Warum ein Notfallordner heute unverzichtbar ist

Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein unerwarteter Todesfall treffen Familien meist unvorbereitet. In solchen Situationen müssen innerhalb kürzester Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden – häufig unter großem emotionalem Druck. Genau hier zeigt sich, wie wertvoll ein gut strukturierter Notfallordner ist.

Der Notfallordner bündelt alle relevanten Informationen an einem zentralen Ort. Dazu gehören persönliche Daten, Versicherungen, Bankverbindungen, medizinische Angaben, Verträge, Vollmachten und wichtige Ansprechpartner. Angehörige und Vertrauenspersonen erhalten dadurch sofort Orientierung und Handlungssicherheit, statt mühsam Unterlagen zusammensuchen oder Vermutungen anstellen zu müssen.

Wichtig ist: Der Notfallordner ist keine lose Sammlung von Registern, Tabellen oder Formularen. Er ist ein echter Ratgeber, der Schritt für Schritt erklärt, was im Ernstfall wichtig ist, warum bestimmte Informationen benötigt werden und wie Vorsorge sinnvoll umgesetzt wird. Viele Nutzer erkennen erst durch den Notfallordner, an welchen Stellen ihre persönliche Vorsorge bislang unvollständig war.

Mit einem Umfang von über 143 Seiten bietet der Notfallordner deutlich mehr als einfache Vorlagen. Er führt verständlich durch Themen wie medizinische Vorsorge, rechtliche Regelungen, finanzielle Absicherung, organisatorische Abläufe und den Umgang mit Behörden. Dabei richtet er sich nicht nur an ältere Menschen, sondern an alle Lebensphasen.

Ein besonderes Merkmal des Notfallordners ist seine berufsspezifische Ausrichtung. Vorsorge ist nicht für alle Menschen gleich, denn rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit erheblich. Deshalb gibt es den Notfallordner inzwischen in über 90 unterschiedlichen Versionen.

So benötigen beispielsweise Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, selbstständige Unternehmer sowie 41 verschiedene Handwerksberufe jeweils eine andere Form der Vorsorge. Diese spezialisierten Notfallordner enthalten zusätzlich zum Grundordner berufsspezifische Übersichten und Zusatzkapitel mit jeweils etwa 20 bis 25 weiteren Seiten, die exakt auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten sind. Dadurch werden Themen wie Betriebsfortführung, Vertretungsregelungen, Kammern, Haftungsfragen oder spezielle Versicherungen gezielt berücksichtigt.

Die Grundversion des Notfallordners ist für Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Hausfrauen konzipiert und kostet 28,50 €. Darüber hinaus stehen die erweiterten Versionen für besondere berufliche Anforderungen zur Verfügung.

Der erste Notfallordner wurde bereits im Jahr 2003 entwickelt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell wurde der Ordner grundlegend überarbeitet und neu aktualisiert, sodass alle Inhalte dem heutigen rechtlichen, organisatorischen und gesellschaftlichen Stand entsprechen. Diese kontinuierliche Pflege unterscheidet den Notfallordner deutlich von vielen einmal erstellten Mustermappen.

Ein Notfallordner ist kein Ausdruck von Angst, sondern von Verantwortung. Er entlastet Angehörige, verhindert Fehlentscheidungen und gibt Sicherheit – gerade dann, wenn klare Gedanken am schwersten fallen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden sich unter:

Link

www.not-fallordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

www.Not-Fallordner.de

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

Notfallordner Vorsorgeordner

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://notfallordner-vorsorgeordner.de/?ngt=w7e891a10200fdaf3167318732824574

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Vorsorgeordner, Notfallordner, #Beurkundung, #Generalvollmacht, #Notar, #Patientenverfügung, 
#Vorsorgevollmacht

Rente 2026: Spürbares Plus ab Juli – warum viele Rentner deutlich mehr Geld bekommen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.

Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.

Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:

Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro.
Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr.
Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.

Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.

Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.

Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.

www.Renten-Experte.de

Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.

