Erbschaftsteuer – Freibetrag für Pflege

Erbschaftsteuer: Zusätzlicher Freibetrag für Pflege der Eltern


Ein Kind erbt Vermögen von einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem Erben ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Übersteigt das geerbte Vermögen diesen Freibetrag, setzt das Finanzamt Erbschaftsteuer fest. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem erbenden Kind jedoch ein zusätzlicher Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bisher hatten erbende Kinder kaum Chancen, den erbschaftsteuerlichen Pflege-Freibetrag für einen gestorbenen Elternteil beim Finanzamt durchzusetzen. Die Finanzämter lehnten die Gewährung des Pflege-Freibetrags ab, da Kinder eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern haben.

Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für Pflege-Freibetrag

Die Richter des Bundesfinanzhofs gewähren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch den Pflege-Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro und zwar unabhängig davon, dass Kinder eine Unterhaltsverpflichtung haben (BFH, Urteil v. 10.5.2017, Az. II R 37/15; veröffentlicht am 5.7.2017).

Denn aus der Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern kann keine Verpflichtung zur Pflege abgeleistet werden. Der zusätzliche Pflege-Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr.9 ErbStG in Höhe von 20.000 Euro steht erbenden Kindern unter folgenden Voraussetzungen zu:

– Der Erbe hat den Verstorbenen nachweislich gepflegt.
– Für die Pflege hat das erbende Kind kein Geld bekommen oder ein unzureichendes Entgelt.

In diesem Fall profitieren Kinder von dem zusätzlichen Pflege-Freibetrag, der die Erbschaftsteuerbelastung reduziert.

Steuertipp: Den persönlichen Pflege-Freibetrag gibt es nur auf Antrag des Erben in der Erbschaftsteuererklärung. Sollte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Kind als Erben aus Gewohnheit den Abzug des zusätzlichen Pflege-Freibetrags verweigern, sollte dezent auf das neue BFH-Urteil hingewiesen werden. Nützt das auch nichts, legen Sie gegen den nachteiligen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie die Streitfrage von der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt klären. 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

Testament verschollen – was passiert?- Beispiel: Zsa Zsa Gabor

Was passiert, wenn ein Testament verschollen ist, das ist am Beispiel von Zsa Zsa Gabor zu sehen:

„Sieben Monate nach dem Tod von Zsa Zsa Gabor, kommt nun heraus, dass ihr Testament verschwunden ist. Wer verfügt nun über das Erbe?

Als Zsa Zsa Gabor im Dezember 2016 im Alter von 99 Jahren starb, hat sie ein enormes Vermögen hinterlassen. Wie üblich wurde auch ihr Erbe in einem Testament geregelt. Doch wie die Website „Entertainment Tonight“ berichtet, ist dieses verschwunden. In den Gerichtsunterlagen heißt es dem Bericht zufolge, Gabors Testament sei „verloren oder verschollen“.

Zsa Zsa Gabor (†): Ihr Testament ist verschwunden

Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, wurde ihr Witwer, Prinz Frederic von Anhalt, 74, deshalb per Gerichtsbeschluss zum alleinigen Nachlassverwalter bestimmt. Damit hat er nun das Sagen über Gabors hinterlassene Millionen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte von Anhalt den Sachverhalt: „Es liegt nun also ganz in meinem Ermessen, wer was aus dem Erbe meiner Frau bekommt. Den Menschen, die meiner Frau geholfen und angepackt haben, helfe ich aber natürlich gern.“ Um welche Summe es sich bei dem Erbe handelt, wollte der Prinz allerdings nicht verraten.“ (Quelle: Gala).

Wer ein Testament schreibt, sollte dies bei der Bundesnotarkammer hinterlegen. 

Registerkosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 € je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Die Gebühr beträgt die 18,00 € je Registrierung, wenn der Erblasser (das ist die Person, die das Testament schreibt) das Testanent dort selbst hinterlegt.

