#Bürgerversicherung – #GROKO – #Jamaika – oder #Minderheitsregierung?
Nach der Wahl ist vor der Wahl?
Als es zunächst danach aussah, dass die Jamaika-Koalition als Kompromiss des Wahlergebnisses entstehen könnte, hatte die FDP sich nach mehrfachen Diskussionen und unendlichen Debatten verabschiedet.
Ob zu recht, oder nicht. Das ist Geschmackssache.
Als Folge wird nun über eine große Koalition nachgedacht. Die SPD baut bereits im Vorfeld hohe Hürden auf, die eigentlich nicht zu akzeptieren sind.
So ist die Einführung einer Bürgerversicherung gerade für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung.
Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD:
- Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
- Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht.
- Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden.
- Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen.
Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen.
Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind.
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Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter:
Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung herangezogen! Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen.
Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen.
Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter!
So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen.
2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer!
Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der einzelne gesetzlich versicherte durch Zusatzversicherungen erhöhen kann. Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag.
ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zu jeweils ca. 50%).
Wenn der Versicherungsschutz verbessert von Versicherten erhöht werden soll, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss.
Konsequenzen:
Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen.
Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht.
3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile:
Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird:
- Gesetzliche Rente
- betriebliche Altersversorgung*
(*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V)
Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Hierzu zählen z. B.:
- Mieteinkünfte
- Zinseinkünfte
- Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente)
- Private Rentenversicherung
Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten.
Konsequenz für Rentner:
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen.
Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen.
4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.
In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.
Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen).
Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).
Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen.
Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf.
Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.
Was bingt also die Bürgerversicherung?
Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll.
Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch.
Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt. Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein.
Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig!
Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.
6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.
Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?
Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:
Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?
- Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
- Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
- Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
- Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben. - Pflegeversicherung:
Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:
Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.
Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?!
Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten. Auch im Alter ist das Leben noch interessant.
Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt! Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich keine große Koalition entstehen.
Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung.
Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut.
Auch wer hier eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung. Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen.
Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind.
Für selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig.