Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde nicht nur eine neue bAV-Welt geschaffen, sondern auch weitere Möglichkeiten in der bisherigen bAV-Welt.
Aufgrund der Neuregelungen ergeben sich vielfältige Chancen und die Notwendigkeit der Anpassung von bestehenden Personalprozesse.
Der bAV-Leitfaden bietet Arbeitgebern und Personalabteilungen einen umfangreichen Überblick und neue Denkabsätze, wenn es um die Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch die Personalbindung geht.
Auch für Betriebsräte und Gewerkschaften ist der bAV-Leitfaden ein Hilfsinstrument, wenn es um eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer geht.
Bav-Leitfaden.de für #Arbeitgeber und #Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe rund um die #betriebliche #Altersversorgung
Bav-Leitfaden.de für Arbeitgeber und Steuerberater- Kostenfreie Leseprobe
#Japan ist #Deutschland etwa 15 Jahre voraus, jedenfalls in der #demografischen #Entwicklung und auch in vielen Entwicklungen (Beispiel: #Zinsentwicklung).
Und dies gibt Sorge für die Entwicklung der #Sozialversicherungen (#Gesetzliche #Krankenversicherung, #Rentenversicherung um #Pflegepflichtverdicherung).
Nicht umsonst gibt es bereits erste Wirtschaftswissenschaftler, die:
– einen regulären #Rentenbeginn von 71 Jahren fordern
– eine Einführung von #Altersrückstellungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (so wie es auch die private Krankenversicherung schon hat, derzeit schon über 230 Mrd. Euro) als sinnvoll erachten.
Man darf nicht die demografische Entwicklung übersehen, besonders dann, wenn es in der deutschen Wirtschaft heute besonders gut läuft.
Und wenn die Politik und die Sozialversicherungsträger hier nicht besonders stark darauf hinweisen, dann sollte zumindest jeder einzelne Bürger frühzeitig vorsorgen.
Zu einer vernünftigen Altersvorsorge zählen nicht nur die:
-#Riesterrente
-#Rüruprente
-#Privatrente
– oder #betriebliche #Altersversorgung #bAV
sondern auch:
-#Pflegezusatzversicherung
– und ein #Sparbeitrag für die #Beitragserhöhungen der
#gesetzlichen #Krankenkassen, denn die Leistungen und Beiträge errechnen sich aus dem Durchschnitt der Versicherten (und sind somit vom Alter der durchschnittlich Versicherten abhängig)
Der nachfolgende Film bei n-tv zeigt, wie es heute schon in Japan ist und was den deutschen Bürgern bevorsteht, die keine Eigenvorsorge planen und durchführen.
Greise auf der Baustelle. Japans Alte malochen fürs Überleben
Auch in der Grundsicherung gibt es zum 1.1.2018 eine Neuregelung, wodurch etwa 500.000 Menschen eine höhere Grundsicherung erhalten können, wenn sie dies dem Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung mitteilen.
Bisher wurde eine bestehende Altersversorgung auf die Grundsicherung voll angerechnet.
Wer also bisher beispielsweise eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung erhalten hatte, erhielt eine volle Kürzung bei der Grundsicherung.
Beispiel ohne private Rentenversicherung/Betriebsrente (2017)(65 J., allein lebende Witwe, Krankenversicherungsbeitrag 138,50 €, Warmmiete: 600 €, zentrale Warmwasserversorgung, Rentenzahlbetrag: 750 €)
Zum 1.1.2018 ändert sich nicht nur die Höhe der Grundsicherung (Anpassung bei Alleinstehenden ohne Kinder, ca. 7 €), sondern auch die Höhe durch die Anrechnungsregelung einer bestehenden privaten Altersversorgung oder einer Betriebsrente.
In diesem Beispiel erhöht sich der Anspruch auf Grundsicherung um 107 €
Wer also bisher schon z. B. eine Riester-Rente, private Rentenversicherung oder eine Betriebsrente erhalten hatte, muss sich diese nicht (voll) auf die Grundsicherung anrechnen lassen. Wer über 100 € Zusatzrente bezieht, muss sich diese wie folgt anrechnen lassen:
Somit können Rentner neben der Grundsicherung bis zu 208 € an Zusatzrenten erhalten.
Die Zusatzrenten, die nicht an angerechnet werden, ergeben sich aus §82 Abs. 5 SGB XII. Dies sind i. d. R. lebenslange Renten, z.B.:
betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes
Riester-Renten
Rente aus Rürup-Verträgen
Damit dieser höhere Anspruch auch gewährt wird, sollte jeder Rentner, der bisher eine Kürzung bei der Grundsicherung durch private oder betriebliche Altersvorsorge erhalten hat, einen Antrag auf Erhöhung stellen.
Wichtig ist hierbei den Antrag noch im Januar zu stellen, da hierbei das Antragsdatum maßgeblich ist. Wer einen Antrag im Februar erst stellt, hat auch erst ab Februar den höheren Anspruch.
Eine weitere Neuregelung gibt es z. B. für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bei Vereinen, wenn eine Grundsicherung bisher gewährt wurde. Alle betroffenen Personen (Grundsicherung) ergeben sich aus den Tätigkeiten des § 3 Nr. 12, 26 oder 26 a EStG).
Bei diesen Personen wird ein steuerfreier Betrag von bis zu 200 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.
Nähere Einzelheiten sind in § 82 SGB V genannt.
Ergänzung zum o. g. Beispiel:
Sofern diese Witwe auch nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein als Übungsleiterin mtl. 200 € steuerfrei erhalten hatte, wurde die Grundsicherung bisher auch um den steuerfreien Betrag von 200 € gekürzt.
Ab 1.1.2018 würde diese Witwe jetzt:
Durch die Nichtanrechnung der Betriebsrente: 100 €
Durch die Erhöhung zum 1.1.2018: 7 €
Durch die Nichtanrechnung Übungsleiterpauschale: 200 € Gesamt: 307 €
höhere Grundsicherung erhalten.
In bestimmten Extremfällen kann die Grundsicherung und die weiteren Einkünfte bei einer Person um bis zu 408 € höher sein.
Wo beantragen Sie die Grundsicherung:
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Resümee:
Die neue Berechnung der Grundsicherung stärkt somit:
zum einen die das ehrenamtliche Engagement für eine nebenberufliche Tätigkeit in den Vereinen
und macht auch deutlich, dass die Eigenvorsorge durch eine private Altersversorgung (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rente und betriebliche Altersversorgung) sinnvoll ist.
Somit ist die betriebliche Altersversorgung und auch die Riester-Rente für Geringverdiener (z.B. Teilzeitkräfte, Alleinerziehende) eine wichtige Vorsorgemöglichkeit.
Das Argument „Sparen für das Alter lohnt sich nicht, weil es auf die Grundsicherung angerechnet wird“ ist jetzt nicht mehr richtig!
Besonders wer heute noch bis zu 2.200 Euro mtl. verdient oder zeitweise in Teilzeit z. B. wegen Kindererziehung arbeitet(e), sollte sich frühzeitig über eine zusätzliche Altersversorgung Gedanken machen.
Besonders gilt dies für Frauen. Wenn der Ehepartner verstirbt, besteht ein Anspruch auf Witwenrente von Max. 55/60 % der Altersrente/Anwartschaftsrente des Ehemanns.
Wenn der Ehemann bspw. eine Altersrente von 1.200 Euro bezieht, bekommt die Witwe 660 Euro (wenn Beide nach 1962 geboren sind) bzw. 720 Euro.
Hat die Ehefrau durch Teilzeit oder Hausfrauentätigkeit nur 100 Euro eigene Rente, wird sie in die Grundsicherung hineinfallen.
Hier machte es bisher wenig Sinn eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.
Auch Alleinerziehende, Selbstständige und Geschiedene sind sehr oft im Alter ein Fall für die Grundsicherung.
Zukünftig ist dies anders. Wer zusätzlich spart, hat mehr als eine Grundsicherung.