Ob ein Testament bzw. Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss, hängt vom Einzelfall ab; sinnvoll ist es allemal.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erstellung einer Generalvollmacht/Viesorgevollmacht.

Ein umfangreiches Vorsorgewerk ist der #Notfallordner-Vorsorgeordner, den es auch speziell als Ergänzungsausgabe für folgende Gruppen gibt:

– #Notfallordner für Beamte

– #Notfallordner für Selbstständige

– #Notfallordner für Ärzte

– #Notfallordner für Apotheker

– #Notfallordner für Zahnärzte

– #Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker

– #Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Gerade für die o.g. Berufs- bzw. Selbstständigengruppen muss eine spezielle Vorsorge und Dokumentation getroffen werden.

Rund 50 unterschiedliche Versionen bieten eine umfangreiche Auswahl (Preis: ab 27 Euro inkl. MWSt).

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Betriebsrentengesetz – Änderungen zum 1.1.2018

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird zum 1.1.2018 reformiert.

Die Anpassungen im einzelnen:

  • Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Beide Anpassungen sorgen für die größte Reform der betrieblichen Altersversorgung seit 1974.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neue betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt 2), sondern teilweise auch die bisherige betriebliche Altersversorgung (BAV-Welt-1).

 

Wir haben beide Veränderungen in das bisherige Betriebsrentengesetz eingepflegt und möchten hierdurch zur Klarheit der gesetzlichen Grundlagen beitragen.

Die PDF-Datei können Sie auf der Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-1/index.html

downloaden.

 

 

Das Betriebrentenstärkungsgesetz – BAV-Welt-2

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt – bietet viele Chancen und Risiken.

Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.

Für die Umsetzung sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zuständig und verantwortlich. Wenn es mit Vernunft und Maß umgesetzt wird, bietet es viele Chancen.

Wenn das Augenmaß und die Vernunft nicht angewendet wird, kann es ein Flopp und eine Enttäuschung für die Arbeitnehmer geben, der nicht mehr so schnell geheilt werden kann.

Bevor die Tarifparteien einen Tarifvertrag abschließen, müssen sie sich bewusst sein, dass vor dem Tarifvertrag eine umfangreiche Information notwendig ist. Denn wenn der Tarifvertrag steht und erst anschließend alle wichtigen Parameter beachtet werden, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Einen kleinen Überblick erhalten die Tarifparteien durch einen Vortrag des Forum-55plus.de e.V.

Den Vortrag können die Tarifparteien über die Internetseite:

http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/betriebliche-altersversorgung-der-bav-welt-2/index.html

ansehen.

#Lebenserwartung – #Deutsche leben länger

Deutsche leben länger und bleiben länger gesundDie #Lebenserwartung hierzulande steigt. Vor allem aber nimmt die Zahl der gesunden Lebensjahre zu. Dies ermittelte der Demograf Roland Rau anhand einer Berechnung für die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer. Die Gründe für diese Entwicklung sieht Rau in einer gesünderen #Lebensweise und im medizinischen #Fortschritt.