#Rente2026 #Rentenerhöhung #GesetzlicheRente #Durchschnittsrentner #RentenExperte

Der Notfallordner für Selbstständige und Handwerker – Warum er existenziell ist

Ein Beitrag von 

Werner Hoffmann.
www.Not-Fallordner.de

Selbstständige und Handwerker tragen eine besondere Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für Familie, Mitarbeitende, Kunden und laufende Verträge. Fällt der Inhaber plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Tod aus, kann ein Betrieb innerhalb kürzester Zeit in eine existenzbedrohende Lage geraten. 

Genau hier wird der Notfallordner zu einem unverzichtbaren Instrument verantwortungsvoller Vorsorge.

Warum ein Notfallordner für Selbstständige unverzichtbar ist

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Während Angestellte in vielen Fällen durch Arbeitgeberstrukturen abgesichert sind, hängt bei Selbstständigen fast alles an einer Person. 

Ohne klare Regelungen wissen Angehörige oder Mitarbeitende im Ernstfall oft nicht:

  • welche Verträge bestehen,
  • welche Rechnungen dringend bezahlt werden müssen,
  • welche Bank- und Onlinezugänge erforderlich sind,
  • wer rechtswirksam Entscheidungen treffen darf.

Ein Notfallordner schafft hier Struktur, Orientierung und sofortige Handlungsfähigkeit.

Was ein Notfallordner für Selbstständige und Handwerker enthalten sollte

Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer

Ein professioneller Notfallordner geht weit über private Unterlagen hinaus. Für Selbstständige und Handwerker sollten insbesondere folgende Inhalte enthalten sein:

  • persönliche Daten und Notfallkontakte,
  • Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht und Unternehmervollmacht,
  • Testament oder Hinweise zur Nachlassregelung,
  • Übersicht aller privaten und betrieblichen Konten,
  • laufende Aufträge, Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner,
  • Zugänge zur Buchhaltung und zum Steuerberater,
  • Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Miet-, Leasing-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge,
  • Informationen zu Mitarbeitenden, Zuständigkeiten und Arbeitsverträgen.

Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass auch fachfremde Personen sie verstehen und nutzen können.

Typische Risiken ohne Notfallordner

www.not-fallordner.de

Fehlt ein strukturierter Notfallordner, zeigen sich in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:

  • Konten werden gesperrt und Rechnungen nicht bezahlt,
  • laufende Aufträge können nicht abgeschlossen werden,
  • Mitarbeitende sind handlungsunfähig,
  • Verträge verursachen weiter Kosten,
  • Angehörige sind emotional und organisatorisch überfordert.

Diese Risiken lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge deutlich reduzieren.

Der Notfallordner als Teil der finanziellen Vorsorge

Ein Notfallordner ergänzt klassische Vorsorgemaßnahmen wie Altersvorsorge, Rentenversicherung oder Absicherung bei Erwerbsminderung. 

Er sorgt dafür, dass bestehende Versicherungen und Rentenansprüche im Ernstfall auch tatsächlich genutzt werden können.

Gerade für selbstständige Handwerker ist der Notfallordner deshalb kein optionales Extra, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung.

Analog, digital oder kombiniert?

Bewährt hat sich in der Praxis eine Kombination:

  • ein physischer Ordner an einem bekannten Ort,
  • ergänzend eine digitale Version mit aktuellen Dokumenten,
  • klare Hinweise, wer Zugriff hat und wo sich der Ordner befindet.

Entscheidend ist nicht das Medium, sondern Aktualität, Verständlichkeit und Zugänglichkeit.

Und alleine alles digital zu verwalten, funktioniert nicht. Vollmachten müssen im Original jederzeit griffbereit sein. Und zu oft ändern sich Betriebssysteme oder die Anwendungssoftware, so dass Angehörige keinen Zugriff mehr haben. 

Auch USB-Sticks haben eine begrenzte Haltbarkeit.


Notfallordner und Altersvorsorge gehören zusammen

Ein Notfallordner entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn auch die finanzielle und rentenrechtliche Situation klar geregelt ist. Gerade bei selbstständigen Handwerkern bestehen häufig Unsicherheiten bei:

  • Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten,
  • freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Absicherung bei Erwerbsminderung,
  • betrieblicher und privater Altersvorsorge,
  • Hinterbliebenenabsicherung für Familie oder Partner.

Diese Punkte sollten nicht nur dokumentiert, sondern zuvor fachlich korrekt geklärt werden. Fehler oder Lücken wirken sich im Ernstfall unmittelbar finanziell aus.

Eine spezialisierte Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Pflichtbeiträgen für Selbstständige und zu strategischer Altersvorsorge finden Sie unter:

Unabhängiger Rentenberater (RDG)

www.Renten-Experte.de

Dort erhalten Selbstständige und Handwerker eine fundierte Einordnung ihrer rentenrechtlichen Situation – als Grundlage für einen vollständigen und wirksamen Notfallordner.

Resümee

Ein Notfallordner ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung, Weitsicht und Professionalität. Er schützt Familie, Mitarbeitende und den Fortbestand des Unternehmens – und sollte bei Selbstständigen und Handwerkern ebenso selbstverständlich sein wie eine solide Altersvorsorge.

Eine praxisnahe, speziell auf Selbstständige zugeschnittene Lösung finden Sie unter:
www.Not-Fallordner.de

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information und Vorbereitung.

Der Neid auf Beamte und Politiker

Die #FAKE-#Spaltversuche von #Links und #Rechts! — Heute habe ich über den #Facebook-Kanal www.facebook.com/forum55plus (mit etwa 50.000 Abos) dieses Foto im Kommentar erhalten.
Dass hiermit wieder gehetzt wird, wird klar, wenn man diese #Neidschürung betrachtet.
Dass der Vergleich #FALSCH ist, wird nur dem Fachmann klar.

—> Der Vergleich in diesem Foto ist ein #FAKE, hat das Ziel die #Gesellschaft zu #spalten und ist falsch!

Bei #Beamten ist noch der #Krankenversicherugsbeitrag abzuziehen.

Darüber hinaus ist dies auch eine Milchmädchenrechnung, in der wieder einmal die Gesellschaft gespalten werden soll, so wie dies #Rechtsextremisten und #Linksextremisten gerne tun.

Warum?
Ganz einfach:

Arbeitnehmer erhalten oft eine #betriebliche #Altersversorgung.

Zumindest ist dies im #öffentlichen #Dienst und bei attraktiven Arbeitgebern der Fall.

Wird nun zwischen Angestellten in der Wirtschaft oder #öffentlichen #Dienst verglichen, dann wird bei Angestellten nur die gesetzliche Rente berücksichtigt.

Der #Beamte bekommt eine #Pension, aber keine betriebliche Altersversorgung.

Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen.
Da solche #FAKE-Vergleiche das Ziel haben, die Gesellschaft zu spalten, wird dieses Foto so gelöscht und mit dem Wort FAKE UND DIESEM Kommentar wieder veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die höchst mögliche Rente auch falsch! Es gibt sogar Arbeitnehmer, die auf eine Rente von rund 4.000 Euro erhalten (+ betriebliche Altersversorung 1.200 Euro).
Das ist natürlich sehr selten, kommt aber auch vor.
Persönlich ist mir eine Person sogar bekannt.

Wie das sein kann? Ganz einfach. Wer 50 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, wird in ca 2 Jahren dann nach der Rentenformel
50 x ca 2 Entgeltpunkte x ca 41 aktueller Rentenwert = 4.100 Euro Bruttorente erhalten (abzüglich Krankenvers.)
Wer heute 50 Jahre über der BBG verdient hat, bekommt:
50 x ca 2 J. X 37,60 = 3.760 Euro Bruttorente, zuzüglich bAV
Die höchste bAV, die ich bisher bei einem Arbeitnehmer gesehen habe, war bei 2.590 Euro Bruttorente als Angestellter.
Es gibt TOP-Arbeitgeber, die bezahlen sogar besser, als es sich ein Beamter vorstellen kann.
Der ganze Neid, der hier immer wieder geschürt wird, ist einfach nur dumm!
Und ob es jetzt um das Thema #Beamte und #Bürgergeld geht: Hört doch endlich mit dieser dummen #Neid-Debatte auf!

Persönlich hatte ich vor 45 Jahren auch viele Bewerbungen geschrieben und auch Zusagen gehabt, dass ich Beamter werden hätte können.

Ich hatte dies bewusst abgelehnt, genauso wie ich es abgelehnt hatte in der #Politik ein #Mandat anzustreben.

Wenn ich mir so manchen #Abgeordneten ansehe, der wochenweise nach Berlin muss, dann beneide ich die #Bundestagsabgeordneten nicht und gönne ich diesen #Abgeordneten Ihre #Diäten und auch die #Ruhestandsbezüge.

Werner Hoffmann

Bewusst gegen die Karriere als Beamter oder Politiker entschieden. „Ich gönne jedem Beamten und jedem Politiker seine aktiven Bezüge und später die Ruhestandsbezüge.“

Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

Warum Pflichtbeiträge beim 520-Euro-Job sinnvoll sind

Immer mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Bundesregierung: Anteil der 520-Euro-Beschäftigten, die sich durch eigene Zahlungen einen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung sichern, stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Immer mehr Minijobber stocken die Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung durch Eigenbeiträge auf und sichern sich damit einen generellen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten im Juni 2022 nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 1,5 Millionen von insgesamt fast 7,6 Millionen Minijobbern Rentenbeiträge aus eigener Tasche.

Das entsprach laut BA einem Anteil von 19,3 Prozent. Nach jüngsten Zahlen der Minijob-Zentrale, die auf einer anderen Datengrundlage basieren, lag die Quote der rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijobber im Frühjahr dieses Jahres bereits bei 20,7 Prozent.

Den BA-Daten zufolge stieg die Zahl der 520-Euro-Jobber, die durch Zuzahlungen bei Bedarf und nach ausreichender Versicherungszeit auch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung oder eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, zwischen 2012 und 2022 von weniger als 400.000 auf 1,46 Millionen – bei einer weitgehend gleichbleibenden Gesamtzahl von Minijobbern.

Dadurch stieg die entsprechende Quote der Beitragsaufstocker innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Der Anteil der Minijobber, die freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählten, sei “im Laufe der letzten zehn Jahre tendenziell gestiegen und entspricht nunmehr rund einem Fünftel”, schreibt die Bundesregierung.

Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig.

Die Minijobber können sich aber auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Allerdings müssen sie dann auf unter Umständen wichtige Leistungen verzichten.

Für Schüler, Studenten oder auch Hausfrauen können später die Pflichtversicherung beim Minijob durchaus hilfreich sein.

Diese Beitragszeiten werden dann auch bei der 45-jährigen bzw. 35-jährigen Wartezeit angerechnet.

Wer die 45-jährige Versicherungszeit erreicht hat, kann ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen.

Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Mai 1961, könnte normalerweise mit 66 Jahren und 6 Monaten (1.12.2027) die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Hat dieser Versicherte die Versichertenzeit von 45 Jahren erfüllt, dann kann er ohne Abschlag mit 64 Jahren und 6 Monaten (1.12.2025) in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versichere).

Hat der Versicherte bei Rentenbeginn einen Schwerbehinderungsausweis (mind. 50%), dann reichen auch 35 Versicherungsjahre, damit die Rente ohne Abschlag gezahlt wird (Rente für schwerbehinderte Menschen) in diesem Beispiel wäre die Rente dann auch ab 1.12.2025.

Dieser Versicherte könnte – ohne Schwerbehinderung – auch mit Rentenabschlag – mit 63 Jahren (1.6.2024) in Rente gehen. Der Abschlag wäre dann 12,6%. Voraussetzung ist, dass 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.

Wenn dieser Versicherte einen Schwerbehindertenausweis (50 %, + 35 Versicherungsjahre) hat, hätte er auch schon am 1.12.2022 in Rente gehen können. Der Abschlag wäre dann bei 10,8 % gewesen.