Sinnvoll ist in diesem Bereich auf jeden Fall eine Beratung, denn die heutige staatlichen Förderungen sollten hierbei genutzt werden.
Auch von der Deutschen Rentenversicherung gibt es zu dem Thema Grundsicherung eine interessante Information auf der Internetseite
BITTE <teilen> Wie bereits hier öfters beschrieben, führt die #Bürgerversicherung zu extremen Belastungen bei Mietern, Rentnern und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse (KVdR) versichert sind. Aus diesem Grund unterstützen wir die online-Petition -KEINE Bürgerversicherung!
#Bürgerversicherung- gefährlich für Arbeitnehmer, Mieter, Rentner, gering verdienende Alleinerziehende und Familien
#Bürgerversicherung – #GROKO oder #Minderheitsregierung?
Die Einführung einer Bürgerversicherung ist insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung.
Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD:
Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es dann nicht mehr.
Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen.
Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen.
Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind. (Ergänzung: Die gesetzlichen Grundlagen können von Zweiflern gerne unten nachgelesen werden. Dort sind auch die Links zu den Gesetzen des SGB V).
Nachtrag 14.12.2017: Wie wir heute erfahren haben, hat Herr Prof. Lauterbach wohl unseren blog gelesen und sagt jetzt, dass er die Mieten und Kapitalerträge bei der Verbeitragung nicht berücksichtigen will, wenn seine Bürgerversicherng kommen sollte. Rentner werden wohl weiter durch die Bürgerversicherung bestraft. Unseren ergänzenden Kurzkommentar können Sie über folgenden Link (einfach hier klicken) lesen.
Alle anderen Angaben im nachfolgenden Blog scheinen wohl zu stimmen. Denn hiervon wurde nichts dementiert oder nachgebessert. Aus diesem Grund lassen wir den Originaltext hier stehen (Nur 1. soll wohl nicht berücksichtigt werden).
Inwieweit die Mieteinkünfte wirklich nicht dann berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Und dass Kapitalerträge nicht herangezogen werden, soll wohl die CDU motivieren der Bürgerversicherung zuzustimmen. Denn dies widerspricht eigentlich dem Gedanken der Bürgerversicherung. Im Übrigen werden Kapitalerträge bei der Beitragsberechnung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten nach § 240 SGB V heute schon berücksichtigt (bis zur BBG).
Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter:
Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung dann herangezogen!
Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen.
Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen.
Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter!
So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen.
2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer!
Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der Einzelne gesetzlich Versicherte durch Zusatzversicherungen aufstocken kann.
Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag.
ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zu jeweils ca. 50%).
Wenn der Versicherte den Versicherungsschutz verbessern möchte, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss.
Inwieweit der Beitragssatz sinkt, wird im Übrigen stark bezweifelt. Letztendlich ist eine Umverteilung des Beitrages nicht unbedingt eine Entlastung der Arbeitgeber. Interessant ist hier auch der Blick auf die Schweiz, die eine Bürgerversicherung 1996 eingeführt hatte (s. unten).
Konsequenzen:
Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen.
Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen.
Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht.
Und wer bereits Vorerkrankungen hat, erhält keine Zusatzversicherungen.
Bürgerversicherung Zusatzversicherung wird dann noch notwendiger
3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile:
Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird:
Gesetzliche Rente
betriebliche Altersversorgung*
(*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V)
Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung derzeit nicht berücksichtigt.
Hierzu zählen z. B.:
Mieteinkünfte
Zinseinkünft
Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente)
Private Rentenversicherung
Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten, denn es sollen ja alle Einkünfte ohne Obergrenze (sog. Beitragsbemessungsgrenze) dann beitragspflichtig sein
Konsequenz für Rentner:
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen.
Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen.
4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.
In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.
Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen).
Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).
Beispiel Schweden:
Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen.
Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf.
Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.
Bürgerversicherung Schweiz:
In der Schweiz gibt es seit 1996 eine Bürgerversicherung. Wie sieht es dort mit dem Beitrag aus?
