „Rating Private Krankenversicherung“ trägt die Nummer 927 und kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyseexperten bestellt werden. Neben Rating-Ergebnissen und einer Darstellung des Vorgehens bei der Bewertung machen die Experten auch wieder eine Vielzahl wichtiger Kennzahlen zur Privaten Krankenversicherung zugänglich.

Warum Maskenpflicht, Homeoffice und andere corona-hemmende Maßnahmen weiter eingehalten werden sollten

Etwa Dreiviertel der Klinik-Patienten leiden an Long Covid

Nur wenige Menschen, die wegen einer #Corona-#Infektion im #Krankenhaus behandelt werden müssen, erholen sich innerhalb eines Jahres vollständig.

Nur 26 Prozent der Patientinnen und Patienten gaben an, nach fünf Monaten vollständig genesen zu sein. Ein Jahr nach der Entlassung aus dem #Krankenhaus stieg der Anteil nur leicht auf 28,9 Prozent an. Die häufigsten beobachteten #Langzeit-#Covid-#Symptome waren #Müdigkeit, #Muskelschmerzen, #schlechter #Schlaf und #Kurzatmigkeit.

Die britische Studie bestätigt die bisherigen Studien in anderen Bereichen.

https://www.n-tv.de/panorama/08-43-Etwa-Dreiviertel-der-Klinik-Patienten-leiden-an-Long-Covid–article21626512.html

Nach neuen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge leiden 10 bis 20 Prozent der Infizierten unter Long Covid. Doch warum haben einige noch Wochen und teilweise sogar Monate mit den langanhaltenden Folgen zu kämpfen?

https://www.n-tv.de/wissen/Forscher-finden-moegliche-Ursache-fuer-Long-Covid-article23148845.html

Fasst man alle Studien zusammen, also unabhängig vom Alter und Behandlungsort und Schwere der Erkrankung (ambulant, stionär allgemein oder Intensivstation), dann ergibt sich eine #LongCovid-#Quote zwischen 7-15 %.

Quellen mit detaillierten Informationen—>

https://www.median-kliniken.de/long-covid/de/fuer-fachpublikum/krankheitsbild-long-covid/zahlen-aus-studien/

#Gesundheitswesen, #Volkswirtschaft und #Unternehmen müssen letztendlich diese Last tragen.

Besonders Unternehmen und der Staatshaushalt stecken hier in einem Dilemma.

Während durch einen #Lockdown die #Ansteckungsrate erheblich geringer wäre, wünschen sich natürlich alle Bürger das normale Leben zurück.

Allerdings rächt sich die jetzige neue normale Öffnung sicherlich.

Die von einigen Politikern durchzogene Öffnungsaktion (insbesondere von FDP) wird noch zu einem hohen Folgeschaden führen.

Zwar sind die #Omikron-#Varianten nicht so tödlich wie die Vorgänger, allerdings wird #Long-%Covid auch hier seine Spuren hinterlassen.

Die Abschaffung der #Maskenpflicht und #Homeoffice ist völlige Unvernunft und verharmlost die Folgen.

So ist gerade in Kleinbetrieben und Mittelbetrieben die Unvorsichtigkeit angekommen.

Größere Betriebe bleiben teilweise eher vorsichtig und behalten noch die Homeoffice-Pflicht bei.

Wüstenrot hat festgelegt, dass die Mitarbeiter mindestens an einem Tag im Betrieb arbeiten sollen.

Die Techniker Krankenkasse behält die Homeoffice-Regelung noch mindestens bis 1.6.2022.

Und auch bei den privaten Krankenversicherern wird die Regelung Homeoffice noch bis Ende Mai vorhanden bleiben.

Bezüglich der Abschaffung der Maskenpflicht an fast allen Orten besteht unterschiedliche Umsetzung.

Während der überwiegende Teil der Bevölkerung beim Einkaufen die Maske angezogen hat, sieht man ansonsten die Maske zu selten.

Besonders in Klein- und Mittelbetrieben vertraut man ja seinen Kollegen und denkt sich, dass diese ja sicher gesund sind.

Betriebsinhaber von Klein- und Mittelbetrieben überlassen das Tragen der Maske ihren Mitarbeitern selbst.

Beim Anblick der #Long #Covid-#Fallzahlen ist dies gerade für Klein- und Mittelbetriebe ein gefährliches Spiel.

Neben einer erhöhten Erkrankungsrate werden auch Folgeauswirkungen nicht abzuwenden sein.

So steigt durch #LongCovid die Anzahl von #Reha-#Behandlungen.

Darüber hinaus werden Long-Covid-#Patienten nicht mehr so leistungsfähig sein.

Zwar erhalten Unternehmen bis zu 30 Arbeitnehmern durch die Umlage I wieder einen Teilersatz der gezahlten Gehaltsfortzahlung.

Der Gewinnausfall des Unternehmers und auch die Mehrarbeit durch andere Mitarbeiter inklusive der organisatorischen Probleme bleiben als Kosten beim Unternehmen.

Zusätzlich belastet die erhöhte #Krankheitszeit auch das #Betriebsklima und belastet auch die #Kundenbeziehung stark, wenn ein Unternehmen weniger produzieren kann.

Für jeden #Personaler und Entschiedet wäre es deshalb sinnvoll, bestimmte #coronahemmende #Maßnahmen einzuhalten.

Übrigens hier noch ein Tipp für Unternehmer, Entscheider und Personaler:

Die Wartezeit, bis ein Arbeitnehmer einen #Behandlungstermin beim #Facharzt bekommt, verlängert auch die #Krankheitszeit, weil die #Behandlung dann später beginnt.

Die Gesellschaft – „Wir für Gesundheit“ hilft im individuellen Fall, dass ein #Facharzttermin schneller stattfindet.

Für den Mitarbeiter bedeutet dies eine #schnellere #Gesundung und ggf. auch weniger Schmerzen.

Für den Betrieb bedeutet dies eine #geringere #Krankheitsquote, weniger #Personalausfall und auch #besseres #Betriebsklima.

Keine Rückzahlung von Zuviel ausgezahlter Witwenrente – Aktuelles Urteil vor dem Sozialgericht Stuttgart – Deutsche Rentenversicherung zieht Berufung vor dem Landessozialgericht zurück.

Rückzahlung der Witwerrente nicht gerechtfertigt

Mein erster eigener Fall vor dem Sozial-/Landessozialgericht News – #Rentenklage – Die #Deutsche #Rentenversicherung #Bund (#DRV) hat eine #Berufungsklage beim #Landessozialgericht #Stuttgart (#LSG Stuttgart) zurückgezogen.

Es ging um die #Rückzahlung einer #Witwerrente über insgesamt 47.460 Euro, den die #DRV über insgesamt 18 Jahre vom Versicherten zurück wollte.

Der Versicherte legte zunächst Widerspruch ein.

Die DRV lehnte diesen #Widerspruch ab.

Anschließend hatte der Versicherte Klage beim #Sozialgericht ein.

Mit einer #Vernebelungsstrategie versuchte die DRV durch 32 unterschiedliche frühere Urteile ihr vermeintliches Recht auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durchzusetzen.

Nachdem der Rentenberater sich mit Nachdruck die #Urteile der DRV angefordert hatte (DRV wollte sie die Urteile erst nach der mündlichen Verhandlung dem Rentenberater zusenden), wurden alle Urteile gelesen und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um andere Sachverhalte in der #Witwenrente handelte.

Nach der mündlichen Verhandlung hatte das #SG #Stuttgart das #Urteil #zugunsten des #Versicherten gefällt.

Die #DRV versuchte dann in der Berufung wieder eine Vernebelungsstrategie mit anderen Urteilen durchzusetzen.

Beim ersten Termin wurde die DRV darauf hingewiesen, dass auch beim #LSG #Stuttgart der Sachverhalt sicherlich nicht anders als vor dem #DG #Stuttgart gesehen wird.

Die DRV hat innerhalb von 15 Minuten dann durch den Bevollmächtigten der #DRV #Baden-#Württemberg entschieden die #Berufung #zurückzunehmen.

Nicht jeder Fall mit #Rückzahlung von #Witwenrenten ist gleich und es ist sehr wichtig dies prüfen zu lassen.

#Rentenberater und #Fachanwälte für #Sozialrecht, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier hilfreich sein.

Warum jetzt das #Impfen und die #allgemeine #Impfpflicht wichtig wird

Warum die #Impfung für den #Herbst jetzt wichtig wird
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Je höher die #Inzidenz ist, desto überproportional nehmen die Mutationen zu.
Eine #Mutation ist – vereinfacht ausgedrückt eine #Missbildung (Veränderung) des bisherigen #Virus.
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Ein Virus ist KEIN Lebewesen und hat kein Gehirn. Das Virus ist also dumm. Ähnliche Entwicklungen gibt es in einer #Mischung aus #Quantenphysik und #Mikrobiologie.
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Die meisten Mutationen verkümmern und können sich nicht multiplizieren und verschwinden dann.
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Ein geringer Teil kann sich jedoch multiplizieren.
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Ein Teil davon ist jedoch für Lebewesen – also auch für uns Menschen mit Problemen behaftet, die auch längerfristig uns Menschen schädigen kann (zB. #LongCovid, #Schlaganfall, #Lungenschaden, #Herzerkrankung etc) oder auch tödlich sein kann.
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Das Risiko, dass neue gefährliche #Virusvarianten entstehen, steigt mit der Anzahl der #Mutationen.
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Um die Mutationen gering zu halten müsste man eigentlich die #Inzidenzwerte sehr gering halten.
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Eine Inzidenz von 100 ist weniger gefährlich, als 1.000.
Eine Inzidenz von 1.500 ist nicht 1,5-mal so gefährlich, sondern eher 2-3 mal so viel.
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Bei #Inzidenzen von 2.000 und höher steigt das Risiko extrem an, dass weitere Varianten entstehen.
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Eigentlich wäre es besser die Einschränkungen weiter fortzuführen.
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Da #Omikron nicht so gefährlich wie die #Deltavariante ist, wird hier die großzügige Öffnung durchgeführt.
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Aus meiner Sichtweise nicht ungefährlich für den Herbst/Winter 2022.
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Wer glaubt, dass es keine neue gefährliche Virusvariante mehr im Herbst/Winter gibt, sollte mal lieber Lotto spielen.
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Die Chance im Lotto einen großen Gewinn abzuräumen dürfte wohl größer sein.
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Und JA, es gibt viele Gründe vieles wieder zu öffnen.
Aber dann bitte mit #allgemeiner #Impfpflicht!

Eine Entwarnung vor Omikron sollte frühestens ab April / Mai stattfinden

Warum Lockerungen und Entwarnung erst ab frühestens April?

1. Infektiologe Wendtner warnt vor schnellen Lockerungen.

Der Münchner #Infektiologe Clemens Wendtner #warnt vor #schnellen #Lockerungen in den kommenden Wochen. „Bis mindestens April werden wir noch mit den hohen #Inzidenzzahlen zu tun haben“, sagt der Chefarzt der München Klinik Schwabing der „Augsburger Allgemeinen“.

„Zwar gibt es bei Omikron nicht so schwere Verläufe, aber immerhin sind es trotzdem 0,5 Prozent der #Neuinfizierten, #die rein statistisch gesehen #schwer #erkranken.

2. Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 1388,0 +++

Das Robert-Koch-Institut (#RKI) meldet mit 217.815 #Neuinfektionen binnen 24 Stunden einen neuen #Höchstwert.
Das sind 28.649 Fälle mehr als am Samstag vor einer Woche, als 189.166 Neuinfektionen gemeldet wurden.

Die bundesweite Sieben-Tage-#Inzidenz steigt auf einen #Rekordstand von 1388 nach 1349,5 am Vortag.
172 weitere Menschen #starben laut RKI im Zusammenhang mit dem Virus.

3. Risiko neuer Varianten steigt durch zu viele Mutationen, die durch hohe Anzahl von Inzidenzen entstehen

Zu hohe #Inzidenzen führen zu viele #Mutationen, wodurch das Risiko von neuen und gefährlicheren #Virus-#Varianten wächst.

So wäre beispielsweise eine #Kreuzvariante aus #Deltavirus und #Omikron eines der schlimmeren Varianten,

  • wenn ein höchst gefährlicher Teil des Virus sich verbreitet, wie Omikron und
  • gleichzeitig die Sterberate/Erkrankungsart wie bei Delta wäre.

An eine Entwarnung ist frühestens ab Mitte April zu denken.

Für Impfgegner ein Schlag ins Gesicht – Bei Placebo-Impfung jeder 3. auch mit Impfreaktion.

Seltsam: Trotz Placebo-Impfung jeder 3. mit Impfnebenwirkung.

Impfgegner behaupten immer wieder, dass es extrem viele Impfreaktionen gibt. Doch eine META-Analyse belegt das Gegenteil von extrem vielen Impfreaktionen.

Medizin
Placeboimpfung gegen COVID-19 sorgt bei jedem 3. für Nebenwirkungen
Boston – Über unerwünschte Reaktionen auf eine COVID-19-Impfung berichteten in einer Metaanalyse vor allem Menschen, die tatsächlich geimpft wurden. Aber auch etwa jeder 3., der eine Placeboinjektion erhalten hatte, klagte über Impfreaktionen.

Die Ergebnisse beruhen auf den Daten von gut 45.000 Teilnehmenden aus 12 randomisierten, placebo­kontrollierten Studien und wurden in JAMA Network Open publiziert (2022; DOI: 10.1001/jamanetworkopen.2021.43955).

Nach der 1. Dosis traten bei 35,2 % (95-%-Konfidenzintervall 26,7 % – 43,7 %) der 22.578 Placeboemp­fänger systemische unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) auf. Am häufigsten nannten die Betrof­fenen Kopfschmerzen und Müdigkeit mit 19,3 % und 16,7 %.

Über mindestens ein lokales Ereignis wie Schmerzen an der Injektionsstelle, eine Rötung oder Schwell­ung berichteten 16 % der Placebogruppe. Nach der 2. Placeboinjektion traten noch 31,8 % (95-%-KI, 28,7 % – 35,0 %) der Placeboempfänger Noceboreaktionen auf.

Im Vergleich dazu berichteten Patienten, die den Impfstoff erhalten hatten, häufiger über UAW: Bei 46,3 % (95 -%-KI, 38,2 % – 54,3 %) trat mindestens 1 systemische UAW auf und bei 66,7 % (95-%-KI, 53,2 % – 80,3 %) mindestens 1 lokales Ereignis.

Obwohl diese Gruppe eine pharmakologisch wirksame Behandlung erhalten hatte, sind auch hier einige unerwünschten Ereignisse auf den Placebo- oder in diesem Fall Noceboeffekt zurückzuführen.
Die Analy­se von Haas und Kollegen ergab, dass der Noceboeffekt für 76 % aller UAW in der Impfstoffgruppe nach der 1. Dosis und für fast 1/4 aller gemeldeten lokalen Auswirkungen verantwortlich war. Nach der 2. Dosis schrumpfte der Anteil auf 51,8 % .

„Unerwünschte Ereignisse nach einer Placebobehandlung sind in randomisierten, kontrollierten Studien häufig“, sagte die Erstautorin Julia W. Haas vom Beth Israel Deaconess Medical Center (BIDMC).
Belege für diese Noceboreaktionen in Impfstoffstudien seien wichtig, weil die Sorge vor Nebenwirkungen bei der COVID-19-Impfung häufig als Grund für die Zurückhaltung bei der Impfung angegeben würde.

Unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen und Müdigkeit würden zudem in vielen Beipackzetteln als häufigste Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung aufgezählt, sagte der Letztautor Ted J. Kapt­chuk vom BIDMC und Professor für Medizin an der Harvard Medical School. Diese Art von Informa­tionen könne dazu führen, dass Menschen alltägliche Empfindungen fälschlicherweise dem Impfstoff zuschrei­ben.

Weitere Quellen zu diesem Artikel

1. Uni Marburg —> Coronavirus: Impfstoff hat weniger Nebenwirkungen als gedacht. Link—> https://www.uni-marburg.de/de/aktuelles/news/2022/coronavirus-impfstoff-hat-weniger-nebenwirkungen-als-gedacht https://www.uni-marburg.de/de/aktuelles/news/2022/coronavirus-impfstoff-hat-weniger-nebenwirkungen-als-gedacht

2. Ärzteblatt —> Placeboimpfung gegen COVID-19 sorgt bei jedem 3. für Nebenwirkungen. Link —> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130974/Placeboimpfung-gegen-COVID-19-sorgt-bei-jedem-3-fuer-Nebenwirkungenhttps://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130974/Placeboimpfung-gegen-COVID-19-sorgt-bei-jedem-3-fuer-Nebenwirkungen

3. JAMA Network —> Frequency of Adverse Events in the Placebo Arms of COVID-19 Vaccine Trials
A Systematic Review and Meta-analysis Link —> https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2788172 https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2788172

Omikron – Was kommt danach?

Omikron hat eine Reihe von Fragen ausgelöst und die Wissenschaft weiß es auch noch nicht, wie es weitergeht.

Omikron hat die Pandemie noch einmal angetrieben. Aus derzeitiger Sicht deutet vieles darauf hin, dass die Inzidenzen noch einmal extrem ansteigen werden, wodurch dann zwar ja 100.000 Einwohner die Zahl der Erkrankten im Krankenhaus abnimmt, allerdings in der Gesamtzahl stark ansteigen kann.

Das Hauptproblem könnte jedoch die Anzahl der Erkrankten insgesamt sein. Hierzu ein Beispiel:

Delta-Virus:
Anzahl Erkrankte in einem Gebiet: 10.000 Menschen
und 500 würden in ein Krankenhaus kommen 5 %

Angenommen in dem gleichen Gebiet gibt es 100.000 Omikron-Erkrankte,
und die Quote der Krankenhauseinweisungen wäre 2 %, dann wären dies 2.000 Menschen im Krankenhaus.

Inwiefern diese Krankenhausquote zutrifft, kann derzeit nicht mit Gewissheit eingeschätzt werden, da man Erfahrungen aus anderen Regionen nicht einfach auf Deutschland übertragen kann.

Zu viele andere Einflussfaktoren spielen eine Rolle:

  • Klima
  • Bevölkerungszahl
  • Größe und Verteilung der Bevölkerung
  • Einwohner je km²
  • Tourismusquote
  • Businessreisequote
  • Sozialverhalten der Bevölkerung

Am 4.11.2021 habe ich die Anzahl der zusätzlichen Corona-Toten auf 40.000-80.000 Menschen zwischen dem 4.11.2021 und Ende Mai 2021 geschätzt (s. Link –> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2021/11/08/corona-seuche-risiko-und-chance-bis-fruehjahr-2022/ ). Bis dato sind es zum Glück erst knapp 20.000, wobei bis Ende Mai sind es noch 4,5 Monate.

Den weiteren Verlauf der Pandemie kann eigentlich niemand im Voraus sagen.

Die Entwicklung der Pandemie kann niemand wirklich zu 100 % voraussagen, denn zu viele Einflussfaktoren spielen eine Rolle.

Könnte die Corona-Pandemie auch noch gefährlicher werden?

Ja durchaus. Je höher die Inzidenz ansteigt, je höher ist die Anzahl von Mutationen. Um dies zu verstehen, muss man die Grundthemen von Virus, Mutation und Virus-Varianten verstehen.

Was ist überhaupt ein Virus?

Viren sind im Wesentlichen bloße stoffliche Programme zu ihrer eigenen Reproduktion in Form einer Nukleinsäure.
Sie bestehen nur aus DNA oder RNA sowie aus Proteinen, die es ihnen ermöglichen, in eine Zelle einzudringen.
Alle Viren enthalten mit den Nukleinsäuren das „Programm“ zu ihrer Vermehrung und Ausbreitung (einige Viren auch weitere Hilfskomponenten), haben keine eigenständige Replikation und auch keinen eigenen Stoffwechsel und sind deshalb auf den Stoffwechsel einer Wirtszelle angewiesen. Daher sind sich Virologen weitgehend darin einig, Viren nicht zu den Lebewesen zu rechnen

Was ist eine Mutation?

Das Wort Mutation kommt aus dem lateinischen und bedeutet „Verändern bis verwandeln.“ Als Mutation wird in der Biologie eine spontan auftretende, dauerhafte Veränderung des Erbgutes bezeichnet.

Vereinfacht ausgedrückt ist eine Mutation eine Missbildung, also keine genaue Kopie.

Was ist eine Virusvariante und wie entsteht diese?

Neue Virusvarianten von Sars-CoV-2 entstehen laufend. Dies ist ein natürlicher Prozess, der bei der Vermehrung des Virus passiert: Sein genetisches Material wird verdoppelt, und beim Kopiervorgang des Erbguts können Fehler entstehen, sogenannte Mutationen. Im Durchschnitt entstehen bei Sars-CoV-2 etwa zwei Mutationen pro Monat.