Die Menschen in Deutschland haben eine höhere Lebenserwartung. Zudem verbringen sie einen immer größeren Teil ihres Lebens bei guter Gesundheit. Dies zeigt eine aktuelle Analyse von Roland Rau, der am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock tätig ist. Er hat die Berechnung für „7 Jahre länger“ durchgeführt, eine Initiative des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Raus Analyse zufolge haben 65-jährige Frauen zwischen 2005 und 2013 weitere 2,8 gesunde Lebensjahre hinzugewonnen. Ihre verbleibende #Lebenserwartung nahm währenddessen „nur“ um 0,6 Jahre zu. „Der Anstieg der Lebenserwartung geht nicht einher mit einer längeren Krankheitsphase. Die Menschen bleiben zugleich immer länger gesund“, erläutert Rau. Dies gilt für alle Altersgruppen sowie für Frauen als auch Männer.
Bessere Fitness dank gesünderer Lebensweise
Als eine Ursache der besseren körperlichen Verfassung, in der sich die Menschen befinden, führt Rau die gesündere Lebensweise an. Außerdem leistet der medizinische Fortschritt seinen Beitrag: „Im Untersuchungszeitraum ist beispielsweise die Sterblichkeit in Deutschland aufgrund von Kreislauferkrankungen um knapp 20% gesunken“, erläutert Rau. Er hält einen weitere Zunahme der Lebenserwartung und damit auch weiterer gesunder Lebensjahre für möglich. Als entscheidend sei vor allem ein medizinischer Durchbruch bei der Behandlung von Krebserkrankungen, wie der Demograf unterstreicht. Denn Krebs ist nach Herzinfarkten und anderen kardiovaskulären Krankheiten die zweithäufigste Todesursache.
Zur Berechnung und zur Initiative
Für seine Analyse hat Rau Daten der europäischen Haushaltsbefragung „EU-SILC“ verwendet. Im Rahmen dieser Erhebung werden allein in Deutschland jährlich 14.500 Personen unter anderem zu ihrer Gesundheit befragt. Die Angaben hat der Demograf mit Daten der Human Mortality Database abgeglichen, mit der sich die Lebenserwartung für einzelne Jahrgänge berechnen lässt. Die aktuellsten Zahlen sind von 2013.
Die Initiative „7 Jahre länger“ der Deutschen Versicherer will das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Menschen immer älter werden und länger fit bleiben. Studien zufolge unterschätzen die meisten Deutschen ihre Lebenserwartung und haben häufig ein negatives Bild vom Alter. (tk)
http://www.asscompact.de/nachrichten/deutsche-leben-länger-und-bleiben-immer-länger-gesund

Vorsicht bei falscher Vorsorgevollmacht

Erbschleicher: Gefahren der Vorsorgevollmacht

Eigentlich ist die Idee gut: Wenn ein Mensch im Alter nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Geschäfte zu führen, kann er jemanden bestimmen, der das für ihn erledigt. Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Seit 2004 propagiert die Bundesregierung dieses Instrument. Genauso wie die „gesetzliche Betreuung“, bei der sich ein vom Gericht bestellter, oft unbekannter Betreuer um einen nicht mehr geschäftsfähigen Menschen kümmert. Bei der Vorsorgevollmacht wählt man dagegen eine Person seines Vertrauens.

Ein interessanter Filmbeitrag ist im ARD bei Panorama ausgestrahlt worden.

Falsche Vorsorgevollmachten beinhalten z.B. oft keinen Kontrollbevollmächtigten. Empfehlenswert ist auch zu diesem Thema der Notfallordner von 

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

(ab 27,– Euro erhältlich).

Filmbeitrag Panorama: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Erbschleicher-Gefahren-der-Vorsorgevollmacht,altersvorsorge128.html
Starke Missbrauchsgefahr

Rund 2,5 Millionen Deutsche haben inzwischen eine solche Vollmacht erteilt – an Familienmitglieder oder andere nahe stehende Menschen. Ein Erfolg, der sicherlich auch in ihrer Einfachheit begründet liegt. Ein einfacher Schrieb genügt – wie eine Art Blankoscheck. Damit birgt eine Vorsorgevollmacht aber auch Gefahren, denn sie beinhaltet in der Regel zum Beispiel eine Kontovollmacht. Und wenn die Vollmacht notariell beurkundet ist, kann man damit sogar Häuser übertragen und verkaufen. „Eine Vorsorgevollmacht kann stark missbraucht werden“, sagt Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht. „Und da ist es nicht selten so, dass eine Vorsorgevollmacht die erste Stufe zur Erbschleicherei ist.“

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem sei, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.

