Die Rente ist eine regelmäßige, meist monatliche Zahlung, die den Lebensunterhalt nach dem Erwerbsleben sichert (Altersrente) oder bei Erwerbsminderung bzw. Tod einspringt. In Deutschland basiert sie primär auf der gesetzlichen Rentenversicherung, einem umlagefinanzierten System, bei dem Beitragszahler die Renten der aktuellen Rentner finanzieren. Die Rentenhöhe hängt von der Dauer und Höhe der eingezahlten Beiträge ab.
#BAV – #Betriebliche #Altersversorgung – Ein wichtiger Überblick
Sehr oft wird übersehen dass die #Altersversorgung durch die #gesetzliche #Rentenversicherung (#GRV) eine #Bruttorente ist, von der noch:
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Einkommensteuer
– Solidaritätsbeitrag
– Kirchensteuer
abgezogen werden muss.
Für vorhandene Rentner ist die Steuer noch sehr gering, da früher nur ein Teil bei der Steuerberechnung berücksichtigt wurde.
Wer 2005 eine Rente von zB 1.200 Euro Monatsrente erhielt musste nur 50% der Rente als Einkünfte dich anrechnen lassen § 22 1 a) aa) EStG.
Wer 2022 in Rente geht, muss sich schon 82% anrechnen lassen.
Bei Rentenbeginn 2040 sind 100% steuerpflichtig.
Dies liegt an der Umstellung von vorgelagerte in nachgelagerten Besteuerung. Seit 2005 werden die Beiträge zur GRV auch bei den Sonderausgaben besser berücksichtigt, mit der Auswirkung, dass die Steuerbelastung hierdurch gesunken ist.
Allerdings hat fast kein Versicherter die Steuerersparnis auf die Seite gelegt.
Da die gesetzliche Rente hierdurch NETTO kleiner wird, ist es sinnvoll zusätzlich Geld für die zusätzliche Altersversorgung anzusparen.
Einen Überblick der Möglichkeiten findet man im Blog vom Forum-55plus
Aufgepasst: Neue Steuerregeln für #LebensversicherungenVersicherungsvermittler sind nicht zu beneiden.
Neben den gravierenden Änderungen, die die nationale Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD mit sich bringt, müssen sie auch Neuerungen bei der Besteuerung von Lebenspolicen beachten.
Im Moment ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass erboste Kunden mit einem Steuerbescheid in der Hand bei ihrem Versicherungsvermittler erscheinen und sich über mickrige Auszahlungen aus ihren Lebenspolicen beschweren.
Das könnte sich aber bald ändern. Denn:
Seit 2017 gelten neue Regeln für die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die einen Risiko- oder Todesfall in ausreichendem Maß abdecken müssen.
Für das Verständnis der Änderungen ist ein Blick auf die alten Vorschriften hilfreich: Bei Policen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen worden sind, entfällt bei Einmalauszahlungen die Besteuerung der Erträge. Der Fiskus geht leer aus, sofern die Verträge mindestens zwölf Jahre lang gelaufen sind.
2004 entschloss sich der Staat zu einer Änderung der Regeln. Nur die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei
Seitdem dürfen Kunden bei Einmalauszahlungen aus Policen, die ab Januar 2005 abgeschlossen worden sind, nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nur noch die Hälfte der Erträge steuerfrei vereinnahmen.
Die ersten Policen haben diese Frist 2017 erreicht. Die zweite Bedingung für den Steuervorteil:
Der Versicherte muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind. Bei nach 2012 abgeschlossenen Verträgen müssen Kunden sogar das 62. Lebensjahr vollendet haben.
Diese im laufenden Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommenden Regeln führen ferner dazu, dass der Versicherer zunächst einmal die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 26,375 Prozent auf die vollen Erträge einbehält. Gegebenenfalls fällt zusätzlich noch Kirchensteuer an.
Regelung in § 20 Einkommenssteuergesetz
Dies ergibt sich aus § 20 Einkommenssteuergesetz, der vorsieht, dass Kapitalerträge – auch solche aus Versicherungen – mit der Abgeltungsteuer belegt werden.