Die meisten dieser Veränderungen sind für die Viren nicht von Nutzen. Ausnahmsweise können sie ihm jedoch Vorteile verschaffen. So sind gewisse neue Varianten beispielsweise ansteckender. Aber die Art und Weise, wie sie die menschlichen Zellen infizieren, ist gleichgeblieben.

Die derzeit am stärksten verbreiteten Virusvarianten sind die Linien B.1.617.2 (Delta) und B1.1.529 (Omikron).

Das besondere an der Omikron-Variante

Die Mikron-Variante verdrängt derzeit die Virusvariante Delta, so dass unter Umständen Delta verschwindet und die Variante Omikron die herrschende Variante wird.

Dies ist auf der einen Seite positiv, denn die Deltavariante ist durchaus tödlicher, als die Omikronvariante.

Die Problematik ist jedoch, dass die Verbreitung der Omikronvariante extrem schnell stattfindet und dadurch zeitgleich mehr Manschen infiziert werden.

Die Gefahr von neuen Virusvarianten

Aus der Wissenschaft ist bekannt, dass hohe Inzidenzen auch zu überproportional vielen Mutationen entstehen und dadurch auch das Risiko besteht, dass neue Varianten ihren Einzug halten können. Ob und wie gefährlich neue Varianten sind, kann kein Wissenschaftler im Voraus sagen.

Insofern muss in den kommenden Monaten und – ja sogar Jahren – eine gewisse Alarmbereitschaft bestehen bleiben. Frühwarnsysteme sind hier sicherlich auch dann sinnvoll, wenn die Virusgefahr zunächst kleiner werden sollte.

Was passiert, wenn der Omikron die letzte virusvariante ist und wie ein gripp. Infekt auf der Welt bleibt?

Die Möglichkeit, dass es die letzte Virusvariante bleibt, ist mehr als gering. Wäre dies ein Glücksfall, denn Omikron hat die „Macht“ die Deltavariante zu verdrängen, so dass die bisherige Hauptgefahr ausgeschaltet wäre. Wie schon oben ausgeführt ist diese Chance sehr gering. Die Welt wird sich weiterdrehen und durch regional hohe Inzidenzen können dann wieder neue Mutationen und dadurch Virusvarianten entstehen.

Welchen Gewinn haben wir aus der Virusseuche?

Dass das Coronavirus auch einen Gewinn haben soll, ist nicht so offenkundig zu erkennen. Jede Münze hat zwei Seiten.

So mancher Beobachter denkt bei einem Gewinn vielleicht an spezielle Branchen oder an die Entschleunigung, das Home-Office und weniger Umweltbelastung durch geringeren Verkehr.

Es gibt jedoch noch einen völlig anderen Gewinn, den die Menschheit von dem Coronavirus hat. Die mRNA-Forschung, die ursprünglich bei Krebs begonnen hatte, hat erheblichen Fahrtwind erhalten.

Am 8.5.2019 – also vor der Corona-Pandemie – hatte die Universitätsklinik Freiburg auf der Internetseite

(–> https://www.uniklinik-freiburg.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/1765-mehr-als-ein-protein-bauplan-rna-forschung-liefert-neue-ansaetze-fuer-krebsmedizin.html )


bereits den Titel „Mehr als ein Protein-Bauplan: RNA-Forschung liefert neue Ansätze für Krebsmedizin

veröffentlicht.

In der Vergangenheit hatte man durch Forschungen bereits festgestellt, dass Krebszellen nicht wie menschliche normale Zellen altern.

In der Wissenschaft ist bekannt, dass Telomere mit jeder Zellteilung kürzer werden und schließlich so weit verkürzt sind, dass sie die Chromosomen nicht mehr schützen können. Die ungeschützten Chromosomenenden senden Signale aus, die dafür sorgen, dass sich die Zelle nicht mehr teilt.

Dies spielt auch in der mRNA-Forschung eine gewissen Rolle. RNA-Stränge sind in der Zelle weit wichtigere Bau- und Steuerelemente als bislang gedacht / 537 unbekannte RNA-Protein-Verbindungen dank neu etablierter Methode entdeckt / Verfahren kann helfen, neue Therapieansätze für Krebs zu identifizieren

Auch an der Uni Mainz wurde ebenso bereits vor 9 Jahren an mRNA geforscht. Das Youtube-Video „Entwicklung innovativer Impfstoffe gegen Krebserkrankungen

Dieses Video zeigt, dass BioNTech bereits seit Jahren an der mRNA-Forschung arbeitete.

YouTube player
Entwicklung innovativer Impfstoffe gegen Krebserkrankungen

Nur aufgrund dieser Vorkenntnisse war es möglich, einen Impfstoff über mRNA zu entwickeln. Deutlich wird dies durch das Youtube-Video:

„Mit Lichtgeschwindigkeit zum Impfstoff – Impfstoff gegen COVID-19

YouTube player
Mit Lichtgeschwindigkeit zum Impfstoff gegen Covid-19

Warum kann die Corona-Seuche für die Menschheit ein Glücksfall sein?