Anders als derzeit in Deutschland gibt es in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung und freiwillige Zusatzversicherungen.
Die Grundversicherung umfasst Leistungen für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei ihr muss außerdem jeder Versicherte eine Selbstbeteiligung tragen.
Grundsätzlich gilt eine einkommensunabhängige Einheitsprämie. Sie wird vom Gesundheits-Bundesamt der Schweiz für 43 verschiedene Prämien-Regionen festgelegt.
Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht spielen hierbei keine Rolle.
Die Zeitschrift „Brand eins“ hatte im Jahr 2016 einen Kostenvergleich durchgeführt und kam zu dem Resultat, dass die Ausgaben in Deutschland und der Schweiz ähnlich hoch liegen.
Der Anteil der gesamten Gesundheitsausgaben an der nationalen Wirtschaftsleistung lag in der Schweiz bei 11,5 Prozent, in Deutschland hingegen bei 11,1 Prozent.
Hierbei wird deutlich, dass eine Bürgerversicherung nichts verändert.
Bürgerversicherung Niederlande
Auch in den Niederlande wurde 2006 eine Bürgerversicherung eingeführt.
Zitat aus Süddeutscher Zeitung vom 5.12.2017:
Die Niederlande haben es getan – die Kosten gerieten außer Kontrolle
Am wichtigsten ist jedoch der Einwand, dass die Debatte um die Bürgerversicherung von der eigentlichen Frage ablenkt: Wie können steigende Gesundheitsausgaben finanziert werden, ohne die Beitragszahler zu überfordern und ohne die Leistungen von Ärzten und Kliniken zu rationieren? Das Problem erscheint heute wenig dringlich, weil die Krankenkassen dank der guten Konjunktur über viel Geld verfügen. Aber das wird sich ändern. Dank des wissenschaftlichen Fortschritts und auch dank der Digitalisierung wird Medizin immer besser – und teurer. Schon heute ist das System zu teuer oder unterfinanziert, je nach Perspektive. Allein mit dem, was die Gesetzliche zahlt, kann ein Internist seine Praxis heutzutage nicht mehr betreiben.
Die SPD verspricht sinkende Beiträge von ihrer Reform. Aber das ist wenig glaubwürdig angesichts der zu erwartenden Übergangsprobleme. Nützlich ist dabei der Blick in die Niederlande. Dort wurde 2006 eine Bürgerversicherung eingeführt. Über deren Ergebnisse wird bis heute gestritten; außer Frage steht, dass die Wartezeiten in den Kliniken seither gestiegen und die Kosten außer Kontrolle geraten sind, weshalb im Nachbarland eine neue große Reformdebatte begonnen hat. Vielleicht sollte man noch ein wenig genauer hinschauen, ehe man es den Niederländern gleich tut.“
Was bringt also die Bürgerversicherung?
Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll.
Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch.
Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt.
Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein.
Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig!
Der Trabbi und die Bürgerversicherung
Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.
5.Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie sich eine „Bürgerversicherung light“ auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen zu reduzieren.
Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?
Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:
Die Abschaffung des Wettbewerbs sorgt für eine leichtere Reduzierung der Leistungen, denn dann kann der einzelne Versicherte nicht einfach in ein anderes Leistungssystem wechseln.
Gut Betuchte können dann trotzdem durch Zusatzversicherungen oder „Bares“ eine bessere Behandlung nutzen (Beispiele: England oder auch Russland).
Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?
Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
Ein 80-jähriger verbraucht etwa das 5 fache der Leistungen eines 50-Jährigen in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn der Versicherte früher stirbt, dann ist das auch eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
Zu gerne würden die gesetzlichen Kassen diese Gelder sich einverleiben. Dies wäre allerdings nicht möglich, da dies einer Zwangsenteignung gleichkäme.
Pflegeversicherung:
Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:
Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.
Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?!
Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten.
Auch im Alter ist das Leben noch interessant.
Bürgerversicherung – Auch ältere haben Spaß am Leben
Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt!
Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich keine große Koalition entstehen.