Der Versicherer muss die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen, weil der Gesetzgeber sichergehen will, dass Versicherungserlöse nicht unbesteuert bleiben.
Um in den Genuss der Steuerbefreiung für die Hälfte der Erträge zu kommen, muss der Kunde in seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Summen vom Finanzamt zurückfordern. Das dürfte bei einigen Versicherungsnehmern zu Überraschungen führen. Denn viele werden weniger als die erwartete Hälfte der abgeführten Beträge zurückerhalten.
Der Grund: Der Fiskus setzt hier nicht die Abgeltungsteuer an, sondern den individuellen Einkommensteuersatz. Dieser wiederum ist von den Einkünften des Steuerzahlers abhängig und damit umso höher, je mehr eine Person verdient.
Beispielrechnung
Ein Beispiel verdeutlicht es: Der Ertrag aus einer Lebensversicherung beträgt 10.000 Euro. Der Versicherer leitet zunächst einmal 2.637,50 Euro an den Fiskus weiter. Fordert ein gut verdienender Versicherungsnehmer mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Hälfte vom Finanzamt zurück, so muss er – eingeschlossen des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent – tatsächlich 2.215,50 Euro zahlen. Damit liegt er deutlich über den erwarteten 1.318,75 Euro. Das Finanzamt wird dem Anleger demnach nur 422 Euro erstatten. Anders bei einem Geringverdiener mit einem Steuersatz von 12,6 Prozent, der mit Solidaritätszuschlag nur 664,65 Euro zahlen muss. Dieser bekommt vom Fiskus 1.972,85 Euro zurück.
Ein zusätzliches Problem ist die Progression: Die ausgezahlte Versicherungssumme erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit den Steuersatz. Manche Versicherungsnehmer werden auch aus diesem Grund weniger als erwartet vom Finanzamt zurückerhalten.
Bei der neuen #Direktversicherung (seit 2005) handelt es sich um eine nachgelagerte Besteuerung. Altzusagen (bis 31.12.2004) wurden pauschal versteuert.
Bei jeder betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich zu unterscheiden, wer wirtschaftlich den Beitrag bezahlt. Man unterscheidet:
arbeitgeberfinanzierte
und arbeitnehmerfinanzierte
Altersversorgung.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge aufwenden, dann handelt es sich um gemischt finanzierte Zusagen.
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung:
Hier bezahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum bestehenden Gehalt einen Beitrag für Ihre Altersversorgung.
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung:
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttoarbeitslohns (Entgeltumwandlung).
Wer ab 1.1.2005 eine Zusage auf Direktversicherung neu abgeschlossen hat, kann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) für die Altersversorgung ansparen. Auf diese Beiträge sind keine Sozialabgaben und keine Steuern in der Ansparphase zu zahlen. Zusätzlich können derzeit noch bis zu 1.800 € steuerfrei (allerdings nicht sozialabgabenfrei) in den Vertrag investiert werden, wenn keine alte Zusage besteht. Selbst eine Altzusage über 500 € blockierte in der Vergangenheit die Nutzung der 1.800 € über § 3 Nr. 63 EStG (Zum 1.1.2018 wird die 1.800 € Regelung verändert und wesentlich vereinfacht.
Nachteil: Die geringeren Beiträge führten zu Kürzungen beim Krankengeld und auch zu geringeren Anwartschaften in der Rentenversicherung. Neben der eigenen Beitragsersparnis in der Sozialversicherung hatte der Arbeitgeber auch eine Einsparung in der Sozialversicherung. Sozial eingestellte Unternehmen haben öfters diese Ersparnis als Zuschuss zur Direktversicherung ebenfalls in den Vertrag investiert.
Direktversicherung-3-63-EStG-bis-31-12-2017Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden allerdings alle Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % als Zuschuss in die Direktversicherung zu bezahlen. Für bestehende Direktversicherung gibt es eine Übergangszeit.
Die nachgelagerte Versteuerung beginnt in der Auszahlungsphase – Leistungsphase. Gegenüber einer privaten Rentenversicherung ist die Auszahlung bei einer Direktversicherung voll zu versteuern und bei der Beitragsberechnung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Dafür wurden in der Ansparphase:
keine Sozialversicherungsbeiträge
keine Steuern
einbehalten. Darüber hinaus konnte in der Ansparphase das Kapital komplett für die Zinserwirtschaftung genutzt werden.
Bei einem normalen Sparvertrag hätte lediglich der Nettobetrag angespart werden.
Beispiel:
Bruttolohnteil: 100 €
abzüglich Beiträge für:
Steuern
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Warum die Direktversicherung besser sein kann, als das Geld auf dem Sparbuch anzusparen
Netto: 50 €
Bei 50 € Nettoansparung müssten dann aus den Erträgen noch jährlich Kapitalertragssteuern abgezogen werden.
Bei der Direktversicherung würden 100 € angespart. Der Ertrag ist nicht jährlich über die Kapitalertragssteuer zu versteuern, sondern erst am Ende.
Neben dem höheren Anlagesparbeitrag entsteht noch ein höherer Zinseszinseffekt, da während der Vertragslaufzeit jährlich keine Kapitalertragssteuer abgezogen wird, Die nicht abgeführte Kapitalertragssteuer führt somit ebenfalls zu einer Verzinsung.
Beachtet werden muss jedoch, dass die Versicherungsleistung nur an die Personen ausgezahlt werden darf, die mit dem Arbeitnhmer in „familiären Beziehung“ standen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber die steuerliche Förderung – ebenfalls wie bei Rürup oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt und hierfür keine freie Vererbbarkeit zulässt. Letztendlich sol die Direktversicherung die Altersversorgung fördern. In der Regel sind dies folgende Personen:
versorgungsberechtigte Kinder (d. h. Kindergeldanspruch)
Lebensgefährte, sofern gemeinsamer Hausstand und dies namentlich schriftlich festgehalten ist
WICHTIG: Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie schriftlich festhalten, mit wem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Empfehlung:
Entweder regelmäßige Überprüfung und Meldung an die Versicherungsgesellschaft oder Festhalten in einem Notfallordner (z.B.: www.notfallordner-vorsorgeordner.de )
Wer bis 31.12.2004 eine Direktversicherung abgeschlossen hat, hat eine sogenannte Altzusage nach § 40b EStG abgeschlossen.
Wichtig:
Der Begriff „Altzusage/Neuzusage“ betrifft den Zeitpunkt, wann die arbeitsrechtliche Zusage vereinbart wurde. Zu unterscheiden ist der Begriff von „Altvertrag/Neuvertrag“ (Versicherungsvertragsabschluss).
Der Arbeitgeber hat die Beiträge bei Altzusagen pauschal versteuert. Die Kapitalauszahlung für diese Altzusage ist steuerfrei.
Direktversicherung Altzusage nach § 40 b EStG
Als Obergrenze gilt regulär ein Beitrag von 1.752 €. Sofern ein Gruppenvertrag bzw. Rahmenvertrag besteht, kann je Einzelvertrag auch bis zu 2.148 € für einzelne Arbeitnehmer eingezahlt werden (Voraussetzung: im Durchschnitt jedoch nicht über 1.752 €).
Sofern eine Altzusage besteht, konnten Altverträge um Neuverträge (Erhöhungen) ergänzt werden und damit ebenso eine pauschale Lohnsteuerzahlung erfolgen. Wenn diese Vertragserhöhungen (Ausnahme Dynamik) ab 1.1.2005 vorgenommen wurden, ist die Kapitalzahlung für den neuen Teil nicht steuerfrei, sondern ggf. mit dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.
Bei den Direktversicherungen nach § 40 b EStG sind einige Voraussetzungen notwendig.
Beispiele:
Freie Vererbbarkeit
Mindest-Todesfallschutz: 60 % der zu zahlenden Gesamtbeiträge
Bei Erhöhungen muss das gleiche biometrische Risiko (Todesfall) abgesichert sein, wie beim Vertrag, der an Beginn bestand
Aus unterschiedlichen Gründen sind jedoch Vertragsanpassungen von Altzusagen/Altverträgen meist nicht erfolgt. So müsste eine Vertragserhöhung das gleiche Risiko abdecken, wie bei dem Altvertrag.
Viele Versicherungsgesellschaften hatten ab 2005 die alten Tarife geschlossen (auch wegen der hohen Zinsgarantie), so dass nur noch eine bestehende Dynamik möglich war.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie eine alte Direktversicherung noch haben, sollten Sie die Bezugsberechtigung regelmäßig überprüfen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen als bezugsberichtigte Person: „Der Ehepartner“ vermerkt ist.
Wenn inzwischen der versicherte geschieden ist, wird lt. BGH in diesem Fall der Ehepartner berücksichtigt, mit dem man bei Vertragsabschluss verheiratet war. Anders sieht es aus, denn im Vertrag z.B. steht: „Todesfallleistung erhält der zum Todeszeitpunkt in gültige Ehe lebende Ehepartner“. Eine Überprüfung der Bezgugsberechtigung ist in regelmäßigen Abständen sinnvoll.
Stichwort Sozialversicherung:
Die Leistungen sind wie „Versorgungsbezug“ beitragspflichtig. Wer die Kapitalzahlung wählt, muss bei der Kapitalzahlung aus dem Kapital einen Beitrag nach folgender Formel bezahlen:
Kapitalzahlung : 120 Monate = fiktive Monatsrente
Aus dieser Monatsrente wird dann der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag errechnet. Sofern der Gesamtbetrag über der Beitragsbemessungsgrenze GKV sind, sollten Sie mit der Krankenkasse über eine Rückzahlung von Beiträgen sprechen.
Ein Unterschied ergibt sich ggf. auch aus dem Krankenversicherungsstatus. Es wird unterschieden zwischen:
Privatversicherten
freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern
und Versicherten in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
Insbesondere zwischen freiwillig Versicherten und KVdR-Versicherten können sich bereits andere berücksichtigungsfähige Einkommen ergeben.
Selbst ein einfacher Bereich wie die sogenannte #Direktversicherung bietet verschiedene Varianten, die je nach Abschlussdatum/Zusagedatum und Förderweg unterschiedlich ist.
Die Liquidations-Direktversicherung – Notwendig für Unternehmesauflösung
Erläuterungen in Kurzform:
Was ist eine #Liquidations-Direktversicherung?
Sofern ein Unternehmen abgemeldet werden soll #(Liquidation), ist es notwendig bestehende Schuldverpflichtungen aufzulösen.
Hierdzu müssen beispielsweise auch Pensionsverpflichtungen aus einer Pensionszusage, Unterstützungskasse oder eines Pensionsfonds aus dem Schuld- und Haftungsbereich des Unternehmens entfernt werden.
Sofern diese Pensionsverpflichtungen weiter bestehen, kann das Unternehmen nicht abgemeldet werden. Das Unternehmen muss ggf. als sogenannte „#Rentnergesellschaft“ weiter bestehen und die Verpflichtungen weiter einlösen.
Neben dieser Verpflichtung kann dann das Unternehmen nicht abgemeldet werden. Das Unternehmen bleibt also weiter bestehen mit den Folgen, dass:
jährlich eine Bilanz zu erstellen ist
die Lohnabrechnung ggf. durchgeführt werden muss
Erst mit dem Tod des letzten Arbeitnehmers (und ggf. letzten Hinterbliebenen) kann dann das Unternehmen liquidiert werden.
Die Umstellung in eine #LiquidationsDirektversicherung ist allerdings kostenintensiv, da:
die Liquidations-Direktversicherung alle Verpflichtungen
die Lohnabrechnung mit dem Finanzamt und Sozialversicherung
den Service für die Leistungsbezieher
übernimmt. Dies kann jedoch für den Unternehmer – langfristig betrachtet – trotzdem eine lohnende Angelegenheit seit, denn die Erstellung von Bilanz und Lohnabrechnung hat der Unternehmer sonst selbst zu organisieren.
Darüber hinaus kann es durchaus sein, dass ein anspruchsberechtigter Hinterbliebener noch viele Jahre lebt (Beispiel: Der Rentner heiratete eine 25 Jahre jüngere Frau und die Frau wird 100 Jahre alt; in diesem Fall könnte das Unternehmen in 40 Jahren liquidiert werden.)
Bevor eine Direktversicherung durch eine Versicherungsgesellschaft übernommen wird, sind umfangreiche Recherchearbeiten ggf. notwendig, da zunächst die Ansprüche ermittelt werden müssen.
Beispiele:
Ermittlung der tatsächlichen Ansprüche der Versorgungsberechtigten
Sind alle Zusagen schriftlich vorhanden
Wurden Versorgungszusagen von früheren Arbeitgebern übernommen?
Sind die Anschriften der früheren Arbeitnehmer vorhanden, die vor Jahren beschäftigt waren und einen unverfallbaren Anspruch haben?
Weitere Informationen finden Sie auch im #Notfallordner für #Unternehmer
Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung jetzt bei FACEBOOK: Neu eingerichtet wurden verschiedene FACEBOOK-Seiten rund um die betriebliche Altersversorgung.
Hierdurch soll der Überblick vereinfacht werden. Je Themenbereich wurde eine eigenständige FACEBOOK-Seite erstellt, die in den kommenden Monaten auch mit einigen Informationen gefüllt wird.
Wer als FACEBOOK-USER die einzelnen Seiten mit <gefällt mir> anklickt, erhält dann auch laufend aktuelle Informationen.
Die FACEBOOK-Seiten im Einzelnen:
Allgemeine Info zur #BAV – Betriebliche Altersversorgung
Die #Altersversorgung ist für viele Menschen ein komplexes Gebilde, das schwer zu verstehen ist.
Die Alternativen in der Altersversorgung sind zwischen privaten und betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten vorhanden.
Die notwendige zusätzliche Altersversorgung kennt nur eine Richtung, so wie auch die Autobahn. Denn ohne geplante Altersvorsorge bleibt nur eine gesetzliche Rente. Und die wird nach folgende Faustformel berechnet:
(Beispiel für Durchschnittsverdiener mit 36.267 Euro Bruttoverdienst, Anzahl der Jahre 40 Jahre;
(Jahre x Rentenpunkte) x (aktueller Rentenwert)
40 Jahre 1,0 X 30,45 € = 1.248 €.
Abzuziehen sind hiervon noch:
#Steuern, Kirchensteuer, Solidaritätsbeitrag
#und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
Zusätzliche Altersversorgung ist dringend wichtig – Aber wie?
Für eine übersichtliche Darstellung haben wir das nachfolgende Bild entworfen. Es erleichtert die Übersicht aller Alternativen:
Altersversorgung Wählen Sie Ihre Spur. Vielleicht müssen Sie auch zwei- oder dreigleisig Ihre Altersversorgung gestalten.
Jede Form der Altersversorgung hat seine Chancen und Risiken.
Die Chancen und Risiken werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Produktvarianten vorgegeben.
Hilfreich sind Gespräche mit Fachleuten zu dieser gesamten Materie.
Besonders empfehlenswert ist der:
# Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Da es bundesweit derzeit nur etwa 360 Absolventen gibt, bietet auch der gemeinnützige Verein Forum-55plus Informationen über die Altersversorgung an.
Tel.: 07156 / 343 54
Information zu dem Berufsbild „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) finden Sie nachfolgend.
Das Spezialstudium bietet ein umfangreiches Know-How für alle Altersvorsorgeprodukte. Das Studium umfasst z.B.:
#Direktversicherungen
#Pensionskasse (regulierte und deregulierte)
#Pensionsfonds
#Pensionszusage (auch für Gesellschafter-Geschäftsführer)
#Riesterrente
#Unterstützungskasse (pauschal dotierte und rückgedeckte U-Kasse)
#Zeitwertkonten
#Riester-Rente in der betrieblichen Altersversorgung
#Finanzmathematik
#Bilanzkenntnis (z.B.: Jahresabschluss)
#Arbeitsrecht
#Steuerrecht
#Sozialversicherungsrecht
Das Studium findet an der Hochschule Koblenz und beim Campus-Institut in München statt. Insgesamt sind etwa 7 Wochen Präsenzunterricht ein Teil des Studiums, das mit Eigenstudium (zu Hause) ergänzt wird.