Egal, wie lange die Coronapandemie noch andauert, ohne die Corona-Pandemie wäre die mRNA-Forschung niemals so stark unterstützt worden. Die mRNA-Forschung ermöglicht es:

  • den Alterungsprozeß der menschlichen Zelle weiter zu verlangsamen und somit auch das Lebensalter weiter zu verlängern,
  • und in der Krebstherapie eine individualisierte Krebstherapie zum Einsatz zu bringen.

Erste Versuche durch mRNA den Krebs anzuhalten wurden bereits bei Mäusen erfolgreich durchgeführt. Im Redaktionsnetzwerk Deutschland „RND“ wurde am 9.9.2021 folgender Artikel veröffentlicht;

mRNA-Cocktail gegen Krebs? Immuntherapie stoppt Tumorwachstum bei Mäusen
Die neuartigen mRNA-Impfstoffe helfen bereits wirkungsvoll gegen das Coronavirus.
Forscher gehen nun einen Schritt weiter und testen eine Immuntherapie an krebskranken Mäusen.
Das Ergebnis: Die kleinen Moleküle stoppen offenbar das Tumorwachstum.

(Link–> https://www.rnd.de/wissen/corona-mrna-molekuele-helfen-bei-maeusen-gegen-krebs-OVG67ELUI5GF3PGQDTLIF5OXPM.html )

Die mRNA-Therapie soll nun in einer klinischen Studie auf ihre Wirksamkeit beim Menschen getestet werden. Prinzipiell eigne sich das Verfahren bei zahlreichen soliden Tumoren, die für eine Injektion erreichbar seien, erläutern die Wissenschaftler. Auch tiefer gelegene Tumore könnten möglicherweise mithilfe bildgebender Verfahren wie Ultraschall erreicht werden.

FAZIT:

Als vor einigen tausend Jahren eine Eiszeit dafür sorgte, dass die menschlichen Vorfahren sich auf andere Regionen auf den Weg machen mussten, war das Ergebnis, dass unsere Vorfahren auf verschiedenen Kontinenten sich niedergelassen hatten. Das Abschmelzen der Ozeane hatte dafür gesorgt, dass der Mensch sich auf unterschiedlichen Kontinenten weiterentwickeln konnte.

Krisen sorgen sehr oft für die Weiterentwicklung der Menschheit. Vielleicht war und ist Corona einfach nur notwendig gewesen, damit die Krebsforschung entschiedene Schritte nach vorne machen konnte bzw. kann.

Natürlich hätte ein erfolgreicher Kampf durch eine individualisierte mRNA-Behandlung zur Folge, dass das Lebensalter extrem ansteigen wird. Insbesondere dann, wenn durch den Telomeren-Effekt das Altern weiter hinausgezögert werden kann.

Nachfolgend zur weiteren Information einige Links zu diesem Artikel:

Unterschied von Deutschland zu Gibraltar

Immer wieder gibt es Argumente, dass die Impfung garnicht helfen soll und es wird als Beispiel #gibraltar angeführt.

Grundsätzlich ist ein Vergleich mit anderen Ländern meist schwer bis überhaupt nicht möglich.

Andere Länder – andere Sitten!

Wer kennt diesen Satz nicht. Und nicht nur andere Sitten und Gebräuche spielen beim Vergleich von Infizierten, Erkrankren und Toten eine Rolle.

Wesentliche Einwirkungen bei der Anzahl der Corona-Erkrankten und der Corona-Sterberate sind:

– Einwohnerzahl

– Durchschnittliche Lebenserwartung /

– Wie viele Menschen sind über 80, 70 oder 60?

– Bevölkerungsdichte

– Tourismusquote

– Businessreisequote

– Sozialverhalten

– Lebensbedingungen

Von Impfgegnern wird oft Gibraltar genannt. Gibraltar hätte eine Impfquote von 100% und trotzdem gibt es so viele Infizierte.

#Gibraltar mit Deutschland zu vergleichen passt nicht!

Gibraltar hat täglich über 8.000 Pendler bei rund 35.000 Einwohnern.

Knapp 22% der Menschen kommen täglich vom Festland nach Gibraltar. Und diese Pendler sind nicht jeden Tag die gleichen Personen!

Tatsächlich ist die Impfquote pro Einwohner faktisch niedriger.

Wenn Sie alle Impfungen nur auf die Einwohner aufteilen, dann ist die Impfquote sogar bei 115%.

Berücksichtigen Sie auch die Pendler, dann dürfte die Impfquote unter 90% sein. Die 8.000 Pendler wechseln auch personenmäßig!

Nicht zu unterschätzen ist, dass bis jetzt rund 27.000 Menschen erst geboostert sind.

Von 100% geimpft zu sprechen ist faktisch falsch!

Die anderen Faktoren sind auch in Gibraltar anders.

– Klima:

– Durchschnittsalter: 76 J.

– Tourismus / Businessreisen pro Einwohner ca -5 mal so stark wie in Deutschland!

– Einwohner je qkm: 3.422 Einwohner (in Deutschland: 233)

#Beispiel 2: #Eritrea

Eritrea hat bisher insgesamt

– 6 Mio Einwohner

– 8.335 Infizierte

– 82 Todesfälle

Tourismus nahe 0%

Gerade der letzte Punkt (wenig bis kein Tourismus bzw. Keine nennenswerten Businessreisen) schützt vor der schnellen Verbreitung des Virus.

Auch die Bevölkerungsbewegungen selbst sind mit Deutschland in kleinster Weise vergleichbar.

Kleine Nachhilfe zu Gibtaltar —>

—>interessante Info

https://www-mdr-de.cdn.ampproject.org/c/s/www.mdr.de/wissen/corona-gibraltar-hohe-inzidenz-hohe-impfquote-100~amp.html

Warum Personalmangel in der Gastronomie?

Warum fehlen in der #Gastronomie #Fachkräfte?


Das Grundproblem ist Nicht die #Pandemie, sondern viel stärker in der Grundsubstanz.

Eine #Bedienung erhält neben seinem #Grundgehalt auch #Trinkgelder.
Das Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel:
Eine Bedienung verdient Brutto 1.800 Euro Brutto und erhält zusätzlich Trinkgelder von 1.000 Euro.

Die Trinkgelder werden auch auf andere Personen aufgeteilt (Koch etc.), wodurch die Bedienung ca. 650 Euro erhält.

Bei Steuerklasse I bleibt der Bedienung Netto 1.310 Euro + 650 Euro Trinkgeld = 1.960 Euro.

Für die #Berechnung von

  • #Gehaltsfortzahlung
  • #Arbeitslosengeld
  • #Kurzarbeitergeld
  • #Rentenversicherung
    werden als Grundlage 1.800 Euro berücksichtigt.

Daraus ergeben sich:

  • #Krankengeld: 1.032,30
  • #Arbeitslosengeld: 785,40
  • #Kurzarbeitergeld
  • – normal: 794,10
  • – ab 4. Monat 926,45
  • – ab 7. Monat 1.058,80
  • #Gesetzliche #Altersrente: 861 Euro

Solange die Bedienung

  • nicht #krank wird,
  • keine #Arbeitslosigkeit entsteht,
  • Kein #Lockdown droht,
  • und noch keine Alters- oder #Erwerbsminderung bevorsteht,

ist das #Nettoeinkommen vielleicht ausreichend. In den o.g. Situationen jedoch nicht mehr.

Die Situation wäre anders, wenn für das #Trinkgeld auch #Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten.

Zwar würde dann der #Arbeitnehmer von den Trinkgeldern weniger erhalten, jedoch auch Anspruch auf #Sozialleistungen erhalten.

Auch für den Arbeitgeber entstehen natürlich dadurch zusätzliche #Personalkosten.

Die Hotel- und #Gastronomiebranche sucht derzeit händeringend #Fachpersonal.

Durch die #Corona-#Pandemie wurde vielen Mitarbeitern bewusst, wie schlecht sie versorgt sind.
Umorientierung zu #Aldi, #lidl oder eine Beschäftigung in der Industrie oder den #öffentlichen #Dienst wurde noch nie so oft vorgenommen, wie dies in der #Pandemie war.

Die Ursachen der #Personalengpässe sind hausgemachte Probleme, an denen die Branche nicht ganz unschuldig ist.

Und die Lobby der #gastronomie hat letztendlich Jahrzehnte darum gekämpft, dass #Pauschalsysteme und Freibeträge nicht mehr für Trinkgelder vorhanden sind.

Die Gunst der Stunde nutzen

Arbeitgeber, #Gewerkschaft und Politik muss jetzt nach einer dauerhaften Lösung suchen, wodurch die #Gesamtversorgung der Mitarbeiter verbessert wird.

Lösungsansätze wären beispielsweise:

  • Zusatz-#Arbeitgeberbeiträge, wodurch die o.g. #Versorgungsengpässe reduziert werden
  • in der Altersversorgung die Förderung durch die #Geringverdienerrente (§100 EStG) als Tarifleistung festgeschrieben wird.

Wenn die Gastrobranche dauerhaft Personal finden und binden will, müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen.

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de
.
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www.bAV-Experte.de

Tel.: (07156/967-1900)

Verwahrentgelt und Minuszinsen – Immer? Nein es gibt dagegen legale Möglichkeiten

Wie Du Verwahrentgelt und Minuszinsen umgehst

Um Verwahrentgelt zu umgehen, könnte die Suche nach Deinen alten Sparbüchern durchaus sinnvoll sein. Aber auch ein Blick über den Tellerrand der Banken kann helfen.


Verwahrentgelte – rechtlich höchst umstritten – werden inzwischen von immer mehr Banken gefordert. Wer mehr als 50.000 Euro bei der Bank hat, muss ggf. ein Verwahrentgelt von 0,5 % bezahlen.
Wer 550.000 Euro bei der Bank hat, muss bei diesen Banken dann aus 500.000 Euro Minuszinsen von 5 % aus 500.000 Euro bezahlen. Das sind pro Jahr dann 2.500 Euro bzw. mtl. knapp 210 Euro.

Welche Alternativen gibt es?

Alternative 1: Anlage in Fonds oder Rentenversicherungen als Fonds


H
ier wird das Geld umgeschichtet, wobei natürlich eine höhere Chance, aber auch ein Risiko besteht.
Schaut man sich die Entwicklung diverser Papiere an, dann ist dies eine langfristig interessante Alternative.

So könnte ein laufender monatlicher Beitrag oder auch ein Einmalbeitrag in einer modernen Rentenversicherung mit Indexzertifikaten angelegt werden.

Beispiel:

Debeka Global Shares

Der Debeka Global Shares – ein interner Fonds im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) – strebt einen langfristigen, dauerhaften Wertzuwachs unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken an.

Historische Wertentwicklung
5 Jahre: 66,02 %
3 Jahre: 53,07 %
1 Jahr: 22,00 %
Jahresbeginn: 20,36 %
Vormonat: -1,86 %
Auflegung (22.04.2016): 72,30 %

Die im Debeka Global Shares enthaltenen Fonds:

  • Debeka-Aktien-Nordamerika-ESG
  • Debeka-Aktien-Europa-ESG
  • Debeka-Aktien-Asien-ESG

Weitere Informationen: https://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/fonds_globalshares/index.html

Dies ist nur eine Möglichkeit unter den Alternativen der Gruppe 1.

Es gibt natürlich auch völlig andere Alternativen

Alternative 2: Festgeld bei Bausparkassen


Wer das Risiko nicht eingehen kann, weil er beispielsweise das Kapital in nächster Zeit benötigt (z. B. Bau oder Kauf von Wohneigentum), für den besteht auch die Alternative, das Kapital beispielsweise bei der Debeka als Festgeld anzulegen.
Hier wird das Geld für einen festgelegten Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt. Ein Verwahrentgelt wird nicht fällig.
Problematisch ist bei Festgeldern jedoch, dass das Geld über einen festgelegten Zeitraum angelegt wird.

Alternative 3: alte Sparbücher, die man vergessen hat!

Wer bei dieser Geldanlage völlig flexibel sein will, also das Geld jederzeit verfügbar haben möchte, könnte – wenn noch alte Sparbücher vorhanden sind – auch diese Sparbücher bis zu gewissen Höchstsätzen nutzen, wobei Bestandskunden einen höheren Betrag ohne Streitereien anlegen können.

So gibt es Banken, die für Bestandskunden bis zu 250.000 Euro ohne Verwahrentgelt akzeptieren, für Neukunden jedoch nur 50.000 Euro.

Inwieweit ein Verwahrentgelt bei Sparbüchern überhaupt rechtlich in Ordnung ist, wird von vielen Juristen angezweifelt.

Bei alten Sparbüchern ergeben sich hiermit flexible Anlagemöglichkeiten. Man kann über sein Girokonto (auch wenn es bei einer anderen Bank besteht) auf das alte Sparbuch Einzahlungen vornehmen (Sparbuchnummer und BLZ bei IBAN berechnen eingeben) und dann den entsprechenden Betrag überweisen.

Vor der Überweisung sollte man mit der Bank Kontakt aufnehmen, denn bei sehr alten Sparbüchern könnten diese Sparbücher ausgebucht sein.

Durch den Rechercheauftrag bei der Bank wird dies dann wieder aktiviert.
Sollte das Geld vor Ablauf von 3 Monaten benötigt werden, wäre theoretisch eine Vorfälligkeit fällig, die sich auch dem Guthabenzins berechnet.

Die Guthabenzinsen sind jedoch bei Sparbüchern regelmäßig zwischen 0,00 % bis 0,0001 %. Insofern würde bei Sonderkündigung auch keine nennenswerte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wenn die Bank dann die AGB ändern möchte, dann müsste der Bankkunde zustimmen. Macht er dies nicht, dann kann die Bank evtl. kündigen. Ob sie dies bei einem Sparbuch, das bisher ein Guthaben von 500 Euro oder gar 15 Euro hatte macht, ist fraglich.

Keine der Alternativen ist für jeden richtig. Sinnvoll kann auch ein Mix dieser Geldanlagen sinnvoll sein. So ist bei den Sparbüchern besonders auf die Höhe der Einlagensicherung zu achten, die regelmäßig pro Bank und pro Kunde auf 100.000 Euro begrenzt ist.

Wichtiger Tipp für ältere Menschen

Sollten Sie das Vermögen vielleicht für Ihre evtl. Pflege im Alter noch nicht auf andere Personen übertragen wollen oder erst später vererben wollen, dann gibt es hier – je nach Vermögensbetrag bessere Alternativen.

Grund: Je nach Höhe des Vermögens, das Sie vererben möchten, wird Erbschaftsteuer fällig. Bei der Überschreitung des Freibetrages beträgt die Erbschaftsteuer bis zu 50 % (abhängig vom Verwandtschaftsgrad).

Wird der Vermögensbetrag vererbt (Depot, Sparbuch oder auch Kapitalstand einer aufgeschobenen Renten-, Index- oder Lebensversicherung) ist dieser Wert auch bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.

Bei speziellen privaten Rentenversicherungsformen ist die Bewertung des Vermögens jedoch wesentlich geringer, wodurch die Erbschaftsteuer erheblich abgesenkt werden kann.

Durch eine geringere Bewertung sinkt neben dem erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigenden Vermögens auch die prozentuale Höhe der Erbschaftsteuersätze. Halbierungen der Erbschaftsteuer sind da nicht selten.

Aber Vorsicht! Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung ist dies nicht der Fall. Und bei der Vertragsgestaltung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Falsche Gestaltungen der Verträge können steuerschädlich sein.

Darüber hinaus kann die Erbschaftsteuer in gewissen Konstellationen nach dem Tod des ersten Erbenden bei dem Vererben an den nachfolgenden Erben sogar zurückverlangt werden. Bei Kapitalanlagen gibt es diese Möglichkeit nicht!

Finanzanlagen richtig gestalten
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