Bei Rentenbeginn 1.12.2023 sinkt der Abschlag auf 7,2 %. Zum 1.12.2024 ist der Abschlag noch bei 3,6%.

In manchen Fällen ist das Problem, dass die 35 Jahre oder 45 Jahre nicht erfüllt werden, weil in der Studienzeit keine Beiträge für den Minijob gezahlt wurden.

Gerade deshalb sollte jeder Versicherte bei einem Minijob die Pflichtversicherung bestehen lassen.

Pflichtbeiträge beim Minijob erhalten den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.

Wer bisher berufstätig pflichtversichert war, dann aus dem Arbeitsleben ausscheidet und nur noch einen Minijob ausübt, sollte sich auf keinen Fall von der Pflichtversicherung befreien lassen!

Durch den pflichtversicherten Minijob (der auch nur 175 Euro ausmachen kann) erhält man sich den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung.

Allerdings: Hat man vor dem Minijob gut verdient, dann sinkt durch den Minijob die durchschnittliche Anzahl an Entgeltpunkte. Da bei Erwerbsminderung die Zeit bis zur Altersrente (teilweise) als Zurechnungszeit berücksichtigt wird und hierfür die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr angerechnet werden, sinkt im Laufe der Zeit der Anspruch auf Erwebsminderungsrente.

Besonders wichtig für Arbeitslose in den letzten 2 Jahren vor der Rente

Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte – in dem obigen Beispiel mit 64 Jahren und 6 Monaten – in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, dass eine Arbeitslosigkeit über die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Jahre angerechnet wird (Ausnahme der Betrieb geht Insolvenz und dadurch arbeitslos).

Hat man jedoch keinen Minijob angemeldet, verfällt nach der o.g. Zeit (letzte fünf Jahre wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt) der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Insofern sollte immer durch eine Beratung beim Rentenberater abgeklärt werden, welche Strategie sinnvoll ist.

Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

www.Renten-Experte.de

Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

—> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
—> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
—> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

  1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.

TIPP #FÜR ALLE BIS Lebensalter 44 ——>

Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?

Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>

Kleiner Tipp, wenn Du

– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht

– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast

– noch nicht 45 Jahre alt bist,

kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.

Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.

Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.

Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.

Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.

Für Menschen, die

  • demnächst ggf. #Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,

sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.

Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/

Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.

Nachfolgend ein Tipp ab 18

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

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Welche Rentner reich sind

Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich

Am Ende eines langen Berufslebens macht sich oft Ernüchterung breit.
Für 2021 lag die durchschnittliche Rentenhöhe nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland bei 1370 Euro. Als reich gilt man damit nicht.
Rente in Deutschland: Ab diesem Einkommen zählt man als reich
Daran ändert auch die beschlossene Rentenerhöhung für Juli 2023 nichts.

Dann können sich Rentner im Westen zwar immerhin über 4,39 Prozent mehr Geld freuen – in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge sogar um 5,86 Prozent.

Große finanzielle Sprünge sind dadurch in den meisten Fällen dennoch nicht möglich.
Schließlich lag alleine die Inflationsrate für Mai 2023 laut Statistischem Bundesamt bei 6,1 Prozent.

Doch ab welchem Einkommen gilt man in Deutschland eigentlich als reich?
Rente in Deutschland: #Medianeinkommen entscheidet über Reichtum
Um das zu definieren, gilt es zunächst zu verstehen, dass sich sowohl Armut als auch Reichtum aufgrund vieler Facetten einer einfachen und eindeutigen Messung entziehen. So erklärt es die Bundesregierung in ihrem fünften Armuts- und Reichtumsbericht von 2017.

Dennoch gibt es einen Richtwert, ab welchem Einkommen man in Deutschland als reich anzusehen ist. Hierzu muss man eine Schwelle von über 200 Prozent des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) erreichen. Laut sechstem Armuts- und Reichtumsbericht von 2021 beläuft sich dieses „je nach Datenquelle – auf knapp 3.600 Euro bis knapp 3.900 Euro“.