Weitere Informationen finden Sie auch beim campus-institut. de
Erwartungsgemäß ist das BRSG in der Fassung des Ausschusses gestern vom Bundestag beschlossen worden. Erste Reaktionen gibt es bereits, darunter auch schon recht handfeste.
#Barmenia – #Debeka – #Gotaher – #HUKCoburg – #DieStuttgarter stärken die Kräfte mit gemeinsamen Angebot bei der #Betriebsrente
Mit dem Beschluss des Bundestags zur Reform der Betriebsrente fällt auch der Startschuss für die weitere Planung eines gemeinsamen Angebots von fünf Traditions-Versicherern in diesem Markt. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ beabsichtigen die Lebensversicherer:
eine flexible #Betriebsrente anzubieten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können.
Das Bundeskartellamt muss dem Vorhaben noch zustimmen. Die erforderliche Fusionskontrollanmeldung haben die beteiligten Unternehmen am Dienstag, 30. Mai 2017 eingereicht.
Mit dem Zusammenschluss entsteht ein Schwergewicht im bAV-Markt, das mehr Bewegung in den von wenigen Unternehmen dominierten Markt bringen und die beteiligten Versicherer konkurrenzfähig machen soll.
„Durch die Reform entsteht mehr Bewegung – und das wird den Beschäftigen zugutekommen“, sieht Uwe Laue Vorteile für die Arbeitnehmer.
Bereits heute verwalten die beteiligten Versicherer über eine Million Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge.
Positive Auswirkung für Geringverdiener, wenn die gestzliche Rente niedrig war.
Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) enthält neben einer der Neuen-BAV-Welt auch angenehme Neuregelungen in der Altersvorsorge.
Wer bisher eine zusätzliche #Altersversorgung als Rentner erhalten hatte, musste seine eigene zusätzliche Altersvorsorge auf die Grundrente ggf. anrechnen lassen.
Dies war auch ein Grund, warum Geringverdiener mit geringen Rentenansprüchen oft keine Riester-Rente abgeschlossen hatten. Wer als Geringverdiener eine gesetzliche Mini-Rente hatte, musste die private #Riesterrente (oder auch andere Altersvorsorgeprodukte) bei einer Grundrente anrechnen lassen.
Zum 1.1.2018 wird diese Regelung positiv verändert. Aus dem nachfolgenden Beispiel wird dies deutlich:
Grundrente erhöhen demnächst möglich
Zusatzrenten bis zu 100,00 € werden nicht mehr angerechnet. Darüber hinaus werden weitere 30 % nicht angerechnet. Es findet eine Deckelung bis zur Regelbedarfsstufe statt (2017: 204,50 €).
Was verändert sich noch bei Riester-Renten?
Die Grundzulage soll zum 1.1.2018 von 154 € auf 175 € angehoben werden. Für die Kinder wird die Zulage nicht erhöht.
Sofern die Steuerersparnis durch die Steuererklärung höher ist, wird die Steuerersparnis (nach Abzug der gut geschriebenen Zulagen) ausbezahlt.
Riester-Rente als Betriebliche Altersversorgung ab 1.1.2018 attraktiver
Auch in der Vergangenheit konnten Arbeitnehmer bereits die Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung abschließen.
Allerdings wurde dann bei einer Riester-Betriebsrente der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass ein privater Riester-Vertrag günstiger war.
Die Höhe des Abzuges war abhängig von dem Status in der Krankenversicherung.
Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner und freiwillig in der GKV Versicherte:
voller Beitragssatz
Privatversicherte: kein Krankenversicherungsbeitrag
Zum 1.1.2018 wird aufgrund der Änderungen (§ 229 E-SGB V) der betriebliche Riester-Vertrag mit dem privaten Riestervertrag gleichgestellt.
Inwieweit ein privater Riestervertrag trotzdem gegenüber dem „Riestervertrag der betrieblichen Altersversorgung“ trotzdem besser ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Zwar kann der Riestervertrag über den Betrieb kostengünstiger sein, allerdings können bei Arbeitsplatzwechsel diese Vorteile auch nachteilig sein.
Aufgrund der Gesamtbetrachtung ist die Riester-Rente ab 1.1.2018 wieder erheblich attraktiver – auch für Geringverdiener.