Im Übrigen sollten sich die Parteien, die offiziell den „kleinen Mann“ vertreten darüber klar sein, dass die Effekte einer Bürgerversicherung mit zeitlicher Verzögerung beim Wähler ankommen (Beispiele: Mieterhöhung durch Bürgerversicherung, Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Bürgerversicherung).
Wahrscheinlich kommt dieser Effekt gerade dann zu einer Bundestagswahl beim Bürger an, wodurch es noch mehr Protestwähler gibt. Für die Linke, die Grünen und die SPD würde dies vielleicht sogar das eigene Grab bedeuten!
Ergänzung für juristisch Interessierte
(mit Quellenangaben zu den entsprechenden Paragrafen)
Thema Beitragspflichtige Einnahmen bei pflichtversicherten Rentnern (also nur KVdR-Versicherte)
Gesetzliche Verweise und Erläuterungen zu den Veränderungen bei Einführung einer Bürgerversicherung:
1.) Beitragspflichtige Einnahmen von versicherungspflichtigen Rentnern § 237 SGB V):
Dies sind bisher:
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3. das Arbeitseinkommen.
Durch die Einführung einer Bürgerversicherung würden alle Einnahmen bzw. Einkünfte bei den Rentnern beitragspflichtig werden. Hierdurch würde § 237 SGB V gestrichen werden. Es würde dann für alle Rentner § 240 SGB V gelten.
2.) § 229Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen Hier wird geregelt, was Versorgungsbezüge sind (z.B.: auch betriebliche Renten). Ab 1.1.2018 sind durch eine Ergänzung die Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung nicht mehr erfasst. Wenn allerdings die Bürgerversicherung eingeführt wird, sollen alle Einnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Dies würde auch dazu führen, dass alle Einnahmen beitragspflichtig sind. § 229 SGB V würde gestrichen werden. Es gilt dann für alle Personen § 240 SGB V. (Link: § 229 SGB V)
3.) § 240Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder Hier wird geregelt, dass die beitragspflichtigen Einnahmen vom Spitzenverband der Bund der Krankenkassen festgelegt werden.
Hierzu zählen bei freiwillig Versicherten nicht nur die Renten, sondern alle anderen Einnahmen (z. B.: Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, andere Kapitaleinkünfte, Renten auch aus privaten Verträgen)
Hier würde das Wort „freiwillig“ gestrichen werden. Daraus ergibt sich dass dann alle Einnahmen bzw. Einkünfte beitragspflichtig sind.
4.) Katalog der beitragspflichtigen Einnahmen (Spitzenverband der GKV)
Das aktuelle Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes kann hier downgeloadet werden:
§ 223 Abs. 2 S.2 wird durch die Bürgerversicherung wegfallen.
Dort steht derzeit noch: „²Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.“ Durch den Wegfall dieses Satzes sind dann in der Bürgerversicherung alle Einnahmen bzw. Einkünfte auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.
Warum wollen einige Parteien unbedingt die Bürgerversicherung?
Für die Linke und SPD – Parteien der „kleinen Leute“ – geht es hierbei um die Vertretung der Gesinnung.
An die Folgeauswirkungen im Gesundheitsbereich denken hierbei die meisten Laien-Politiker nicht. Wenn man sich mit den meisten Politikern dieser Parteien unterhält, dann werden oft Wörter wie „Solidaritätsprinzip“, „Alle für einen“, „Der Reiche soll ruhig mehr zahlen, als der Ärmere“ ausgesprochen. Dass dies nicht so ist, wurde bereits oben beschrieben. Die Zeche bezahlen Mieter, Arbeitnehmer und Rentner!
Bei den Grünen ist es teilweise Gesinnung, aber auch ein Thema, das bei Wählern gut ankommt, denn rund 90 % sind gesetzlich krankenversichert.
Vielen Bürgern ist hierbei folgendes nicht bewusst:
Die private Krankenversicherung (PKV) ist ein Leistungsgarant für gesetzlich Versicherte. Ohne die PKV – also ohne Wettbewerb) kann der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter reduzieren. Der Vergleich mit dem Trabbi würde dann gelten. ABER: Der Mensch ist kein Trabbi!
Die GKV und soziale Pflegeversicherung hat – und wird weitere – Finanzierungsprobleme bekommen. Schuld daran ist nicht die PKV, sondern die Tatsache, dass die gesetzlichen Sozialversicherungen keine Altersrückstellungen bildet.
Wer sich die demografische Entwicklung in den kommenden 25 Jahren ansieht, der kann dies nachvollziehen (Link: https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ )
Für die AFD gibt es zwei Gründe, warum sie die Bürgerversicherung wollen:
Die Wie auch die Grünen ist die Bürgerversicherung ein Thema, das Wählerstimmen einbringt, denn 90 % sind in der GKV versichert.
Ein weiterer Grund ist vielleicht auch folgender Gedanke:
Wenn die Bürgerversicherung beispielsweise in 2018/2019 umgesetzt würde, dann kommt der finanzielle Nachteil (z.B.: gekürzte Leistungen, Mieterhöhung, höhere notwendige Zusatzversicherung) zum Zeitpunkt der nächsten Bundestagswahl beim Bürger an. Die Anzahl der Protestwähler würde überproportional ansteigen.
Die einzigen Parteien, die sich gegen die Bürgerversicherung noch aussprechen, sind die CDU und dieFDP
Welche Folgewirkungen können sich für Deutschland durch die Bürgerversicherung ergeben?
Für Deutschland wäre die Abschaffung des dualen Gesundheitssystems mittel- und langfristig eine Katastrophe.
Wir haben derzeit eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, wobei nicht die priavte Krankenversicherung krankt, sondern die gesetzlichen Krankenkassen durch die falsche Finanzierungsform (Umlagesystem) krankt.
Warum soll ein gesundes System durch ein krankes GKV-System ersetzt werden? Ganz einfach: Wenn es nur noch ein krankes System gibt, dann hat man keinen Vergleich zu einem anderen System, analog dem Autobau.
Stellen Sie sich vor, Sie müssten ab sofort einen Trabbi kaufen und können ergänzend aber auch ein anderes Auto kaufen. Irgendwie irrwitzig.
Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung.
Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut.
Auch wer eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung.
Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen.
Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind.
Für Selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig.
Weder ein Umlagesystem, noch ein Kapitalanlagesystem ist isoliert betrachtet die beste Lösung.
1. Vorsitzender und Pressesprecher: Werner Hoffmann
Eintragung im Vereinsregister Ludwigsburg unter VR-Nr. 2043
Steuernummer: 70054 / 40506
Der Autor kennt aufgrund seiner 39-jährigen beruflichen Tätigkeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK und BKK) und einer privaten Krankenversicherung die Auswirkungen ausführlich.
Diese Veröffentlichung ist nicht durch Dritte gesponsert und stellt sachlich die Auswirkungen dar, die leider oft in den Medien aus Unkenntnis oder aus anderen Gründen nicht dargestellt wird.
Ebenso ist der Autor weder in einer politischen Partei organisiert oder Mitglied einer politischen Organisation. Dem Autor geht es bei diesem Artikel nicht darum die gesetzliche oder private Krankenversicherung positiv oder negativ herauszustellen. Beide Krankenversicherungssysteme haben Vor- und Nachteile. Nur das Bestehen beider Systeme sorgte dafür, dass wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit haben.
#Bürgerversicherung – #GROKO – #Jamaika – oder #Minderheitsregierung?
Nach der Wahl ist vor der Wahl?
Als es zunächst danach aussah, dass die Jamaika-Koalition als Kompromiss des Wahlergebnisses entstehen könnte, hatte die FDP sich nach mehrfachen Diskussionen und unendlichen Debatten verabschiedet.
Ob zu recht, oder nicht. Das ist Geschmackssache.
Als Folge wird nun über eine große Koalition nachgedacht. Die SPD baut bereits im Vorfeld hohe Hürden auf, die eigentlich nicht zu akzeptieren sind.
So ist die Einführung einer Bürgerversicherung gerade für die unteren und mittleren Einkommensschichten die falsche Forderung.
Dies möchten wir hiermit nochmals in einzelnen Punkten verdeutlichen und erklären. Unter einer Bürgerversicherung versteht die SPD:
Alle Bürger sollen in der Krankenversicherung in einer staatlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
Der Beitrag wird aufgrund des Einkommens festgelegt. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht.
Alle Einkünfte sollen berücksichtigt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse stellt Grundleistungen zur Verfügung und der einzelne Bürger kann dann Zusatzversicherungen abschließen.
Hört sich ja zunächst richtig toll an, wenn alle in einen Topf zahlen.
Beleuchtet man die Details, dann wird sehr schnell deutlich, warum gerade Arbeitnehmer, Mieter und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierdurch benachteiligt sind.
Nachteil für Vermieter wird zum Nachteil der Mieter:
Auch Mieteinkünfte werden in der Bürgerversicherung für die Beitragsberechnung herangezogen! Und sollte der Vermieter bereits über der Beitragsbemessungsgrenze Einkünfte erhalten, dann zahlt der Vermieter trotzdem hieraus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Konsequenz: Der Vermieter wird die höheren Abgaben auf die Mieter umlegen und die Miete erhöhen.
Einzelne Vermieter werden dann vielleicht auch aufgrund des Ärgers beim Vermieten die Wohnung leer stehen lassen.
Für Mieter und Mietinteressenten ist dies auf keinen Fall ein Gewinn, denn die Miete steigt hierdurch weiter!
So mancher Mieter muss dann vielleicht in eine kleinere Wohnung ziehen.
2.Für Arbeitnehmer wird es richtig teuer!
Die Bürgerversicherung soll nur noch eine Grundversorgung sein, die der einzelne gesetzlich versicherte durch Zusatzversicherungen erhöhen kann. Für die Beitragsberechnung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, soll viel zahlen, wer wenig verdient bezahlt weniger Beitrag.
ABER: Den Beitrag für die Bürgerversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zu jeweils ca. 50%).
Wenn der Versicherungsschutz verbessert von Versicherten erhöht werden soll, dann wird hierfür eine Zusatzversicherung notwendig, die der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss.
Konsequenzen:
Untere Einkommensgruppen können sich die Zusatzversicherung nicht leisten und müssen sich mit dem Grundschutz der Bürgerversicherung begnügen.
Mittlere Einkommensschichten, die sich vielleicht eine Zusatzversicherung leisten können, müssen den Beitrag für eine Zusatzversicherung alleine bezahlen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür nicht.
3.Für Rentner entstehen die größten Nachteile:
Wer in Rente geht, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner und bezahlt derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse einen Beitrag, der aus folgenden Einkünften berechnet wird:
Gesetzliche Rente
betriebliche Altersversorgung*
(*Ausnahme. Freigrenze §226 Abs. 2 SGB V)
Andere Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Hierzu zählen z. B.:
Mieteinkünfte
Zinseinkünfte
Riester-Rente (ab 1.1.2018 auch die betriebliche Riester-Rente)
Private Rentenversicherung
Die Bürgerversicherung würde die Abschaffung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) bedeuten.
Konsequenz für Rentner:
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze entfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus den anderen Einkünften (Mieteinkünfte, Zinseinkünfte, Riester-Rente, Privat-Rente) Beiträge abführen.
Und wer als Rentner Mieter ist und sonst keine anderen Einkünfte hat, muss mit entsprechenden Mieterhöhungen rechnen.
4. Bürger, die in anderen Ländern in einer Bürgerversicherung versichert sind, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.
In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.
Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt (Ältere Menschen werden dort teilweise als „volkswirtschaftliche Belastung“ angesehen).
Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).
Wer in Schweden seit 2013 in ein Krankenhaus muss, darf zunächst zum Allgemeinmediziner und anschließend zum Facharzt. Der Facharzt (z. B.: Kardiologe) darf dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen.
Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung legt dann fest, wer wann in ein Krankenhaus darf.
Ob zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.
Was bingt also die Bürgerversicherung?
Die SPD will die Bürgerversicherung, weil sie auf den ersten Blick „gerechter“ sein soll.
Als Argument wird angeführt, dass der Beitrag dann sinken würde. Dies ist jedoch gerade für die Geringverdiener und auch die breite Mittelschicht völlig falsch.
Neben den o. g. Argumenten gegen die Bürgerversicherung spricht auch, dass eine Abschaffung des dualen Gesundheitssystems zur Abschaffung des Wettbewerbs führt. Wie sich ein fehlender Wettbewerb auswirkt, konnte man in der ehemaligen DDR sehen. Wer sich an die Autos in der ehemaligen DDR erinnert, dem fällt sicherlich die lange Lieferzeit und der technische Stand der PKW´s ein.
Ein Mensch ist kein Trabbi – und deshalb ist der Erhalt des Wettbewerbs auch in der Krankenversicherung – insbesondere für die untere und mittlere Bevölkerungsschicht wichtig!
Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung – nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.
6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten. Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.
Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?
Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:
Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?
Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
Pflegeversicherung:
Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:
Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.
Vielleicht steckt bei den Befürwortern der Bürgerversicherung neben der Gesinnung auch der Gedanke, die Lebenserwartung abzusenken!?!
Und wer jetzt jung ist und der Meinung sein sollte, dass man im Alter sowieso nicht ewig leben sollte, da es nicht mehr lebenswert ist, der sollte einmal dies in der eigenen Familie betrachten. Auch im Alter ist das Leben noch interessant.
Wir hoffen, dass der Unsinn einer Bürgerversicherung sich niemals durchsetzt! Sollte die SPD auf der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung weiter bestehen bleiben, wird hoffentlich keine große Koalition entstehen.
Eine Pflichtversicherung mit Befreiungsmöglichkeit in der Altersversorgung ist durchaus zu befürworten. Allerdings auch hier mit einer Befreiungsmöglichkeit, analog der Krankenversicherung.
Viele kleine Selbstständige haben eine zu geringe oder fehlende Altersversorgung. Die Einführung einer Pflichtversicherung als duales Rentensystem ist hier durchaus wünschenswert. Bei einem dualen Altersversorgungssystem kann der einzelne Selbstständige wählen, ob er seine Altersversorgung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung anvertraut.
Auch wer hier eine Bürgerversicherung in der Rentenversicherung fordert, sieht zunächst vielleicht nur die Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung. Dass hierdurch auch erhöhte Ausgaben der Rentenkassen in der Zukunft entstehen, wird einfach unterschlagen.
Dies gilt im Übrigen auch für Beamte, wobei Beamte aufgrund der Verfassung überhaupt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehbar sind.
Für selbstständige ist auf jeden Fall ein duales Rentensystem dringend notwendig.
Vielleicht besinnt sich dann die FDP wieder ihrem Wahlauftrag und wird wieder den Jamaika-Verhandlungen zustimmen.
Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind auch Anpassungen in der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung notwendig.
Prozesse in Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und beim Steuerberater müssen verändert werden.
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HR-Berater haben die Aufgabe, die Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung in die vorhandenen Vergütungs- und Personalbindungsprozesse zu implentieren.
Der bAV-Leitfaden wird sich mit diesen Anpassungen auseinander setzen. Der #BavLeitfaden wird für Arbeitgeber eine Hilfe im Alltag sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:
Wie verhindert man Altersarmut? Darüber diskutiert heute die Politprominenz auf dem 22. Kölner Versicherungssymposium. Mit dabei ist Debeka-Vorstand Roland Weber. Er will das Drei-Säulen-System stärken und erklärt im Exklusiv-Interview, wie das BRSG zur Verbreitung der Betriebsrenten führt. Kritik übt er an Politikern, die ständig neue Anforderungen an die Lebensversicherer stellen und sich dann wundern, warum deren Kosten steigen.