Was ist das Medianeinkommen?
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht, das Medianeinkommen beziehen.
Das Medianeinkommen – das ausdrücklich nicht identisch ist mit dem Durchschnittseinkommen – wird in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften benutzt, um beispielsweise Armutsberechnungen anzustellen. Es ist robuster gegenüber Ausreißern einer Stichprobe und wird daher oftmals dem arithmetischen Mittelwert (Durchschnitt) vorgezogen (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.).

Rente in Deutschland: Beitragsbemessungsgrenze – 7.300 Euro für maximale Absicherung
Einen solchen Wert mit der gesetzlichen Rente zu erreichen, ist nicht nur komplett illusorisch, sondern schlicht nicht möglich. Die Höhe der Rente berechnet sich maßgeblich danach, wie viele Entgeltpunkte ein Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens gesammelt hat. Wer aktuell 43.142 Euro brutto pro Jahr verdient, darf sich über genau einen Entgeltpunkt freuen.

Wer mehr verdient, bekommt entsprechend mehr – und wer weniger verdient, weniger Entgeltpunkte angerechnet. Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag, den man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Laut Deutsche Rentenversicherung ist diese im Januar 2023 in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 auf 7.100 Euro gestiegen.

Für die alten Bundesländer entspricht das einem jährlichen Bruttoverdienst von 87.600 Euro. In den neuen Bundesländern gilt eine Höchstgrenze von 85.200 Euro. „Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen“, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Maximale Rentenhöhe in Deutschland nach 45 Beitragsjahren
Was bedeutet das jetzt konkret für die Rentenhöhe?

Mit einem jährlichen Bruttoverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze kann man pro Jahr rund 2,03 Entgeltpunkte erreichen. Nach 45 Beitragsjahren würden sich somit etwa 91 Entgeltpunkte ergeben.

Für einen Entgeltpunkt erhält man aktuell einen Gegenwert von 36,02 Euro für Westdeutschland und 35,52 Euro für Ostdeutschland. Nach der Erhöhung beträgt der Rentenwert einheitlich 37,60 Euro. Multipliziert man jetzt den derzeitigen Rentenwert für Westdeutschland mit 90 Entgeltpunkten, erhält man eine maximale Rente in Höhe von 3.240 Euro brutto.

Maximale Rente in Deutschland: Rentenversicherung nennt Höhe
Nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung ist jedoch auch dieser Wert nicht zu erreichen.

Demzufolge erhält ein Arbeitnehmer, der zwischen 1977 und 2021 im Westen Deutschlands 45 Jahre lang die maximalen Beitrage in die Rentenkasse eingezahlt hat, eine Höchstrente von 3.141,82 Euro.

Im Vergleich zum noch berufstätigen Teil der Bevölkerung reicht also selbst die Höchstrente nicht aus, um in Deutschland als einkommensreich zu gelten.

Anders sieht das natürlich aus, wenn man die gesetzliche Maximalrente mit dem Medianeinkommen alleinstehender „Ruhestandskollegen“ vergleicht.

Das liegt laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bei 1945 Euro. „Liegt man als alleinlebender Rentner über diesen 1945 Euro monatlichem Haushaltseinkommen, gehört man bereits zu der reicheren Hälfte in dieser Bevölkerungsgruppe“, berichtet der Merkur.

https://www.ruhr24.de/service/wann-hoechstrente-deutschland-rente-maximal-gehalt-beitragsjahre-einkommen-ab-reich-rentner-92344507.html

Renten-Experte.de

Lebenserwartung nachweislich durch Corona drastisch gesunken

Mehr Sterbefälle durch Covid-19

Wer bisher behauptet hat, dass Corona nichts anderes als eine Grippe ist, kommt jetzt immer mehr in Erklärungsnöte.

Gerade in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Lebenserwartung extrem verkürzt worden.

Bisher ist ein klarer Trend zu verzeichnen: Menschen in Deutschland werden statistisch gesehen immer älter. Doch die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 bilden eine Ausnahme. Welchen Einfluss Covid-19 auf die Lebenserwartung hat, teilen die Statistiker aus Wiesbaden mit.

Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug 2021 für neugeborene Mädchen nur noch 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zu 2019 – dem letzten Jahr vor der Pandemie – stark verringert, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtete: bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.

Die Statistiker sind sich sicher: „Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Corona-Wellen.“ Die Entwicklung der Lebenserwartung zeige Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie seien deshalb besonders gut für Vergleiche geeignet.

„Wir können die Entwicklung direkt auf Covid-19 zurückführen“, sagt auch Jonas Schöley, der am Max-Planck-Institut für Demografische Forschung in Rostock über den Gesundheitszustand der Bevölkerung forscht. Die Zahlen aus Wiesbaden decken sich eins zu eins mit den Ergebnissen seiner Forschungsgruppe. „Ein so starker Rückgang, synchronisiert über den Planeten, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, das ist völlig ungewöhnlich und eine absolute Ausnahme.“

Vor allem Ostdeutschland betroffen

In Ostdeutschland war der Auswertung zufolge der Rückgang der Lebenserwartung bei Geburt von 2019 auf 2021 besonders deutlich. Für Jungen nahm dieser Wert um 1,3 Jahre, für Mädchen um 0,9 Jahre ab. In Westdeutschland betrug der Rückgang bei den Jungen 0,4 Jahre und bei den Mädchen 0,3 Jahre. Die ostdeutschen Bundesländer waren ab der zweiten Welle besonders stark von der Pandemie betroffen.

Bei dem Thema spielen zwei Faktoren zusammen: Weil der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt, wird seit etwa 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle gerechnet. Gleichzeitig wurden – zumindest vor Beginn der Corona-Pandemie – alte Menschen immer älter. „Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab“, erklärt das Bundesamt.

Bei gleichzeitigem Wirken beider Effekte stiegen die Sterbefallzahlen vor Beginn der Pandemie jährlich um durchschnittlich ein bis zwei Prozent. Bereits 2020 war der Anstieg im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 stärker ausgeprägt – die Statistik zeigte fünf Prozent mehr Sterbefälle. 2021 stiegen die Sterbefallzahlen um weitere vier Prozent.

Wesentlich höhere Zahl an Sterbefällen

„Ausgehend von 2019 wäre für 2021 eine Sterbefallzahl von 960.000 bis 980.000 erwartbar gewesen, also ein Anstieg um 2 bis 4 Prozent. Tatsächlich ist die Zahl der Sterbefälle von 2019 auf 2021 um 9 Prozent gestiegen“, berichteten die Statistiker. „Bezogen auf die beiden Jahre 2020 und 2021 gab es demnach etwa 70.000 bis 100.000 zusätzliche Sterbefälle.“ Beim Robert-Koch-Institut wurden in diesen beiden Jahren knapp 115.000 Covid-19-Todesfälle gemeldet.

Dass der Effekt 2021 geringer ausfiel als 2020, erklärt das Statistische Bundesamt mit den Maßnahmen und Verhaltensänderungen während der Pandemie. Sie könnten auch dafür gesorgt haben, dass 2020 und 2021 weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden.

Ist der Trend beendet?

Die Frage ist, ob die beiden Ausnahmejahre den Trend, dass Menschen immer älter werden, beendet oder nur unterbrochen haben. Seit mehr als 100 Jahren steige die Lebenserwartung in Europa, sagt Schöley, aber innerhalb dessen habe es immer wieder Einbrüche gegeben, etwa die beiden Weltkriege oder die Spanische Grippe. Danach sei man jedes Mal zur positiven Entwicklung zurückgekehrt.

Manchmal hätten die Krisen den Trend sogar beschleunigt. „Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man Antibiotika – vielleicht hilft uns die mRNA-Technologie, auf der die meisten Corona-Impfstoffe basieren, im Kampf gegen Krebs.“ Allerdings gebe es auch neue Risikofaktoren, etwa eine mögliche Wirtschaftskrise oder politische Instabilität. „Dann können wir auch durchaus länger auf die Rückkehr steigender Lebenserwartung warten.“

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