Bürgerversicherung – nein Danke – Nr.7

#PKV #Private #Krankenversicherer sind für Ihre Versicherten besser gerüstet, als die #GKV #gesetzlich #Versicherten, denn die gesetzlichen Krankenkassen haben keine #Altersrückstellungen angespart. Da das Durchschnittsalter aber auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ansteigt (somit auch die Leistungsausgaben) und die Beiträge im #Umlageverfahren festgelegt werden, werden die gesetzlichen Krankenkassen überproportional die Beiträge anheben müssen oder Leistungskürzungen vornehmen müssen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb mit privaten Krankenkassen stehen, möchten bestimmte Parteien am liebsten eine #Bürgerversicherung einführen.

Denn: 

Wenn eine Bürgerversicherung eingeführt würde, könnten -ohne auf Wettbewerb Rücksicht zu nehmen – weitere Leistungskürzungen vorgenommen werden.

Dies wäre für gesetzlich Versicherte ein erheblicher Nachteil!

„Seit Jahren wird der bevorstehende Niedergang der privaten Krankenversicherung immer wieder vorhergesagt. Doch die Branche hält sich trotz aller Kassandrarufe, steigender Gesundheitsausgaben und anhaltender Niedrigzinsen aufrecht und wächst weiter, wenn auch nur noch im Zusatzversicherungsgeschäft. „Wir befinden uns derzeit in ruhigem Fahrwasser“, kommentierte der wiedergewählte Vorsitzende Uwe Laue die Lage aus Anlass der Jahrestagung des Verbands am Donnerstag.

In der Zusatzversicherung erreichte die Branche mit 25,1 Millionen Verträgen und einem Zuwachs von 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein neues Rekordniveau. Im Vollversicherungsgeschäft ging es zwar das fünfte Jahr in Folge abwärts, doch mit deutlich langsamerem Tempo: Während bei den PKV-Unternehmen 2013 auf dem Höhepunkte der Mitgliederkrise in einem Jahr 66.200 Versicherte mehr durch Tod oder den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung verloren gingen als neue Mitglieder gewonnen wurden, waren es im vergangenen Jahr nur noch 14.600 Mitglieder. „Im zweiten Halbjahr 2016 waren wir schon wieder leicht m Plus“ gibt sich Laue optimistisch, räumt aber auf Nachfrage ein, dass dieser Trend sich im ersten Halbjahr dieses Jahres wieder gedreht hat. Insgesamt gab es zum Jahreswechsel 8,77 Millionen Vollversicherte, die Hälfte davon Beamte.
Finanziell sieht Laue die Branche gleichwohl krisensicher aufgestellt. Er verweist auf die Berichte über die Solvenz- und Finanzlage zum 31. Dezember vergangenen Jahres, die die Unternehmen im Mai erstmals vorlegen müssen. Danach liegen bei der gewichteten Solvency-II-Bedeckungsquote alle PKV-Unternehmen deutlich über 100 Prozent. „Das bedeutet, die Unternehmen verfügen über mehr Kapital als erforderlich wäre, um mit einer Krisenlage fertig zu werden, wie sie theoretisch nur alle 200 Jahre vorkommt“, erläutert Laue die Daten.  

Auch bei den #Alterungsrückstellungen, über die in der PKV Reserven gebildet werden, um die im Alter wachsenden Gesundheitskosten der Versicherten abzudecken, gebe es keine Anhaltspunkte zur Besorgnis: Sie wurden 2016 um fast dreizehn Milliarden Euro auf insgesamt 233 Milliarden Euro aufgestockt. 

Das bedeutet ein Plus von 5,9 Prozent. „Das zeigt auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinspolitik in Europa wächst die nachhaltige und generationengerechte Vorsorge der PKV, mit der wir für den demografischen Wandel so gut gerüstet sind.“  
Allerdings sollte man die Rückstellungen als Indikator für eine solide Finanzlage nicht überschätzen. Bilanztechnisch handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten der Unternehmen gegenüber den Versicherten. Aussagekräftiger ist da schon eher die Durchschnittverzinsung der Anlagen, die Laue mit immer noch knapp unter vier Prozent angab.  
Apropos Demografie: Mutmaßungen darüber, dass der Mitgliederschwund im Bereich der Vollversicherung dazu führe, dass das Durchschnittsalter der privat Versicherten nun schneller ansteigt und mit ihm auch die Durchschnittsausgaben und im Nachhinein die Prämien für eine private Krankenversicherung, wies Laue mit sehr plausiblen Argumenten zurück. 

Tod, das Sinken des Einkommens unter die jährliche steigende Versicherungspflichtgrenze und der Wechsel des Erwerbstätigenstatus seien die Hauptgründe für Abgänge aus der PKV. 

Und hier führe der nachhaltige Aufschwung am Arbeitsmarkt dazu, dass vor allem viele privat Versicherte Soloselbstständige wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job finden würden. 

Diese Soloselbstständigen waren aber in der Vergangenheit eher ein schlechtes Geschäft für die PKV. 

Viele konnten mangels Einkommen am Ende nicht einmal mehr ihre PKV-Beiträge zahlen und landeten im Notlagentarif der PKV. 

Es könnte also gut sein, dass sich zumindest einige PKV-Unternehmen derzeit im Vollversicherungsgeschäft sogar gesund schrumpfen.“
Quelle: Handelsblatt

Gesetzliche Rente wird zu BRUTTO!

#BAV – #Betriebliche #Altersversorgung – Ein wichtiger Überblick
Sehr oft wird übersehen dass die #Altersversorgung durch die #gesetzliche #Rentenversicherung (#GRV) eine #Bruttorente ist, von der noch:

– Krankenversicherung

– Pflegeversicherung

– Einkommensteuer

– Solidaritätsbeitrag

– Kirchensteuer

abgezogen werden muss.

Für vorhandene Rentner ist die Steuer noch sehr gering, da früher nur ein Teil bei der Steuerberechnung berücksichtigt wurde.

Wer 2005 eine Rente von zB 1.200 Euro Monatsrente erhielt musste nur 50% der Rente als Einkünfte dich anrechnen lassen § 22 1 a) aa) EStG.

Wer 2022 in Rente geht, muss sich schon 82% anrechnen lassen.

Bei Rentenbeginn 2040 sind 100% steuerpflichtig.

Dies liegt an der Umstellung von vorgelagerte in nachgelagerten Besteuerung. Seit 2005 werden die Beiträge zur GRV auch bei den Sonderausgaben besser berücksichtigt, mit der Auswirkung, dass die Steuerbelastung hierdurch gesunken ist.

Allerdings hat fast kein Versicherter die Steuerersparnis auf die Seite gelegt.

Da die gesetzliche Rente hierdurch NETTO kleiner wird, ist es sinnvoll zusätzlich Geld für die zusätzliche Altersversorgung anzusparen.

Einen Überblick der Möglichkeiten findet man im Blog vom Forum-55plus

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/06/02/bav-betriebliche-altersversorgung-ein-ueberblick/

Was ist der Unterschied von Generalvollmacht und Betreuung

Was ist der Unterschied von #Generalvollmacht und einer #Betreuung?

Der nachfolgende Film macht deutlich, wie wichtig eine Generalvollmacht ist und was passieren kann, wenn man als #Ehepartner als #Betreuer bestellt wird.

Wir können jedem Menschen, der eine vertrauenswürdige Person im Umfeld hat, eine Generalvollmacht zu erstellen.

Das umfangreiche Werk #Notfallordner#Vorsorgeordner vom Fischerverlag bietet auch für diesen Bereich eine entsprechende Unterstützung.

Der #Notfallordner-Vorsorgeordner kann für 28,50 € online bestellt werden.

Internetseite: www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 
Hier der Link zum Film:
error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen